Forum: Offtopic Garantiebdingungen Festplatte


von Sebastian R. (sebr)


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Leider gibt eine meiner Festplatten (von WD) langsam aber sicher den 
Geist auf. Es war eine externe die ich vom Gehäuse befreit habe und 
intern im PC nutzte. Bevor ich die wieder zurück verpflanze und zur RMA 
einsende wollte ich mich mal über die Bedingungen dazu informieren, denn 
auch wenn nichts beschädigt ist, kann das geübte Auge doch erkennen dass 
das Gehäuse geöffnet wurde. Dabei bin ich auf das folgende Dokument 
gestoßen: http://support.wdc.com/Warranty/WDVMISPEC.pdf
Ich bin sehr erstaunt und muss schon sagen, dass das schon gegen "die 
guten Sitten" verstößt. Nach diesem Dokument lässt sich mit Sicherheit 
an fast jeder Festplatte ein Grund konstruieren um die Garantie zu 
verweigern: Staub, eine Markierung oder ein ausgenudeltes 
Befestigungsloch der Platte führen schon zum Garantieverlust. 
kopfschüttel
Wie sind eure Erfahrungen mit RMAs von Platten?

von Carsten S. (dg3ycs)


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Sebastian R. schrieb:
> Nach diesem Dokument lässt sich mit Sicherheit
> an fast jeder Festplatte ein Grund konstruieren um die Garantie zu
> verweigern: Staub, eine Markierung oder ein ausgenudeltes
> Befestigungsloch der Platte führen schon zum Garantieverlust.

HAst du dir die erklärenden Bilder dazu mal angesehen?
Und auch das in den Bildern mit zwei Farben editiert wurde?
(Rot für -nicht akzeptieren- und Grün für -ist OK-?)

Wenn man nur die Stichpunkte oben liest kommt einem schon der Verdacht 
das dies nur eine weitere der vielen "absolut Wertlosen" Garantien ist.
(- Nur als Hinweis falls nicht bekannt: Grantie != Gewährleistung, die 
Garantiebedingungen kann der HErsteller absolut frei festlegen. Nur die 
Gewährleistung richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben)

Aber wenn man sich die Bilder dann ansieht, also vergleicht was OK ist 
und was nicht mehr angenommen werden darf, dann wird schon klar um was 
es geht.

Zum einen geht es um die Ablehnung von Platten wo ein begründeter 
MAnipulationsverdacht zwecks Betruges vorliegt. (Ungleiche, fehlende 
oder unlesbare LAbel)
Wo also davon auszugehen ist das jemand die Label einer guten aber 
garantieberechtigten Platte auf eine defekte nichtberechtigte Platte 
geklebt hat!

Dann um Platten welche deutliche Mechanische oder Thermische Einwirkung 
von aussen zeigen oder wo nachvollziehbar bereits jemand dran 
herumgefummelt hat. (So sind ja z.b. leichtere Ausbrüche an den Steckern 
die auch beim normalen Montieren entstehen können ja wieder ausdrücklich 
als "Akzeptieren" ausgewiesen!)

Und dann halt die Sache mit den Lasermarkierungen oder Bohrungen an ganz 
spezifischen Stellen. Hier nehme ich einfach mal an das so bereits im 
Werk bestimmte Platten gekennzeichnet werden. Vielleicht 
Produktionsausschuss, Prototypen oder Testmuster die Entsorgt werden und 
wo verhindert werden soll das jemand die aus dem Elektroschrott zieht 
und in betrügerischer Absicht einen Garantiefall einfordert.
ODer einfach Komissionen die an einem einzelnen Großabnehmer gingen, nie 
für den privaten Endkundenmarkt gedacht waren und wo Garantie nicht 
Vertragsbestandteil ist.

Ähnlich wird es auch mit den an den Ecken abgechnittenen oder 
beschrifteten Labeln sein. Vermutlich wird so ebenfalls Schrott in 
irgendeinem Stadium (hier wohl eher bei der Reklamationsbearbeitung) 
gekennzeichnet und damit soll ebenfalls verhindert werden das bereits 
verschrottete und ersetzte Ware aus dem Müll gezogen und erneut 
reklamiert wird.

Das ist für mich soweit alles nachvollziehbar.
Nur die sache mit den "beschrifteten" LAbeln ist, zumindest so lange 
alle Nummern und MArkierungen noch klar erkennbar sind und damit Betrug 
nicht wahrscheinlich ist, für mich etwas unglücklich gelöst. Soetwas 
kommt ja häufiger ganz ohne irgendwelche betrügerischen Absichten vor...
Aber vermutlich kennzeichnen die in den Rep. Centern teilweise auch die 
zu verschrottenden Platten so und schließen das daher ganz aus.

Aber wie geschrieben:
Garantie ist nicht Gewährleistung!
WEnn du die Platte noch keine zwei Jahre hast und somit noch 
Gewährleistung vorhanden ist, kannst du diese auch deinem Händler auf 
dem Tisch legen, dann gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen 
Bedingungen.

Gruß
Carsten

von Purzel H. (hacky)


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Allenfalls waere interessant, wie lange die Platte lief.

Ich hatte schon zahlreiche Ausfaelle in den letzten 20 Jahren. Ich werde 
mich aber hueten jemals eine Festplatte einzusenden. Auf so einer Platte 
sind meine Geschaeftsgeheimnisse drauf. Die kommt in den Schrank. 
Vielleicht interessiert es meine Erben in ein paar Jahrzehnten...

von Sebastian R. (sebr)


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Carsten S. schrieb:
> HAst du dir die erklärenden Bilder dazu mal angesehen?
> Und auch das in den Bildern mit zwei Farben editiert wurde?
> (Rot für -nicht akzeptieren- und Grün für -ist OK-?)

Ist mir bewusst. Aber Beispiele für Garantieverlust:
- Ein Strich auf dem Label obwohl die Beschriftung komplett lesbar ist 
(S. 6)
- Eine kleine Makierung in Form eines Körnerpunktes (S. 13, S. 18, S. 
22)
- Eine verstaubte Stelle deren Durchmesser größer als 2cm ist (S. 15)
- Gewinde der Befestigungsbohrungen ausgenudelt (S. 15)
- max. 5 Kratzer von max. 3cm Länge an 2 Stellen deren Durchmesser max 
2cm beträgt
 Klingt für mich nach Schikane. Andere Kriterien sind nachvollziehbar 
und berechtigt (Manipulation an LAbels z.B.).

Carsten S. schrieb:
> Nur als Hinweis falls nicht bekannt: Grantie != Gewährleistung

Ist bekannnt.

Carsten S. schrieb:
> WEnn du die Platte noch keine zwei Jahre hast und somit noch
> Gewährleistung vorhanden ist, kannst du diese auch deinem Händler auf
> dem Tisch legen, dann gelten die vom Gesetzgeber vorgegebenen
> Bedingungen.

Leider nicht ganz bis zu Ende gedacht. Nach den ersten 6 Monaten 
(Beweislastumkehr) wird dich der Verk. an den Hersteller verweisen. 
Geschieht dies nicht (ich kenne nur Amazon die so kulant handeln) oder 
der Defekt tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein, kann man die 
gesetzl. Gewährleistung in Anspruch nehmen. Die Händler tun aber 
wiederum nichts anderes als im Auftrag für den Kunden die 
Garantieleistungen zu beanspruchen. Also geht das Gerät den Weg zum 
Hersteller. Wenn der die Garantieleistungen verweigert, wird der Händler 
wohl kaum den Artikel aus dem eigenen Bestand ersetzen. Vielmehr bekommt 
der Händler dann vom HErsteller schwarz auf weiß geliefert dass das 
Gerät nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde, fahrlässig beschädigt 
wurde etc. Damit sollte es dem Händler auch möglich sein gem. BGB die 
Nacherfüllung abzulehnen.
Wie dem auch sei, die Platte hatte ich von ebay. Leider gab es keinen 
Kaufbeleg dazu. Also bliebe nur der Weg über die Garantie da das 
ausschließlich über die Seriennr. läuft.
Ist die Frage ob ich es versuchen sollte oder gleich in die Tonne 
kloppen. Zumindest scheint keine Bearbeitungsgebühr fällig zu werden 
wenn es abgelehnt wird.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Versuch macht Kluch. :-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Sebastian R. schrieb:
> - Eine kleine Makierung in Form eines Körnerpunktes (S. 13, S. 18, S.
> 22)

Daß das einen Garantieverlust bedingt, ist doch wohl selbstverständlich. 
Erwartest Du tatsächlich, an Festplatten herumbohren oder -körnen zu 
können, ohne daß sich das auswirkt?

> - Ein Strich auf dem Label obwohl die Beschriftung komplett lesbar ist
> (S. 6)

Dann einfach nicht auf der Festplatte herummalen. Wozu auch?

> - Eine verstaubte Stelle deren Durchmesser größer als 2cm ist (S. 15)

Du könntest, bevor Du die Platte zur Garantie einschickst, den Staub 
auch entfernen. Der gehört schließlich Dir.

> - Gewinde der Befestigungsbohrungen ausgenudelt (S. 15)

Das ist ein Anzeichen übermäßiger und/oder unsachgemäßer Beanspruchung. 
Damit eine Festplatte so aussieht, muss sie schon arg grobmotorisch 
misshandelt werden. Übrigens zeigen zwei der drei Bilder keine 
"ausgenudelten" Befestigungsbohrungen, sondern Bohrungen, in denen 
abgerissene Schraubenreste stecken.

> - max. 5 Kratzer von max. 3cm Länge an 2 Stellen deren Durchmesser max
> 2cm beträgt

Das sind Kratzer am Deckel der Festplatte (Seite 19). Wie kommen die 
da hin? Bei normalem Umgang, Ein- und Ausbau jedenfalls nicht.

Kratzer an den Seiten werden anders behandelt (siehe S. 14).


Könnte es sein, daß Du Dich unnötig aufregst? Oder sehen Deine 
Festplatten den in den rot markierten Bildern ähnlich?

von Pandur S. (jetztnicht)


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>Dabei bin ich auf das folgende Dokument gestoßen: [snip] Ich bin sehr erstaunt 
und muss schon sagen, dass das schon gegen "die guten Sitten" verstößt.

Tatsaechlich ? Die Platten sehen nicht mehr sehr frisch aus. Ausm Gully 
gezogen, verbastelt, wie nach einem Flugzeugabsturz.

Man sollte sich im Gewahren sein, eine Festplatte ist ein abgehobenes 
Praesisionsteil, aehlich einer mechanischen Armbanduhr. Deren Handling 
verlangt maximale Sorgfalt und Aufmerksamekit.

von Martin P. (billx)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Dann einfach nicht auf der Festplatte herummalen. Wozu auch?

Inventarnummern (gut meistens Aufkleber)
Wo gehört die platte ins raid?
Wann wurde sie angeschafft?
Eventuell eine "Kundennummer"

Also ich hab schon zahlreiche Platten in den Händen gehabt die irgendwie 
beschriftet waren und oft auch nicht ohne Sinn.
Auf der anderen Seite kann ich die Hersteller verstehen die zum Teil 
eventuell Teile aus den Platten die eingeschickt werden wieder verwenden 
wollen. Das ist natürlich schwerer wenn sie da erst die Beschriftung 
runter bekommen müssen.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Martin P. schrieb:
> Inventarnummern (gut meistens Aufkleber)

Eben. Das ist was anderes als das Typenschild durchzustreichen, wie 
die Bildbeispiele zeigen.

von Sebastian R. (sebr)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Könnte es sein, daß Du Dich unnötig aufregst? Oder sehen Deine
> Festplatten den in den rot markierten Bildern ähnlich?

Ach quatsch, natürlich nicht! :-) Wie gesagt, lediglich ein paar kleine 
"Macken" am externen Gehäuse wo es geöffnet wurde.
Aber ich sehe schon, dass ich da auf Granit beißen werde und man da wohl 
sehr pingelig ist.

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