Hallo, es geht um das weitere ausliefern bisher gefertigter Produkte nach Inkrafttreten neuer Richtlinien Beispiel: die EMV-Richtlinie 2014/30/EU, ersetzt am 2016.04.20 die bisherige Richtlinie 2004/108/EG und weist neue Vorgaben auf (Beispiel: siehe Anhang II: erweiterte Dokumentationspflicht, Risikobewertung, neue harmonisierte Normen können nachfolgen) Jeder Wirtschaftsakteur muss sich die Frage stellen wie mit bereits in Verkehr gebrachten Produkten einer laufenden Serienfertigung umgegangen wird. Dazu gibt es im Blue-Guide-2014 eine eindeutige und klare Aussage (Punkt 2.3 Inverkehrbringen) "Hinsichtlich der „Bereitstellung“ bezieht sich der Begriff „Inverkehrbringen“ nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Produkt ... auch wenn die Bereitstellung des Produktmodells oder der Produktart vor dem Inkrafttreten neuer Harmonisierungsrechtsvorschriften ... erfolgte" Dies legt den Schluss nahe dass die bisher oftmals praktizierte Vorgehensweise falsch ist, bisher bereits ausgelieferte Produkte ohne Anpassung aus zu liefern, nach Inkrafttreten von neuen Richtlinien oder Normen . Das heisst die EU-Konformitätserklärung muss neu aktualisiert ausgestellt werden, mit den aktuellen Richtlinien. Das fordert dann aber auch die Einhaltung der erweiterten Vorgaben und zwar für jedes einzelne Produkt das ab diesem Datum ausgeliefert wird. Der Hersteller hat hier oftmals Nachholbedarf, und sehr viel Nachtragsrbeit für bestehende lieferfähige Produkte zu leisten. Die Zeitspanne für die Umstellung ist die Übergangsfrist ab dem Erscheinen der neuen Richtlinie (26.Feb.2014) bis zu deren Inkraft treten (20.Apr.2016) => somit eigentlich fast schon vorüber. So, Frage an die Profis diesbezüglich, stimmt diese Schlussfolgerung ? wie beurteilen das andere Firmen oder Institute ? Ich bedanke mich für die Unterstützung einischaun Links: Blue Guide 2014 (Leitfaden der EU für Richtlinien 2014): http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/12661 EMV-Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0030
> Artikel 47 > > Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Bist du ein Mitgliedstaat? Falls nicht, kannst du abwarten, bis dein Staat seine Gesetze entsprechend geändert hat.
Danke für den Hinweis auf Artikel 47, der ist ja prinzipiell richtig, nützt mir aber nichts, denn ich gehe davon aus dass (in dem Fall Österreich) die Rechtslage glatt gezogen hat. Wir daher absehbar in 2-3 Monaten wieder vor dem gleichen Problem bzw. der gleichen Frage stehen. Gruß einischaun
Michael M. schrieb: > Das heisst die EU-Konformitätserklärung muss neu aktualisiert > ausgestellt werden, mit den aktuellen Richtlinien. > Das fordert dann aber auch die Einhaltung der erweiterten Vorgaben und > zwar für jedes einzelne Produkt das ab diesem Datum ausgeliefert wird. Natürlich. Daher stehen ja die angewendeten Richtlinien in der Konformitätserklärung: Damit Kunden nachsehen können, ob es überhaupt die aktuell gültigen waren (und dich Wettbewerber abmahnen können falls du alte verwendet, und ggf. einen Produktrückruf veranlassen können).
Ähm, das musstest du bisher auch regelmäßig. Jedesmal wenn sich eine relevante Norm am OJ ändert gehört die neue Edition auf die Erklärung. Wesentlich interessanter ist die vorgeschriebene Überwachung der Mitbewerber... oder die Tatsache, dass jegliches Funk-Ding im Gerät dich aus der EMC-Directive ausschließt und automatisch die RED fordert... Eine neue Liste der harmonisierten Normen ist übrigens gerade in arbeit... was drauf stehen wird ist bisher fraglich und wenn ich mir das Desaster des letztens OJ updates ansehe, dann wird am Stichtag das Leben der akkreditierten Testhäuser nicht einfacher :) Hat jemand übrigens eine Ahnung obs wieder einen EMC Consultant der Kommission gibt? 73
Hallo, vielen Dank, eigentlich geht's mir hier nicht so sehr um die Konformitätserklärung, die ja auch neu aus zu stellen ist, sondern um den bisher vermeintlichen Irrglauben dass man die Produkte samt den dazu gehörigen technischen Unterlagen die im Haus verfügbar gehalten werden müssen ohne Änderung weiter ausliefern darf. Das wird gerne übersehen und generiert bei einer breiten Produktpalette einen unheimlichen Aufwand, den wir bisher nicht berücksichtigt haben. Danke und schönen Gruß einischaun PS: Liste der harmonisierten Normen Version Herbst 2015 ist verfügbar, Link folgt morgen nach.
Die Liste bezieht sich nur auf die LVD. die von der EMCD wurde vor einem Jahr erst mit neuen Normen gefüttert. Ich sehe in der Richtlinie eigentlich keine groben Änderungen (bis auf das oben erwähnte). Wenn sich eine harmonisierte Norm ändert darfst du in der Übergangsfrist die alte oder die neue drauf schreiben bzw anwenden. Danach nicht mehr. Anpassungen in der Serie waren immer schon notwendig! Die Richtlinie die wirklich weh tun wird ist die RED... da sind schon einige Änderungen zur R&TTE drinnen... Heuer ist irgendwie Richtlinien-Jahr... EMVD, LVD, RED und EMF-Directive... alles neu :) 73
Hallo, ok, ist mir inzwischen klar geworden, bin relativ neu in dem Thema und muss mich intern um die Sache kümmern. Und stelle eben den Irrglauben fest dass...... wie oben beschrieben. also Gut, auf ins Getümmel, Augen auf und durch :-) vielen Dank für die Rückmeldungen, haben meine Sichtweise bestätigt. einischaun :-)
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