Hallo Forum,
ich habe mal eine rechtliche Frage:
Vorgeschichte:
Es gibt auf dem Markt ein Haushaltsgerät, welches ich derzeit durch eine
zusätzliche Eigenentwicklung (eine Platine, die auf das Mainboard des
Gerätes gesteckt wird) WLAN fähig mache.
In diesem Zusammenhang habe ich mich intensiv mit der Gerät und der
internen Kommunikation auseinandergesetzt. Hierbei habe ich auch ein
internes Datenprotokoll analysiert, über das die zwei integrierten
Prozessoren miteinander kommunizieren. Hier setze ich nun an und greife
die Daten ab, bzw. schleuse eigene Informationen ein, um das Gerät per
WLAN zu steuern und dessen Status abzufragen.
Nun bin ich bei meinen Untersuchungen darauf gestoßen, das die selbe
Hardware in diversen anderen (wesentlich teureren Modellen) ebenfalls
verwendet werden. Die Software scheint sich bei allen Modellen auch
nicht zu unterscheiden. Lediglich per Konfiguration, die beim
Gerätestart unter den Prozessesoren ausgetauscht wird, sind
entsprechenden Funktionen freigeschaltet oder eben nicht.
Nun habe ich mit meinem Modul zusätzlich die Möglichkeit Funktionen
freizuschalten / zu verwenden, die in meinem günstigen Gerät eigentlich
nicht zur Verfügung stehen.
Da ein großes Interesse an meiner WLAN-Anbindung bei anderen besteht,
werde ich mein Modul unkommerziell auch anderen zur Verfügung stellen.
Nun meine Frage:
Wie verhält es sich rechtlich? - Klar, mit dem Einbau einer eigenen
Elektronik in ein fremdes Gerät verfällt jeglicher Garantieanspruch.
Aber kann man mich auch rechtlich belangen, da ich zusätzliche
Funktionen freischalte?
Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner
Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen?
Vielen Dank und viele Grüße
Frederik
Ein Zusatz:
Eine Verschlüsselung musste ich dabei nicht knacken. Lediglich das
verwendete CRC-Polynom der Datenkommunikation bestimmen und die
Bedeutung der einzelnen Datentelegramme ermitteln.
Frederik schrieb:> Wie verhält es sich rechtlich? - Klar, mit dem Einbau einer eigenen> Elektronik in ein fremdes Gerät verfällt jeglicher Garantieanspruch.> Aber kann man mich auch rechtlich belangen, da ich zusätzliche> Funktionen freischalte?> Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner> Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen?
Hallo Frederik,
mit Deiner eigene Maschine darfst Du machen was Du willst. Das gilt für
alle und jeden. AUSSER: Amerikanische Geräte wie zB. Apple-Geräte. Wenn
es denen zu bunt wird, dann sperren sie Dein Gerät und fertig (natürlich
nur wenn das Gerät eine Verbindung zum Internet hat bzw. benötigt).
Wenn Du es in Maschinen welche sich nicht in Deinem Besitz befinden ein
baust, so wird Dir die Herstellerfirma wahrscheinlich eine kommerzielle
Absicht unterstellen. Selbst wenn Du nur einen einzigen Cent dafür
verlangst. Das geht also nicht (zumindest nicht offiziell).
Die Infos im Internet veröffentlichen kannst Du.
Du hast ja bestimmt schon selbst gesehen, was auf so Bastler- und Maker-
Seiten alles so veröffentlicht wird. Das Internet dient (unter anderem)
der Verbreitung von Wissen. Alles was nicht verschlüsselt oder anders
geschützt ist sowie nicht einem Urheberrecht untersteht darf
veröffentlicht werden.
Um ganz sicher zu sein kannst Du vorher noch die Bedienungsanleitung
deiner Maschine auf ein Copyright des Betriebssystems prüfen.
Und jetzt mal Butter bei die Fische: Um welches Gerät handelt es sich?
Ulli-B
es könnten Patent oder Markenrechte verletzt sein.
auf jeden Fall bringst du was in der Verkehr ( Warenverkehr nicht
Straßenverkehr) für das du natürlich voll Verantwortlich bist.
siehe Produkthaftung.
Ob du dafür Geld verlangst oder nicht spielt keine Rolle
Wenn du das als Bausatz verkaufst, wird das wahrscheinlich legal sein
oder auch als fertige Platine.
Denke der Zusatz: Nur zu Testzwecken. Der Einsatz in Geräten anderer
Hersteller geschieht auf eigene Gefahr und der Anwender übernimmt mit
dem Einbau die Verantwortung mit allen rechtlichen und technischen
Folgen.
Aber besser mal einen Anwalt fragen.
So wie oben geschrieben (oder ähnlich), habe ich das schon oft gelesen.
Das muss aber nicht unbedingt rechtssicher sein.
Denk mal an die Radarsuchgeräte, der Verkauf ist (oder war) nicht
verboten, nur die Anwendung, also ihr Einsatz ist verboten und nur der
Fahrzeugführer ist verantwortlich.
Wo kein Kläger, da kein Richter...
Wenn du eine handvoll Platinen für Bekannte bastelst, interessiert das
niemanden. Natürlich würde der Hersteller was dagegen haben, besonders
gegen die Freischaltung, aber solange der nichts davon weiß...
Hilfreich ist in diesem Zusammnehang natürlich, daß man sein Vorhaben
möglichst NICHT in irgendwelchen öffentlich zugänglichen Foren kundtut
;)
Wenn du den Hersteller allerdings ärgern möchtest, oder dem Rest der
Menschheit was gutes tun, dann veröffentliche doch deine Erkenntnisse in
anonymer Form.
Mit etwas Glück kann man dann ein paar Wochen später die fertige
Schaltung auf eBay erwerben, made in China ;)
Oliver
Frederik schrieb:> Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner> Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen?
Unkommerziell hast du gute Karten.
Das Wettbewerbsrecht, mit dem man auch gratis verteilte Dinge wegklagen
kann wenn sie den Reibach den Wettbewerbers ruinieren, greift nicht,
weil du als nicht-Gewerblicher kein Wettbewerber bist.
Patent und Markenrechte spielen keine Rolle wenn du nicht-gewerblich
handelst, selbst wenn das Protokoll patentiert sein sollte (was zu
bezweifeln ist).
Eine Umgehung eines Kopierschutzes, wie bei MOD Chips der Playstation,
greift nicht, weil es (offenbar) keinen Kopierschutz gibt und keine
urheberrechtlich geschützen Inhalte.
Beispielsweise beim ChipTuning im KFZ wird in anderen Branchen das
gemacht, was du auch machst, dort sogar gewerblich und dort sogar
sicherheitskritische Bereiche und dort sogar gegen verschlüsselte
Steuergeräöteprogramme.
Daher sehe ich guten Erfolg, selbst wenn dich der Hersteller verklagen
will.
Ein WLAN-Interface zum Einbau in eine Kaffeemaschine ist vollkommen
unspektakulär. Wenn man deren "Fähigkeiten" in der Werbung beschreibt,
kann das den Hersteller aufmerksamer machen, aber natürlich auch mehr
Kunden bringen.
Trennt man angebotenes Gerät (z.B. in eBay) und Herausstellung der
Fähigkeiten (z.B. in Foren) auch personell, ist es eh nicht so einfach,
beides zusammen zu verklagen.
Oliver S. schrieb:> Wenn du eine handvoll Platinen für Bekannte bastelst, interessiert das> niemanden.
Auch der Wohnungsbrand bei Bekannten, zurückgeführt auf von Dritten
gebastelte Platinen, kann justiziabel werden.
Der TO will es nicht kommerziell machen, d.h. es gibt keine
Unternehmung, kein Produkt und höchstens Mittelfluss im Rahmen der
Nachbarschaftshilfe. Es wäre auch nicht der erste Fall, in dem durch
teuren Zukauf die Mischkalkulation aufgeht.
Vielen Dank für zahlreichen, sehr ausführlichen Posts, die mir sehr
weitergeholfen haben.
Um was für ein Produkt es sich handelt, möchte ich nicht sagen, da ich
nicht derzeit nicht weiß, in welchem Ausmaß es sich weiterentwickeln
wird.
Viele Grüße
Frederik
Frederik schrieb:> WLAN fähig mache.
Wenn Dein Nimbus2000 jetzt per WLAN funktioniert, dann vergiss nicht die
Sicherheitsabschaltung falls mal was in Hogwarts schief geht.
WLan nachrüsten?
Rüstest du dann auch die notwendigen Sicherheitsfunktionen nach?
Firewall? Virenscanner? etc?
Wenn du an einem Gerät etwas veränderst, dann erlöschen sämtliche
notwendige Kennzeichnungen und Prüfungen (CE, ggf. Personenschutz,
Maschinenschutz)?
kanninchen schrieb:> WLan nachrüsten?>> Rüstest du dann auch die notwendigen Sicherheitsfunktionen nach?> Firewall? Virenscanner? etc?
Haben all deine netzwerkfähingen Geräte ne Firewall und nen
Virenscanner?
Bei mir nicht, ich weiß auch nicht wo ich die für nen Fernseher, nen
Verstärker usw. herbekommen sollte, oder was sie bringen sollen.