Hallo, Ich untersuche zur Zeit einen Flachbettscanner. Die Betrachtung der Sensorzeile unter dem Mikrosktop ergab, dass die Herstellerangabe zur Auflösung von 1200 DPI in Querrichtung eingehalten werden kann. Die Untersuchung der Auflösung in Längsrichtung ergab jedoch, dass nur rund 77% der Herstellerangabe erzielt wird. Ist es zulässig einen Flachbettscanner mit dem Label "1200 DPI" zu verkaufen, wenn er lediglich in einer Richtung dieses Maß einhält und in der anderen Richtung über 20% darunter liegt? vielen Dank für eure Meinungen
:
Verschoben durch User
Traubensaft .. schrieb: > Ist es zulässig einen Flachbettscanner mit dem Label "1200 DPI" zu > verkaufen, wenn er lediglich in einer Richtung dieses Maß einhält und in > der anderen Richtung über 20% darunter liegt? Offenbar. Klagen können im Wettbewerbsrecht nur Wettbewerber, Kunden müssen den Beschiss hinnehmen.
Michael B. schrieb: > Kunden müssen den > Beschiss hinnehmen. Nope. Sie können den Scheiß zurück geben. Es sei denn, sie haben nachhaltig was kaputt gemacht.
Traubensaft .. schrieb: > Ist es zulässig einen Flachbettscanner mit dem Label "1200 DPI" zu > verkaufen, wenn er lediglich in einer Richtung dieses Maß einhält und in > der anderen Richtung über 20% darunter liegt? Dazu gibt es eine Bedienungsanleitung mit technischen Daten. Man muß das nur lesen.
Traubensaft .. schrieb: > Ist es zulässig einen Flachbettscanner mit dem Label "1200 DPI" zu > verkaufen, wenn er lediglich in einer Richtung dieses Maß einhält und in > der anderen Richtung über 20% darunter liegt? Hast du schon mal etwas von Entfaltung gehört? Wenn die Sensorzeile kontinuierlich durchfährt, kann die Form der Sensorelemente im Rahmen des verfügbaren SNR herausgerechnet werden und damit die Auflösung der Daten höher als die Ausdehnung der Sensorelemente sein. An deiner Stelle würde ich bei Unkenntniss der grundlegenden Eigenschaften von Abtastsystemen lieber dem diesbezüglichen Tip von Dieter Nuhr folgen. Du kannst natürlich Glück haben, das du auf einen Juristen triffst, der genauso wenig Ahnung hat.
Wolfgang A. schrieb: > Hast du schon mal etwas von Entfaltung gehört? Ist das hier relevant? Wolfgang A. schrieb: > Wenn die Sensorzeile > kontinuierlich durchfährt, kann die Form der Sensorelemente im Rahmen > des verfügbaren SNR herausgerechnet werden und damit die Auflösung der > Daten höher als die Ausdehnung der Sensorelemente sein. Ich habe überhaupt nicht geschrieben wie ich die Auflösung in Längsrichtung vermessen habe. Wolfgang A. schrieb: > An deiner Stelle würde ich bei Unkenntniss der grundlegenden > Eigenschaften von Abtastsystemen lieber dem diesbezüglichen Tip von > Dieter Nuhr folgen. Oh, du bist sicher der Kracher auf allen Partys. Dieter-Nuhr-Humor. Witzig. Wolfgang A. schrieb: > einen Juristen Ich habe doch nicht vor zu klagen. Wolfgang A. schrieb: > der genauso wenig Ahnung hat. Provokativ und unsachlich. Zur Info: die Geometrie der Sensorzeile hat in der Untersuchung der Längauflösung keine Rolle gespielt. Mit einem Oszilloskop wurde die Belichtungsfrequenz der RGB-LED gemessen. Mit dem Quotienten aus der Verfahrgeschwindigkeit (mit optischem Wegmesssystem und LabVIEW ermittelt) und einer Umrechnung in DPI erhält man die kritische Längsauflösung von 930 DPI.
Tja, dann verklag' doch den Hersteller des Scanners. Praktischerweise hast Du weder Hersteller noch Typenbezeichnung genannt, man kann nur aufgrund der "RGB-LED" davon ausgehen, daß das höchstwahrscheinlich ein CIS-Scanner (bei Canon heißt das dann "LiDE") sein dürfte. Hast Du nebenbei mal das optische Ergebnis untersucht? D.h. einen Siemensstern o.ä. gescannt und Dir das produzierte Bildmaterial angesehen?
Rufus Τ. F. schrieb: > weder Hersteller noch Typenbezeichnung genannt Punkt für dich, hätte ich machen sollen habe ich mich aber nicht getraut. Kann ich zu 100% ausschließen, dass das keine Verleumdung ist? Angenommen ich irre mich? Das Datenblatt nennt die CIS-Technologie und eine Hardwareauflösung von 1200 x 1200 DPI - allerdings nur im Englischen. Im Deutschen steht nur 1200 DPI da. Rufus Τ. F. schrieb: > Tja, dann verklag' doch den Hersteller des Scanners. Hm? Habe ich wo geschrieben? Ein grundlegende Missverständnis dieses Threads ist die Annahme ich wolle dem Hersteller an den Karren fahren. Ich bezichtige niemanden Kunden zu täuschen oder ähnliches, sondern möchte einfach mein Ergebnis verifizieren! Ich hatte mir eher Informationen in Richtung "Es ist vollkommen legitim und verbreitete Praxis nur die höchste Auflösung in eine Richtung anzugeben" erhofft. Rufus Τ. F. schrieb: > Hast Du nebenbei mal das optische Ergebnis untersucht? D.h. einen > Siemensstern o.ä. gescannt und Dir das produzierte Bildmaterial > angesehen? Ich habe leider keine hochauflösende Vorlage. Allerdings ist es mir auch nicht gelungen irgendetwas so scharf einzuscannen, dass ich ausschießen könnte, dass die fehlenden 25% einfach interpoliert würden.
Traubensaft .. schrieb: > Ich habe leider keine hochauflösende Vorlage. Dann ändere das, wenn Du schon die Auflösung eines Scanners untersuchen möchtest. Solltest Du aus Nostalgiegründen noch DM-Geldscheine haben (aus der letzten Generation), so sind auch diese schöne Auflösungstestvorlagen. Auf der Portraitseite befindet sich eine schraffiert wirkende Fläche, die aus sehr feiner Schrift mit variabler Strichstärke besteht. Auch Euroscheck-Vordrucke sind hier gut geeignet, die Linien, auf denen der Geldbetrag etc. eingetragen werden soll, bestehen aus sehr feiner Schrift. Das ersetzt natürlich keinen Siemensstern oder eine "USAF Focus Chart", aber um einen ersten Eindruck zu gewinnen, ist das gar nicht schlecht. Hier kann man sich einen Siemensstern herunterladen http://oly-e.de/pdf/siemensstern.pdf aber das Problem liegt darin, den mit hinreichend hoher Auflösung auszudrucken; haushaltsübliche Drucker scheiden hier komplett aus. Man müsste das hochauflösend ausdrucken und mit einer Analogkamera abphotographieren und das so erzeugte Negativ scannen. Was ist eigentlich das Ziel Deiner Untersuchungen? > Kann ich zu 100% ausschließen, dass das keine Verleumdung ist? Kommt auf die Formulierung Deinerseits an. Wenn Du schreibst, daß Du "den Eindruck gewinnst, daß", ist das etwas anderes als eine Tatsachenbehauptung wie "Der Scannerhersteller lügt". > Ich hatte mir eher Informationen in Richtung "Es ist vollkommen legitim > und verbreitete Praxis nur die höchste Auflösung in eine Richtung > anzugeben" erhofft. Das hängt vom Scanner ab. Bei simplen Büroscannern wird sogar oft mit Phantasiewerten wie einer "interpolierten Auflösung" geworben, was u.a. damit zu tun hat, daß die reale Auflösung für die typische Anwendung eh' mehr als ausreichend ist, und so nur Bling-Bling-Glitzerzahlen für die Marketingabteilung und Reklameprospekte entstehen müssen. Es ist völlig sinnlos, Kopiervorlagen oder Dokumente für Texterkennung mit 1200 oder auch 600 dpi zu scannen. Bei einem Scanner für Photographiezwecke, der z.B. mit einer Durchlichteinheit versehen ist, sieht das naturgemäß etwas anders aus, aber auch da wird viel Schindluder getrieben. Tests mit entsprechenden Vorlagen zeigen hier, daß die reale Auflösung praktisch immer unter der theoretischen Auflösung der Scannerzeile-/Mechanik liegt, was unter anderem auch auf die verwendete Optik und ihre Focussierung zurückzuführen ist. Bei Photoscannern wie beispielsweise Epson V750 ist deswegen eine Justagemöglichkeit für den Filmvorlagenhalter vorgesehen; im Durchlichtbetrieb liegt die Focusebene ein paar Millimeter oberhalb des Vorlagenglases und nicht direkt auf dessen Oberfläche (wie sonst sollte man gerahmte Dias damit scannen können?).
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.