Hallo Forum, ich habe mal eine rechtliche Frage: Vorgeschichte: Es gibt auf dem Markt ein Haushaltsgerät, welches ich derzeit durch eine zusätzliche Eigenentwicklung (eine Platine, die auf das Mainboard des Gerätes gesteckt wird) WLAN fähig mache. In diesem Zusammenhang habe ich mich intensiv mit der Gerät und der internen Kommunikation auseinandergesetzt. Hierbei habe ich auch ein internes Datenprotokoll analysiert, über das die zwei integrierten Prozessoren miteinander kommunizieren. Hier setze ich nun an und greife die Daten ab, bzw. schleuse eigene Informationen ein, um das Gerät per WLAN zu steuern und dessen Status abzufragen. Nun bin ich bei meinen Untersuchungen darauf gestoßen, das die selbe Hardware in diversen anderen (wesentlich teureren Modellen) ebenfalls verwendet werden. Die Software scheint sich bei allen Modellen auch nicht zu unterscheiden. Lediglich per Konfiguration, die beim Gerätestart unter den Prozessesoren ausgetauscht wird, sind entsprechenden Funktionen freigeschaltet oder eben nicht. Nun habe ich mit meinem Modul zusätzlich die Möglichkeit Funktionen freizuschalten / zu verwenden, die in meinem günstigen Gerät eigentlich nicht zur Verfügung stehen. Da ein großes Interesse an meiner WLAN-Anbindung bei anderen besteht, werde ich mein Modul unkommerziell auch anderen zur Verfügung stellen. Nun meine Frage: Wie verhält es sich rechtlich? - Klar, mit dem Einbau einer eigenen Elektronik in ein fremdes Gerät verfällt jeglicher Garantieanspruch. Aber kann man mich auch rechtlich belangen, da ich zusätzliche Funktionen freischalte? Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen? Vielen Dank und viele Grüße Frederik
Ein Zusatz: Eine Verschlüsselung musste ich dabei nicht knacken. Lediglich das verwendete CRC-Polynom der Datenkommunikation bestimmen und die Bedeutung der einzelnen Datentelegramme ermitteln.
Frederik schrieb: > Wie verhält es sich rechtlich? - Klar, mit dem Einbau einer eigenen > Elektronik in ein fremdes Gerät verfällt jeglicher Garantieanspruch. > Aber kann man mich auch rechtlich belangen, da ich zusätzliche > Funktionen freischalte? > Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner > Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen? Hallo Frederik, mit Deiner eigene Maschine darfst Du machen was Du willst. Das gilt für alle und jeden. AUSSER: Amerikanische Geräte wie zB. Apple-Geräte. Wenn es denen zu bunt wird, dann sperren sie Dein Gerät und fertig (natürlich nur wenn das Gerät eine Verbindung zum Internet hat bzw. benötigt). Wenn Du es in Maschinen welche sich nicht in Deinem Besitz befinden ein baust, so wird Dir die Herstellerfirma wahrscheinlich eine kommerzielle Absicht unterstellen. Selbst wenn Du nur einen einzigen Cent dafür verlangst. Das geht also nicht (zumindest nicht offiziell). Die Infos im Internet veröffentlichen kannst Du. Du hast ja bestimmt schon selbst gesehen, was auf so Bastler- und Maker- Seiten alles so veröffentlicht wird. Das Internet dient (unter anderem) der Verbreitung von Wissen. Alles was nicht verschlüsselt oder anders geschützt ist sowie nicht einem Urheberrecht untersteht darf veröffentlicht werden. Um ganz sicher zu sein kannst Du vorher noch die Bedienungsanleitung deiner Maschine auf ein Copyright des Betriebssystems prüfen. Und jetzt mal Butter bei die Fische: Um welches Gerät handelt es sich? Ulli-B
es könnten Patent oder Markenrechte verletzt sein. auf jeden Fall bringst du was in der Verkehr ( Warenverkehr nicht Straßenverkehr) für das du natürlich voll Verantwortlich bist. siehe Produkthaftung. Ob du dafür Geld verlangst oder nicht spielt keine Rolle
Wenn du das als Bausatz verkaufst, wird das wahrscheinlich legal sein oder auch als fertige Platine. Denke der Zusatz: Nur zu Testzwecken. Der Einsatz in Geräten anderer Hersteller geschieht auf eigene Gefahr und der Anwender übernimmt mit dem Einbau die Verantwortung mit allen rechtlichen und technischen Folgen. Aber besser mal einen Anwalt fragen. So wie oben geschrieben (oder ähnlich), habe ich das schon oft gelesen. Das muss aber nicht unbedingt rechtssicher sein. Denk mal an die Radarsuchgeräte, der Verkauf ist (oder war) nicht verboten, nur die Anwendung, also ihr Einsatz ist verboten und nur der Fahrzeugführer ist verantwortlich.
Wo kein Kläger, da kein Richter... Wenn du eine handvoll Platinen für Bekannte bastelst, interessiert das niemanden. Natürlich würde der Hersteller was dagegen haben, besonders gegen die Freischaltung, aber solange der nichts davon weiß... Hilfreich ist in diesem Zusammnehang natürlich, daß man sein Vorhaben möglichst NICHT in irgendwelchen öffentlich zugänglichen Foren kundtut ;) Wenn du den Hersteller allerdings ärgern möchtest, oder dem Rest der Menschheit was gutes tun, dann veröffentliche doch deine Erkenntnisse in anonymer Form. Mit etwas Glück kann man dann ein paar Wochen später die fertige Schaltung auf eBay erwerben, made in China ;) Oliver
Frederik schrieb: > Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner > Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen? Unkommerziell hast du gute Karten. Das Wettbewerbsrecht, mit dem man auch gratis verteilte Dinge wegklagen kann wenn sie den Reibach den Wettbewerbers ruinieren, greift nicht, weil du als nicht-Gewerblicher kein Wettbewerber bist. Patent und Markenrechte spielen keine Rolle wenn du nicht-gewerblich handelst, selbst wenn das Protokoll patentiert sein sollte (was zu bezweifeln ist). Eine Umgehung eines Kopierschutzes, wie bei MOD Chips der Playstation, greift nicht, weil es (offenbar) keinen Kopierschutz gibt und keine urheberrechtlich geschützen Inhalte. Beispielsweise beim ChipTuning im KFZ wird in anderen Branchen das gemacht, was du auch machst, dort sogar gewerblich und dort sogar sicherheitskritische Bereiche und dort sogar gegen verschlüsselte Steuergeräöteprogramme. Daher sehe ich guten Erfolg, selbst wenn dich der Hersteller verklagen will. Ein WLAN-Interface zum Einbau in eine Kaffeemaschine ist vollkommen unspektakulär. Wenn man deren "Fähigkeiten" in der Werbung beschreibt, kann das den Hersteller aufmerksamer machen, aber natürlich auch mehr Kunden bringen. Trennt man angebotenes Gerät (z.B. in eBay) und Herausstellung der Fähigkeiten (z.B. in Foren) auch personell, ist es eh nicht so einfach, beides zusammen zu verklagen.
Oliver S. schrieb: > Wenn du eine handvoll Platinen für Bekannte bastelst, interessiert das > niemanden. Auch der Wohnungsbrand bei Bekannten, zurückgeführt auf von Dritten gebastelte Platinen, kann justiziabel werden. Der TO will es nicht kommerziell machen, d.h. es gibt keine Unternehmung, kein Produkt und höchstens Mittelfluss im Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Es wäre auch nicht der erste Fall, in dem durch teuren Zukauf die Mischkalkulation aufgeht.
Vielen Dank für zahlreichen, sehr ausführlichen Posts, die mir sehr weitergeholfen haben. Um was für ein Produkt es sich handelt, möchte ich nicht sagen, da ich nicht derzeit nicht weiß, in welchem Ausmaß es sich weiterentwickeln wird. Viele Grüße Frederik
Frederik schrieb: > WLAN fähig mache. Wenn Dein Nimbus2000 jetzt per WLAN funktioniert, dann vergiss nicht die Sicherheitsabschaltung falls mal was in Hogwarts schief geht.
WLan nachrüsten? Rüstest du dann auch die notwendigen Sicherheitsfunktionen nach? Firewall? Virenscanner? etc? Wenn du an einem Gerät etwas veränderst, dann erlöschen sämtliche notwendige Kennzeichnungen und Prüfungen (CE, ggf. Personenschutz, Maschinenschutz)?
kanninchen schrieb: > WLan nachrüsten? > > Rüstest du dann auch die notwendigen Sicherheitsfunktionen nach? > Firewall? Virenscanner? etc? Haben all deine netzwerkfähingen Geräte ne Firewall und nen Virenscanner? Bei mir nicht, ich weiß auch nicht wo ich die für nen Fernseher, nen Verstärker usw. herbekommen sollte, oder was sie bringen sollen.
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