Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Abrechnen einer Software-Dienstleistung


von Michael (Gast)


Lesenswert?

Guten Morgen!

Folgender Sachverhalt:
Zwei Kollegen aus meiner Firma (in der wir alle hauptberuflich 
angestellt sind) haben sich nebenbei selbständig gemacht und entwickeln 
in deren kleinen (vierköpfigen Firma) spezielle Hardware. Mehr Details 
möchte ich darüber nicht schreiben.
Ich bin Softwareentwickler und habe mich entsprechend angeboten, sie zu 
unterstützen.
In einem Gespräch am Kaffeetisch haben wir uns geeinigt, dass ich den 
Softwarepart (Frontend) übernehme, welcher einen wesentlichen Beitrag 
zur Steuerung ihrer Hardware leistet.

Diese Software habe ich nun fertig programmiert, etwa 50 Stunden dafür 
investiert und möchte sie den Kollegen übergeben.
"Ich solle mir doch mal Gedanken machen, wie wir das abrechnen wollen" 
war dann letzte Woche die Aussage des erfreuten Kollegen, nachdem die 
Software so funktioniert wie sie soll.

Mit jedem Verkauf der Hardware wird also künftig auch meine Software 
ausgeliefert, wobei natürlich die Software auch noch ordentlich wachsen 
wird (laut den Ideen der Kollegen) und ich weiterhin noch Zeit dafür 
investieren werde, der damit verbundener Support ist natürlich auch 
nicht zu vernachlässigen.

Ich selbst habe vor einiger Zeit ein (Klein)gewerbe angemeldet, es aber 
bisher nie genutzt, da es vorwiegend für Bestellungen bei Lieferanten 
gedacht war, die nicht an "Private" liefern..
Mit

Nun die Fragen an euch:
 - Wie rechne ich das Ganze am sinnvollsten ab?
Anteil je verkauftem Gerät (mit Software)? Einmalige Einnahme? 
Ausschließlich Entlohnung je nach Entwicklungszeit?

Natürlich möchte ich die Software nicht verschenken, jedoch auch 
niemanden abzocken, da ich die Kollegen sehr schätze.


 - Wie hoch kann man den Stundensatz für eine SW-Entwicklertätigkeit 
setzen?

 - Was gilt es beim Schreiben einer Rechnung zu beachten?
(Dies hätte für die Kollegen den Vorteil, meine Dienstleistung 
steuerlich geltend zu machen, weitere Einkünfte werde ich über mein 
Gewerbe im laufenden Jahr dann auch nicht haben)


Vielen Dank für eure Hilfe!

Gruß

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Du hast das Risiko uebernommen und die Entwicklung auf eigene Rechnung 
getaetigt. Dann ist schon mal nichts mehr mit diesem Aufwwand ueber die 
Zeit abzurechnen.
Da kommt ein Risko Zuschlag hinzu. zB Faktor vier. zB 50 Stunden zu 100 
Euro waeren 5kEuro auf Projektbasis per Stunden. Als fertiges Produkt 
waeren das dann 20kEuro einmalig. Zukuenftige Aenderungen nach 
Kundenwuenschen nach Aufwand mit einem 100 Euro Ansatz.

Alternativ die Risiko Variante. Bei glaubhaft projektierten 100 Stueck 
waeren das dann 750E pro Stueck. Wenn leider nach 10 Stueck Schluss ist, 
hat sich's nicht so gelohnt. Vielleicht ist auch schon nach dem 
Prototypen Schluss.

Die Zahlen koennen aendern.

Es sind auch Mischformen denkbar. zB 10k vorneweg, dann die Wartung 
etwas guenstiger (zB ein Jahr inklusive, dann 70 Euro/h), und pro Stueck 
auch etwas weniger, zB 400.

von Steffen R. (steffen_rose)


Lesenswert?

Du müßtest Dir vorab klar werden, ob du deinen Aufwand abrechnen willst 
oder ob du deinen Part in das Unternehmen einbringen willst und dabei 
auf einen höheren Gewinn hoffst. Kalkulier dabei in überschaubaren 
Zeiträumen. Deine Software wird vermutlich in 5 Jahren veraltet sein. 
Dein Aufwand und dein Gewinn sollte sich daher bei deiner Kalkulation 
schneller einstellen.

So, wie du den Sachverhalt schilderst würde ich nach Aufwand abrechnen.
Oder Doch hat hierfür eine Kalkulation aufgezeigt.

von Nö-Sager (Gast)


Lesenswert?

Michael schrieb:

> Nun die Fragen an euch:
>  - Wie rechne ich das Ganze am sinnvollsten ab?
> Anteil je verkauftem Gerät (mit Software)? Einmalige Einnahme?
> Ausschließlich Entlohnung je nach Entwicklungszeit?


Abrechnung der Entwicklung nach Stundensatz. Daneben eine Vereinbarung 
bzgl zukünftigen Support (Stundensatz, Verfügbarkeit, maximaler Aufwand 
pro Woche).


Abrechnung nach gerätestückzahl macht IMHO nur Sinn wenn du auch das 
risiko der Produktion/Vertrieb mitträgst. Also (nur) ein Anteil an der 
firma berechtigt auch einen Anteil am Umsatz der Firma.

von Nemesis (Gast)


Lesenswert?

Nach Stundensatz abzurechnen birg aber die Gefahr, dass die Krankenkasse
Beiträge sehen möchte, wegen dem Arbeitsaufwand, Finanzamt wird auch die 
Hand aufhalten. Aber bei denen ist das eine Frage, was man da angibt.
Besser diese einmalige Sache als Ware in Rechnung stellen und hoffen
das man davon auch was hat. Künftig muss man dann auch alle Ausgaben,
inkl. Krankenkasse mit einkalkulieren.
Ich hoffe doch das der Arbeitgeber sein okay gegeben hat?

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

> Abrechnung nach gerätestückzahl macht IMHO nur Sinn wenn du auch das
risiko der Produktion/Vertrieb mitträgst. Also (nur) ein Anteil an der
firma berechtigt auch einen Anteil am Umsatz der Firma.


Nee.
Ja, man traegt das Risiko mit, wird aber auch dafuer entloehnt. Dieses 
Modell macht vor allem Sinn, wenn die Leute, die Einmalkosten nicht 
abdrucken koennen, und man trotzdem an sie glaubt.

Steuern bezahlt man uebrigens auf dem was reinkommt, egal welches 
Geschaeftsmodell dahinter ist. Und nicht auf was reinkommen koennte.

Wichtig sind auch die Rechte an der Software. Da man immer Vorleistungen 
in Form von bestehenden Libraries und Codeteilen reinbringt bekommt der 
Kunde nie das Exklusivrecht an der ganzen Entwicklung. Der Kunde bekommt 
das Nutzungsrecht. Das bedeutet wenn eine Woche spaeter noch einer kommt 
und die Software will, verkauft man sie nochmals. Sie ist vom 
Entwicklungsstandpunkt her nie abgegolten, oder amortisiert. Dh es gibt 
keinen Zeitpunkt ab welchem man sie hinterherwirft. Das kann man dann 
immer noch machen, es sollte aber kein Geschaeftsmodell sein dass man 
das so vereinbart.

Falls der Kunde nun aber das Exklusivrecht will kostet das extra. Das 
waeren dann die entgangenen Gewinne.

von mikro77 (Gast)


Lesenswert?

> In einem Gespräch am Kaffeetisch haben wir uns geeinigt, dass ich den
> Softwarepart (Frontend) übernehme, welcher einen wesentlichen Beitrag
> zur Steuerung ihrer Hardware leistet.

Und dabei ist kein "Vertrag" zustande gekommen? Dann besteht also weder 
von dir die Pflicht etwas zu liefern noch bei ihnen die Pflicht etwas 
abzunehmen.

> Diese Software habe ich nun fertig programmiert, etwa 50 Stunden dafür
> investiert und möchte sie den Kollegen übergeben.
> "Ich solle mir doch mal Gedanken machen, wie wir das abrechnen wollen"
> war dann letzte Woche die Aussage des erfreuten Kollegen, nachdem die
> Software so funktioniert wie sie soll.

Tja, was sind sie bereit zu zahlen? Was möchtest du als 
"Aufwandsentschädigung" haben? Was würde es sie kosten, die Software 
selbst zu programmieren oder von einem dritten programmieren zu lassen?

Wie schwierig ist es die Software zu warten und zu erweitern (sauberer 
Code, Dokumentation)? Gibt es Testcases? Übernimmst du (kostenlose) 
Wartung für Bugs und wie lange? Was passiert wenn Probleme in der 
Software zu Defekten in der Hardware oder zu Ausfallzeiten führen?

Fragen über Fragen... ;-)

Ein einfaches Szenario: Du verkaufst die Software wie sie ist, ohne 
jegliche Garantie (vertraglich festlegen!). Mach einen 
"Freundschaftspreis", bspw. 50h á 1€-20€. Für zukünftiges Bugfixing und 
Erweiterungen kann man sich dann ggf. vorher über die Bezahlung 
einigen.

Noch ein paar Punkte:

- Nebentätigkeit beim Arbeitgeber anzeigen (ansonsten Abmahnungsgrund)
- liegt Kleinunternehmerregelung (KU) gemäß § 19 UStG vor?
- Einkünfte bei der ESt Erklärung angeben (selbständige Tätigkeit)

>  - Was gilt es beim Schreiben einer Rechnung zu beachten?

Keine.

Ausnahme bilden "Rechnungen" mit denen Vorsteuerabzug geltend gemacht 
werden soll (§ 14 Abs. 4 UStG).

> (Dies hätte für die Kollegen den Vorteil, meine Dienstleistung
> steuerlich geltend zu machen, weitere Einkünfte werde ich über mein
> Gewerbe im laufenden Jahr dann auch nicht haben)

Einkommensteuerlich können sie das sowieso tun. Und umsatzsteuerlich 
wenn  USt anfällt (siehe KU).

Nemesis schrieb:
> Nach Stundensatz abzurechnen birg aber die Gefahr, dass die Krankenkasse
> Beiträge sehen möchte, wegen dem Arbeitsaufwand...

Auf welcher Grundlage?

von Nemesis (Gast)


Lesenswert?

mikro77 schrieb:
> Auf welcher Grundlage?

Auf Grundlage der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung.
Eine Betriebsprüfung könnte das aufdecken. Der Kunde wird
sicher die Rechnung auch absetzen wollen, also kann man das nicht
so einfach unter den Tisch kehren. Ich hab mal gelesen, dass
bei solchen Sachverhalten die Finanzverwaltungen mit der
Sozialversicherung zusammen arbeitet. Selbständige sind zwar
von der Rentenbeitragszahlung befreit, aber bei der Krankenkasse
wäre ich mir nicht sicher.

von Mikro 7. (mikro77)


Lesenswert?

Nemesis schrieb:
> Auf Grundlage...

Aha. Dann nenn' bitte eine belastbare Quelle dafür.

Es geht hier um einen (versicherten) Arbeitnehmer, der eine selbständige 
Nebentätigkeit bestreitet.

von Michael (Gast)


Lesenswert?

Ok Leute, danke für die zahlreichen Antworten!

Ich tendiere zu diesem Modell:
Wenn meine Kollegen ein Gerät mit Software verkaufen wollen, dann kaufen 
sie von mir eine "Lizenz" der Software, die ja letztlich der Endkunde 
zahlt.

Je mehr Geräte verkauft werden, desto höher ist mein Gewinn. Somit also 
nichts anderes, als wenn ich Teil deren Firma wäre.
Einziges Risiko für mich: das Geschäft läuft schlecht und es werden 
kaum/keine Geräte verkauft.

Wollen sie "Standalone"-Geräte ohne Software verkaufen, so gebührt ihnen 
der daraus resultierende Gewinn.

von Jens M. (Gast)


Lesenswert?

Michael schrieb:
> Ich tendiere zu diesem Modell:
> Wenn meine Kollegen ein Gerät mit Software verkaufen wollen, dann kaufen
> sie von mir eine "Lizenz" der Software, die ja letztlich der Endkunde
> zahlt.

Würde ich mir gut überlegen. Diese Modelle sind kompliziert und 
Misstrauen und Missbrauch sind gleich mit eingebaut. Das heißt noch 
lange nicht das es jemand auch ausnutzt. Aber ähnlich wie ein Fahrrad 
ohne Schloss ist die Unsicherheit einfach da.

Die eigene Leistung sauber abzurechnen schafft klare Grenzen. Sonst 
sickerst du in das Innenverhältnis deiner Auftraggeber hinein.

Wenn das ganze der große Welterfolg wird kommen Sie so oder so wieder 
auf dich zurück.

von Michael (Gast)


Lesenswert?

>Da kann man nur noch lachen

Naja moment mal... wenn man irgendein Produkt auf den Markt bringen 
will, dann läuft man immer Risiko, dass es nicht läuft/sich nicht 
verkauft.
Freilich hätte ich von vornherein einen festen Stundensatz aushandeln 
müssen, noch ist es aber aus meiner Sicht nicht zu spät, da ich die 
Software noch nicht übergeben habe.
Bisher kennen sie nur meine Software zu Testzwecken als "Appetizer".

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Michael schrieb:
>>Da kann man nur noch lachen
>
> Naja moment mal... wenn man irgendein Produkt auf den Markt bringen
> will, dann läuft man immer Risiko, dass es nicht läuft/sich nicht
> verkauft.

Das sehe ich auch so.

Man kann nun die "sichere" Variante wählen und sich quasi auszahlen 
lassen. Oder man geht ein - doch sehr überschaubares - Risiko ein und 
kassiert pro Gerät.

Die zweite Wahl würde Dich im Boot lassen (zukünftige Entwicklungen, 
zweites Standbein?) und die hast die Chance auf deutlich höheren und 
dauerhaften Gewinn. Und es hätte für Deine Kollegen den Vorteil, dass 
sie "Dein" Geld erst einmal ins Produkt stecken können. Gerade beim 
Start ist man ja über jeden Euro froh :-)

Ich würde Option zwei wählen. Nur wer wagt, gewinnt! :-)

> Freilich hätte ich von vornherein einen festen Stundensatz aushandeln
> müssen, noch ist es aber aus meiner Sicht nicht zu spät, da ich die
> Software noch nicht übergeben habe.
> Bisher kennen sie nur meine Software zu Testzwecken als "Appetizer".

Ok, aber trotzdem sollte man so etwas vorher regeln.

Wenn Ihr Euch gut versteht, dann sollte sich da eine Lösung finden 
lassen.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.