Hallo,
ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. Zum
Glück ist den Beteiligten nicht wirklich etwas passiert.
Aber als die Polizei eintraf ist mir etwas merkwürdiges aufgefallen. Bei
der Aufnahme meiner Personalien kam plötzlich ein zweiter Polizist zu
uns und übergab dem anderen einen Chip eine SD-Karte o.ä. aus einem der
Fahrzeuge. Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,
aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine
Hosentasche.
Nun frage ich mich, was das wohl war und was es damit auf sich hat. Kann
mir das jemand erklären?
Danke.
Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto
vorhanden.
Die Scherzantworten lasse ich unkommentiert, da ich die Frage ernst
meine. Mich würde wirklich interessieren was die da sicherstellen.
Leider ist mir diese Handlung erst im Nachgang richtig bewusst geworden,
ansonsten hätte ich den Polizisten selbst gefragt. Aber wer einen Unfall
live miterlebt und Ersthelfer spielt hat seinen Kopf in dem Moment ganz
woanders.
Concerned schrieb:> Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto> vorhanden.
Nur weil sie verboten sind (sind sie das wirklich?), heisst das ja
nicht, dass sie nicht benutzt werden ;-)
Chris D. schrieb:> Nur weil sie verboten sind (sind sie das wirklich?), heisst das ja> nicht, dass sie nicht benutzt werden ;-)
Ja sind sie. Selbst wenn sie es nicht wären, die Fahrzeuge hatten keine
Dashcam an Board.
Dashcams sind in Deutschland nicht verboten
Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind natürlich zu beachten.
d.h. nichts Sammeln und nichts veröffentlichen.
Wie ein Gericht es als Beweismittel würdigt darf es selbst entscheiden.
Es gab wohl einen ersten Fall in dem es das Gereicht akzeptiert hat.
Natürlich darf es auch gegen den Besitzer eingesetzt werden.
Die Wahrscheinlichkeit das in Deutschland zwei Autos mit Dashcam einem
Unfall miteinander haben dürfte aktuell allerdings nahe 0 sein.
So selten wie die noch sind
Es gibt nichts was serienmäßig bei allen oems ausbaubar wäre. Ich
vermute eine art vermessungsdatei zB laser o.ä. des fzges durch ein
gerät der Bullen. Oder du trollst.
Klaus.
Wenn man gehässig wäre, könnte man ja vermuten "sicherstellen" ist Code
für den umgangssprachlichen "5-Finger-Rabatt".
Ist man nicht gehässig, könnte man vermuten, dass darauf Fotos der
Unfallstelle waren. Ich würde diese allerdings nicht herausrücken. Die
gingen zu meiner Versicherung/Anwalt. Die Beamten können ja selbst Fotos
machen.
Concerned schrieb:> Dashcams sind in Deutschland verboten
Unsinn. Dann wäre auch jede Überwachungskamera im öffentlichen Raum
verboten. Die stehen derweil ja auf jedem Ampelmast.
Du darfst nur deine dascam-Aufnahmen nicht öffentlich zugänglich machen,
d.h. ins Internet streamen, weil das eben eventell Leute kompromittieren
könnte.
Werden die unwichtigen Aufnahmen gelöscht (macht meine wenn die Karte
voll wird) sind offensichtlich alle Persönlichkeitsrechte erfüllt.
Das Problem ist eher, dass die Aufnahmequalität so grottenschlecht ist.
Jedes Smartphone macht mit der passenden App bessere Bilder.
klaus2 schrieb:> Es gibt nichts was serienmäßig bei allen oems ausbaubar wäre. Ich> vermute eine art vermessungsdatei zB laser o.ä. des fzges durch ein> gerät der Bullen. Oder du trollst.
LIDAR ist zu teuer als dass das bei gewöhnlichen Verkehrsunfällen
eingesetzt werden würde. Fotos, Laserentfernungsmesser, Papier und
Stift. Mehr würde mich echt überraschen.
MaWin schrieb:> Werden die unwichtigen Aufnahmen gelöscht (macht meine wenn die Karte> voll wird) sind offensichtlich alle Persönlichkeitsrechte erfüllt.
...und wie entscheidet die Kamera, was wichtig und was unwichtig ist?
Heiko L. schrieb:> Die überschreibt in einem Ringspeicher immer wieder x Minuten bis es> knallt.
Aha. Das es knallt, sollte die nächsten zwei Tage öfter vorkommen. :-)
Peter II schrieb:> dann musst du mehr wissen als Juristen>> https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/MaWin schrieb:> Werden die unwichtigen Aufnahmen gelöscht (macht meine wenn die Karte> voll wird) sind offensichtlich alle Persönlichkeitsrechte erfüllt.
Ihr scheint eure eigenen Links nicht (richtig) zu lesen.
Im Moment streiten die Gerichte noch trotzdem wird teilweise gegen die
Verwendung von Dashcam Bilder entschieden, vor allem wenn sie ständig an
ist.
Zutat aus oben genanntem Link:
"Das Urteil: Die Dashcam und das damit gefilmte Material ist ungültig
und verboten."
Unproblematisch ist er meist nur dann wenn nicht dauerhaft sondern nur
bei bestimmten Ereignissen die Filmerei ausgelöst wird.
Veröffentlichen ist sowiso nicht erlaubt, hat aber mit den Urteilen gar
nichts zu tun.
Fakt ist die Kamera ist erst mal nicht verboten, wenn sich aber ein
Passant Autofahrer durch deine Kamera belästigt fühlt und auf
Unterlassung klagt kann es durchaus teuer werden.
Und ob die Bilder im Zweifel als Beweis genutzt werden dürfen steht auch
noch in den Sternen.
* Ist es nicht so, dass neuere Fahrzeuge eh ein GSM/UMTS-Modul haben,
für die Notruf-Funktion etc? Könnte sich also um die SIM-Karte handeln.
* Manche Versicherungen bauen auch Fahrtenschreiber mit GPS und oder
Mobilfunk ein.
* Mietwagen und Flottenfahrzeuge sind ebenfalls vernetzt.
* Viele Navis haben auch einen SD und oder SIM-Karten-Slot.
Was mich wundert, dass angebliche Beweisstücke einfach so ein der
Hosentasche verschwinden. Wo bleibt das obligatorische Plastik-Tütchen?
Wie geschieht die Zuordnung zum jeweiligen Fahrzeug/Fahrer?
Marek N. schrieb:> Was mich wundert, dass angebliche Beweisstücke einfach so ein der> Hosentasche verschwinden.
Polizeihosen haben vermutlich ein spezielles SD-Kartenfach
extra für diesen Zweck. :-)
Kannste dich denn noch erinnern was das für Fahrzeuge waren? So grob
Marke, Modell, ungefähres Baujahr?
Oder haben einfach 2 Polizisten mit 2 Digicams Fotos von den beiden
Wagen gemacht? Vllt. werden ja aus organisatorischen Gründen einfach
immer neue Chipse in die Kamera gesteckt und die Karten gesammelt und
"abgeheftet". Weniger Organisationskram, wenn ggf. verschiedenen
Dienststellen zusammenarbeiten oder so... so 1-2GB kosten ja nix mehr.
Es waren keine SD-Karten aus Digicams der Polizisten, sondern irgendwas
das aus dem Motorraum des Fahrzeugs entnommen wurde.
Es waren ein 4er Golf und ein Mini.
Marek N. schrieb:> * Ist es nicht so, dass neuere Fahrzeuge eh ein GSM/UMTS-Modul haben,> für die Notruf-Funktion etc? Könnte sich also um die SIM-Karte handeln.
Selbst wenn es ein neues Fahrzeug mit Notruf-Funktion ist.
Eine SIM-"Karte" wirst Du da drin eher nicht finden, eher einen Chip und
auf jeden Fall nicht "mal eben so" ohne Werkzeug entfernbar.
Bei uns kriegen Jugendliche einen Rabat auf die Versicherung, wenn sie
einem Fahrtenschreiber installieren. Der zeichnet alle Werte auf. Damit
wird erreicht, dass Unfaelle leichter aufklaerbar sind, und dass
Jugendliche vorsichtiger fahren. Denn bei unvorsichtigem Fahren, sprich
rasen, wird die Versicherungsleistung gekuerzt.
Gerhard O. schrieb:> Seit längerer Zeit schon hat jedes neueres Auto heutzutage einen EVENT> DATA RECORDER (black box) eingebaut.>> Beispiel:> [...]> mfg,> Gerhard
Ich sehe da nur USA.
Concerned schrieb:> ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. Zum> Glück ist den Beteiligten nicht wirklich etwas passiert.> Aber als die Polizei eintraf ist mir etwas merkwürdiges aufgefallen. Bei> der Aufnahme meiner Personalien kam plötzlich ein zweiter Polizist zu> uns und übergab dem anderen einen Chip eine SD-Karte o.ä. aus einem der> Fahrzeuge. Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug> auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,> aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine> Hosentasche.
Ich glaub Dir kein Wort.
Gerhard O. schrieb:> Seit längerer Zeit schon hat jedes neueres Auto heutzutage einen EVENT> DATA RECORDER (black box) eingebaut.
Zu viel TV gesehen? Es gibt die Fehlerspeicher der Steuergeräte. Da ist
aber nichts mit SD-Karten, da brauchst du Sachverstand und einen
Notebook mit OBD Adapter. Und die Daten darf die Polizei nicht einfach
auslesen (kann sie nicht und macht sie auch nicht). Und selbst wenn sie
es könnte, wären die Daten nicht als Beweis verwertbar.
Fpga K. schrieb:> Ich glaub Dir kein Wort.
Musst du auch nicht, ich muss mich hier nicht und erst recht nicht bei
dir rechtfertigen, wenn ich eine ganz normale Frage stelle.
Mir ist bei meiner Zeugenaufnahme eines Autounfalls etwas Ungewöhnliches
aufgefallen ist und frage hier ganz normal und unter Beachtung der
Netikette. Keine Ahnung was dein Problem ist.
Offensichtlich weiß keiner so richtig bescheid, es bleibt also
ungewöhnlich.
Concerned schrieb:> Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto> vorhanden.
Die sind mit Sicherheit nicht verboten !
Ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen ist im Moment noch
recht umstritten, aber es gab schon Fälle in denen sie einfach
zugelassen worden sind.
Es geht hier eher um die Privatsphäre, denn man filmt damit ja
Privatpersonen ohne ihr Einverständnis ... darum geht es eigentlich.
Wenn man jetzt aber eine Videoaufnahme vom Kölner Dom macht und da
laufen ein paar Leute durch die man dann mit auf dem Video hat, dann
wurde entschieden dass der Filmer ja eigentlich den Dom betrachtet und
das Persönlichkeitsrecht dadurch nicht beschädigt wird.
Wenn man das auf die Dash-Cams anwendet kann man sagen dass der
Fahrzeugführer ja eigentlich immer nur die Straße und den Verkehr filmen
möchte und nicht eine spezielle Person.
Die entsprechenden Personen laufen quasi ins Bild.
Man darf diese Videos jetzt aber auch nicht auf Youtube hoch laden, denn
damit macht man die Videos einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ...
das ist also strafbar.
Viele Menschen denken nicht daran und stellen "lustige" Videos ins
Internet, aber sie werden nur deshalb nicht verklagt weil eben niemand
klagt. Wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn jemand jetzt aber klagen würde, dann wären sie ganz schön am Ar_ch.
Sie haben ja die Möglichkeit die anderen Personen, von denen sie die
Erlaubnis nicht bekommen haben im Video zu verpixeln.
Fpga K. schrieb:> Concerned schrieb:>>> ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. Zum>> Glück ist den Beteiligten nicht wirklich etwas passiert.>> Aber als die Polizei eintraf ist mir etwas merkwürdiges aufgefallen. Bei>> der Aufnahme meiner Personalien kam plötzlich ein zweiter Polizist zu>> uns und übergab dem anderen einen Chip eine SD-Karte o.ä. aus einem der>> Fahrzeuge. Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug>> auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,>> aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine>> Hosentasche.>>> Ich glaub Dir kein Wort.
Du bist wieder so einer, der nichts in Frage stellt und alles gleich als
Verschwörungstheorie hinstellt. Wenn dann herauskommt, dass in jedem
Auto ein Fahrtenschreiber drin ist oder so, dann "hast du es eh gewußt"
so wie "jeder" und "man kann da nichts machen". Außerdem "hat man ja
nichts zu verbergern". Kennt man ja vom NSA-Skandal.
Mich würde das schon interessieren. Kann das etwas mit dem automatischen
Notrufsystem zu tun haben? Werden da nicht auch Unfalldaten aufgenommen?
Es wäre nämlich fallweise schon sinnvoll, den Chip nicht
herauszurücken..
Dazu muss man aber wissen, dass sowas existiert.
Vielleicht kennt hier jemand einen Polizisten persönlich, den er mal
fragen kann?
WehOhWeh schrieb:> Kann das etwas mit dem automatischen> Notrufsystem zu tun haben?
Die Rede war von einem Golf-4. Der ist Steinzeit in solchen Dingen.
Noch einmal zur rechtlichen Situation: In Deutschland darf niemand
gezwungen werden, gegen sich selbst auszusagen. Dazu gehört auch, dass
Beschlagnahmen nur mit richterlicher Genehmigung zulässig sind,
alternativ kann bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt es anordnen. Die
Krimis im deutschen TV vermitteln leider ein verzerrtes Bild und
orientieren sich am US-System ("Euer Ehren" und den Hammer gibt es in
deutschen Gerichten nicht).
Concerned schrieb:> Fpga K. schrieb:>> Ich glaub Dir kein Wort.>> Musst du auch nicht, ich muss mich hier nicht und erst recht nicht bei> dir rechtfertigen, wenn ich eine ganz normale Frage stelle.
Das hört sich so aber garnicht nach einer Frage sondern nach einer
Aufmerksamkeitheischenden Räubverpistolle an
> Mir ist bei meiner Zeugenaufnahme eines Autounfalls etwas Ungewöhnliches> aufgefallen ist und frage hier ganz normal und unter Beachtung der> Netikette. Keine Ahnung was dein Problem ist.
Ich glaub Dir kein Wort - das ist das Problem. Deine Geschichte mit den
blumigen Wendungen hört sich so garnicht wie eine Tatsachenschilderung
an.
> Offensichtlich weiß keiner so richtig bescheid, es bleibt also> ungewöhnlich.
Wie sollen wir denn bei einer frei erfundenen Geschichte Bescheid
wissen? Wenn es keine erfundene Geschichte ist, dann gibt es sicher ein
Aktenzeichen mit Hilfe desen der Polizeibericht zur Beweissicherung
einzusehen. Da brauchst kein Hobbyistenforum. Höchstens als
Versuchsballon um eine Geschichte weiter zu frisieren.
Wenn du wirklich eine NGO zur Aufklärung heranziehen willst, dann wende
dich an den CCC:
http://dasalte.ccc.de/contact.de
MfG,
B.A. schrieb:> Ob die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden dürfen ist im Moment noch> recht umstritten, aber es gab schon Fälle in denen sie einfach> zugelassen worden sind.
Mmh.
Ohne Einverstaendnis des Besitzers duerfte da aber kein Polizist
drangehen.
Die ist ja kein Teil des Fahrzeugs, laege auf dem Beifahrersitz ein
Schlaufon oder eine klassische Spiegelreflexkamera duerfte er die auch
nicht so einfach einsammeln, blos weil er den Eindruck haben koennte
damit waeren gerade Aufnahmen getaetigt worden.
Fahrtenschreiber dagegen zb. sind Bestandteil des Fzg.,
----
Evtl. haben die einfach ihre Beweissischerung gemacht und die Karten aus
ihren Cams dem ?-Obermeister uebergeben.
Bei einem Golf 4 gibt es definitiv nichts serienmäßiges, was *im
Motorraum* installiert ist und SD-Kartenformat hat. Bei dem Mini hast
du das ungefähre Baujahr nicht verraten, es gilt aber mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit das gleiche.
Die Polizei kann erstmal alles sicherstellen, was ihr relevant
erscheint. Mit "rücke ich nicht raus" ist da nichts. Du kannst dich
höchstens weigern, das Sicherstellungsprotokoll zu unterschreiben und
im Nachhinein rechtlich dagegen vorgehen. Die Polizei interessiert es
erstmal auch nicht, ob ein Richter den sichergestellten Gegenstand als
Beweismittel zulassen wird oder nicht - das zu entscheiden ist nicht
ihre Aufgabe.
Möglichkeiten wären folgende:
- SD-Karten von Smartphones, Navis, sonstigen (auch fest eingebauten)
Geräten, die fahrtrelevante Daten aufzeichnen (Fahrtverlauf bis hin zum
Unfall, z.B. wegen Müdigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc. -
waren verbotene Blitzer-Apps installiert und aktiv? - Wurde gerade
telefoniert oder eine SMS verschickt?) - in der Regel wird das komplette
Gerät mitgenommen und nicht die Speicherkarte entnommen
- Motorsteuergerät (illegales Chiptuning?)
- ABS/ESP/Airbag-Steuergeräte (Fehlerspeicher, waren sie zum
Unfallzeitpunkt in Ordnung?)
- Speicherkarten von Dash-Cams (NICHT verboten)
- Telemetrie-Steuergeräte (beim Golf 4 nicht)
- Speicherkarten von irgendwelchen exotischen Sondergeräten wie
Datenschreibern etc. (sehr unwahrscheinlich, gerade erst fangen die
ersten Versicherungen mit diesem Scheiß an - bis das bei der Polizei
Routine wird, vergehen wahrscheinlich noch Jahre)
Der Andere schrieb:> Fakt ist die Kamera ist erst mal nicht verboten, wenn sich aber ein> Passant Autofahrer durch deine Kamera belästigt fühlt und auf> Unterlassung klagt kann es durchaus teuer werden.
Quark, dann könnte jeder klagen, der sich von Kameras im öffentlichen
Raum, Verkehrsüberwachung, Mautbrücken etc. belästigt fühlt.
Er hat keinen Chance.
Und NOCH gilt für jeden dasselbe Recht.
...so viel gequirlte verbale Scheiße auf einem Haufen gibt es selten,
man sollte das archivieren und der Nachwelt erhalten.
Macht mal weiter, Dummheit kennt keine Grenzen.
mal ganz einfach gedacht...
polizist macht fotos von fahrzeug1 auf sd karte 1.
und dito von fahrzeug 2...
beamte sind manchmal etwas komplizierter :-)
cu
Da es auch fehlerhafte SD-Karten gab, würde ich vermuten, daß sie lieber
2 Karten zur Sicherheit benutzten und diese vorsorglich als Backup
austauschten?
könnte auch die onboard SIM Karte sein, da die meisten Autos heute schon
einen Notruf absetzen können, wird in ein paar Jahren bei Neuwagen zur
Pflicht.
Zum Thema Datenrecorder:
Als ich mal in die Anleitung unseres Corsa (BJ 2010) geschaut habe habe
ich folgendes gefunden:
"Das Fahrzeug verfügt über eine Reihe intelligenter Systeme zur
Aufzeichnung und Überwachung bestimmter Fahrzeugdaten. Einige Daten
werden im normalen Betrieb gespeichert, um die Reparatur erkannter
Funktionsstörungen zu erleichtern, andere Daten werden nur bei einem
Unfall oder Beinahe-Unfall
aufgezeichnet. Dies erfolgt durch Systeme, die als
Ereignisdatenschreiber
(Event Data Recorder - EDR) bezeichnet werden. Die Systeme können Daten
zum
Fahrzeugzustand und zu den Fahrumständen (z. B. Motordrehzahl,
Bremsenbetätigung, Sicherheitsgurtbenutzung) aufzeichnen. Zum Auslesen
dieser Daten werden bestimmte Geräte und Zugriff auf das Fahrzeug
benötigt."
https://www.opel.de/besitzer/betriebsanleitungen-download.html
Selbst ein 5 Jahre alter Corsa hat also schon so etwas. Das hätte ich
nicht gedacht. Gut, es kostet den Hersteller ja nichts da die notwendige
Technik eh verbaut ist. Auslesen kann aber nur die Werkstatt.
In dem genannten Fall tippe ich aber auch eher auf die SD-Karten von den
Digicams der Polizisten.
nö, beamte.
Vorgang: beteiligter 1 eigener akten-vorgang zur beweis-sicherung usw.
selbes mit beteiligter 2...
wenn das auf einer sd laufen würde ( für prozess) alles selektiv
ausdrucken, zuordnen, dem richter/staatsanwalt die verteilung klarmachen
für eindeutige beweislage. ist so schon einfacher.
dauer(beamter) xxx std.
ein beteiligeter vorgang mit je sd einer ds je vorgang=weniger
aufwand,eindeutig,billiger.
faulheit und beamte können merkwürdige lösungen erzeugen. können aber
auch einfach wirtschaftlich sein.
und mal einfach die frage gestellt: du im prozess wg. xxx. als beweis
wird eine sd mit ca. 5000 fotos vorgelegt. was würde da dein anwalt
machen?
it 4.0 hat da auch einzug( langsam, hoffentlich nicht gewaltig)
dein ansatz würde bedeuten, das jeder kop it-experte ist. negativ. sind
ganz normale anwende von denen die meisten auf der tastur die buchstaben
suchen( sorry, aus erfahrung vor ca. 2 monaten aus persönlichem anlass).
die bewertung der verlässlichkeit der beweismittel obliegt dem richter.
der kann ausgedruckte fotos als beweismittel in frage stelle. ein
original datenträger ist trotz risiko da immer noch beweissicherer.
cu
Fpga K. schrieb:> Wenn es keine erfundene Geschichte ist, dann gibt es sicher ein> Aktenzeichen mit Hilfe desen der Polizeibericht zur Beweissicherung> einzusehen.
es ist schon als Beteiligter fast unmöglich an Beweisunterlagen zu
kommen,
ein Zeuge wird da rein gar nichts zu sehen kriegen
oder soll aus dem "diesel-gate" jetz auch noch "sd-gate" werden ????
überschäzt da nicht die kriminalität die sich da auf tut in der
automobil-industrie. das sind auch (fast) beamte...
siehe ccc32 beitrag zur software-analyse
und von verschwörungstheorien bin ich gar kein freund.
cu
Matthias x. schrieb:> Zum Thema Datenrecorder:> Als ich mal in die Anleitung unseres Corsa (BJ 2010) geschaut habe habe> ich folgendes gefunden:> "Das Fahrzeug verfügt über eine Reihe intelligenter Systeme zur> Aufzeichnung und Überwachung bestimmter Fahrzeugdaten. Einige Daten> werden im normalen Betrieb gespeichert, um die Reparatur erkannter> Funktionsstörungen zu erleichtern, andere Daten werden nur bei einem> Unfall oder Beinahe-Unfall> aufgezeichnet. Dies erfolgt durch Systeme, die als> Ereignisdatenschreiber> (Event Data Recorder - EDR) bezeichnet werden. Die Systeme können Daten> zum> Fahrzeugzustand und zu den Fahrumständen (z. B. Motordrehzahl,> Bremsenbetätigung, Sicherheitsgurtbenutzung) aufzeichnen. Zum Auslesen> dieser Daten werden bestimmte Geräte und Zugriff auf das Fahrzeug> benötigt."
kann ich bestätigen, ähnlicher Text steht auch für mein KFz im
Boardbuch. Und wenn man es bräuchte braucht man nur die Firma
kontaktieren ob es gemacht wird ist eine andere Frage.
Sicherstellen = Der Verdächtige rückt es freiwillig raus
Beschlagnahme = Der Verdächtige gibt es unter Zwang frei
War sonst noch was auffälliges an den Kisten oder stink normale Auto's ?
Matthias x. schrieb:> Zum Thema Datenrecorder:> Als ich mal in die Anleitung unseres Corsa (BJ 2010) geschaut habe habe> ich folgendes gefunden:> "Das Fahrzeug verfügt über eine Reihe intelligenter Systeme zur> Aufzeichnung und Überwachung bestimmter Fahrzeugdaten. Einige Daten> werden im normalen Betrieb gespeichert, um die Reparatur erkannter> Funktionsstörungen zu erleichtern, andere Daten werden nur bei einem
Fehlerspeicher, OBD II - seit 2001 ein alter Hut. Das ist das erste was
in der Werkstatt ausgelesen wird. Kann man auch selber machen:
http://www.pcwelt.de/ratgeber/Wie-in-der-Werkstatt-So-lesen-Sie-die-Schnittstelle-von-Autos-aus-6587706.htmlhttps://de.wikipedia.org/wiki/On-Board-Diagnosehttp://www.obdii.com/WehOhWeh schrieb:> Mich würde das schon interessieren. Kann das etwas mit dem automatischen> Notrufsystem zu tun haben? Werden da nicht auch Unfalldaten aufgenommen?>> Dazu muss man aber wissen, dass sowas existiert.
Dann formulier die Frage doch genauso. "Wer weiss was zu von der
Bullerei eingezogene Chips aus dem Motoraum?"
Keine drumherumgestrickte Rahmenhandlung von plötzlich aufgetauchten
Polizisten hilft bei der Beantwortung, sondern stoßen nur in eine vom
Fragesteller provozierte Richtung.
MfG,
Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten
SD-Karten-Slot. Dieser ist nur von der Rückseite her zugänglich
(erfordert ziemliche Fummelei, durch die Öffnung des Sicherungskastens
an die Rückseite des KI zu gelangen) und ist nicht für die Nutzung durch
den Endkunden gedacht. Im KI befindet sich auch das CAN-Gateway, so daß
dort Motor-, Karosserie- und Komfort-CAN anliegen. Alle relevanten Daten
(Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Beschleunigung/Verzögerung, Schaltzustand
von Licht, Blinker, Hupe uvm) werden in einem Ringpuffer auf der
Speicherkarte abgelegt. Auf diese Datensammlung kann die Polizei zur
Unfallaufklärung und der Fahrzeughersteller zur Abwehr von
Garantieansprüchen zugreifen. Falls jetzt jemand aus
Überwachungsparanoia auf die Idee kommt, die Karte zu entfernen: Im
Kombiinstrument befindet sich auch die Wegfahrsperre, die wird dem
Motorsteuergerät keine Freigabe erteilen, wenn der SD-Slot leer sein
sollte.
Tin Foil Hat schrieb:> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten> SD-Karten-Slot. Dieser ist nur von der Rückseite her zugänglich> (erfordert ziemliche Fummelei, durch die Öffnung des Sicherungskastens> an die Rückseite des KI zu gelangen) und ist nicht für die Nutzung durch> den Endkunden gedacht. Im KI befindet sich auch das CAN-Gateway, so daß> dort Motor-, Karosserie- und Komfort-CAN anliegen. Alle relevanten Daten> (Geschwindigkeit, Lenkwinkel, Beschleunigung/Verzögerung, Schaltzustand> von Licht, Blinker, Hupe uvm) werden in einem Ringpuffer auf der> Speicherkarte abgelegt. Auf diese Datensammlung kann die Polizei zur> Unfallaufklärung und der Fahrzeughersteller zur Abwehr von> Garantieansprüchen zugreifen. Falls jetzt jemand aus> Überwachungsparanoia auf die Idee kommt, die Karte zu entfernen: Im> Kombiinstrument befindet sich auch die Wegfahrsperre, die wird dem> Motorsteuergerät keine Freigabe erteilen, wenn der SD-Slot leer sein> sollte.
Klingt nicht sehr glaubwürdig, da hätte man sicherlich schon irgendwo
etwas davon gelesen / gehört. Aber vermutlich ist das ziemlich genau die
Antwort, die der Threadstarter hören wollte :-)
Concerned schrieb:> ich war Zeuge und Ersthelfer eines Autounfalls auf der Autobahn. …> Nun frage ich mich …
Und ich mich (und wir uns alle) auch. Warum hast Du nicht einfach den
Polizisten gefragt? Sonst frag ihn doch mal, das interessiert mich jetzt
auch.
Marek N. schrieb:> Jo, man kann die Datenaufzeichnung aber unbrauchbar machen, wenn man> während der Fahrt immer einen Alufolien-Hut trägt.
Eine write-only SD-Karte wäre dafür doch eine Marktlücke :-)
Aber ich halte die Geschichte von "Tin Foil Hat" eh für Quatsch.
Wahrscheinlich ist das eine erfundene Verschwörungstheorie, damit der
Threadstarter zufrieden ist. Das Airbag-Stg speichert intern Crashdaten
(aber i.W. nur die Verzögerungswerte und welche AB/Gurtstraffer gezündet
haben), aber nicht auf eine Speicherkarte, sondern über die OBD2-Buchse
auslesbar. Das Kombiinstrument hätte zwar tatsächliche über die
CAN-Busse alle genannten Daten verfügbar, speichert aber nichts und ein
SD-Slot wäre dort schon irgendwem aufgefallen.
Compaqtfahrzeug schrieb:> Das Kombiinstrument hätte zwar tatsächliche über die CAN-Busse alle> genannten Daten verfügbar, speichert aber nichts und ein SD-Slot wäre> dort schon irgendwem aufgefallen.
Irgenwie hab ich auch Schwierigkeiten, “Ringpuffer“ “Speicherkarte“,
jahrelangen Einsatz und die dabei anfallenden Datenmengen unter einen
Hut zu bekommen. Die müsste doch in absehbarer Zeit totgeschrieben sein?
>Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten>SD-Karten-Slot. Dieser ist nur von der Rückseite her zugänglich>(erfordert ziemliche Fummelei, durch die Öffnung des Sicherungskastens>an die Rückseite des KI zu gelangen) und ist nicht für die Nutzung durch>den Endkunden gedacht. Im KI befindet sich auch das CAN-Gateway, so daß>...>Überwachungsparanoia auf die Idee kommt, die Karte zu entfernen: Im>Kombiinstrument befindet sich auch die Wegfahrsperre, die wird dem>Motorsteuergerät keine Freigabe erteilen, wenn der SD-Slot leer sein>sollte.
Nee ist klar. Troll dich!
Jan H. schrieb:> Irgenwie hab ich auch Schwierigkeiten, “Ringpuffer“ “Speicherkarte“,> jahrelangen Einsatz und die dabei anfallenden Datenmengen unter einen> Hut zu bekommen. Die müsste doch in absehbarer Zeit totgeschrieben sein?
Die wird heimlich und kostenlos bei jeder Inspektion ausgetauscht ;)
Und wenn ich meinen Kunden nicht mag ziehe ich die Karte. Dann gibt es
dem nächst sehr teure SD Karten oder sehr billige Autos. Man man man.
Tin Foil Hat (Gast) hat bestimmt mal in eine Steckdose gegriffen als er
eine versteckte SD Karte "retten" wollte.
Evtl. wurde die SIM-Karte von den Handys der Fahrer sichergestellt um
mit dem Protokoll des Providers festzustellen ob der Fahrer vor dem
Unfall telefoniert oder im Internet gesurft hat.
Concerned schrieb:> Nun frage ich mich, was das wohl war und was es damit auf sich hat. Kann> mir das jemand erklären?>> Danke.
Ja, die Personen mit denen Du zum betreffenden Zeitpunkt zuwsammen
warst, also Polizei/Unfallbeteiligte.
Bitte
Georg G. schrieb:> Zu viel TV gesehen? Es gibt die Fehlerspeicher der Steuergeräte. Da ist> aber nichts mit SD-Karten, da brauchst du Sachverstand und einen> Notebook mit OBD Adapter. Und die Daten darf die Polizei nicht einfach> auslesen (kann sie nicht und macht sie auch nicht). Und selbst wenn sie> es könnte, wären die Daten nicht als Beweis verwertbar.
Ich sehe weder zu viel TV, noch habe ich auf SD-Karten hingewiesen.
Die Links in meinem Beitrag beziehen sich lediglich auf die Tatsache
dass in modernen Autos EDRS standardmäßig eingebaut sind und nicht
meiner Fantasie entsprungen sind. Ich glaube nicht, daß in Fahrzeugen
zwischen USA und Europa gravierende Unterschiede vorhanden sind. Es
sollte als Gegeben akzeptiert werden, daß Datenaufzeichnung in Autos
nicht der Fantasie paranoider Menschen entspringt sondern eine logische
Konsequenz moderner angewandter digitaler Technik ist.
Dass die Hersteller die Air Bag Elektronik früher zumindest auch zur
Datenkollektion um den Umfallszeitpunkt implementiert haben hat
prinzipiell viel Sinn um zusätzlich pertinente Unfalldetails ans Licht
bringen zu können.
Ich nehme an, dass heutzutage EDRs als eigenständige Einheit im Fahrzeug
integriert sind und alternativ auch andere Formen annehmen können die
die Daten von anderen Fahrzeug ECMs über das Bord Datennetz zur
Verfügung gestellt bekommen und endlich über die Service Schnittstelle
zugänglich sind. Wer und was abfragen kann ist mir mangels
privilegiertem Zugangs zur Autotechnik leider nicht bekannt.
Da die Autoindustrie die Öffentlichkeit über die Details und das Skope
der Datensammelei und Aussendung vorsätzlich im Dunkeln hält gibt es so
viel uninformierte Spekulation.
Im Gegensatz zu den OBD-II Daten des Motorsteuergerätes sind andere
Servicezugriffe auf die OBD Schnittstelle, so z.B. der
Komfortcontroller, Airbag, ABS, Klima- und Servocontroller stark
abhängig vom Hersteller und keineswegs genormt, so das die Freunde und
Helfer einen Sack an Geräten herumtragen müssten, um alle am Unfall
beteiligten Fahrzeuge auf solche Speicher abzufragen.
Genormt ist lediglich der Freeze Frame 1, in dem das Motorsteuergerät
speichert, mit welchen Parametern das Fahrzeug lief, als die MIL Lampe
(Störung in abgasrelevanten Komponenten des Motors) aufleuchtete. Manche
Hersteller (wie mein Koreaner) speichern nur einen Frame, es gibt aber
auch welche mit mehreren Speicherplätzen.
Alle diese Daten sind flüchtig und verschwinden, wenn das Steuergerät
eine Weile stromlos ist. Eine SD Karte ist da nicht vorhanden.
Fpga K. schrieb:> Fehlerspeicher, OBD II - seit 2001 ein alter Hut.
Nein. Es wird ja genau der Event Data Recorder -EDR genannt.
Es wird aucxh genannt unter welchen Umstätten die Daten weitergegeben
werden:
"Der Hersteller greift nur unter folgenden Bedingungen auf die Daten zu
einem Unfall zu bzw. gibt diese an andere weiter:
■ bei Zustimmung des Fahrzeughalters bzw. des Leasingnehmers bei einem
geleasten Fahrzeug
■ bei einer offiziellen Anfrage der Polizei oder einer ähnlichen Behörde
■ im Rahmen der Verteidigung des Herstellers bei Gerichtsverfahren
■ wenn gesetzlich vorgeschrieben"
Der Wert der Lambdasonde wird beim Aufprall wahrscheinlich keinen
interessieren.
Tin Foil Hat schrieb:> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten> SD-Karten-Slot.
Bei den 30+ von mir zerlegten Kombi-Instrumente über verschiedene
Fahrzeug-Plattformen hinweg war der auch noch unsichtbar. :-)
Mit zusätzlichen Kabel-Losen CANs und virtueller Gateway-Funktion.
Matthias x. schrieb:> Der Wert der Lambdasonde wird beim Aufprall wahrscheinlich keinen> interessieren.
Das nicht. Allerdings speichert mein Steuergerät im MIL Fehlerfall auch
die aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeugs sowie die Stellung des
Gaspedalpotis und z.B. auch den Ansaugunterdruck.
Tin Foil Hat schrieb:> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten> SD-Karten-Slot.
Genau. SD-Karte im Automobilbereich. Wenn ich mir die Kontaktprobleme
anschaue, welche SD-Karten im Schlaufone oder der Digicam nach einiger
Zeit haben, möchte ich nicht in der Haut des Herstellers stecken, wenn
angeblich die Karte nicht mehr gefunden wird und die Wegfahrsperre ihre
Aufgabe gewissenhaft erfüllt. Außer vielleicht der Hersteller nennt sich
VW...
Jens P. schrieb:> Tin Foil Hat schrieb:>> Im Kombiinstrument gibt es einen geheimen, undokumentierten>> SD-Karten-Slot.>> Genau. SD-Karte im Automobilbereich. Wenn ich mir die Kontaktprobleme> anschaue, welche SD-Karten im Schlaufone oder der Digicam nach einiger> Zeit haben, möchte ich nicht in der Haut des Herstellers stecken, wenn> angeblich die Karte nicht mehr gefunden wird und die Wegfahrsperre ihre> Aufgabe gewissenhaft erfüllt. Außer vielleicht der Hersteller nennt sich> VW...
Nicht nur Kontaktprobleme :) wie bereits geschrieben, ich behaupte nach
ca. 6 Monate wäre die SD Karte das erste mal im Arsc*
michael_ schrieb:> Vielleicht war es nur der Zündschlüssel im Chipkarten-Format.
Beim Mini vielleicht, aber beim Golf 4? Der hatte noch kein Keyless Go!
Im Ernst, plausibel erscheint mir, wenn's wirklich eine SD-Karte war,
dass diese aus einer Dashcam oder dem dienstlichen Fotoapparat des
Polizeibeamten kam. Selbst eine SIM-Karte aus dem Handy des
Unfallbeteiligten erscheint mir unrealistisch: Ich denke,da würde der
Polizist eher damit auf seinem eigenen Handy kurz anklingeln lassen und
die übermittelte Rufnummer zu Protokoll nehmen. Den Rest erledigt dank
Vorratsdatenspeicherung eine kurze Anfrage beim Netzbetreiber.
Ansonsten wüsste ich nicht (und anscheinend in dem ganzen Thread auch
niemand sonst, diesseits von unrealistischen Verschwörungstheorien), um
was es sich bei dem ominösen "Chip" handeln sollte.
Volle schrieb:> Dashcams sind in Deutschland nicht verboten>> Datenschutz und Persönlichkeitsrecht sind natürlich zu beachten.> d.h. nichts Sammeln und nichts veröffentlichen.
Genauso ist es. Ich habe seit über zehn Jahren eine
Dashcam im Auto, nachdem mir ein Porschefahrer ins
Heck gefahren ist. Der war ohne Fahrerlaubnis mit
250 km/h auf der A5 unterwegs und hat es noch geschafft
auf 180 km/h runterzubremsen, bevor er mein Fahrzeug
(120 km/h) getroffen hat. Im Zivilprozess hat er dann
wahrheitswidrig behaupten lassen, wir hätten die Spur
gewechselt, und ich konnte 8 Jahre lang klagen, bis
mein Schaden ersetzt wurde. Das mach ich kein zweites
Mal.
Bei PAL-Auflösung von 720x576 kann man in der Regel
Gesichter nur erkennen, wenn das folgende Fahrzeug
so dicht folgt, dass eine strafbare Handlung vorliegt.
Und dann sind auch sicher keine "Persönlichkeitsrechte"
verletzt.
Hi Zusammen, ich weiß schon, warum ich mir ein paar Oldtimer halte. Da
kenne ich jede Leitung einzeln.... Da wünsche ich mir eher mal einige
Halbleiter im Lichtmaschinenregler.
Da mir ca. alle 3 Jahre irgendein Id**t gegegen ein Auto fährt :
Frage: zm Thema Sicherstellung / Beschlagnahmung Mobiltelefone
Können Polizisten die Mobiltelefone (oder ähnliches) bei einem Unfall
(ggfs. ohne Personenschaden) "einsacken" oder zumindest untersuchen?
Kann ich als Betroffener direkt darauf hinwirken, dass dies beim
potetiellen Unfallverursacher geschieht?
Ich hatte so einen Fall mal vor 10 Jahren, da stand der Laptop noch
aufgeklappt auf dem Beifahrersitz des Übeltäters - und die Polizei
wollte nichts diesbezüglich machen.
Die Schalage war klar, er wurde wegen seinem allgemeinen Verhalten auch
von den Beamten deutlich angesprochen. Es war aber auf einer
Parkplatzzufahrt (Wegegefahr...), und der Unfallverursacher hat danach
trotz mererer unabhängiger Zeugen gelogen, dass sich die Balken bogen.
vg
BastelIng schrieb:> Können Polizisten die Mobiltelefone (oder ähnliches) bei einem Unfall> (ggfs. ohne Personenschaden) "einsacken" oder zumindest untersuchen?> Kann ich als Betroffener direkt darauf hinwirken, dass dies beim> potetiellen Unfallverursacher geschieht?> Ich hatte so einen Fall mal vor 10 Jahren, da stand der Laptop noch> aufgeklappt auf dem Beifahrersitz des Übeltäters - und die Polizei> wollte nichts diesbezüglich machen.> Die Schalage war klar, er wurde wegen seinem allgemeinen Verhalten auch> von den Beamten deutlich angesprochen. Es war aber auf einer> Parkplatzzufahrt (Wegegefahr...), und der Unfallverursacher hat danach> trotz mererer unabhängiger Zeugen gelogen, dass sich die Balken bogen.>> vg
Kommt drauf an was du mit können meinst.
Kann er sich mein Handy von außen anschauen? Ja wenn ichs ihm gebe.
Kann er irgendwelche Daten abgreifen? Nicht, wenn das Handy, so wie
meins, verschlüsselt ist. Dann kann er den Sperrbildschirm betrachten.
Kann er mein Handy beschlagnahmen? Theoretisch ja, Praktisch wird er es
wohl nicht machen, Verhältnissmäßigkeit und so.
Kann er beim Netzbetreiber nachfragen ob ich telefoniert habe? Kann er,
wenn ich allerdings VoIP gemacht habe (am besten noch verschlüsselt),
findet er nur raus, dass mein Handy Daten geladen hat. Also hilft das
auch keinem weiter.
grüße
Concerned schrieb:> Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug> auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,> aber er würde das gleich tun. Das übergebene Objekt wanderte in seine> Hosentasche.
Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist, ich weiß was ich
beobacchtet habe. Dafür muss ich mich auch nicht rechtferitgen.
Es hat nichts mit Verschwörung zu tun, wenn ich hier nachfrage um was es
sich da gehandelt haben könnte. Das ist eure persönliche Interpretation
meiner Frage. Beschreibt man alles nicht umfänglich wird gemeckert,
beschreibt man alles wird auch gemeckert und irgendwas unterstellt. Aber
offensichtlich ist der Großteil der Nutzer hier nur darauf aus
loszuknüppeln. Ich bin schockiert wie tief die Hemmschwelle hier
inzwischen ist loszumotzen und Fragensteller zu beschimpfen. Wirklich
übel, armes Deutschland.
Concerned schrieb:> irgendwas unterstellt
Für fast alle hier ist deine Beobachtung nicht nachvollziehbar. Sie
passt nicht zum vorhandenen Wissen. Liegt es da nicht nahe, dass man sie
anzweifelt? Das hat nicht mit Niedermachen, Motzen oder ähnlichem zu
tun. Das Einfachste und Sinnvollste wäre wirklich, dass du einen der
beteiligten Polizisten nach Details fragst. Warum sollte der dir nicht
antworten? Erzähl ihm von diesem Thread und deinen Problemen damit. Und
dann berichte uns.
Vielleicht hast du den Dialog auch nicht richtig verstanden, du sagst ja
selbst, dass du etwas neben der Spur warst.
"Daraufhin fragte dieser, ob sie den aus dem zweiten Fahrzeug
auch schon sichergestellt hätten, worauf der andere mit nein antwortete,
aber er würde das gleich tun."
Vielleicht hat er ja gefragt, ob er den aus der Sicherstellung des
zweiten Fahrzeugs schon hätte, das würde dann wieder auf Fotos auf einer
SD-Karte schließen lassen.
Concerned schrieb:> Wirklich> übel, armes Deutschland.
Schlimmschlim schlimmm :) Moeeeeg.
Matthias x. schrieb:> ■ wenn gesetzlich vorgeschrieben"
Das Fahrzeug oder auch man selbst kann doch 'loggen' was einem beliebt,
das interessiert aber erstmal niemanden, solange es keine Pflicht zur
Aufzeichnung wie bei Flugdaten oder in LKW gibt.
Weshalb sollte auch bei einem einfachen Verkehrsunfall anscheinend ohne
nennenswerte Personenschaeden eine forensische Spurensuche starten?
Anders saehe das vlt. aus bei einer Massenkarambolage mit vielen
Schwerverletzten welche man nicht befragen kann und unuebersichtlichem
Verlauf. Der Polizei genuegt es voellig den Verursacher festzustellen
damit man ihm dann die Kosten zur Beseitigung in Rechnung stellen kann.
Wenn denen aus ihrer Sicht offensichtliche Verstoesse auffallen, werden
die eben auch entsprechend geahndet, aber 'Wahrheitsfindung' gehoert
nicht zu deren Aufgaben, das zu dokumentieren, die Verkehrsstoerung zu
beseitigen, Verletzten Personen hifle zu leisten bzw. Massnahmen dazu
einzuleiten ist hier deren primaerer Job.
Handelte es sich bei den beteiligten Fzg um LKW, dann klar wuerden die
Scheiben der Schreiber wohl eingesammelt oder zumindest in Augenschein
genommen, aber bei gew. PKW gibt es das doch nicht.
Rudolph R. schrieb:> Bei den 30+ von mir zerlegten Kombi-Instrumente über verschiedene> Fahrzeug-Plattformen hinweg war der auch noch unsichtbar. :-)
Die wird mit ins Gehäuse des KIs eingegossen. Vielleicht hast Du sie
deshalb übersehen. ;-)
Bestromer schrieb:> ....habt ihr alle nix zu tun?> Hier jagt ein Schwachsinn den Anderen....
Greif doch einfach hinter deinen Rechner und ziehe kraeftig am Kabel,
dann hast du Ruhe.
Mal wieder ein schönes Beispiel dafür, wie man mit einem flink
zusammenfabulierten Trollbeitrag zig Mannstunden verplempern kann.
Applaus sag ich da nur!
@---(Gast)
wie gesagt, ich glaube auch dass es sich dabei ganz einfach um die
SD-Karten der Kamera der Polizisten gehandelt hat aber die Zitate von
oben stammen nun mal aus der Anleitung eines 2010er Opel Corsa. Also
keine Highend Luxuskarre (auch wenn das meine Freundin anders sieht;) )
Unfalldatenschreiber gibt es also bereits in Serienfahrzeugen und viele
Nutzer wissen es wahrscheinlich gar nicht weil sich keiner die Dokumente
durchliest. Ich habs auch nur gelesen weil ich wissen wollte welches Öl
rein kommt. Ich finde auch Dash-Cams und Unfalldatenschreiber richtig.
Schließlich dienen sie dazu den wahren Unfallhergang objektiv
wiederzugeben. Die Alternative sind ahnungslose Richter, Anwälte die für
Geld alles machen und vier Zeugen die fünf Geschichte erzählen.
Harald W. schrieb:>> Bei den 30+ von mir zerlegten Kombi-Instrumente über verschiedene>> Fahrzeug-Plattformen hinweg war der auch noch unsichtbar. :-)>> Die wird mit ins Gehäuse des KIs eingegossen. Vielleicht hast Du sie> deshalb übersehen. ;-)
Mit zerlegt meine ich schon wirklich zerlegt, komplett auseinander
gebaut, dokumentiert und Stücklisten erstellt. :-)
Inklusive wiegen der verschiedenen Kunstoff-Teile.
Und ich meine auch nicht 25 Stück Golf X und 5 andere, schon 30+
verschiedene.
Mal davon abgesehen, dass schon die Ansage das man durch den
Sicherungskasten an die Rückseite vom Kombi kommt ziemlich gewagt ist.
:-)
Concerned schrieb:> Das übergebene Objekt wanderte in seine> Hosentasche.
Beweismittel werden grundsätzlich in Hosentaschen aufbewahrt. Damit den
Chips nichts passiert, müssen ESD-Hosen getragen werden. Und in der
Asservatenkammer liegen Hosenbügel bereit.
Daß im Tatort Beweismittel mit Einweghandschuhen angefaßt und in
Plastiktüten verwahrt werden, ist nur Verdummung der Zuschauer.
Rudolph R. schrieb:> Mit zerlegt meine ich schon wirklich zerlegt, komplett auseinander> gebaut, dokumentiert und Stücklisten erstellt. :-)> Inklusive wiegen der verschiedenen Kunstoff-Teile.> Und ich meine auch nicht 25 Stück Golf X und 5 andere, schon 30+> verschiedene.
Wofür soll das gut sein? Dein Hobby?
Matthias x. schrieb:> wiederzugeben. Die Alternative sind ahnungslose Richter, Anwälte die für> Geld alles machen und vier Zeugen die fünf Geschichte erzählen.
Gibt ja auch Laender in denen die Polizei nicht mehr verpflichtet ist zu
kommen, wenn sie zu nichtmeldepflichtigen (Polizeiseitig) Unfaellen,
also solche ohne Personenschaeden gerufen wird. (?Schleswig-Holstein).
Autobahnen sind da aber wohl noch mal was anderes.
Zu den bekannten Fahrtenschreibern gibts halt Vorschriften zum Einbau
und zum Gebrauch, also wie sie gestaltet sind und wer sie auf welche Art
zu benutzen hat.
Muss ja nicht gleich was grosses sein, innerhalb einer 40-50 Jahre
"Fahrerkarriere" wird wohl fast jeder frueher oder spaeter mal an einem
'fremden Spiegel' haengen bleiben, loest man das nicht auf dem kurzem
Weg direkt mit dem Geschaedigten und ruft die Polizei hinzu gibts fast
immer dann ein Bonus-Knoellchen, was eigentlich keiner braucht ....
Da koennte eine Cam zb. evtl. auch helfen, aber das ist jemandes
Privatvergnuegen und man muss sich nat. im Streitfall selbst darum
kuemmern. Gibt halt auch unvorhersehbare Unfaelle auf Grund techn.
Defekte und solche als Folge ordnungswidrigen oder strafbaren
Verhaltens, wird man da tatsaechlich oder auch nur vermeintlich in die
falsche Kategorie gepackt, kanns helfen sich dagegen zu wehren, ob es
gelingt ist dann noch mal was anderes.
---
Wenn einem die Karre zusammengeschoben wird ist es doch letztlich egal
ob der Verursacher gerade telephonierte, ein post im Netz verfasste oder
sich beide Ohren putzte. Fuer den eigenen Schaden und dessen Regulierung
ist das belanglos, solange der Verursacher eindeutig feststellbar ist,
mit welchen Busen oder Strafen der ggf. zu rechnen hat ist was
psychologisches.
Sachen gibts schrieb:> Wofür soll das gut sein? Dein Hobby?
Nope, war schon beruflich, es ist manchmal schon erstaunlich, wofür man
so alles bezahlt wird. :-)
Sowas läuft unter Produktkostenoptimierung / Wettbewerbsbeobachtung.
Matthias S. schrieb:> Genormt ist lediglich der Freeze Frame 1, in dem das Motorsteuergerät> speichert, mit welchen Parametern das Fahrzeug lief, ...
Ich habe gerade mal bei meinem Skoda Roomster geschaut, der unterstützt
gar kein Freeze. Das scheint also nicht bei allen Fahrzeugen zu gehen.
Concerned schrieb:> Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist, ich weiß was ich> beobacchtet habe. Dafür muss ich mich auch nicht rechtferitgen.
Dein Pech das die
Ufologen/scientologen/Erweckungskirchler/Schamanen/Aurenleser/...
genauso argumentieren.
> Ich bin schockiert wie tief die Hemmschwelle hier> inzwischen ist loszumotzen und Fragensteller zu beschimpfen. Wirklich> übel, armes Deutschland.
Ja manchmal ist eben Deutschland immer noch das Land der Dichter und
Denker:
Die Dichter denken sich eine pädagogische Geschichte aus und die Denker
weisen nach, das das so nicht passiert sein kann und das Ganze nur der
Manipulation der Zuhörer durch die Dichter dient.
Schon erstaunlich wie beide Gruppen in einem Land koexistieren können.
MfG,
Telefonierer schrieb:> Evtl. wurde die SIM-Karte von den Handys der Fahrer sichergestellt um> mit dem Protokoll des Providers festzustellen ob der Fahrer vor dem> Unfall telefoniert oder im Internet gesurft hat.
Das ist plausibel, wenn die Unfallursache nicht zweifelsfrei bekannt
ist. Da es den Polizisten seit kurzem erlaubt ist, die SIM-Karten zur
eventuellen Auswertung sicherzustellen, wäre die Unterlassung dann
geradezu nachlässig.
GUTEN RUTSCH!!!
Erlaubt oder nicht - in der der Praxis wird es jedenfalls gemacht:
http://www.bild.de/auto/auto-news/verkehrsrecht/polizei-in-koeln-kassiert-handys-ein-34632364.bild.html
In deinem Focus-Artikel geht es auch nur um die Bechlagnahme, also die
zwangsweise Sicherstellung. Wenn die Fahrer z.B. nicht mehr anwesend
sind, ist die Polizei ja prinzipiell für die Sicherung der
Unfallfahrzeuge und deren Inhalt zuständig, nicht nur zu Beweiszwecken.
Ob sie Daten verwenden, kann ja immernoch ein Richter entscheiden - der
aber oft wohl nur einen Klick auf die Kurzwahltaste entfernt ist, wie
gemunkelt wird.
http://www.rodorf.de/02_stpo/04.htm
Zitat:
"Eine solche richterliche Anordnung kann problemlos erwirkt werden, wenn
das Handy bzw. das Smartphone als mögliches Beweismittel sichergestellt
bzw. beschlagnahmt wurde."
Erklärt nur noch nicht ganz, daß die SIM-Karten aus den Telefonen
genommen werden.
batman schrieb:> "Eine solche richterliche Anordnung kann problemlos erwirkt werden, wenn> das Handy bzw. das Smartphone als mögliches Beweismittel sichergestellt> bzw. beschlagnahmt wurde."
Klar ist das nicht unantastbar, das muss aber begruendbar sein.
batman schrieb:> Focus-Artikel
Das ist zwar in der Tat auch nur eine Glanz-Bloed, aber
"Warum sehe ich BILD.de nicht?
Sie sehen diese Seite, weil Sie einen Adblocker eingeschaltet haben."
leider werde ich das nie lesen koennen,
es sei den du fertigst einen Screenshot.
> Erlaubt oder nicht
Mal einfach alle Telefone bzw. SIM-Karten der Beteiligten einsammeln und
schauen ob sich was ergibt?
Dann sollte die Polizei auch mal alle anliegenden Wohnungen durchsuchen
duerfen nur weil beim Nachbar was geklaut wurde?
Das kaeme dem jdf. gleich.
Concerned schrieb:> Ich weiß nicht was daran nicht zu verstehen ist, ich weiß was ich> beobacchtet habe. Dafür muss ich mich auch nicht rechtferitgen.
Natürlich nicht. Du musst hier prinzipiell erstmal gar nichts.
Allerdings bist du derjenige, der hier eine Frage gestellt hat, auf die
du eine Antwort suchst. Und wenn andere deinen Ausführungen keinen
Glauben schenken, kriegst du eben nicht die gewünschte Antwort.
Übrigens: Wenn andere sagen, das kann nicht sein, müssen sie sich dafür
vor dir auch nicht rechtfertigen.
> Es hat nichts mit Verschwörung zu tun, wenn ich hier nachfrage um was es> sich da gehandelt haben könnte. Das ist eure persönliche Interpretation> meiner Frage.
Es ist der Versuch, das ganze so zu interpretieren, dass es einen Sinn
ergibt.
Concerned schrieb:> Dashcams sind in Deutschland verboten und sicherlich nicht in jedem Auto> vorhanden.
Mag sein aber meine hat meinen eigenen "angeblichen Verkehrsverstoss"
aufgezeichnet und wurde anschliessend beim Wideerspruch gegen das
Fahrverbot als Beweis meiner Unschuld gewertet. Der verkehrsrichter hat
nichts gesagt deswegen.
--- schrieb:> Bestromer schrieb:>> ....habt ihr alle nix zu tun?>> Hier jagt ein Schwachsinn den Anderen....>> Greif doch einfach hinter deinen Rechner und ziehe kraeftig am Kabel,> dann hast du Ruhe.
...na, immer noch keine sinvolle Antwort für den TO gefunden?
Vielleicht sollten man diesen Thread in einem Forum für Fans von "Alarm
für Cobra11" fortführen?
Ich meine das Niveau passt ja :))
Schon erstaunlich wie sich alle auf die Suche nach der ominösen SD-Karte
machen, die der Polizist ganz fluffig in seine "Hosentasche"
steckte.....also ich wäre mit "Beweismitteln" vorsichtiger lol
Naja egal, ich lese weiter mit,ist sehr belustigend!!!
Also, auf gehts und fleissig in die Tasten gehauen :)
Die Version mit dem "Tatort ARD" gefiel mir am besten ;-)
Im Ernst: Ich selber habe leider schon einige Unfälle miterlebt. Ich
habe ein paar verursacht, aber auch andere sind mir reingesemmelt. Sowas
passiert schonmal, wenn man viel zwischen (früher) 3 Büros pendelt.
In keinem Fall hat irgendein Kollege der Rennleitung auch nur irgendwas
aus den beteiligten Fahrzeugen entnommen. Was auch? Wenn es wirklich
schwerste Unfälle wären, kommt der Schrott auf den Hänger und zur
Polizei. Dort wird dann untersucht.
Das einzigste was ich mir vorstellen kann: Das waren Fotos einer Kamera,
mit denen die Polizisten beide Fahrzeuge fotografiert haben.
Oder die Geschichte kommt aus Richtung Aluhut....
Old-Papa
(Ach ja: Der über viele Monate eine Dashcam hatte, laaaangweilig...)
Es gibt tatsächlich (wurde ich heute darauf hingewiesen) ein System, das
ein Autofahrer installieren kann, um günstigere Versicherung zu
bekommen, dafür aber seine Daten sendet oder speichert - nennt sich
'Telematik'.
Allerdings wollen die Versicherungen das erst dieses Jahr grossflächig
einführen. Nur ein paar Versuchskaninchen sind wohl schon unterwegs:
http://www.sueddeutsche.de/auto/telematik-tarife-bei-kfz-versicherungen-viel-ueberwachung-fuer-ein-bisschen-ersparnis-1.2486679
Soll wohl auch mit dem Wischhandy gehen. Von SD Karte steht da aber
erstmal nix, sondern von Wireless ans Internet. Ob die Handy App auf SD
Karte schreibt, ist unklar.
Und das beide Unfallteilnehmer solche Versuchskaninchen sind, ist recht
unwahrscheinlich.
Matthias S. schrieb:> um günstigere Versicherung zu bekommen, dafür aber seine Daten> sendet oder speichert - nennt sich 'Telematik'.
Speichern ist möglich, aber eine stabile, dauerhafte Datenübertragung
halte ich im Grenzgebiet oder in manchem Handy-toten Tal noch für sehr
optimistisch.
Diesen SZ-Artikel scheit ein wahrer Optimist geschrieben zu haben, der
noch nie mit dem Handy auf dem Lande unterwegs war: "...Die Grundidee:
Eine Blackbox oder ein anderes technisches System im Fahrzeug ermittelt
per GPS den Standort, misst ständig die Geschwindigkeit und vergleicht
sie mit dem jeweils erlaubten Limit. Die Box registriert, wie scharf ein
Autofahrer bremst und wie schneidig er anfährt. Diese Angaben werden
DAUERND per Funk an eine Datensammelstelle gesendet." Wenn das Millonen
Autos Daten liefern, sollte diese auch einer auswerten können? Das wird
noch interessant. Ob Vollbremsung wegen eines Esels oder keine Bremsung
wegen zu nahem Wildschwein. Was bringts bei der Auswertung außer
Statistik?
oszi40 schrieb:> Diese Angaben werden> DAUERND per Funk an eine Datensammelstelle gesendet.
Dauernd ist ja relativ.
Wenn alle x Stunden ein Paket abgeliefert wird kann man das auch als
"dauernd" bezeichnen wenn man etwas heraus zoomt ;)
Heiko L. schrieb:> Dauernd ist ja relativ.
Das heißt evtl. 1x pro Jahr, falls dieses Auto aus dem Funkloch kommt?
Es gibt nicht nur Städte wie München oder Berlin. In manchem Hotel ist
bis heute noch kein Handyempfang.
oszi40 schrieb:> Das heißt evtl. 1x pro Jahr, falls dieses Auto aus dem Funkloch kommt?> Es gibt nicht nur Städte wie München oder Berlin. In manchem Hotel ist> bis heute noch kein Handyempfang.
Wenn dem so wäre würde die Versicherung diesen Vertrag mit demjenigen,
der nur einmal im Jahr aus dem Funkloch käme wohl noch einmal überdenken
(man kann ja auch selbst für ein "Funkloch" sorgen) ;)