Forum: Haus & Smart Home Rechtliche Frage: Eingriff / Funktionserweiterung fremder Produkte


von Frederik (Gast)


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Hallo Forum,
ich habe mal eine rechtliche Frage:

Vorgeschichte:
Es gibt auf dem Markt ein Haushaltsgerät, welches ich derzeit durch eine 
zusätzliche Eigenentwicklung (eine Platine, die auf das Mainboard des 
Gerätes gesteckt wird) WLAN fähig mache.

In diesem Zusammenhang habe ich mich intensiv mit der Gerät und der 
internen Kommunikation auseinandergesetzt. Hierbei habe ich auch ein 
internes Datenprotokoll analysiert, über das die zwei integrierten 
Prozessoren miteinander kommunizieren. Hier setze ich nun an und greife 
die Daten ab, bzw. schleuse eigene Informationen ein, um das Gerät per 
WLAN zu steuern und dessen Status abzufragen.

Nun bin ich bei meinen Untersuchungen darauf gestoßen, das die selbe 
Hardware in diversen anderen (wesentlich teureren Modellen) ebenfalls 
verwendet werden. Die Software scheint sich bei allen Modellen auch 
nicht zu unterscheiden. Lediglich per Konfiguration, die beim 
Gerätestart unter den Prozessesoren ausgetauscht wird, sind 
entsprechenden Funktionen freigeschaltet oder eben nicht.

Nun habe ich mit meinem Modul zusätzlich die Möglichkeit Funktionen 
freizuschalten / zu verwenden, die in meinem günstigen Gerät eigentlich 
nicht zur Verfügung stehen.

Da ein großes Interesse an meiner WLAN-Anbindung bei anderen besteht, 
werde ich mein Modul unkommerziell auch anderen zur Verfügung stellen.

Nun meine Frage:
Wie verhält es sich rechtlich? - Klar, mit dem Einbau einer eigenen 
Elektronik in ein fremdes Gerät verfällt jeglicher Garantieanspruch. 
Aber kann man mich auch rechtlich belangen, da ich zusätzliche 
Funktionen freischalte?
Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner 
Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen?

Vielen Dank und viele Grüße
Frederik

von Frederik (Gast)


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Ein Zusatz:
Eine Verschlüsselung musste ich dabei nicht knacken. Lediglich das 
verwendete CRC-Polynom der Datenkommunikation bestimmen und die 
Bedeutung der einzelnen Datentelegramme ermitteln.

von Ulli-B (Gast)


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Frederik schrieb:
> Wie verhält es sich rechtlich? - Klar, mit dem Einbau einer eigenen
> Elektronik in ein fremdes Gerät verfällt jeglicher Garantieanspruch.
> Aber kann man mich auch rechtlich belangen, da ich zusätzliche
> Funktionen freischalte?
> Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner
> Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen?

Hallo Frederik,

mit Deiner eigene Maschine darfst Du machen was Du willst. Das gilt für 
alle und jeden. AUSSER: Amerikanische Geräte wie zB. Apple-Geräte. Wenn 
es denen zu bunt wird, dann sperren sie Dein Gerät und fertig (natürlich 
nur wenn das Gerät eine Verbindung zum Internet hat bzw. benötigt).

Wenn Du es in Maschinen welche sich nicht in Deinem Besitz befinden ein 
baust, so wird Dir die Herstellerfirma wahrscheinlich eine kommerzielle 
Absicht unterstellen. Selbst wenn Du nur einen einzigen Cent dafür 
verlangst. Das geht also nicht (zumindest nicht offiziell).

Die Infos im Internet veröffentlichen kannst Du.
Du hast ja bestimmt schon selbst gesehen, was auf so Bastler- und Maker- 
Seiten alles so veröffentlicht wird. Das Internet dient (unter anderem) 
der Verbreitung von Wissen. Alles was nicht verschlüsselt oder anders 
geschützt ist sowie nicht einem Urheberrecht untersteht darf 
veröffentlicht werden.
Um ganz sicher zu sein kannst Du vorher noch die Bedienungsanleitung 
deiner Maschine auf ein Copyright des Betriebssystems prüfen.

Und jetzt mal Butter bei die Fische: Um welches Gerät handelt es sich?

Ulli-B

von Volle (Gast)


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es könnten Patent oder Markenrechte verletzt sein.

auf jeden Fall bringst du was in der Verkehr ( Warenverkehr nicht 
Straßenverkehr) für das du natürlich voll Verantwortlich bist.
siehe Produkthaftung.

Ob du dafür Geld verlangst oder nicht spielt keine Rolle

von F. F. (foldi)


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Wenn du das als Bausatz verkaufst, wird das wahrscheinlich legal sein 
oder auch als fertige Platine.
Denke der Zusatz: Nur zu Testzwecken. Der Einsatz in Geräten anderer 
Hersteller geschieht auf eigene Gefahr und der Anwender übernimmt mit 
dem Einbau die Verantwortung mit allen rechtlichen und technischen 
Folgen.

Aber besser mal einen Anwalt fragen.

So wie oben geschrieben (oder ähnlich), habe ich das schon oft gelesen. 
Das muss aber nicht unbedingt rechtssicher sein.
Denk mal an die Radarsuchgeräte, der Verkauf ist (oder war) nicht 
verboten, nur die Anwendung, also ihr Einsatz ist verboten und nur der 
Fahrzeugführer ist verantwortlich.

von Oliver S. (oliverso)


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Wo kein Kläger, da kein Richter...

Wenn du eine handvoll Platinen für Bekannte bastelst, interessiert das 
niemanden. Natürlich würde der Hersteller was dagegen haben, besonders 
gegen die Freischaltung, aber solange der nichts davon weiß...

Hilfreich ist in diesem Zusammnehang natürlich, daß man sein Vorhaben 
möglichst NICHT in irgendwelchen öffentlich zugänglichen Foren kundtut 
;)

Wenn du den Hersteller allerdings ärgern möchtest, oder dem Rest der 
Menschheit was gutes tun, dann veröffentliche doch deine Erkenntnisse in 
anonymer Form.

Mit etwas Glück kann man dann ein paar Wochen später die fertige 
Schaltung auf eBay erwerben, made in China ;)

Oliver

von Michael B. (laberkopp)


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Frederik schrieb:
> Kann der Hersteller auf mich zukommen und mir die Verbreitung meiner
> Entwicklung untersagen oder mich gar auf Schadensersatz verklagen?

Unkommerziell hast du gute Karten.

Das Wettbewerbsrecht, mit dem man auch gratis verteilte Dinge wegklagen 
kann wenn sie den Reibach den Wettbewerbers ruinieren, greift nicht, 
weil du als nicht-Gewerblicher kein Wettbewerber bist.

Patent und Markenrechte spielen keine Rolle wenn du nicht-gewerblich 
handelst, selbst wenn das Protokoll patentiert sein sollte (was zu 
bezweifeln ist).

Eine Umgehung eines Kopierschutzes, wie bei MOD Chips der Playstation, 
greift nicht, weil es (offenbar) keinen Kopierschutz gibt und keine 
urheberrechtlich geschützen Inhalte.

Beispielsweise beim ChipTuning im KFZ wird in anderen Branchen das 
gemacht, was du auch machst, dort sogar gewerblich und dort sogar 
sicherheitskritische Bereiche und dort sogar gegen verschlüsselte 
Steuergeräöteprogramme.

Daher sehe ich guten Erfolg, selbst wenn dich der Hersteller verklagen 
will.

Ein WLAN-Interface zum Einbau in eine Kaffeemaschine ist vollkommen 
unspektakulär. Wenn man deren "Fähigkeiten" in der Werbung beschreibt, 
kann das den Hersteller aufmerksamer machen, aber natürlich auch mehr 
Kunden bringen.

Trennt man angebotenes Gerät (z.B. in eBay) und Herausstellung der 
Fähigkeiten (z.B. in Foren) auch personell, ist es eh nicht so einfach, 
beides zusammen zu verklagen.

von Boris O. (bohnsorg) Benutzerseite


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Oliver S. schrieb:
> Wenn du eine handvoll Platinen für Bekannte bastelst, interessiert das
> niemanden.

Auch der Wohnungsbrand bei Bekannten, zurückgeführt auf von Dritten 
gebastelte Platinen, kann justiziabel werden.

Der TO will es nicht kommerziell machen, d.h. es gibt keine 
Unternehmung, kein Produkt und höchstens Mittelfluss im Rahmen der 
Nachbarschaftshilfe. Es wäre auch nicht der erste Fall, in dem durch 
teuren Zukauf die Mischkalkulation aufgeht.

von Frederik (Gast)


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Vielen Dank für zahlreichen, sehr ausführlichen Posts, die mir sehr 
weitergeholfen haben.
Um was für ein Produkt es sich handelt, möchte ich nicht sagen, da ich 
nicht derzeit nicht weiß, in welchem Ausmaß es sich weiterentwickeln 
wird.

Viele Grüße
Frederik

von oszi40 (Gast)


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Frederik schrieb:
> WLAN fähig mache.

Wenn Dein Nimbus2000 jetzt per WLAN funktioniert, dann vergiss nicht die 
Sicherheitsabschaltung falls mal was in Hogwarts schief geht.

von kanninchen (Gast)


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WLan nachrüsten?

Rüstest du dann auch die notwendigen Sicherheitsfunktionen nach?
Firewall? Virenscanner? etc?

Wenn du an einem Gerät etwas veränderst, dann erlöschen sämtliche 
notwendige Kennzeichnungen und Prüfungen (CE, ggf. Personenschutz, 
Maschinenschutz)?

von Dirk D. (dicky_d)


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kanninchen schrieb:
> WLan nachrüsten?
>
> Rüstest du dann auch die notwendigen Sicherheitsfunktionen nach?
> Firewall? Virenscanner? etc?
Haben all deine netzwerkfähingen Geräte ne Firewall und nen 
Virenscanner?
Bei mir nicht, ich weiß auch nicht wo ich die für nen Fernseher, nen 
Verstärker usw. herbekommen sollte, oder was sie bringen sollen.

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