Leider gibt eine meiner Festplatten (von WD) langsam aber sicher den
Geist auf. Es war eine externe die ich vom Gehäuse befreit habe und
intern im PC nutzte. Bevor ich die wieder zurück verpflanze und zur RMA
einsende wollte ich mich mal über die Bedingungen dazu informieren, denn
auch wenn nichts beschädigt ist, kann das geübte Auge doch erkennen dass
das Gehäuse geöffnet wurde. Dabei bin ich auf das folgende Dokument
gestoßen: http://support.wdc.com/Warranty/WDVMISPEC.pdf
Ich bin sehr erstaunt und muss schon sagen, dass das schon gegen "die
guten Sitten" verstößt. Nach diesem Dokument lässt sich mit Sicherheit
an fast jeder Festplatte ein Grund konstruieren um die Garantie zu
verweigern: Staub, eine Markierung oder ein ausgenudeltes
Befestigungsloch der Platte führen schon zum Garantieverlust.
kopfschüttel
Wie sind eure Erfahrungen mit RMAs von Platten?
Sebastian R. schrieb:> Nach diesem Dokument lässt sich mit Sicherheit> an fast jeder Festplatte ein Grund konstruieren um die Garantie zu> verweigern: Staub, eine Markierung oder ein ausgenudeltes> Befestigungsloch der Platte führen schon zum Garantieverlust.
HAst du dir die erklärenden Bilder dazu mal angesehen?
Und auch das in den Bildern mit zwei Farben editiert wurde?
(Rot für -nicht akzeptieren- und Grün für -ist OK-?)
Wenn man nur die Stichpunkte oben liest kommt einem schon der Verdacht
das dies nur eine weitere der vielen "absolut Wertlosen" Garantien ist.
(- Nur als Hinweis falls nicht bekannt: Grantie != Gewährleistung, die
Garantiebedingungen kann der HErsteller absolut frei festlegen. Nur die
Gewährleistung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben)
Aber wenn man sich die Bilder dann ansieht, also vergleicht was OK ist
und was nicht mehr angenommen werden darf, dann wird schon klar um was
es geht.
Zum einen geht es um die Ablehnung von Platten wo ein begründeter
MAnipulationsverdacht zwecks Betruges vorliegt. (Ungleiche, fehlende
oder unlesbare LAbel)
Wo also davon auszugehen ist das jemand die Label einer guten aber
garantieberechtigten Platte auf eine defekte nichtberechtigte Platte
geklebt hat!
Dann um Platten welche deutliche Mechanische oder Thermische Einwirkung
von aussen zeigen oder wo nachvollziehbar bereits jemand dran
herumgefummelt hat. (So sind ja z.b. leichtere Ausbrüche an den Steckern
die auch beim normalen Montieren entstehen können ja wieder ausdrücklich
als "Akzeptieren" ausgewiesen!)
Und dann halt die Sache mit den Lasermarkierungen oder Bohrungen an ganz
spezifischen Stellen. Hier nehme ich einfach mal an das so bereits im
Werk bestimmte Platten gekennzeichnet werden. Vielleicht
Produktionsausschuss, Prototypen oder Testmuster die Entsorgt werden und
wo verhindert werden soll das jemand die aus dem Elektroschrott zieht
und in betrügerischer Absicht einen Garantiefall einfordert.
ODer einfach Komissionen die an einem einzelnen Großabnehmer gingen, nie
für den privaten Endkundenmarkt gedacht waren und wo Garantie nicht
Vertragsbestandteil ist.
Ähnlich wird es auch mit den an den Ecken abgechnittenen oder
beschrifteten Labeln sein. Vermutlich wird so ebenfalls Schrott in
irgendeinem Stadium (hier wohl eher bei der Reklamationsbearbeitung)
gekennzeichnet und damit soll ebenfalls verhindert werden das bereits
verschrottete und ersetzte Ware aus dem Müll gezogen und erneut
reklamiert wird.
Das ist für mich soweit alles nachvollziehbar.
Nur die sache mit den "beschrifteten" LAbeln ist, zumindest so lange
alle Nummern und MArkierungen noch klar erkennbar sind und damit Betrug
nicht wahrscheinlich ist, für mich etwas unglücklich gelöst. Soetwas
kommt ja häufiger ganz ohne irgendwelche betrügerischen Absichten vor...
Aber vermutlich kennzeichnen die in den Rep. Centern teilweise auch die
zu verschrottenden Platten so und schließen das daher ganz aus.
Aber wie geschrieben:
Garantie ist nicht Gewährleistung!
WEnn du die Platte noch keine zwei Jahre hast und somit noch
Gewährleistung vorhanden ist, kannst du diese auch deinem Händler auf
dem Tisch legen, dann gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen
Bedingungen.
Gruß
Carsten
Allenfalls waere interessant, wie lange die Platte lief.
Ich hatte schon zahlreiche Ausfaelle in den letzten 20 Jahren. Ich werde
mich aber hueten jemals eine Festplatte einzusenden. Auf so einer Platte
sind meine Geschaeftsgeheimnisse drauf. Die kommt in den Schrank.
Vielleicht interessiert es meine Erben in ein paar Jahrzehnten...
Carsten S. schrieb:> HAst du dir die erklärenden Bilder dazu mal angesehen?> Und auch das in den Bildern mit zwei Farben editiert wurde?> (Rot für -nicht akzeptieren- und Grün für -ist OK-?)
Ist mir bewusst. Aber Beispiele für Garantieverlust:
- Ein Strich auf dem Label obwohl die Beschriftung komplett lesbar ist
(S. 6)
- Eine kleine Makierung in Form eines Körnerpunktes (S. 13, S. 18, S.
22)
- Eine verstaubte Stelle deren Durchmesser größer als 2cm ist (S. 15)
- Gewinde der Befestigungsbohrungen ausgenudelt (S. 15)
- max. 5 Kratzer von max. 3cm Länge an 2 Stellen deren Durchmesser max
2cm beträgt
Klingt für mich nach Schikane. Andere Kriterien sind nachvollziehbar
und berechtigt (Manipulation an LAbels z.B.).
Carsten S. schrieb:> Nur als Hinweis falls nicht bekannt: Grantie != Gewährleistung
Ist bekannnt.
Carsten S. schrieb:> WEnn du die Platte noch keine zwei Jahre hast und somit noch> Gewährleistung vorhanden ist, kannst du diese auch deinem Händler auf> dem Tisch legen, dann gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen> Bedingungen.
Leider nicht ganz bis zu Ende gedacht. Nach den ersten 6 Monaten
(Beweislastumkehr) wird dich der Verk. an den Hersteller verweisen.
Geschieht dies nicht (ich kenne nur Amazon die so kulant handeln) oder
der Defekt tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein, kann man die
gesetzl. Gewährleistung in Anspruch nehmen. Die Händler tun aber
wiederum nichts anderes als im Auftrag für den Kunden die
Garantieleistungen zu beanspruchen. Also geht das Gerät den Weg zum
Hersteller. Wenn der die Garantieleistungen verweigert, wird der Händler
wohl kaum den Artikel aus dem eigenen Bestand ersetzen. Vielmehr bekommt
der Händler dann vom HErsteller schwarz auf weiß geliefert dass das
Gerät nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde, fahrlässig beschädigt
wurde etc. Damit sollte es dem Händler auch möglich sein gem. BGB die
Nacherfüllung abzulehnen.
Wie dem auch sei, die Platte hatte ich von ebay. Leider gab es keinen
Kaufbeleg dazu. Also bliebe nur der Weg über die Garantie da das
ausschließlich über die Seriennr. läuft.
Ist die Frage ob ich es versuchen sollte oder gleich in die Tonne
kloppen. Zumindest scheint keine Bearbeitungsgebühr fällig zu werden
wenn es abgelehnt wird.
Sebastian R. schrieb:> - Eine kleine Makierung in Form eines Körnerpunktes (S. 13, S. 18, S.> 22)
Daß das einen Garantieverlust bedingt, ist doch wohl selbstverständlich.
Erwartest Du tatsächlich, an Festplatten herumbohren oder -körnen zu
können, ohne daß sich das auswirkt?
> - Ein Strich auf dem Label obwohl die Beschriftung komplett lesbar ist> (S. 6)
Dann einfach nicht auf der Festplatte herummalen. Wozu auch?
> - Eine verstaubte Stelle deren Durchmesser größer als 2cm ist (S. 15)
Du könntest, bevor Du die Platte zur Garantie einschickst, den Staub
auch entfernen. Der gehört schließlich Dir.
> - Gewinde der Befestigungsbohrungen ausgenudelt (S. 15)
Das ist ein Anzeichen übermäßiger und/oder unsachgemäßer Beanspruchung.
Damit eine Festplatte so aussieht, muss sie schon arg grobmotorisch
misshandelt werden. Übrigens zeigen zwei der drei Bilder keine
"ausgenudelten" Befestigungsbohrungen, sondern Bohrungen, in denen
abgerissene Schraubenreste stecken.
> - max. 5 Kratzer von max. 3cm Länge an 2 Stellen deren Durchmesser max> 2cm beträgt
Das sind Kratzer am Deckel der Festplatte (Seite 19). Wie kommen die
da hin? Bei normalem Umgang, Ein- und Ausbau jedenfalls nicht.
Kratzer an den Seiten werden anders behandelt (siehe S. 14).
Könnte es sein, daß Du Dich unnötig aufregst? Oder sehen Deine
Festplatten den in den rot markierten Bildern ähnlich?
>Dabei bin ich auf das folgende Dokument gestoßen: [snip] Ich bin sehr erstaunt
und muss schon sagen, dass das schon gegen "die guten Sitten" verstößt.
Tatsaechlich ? Die Platten sehen nicht mehr sehr frisch aus. Ausm Gully
gezogen, verbastelt, wie nach einem Flugzeugabsturz.
Man sollte sich im Gewahren sein, eine Festplatte ist ein abgehobenes
Praesisionsteil, aehlich einer mechanischen Armbanduhr. Deren Handling
verlangt maximale Sorgfalt und Aufmerksamekit.
Rufus Τ. F. schrieb:> Dann einfach nicht auf der Festplatte herummalen. Wozu auch?
Inventarnummern (gut meistens Aufkleber)
Wo gehört die platte ins raid?
Wann wurde sie angeschafft?
Eventuell eine "Kundennummer"
Also ich hab schon zahlreiche Platten in den Händen gehabt die irgendwie
beschriftet waren und oft auch nicht ohne Sinn.
Auf der anderen Seite kann ich die Hersteller verstehen die zum Teil
eventuell Teile aus den Platten die eingeschickt werden wieder verwenden
wollen. Das ist natürlich schwerer wenn sie da erst die Beschriftung
runter bekommen müssen.
Martin P. schrieb:> Inventarnummern (gut meistens Aufkleber)
Eben. Das ist was anderes als das Typenschild durchzustreichen, wie
die Bildbeispiele zeigen.
Rufus Τ. F. schrieb:> Könnte es sein, daß Du Dich unnötig aufregst? Oder sehen Deine> Festplatten den in den rot markierten Bildern ähnlich?
Ach quatsch, natürlich nicht! :-) Wie gesagt, lediglich ein paar kleine
"Macken" am externen Gehäuse wo es geöffnet wurde.
Aber ich sehe schon, dass ich da auf Granit beißen werde und man da wohl
sehr pingelig ist.