Chip? nach Autounfall sichergestellt

Gast #4406976
Lesenswert?
• ▲
▼
Hallo,

ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. Zum 
Glück ist den Beteiligten nicht wirklich etwas passiert.
Aber als die Polizei eintraf ist mir etwas merkwürdiges aufgefallen. Bei 
der Aufnahme meiner Personalien kam plötzlich ein zweiter Polizist zu 
uns und übergab dem anderen einen Chip eine SD-Karte o.ä. aus einem der 
Fahrzeuge. Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug 
auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete, 
aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine 
Hosentasche.
Nun frage ich mich, was das wohl war und was es damit auf sich hat. Kann 
mir das jemand erklären?

Danke.
Gast #4406994
Lesenswert?
• ▲
▼
Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto 
vorhanden.
Die Scherzantworten lasse ich unkommentiert, da ich die Frage ernst 
meine. Mich würde wirklich interessieren was die da sicherstellen. 
Leider ist mir diese Handlung erst im Nachgang richtig bewusst geworden, 
ansonsten hätte ich den Polizisten selbst gefragt. Aber wer einen Unfall 
live miterlebt und Ersthelfer spielt hat seinen Kopf in dem Moment ganz 
woanders.
Gast #4407011
Lesenswert?
• ▲
▼
Dashcams sind in Deutschland nicht verboten

Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind natürlich zu beachten.
d.h. nichts Sammeln und nichts veröffentlichen.

Wie ein Gericht es als Beweismittel würdigt darf es selbst entscheiden.
Es gab wohl einen ersten Fall in dem es das Gereicht akzeptiert hat.
Natürlich darf es auch gegen den Besitzer eingesetzt werden.


Die Wahrscheinlichkeit das in Deutschland zwei Autos mit Dashcam einem 
Unfall miteinander haben  dürfte aktuell allerdings nahe 0 sein.
So selten wie die noch sind
Gast #4407015
Lesenswert?
• ▲
▼
Wenn man gehässig wäre, könnte man ja vermuten "sicherstellen" ist Code 
für den umgangssprachlichen "5-Finger-Rabatt".

Ist man nicht gehässig, könnte man vermuten, dass darauf Fotos der 
Unfallstelle waren. Ich würde diese allerdings nicht herausrücken. Die 
gingen zu meiner Versicherung/Anwalt. Die Beamten können ja selbst Fotos 
machen.
Gast #4407028
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Dashcams sind in Deutschland verboten

Unsinn. Dann wäre auch jede Überwachungskamera im öffentlichen Raum 
verboten. Die stehen derweil ja auf jedem Ampelmast.

Du darfst nur deine dascam-Aufnahmen nicht öffentlich zugänglich machen, 
d.h. ins Internet streamen, weil das eben eventell Leute kompromittieren 
könnte.

Werden die unwichtigen Aufnahmen gelöscht (macht meine wenn die Karte 
voll wird) sind offensichtlich alle Persönlichkeitsrechte erfüllt.

Das Problem ist eher, dass die Aufnahmequalität so grottenschlecht ist. 
Jedes Smartphone macht mit der passenden App bessere Bilder.
Gast #4407029
Lesenswert?
• ▲
▼
klaus2 schrieb:
> Es gibt nichts was serienmäßig bei allen oems ausbaubar wäre. Ich
> vermute eine art vermessungsdatei zB laser o.ä. des fzges durch ein
> gerät der Bullen. Oder du trollst.

LIDAR ist zu teuer als dass das bei gewöhnlichen Verkehrsunfällen 
eingesetzt werden würde. Fotos, Laserentfernungsmesser, Papier und 
Stift. Mehr würde mich echt überraschen.
Gast #4407044
Lesenswert?
• ▲
▼
Peter II schrieb:
> dann musst du mehr wissen als Juristen
>
> https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/

MaWin schrieb:
> Werden die unwichtigen Aufnahmen gelöscht (macht meine wenn die Karte
> voll wird) sind offensichtlich alle Persönlichkeitsrechte erfüllt.

Ihr scheint eure eigenen Links nicht (richtig) zu lesen.
Im Moment streiten die Gerichte noch trotzdem wird teilweise gegen die 
Verwendung von Dashcam Bilder entschieden, vor allem wenn sie ständig an 
ist.

Zutat aus oben genanntem Link:
"Das Urteil: Die Dashcam und das damit gefilmte Material ist ungültig 
und verboten."

Unproblematisch ist er meist nur dann wenn nicht dauerhaft sondern nur 
bei bestimmten Ereignissen die Filmerei ausgelöst wird.
Veröffentlichen ist sowiso nicht erlaubt, hat aber mit den Urteilen gar 
nichts zu tun.

Fakt ist die Kamera ist erst mal nicht verboten, wenn sich aber ein 
Passant Autofahrer durch deine Kamera belästigt fühlt und auf 
Unterlassung klagt kann es durchaus teuer werden.
Und ob die Bilder im Zweifel als Beweis genutzt werden dürfen steht auch 
noch in den Sternen.
Gast #4407055
Lesenswert?
• ▲
▼
* Ist es nicht so, dass neuere Fahrzeuge eh ein GSM/UMTS-Modul haben, 
für die Notruf-Funktion etc? Könnte sich also um die SIM-Karte handeln.

* Manche Versicherungen bauen auch Fahrtenschreiber mit GPS und oder 
Mobilfunk ein.

* Mietwagen und Flottenfahrzeuge sind ebenfalls vernetzt.

* Viele Navis haben auch einen SD und oder SIM-Karten-Slot.

Was mich wundert, dass angebliche Beweisstücke einfach so ein der 
Hosentasche verschwinden. Wo bleibt das obligatorische Plastik-Tütchen? 
Wie geschieht die Zuordnung zum jeweiligen Fahrzeug/Fahrer?
Gast #4407076
Lesenswert?
• ▲
▼
Kannste dich denn noch erinnern was das für Fahrzeuge waren? So grob 
Marke, Modell, ungefähres Baujahr?

Oder haben einfach 2 Polizisten mit 2 Digicams Fotos von den beiden 
Wagen gemacht? Vllt. werden ja aus organisatorischen Gründen einfach 
immer neue Chipse in die Kamera gesteckt und die Karten gesammelt und 
"abgeheftet". Weniger Organisationskram, wenn ggf. verschiedenen 
Dienststellen zusammenarbeiten oder so... so 1-2GB kosten ja nix mehr.
#4407086
Lesenswert?
• ▲
▼
Gast #4407103
Lesenswert?
• ▲
▼
Bei uns kriegen Jugendliche einen Rabat auf die Versicherung, wenn sie 
einem Fahrtenschreiber installieren. Der zeichnet alle Werte auf. Damit 
wird erreicht, dass Unfaelle leichter aufklaerbar sind, und dass 
Jugendliche vorsichtiger fahren. Denn bei unvorsichtigem Fahren, sprich 
rasen, wird die Versicherungsleistung gekuerzt.
Gast #4407108
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:

> ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. Zum
> Glück ist den Beteiligten nicht wirklich etwas passiert.
> Aber als die Polizei eintraf ist mir etwas merkwürdiges aufgefallen. Bei
> der Aufnahme meiner Personalien kam plötzlich ein zweiter Polizist zu
> uns und übergab dem anderen einen Chip eine SD-Karte o.ä. aus einem der
> Fahrzeuge. Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
> auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,
> aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine
> Hosentasche.


Ich glaub Dir kein Wort.
#4407115
Lesenswert?
• ▲
▼
Gerhard O. schrieb:
> Seit längerer Zeit schon hat jedes neueres Auto heutzutage einen EVENT
> DATA RECORDER (black box) eingebaut.

Zu viel TV gesehen? Es gibt die Fehlerspeicher der Steuergeräte. Da ist 
aber nichts mit SD-Karten, da brauchst du Sachverstand und einen 
Notebook mit OBD Adapter. Und die Daten darf die Polizei nicht einfach 
auslesen (kann sie nicht und macht sie auch nicht). Und selbst wenn sie 
es könnte, wären die Daten nicht als Beweis verwertbar.
Gast #4407122
Lesenswert?
• ▲
▼
Fpga K. schrieb:
> Ich glaub Dir kein Wort.

Musst du auch nicht, ich muss mich hier nicht und erst recht nicht bei 
dir rechtfertigen, wenn ich eine ganz normale Frage stelle.
Mir ist bei meiner Zeugenaufnahme eines Autounfalls etwas Ungewöhnliches 
aufgefallen ist und frage hier ganz normal und unter Beachtung der 
Netikette. Keine Ahnung was dein Problem ist.
Offensichtlich weiß keiner so richtig bescheid, es bleibt also 
ungewöhnlich.
Gast #4407147
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto
> vorhanden.

Die sind mit Sicherheit nicht verboten !

Ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen ist im Moment noch 
recht umstritten, aber es gab schon Fälle in denen sie einfach 
zugelassen worden sind.

Es geht hier eher um die Privatsphäre, denn man filmt damit ja 
Privatpersonen ohne ihr Einverständnis ... darum geht es eigentlich.

Wenn man jetzt aber eine Videoaufnahme vom Kölner Dom macht und da 
laufen ein paar Leute durch die man dann mit auf dem Video hat, dann 
wurde entschieden dass der Filmer ja eigentlich den Dom betrachtet und 
das Persönlichkeitsrecht dadurch nicht beschädigt wird.

Wenn man das auf die Dash-Cams anwendet kann man sagen dass der 
Fahrzeugführer ja eigentlich immer nur die Straße und den Verkehr filmen 
möchte und nicht eine spezielle Person.
Die entsprechenden Personen laufen quasi ins Bild.

Man darf diese Videos jetzt aber auch nicht auf Youtube hoch laden, denn 
damit macht man die Videos einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ... 
das ist also strafbar.

Viele Menschen denken nicht daran und stellen "lustige" Videos ins 
Internet, aber sie werden nur deshalb nicht verklagt weil eben niemand 
klagt. Wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn jemand jetzt aber klagen würde, dann wären sie ganz schön am Ar_ch.

Sie haben ja die Möglichkeit die anderen Personen, von denen sie die 
Erlaubnis nicht bekommen haben im Video zu verpixeln.
Gast #4407150
Lesenswert?
• ▲
▼
Fpga K. schrieb:
> Concerned schrieb:
>
>> ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. Zum
>> Glück ist den Beteiligten nicht wirklich etwas passiert.
>> Aber als die Polizei eintraf ist mir etwas merkwürdiges aufgefallen. Bei
>> der Aufnahme meiner Personalien kam plötzlich ein zweiter Polizist zu
>> uns und übergab dem anderen einen Chip eine SD-Karte o.ä. aus einem der
>> Fahrzeuge. Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
>> auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,
>> aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine
>> Hosentasche.
>
>
> Ich glaub Dir kein Wort.

Du bist wieder so einer, der nichts in Frage stellt und alles gleich als 
Verschwörungstheorie hinstellt. Wenn dann herauskommt, dass in jedem 
Auto ein Fahrtenschreiber drin ist oder so, dann "hast du es eh gewußt" 
so wie "jeder" und "man kann da nichts machen". Außerdem "hat man ja 
nichts zu verbergern". Kennt man ja vom NSA-Skandal.

Mich würde das schon interessieren. Kann das etwas mit dem automatischen 
Notrufsystem zu tun haben? Werden da nicht auch Unfalldaten aufgenommen?
Es wäre nämlich fallweise schon sinnvoll, den Chip nicht 
herauszurücken..

Dazu muss man aber wissen, dass sowas existiert.

Vielleicht kennt hier jemand einen Polizisten persönlich, den er mal 
fragen kann?
#4407157
Lesenswert?
• ▲
▼
WehOhWeh schrieb:
> Kann das etwas mit dem automatischen
> Notrufsystem zu tun haben?

Die Rede war von einem Golf-4. Der ist Steinzeit in solchen Dingen.

Noch einmal zur rechtlichen Situation: In Deutschland darf niemand 
gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. Dazu gehört auch, dass 
Beschlagnahmen nur mit richterlicher Genehmigung zulässig sind, 
alternativ kann bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt es anordnen. Die 
Krimis im deutschen TV vermitteln leider ein verzerrtes Bild und 
orientieren sich am US-System ("Euer Ehren" und den Hammer gibt es in 
deutschen Gerichten nicht).
Gast #4407162
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Fpga K. schrieb:
>> Ich glaub Dir kein Wort.
>
> Musst du auch nicht, ich muss mich hier nicht und erst recht nicht bei
> dir rechtfertigen, wenn ich eine ganz normale Frage stelle.

Das hört sich so aber garnicht nach einer Frage sondern nach einer 
Aufmerksamkeitheischenden Räubverpistolle an


> Mir ist bei meiner Zeugenaufnahme eines Autounfalls etwas Ungewöhnliches
> aufgefallen ist und frage hier ganz normal und unter Beachtung der
> Netikette. Keine Ahnung was dein Problem ist.

Ich glaub Dir kein Wort - das ist das Problem. Deine Geschichte mit den 
blumigen Wendungen hört sich so garnicht wie eine Tatsachenschilderung 
an.

> Offensichtlich weiß keiner so richtig bescheid, es bleibt also
> ungewöhnlich.

Wie sollen wir denn bei einer frei erfundenen Geschichte Bescheid 
wissen? Wenn es keine erfundene Geschichte ist, dann gibt es sicher ein 
Aktenzeichen mit Hilfe desen der Polizeibericht zur Beweissicherung 
einzusehen. Da brauchst kein Hobbyistenforum. Höchstens als 
Versuchsballon um eine Geschichte weiter zu frisieren.

Wenn du wirklich eine NGO zur Aufklärung heranziehen willst, dann wende 
dich an den CCC:

http://dasalte.ccc.de/contact.de

MfG,
Gast #4407167
Lesenswert?
• ▲
▼
B.A. schrieb:

> Ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen ist im Moment noch
> recht umstritten, aber es gab schon Fälle in denen sie einfach
> zugelassen worden sind.

Mmh.

Ohne Einverstaendnis des Besitzers duerfte da aber kein Polizist 
drangehen.
Die ist ja kein Teil des Fahrzeugs, laege auf dem Beifahrersitz ein 
Schlaufon oder eine klassische Spiegelreflexkamera duerfte er die auch 
nicht so einfach einsammeln, blos weil er den Eindruck haben koennte 
damit waeren gerade Aufnahmen getaetigt worden.

Fahrtenschreiber dagegen zb. sind Bestandteil des Fzg.,

----
Evtl. haben die einfach ihre Beweissischerung gemacht und die Karten aus 
ihren Cams dem ?-Obermeister uebergeben.
Gast #4407168
Lesenswert?
• ▲
▼
Bei einem Golf 4 gibt es definitiv nichts serienmäßiges, was *im 
Motorraum* installiert ist und SD-Kartenformat hat. Bei dem Mini hast 
du das ungefähre Baujahr nicht verraten, es gilt aber mit an Sicherheit 
grenzender Wahrscheinlichkeit das gleiche.

Die Polizei kann erstmal alles sicherstellen, was ihr relevant 
erscheint. Mit "rücke ich nicht raus" ist da nichts. Du kannst dich 
höchstens weigern, das Sicherstellungsprotokoll zu unterschreiben und 
im Nachhinein rechtlich dagegen vorgehen. Die Polizei interessiert es 
erstmal auch nicht, ob ein Richter den sichergestellten Gegenstand als 
Beweismittel zulassen wird oder nicht - das zu entscheiden ist nicht 
ihre Aufgabe.

Möglichkeiten wären folgende:

- SD-Karten von Smartphones, Navis, sonstigen (auch fest eingebauten) 
Geräten, die fahrtrelevante Daten aufzeichnen (Fahrtverlauf bis hin zum 
Unfall, z.B. wegen Müdigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. - 
waren verbotene Blitzer-Apps installiert und aktiv? - Wurde gerade 
telefoniert oder eine SMS verschickt?) - in der Regel wird das komplette 
Gerät mitgenommen und nicht die Speicherkarte entnommen
- Motorsteuergerät (illegales Chiptuning?)
- ABS/ESP/Airbag-Steuergeräte (Fehlerspeicher, waren sie zum 
Unfallzeitpunkt in Ordnung?)
- Speicherkarten von Dash-Cams (NICHT verboten)
- Telemetrie-Steuergeräte (beim Golf 4 nicht)
- Speicherkarten von irgendwelchen exotischen Sondergeräten wie 
Datenschreibern etc. (sehr unwahrscheinlich, gerade erst fangen die 
ersten Versicherungen mit diesem Scheiß an - bis das bei der Polizei 
Routine wird, vergehen wahrscheinlich noch Jahre)
#4407181
Lesenswert?
• ▲
▼
Der Andere schrieb:
> Fakt ist die Kamera ist erst mal nicht verboten, wenn sich aber ein
> Passant Autofahrer durch deine Kamera belästigt fühlt und auf
> Unterlassung klagt kann es durchaus teuer werden.

Quark, dann könnte jeder klagen, der sich von Kameras im öffentlichen 
Raum, Verkehrsüberwachung, Mautbrücken etc. belästigt fühlt.

Er hat keinen Chance.

Und NOCH gilt für jeden dasselbe Recht.
#4407266
Lesenswert?
• ▲
▼
Zum Thema Datenrecorder:
Als ich mal in die Anleitung unseres Corsa (BJ 2010) geschaut habe habe 
ich folgendes gefunden:
"Das Fahrzeug verfügt über eine Reihe intelligenter Systeme zur 
Aufzeichnung und Überwachung bestimmter Fahrzeugdaten. Einige Daten 
werden im normalen Betrieb gespeichert, um die Reparatur erkannter 
Funktionsstörungen zu erleichtern, andere Daten werden nur bei einem 
Unfall oder Beinahe-Unfall
aufgezeichnet. Dies erfolgt durch Systeme, die als 
Ereignisdatenschreiber
(Event Data Recorder - EDR) bezeichnet werden. Die Systeme können Daten 
zum
Fahrzeugzustand und zu den Fahrumständen (z. B. Motordrehzahl, 
Bremsenbetätigung, Sicherheitsgurtbenutzung) aufzeichnen. Zum Auslesen 
dieser Daten werden bestimmte Geräte und Zugriff auf das Fahrzeug 
benötigt."

https://www.opel.de/besitzer/betriebsanleitungen-download.html

Selbst ein 5 Jahre alter Corsa hat also schon so etwas. Das hätte ich 
nicht gedacht. Gut, es kostet den Hersteller ja nichts da die notwendige 
Technik eh verbaut ist. Auslesen kann aber nur die Werkstatt.

In dem genannten Fall tippe ich aber auch eher auf die SD-Karten von den 
Digicams der Polizisten.
Gast #4407270
Lesenswert?
• ▲
▼
nö, beamte.
Vorgang: beteiligter 1 eigener akten-vorgang zur beweis-sicherung usw. 
selbes mit beteiligter 2...
wenn das auf einer sd laufen würde ( für prozess) alles selektiv 
ausdrucken, zuordnen, dem richter/staatsanwalt die verteilung klarmachen 
für eindeutige beweislage. ist so schon einfacher.
dauer(beamter) xxx std.
ein beteiligeter vorgang mit je  sd einer ds je vorgang=weniger 
aufwand,eindeutig,billiger.
faulheit und beamte können merkwürdige lösungen erzeugen. können aber 
auch einfach wirtschaftlich sein.
und mal einfach die frage gestellt: du im prozess wg. xxx. als beweis 
wird eine sd mit ca. 5000 fotos vorgelegt. was würde da dein anwalt 
machen?
it 4.0 hat da auch einzug( langsam, hoffentlich nicht gewaltig)

dein ansatz würde bedeuten, das jeder kop it-experte ist. negativ. sind 
ganz normale anwende von denen die meisten auf der tastur die buchstaben 
suchen( sorry, aus erfahrung vor ca. 2 monaten aus persönlichem anlass).

die bewertung der verlässlichkeit der beweismittel obliegt dem richter. 
der kann ausgedruckte fotos  als beweismittel in frage stelle. ein 
original datenträger ist trotz risiko da immer noch beweissicherer.

cu
Gast #4407303
Lesenswert?
• ▲
▼
Fpga K. schrieb:
> Wenn es keine erfundene Geschichte ist, dann gibt es sicher ein
> Aktenzeichen mit Hilfe desen der Polizeibericht zur Beweissicherung
> einzusehen.

es ist schon als Beteiligter fast unmöglich an Beweisunterlagen zu 
kommen,
ein Zeuge wird da rein gar nichts zu sehen kriegen
Gast #4407305
Lesenswert?
• ▲
▼
oder soll aus dem "diesel-gate" jetz auch noch "sd-gate" werden ????
überschäzt da nicht die kriminalität die sich da auf tut in der 
automobil-industrie. das sind auch (fast) beamte...
siehe ccc32 beitrag zur software-analyse

und von verschwörungstheorien bin ich gar kein freund.

cu
Gast #4407316
Lesenswert?
• ▲
▼
Matthias x. schrieb:
> Zum Thema Datenrecorder:
> Als ich mal in die Anleitung unseres Corsa (BJ 2010) geschaut habe habe
> ich folgendes gefunden:
> "Das Fahrzeug verfügt über eine Reihe intelligenter Systeme zur
> Aufzeichnung und Überwachung bestimmter Fahrzeugdaten. Einige Daten
> werden im normalen Betrieb gespeichert, um die Reparatur erkannter
> Funktionsstörungen zu erleichtern, andere Daten werden nur bei einem
> Unfall oder Beinahe-Unfall
> aufgezeichnet. Dies erfolgt durch Systeme, die als
> Ereignisdatenschreiber
> (Event Data Recorder - EDR) bezeichnet werden. Die Systeme können Daten
> zum
> Fahrzeugzustand und zu den Fahrumständen (z. B. Motordrehzahl,
> Bremsenbetätigung, Sicherheitsgurtbenutzung) aufzeichnen. Zum Auslesen
> dieser Daten werden bestimmte Geräte und Zugriff auf das Fahrzeug
> benötigt."

kann ich bestätigen, ähnlicher Text steht auch für mein KFz im 
Boardbuch. Und wenn man es bräuchte braucht man nur die Firma 
kontaktieren ob es gemacht wird ist eine andere Frage.

Sicherstellen = Der Verdächtige rückt es freiwillig raus
Beschlagnahme = Der Verdächtige gibt es unter Zwang frei

War sonst noch was auffälliges an den Kisten oder stink normale Auto's ?
Gast #4407401
Lesenswert?
• ▲
▼
Matthias x. schrieb:
> Zum Thema Datenrecorder:
> Als ich mal in die Anleitung unseres Corsa (BJ 2010) geschaut habe habe
> ich folgendes gefunden:
> "Das Fahrzeug verfügt über eine Reihe intelligenter Systeme zur
> Aufzeichnung und Überwachung bestimmter Fahrzeugdaten. Einige Daten
> werden im normalen Betrieb gespeichert, um die Reparatur erkannter
> Funktionsstörungen zu erleichtern, andere Daten werden nur bei einem


Fehlerspeicher, OBD II - seit 2001 ein alter Hut. Das ist das erste was 
in der Werkstatt ausgelesen wird. Kann man auch selber machen:
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Wie-in-der-Werkstatt-So-lesen-Sie-die-Schnittstelle-von-Autos-aus-6587706.html
https://de.wikipedia.org/wiki/On-Board-Diagnose
http://www.obdii.com/

WehOhWeh schrieb:
> Mich würde das schon interessieren. Kann das etwas mit dem automatischen
> Notrufsystem zu tun haben? Werden da nicht auch Unfalldaten aufgenommen?

>
> Dazu muss man aber wissen, dass sowas existiert.

Dann formulier die Frage doch genauso. "Wer weiss was zu von der 
Bullerei eingezogene Chips aus dem Motoraum?"

Keine drumherumgestrickte Rahmenhandlung von plötzlich aufgetauchten 
Polizisten hilft bei der Beantwortung, sondern stoßen nur in eine vom 
Fragesteller provozierte Richtung.

MfG,
Gast #4407479
Lesenswert?
• ▲
▼
Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten 
SD-Karten-Slot. Dieser ist nur von der Rückseite her zugänglich 
(erfordert ziemliche Fummelei, durch die Öffnung des Sicherungskastens 
an die Rückseite des KI zu gelangen) und ist nicht für die Nutzung durch 
den Endkunden gedacht. Im KI befindet sich auch das CAN-Gateway, so daß 
dort Motor-, Karosserie- und Komfort-CAN anliegen. Alle relevanten Daten 
(Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Beschleunigung/Verzögerung, Schaltzustand 
von Licht, Blinker, Hupe uvm) werden in einem Ringpuffer auf der 
Speicherkarte abgelegt. Auf diese Datensammlung kann die Polizei zur 
Unfallaufklärung und der Fahrzeughersteller zur Abwehr von 
Garantieansprüchen zugreifen. Falls jetzt jemand aus 
Überwachungsparanoia auf die Idee kommt, die Karte zu entfernen: Im 
Kombiinstrument befindet sich auch die Wegfahrsperre, die wird dem 
Motorsteuergerät keine Freigabe erteilen, wenn der SD-Slot leer sein 
sollte.
Gast #4407483
Lesenswert?
• ▲
▼
Tin Foil Hat schrieb:
> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten
> SD-Karten-Slot. Dieser ist nur von der Rückseite her zugänglich
> (erfordert ziemliche Fummelei, durch die Öffnung des Sicherungskastens
> an die Rückseite des KI zu gelangen) und ist nicht für die Nutzung durch
> den Endkunden gedacht. Im KI befindet sich auch das CAN-Gateway, so daß
> dort Motor-, Karosserie- und Komfort-CAN anliegen. Alle relevanten Daten
> (Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Beschleunigung/Verzögerung, Schaltzustand
> von Licht, Blinker, Hupe uvm) werden in einem Ringpuffer auf der
> Speicherkarte abgelegt. Auf diese Datensammlung kann die Polizei zur
> Unfallaufklärung und der Fahrzeughersteller zur Abwehr von
> Garantieansprüchen zugreifen. Falls jetzt jemand aus
> Überwachungsparanoia auf die Idee kommt, die Karte zu entfernen: Im
> Kombiinstrument befindet sich auch die Wegfahrsperre, die wird dem
> Motorsteuergerät keine Freigabe erteilen, wenn der SD-Slot leer sein
> sollte.

Klingt nicht sehr glaubwürdig, da hätte man sicherlich schon irgendwo 
etwas davon gelesen / gehört. Aber vermutlich ist das ziemlich genau die 
Antwort, die der Threadstarter hören wollte :-)
Gast #4407533
Lesenswert?
• ▲
▼
Marek N. schrieb:
> Jo, man kann die Datenaufzeichnung aber unbrauchbar machen, wenn man
> während der Fahrt immer einen Alufolien-Hut trägt.

Eine write-only SD-Karte wäre dafür doch eine Marktlücke :-)
Aber ich halte die Geschichte von "Tin Foil Hat" eh für Quatsch. 
Wahrscheinlich ist das eine erfundene Verschwörungstheorie, damit der 
Threadstarter zufrieden ist. Das Airbag-Stg speichert intern Crashdaten 
(aber i.W. nur die Verzögerungswerte und welche AB/Gurtstraffer gezündet 
haben), aber nicht auf eine Speicherkarte, sondern über die OBD2-Buchse 
auslesbar. Das Kombiinstrument hätte zwar tatsächliche über die 
CAN-Busse alle genannten Daten verfügbar, speichert aber nichts und ein 
SD-Slot wäre dort schon irgendwem aufgefallen.
#4407560
Lesenswert?
• ▲
▼
Compaqtfahrzeug schrieb:
> Das Kombiinstrument hätte zwar tatsächliche über die CAN-Busse alle
> genannten Daten verfügbar, speichert aber nichts und ein SD-Slot wäre
> dort schon irgendwem aufgefallen.

Irgenwie hab ich auch Schwierigkeiten, “Ringpuffer“ “Speicherkarte“, 
jahrelangen Einsatz und die dabei anfallenden Datenmengen unter einen 
Hut zu bekommen. Die müsste doch in absehbarer Zeit totgeschrieben sein?
#4407566
Lesenswert?
• ▲
▼
>Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten
>SD-Karten-Slot. Dieser ist nur von der Rückseite her zugänglich
>(erfordert ziemliche Fummelei, durch die Öffnung des Sicherungskastens
>an die Rückseite des KI zu gelangen) und ist nicht für die Nutzung durch
>den Endkunden gedacht. Im KI befindet sich auch das CAN-Gateway, so daß
>...
>Überwachungsparanoia auf die Idee kommt, die Karte zu entfernen: Im
>Kombiinstrument befindet sich auch die Wegfahrsperre, die wird dem
>Motorsteuergerät keine Freigabe erteilen, wenn der SD-Slot leer sein
>sollte.

Nee ist klar. Troll dich!
#4407672
Lesenswert?
• ▲
▼
Georg G. schrieb:
> Zu viel TV gesehen? Es gibt die Fehlerspeicher der Steuergeräte. Da ist
> aber nichts mit SD-Karten, da brauchst du Sachverstand und einen
> Notebook mit OBD Adapter. Und die Daten darf die Polizei nicht einfach
> auslesen (kann sie nicht und macht sie auch nicht). Und selbst wenn sie
> es könnte, wären die Daten nicht als Beweis verwertbar.

Ich sehe weder zu viel TV, noch habe ich auf SD-Karten hingewiesen.
Die Links in meinem Beitrag beziehen sich lediglich auf die Tatsache 
dass in modernen Autos EDRS standardmäßig eingebaut sind und nicht 
meiner Fantasie entsprungen sind. Ich glaube nicht, daß in Fahrzeugen 
zwischen USA und Europa gravierende Unterschiede vorhanden sind. Es 
sollte als Gegeben akzeptiert werden, daß Datenaufzeichnung in Autos 
nicht der Fantasie paranoider Menschen entspringt sondern eine logische 
Konsequenz moderner angewandter digitaler Technik ist.

Dass die Hersteller die Air Bag Elektronik früher zumindest auch zur 
Datenkollektion um den Umfallszeitpunkt implementiert haben hat 
prinzipiell viel Sinn um zusätzlich pertinente Unfalldetails ans Licht 
bringen zu können.

Ich nehme an, dass heutzutage EDRs als eigenständige Einheit im Fahrzeug 
integriert sind und alternativ auch andere Formen annehmen können die 
die Daten von anderen Fahrzeug ECMs über das Bord Datennetz zur 
Verfügung gestellt bekommen und endlich über die Service Schnittstelle 
zugänglich sind. Wer und was abfragen kann ist mir mangels 
privilegiertem Zugangs zur Autotechnik leider nicht bekannt.

Da die Autoindustrie die Öffentlichkeit über die Details und das Skope 
der Datensammelei und Aussendung vorsätzlich im Dunkeln hält gibt es so 
viel uninformierte Spekulation.
(Firma: matzetronics) #4407703
Lesenswert?
• ▲
▼
Im Gegensatz zu den OBD-II Daten des Motorsteuergerätes sind andere 
Servicezugriffe auf die OBD Schnittstelle, so z.B. der 
Komfortcontroller, Airbag, ABS, Klima- und Servocontroller stark 
abhängig vom Hersteller und keineswegs genormt, so das die Freunde und 
Helfer einen Sack an Geräten herumtragen müssten, um alle am Unfall 
beteiligten Fahrzeuge auf solche Speicher abzufragen.

Genormt ist lediglich der Freeze Frame 1, in dem das Motorsteuergerät 
speichert, mit welchen Parametern das Fahrzeug lief, als die MIL Lampe 
(Störung in abgasrelevanten Komponenten des Motors) aufleuchtete. Manche 
Hersteller (wie mein Koreaner) speichern nur einen Frame, es gibt aber 
auch welche mit mehreren Speicherplätzen.
Alle diese Daten sind flüchtig und verschwinden, wenn das Steuergerät 
eine Weile stromlos ist. Eine SD Karte ist da nicht vorhanden.
#4407715
Lesenswert?
• ▲
▼
Fpga K. schrieb:
> Fehlerspeicher, OBD II - seit 2001 ein alter Hut.

Nein. Es wird ja genau der Event Data Recorder -EDR genannt.
Es wird aucxh genannt unter welchen Umstätten die Daten weitergegeben 
werden:

"Der Hersteller greift nur unter folgenden Bedingungen auf die Daten zu 
einem Unfall zu bzw. gibt diese an andere weiter:
■ bei Zustimmung des Fahrzeughalters bzw. des Leasingnehmers bei einem 
geleasten Fahrzeug
■ bei einer offiziellen Anfrage der Polizei oder einer ähnlichen Behörde
■ im Rahmen der Verteidigung des Herstellers bei Gerichtsverfahren
■ wenn gesetzlich vorgeschrieben"

Der Wert der Lambdasonde wird beim Aufprall wahrscheinlich keinen 
interessieren.
#4407741
Lesenswert?
• ▲
▼
Tin Foil Hat schrieb:
> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten
> SD-Karten-Slot.

Genau. SD-Karte im Automobilbereich. Wenn ich mir die Kontaktprobleme 
anschaue, welche SD-Karten im Schlaufone oder der Digicam nach einiger 
Zeit haben, möchte ich nicht in der Haut des Herstellers stecken, wenn 
angeblich die Karte nicht mehr gefunden wird und die Wegfahrsperre ihre 
Aufgabe gewissenhaft erfüllt. Außer vielleicht der Hersteller nennt sich 
VW...
Gast #4407747
Lesenswert?
• ▲
▼
Jens P. schrieb:
> Tin Foil Hat schrieb:
>> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten
>> SD-Karten-Slot.
>
> Genau. SD-Karte im Automobilbereich. Wenn ich mir die Kontaktprobleme
> anschaue, welche SD-Karten im Schlaufone oder der Digicam nach einiger
> Zeit haben, möchte ich nicht in der Haut des Herstellers stecken, wenn
> angeblich die Karte nicht mehr gefunden wird und die Wegfahrsperre ihre
> Aufgabe gewissenhaft erfüllt. Außer vielleicht der Hersteller nennt sich
> VW...

Nicht nur Kontaktprobleme :) wie bereits geschrieben, ich behaupte nach 
ca. 6 Monate wäre die SD Karte das erste mal im Arsc*
Gast #4407793
Lesenswert?
• ▲
▼
michael_ schrieb:
> Vielleicht war es nur der Zündschlüssel im Chipkarten-Format.

Beim Mini vielleicht, aber beim Golf 4? Der hatte noch kein Keyless Go!

Im Ernst, plausibel erscheint mir, wenn's wirklich eine SD-Karte war, 
dass diese aus einer Dashcam oder dem dienstlichen Fotoapparat des 
Polizeibeamten kam. Selbst eine SIM-Karte aus dem Handy des 
Unfallbeteiligten erscheint mir unrealistisch: Ich denke,da würde der 
Polizist eher damit auf seinem eigenen Handy kurz anklingeln lassen und 
die übermittelte Rufnummer zu Protokoll nehmen. Den Rest erledigt dank 
Vorratsdatenspeicherung eine kurze Anfrage beim Netzbetreiber.

Ansonsten wüsste ich nicht (und anscheinend in dem ganzen Thread auch 
niemand sonst, diesseits von unrealistischen Verschwörungstheorien), um 
was es sich bei dem ominösen "Chip" handeln sollte.
#4407794
Lesenswert?
• ▲
▼
Volle schrieb:
> Dashcams sind in Deutschland nicht verboten
>
> Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind natürlich zu beachten.
> d.h. nichts Sammeln und nichts veröffentlichen.

Genauso ist es. Ich habe seit über zehn Jahren eine
Dashcam im Auto, nachdem mir ein Porschefahrer ins
Heck gefahren ist. Der war ohne Fahrerlaubnis mit
250 km/h auf der A5 unterwegs und hat es noch geschafft
auf 180 km/h runterzubremsen, bevor er mein Fahrzeug
(120 km/h) getroffen hat. Im Zivilprozess hat er dann
wahrheitswidrig behaupten lassen, wir hätten die Spur
gewechselt, und ich konnte 8 Jahre lang klagen, bis
mein Schaden ersetzt wurde. Das mach ich kein zweites
Mal.

Bei PAL-Auflösung von 720x576 kann man in der Regel
Gesichter nur erkennen, wenn das folgende Fahrzeug
so dicht folgt, dass eine strafbare Handlung vorliegt.

Und dann sind auch sicher keine "Persönlichkeitsrechte"
verletzt.
Gast #4407812
Lesenswert?
• ▲
▼
Hi Zusammen, ich weiß schon, warum ich mir ein paar Oldtimer halte. Da 
kenne ich jede Leitung einzeln.... Da wünsche ich mir eher mal einige 
Halbleiter im Lichtmaschinenregler.



Da mir ca. alle 3 Jahre irgendein Id**t gegegen ein Auto fährt :


Frage: zm Thema Sicherstellung / Beschlagnahmung Mobiltelefone

Können Polizisten die Mobiltelefone (oder ähnliches) bei einem Unfall 
(ggfs. ohne Personenschaden) "einsacken" oder zumindest untersuchen? 
Kann ich als Betroffener direkt darauf hinwirken, dass dies beim 
potetiellen Unfallverursacher geschieht?
Ich hatte so einen Fall mal vor 10 Jahren, da stand der Laptop noch 
aufgeklappt auf dem Beifahrersitz des Übeltäters - und die Polizei 
wollte nichts diesbezüglich machen.
Die Schalage war klar, er wurde wegen seinem allgemeinen Verhalten auch 
von den Beamten deutlich angesprochen. Es war aber auf einer 
Parkplatzzufahrt (Wegegefahr...), und der Unfallverursacher hat danach 
trotz mererer unabhängiger Zeugen gelogen, dass sich die Balken bogen.


vg
Gast #4407821
Lesenswert?
• ▲
▼
BastelIng schrieb:
> Können Polizisten die Mobiltelefone (oder ähnliches) bei einem Unfall
> (ggfs. ohne Personenschaden) "einsacken" oder zumindest untersuchen?
> Kann ich als Betroffener direkt darauf hinwirken, dass dies beim
> potetiellen Unfallverursacher geschieht?
> Ich hatte so einen Fall mal vor 10 Jahren, da stand der Laptop noch
> aufgeklappt auf dem Beifahrersitz des Übeltäters - und die Polizei
> wollte nichts diesbezüglich machen.
> Die Schalage war klar, er wurde wegen seinem allgemeinen Verhalten auch
> von den Beamten deutlich angesprochen. Es war aber auf einer
> Parkplatzzufahrt (Wegegefahr...), und der Unfallverursacher hat danach
> trotz mererer unabhängiger Zeugen gelogen, dass sich die Balken bogen.
>
> vg

Kommt drauf an was du mit können meinst.
Kann er sich mein Handy von außen anschauen? Ja wenn ichs ihm gebe.

Kann er irgendwelche Daten abgreifen? Nicht, wenn das Handy, so wie 
meins, verschlüsselt ist. Dann kann er den Sperrbildschirm betrachten.

Kann er mein Handy beschlagnahmen? Theoretisch ja, Praktisch wird er es 
wohl nicht machen, Verhältnissmäßigkeit und so.

Kann er beim Netzbetreiber nachfragen ob ich telefoniert habe? Kann er, 
wenn ich allerdings VoIP gemacht habe (am besten noch verschlüsselt), 
findet er nur raus, dass mein Handy Daten geladen hat. Also hilft das 
auch keinem weiter.

grüße
Gast #4407838
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
> auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,
> aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine
> Hosentasche.

Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist, ich weiß was ich 
beobacchtet habe. Dafür muss ich mich auch nicht rechtferitgen.

Es hat nichts mit Verschwörung zu tun, wenn ich hier nachfrage um was es 
sich da gehandelt haben könnte. Das ist eure persönliche Interpretation 
meiner Frage. Beschreibt man alles nicht umfänglich wird gemeckert, 
beschreibt man alles wird auch gemeckert und irgendwas unterstellt. Aber 
offensichtlich ist der Großteil der Nutzer hier nur darauf aus 
loszuknüppeln. Ich bin schockiert wie tief die Hemmschwelle hier 
inzwischen ist loszumotzen und Fragensteller zu beschimpfen. Wirklich 
übel, armes Deutschland.
#4407850
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> irgendwas unterstellt

Für fast alle hier ist deine Beobachtung nicht nachvollziehbar. Sie 
passt nicht zum vorhandenen Wissen. Liegt es da nicht nahe, dass man sie 
anzweifelt? Das hat nicht mit Niedermachen, Motzen oder ähnlichem zu 
tun. Das Einfachste und Sinnvollste wäre wirklich, dass du einen der 
beteiligten Polizisten nach Details fragst. Warum sollte der dir nicht 
antworten? Erzähl ihm von diesem Thread und deinen Problemen damit. Und 
dann berichte uns.
#4407860
Lesenswert?
• ▲
▼
Vielleicht hast du den Dialog auch nicht richtig verstanden, du sagst ja 
selbst, dass du etwas neben der Spur warst.

"Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,
aber er würde das gleich tun."

Vielleicht hat er ja gefragt, ob er den aus der Sicherstellung des 
zweiten Fahrzeugs schon hätte, das würde dann wieder auf Fotos auf einer 
SD-Karte schließen lassen.
Gast #4407881
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Wirklich
> übel, armes Deutschland.

Schlimmschlim schlimmm :) Moeeeeg.


Matthias x. schrieb:
> ■ wenn gesetzlich vorgeschrieben"

Das Fahrzeug oder auch man selbst kann doch 'loggen' was einem beliebt,
das interessiert aber erstmal niemanden, solange es keine Pflicht zur 
Aufzeichnung wie bei Flugdaten oder in LKW gibt.

Weshalb sollte auch bei einem einfachen Verkehrsunfall anscheinend ohne 
nennenswerte Personenschaeden eine forensische Spurensuche starten?

Anders saehe das vlt. aus bei einer Massenkarambolage mit vielen 
Schwerverletzten welche man nicht befragen kann und unuebersichtlichem 
Verlauf. Der Polizei genuegt es voellig den Verursacher festzustellen 
damit man ihm dann die Kosten zur Beseitigung in Rechnung stellen kann. 
Wenn denen aus ihrer Sicht offensichtliche Verstoesse auffallen, werden 
die eben auch entsprechend geahndet, aber 'Wahrheitsfindung' gehoert 
nicht zu deren Aufgaben, das zu dokumentieren, die Verkehrsstoerung zu 
beseitigen, Verletzten Personen hifle zu leisten bzw. Massnahmen dazu 
einzuleiten ist hier deren primaerer Job.

Handelte es sich bei den beteiligten Fzg um LKW, dann klar wuerden die 
Scheiben der Schreiber wohl eingesammelt oder zumindest in Augenschein 
genommen, aber bei gew. PKW gibt es das doch nicht.
#4407948
Lesenswert?
• ▲
▼
@---(Gast)
wie gesagt, ich glaube auch dass es sich dabei ganz einfach um die 
SD-Karten der Kamera der Polizisten gehandelt hat aber die Zitate von 
oben stammen nun mal aus der Anleitung eines 2010er Opel Corsa. Also 
keine Highend Luxuskarre (auch wenn das meine Freundin anders sieht;) ) 
Unfalldatenschreiber gibt es also bereits in Serienfahrzeugen und viele 
Nutzer wissen es wahrscheinlich gar nicht weil sich keiner die Dokumente 
durchliest. Ich habs auch nur gelesen weil ich wissen wollte welches Öl 
rein kommt. Ich finde auch Dash-Cams und Unfalldatenschreiber richtig. 
Schließlich dienen sie dazu den wahren Unfallhergang objektiv 
wiederzugeben. Die Alternative sind ahnungslose Richter, Anwälte die für 
Geld alles machen und vier Zeugen die fünf Geschichte erzählen.
#4407969
Lesenswert?
• ▲
▼
Harald W. schrieb:
>> Bei den 30+ von mir zerlegten Kombi-Instrumente über verschiedene
>> Fahrzeug-Plattformen hinweg war der auch noch unsichtbar. :-)
>
> Die wird mit ins Gehäuse des KIs eingegossen. Vielleicht hast Du sie
> deshalb übersehen. ;-)

Mit zerlegt meine ich schon wirklich zerlegt, komplett auseinander 
gebaut, dokumentiert und Stücklisten erstellt. :-)
Inklusive wiegen der verschiedenen Kunstoff-Teile.
Und ich meine auch nicht 25 Stück Golf X und 5 andere, schon 30+ 
verschiedene.

Mal davon abgesehen, dass schon die Ansage das man durch den 
Sicherungskasten an die Rückseite vom Kombi kommt ziemlich gewagt ist. 
:-)
#4408149
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Das übergebene Objekt wanderte in seine
> Hosentasche.

Beweismittel werden grundsätzlich in Hosentaschen aufbewahrt. Damit den 
Chips nichts passiert, müssen ESD-Hosen getragen werden. Und in der 
Asservatenkammer liegen Hosenbügel bereit.
Daß im Tatort Beweismittel mit Einweghandschuhen angefaßt und in 
Plastiktüten verwahrt werden, ist nur Verdummung der Zuschauer.
Gast #4408161
Lesenswert?
• ▲
▼
Rudolph R. schrieb:
> Mit zerlegt meine ich schon wirklich zerlegt, komplett auseinander
> gebaut, dokumentiert und Stücklisten erstellt. :-)
> Inklusive wiegen der verschiedenen Kunstoff-Teile.
> Und ich meine auch nicht 25 Stück Golf X und 5 andere, schon 30+
> verschiedene.

Wofür soll das gut sein? Dein Hobby?
Gast #4408169
Lesenswert?
• ▲
▼
Matthias x. schrieb:
> wiederzugeben. Die Alternative sind ahnungslose Richter, Anwälte die für
> Geld alles machen und vier Zeugen die fünf Geschichte erzählen.

Gibt ja auch Laender in denen die Polizei nicht mehr verpflichtet ist zu 
kommen, wenn sie zu nichtmeldepflichtigen (Polizeiseitig) Unfaellen, 
also solche ohne Personenschaeden gerufen wird. (?Schleswig-Holstein).
Autobahnen sind da aber wohl noch mal was anderes.
Zu den bekannten Fahrtenschreibern gibts halt Vorschriften zum Einbau 
und zum Gebrauch, also wie sie gestaltet sind und wer sie auf welche Art 
zu benutzen hat.

Muss ja nicht gleich was grosses sein, innerhalb einer 40-50 Jahre 
"Fahrerkarriere" wird wohl fast jeder frueher oder spaeter mal an einem 
'fremden Spiegel' haengen bleiben, loest man das nicht auf dem kurzem 
Weg direkt mit dem Geschaedigten und ruft die Polizei hinzu gibts fast 
immer dann ein Bonus-Knoellchen, was eigentlich keiner braucht ....
Da koennte eine Cam zb. evtl. auch helfen, aber das ist jemandes 
Privatvergnuegen und man muss sich nat. im Streitfall selbst darum 
kuemmern. Gibt halt auch unvorhersehbare Unfaelle auf Grund techn. 
Defekte und solche als Folge ordnungswidrigen oder strafbaren 
Verhaltens, wird man da tatsaechlich oder auch nur vermeintlich in die 
falsche Kategorie gepackt, kanns helfen sich dagegen zu wehren, ob es 
gelingt ist dann noch mal was anderes.

---

Wenn einem die Karre zusammengeschoben wird ist es doch letztlich egal 
ob der Verursacher gerade telephonierte, ein post im Netz verfasste oder 
sich beide Ohren putzte. Fuer den eigenen Schaden und dessen Regulierung 
ist das belanglos, solange der Verursacher eindeutig feststellbar ist, 
mit welchen Busen oder Strafen der ggf. zu rechnen hat ist was 
psychologisches.
Gast #4408343
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:

> Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist, ich weiß was ich
> beobacchtet habe. Dafür muss ich mich auch nicht rechtferitgen.

Dein Pech das die 
Ufologen/scientologen/Erweckungskirchler/Schamanen/Aurenleser/... 
genauso argumentieren.

> Ich bin schockiert wie tief die Hemmschwelle hier
> inzwischen ist loszumotzen und Fragensteller zu beschimpfen. Wirklich
> übel, armes Deutschland.

Ja manchmal ist eben Deutschland immer noch das Land der Dichter und 
Denker:
Die Dichter denken sich eine pädagogische Geschichte aus und die Denker 
weisen nach, das das so nicht passiert sein kann und das Ganze nur der 
Manipulation der Zuhörer durch die Dichter dient.

Schon erstaunlich wie beide Gruppen in einem Land koexistieren können.

MfG,
Gast #4408388
Lesenswert?
• ▲
▼
Telefonierer schrieb:
> Evtl. wurde die SIM-Karte von den Handys der Fahrer sichergestellt um
> mit dem Protokoll des Providers festzustellen ob der Fahrer vor dem
> Unfall telefoniert oder im Internet gesurft hat.

Das ist plausibel, wenn die Unfallursache nicht zweifelsfrei bekannt 
ist. Da es den Polizisten seit kurzem erlaubt ist, die SIM-Karten zur 
eventuellen Auswertung sicherzustellen, wäre die Unterlassung dann 
geradezu nachlässig.

GUTEN RUTSCH!!!
Gast #4408399
Lesenswert?
• ▲
▼
batman schrieb:
> Das ist plausibel, wenn die Unfallursache nicht zweifelsfrei bekannt

Bestenfalls falls sich zwei Telefonierer ein Rennen lieferten und sich 
dabei ueber den Hauffen karrten.


http://www.focus.de/auto/experten/demuth/ablenkung-fuehrt-zu-schweren-unfaellen-die-polizei-will-ihr-handy-das-kann-sie-haben-aber-nicht-immer_id_3687959.html

So ohne weiteres geht das, dem Artikel nach jdf., nicht.

Concerned schrieb:
> fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
> auch schon sichergestellt hätten,
Gast #4408425
Lesenswert?
• ▲
▼
Erlaubt oder nicht - in der der Praxis wird es jedenfalls gemacht:
http://www.bild.de/auto/auto-news/verkehrsrecht/polizei-in-koeln-kassiert-handys-ein-34632364.bild.html

In deinem Focus-Artikel geht es auch nur um die Bechlagnahme, also die 
zwangsweise Sicherstellung. Wenn die Fahrer z.B. nicht mehr anwesend 
sind, ist die Polizei ja prinzipiell für die Sicherung der 
Unfallfahrzeuge und deren Inhalt zuständig, nicht nur zu Beweiszwecken. 
Ob sie Daten verwenden, kann ja immernoch ein Richter entscheiden - der 
aber oft wohl nur einen Klick auf die Kurzwahltaste entfernt ist, wie 
gemunkelt wird.
Gast #4408434
Lesenswert?
• ▲
▼
batman schrieb:
> "Eine solche richterliche Anordnung kann problemlos erwirkt werden, wenn
> das Handy bzw. das Smartphone als mögliches Beweismittel sichergestellt
> bzw. beschlagnahmt wurde."

Klar ist das nicht unantastbar, das muss aber begruendbar sein.


batman schrieb:
> Focus-Artikel

Das ist zwar in der Tat auch nur eine Glanz-Bloed, aber

"Warum sehe ich BILD.de nicht?
Sie sehen diese Seite, weil Sie einen Adblocker eingeschaltet haben."

leider werde ich das nie lesen koennen,
es sei den du fertigst einen Screenshot.

> Erlaubt oder nicht

Mal einfach alle Telefone bzw. SIM-Karten der Beteiligten einsammeln und 
schauen ob sich was ergibt?




Dann sollte die Polizei auch mal alle anliegenden Wohnungen durchsuchen 
duerfen nur weil beim Nachbar was geklaut wurde?

Das kaeme dem jdf. gleich.
#4409041
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:
> Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist, ich weiß was ich
> beobacchtet habe. Dafür muss ich mich auch nicht rechtferitgen.

Natürlich nicht. Du musst hier prinzipiell erstmal gar nichts. 
Allerdings bist du derjenige, der hier eine Frage gestellt hat, auf die 
du eine Antwort suchst. Und wenn andere deinen Ausführungen keinen 
Glauben schenken, kriegst du eben nicht die gewünschte Antwort.
Übrigens: Wenn andere sagen, das kann nicht sein, müssen sie sich dafür 
vor dir auch nicht rechtfertigen.

> Es hat nichts mit Verschwörung zu tun, wenn ich hier nachfrage um was es
> sich da gehandelt haben könnte. Das ist eure persönliche Interpretation
> meiner Frage.

Es ist der Versuch, das ganze so zu interpretieren, dass es einen Sinn 
ergibt.
Gast #4409097
Lesenswert?
• ▲
▼
Concerned schrieb:

> Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto
> vorhanden.

Mag sein aber meine hat meinen eigenen "angeblichen Verkehrsverstoss" 
aufgezeichnet und wurde anschliessend beim Wideerspruch gegen das 
Fahrverbot als Beweis meiner Unschuld gewertet. Der verkehrsrichter hat 
nichts gesagt deswegen.
Gast #4409394
Lesenswert?
• ▲
▼
--- schrieb:
> Bestromer schrieb:
>> ....habt ihr alle nix zu tun?
>> Hier jagt ein Schwachsinn den Anderen....
>
> Greif doch einfach hinter deinen Rechner und ziehe kraeftig am Kabel,
> dann hast du Ruhe.

...na, immer noch keine sinvolle Antwort für den TO gefunden?
Vielleicht sollten man diesen Thread in einem Forum für Fans von "Alarm 
für Cobra11" fortführen?
Ich meine das Niveau passt ja :))

Schon erstaunlich wie sich alle auf die Suche nach der ominösen SD-Karte 
machen, die der Polizist ganz fluffig in seine "Hosentasche" 
steckte.....also ich wäre mit "Beweismitteln" vorsichtiger lol

Naja egal, ich lese weiter mit,ist sehr belustigend!!!

Also, auf gehts und fleissig in die Tasten gehauen :)
Gast #4409442
Lesenswert?
• ▲
▼
Die Version mit dem "Tatort ARD" gefiel mir am besten ;-)

Im Ernst: Ich selber habe leider schon einige Unfälle miterlebt. Ich 
habe ein paar verursacht, aber auch andere sind mir reingesemmelt. Sowas 
passiert schonmal, wenn man viel zwischen (früher) 3 Büros pendelt.
In keinem Fall hat irgendein Kollege der Rennleitung auch nur irgendwas 
aus den beteiligten Fahrzeugen entnommen. Was auch? Wenn es wirklich 
schwerste Unfälle wären, kommt der Schrott auf den Hänger und zur 
Polizei. Dort wird dann untersucht.

Das einzigste was ich mir vorstellen kann: Das waren Fotos einer Kamera, 
mit denen die Polizisten beide Fahrzeuge fotografiert haben.

Oder die Geschichte kommt aus Richtung Aluhut....

Old-Papa
(Ach ja: Der über viele Monate eine Dashcam hatte, laaaangweilig...)
(Firma: matzetronics) #4409956
Lesenswert?
• ▲
▼
Es gibt tatsächlich (wurde ich heute darauf hingewiesen) ein System, das 
ein Autofahrer installieren kann, um günstigere Versicherung zu 
bekommen, dafür aber seine Daten sendet oder speichert - nennt sich 
'Telematik'.

Allerdings wollen die Versicherungen das erst dieses Jahr grossflächig 
einführen. Nur ein paar Versuchskaninchen sind wohl schon unterwegs:

http://www.sueddeutsche.de/auto/telematik-tarife-bei-kfz-versicherungen-viel-ueberwachung-fuer-ein-bisschen-ersparnis-1.2486679

Soll wohl auch mit dem Wischhandy gehen. Von SD Karte steht da aber 
erstmal nix, sondern von Wireless ans Internet. Ob die Handy App auf SD 
Karte schreibt, ist unklar.
Und das beide Unfallteilnehmer solche Versuchskaninchen sind, ist recht 
unwahrscheinlich.
Gast #4410016
Lesenswert?
• ▲
▼
Matthias S. schrieb:
> um günstigere Versicherung zu bekommen, dafür aber seine Daten
> sendet oder speichert - nennt sich 'Telematik'.

Speichern ist möglich, aber eine stabile, dauerhafte Datenübertragung 
halte ich im Grenzgebiet oder in manchem Handy-toten Tal noch für sehr 
optimistisch.

Diesen SZ-Artikel scheit ein wahrer Optimist geschrieben zu haben, der 
noch nie mit dem Handy auf dem Lande unterwegs war: "...Die Grundidee: 
Eine Blackbox oder ein anderes technisches System im Fahrzeug ermittelt 
per GPS den Standort, misst ständig die Geschwindigkeit und vergleicht 
sie mit dem jeweils erlaubten Limit. Die Box registriert, wie scharf ein 
Autofahrer bremst und wie schneidig er anfährt. Diese Angaben werden 
DAUERND per Funk an eine Datensammelstelle gesendet." Wenn das Millonen 
Autos Daten liefern, sollte diese auch einer auswerten können? Das wird 
noch interessant. Ob Vollbremsung wegen eines Esels oder keine Bremsung 
wegen zu nahem Wildschwein. Was bringts bei der Auswertung außer 
Statistik?
#4410357
Lesenswert?
• ▲
▼
oszi40 schrieb:

> Das heißt evtl. 1x pro Jahr, falls dieses Auto aus dem Funkloch kommt?
> Es gibt nicht nur Städte wie München oder Berlin. In manchem Hotel ist
> bis heute noch kein Handyempfang.

Wenn dem so wäre würde die Versicherung diesen Vertrag mit demjenigen, 
der nur einmal im Jahr aus dem Funkloch käme wohl noch einmal überdenken 
(man kann ja auch selbst für ein "Funkloch" sorgen) ;)

Antwort schreiben

Hinweis: der ursprüngliche Beitrag ist mehr als 6 Monate alt. Bitte hier nur auf die ursprüngliche Frage antworten, für neue Fragen einen neuen Beitrag erstellen.

Formatierung
  • [c]C-Code[/c]
  • [code]Code in anderen Sprachen, ASCII-Zeichnungen[/code]
  • [math]Formel in LaTeX-Syntax[/math]
  • [[Titel]] – Link zu einem Artikel
  • Verweis auf einen anderen Beitrag: Rechtsklick auf dessen Beitrags-ID (#8078628), „Adresse kopieren“, in den Text einfügen

Mehr zur Formatierung

Längeren Sourcecode als Anhang, nicht in den Text. JPG nur für Fotos und Scans; Zeichnungen und Screenshots als PNG oder GIF. Siehe Bildformate.

Schon registriert? Anmelden

Wird nicht angezeigt. Wir schicken dir einen Link; sobald du damit bestätigst, erscheint dein Beitrag.

Mit dem Abschicken legst du einen kostenlosen Account an und erkennst die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an.