Leider gibt eine meiner Festplatten (von WD) langsam aber sicher den Geist auf. Es war eine externe die ich vom Gehäuse befreit habe und intern im PC nutzte. Bevor ich die wieder zurück verpflanze und zur RMA einsende wollte ich mich mal über die Bedingungen dazu informieren, denn auch wenn nichts beschädigt ist, kann das geübte Auge doch erkennen dass das Gehäuse geöffnet wurde. Dabei bin ich auf das folgende Dokument gestoßen: http://support.wdc.com/Warranty/WDVMISPEC.pdf Ich bin sehr erstaunt und muss schon sagen, dass das schon gegen "die guten Sitten" verstößt. Nach diesem Dokument lässt sich mit Sicherheit an fast jeder Festplatte ein Grund konstruieren um die Garantie zu verweigern: Staub, eine Markierung oder ein ausgenudeltes Befestigungsloch der Platte führen schon zum Garantieverlust. kopfschüttel Wie sind eure Erfahrungen mit RMAs von Platten?
Sebastian R. schrieb: > Nach diesem Dokument lässt sich mit Sicherheit > an fast jeder Festplatte ein Grund konstruieren um die Garantie zu > verweigern: Staub, eine Markierung oder ein ausgenudeltes > Befestigungsloch der Platte führen schon zum Garantieverlust. HAst du dir die erklärenden Bilder dazu mal angesehen? Und auch das in den Bildern mit zwei Farben editiert wurde? (Rot für -nicht akzeptieren- und Grün für -ist OK-?) Wenn man nur die Stichpunkte oben liest kommt einem schon der Verdacht das dies nur eine weitere der vielen "absolut Wertlosen" Garantien ist. (- Nur als Hinweis falls nicht bekannt: Grantie != Gewährleistung, die Garantiebedingungen kann der HErsteller absolut frei festlegen. Nur die Gewährleistung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben) Aber wenn man sich die Bilder dann ansieht, also vergleicht was OK ist und was nicht mehr angenommen werden darf, dann wird schon klar um was es geht. Zum einen geht es um die Ablehnung von Platten wo ein begründeter MAnipulationsverdacht zwecks Betruges vorliegt. (Ungleiche, fehlende oder unlesbare LAbel) Wo also davon auszugehen ist das jemand die Label einer guten aber garantieberechtigten Platte auf eine defekte nichtberechtigte Platte geklebt hat! Dann um Platten welche deutliche Mechanische oder Thermische Einwirkung von aussen zeigen oder wo nachvollziehbar bereits jemand dran herumgefummelt hat. (So sind ja z.b. leichtere Ausbrüche an den Steckern die auch beim normalen Montieren entstehen können ja wieder ausdrücklich als "Akzeptieren" ausgewiesen!) Und dann halt die Sache mit den Lasermarkierungen oder Bohrungen an ganz spezifischen Stellen. Hier nehme ich einfach mal an das so bereits im Werk bestimmte Platten gekennzeichnet werden. Vielleicht Produktionsausschuss, Prototypen oder Testmuster die Entsorgt werden und wo verhindert werden soll das jemand die aus dem Elektroschrott zieht und in betrügerischer Absicht einen Garantiefall einfordert. ODer einfach Komissionen die an einem einzelnen Großabnehmer gingen, nie für den privaten Endkundenmarkt gedacht waren und wo Garantie nicht Vertragsbestandteil ist. Ähnlich wird es auch mit den an den Ecken abgechnittenen oder beschrifteten Labeln sein. Vermutlich wird so ebenfalls Schrott in irgendeinem Stadium (hier wohl eher bei der Reklamationsbearbeitung) gekennzeichnet und damit soll ebenfalls verhindert werden das bereits verschrottete und ersetzte Ware aus dem Müll gezogen und erneut reklamiert wird. Das ist für mich soweit alles nachvollziehbar. Nur die sache mit den "beschrifteten" LAbeln ist, zumindest so lange alle Nummern und MArkierungen noch klar erkennbar sind und damit Betrug nicht wahrscheinlich ist, für mich etwas unglücklich gelöst. Soetwas kommt ja häufiger ganz ohne irgendwelche betrügerischen Absichten vor... Aber vermutlich kennzeichnen die in den Rep. Centern teilweise auch die zu verschrottenden Platten so und schließen das daher ganz aus. Aber wie geschrieben: Garantie ist nicht Gewährleistung! WEnn du die Platte noch keine zwei Jahre hast und somit noch Gewährleistung vorhanden ist, kannst du diese auch deinem Händler auf dem Tisch legen, dann gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedingungen. Gruß Carsten
Allenfalls waere interessant, wie lange die Platte lief. Ich hatte schon zahlreiche Ausfaelle in den letzten 20 Jahren. Ich werde mich aber hueten jemals eine Festplatte einzusenden. Auf so einer Platte sind meine Geschaeftsgeheimnisse drauf. Die kommt in den Schrank. Vielleicht interessiert es meine Erben in ein paar Jahrzehnten...
Carsten S. schrieb: > HAst du dir die erklärenden Bilder dazu mal angesehen? > Und auch das in den Bildern mit zwei Farben editiert wurde? > (Rot für -nicht akzeptieren- und Grün für -ist OK-?) Ist mir bewusst. Aber Beispiele für Garantieverlust: - Ein Strich auf dem Label obwohl die Beschriftung komplett lesbar ist (S. 6) - Eine kleine Makierung in Form eines Körnerpunktes (S. 13, S. 18, S. 22) - Eine verstaubte Stelle deren Durchmesser größer als 2cm ist (S. 15) - Gewinde der Befestigungsbohrungen ausgenudelt (S. 15) - max. 5 Kratzer von max. 3cm Länge an 2 Stellen deren Durchmesser max 2cm beträgt Klingt für mich nach Schikane. Andere Kriterien sind nachvollziehbar und berechtigt (Manipulation an LAbels z.B.). Carsten S. schrieb: > Nur als Hinweis falls nicht bekannt: Grantie != Gewährleistung Ist bekannnt. Carsten S. schrieb: > WEnn du die Platte noch keine zwei Jahre hast und somit noch > Gewährleistung vorhanden ist, kannst du diese auch deinem Händler auf > dem Tisch legen, dann gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen > Bedingungen. Leider nicht ganz bis zu Ende gedacht. Nach den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) wird dich der Verk. an den Hersteller verweisen. Geschieht dies nicht (ich kenne nur Amazon die so kulant handeln) oder der Defekt tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein, kann man die gesetzl. Gewährleistung in Anspruch nehmen. Die Händler tun aber wiederum nichts anderes als im Auftrag für den Kunden die Garantieleistungen zu beanspruchen. Also geht das Gerät den Weg zum Hersteller. Wenn der die Garantieleistungen verweigert, wird der Händler wohl kaum den Artikel aus dem eigenen Bestand ersetzen. Vielmehr bekommt der Händler dann vom HErsteller schwarz auf weiß geliefert dass das Gerät nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde, fahrlässig beschädigt wurde etc. Damit sollte es dem Händler auch möglich sein gem. BGB die Nacherfüllung abzulehnen. Wie dem auch sei, die Platte hatte ich von ebay. Leider gab es keinen Kaufbeleg dazu. Also bliebe nur der Weg über die Garantie da das ausschließlich über die Seriennr. läuft. Ist die Frage ob ich es versuchen sollte oder gleich in die Tonne kloppen. Zumindest scheint keine Bearbeitungsgebühr fällig zu werden wenn es abgelehnt wird.
Sebastian R. schrieb: > - Eine kleine Makierung in Form eines Körnerpunktes (S. 13, S. 18, S. > 22) Daß das einen Garantieverlust bedingt, ist doch wohl selbstverständlich. Erwartest Du tatsächlich, an Festplatten herumbohren oder -körnen zu können, ohne daß sich das auswirkt? > - Ein Strich auf dem Label obwohl die Beschriftung komplett lesbar ist > (S. 6) Dann einfach nicht auf der Festplatte herummalen. Wozu auch? > - Eine verstaubte Stelle deren Durchmesser größer als 2cm ist (S. 15) Du könntest, bevor Du die Platte zur Garantie einschickst, den Staub auch entfernen. Der gehört schließlich Dir. > - Gewinde der Befestigungsbohrungen ausgenudelt (S. 15) Das ist ein Anzeichen übermäßiger und/oder unsachgemäßer Beanspruchung. Damit eine Festplatte so aussieht, muss sie schon arg grobmotorisch misshandelt werden. Übrigens zeigen zwei der drei Bilder keine "ausgenudelten" Befestigungsbohrungen, sondern Bohrungen, in denen abgerissene Schraubenreste stecken. > - max. 5 Kratzer von max. 3cm Länge an 2 Stellen deren Durchmesser max > 2cm beträgt Das sind Kratzer am Deckel der Festplatte (Seite 19). Wie kommen die da hin? Bei normalem Umgang, Ein- und Ausbau jedenfalls nicht. Kratzer an den Seiten werden anders behandelt (siehe S. 14). Könnte es sein, daß Du Dich unnötig aufregst? Oder sehen Deine Festplatten den in den rot markierten Bildern ähnlich?
>Dabei bin ich auf das folgende Dokument gestoßen: [snip] Ich bin sehr erstaunt
und muss schon sagen, dass das schon gegen "die guten Sitten" verstößt.
Tatsaechlich ? Die Platten sehen nicht mehr sehr frisch aus. Ausm Gully
gezogen, verbastelt, wie nach einem Flugzeugabsturz.
Man sollte sich im Gewahren sein, eine Festplatte ist ein abgehobenes
Praesisionsteil, aehlich einer mechanischen Armbanduhr. Deren Handling
verlangt maximale Sorgfalt und Aufmerksamekit.
Rufus Τ. F. schrieb: > Dann einfach nicht auf der Festplatte herummalen. Wozu auch? Inventarnummern (gut meistens Aufkleber) Wo gehört die platte ins raid? Wann wurde sie angeschafft? Eventuell eine "Kundennummer" Also ich hab schon zahlreiche Platten in den Händen gehabt die irgendwie beschriftet waren und oft auch nicht ohne Sinn. Auf der anderen Seite kann ich die Hersteller verstehen die zum Teil eventuell Teile aus den Platten die eingeschickt werden wieder verwenden wollen. Das ist natürlich schwerer wenn sie da erst die Beschriftung runter bekommen müssen.
Martin P. schrieb: > Inventarnummern (gut meistens Aufkleber) Eben. Das ist was anderes als das Typenschild durchzustreichen, wie die Bildbeispiele zeigen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Könnte es sein, daß Du Dich unnötig aufregst? Oder sehen Deine > Festplatten den in den rot markierten Bildern ähnlich? Ach quatsch, natürlich nicht! :-) Wie gesagt, lediglich ein paar kleine "Macken" am externen Gehäuse wo es geöffnet wurde. Aber ich sehe schon, dass ich da auf Granit beißen werde und man da wohl sehr pingelig ist.
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