Eine Person unbekannter Herkunft betreibt mit dem Logo des deutschen
Bundesadlers (ein fake!) eine Webseite auf der angeblich alle deutsche
Gewerbetreibende verzeichnet sind.
Schreibt man die Type an, um seine Daten ändern oder löschen zu lassen,
kommt Post mit Rechnung.
Warum ist sowas zulässig?
Die Firma sitzt in Malta.
Warum schafft es unsere dämliche Regierung nicht, so einen Dreck
abzustellen?
David Schneider schrieb:> Warum schafft es unsere dämliche Regierung nicht, so einen Dreck> abzustellen?> Die Firma sitzt in Malta.
Da ist deine Antwort
Uiuiui, is ja ganz was neues... Davon kamen ca. 8 verschiedene nach
unserer GmbH-Anmneldung mit allen möglichen und unmöglichen
"offiziellen" Bundeslogos, und vor allem mit maximalen Behördendeutsch,
damit es glaubhaft wirkt. Im Kleingedruckten war aber immer
offensichtlich, dass das ein Angebot ("Offerte") ist, auf die man nicht
eingehen muss. Inzwischen taucht das aber nur noch ca einmal im Monat
als Fax auf. Sitz der Firmen immer irgendwo weit weg von Deutschland.
> Warum ist sowas zulässig?
Entweder steht es im Kleingedruckten, dann ist es zulässig. Ist halt so
im Geschäftsverkehr, dass man alles lesen sollte und man auch nicht mehr
so gepampert wird wie der "normale" Verbraucher. Wenn da nichts steht,
kannst du es ja mal drauf ankommen lassen. Die setzen halt darauf, dass
man eingeschüchtert ist und zahlt.
Ich verstehe die Aufregung nicht ganz.
>mit dem Logo des deutschen Bundesadlers
Die degenerierte Krähe sieht dem Bundesadler aber nur sehr entfernt
ähnlich.
>Schreibt man die Type an, um seine Daten ändern oder löschen zu lassen,>kommt Post mit Rechnung.
Die Preise sind fein säuberlich unter Leistungen aufgeführt. Sollte es
nur um einen Grundeintrag gehen, ist dieser kostenlos und Du kannst die
Rechnung in die Ablage P legen. Ebenso beim Löschen des Eintrags.
> Warum ist sowas zulässig?
Warum sollte es nicht sein?
> Die Firma sitzt in Malta.
Dann werden sie die Rechnung in D wohl kaum einklagen.
Auf der Seite finden sich u.a. auch Wirtschaftsnachrichten. Ich frage
mich allerdings, wo sie diese her haben, eine Quelle ist nicht
angegeben. Ob sie das Urheberecht beachtet haben?
David Schneider schrieb:> Warum ist sowas zulässig?
Warum soll es nicht zulässig sein, wenn einer ein Verzeichnis anlegt und
sich dafür bezahlen lässt.
Das mit dem Bundesgeier auf dm Briefpapier macht das ganze eher
unseriös.
Ohne Bundesgeier würde da auch niemand einen Cent für zahlen.
In wie weit eine .de Domain für eine Firma in Malta verwendet werden
darf?
David Schneider schrieb:> Eine Person unbekannter Herkunft betreibt
Mit ein bisschen Recherche auf Denic.de findet man
David Schneider (TO?) unter der im Impressum angegebenen Leipziger
Adresse. Ob der als Admin-C rechtlich nicht verantwortlich ist
wäre eine Frage die die Juristen klären müssten, wenn man das benötigt.
Beauftragt sind die Betreiber wahrscheinlich nicht, weil auffällig nur
Telefonnummer aber keine Fax-Nummern oder sonst nützliche Daten
veröffentlicht sind.
Die Daten kann man auch aus den öffentlich zugänglichen gelben
Seiten fischen. Machen sogar sehr viele und besser so.
Man braucht nur mal nach einer Firma googlen, dann kommen erst
mal wenigstens 10-20 Adress-Auskunfteien. War selbst mal damit
beschäftigt die alle anzuschreiben und die Daten löschen zu lassen
nachdem die Firma gelöscht wurde. Seriöse Anbieter kosten kein Geld.
David Schneider schrieb:> Schreibt man die Type an, um seine Daten ändern oder löschen zu lassen,> kommt Post mit Rechnung.
Damit würde der TO sich aber selbst ins eigene Fleisch schneiden,
so was zu behaupten. Also irgendwie fühlt man sich vom TO ein wenig
verarscht. Der will wohl Aufmerksamkeit erregen, weil die Umsätze
stagnieren? Nur wie soll dieser Thread das ändern?
David Schneider schrieb:> Warum ist sowas zulässig?
Jeder darf öffentliche Daten (z.B. deinen Firmennamen und
Telefonbucheintrag) in neue Verzeichnisse übernehmen.
Warum möchtest du von ihm eine Arbeitsleistung (für die
er selbstverständlich Geld verlangen darf) ?
Interessanter wäre die Frage, ob man falsche Informationen,
auch inzwischen falsch gewordene, durch Richterspruch
korrigieren lassen kann, ohne Geld. Weil die ja glasklar
einen Nachteil für deine Firma darstellen, wenn Kunden dich
nicht erreichen weil sie die falsche Nummer/Adresse haben.
Ich würde sagen: Gegenüber Privatpersonen nicht, gegenüber
gewerblichen Adresssammlern schon.
Dann schickt man ihm nicht eine Bitte um Änderung oder Löschung,
sondern eine Abmahnung, an der dein RA auch noch verdient.
Das Ärgerliche und für mich nicht Annehmbare:
Mir als Gewerbetreibenden in D ist es verboten, den Eindruck einer Firma
zu erwecken, wenn ich keine bin, sondern ein Einzelunternehmer. Schon
gar nicht darf ich ein Behördenähnliches Papier nutzen. Sowas sollte
genau so geahndet werden, wie künstlich hergestellte Polizeiausweise und
Polizeidienstjacken: Mit 3 Jahren Knast! Oder besser 5 Jahre
Arbeitslager.
Harry schrieb:> ein Behördenähnliches Papier
in Malta ist das Papier nicht behördenähnlich.
Hast du sichergestellt, daß dein Firmenauftritt nicht einer Behörde in
Israel ähnelt ?