Mixed A/F - Urlaub, Rente und Krankenkasse?

Gast #4424182
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Ich habe die Option, halbtags als Angestellter zu arbeiten, um während 
des anderen Tages einer selbständigen Tätigkeit als freelancer nachgehen 
zu können.

Von der AG-Seite ist das geklärt, weil sich die Sachen thematisch nicht 
überschneiden, bzw  ausgerenzt werden: Um es um die Ecke zu formulieren, 
arbeite ich als Angestellter im Gartenbau und bin ansonsten 
selbständiger Maler und Lackierer, darf halt nur keine Blumen malen :-)

Die Aufteilung ist als Angestellter nominell 20h - das andere ist 
variabel - praktisch in ähnlicher Größenordnung, teilweise mehr oder 
auch weniger.

Fragt sich, wie sich das nun mit Urlaub, Krankheit, Krankenkasse und 
Rente verhält:

Wenn ich mal krank werde, was selten vorkommt, aber schon mal der Fall 
war - bekomme ich dann ein Lohnfortzahlung in der Höhe der nominellen 
Stunden? Oder liege ich da falsch?

Wie verhält es sich mit den Beiträgen?  Der AG führt wahrscheinlich 
Beiträge in Höhe der Bezüge ab. Berechnet die Krankenkasse dann auch da 
anderen Beitrag?
Der Angestelltenanteil wird unterhalb des Deckelbetrages liegen - 
zusammen mit dem anderen Anteil liege ich aber voll drüber.

Zahlt der AG dann den halben Anteil von seinem Anteil, weil ich noch 
anders arbeite, oder wird sein Anteil wie ich vermute, voll am Brutto 
orientiert?

Wie ist es mit der Rente?  Sicher zahlen ich und der AG den normalen 
Anteil in die Rentenkasse. Aber bin ich auch mit dem Rest 
versicherungspflichtig?  Habe mal was davon gelesen, dass es darauf 
ankommt, ob ich mehr Angestellter oder Selbständig bin und das ist dann 
tagesformabhängig(?)

Bei der RV und KV mag ich nicht anrufen, weil die einem das sowieso so 
erklären, dass es zu ihren Gunsten ist.
#4424211
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freelancer schrieb:
> Wie verhält es sich mit den Beiträgen?

Da du mehr als 18 Stunden angestellt arbeitest, ist dein Zuverdienst, 
auch wenn dafür mehr als 20 Stunden erbracht werden und mehr reinkommt, 
immer noch eine Nebentätigkeit

http://www.lifeline.de/expertenrat/frage/Was-zahlt-die-Kasse-/Nebeneinkuenfte-und-Beitraege-bei-gesetzlicher-Krankenversicherung?threadId=26350

D.h. du bist mit Krankenkassen und Rentenbeitrag deines Arbeitgebers 
bedient, musst aber den Ertrag deines Nebenjobs (abzüglich Aufwendungen) 
in der EKSt. angeben.

Man stelle sich vor, Abgeordnete und Politiker, die nur 10000 EUR im 
Monat bekommen aber 70000 EUR Nebenverdienst haben, müsste davon auch 
noch etwas zahlen, unvorstellbar, und du bist Trittbrettfahrer der 
Regelung.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article144837066/Hinterbaenkler-sind-die-Topverdiener-im-Bundestag.html
Gast #4424346
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Michael B. schrieb:
> und du bist Trittbrettfahrer der
> Regelung.

Mein "Modell" ist aus der Not geboren ohne da auf Details einzugehen, 
hat der AG nicht mehr Bedarf, als eine Teilzeitstelle!

Die Frage ist, was "Nebentätigkeit" dann heißt. Die 
Krankenkassenbeiträge werden ja sinken, weil der AG sie bezahlt und 
hatte sie zuvor selber gezahlt. Die waren einkalkuliert  und nun 
verdiene ich ja auch weniger.

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