Chriss schrieb:
> Hallo liebe Community,
>
> folgender Sachverhalt:
> Ich habe für meinen Arbeitgeber eine dreitägige Dienstreise mit
> verschiedenen Arbeitsorten in Dänemark hinter mir. Die Reise startete am
> Montag. Am Donnerstag wurde ich dann für einen weiteren Job nach
> Schweden geschickt. Der Job wurde am Donnerstagabend erledigt, sodass am
> Freitag nur die Heimfahrt anstand. An besagtem Donnerstag habe ich erst
> einige Arbeitsstunden (weniger als acht) aber mehr als acht Stunden des
> Tages in DK verbracht. Anschließend habe ich in Schweden ca. fünf
> Stunden geschafft und war folglich auch mehr als acht Stunden dort. Nun
> würde ich gerne wissen, wie sich der Donnerstag
> Reisekostenpauschalsmäßig verhält, bzw. was ich ansetzten darf/kann. Ich
> würde ja behaupten der Donnerstag ist ein Abreisetag Dk und Anreisetag
> Schweden :-)
>
> Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten, am besten mit Begründung.
Worum geht es Dir, um die Bezahlung der Arbeitszeit oder um Spesen?
Bzgl. Arbeitszeit hängt es von Deinem
Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung ab. Es gibt Firmen, die
vergüten grundsätzlich nur die Arbeitszeit, d.h. wenn Du 4 Tage nach und
von Schweden unterwegs bist, um da im Endeffekt zwei Stunden zu
arbeiten, zahlen die Dir auch nur 2 Stunden. Und dann gibt es Firmen,
die Reisezeiten zum Teil oder eingeschränkt vergüten und natürlich
welche, die alles bezahlen.
Bzgl. der Spesen ist es eigentlich ganz einfach. Bei Anreisetagen und
bei Tagen mit 24 h Abwesenheit ist es maßgeblich, wo man sich um 24:00
Uhr aufhält und bei Abreisetagen zählt der letzte Tätigkeitsort im
Ausland. In Deinem Fall bedeutet das für die Verpflegungspauschalen
Mo: Anreise nach Dänemark 40 €
Di: 24 h in Dänemark: 60 €
Mi: 24 h in Dänemark: 60 €
Do: 24 h in Schweden: 72 €
Fr: Abreise aus Schweden: 48 €
Das sind die Spesen, die Dir die Firma 2015 steuerfrei auszahlen durfte
(für 2016 haben sich die Werte vielleicht geändert). Natürlich können
die Firmen auch mehr bezahlen, ist dann nur nicht mehr steuerfrei und
natürlich können sie auch weniger oder gar nichts bezahlen, dann kannst
Du den Fehlbetrag aber con der Steuer absetzen.