Hallo zusammen,
Ich arbeite für eine Firma die anschlussfertige Bürokleingeräte unter
Eigennamen vertreibt (Product-rebranding).
Sprich wir geben uns als Hersteller aus, sind es aber nicht. Unsere
Produkte, die aus Fernost kommen, sind alle von den zulieferen CE
geprüft.
Die CE Prüfung passt auch zur firmierung.
Um der Erstprüfung der elektrischen Geräte zu umgehen (nach DGUV V3
ehmals BGV A3 ) fragen bei uns regelmäßig Kunden an dass wir eine
Koformitätserklärung abgeben dass
alle Geräte nach VDE geprüft sind.
Eine zusätzliche VDE Prüfung erfolgt in der Firma nicht da die Geräte ja
CE konform sind (oder sein sollten-> der Hersteller ist in der
Pflicht)....
Wie ist denn so eine erklärung zu erstellen?
Ich bin zwar mit der Prüfung nach DGUV V3 vertraut(gelernter
Energieelektroniker) allerdings bin ich mit erstellung von
Konformitätserklärungen überfragt...
Kennt sich jmd. hier im Forum aus und/oder weis woher ich weitere
Informationen bekomme?
Danke schon mal
Grüße
Bitte füttere eine Suchmaschine Deiner Wahl mit nach folgenden
verknüpften Begriffen:
EG-Konformitätserklärung AND Hersteller AND inverkehrbringen AND ProdSG
Du solltest unter den fünf ersten Suchergebnissen fündig werden.
Vielen Dank für die Antwort.
Auf diese absolut geniale Idee bin ich noch nicht gekommen.
Ich habe schon mehrere stunden mit internetrecherche verbracht,
allerding noch keine konkreten Beispiele gefunden WIE! es auszuführen
ist nur DASS es gemacht werden muss.
Bitte nur sachdienliche Antworten, alle anderen bitte einfach mal die
Finger von den Tasten lassen. Danke!
Keine Ursache ;).
Ich denke, bevor Du Dich (?) an die Erstellung einer
EG-Konformitätserklärung machst / machen mußt, solltest Du unbedingt den
Hintergrund und die Bedeutung mindestens(!) der o.g. Begriffe erfassen.
So werden Dir (hoffentlich) die vielen Widersprüche in Deinem
Eingangspost bewußt.
Und, verlaß Dich drauf, wenn Du dies begriffen hast findest Du auch
'Vorlagen' für dieses nicht unwichtige Produktdokument.
HomerSimpson schrieb:> Wie ist denn so eine erklärung zu erstellen?
Du (deine Firma) ist Verantwortlich. Rechtlich haftend.
Du kannst dir natürlich sagen "Ich glaube meinem chinesischen
Hersteller, daß der schon bemerkt hat, daß ein Gerät das CE konform DIN
EN 60204-1 erfüllen muss, auch vor Auslieferung eine Prüfung nach BGV A3
/ DGUV A3 absolviert hat." und diese Gesetzesänderung (war glaube ich
2012) von selbst bemerkt hat.
Oder du versicherst dich, in dem du ihn fragst, wie sie DIN EN 60204-1
gewährleisten.
Oder du prüfst selber.
Falls es in Deutschland zu einem Schaden kommt, macht man dich haftend,
und zumindest das erste Vorgehen würde ich als Richter als grob
fahrlässig ansehen, die beiden anderen würde ich als dem Gesetz Genüge
getan ansehen.
Vielen Dank erstmal.
Es ist einfach schwierig dinge zu tun, die man nciht weis und auch
keinen direkten Ansprechpartner/ Informationsquelle hat.
Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine
Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung
in Fernost?
HomerSimpson schrieb:> Vielen Dank erstmal.>> Es ist einfach schwierig dinge zu tun, die man nciht weis und auch> keinen direkten Ansprechpartner/ Informationsquelle hat.
Da hat dein Cheff wohl einen Dummen gefunden, dem er das aufdrücken
konnte, um sich selbst keine Gedanken darum machen zu müssen ;)
Frage an die Runde, kann die IHK da weiterhelfen?
Irgendwie sind die ganzen Informationen, welche man braucht um ein
bestimmtes Produkt legal in verkehr bringen zu können überall wild
verteilt, und man sucht sich einen Wolf um alles wichtige
zusammenzutragen und zu verstehen.
Kein wunder mehr, das niemand mehr wirkliche Neuerungen auf den Markt
bringen will/kann.
Hallo
hat jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber diese ketzerische Bemerkung
muss erlaubt sein: Warum nicht einfach den Orginalnamen behalten und den
wirklichen Hersteller angeben?
Klingt irgendwie nach der "Preisoptimierung" nach den "Vorbild" Hama:
Hoher Preis, aber gleiche Qualität wie man sie für 1/4 oder deutlich
weniger beim E-Bay Anbieter aus den Inland bekommt, direkt aus China
wird es dann noch heftiger.
Am besten noch so erscheinen lassen als wenn es Made in Germany
(Europe)wäre - erst wenn man genauer nachschaut erfährt man das es Made
in China ist (von wen genau ist leider aber "nie" angegeben - warum
eigentlich nicht?)
Schade ist das jetzt du persönlich die Arbeit und Ärger hast und nicht
der persönlich der Firmeninhaber der mit den rebranding auf den
Eigennamen seinen Gewinn auf kosten der Kunden optimiert.
Nutzer
Hallo zusammen,
Den "Nebenaussagen" kann ich nur zustimmen ;-)
bringt mich jetzt allerdings leider auch nicht weiter :-(
versuche mich gerade irgendwie durch diesen "Dschungel" durchzuwühlen
damit irgendwas einigermaßen ""rechtssicheres" herauskommt....
Grüße
Hallo "Nutzer"
> hat jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber diese ketzerische Bemerkung> muss erlaubt sein: Warum nicht einfach den Orginalnamen behalten und den> wirklichen Hersteller angeben?
Weil die Firma des OP weiterhin "Inverkehrbringer" wäre und damit
weiterhin für die CE zuständig.
> Am besten noch so erscheinen lassen als wenn es Made in Germany> (Europe)wäre - erst wenn man genauer nachschaut erfährt man das es Made> in China ist (von wen genau ist leider aber "nie" angegeben - warum> eigentlich nicht?)
Das ist ja gesetzlcih geregelt. Nur in einen neuen Karton stecken und
ein anderes Label draufkleben macht noch nicht "Made in Germany" aus
einem Gerät.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
HomerSimpson schrieb:> Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine> Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung> in Fernost?
1.
CE ist keine Zertifizierung!
2.
CE != VDE
> .. damit irgendwas einigermaßen ""rechtssicheres" herauskommt...
Bisher kam rechtssicher heraus :
Eure Firma ist haftbar, dass die Normen erfuellt werden. Es koennte ja
sein, dass ein chinesischer Partner irgendwelche lustig aussehenden
Kleber mit lateinischer Schrift auf der Halde fand und einfach
aufklebte, um das Ganze optisch etwas aufzupeppen.
Und ich wuerd einfach mal so ein Geraet zur Pruefung beim CE, resp EMV,
Testcenter deiner Wahl zum Anschauen geben. Kostet vielleicht 2000 Euro.
Wenn man das offizielle Pruefdokument nicht benoetigt ist es guenstiger.
In manchen Faellen genuegt das gute Gewissen wenn die Tests bestanden
wurden. In anderen Faellen moechte man damit auch herumwedeln.
HomerSimpson schrieb:> Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine> Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung> in Fernost?
Es gibt keine "CE Zertifizierung". Das CE heißt nur, daß es eine
Konformitätserklärung gibt, die entweder beiliegt oder im Internet
nachgesehen kann werden kann. Auf dieser muß u.a. ein Verantwortlicher
mit einer Adresse in der EU stehen. Eine chinesische Adresse taugt da
nicht. Da muß also deine Adresse hin. Ob du den Chinesen deren Messungen
glaubst oder dir die Protokolle geben läßt, ob alle Normen
berücksichtigt sind und alles weitere ist rein deine Sache.
MfG Klaus
Hallo Klaus,
Du schreibst es muss ein Verantwortlicher in der EU draufstehen?
Kann dies auch eine juristische Person sein oder muss zwingend eine
natürliche Person mit draufstehen?
Denn von (einigen) Geräten besitzen wir das CE Zertifikat (von einem
Fernöstlichen Prüfinstut ausgestellt) mit unserer korrekten
Firmenadresse darauf: z.B Fa. XXX GmbH Musterstraße, Musterstadt.
Würde dies ausreichen? Bin da nämlich überhaupt nicht scharf darauf dass
auf der Konformitätserklärung MEIN Name darauf steht.....
Grüße
HomerSimpson schrieb:> Würde dies ausreichen? Bin da nämlich überhaupt nicht scharf darauf dass> auf der Konformitätserklärung MEIN Name darauf steht.....
Und genau der oder der deines Chefs muß da rauf, mit Unterschrift. Eine
Firma kann keine Verantwortung übernehmen, das kann nur ein Mensch, der
Geschäftsführer (bei einer GmbH), der Vorstand (bei einer AG), der
Inhaber oder ein von ihm Beauftragter.
MfG Klaus
Kläre als erstes ab unter welche Richtlinie(n) das Gerät fällt. Dann
schaue in der RL nach was in der Konformitätserkläung zu stehen hat.
(Nach der Maschinenrichtlinie unterschreibt z. B. die Person welche
bevollmächtigt ist die relevanten technischen Unterlagen für die
Marktüberwachung / Behörden zusammenzustellen. Diese Person ist nicht
für Konstruktion , Bau oder die Konformitätsbewertung vernatwortlich)
Zum Vergleich und für den Überblick was einen denn erwartet (nur bzgl.
Konformitätserklärung) schaut der clevere sich die Erklärungen
mehrerer namhafter Hersteller der gleichen Produktkategorie an.
Wenn nur euer Firmenname darauf steht seid ihr der Hersteller /
Inverkehrbringer und für CE verantwortlich.
HomerSimpson schrieb:> Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine> Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung> in Fernost?
Ja.
HomerSimpson schrieb:> Würde dies ausreichen? Bin da nämlich überhaupt nicht scharf darauf dass> auf der Konformitätserklärung MEIN Name darauf steht.....
Es steht deiner und der deines Chefs drauf. Klar seid ihr haftbar. Wer
sonst ? Der Kunde ? Der Chinese ? Gerade das will CE doch erreichen. Wer
importiert, haftet, damit der Kunde nicht bis nach China laufen muss,
wenn ihm die Kiste die Bude abfackelt.
DOC schrieb:> Zum Vergleich und für den Überblick was einen denn erwartet (nur bzgl.> Konformitätserklärung) schaut der clevere sich die Erklärungen> mehrerer namhafter Hersteller der gleichen Produktkategorie an.ACK
MfG Klaus
HomerSimpson schrieb:> Vielen Dank für die Antwort.> Auf diese absolut geniale Idee bin ich noch nicht gekommen
Herr wirf Hirn vom Himmel. Manche in diesem Forum brauchen selbst zum
Sch... eine Anleitung.
HomerSimpson schrieb:> Eine zusätzliche VDE Prüfung erfolgt in der Firma nicht da die Geräte ja> CE konform sind (oder sein sollten-> der Hersteller ist in der> Pflicht)....
Szenario: Ein gerade angeliefertes Gerät wird (zufällig) beim (und vom)
Kunden geprüft, und fällt durch.
Deine / Eure Firma wird daraufhin angesprochen.
Du/Ihr verweist auf Hersteller...
Was wird wohl Dein/Euer Kunde tun?
>> Wie ist denn so eine erklärung zu erstellen?
Schriftlich, auf den üblichen Standrtadvormularen. Die übrigen Poster
habne Dir ja schon gesagt wie ma nsowas findet...
>> Ich bin zwar mit der Prüfung nach DGUV V3 vertraut(gelernter> Energieelektroniker) allerdings bin ich mit erstellung von> Konformitätserklärungen überfragt...
Tja, da Euer Laden vermutlich der IHK anschlossen ist, darfst Du dort
anrufen und Dir kostenfrei einen Fach-Kontakt vermittlen lassen. Dafür
u.a. sind die IHK-Beiträge .-)
Das hat mehr Hand&Fuß als hier im Forum 1000 tw. widersprüchliche
Meinungen abzuholen.
Andrew T. schrieb:> Schriftlich, auf den üblichen Standrtadvormularen.
Nein. Für eine KE gibt es keine Formatvorschriften und daher auch keine
fertigen Formulare. Sie enthält einfach eine Liste von Normen, die das
Produkt, geprüft oder ungeprüft, einhält. Misst die Bundesnetzagentur
nach oder läßt sie nachmessen und die Angaben in der KE stimmen nicht,
hat der ein Problem, dessen Unterschrift auf der KE ist.
MfG Klaus
kopfklatsch schrieb:> HomerSimpson schrieb:>> Vielen Dank für die Antwort.>> Auf diese absolut geniale Idee bin ich noch nicht gekommen>> Herr wirf Hirn vom Himmel. Manche in diesem Forum brauchen selbst zum> Sch... eine Anleitung.
Vermutlich betrifft das vor allem jene, die Sarkasmus nicht einmal dann
erkennen würden, wenn er ihnen auf den Kopf fällt. ;-)