Hallo zusammen, Ich arbeite für eine Firma die anschlussfertige Bürokleingeräte unter Eigennamen vertreibt (Product-rebranding). Sprich wir geben uns als Hersteller aus, sind es aber nicht. Unsere Produkte, die aus Fernost kommen, sind alle von den zulieferen CE geprüft. Die CE Prüfung passt auch zur firmierung. Um der Erstprüfung der elektrischen Geräte zu umgehen (nach DGUV V3 ehmals BGV A3 ) fragen bei uns regelmäßig Kunden an dass wir eine Koformitätserklärung abgeben dass alle Geräte nach VDE geprüft sind. Eine zusätzliche VDE Prüfung erfolgt in der Firma nicht da die Geräte ja CE konform sind (oder sein sollten-> der Hersteller ist in der Pflicht).... Wie ist denn so eine erklärung zu erstellen? Ich bin zwar mit der Prüfung nach DGUV V3 vertraut(gelernter Energieelektroniker) allerdings bin ich mit erstellung von Konformitätserklärungen überfragt... Kennt sich jmd. hier im Forum aus und/oder weis woher ich weitere Informationen bekomme? Danke schon mal Grüße
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Vielen Dank für die Antwort. Auf diese absolut geniale Idee bin ich noch nicht gekommen. Ich habe schon mehrere stunden mit internetrecherche verbracht, allerding noch keine konkreten Beispiele gefunden WIE! es auszuführen ist nur DASS es gemacht werden muss. Bitte nur sachdienliche Antworten, alle anderen bitte einfach mal die Finger von den Tasten lassen. Danke!
Keine Ursache ;). Ich denke, bevor Du Dich (?) an die Erstellung einer EG-Konformitätserklärung machst / machen mußt, solltest Du unbedingt den Hintergrund und die Bedeutung mindestens(!) der o.g. Begriffe erfassen. So werden Dir (hoffentlich) die vielen Widersprüche in Deinem Eingangspost bewußt. Und, verlaß Dich drauf, wenn Du dies begriffen hast findest Du auch 'Vorlagen' für dieses nicht unwichtige Produktdokument.
HomerSimpson schrieb: > Wie ist denn so eine erklärung zu erstellen? Du (deine Firma) ist Verantwortlich. Rechtlich haftend. Du kannst dir natürlich sagen "Ich glaube meinem chinesischen Hersteller, daß der schon bemerkt hat, daß ein Gerät das CE konform DIN EN 60204-1 erfüllen muss, auch vor Auslieferung eine Prüfung nach BGV A3 / DGUV A3 absolviert hat." und diese Gesetzesänderung (war glaube ich 2012) von selbst bemerkt hat. Oder du versicherst dich, in dem du ihn fragst, wie sie DIN EN 60204-1 gewährleisten. Oder du prüfst selber. Falls es in Deutschland zu einem Schaden kommt, macht man dich haftend, und zumindest das erste Vorgehen würde ich als Richter als grob fahrlässig ansehen, die beiden anderen würde ich als dem Gesetz Genüge getan ansehen.
Vielen Dank erstmal. Es ist einfach schwierig dinge zu tun, die man nciht weis und auch keinen direkten Ansprechpartner/ Informationsquelle hat. Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung in Fernost?
HomerSimpson schrieb: > Vielen Dank erstmal. > > Es ist einfach schwierig dinge zu tun, die man nciht weis und auch > keinen direkten Ansprechpartner/ Informationsquelle hat. Da hat dein Cheff wohl einen Dummen gefunden, dem er das aufdrücken konnte, um sich selbst keine Gedanken darum machen zu müssen ;) Frage an die Runde, kann die IHK da weiterhelfen? Irgendwie sind die ganzen Informationen, welche man braucht um ein bestimmtes Produkt legal in verkehr bringen zu können überall wild verteilt, und man sucht sich einen Wolf um alles wichtige zusammenzutragen und zu verstehen. Kein wunder mehr, das niemand mehr wirkliche Neuerungen auf den Markt bringen will/kann.
Hallo hat jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber diese ketzerische Bemerkung muss erlaubt sein: Warum nicht einfach den Orginalnamen behalten und den wirklichen Hersteller angeben? Klingt irgendwie nach der "Preisoptimierung" nach den "Vorbild" Hama: Hoher Preis, aber gleiche Qualität wie man sie für 1/4 oder deutlich weniger beim E-Bay Anbieter aus den Inland bekommt, direkt aus China wird es dann noch heftiger. Am besten noch so erscheinen lassen als wenn es Made in Germany (Europe)wäre - erst wenn man genauer nachschaut erfährt man das es Made in China ist (von wen genau ist leider aber "nie" angegeben - warum eigentlich nicht?) Schade ist das jetzt du persönlich die Arbeit und Ärger hast und nicht der persönlich der Firmeninhaber der mit den rebranding auf den Eigennamen seinen Gewinn auf kosten der Kunden optimiert. Nutzer
Hallo zusammen, Den "Nebenaussagen" kann ich nur zustimmen ;-) bringt mich jetzt allerdings leider auch nicht weiter :-( versuche mich gerade irgendwie durch diesen "Dschungel" durchzuwühlen damit irgendwas einigermaßen ""rechtssicheres" herauskommt.... Grüße
Hallo "Nutzer" > hat jetzt nichts mit der Frage zu tun, aber diese ketzerische Bemerkung > muss erlaubt sein: Warum nicht einfach den Orginalnamen behalten und den > wirklichen Hersteller angeben? Weil die Firma des OP weiterhin "Inverkehrbringer" wäre und damit weiterhin für die CE zuständig. > Am besten noch so erscheinen lassen als wenn es Made in Germany > (Europe)wäre - erst wenn man genauer nachschaut erfährt man das es Made > in China ist (von wen genau ist leider aber "nie" angegeben - warum > eigentlich nicht?) Das ist ja gesetzlcih geregelt. Nur in einen neuen Karton stecken und ein anderes Label draufkleben macht noch nicht "Made in Germany" aus einem Gerät. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
HomerSimpson schrieb: > Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine > Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung > in Fernost? 1. CE ist keine Zertifizierung! 2. CE != VDE
> .. damit irgendwas einigermaßen ""rechtssicheres" herauskommt...
Bisher kam rechtssicher heraus :
Eure Firma ist haftbar, dass die Normen erfuellt werden. Es koennte ja
sein, dass ein chinesischer Partner irgendwelche lustig aussehenden
Kleber mit lateinischer Schrift auf der Halde fand und einfach
aufklebte, um das Ganze optisch etwas aufzupeppen.
Und ich wuerd einfach mal so ein Geraet zur Pruefung beim CE, resp EMV,
Testcenter deiner Wahl zum Anschauen geben. Kostet vielleicht 2000 Euro.
Wenn man das offizielle Pruefdokument nicht benoetigt ist es guenstiger.
In manchen Faellen genuegt das gute Gewissen wenn die Tests bestanden
wurden. In anderen Faellen moechte man damit auch herumwedeln.
HomerSimpson schrieb: > Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine > Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung > in Fernost? Es gibt keine "CE Zertifizierung". Das CE heißt nur, daß es eine Konformitätserklärung gibt, die entweder beiliegt oder im Internet nachgesehen kann werden kann. Auf dieser muß u.a. ein Verantwortlicher mit einer Adresse in der EU stehen. Eine chinesische Adresse taugt da nicht. Da muß also deine Adresse hin. Ob du den Chinesen deren Messungen glaubst oder dir die Protokolle geben läßt, ob alle Normen berücksichtigt sind und alles weitere ist rein deine Sache. MfG Klaus
Hallo Klaus, Du schreibst es muss ein Verantwortlicher in der EU draufstehen? Kann dies auch eine juristische Person sein oder muss zwingend eine natürliche Person mit draufstehen? Denn von (einigen) Geräten besitzen wir das CE Zertifikat (von einem Fernöstlichen Prüfinstut ausgestellt) mit unserer korrekten Firmenadresse darauf: z.B Fa. XXX GmbH Musterstraße, Musterstadt. Würde dies ausreichen? Bin da nämlich überhaupt nicht scharf darauf dass auf der Konformitätserklärung MEIN Name darauf steht..... Grüße
HomerSimpson schrieb: > Würde dies ausreichen? Bin da nämlich überhaupt nicht scharf darauf dass > auf der Konformitätserklärung MEIN Name darauf steht..... Und genau der oder der deines Chefs muß da rauf, mit Unterschrift. Eine Firma kann keine Verantwortung übernehmen, das kann nur ein Mensch, der Geschäftsführer (bei einer GmbH), der Vorstand (bei einer AG), der Inhaber oder ein von ihm Beauftragter. MfG Klaus
Kläre als erstes ab unter welche Richtlinie(n) das Gerät fällt. Dann schaue in der RL nach was in der Konformitätserkläung zu stehen hat. (Nach der Maschinenrichtlinie unterschreibt z. B. die Person welche bevollmächtigt ist die relevanten technischen Unterlagen für die Marktüberwachung / Behörden zusammenzustellen. Diese Person ist nicht für Konstruktion , Bau oder die Konformitätsbewertung vernatwortlich) Zum Vergleich und für den Überblick was einen denn erwartet (nur bzgl. Konformitätserklärung) schaut der clevere sich die Erklärungen mehrerer namhafter Hersteller der gleichen Produktkategorie an. Wenn nur euer Firmenname darauf steht seid ihr der Hersteller / Inverkehrbringer und für CE verantwortlich.
HomerSimpson schrieb: > Also bin ich erstmal mit der annahme richtig, dass die Firma eine > Konformitätserklärung erstellen muss trotz erfolgter CE Zertifizierung > in Fernost? Ja. HomerSimpson schrieb: > Würde dies ausreichen? Bin da nämlich überhaupt nicht scharf darauf dass > auf der Konformitätserklärung MEIN Name darauf steht..... Es steht deiner und der deines Chefs drauf. Klar seid ihr haftbar. Wer sonst ? Der Kunde ? Der Chinese ? Gerade das will CE doch erreichen. Wer importiert, haftet, damit der Kunde nicht bis nach China laufen muss, wenn ihm die Kiste die Bude abfackelt.
DOC schrieb: > Zum Vergleich und für den Überblick was einen denn erwartet (nur bzgl. > Konformitätserklärung) schaut der clevere sich die Erklärungen > mehrerer namhafter Hersteller der gleichen Produktkategorie an. ACK MfG Klaus
HomerSimpson schrieb: > Vielen Dank für die Antwort. > Auf diese absolut geniale Idee bin ich noch nicht gekommen Herr wirf Hirn vom Himmel. Manche in diesem Forum brauchen selbst zum Sch... eine Anleitung.
HomerSimpson schrieb: > Eine zusätzliche VDE Prüfung erfolgt in der Firma nicht da die Geräte ja > CE konform sind (oder sein sollten-> der Hersteller ist in der > Pflicht).... Szenario: Ein gerade angeliefertes Gerät wird (zufällig) beim (und vom) Kunden geprüft, und fällt durch. Deine / Eure Firma wird daraufhin angesprochen. Du/Ihr verweist auf Hersteller... Was wird wohl Dein/Euer Kunde tun? > > Wie ist denn so eine erklärung zu erstellen? Schriftlich, auf den üblichen Standrtadvormularen. Die übrigen Poster habne Dir ja schon gesagt wie ma nsowas findet... > > Ich bin zwar mit der Prüfung nach DGUV V3 vertraut(gelernter > Energieelektroniker) allerdings bin ich mit erstellung von > Konformitätserklärungen überfragt... Tja, da Euer Laden vermutlich der IHK anschlossen ist, darfst Du dort anrufen und Dir kostenfrei einen Fach-Kontakt vermittlen lassen. Dafür u.a. sind die IHK-Beiträge .-) Das hat mehr Hand&Fuß als hier im Forum 1000 tw. widersprüchliche Meinungen abzuholen.
Andrew T. schrieb: > Schriftlich, auf den üblichen Standrtadvormularen. Nein. Für eine KE gibt es keine Formatvorschriften und daher auch keine fertigen Formulare. Sie enthält einfach eine Liste von Normen, die das Produkt, geprüft oder ungeprüft, einhält. Misst die Bundesnetzagentur nach oder läßt sie nachmessen und die Angaben in der KE stimmen nicht, hat der ein Problem, dessen Unterschrift auf der KE ist. MfG Klaus
kopfklatsch schrieb: > HomerSimpson schrieb: >> Vielen Dank für die Antwort. >> Auf diese absolut geniale Idee bin ich noch nicht gekommen > > Herr wirf Hirn vom Himmel. Manche in diesem Forum brauchen selbst zum > Sch... eine Anleitung. Vermutlich betrifft das vor allem jene, die Sarkasmus nicht einmal dann erkennen würden, wenn er ihnen auf den Kopf fällt. ;-)
Was hat das mit Sarkasmus zu tun? Hätte er Google und sein Hirn benutzt, hätte er hier nicht fragen müssen.
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