Hallo liebe Community, folgender Sachverhalt: Ich habe für meinen Arbeitgeber eine dreitägige Dienstreise mit verschiedenen Arbeitsorten in Dänemark hinter mir. Die Reise startete am Montag. Am Donnerstag wurde ich dann für einen weiteren Job nach Schweden geschickt. Der Job wurde am Donnerstagabend erledigt, sodass am Freitag nur die Heimfahrt anstand. An besagtem Donnerstag habe ich erst einige Arbeitsstunden (weniger als acht) aber mehr als acht Stunden des Tages in DK verbracht. Anschließend habe ich in Schweden ca. fünf Stunden geschafft und war folglich auch mehr als acht Stunden dort. Nun würde ich gerne wissen, wie sich der Donnerstag Reisekostenpauschalsmäßig verhält, bzw. was ich ansetzten darf/kann. Ich würde ja behaupten der Donnerstag ist ein Abreisetag Dk und Anreisetag Schweden :-) Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten, am besten mit Begründung.
Wie jetzt? Meinst du, du würdest den einen Donnerstag gerne als 2 Tage abrechnen? Na, versuche es doch mal. Ich wäre dann aber an deiner Stelle nochmal kurz auf die Fähre nach Deutschland gehüpft. Dann wäre es ein Abreisetag Dänemark + ein Anreisetag Deutschland + ein Abreisetag Deutschland und ein Anreisetag Schweden. So schnell kann eine Arbeitswoche rum gehen...
Chriss schrieb: > Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten, am besten mit Begründung. Hab keine Idee, dein Fall ist viel zu kompliziert!
Hallo mein Kleiner, in diesem Fall fragt man doch die Lohnverrechnungs-Abteilung seines Vertrauens! Denke Du musst Dir einfach noch ein paar Barthaare wachsen lassen. gez. Dr. Tech.
An- und Abreise an einem Tag ist es sicherlich nicht. Normalerweise gilt die Pauschale für das Land, in dem du dich am längsten aufgehalten hast. Also in deinem Fall: Grenzübertritt vor 12:00 Uhr -> Pauschale Dänemark, Grenzübertritt nach 12:00 Uhr -> Pauschale Schweden. Ohne Gewähr bzgl. Rechtslage, aber bei uns wird das so gehandhabt. Arbeitszeit ist dabei irrelevant, da du ja auch an einem arbeitsfreien Tag oder reinem Reisetag Spesen bekommst :-) Gruß, Treeler
Chriss schrieb: > Hallo liebe Community, > > folgender Sachverhalt: > Ich habe für meinen Arbeitgeber eine dreitägige Dienstreise mit > verschiedenen Arbeitsorten in Dänemark hinter mir. Die Reise startete am > Montag. Am Donnerstag wurde ich dann für einen weiteren Job nach > Schweden geschickt. Der Job wurde am Donnerstagabend erledigt, sodass am > Freitag nur die Heimfahrt anstand. An besagtem Donnerstag habe ich erst > einige Arbeitsstunden (weniger als acht) aber mehr als acht Stunden des > Tages in DK verbracht. Anschließend habe ich in Schweden ca. fünf > Stunden geschafft und war folglich auch mehr als acht Stunden dort. Nun > würde ich gerne wissen, wie sich der Donnerstag > Reisekostenpauschalsmäßig verhält, bzw. was ich ansetzten darf/kann. Ich > würde ja behaupten der Donnerstag ist ein Abreisetag Dk und Anreisetag > Schweden :-) > > Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten, am besten mit Begründung. Worum geht es Dir, um die Bezahlung der Arbeitszeit oder um Spesen? Bzgl. Arbeitszeit hängt es von Deinem Arbeitsvertrag/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung ab. Es gibt Firmen, die vergüten grundsätzlich nur die Arbeitszeit, d.h. wenn Du 4 Tage nach und von Schweden unterwegs bist, um da im Endeffekt zwei Stunden zu arbeiten, zahlen die Dir auch nur 2 Stunden. Und dann gibt es Firmen, die Reisezeiten zum Teil oder eingeschränkt vergüten und natürlich welche, die alles bezahlen. Bzgl. der Spesen ist es eigentlich ganz einfach. Bei Anreisetagen und bei Tagen mit 24 h Abwesenheit ist es maßgeblich, wo man sich um 24:00 Uhr aufhält und bei Abreisetagen zählt der letzte Tätigkeitsort im Ausland. In Deinem Fall bedeutet das für die Verpflegungspauschalen Mo: Anreise nach Dänemark 40 € Di: 24 h in Dänemark: 60 € Mi: 24 h in Dänemark: 60 € Do: 24 h in Schweden: 72 € Fr: Abreise aus Schweden: 48 € Das sind die Spesen, die Dir die Firma 2015 steuerfrei auszahlen durfte (für 2016 haben sich die Werte vielleicht geändert). Natürlich können die Firmen auch mehr bezahlen, ist dann nur nicht mehr steuerfrei und natürlich können sie auch weniger oder gar nichts bezahlen, dann kannst Du den Fehlbetrag aber con der Steuer absetzen.
Das Beste ist, wenn man bei der Steuererklärung die Sachen angibt und alles absetzt. Die Streichen einem dann einiges weg und der Rest gilt. Lohnzettel gucken die nicht nach.
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