Ich habe die Option, halbtags als Angestellter zu arbeiten, um während des anderen Tages einer selbständigen Tätigkeit als freelancer nachgehen zu können. Von der AG-Seite ist das geklärt, weil sich die Sachen thematisch nicht überschneiden, bzw ausgerenzt werden: Um es um die Ecke zu formulieren, arbeite ich als Angestellter im Gartenbau und bin ansonsten selbständiger Maler und Lackierer, darf halt nur keine Blumen malen :-) Die Aufteilung ist als Angestellter nominell 20h - das andere ist variabel - praktisch in ähnlicher Größenordnung, teilweise mehr oder auch weniger. Fragt sich, wie sich das nun mit Urlaub, Krankheit, Krankenkasse und Rente verhält: Wenn ich mal krank werde, was selten vorkommt, aber schon mal der Fall war - bekomme ich dann ein Lohnfortzahlung in der Höhe der nominellen Stunden? Oder liege ich da falsch? Wie verhält es sich mit den Beiträgen? Der AG führt wahrscheinlich Beiträge in Höhe der Bezüge ab. Berechnet die Krankenkasse dann auch da anderen Beitrag? Der Angestelltenanteil wird unterhalb des Deckelbetrages liegen - zusammen mit dem anderen Anteil liege ich aber voll drüber. Zahlt der AG dann den halben Anteil von seinem Anteil, weil ich noch anders arbeite, oder wird sein Anteil wie ich vermute, voll am Brutto orientiert? Wie ist es mit der Rente? Sicher zahlen ich und der AG den normalen Anteil in die Rentenkasse. Aber bin ich auch mit dem Rest versicherungspflichtig? Habe mal was davon gelesen, dass es darauf ankommt, ob ich mehr Angestellter oder Selbständig bin und das ist dann tagesformabhängig(?) Bei der RV und KV mag ich nicht anrufen, weil die einem das sowieso so erklären, dass es zu ihren Gunsten ist.
freelancer schrieb: > Bei der RV und KV mag ich nicht anrufen, weil die einem das sowieso so > erklären, dass es zu ihren Gunsten ist. Unfug Zum Rest fragst du mal deinen Steuerberater, den du bei so einem Modell sowiso brauchst.
freelancer schrieb: > Wie verhält es sich mit den Beiträgen? Da du mehr als 18 Stunden angestellt arbeitest, ist dein Zuverdienst, auch wenn dafür mehr als 20 Stunden erbracht werden und mehr reinkommt, immer noch eine Nebentätigkeit http://www.lifeline.de/expertenrat/frage/Was-zahlt-die-Kasse-/Nebeneinkuenfte-und-Beitraege-bei-gesetzlicher-Krankenversicherung?threadId=26350 D.h. du bist mit Krankenkassen und Rentenbeitrag deines Arbeitgebers bedient, musst aber den Ertrag deines Nebenjobs (abzüglich Aufwendungen) in der EKSt. angeben. Man stelle sich vor, Abgeordnete und Politiker, die nur 10000 EUR im Monat bekommen aber 70000 EUR Nebenverdienst haben, müsste davon auch noch etwas zahlen, unvorstellbar, und du bist Trittbrettfahrer der Regelung. http://www.welt.de/politik/deutschland/article144837066/Hinterbaenkler-sind-die-Topverdiener-im-Bundestag.html
freelancer schrieb: > Fragt sich, wie sich das nun mit Urlaub, Krankheit, Krankenkasse und > Rente verhält: Ganz kompliziert ist eigentlich nur die Krankenkasse!
Michael B. schrieb: > und du bist Trittbrettfahrer der > Regelung. Mein "Modell" ist aus der Not geboren ohne da auf Details einzugehen, hat der AG nicht mehr Bedarf, als eine Teilzeitstelle! Die Frage ist, was "Nebentätigkeit" dann heißt. Die Krankenkassenbeiträge werden ja sinken, weil der AG sie bezahlt und hatte sie zuvor selber gezahlt. Die waren einkalkuliert und nun verdiene ich ja auch weniger.
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