Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?
Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern
ob es überhaupt erlaubt ist.
Hintergrund ist folgender, in unserem Betrieb haben wir einen recht
jungen Mitarbeiter der jetzt seit einem Jahr in dem Betrieb arbeitet und
seit gut 3 Monate sieht man und hört man nichts mehr von dem.
Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Aber da die
Krankmeldungen so lückenhaft sind hat er auch schon eine Abmahnung
hierfür bekommen.
Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,
dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur
heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde
sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.
Eigentlich: Ja
Eigentlich: Nein
Mal davon abgesehen, wenn einer Deiner Chefs das erfährt...
Es gibt so etwas, dass nennt sich Berufsgenossenschaft. Das sind die, an
die Du Dich wendest, wenn Du z.B. einen Unfall, auf dem Weg von/zur
Arbeit, hast. Die werden Dir dann erklären, was Ruhepausen sind und was
nicht...
Jan schrieb:> Finanziell würde> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.
Damit würde er wahrscheinlich vertragsbrüchig werden, weil er die
vollständige Arbeitskraft schon dem einen Arbeitgeber zugesichert
hat. Damit wäre das andere Arbeitsverhältnis wohl schwarz sein.
Das müsste sich über die Sozialsysteme feststellen lassen.
Ein gefundenes Fressen für den Zoll. Anzeige reicht da schon.
Dieses D-Wort wird viel zu oft benutzt. Meist passt es auch einfach
nicht. Aber warum schon nachlesen, was es denn bedeutet:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Denunziant
Hier wird der Arbeitgeber womöglich betrogen. Sowie die Sozialsysteme
sowie Krankenkasse besch..sen. Da ist das D-Wort völlig daneben.
Felix Adam schrieb:> Hier wird der Arbeitgeber womöglich betrogen. Sowie die Sozialsysteme> sowie Krankenkasse besch..sen. Da ist das D-Wort völlig daneben.
Die Krankenkasse und Sozialsystem aber zum Guten, wenn beide Jobs nicht
schwarz sind. (Selbst wenn einer der beiden jobs schwarz ist, ist's noch
kein Nachteil)
Lediglich die Arbeitgeber haben Nachteile, und die haben die Freiheit,
den Typ rauszuschmeissen?
Die Krankenkasse deshalb, weil sie für die ersten 6 Wochen dem AG ...
Prozent des AN-Lohnes zurück zahlt (zwischen 50 und 80 Prozent) und
danach dem AN ... Prozent des letzten Gehaltes auszahlt.
Wo also gewinnt die KK? Die erhöhen doch gerade die Kosten durch
Zusatzbeiträge.
Bei zwei normalen Arbeitsstellen auf zwei Steuerkarten ist überhaupt
kein Betrug dabei. Steuer, Sozialversicherung, etc. wird ja für beide
ganz normal gezahlt.
Was dagegen spricht:
1. Beide Arbeitgeber müssen zustimmen, wenn diese Zustimmungspflicht im
Vertrag steht. Das tut sie garantiert.
2.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Darin so ziemlich alle Paragraphen, u.a.:
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Oliver
Jan schrieb:> ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird.
Vieleicht hat er auch einfach nur Probleme von denen Ihr keine Ahnung
habt.
Es wäre Aufgabe der Geschäftsführung das Gespräch zu suchen und
herauzufinden ob eine weitere Beschäftigung noch Sinn macht.
Bei einem langjährigen guten Mitarbeiter sollte man sich darüber hinaus
noch ein wenig mehr Mühe geben den zurück ins Team zu holen.
Das Getuschel im Kollegenkreis und insgeheime Unterstellungen taugen
sicherlich überhaupt nicht um ein Menschen zu motivieren sich an einen
Ort zu begeben an dem er sich nicht wohl fühlt.
Jan schrieb:> Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?
a) nenn mir die arbeitsrechtliche Definition "Volzeitstelle".
b) ja, man kann mehrer Arbeitsverträge haben.
c) vertragswidrig ist das nur, wenn im Arbeitsvertrag wg.
Zweitbeschäftigung was stehen würde.
d) im ÖD sind oft Stellen mit 15h, 24h, 33,75h, oder auch mal 39h und
42h.
Da gibt`s halt hatl Leute die haben zwei Stellen.
Jan schrieb:> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.
Ich sag dir mal was:
DU hast vor, so deinen AG zu linken!
Und willst hier im Forum dir die Bauanleitung liefern lassen.
So sehe ich DAS!
Cha-woma M. schrieb:> a) nenn mir die arbeitsrechtliche Definition "Volzeitstelle".
Es gibt eine Definition von Teilzeit:
§ 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
"Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige
Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers."
Alles was also nicht Arbeitslos oder Teilzeit ist, ist Vollzeit.
Cha-woma M. schrieb:> c) vertragswidrig ist das nur, wenn im Arbeitsvertrag wg.> Zweitbeschäftigung was stehen würde.
es muss etwas rechts konformes im Arbeitsvertrag stehen, Stichwort
"Berufsfreiheit"
Ansonsten: Es ist rechtlich nicht möglich zwei Vollzeitjobs zu haben,
ganz einfach weil es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.
Jan schrieb:> Finanziell würde sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu> haben.
Er hat ja nicht gearbeitet und bekommt kein Geld dafür. Bestenfalls hat
er eine Klage an der Backe, weil er seinen unterschreibenen
ArbeitsVERTRAG nicht eingehalten hat.
> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein.
Woher wisst ihr das?
Das hat euch nicht zu interessieren.
> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus
Ja, und?
Ist es euer Job, sich um Personalangelegenheiten zu kümmern? Arbeitet
ihr im Personalbüro?
Es gibt Duzende Gruende nicht zur Arbeit zu erscheinen, muss nicht ein
anderer Job sein.
zB depressiv, zb Spieler/Zocker, ..
Der Chef sollte eben mal persoenlich dort zuhause reinschauen.
Jan schrieb:> Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?> Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern> ob es überhaupt erlaubt ist.
Nein, das ist auf Grund des Bundesarbeitszeitgesetz nicht möglich. Rein
Steuer- und Sozialrechtlich spricht jedoch nichts dagegen.
> Hintergrund ist folgender, in unserem Betrieb haben wir einen recht> jungen Mitarbeiter der jetzt seit einem Jahr in dem Betrieb arbeitet und> seit gut 3 Monate sieht man und hört man nichts mehr von dem.> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Aber da die> Krankmeldungen so lückenhaft sind hat er auch schon eine Abmahnung> hierfür bekommen.
Na dann soll der Chef halt die fristlose Kündigung aussprechen. Wenn er
schon abgemahnt wurde, und dennoch kein Attest beibringt, dann gilt es
als unentschuldigtes Fernbleiben und ist ein Kündigungsgrund.
> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.
Finanziell lohnt sich das gar nicht, da er für eine Leistung bezahlt
wird, die er nicht erbracht hat. Im schlimmsten Falle wäre das dann der
Tatbestand des Betruges, weil dann auch der Vorsatz erfüllt ist.
Ob das aber so ist... darum soll sich euer Chef kümmern. Man neigt
schnell zur Vorverurteilung und weiß nicht, ob es auch wirklich stimmt.
Jan schrieb:> Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt?> Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern> ob es überhaupt erlaubt ist.
Das was Du schilderst, ist natürlich nicht erlaubt. Denn er betrügt ja
den einen Arbeitgeber, wenn er behauptet er sei krank und in
Wirklichkeit woanders arbeitet, wodurch er ja beweist, dass er nicht
krank ist.
Zudem gibt es in den meisten Arbeitsverträgen eine Anzeigepflicht für
Nebentätigkeiten und durch das Unterlassen der Mitteilung verletzt er
seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Vielmehr verletzt er sie aber
natürlich dadurch, dass er diese Zweittätigkeit überhaupt annimmt, weil
dies es ihm quasi unmöglich macht, seinen Pflichten beim ersten
Arbeitgeber nachzukommen, insbesondere unter Berücksichtigung des
Arbeitszeitgesetzes.
Wenn das rauskommt, droht ihm eine fristlose Kündigung und er muss auch
damit rechnen, dass zu Unrecht bezogenes Gehalt zurückgefordert wird.
Als Firma würde ich
1) Das persönliche Gespräch mit dem MA suchen
2) Eine Detektei beauftragen (geht ja schon um 3 Monatsgehälter)
3) Krankenkasse fragen, ob hier etwas bekannt ist
und dann über weitere Maßnahmen entscheiden.
z.B. fristlose Kündigung falls Nachweis über Tätigkeiten während
Abwesenheit oder Krankheit vorliegt
Würde mich wundern, wenn der AG Punkt 1) noch nicht umgesetzt hätte.
Ich halte das hier für Getrolle.
Zwei Vollzeitstellen geht nicht wg. Arbeitszeitgesetz.
Michael K. schrieb:> Es wäre Aufgabe der Geschäftsführung das Gespräch zu suchen und> herauzufinden ob eine weitere Beschäftigung noch Sinn macht.
So würde vielleicht ein verständiger Richter argumentieren, aber...
Die Gesellschaftskultur kennt zwei Gruppen von Menschen:
-Das eine sind die unabhängigen Könige, wie Chefs und
Grundstücksbesitzer mit Vermietungen, also quasi die Vermögenden. ;-b
-Das andere sind die Abhängigen, wie Beschäftigte oder Mieter,
quasi das Proletariat.
Die Vermögenden sind aufgrund gewachsener Kultur in der gesamten
Menschheitsgeschichte gar nicht mehr dazu fähig gegenüber dem
Proletariat das Gespräch zu suchen, denn der Schuß könnte (was
auch oft passiert) nach hinten los gehen. Das tun sich diese
Säcke gar nicht an und spielen lieber Gott, lassen das Problem
eskalieren und irgendwann kommt es dann zur Katastrophe.
Hab das schon zigmal erlebt (sogar hier, gehe darauf aber nicht
weiter ein ;-b).
Karl schrieb:> Ansonsten: Es ist rechtlich nicht möglich zwei Vollzeitjobs zu haben,> ganz einfach weil es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.
Das Arbeitszeitgesetz greift aber nur im Geltungsbereich eines
Arbeitgebers. Da der eine AG nichts vom anderen AG (im Idealfall)
weiß, kann jeder nicht auf Einhaltung diese Gesetzes pochen.
Das sind im Juristenjargon zwei getrennte Innenverhältnisse.
Für den Arbeitnehmer ist das dann aber ein verschmolzenes
Außenverhältnis, dass nur dann problematisch wird, wenn es
aufgedeckt würde und die beiden Arbeitgeber gemeinsam rechtlich
Partei ergreifen würden. Sammelklagen sind aber in D gar nicht
zulässig.
Oder D. schrieb:> Der Chef sollte eben mal persoenlich dort zuhause reinschauen.
..und eine Anzeige wegen Nachstellung(Stalking) erhalten? Früher
mag das ja noch einfach gewesen sein, aber heute?
Martin S. schrieb:> Finanziell lohnt sich das gar nicht, da er für eine Leistung bezahlt> wird, die er nicht erbracht hat. Im schlimmsten Falle wäre das dann der> Tatbestand des Betruges, weil dann auch der Vorsatz erfüllt ist.
Eine Zeit (6 Wochen)lang gibts ja Lohnfortzahlung und wenn ein Betrieb
nicht mal eine Zeiterfassung pflegt, können daraus auch mal Monate
werden, bis es auffällt und rechtmäßig gekündigt wird.
Mag zwar unwahrscheinlich sein, aber würde ich nicht für unmöglich
halten. Ich hab mal so einen Fall als Unbeteiligter erlebt, wo sein
noch bei ihm unter Vertrag Beschäftigter von Chef lautstark rund
gemacht wurde, weil er noch eine andere Stelle zeitgleich hatte.
Kam durch eine Zufall raus(Cheffe kannten sich).
Von Unrechtsbewusstsein keine Spur. Weil aber auch der Arbeitgeber
wohl gepennt hatte, weiß ich nicht wie die Sache ausging. War wohl
Cheffe zu peinlich. ;-b
Nemesis schrieb:> -Das eine sind die unabhängigen Könige, wie Chefs und> Grundstücksbesitzer mit Vermietungen, also quasi die Vermögenden. ;-b> -Das andere sind die Abhängigen, wie Beschäftigte oder Mieter,> quasi das Proletariat.
Das ist mir zu schwarzweis.
Ich habe lange für ein inhabergeführtes Unternehmen gearbeitet.
Der Mann war unglaublich fleissig und obwohl manchmal ein wenig eigen
immer bemüht seine Mitarbeiter wie Menschen zu behandeln.
Ja, er ist vermögend geworden und ausgesteigen als er die Chance dazu
sah, aber das hat er wirklich verdient.
Die schlimmsten Chefs die ich hatte gehörten zu den nicht vermögenden.
Kleine Geister die sich benommen haben als hätten die Krebs geheilt.
Ich hatte häufiger mit denen zu tun die Du wohl herrschende Klasse
nennen würdest und ausser das die zielstrebiger sind und sich wenig mit
Unterwerfungsgesten und Rumpalaver aufhalten sind das ganz normale
Menschen.
Den Dünkel haben eher die kleinen Lichter die endlich auch mal
auftrumpfen können.
Du siehst es doch an diesem Beispiel.
Wer macht den hier Rufmord und hetzt wie ein altes Waschweib über
Kollegen her ?
Der Chef ?
Nee, der sitzt das aus und trifft irgendwann seine Entscheidung.
Vieleicht hat er schon mit dem MA geredet aber schweigt darüber so wie
es sein sollte.
Der kleinen Geister die dir nicht die Butter auf dem Brot gönnen und
sich profilieren wollen sind das Problem.
Michael K. schrieb:> Vieleicht hat er schon mit dem MA geredet aber schweigt darüber so wie> es sein sollte.
Dann wird das Problem aber nicht aufgearbeitet, ein Betroffener erhält
einen möglicherweise ungerechtfertigten schlechten Ruf, mal von der
Möglichkeit sich zu rechtfertigen oder zu verteidigen ganz abgesehen
und schon hat die Karriere einen Knick. Da hab ich auch so ein paar
Luschen kennen gelernt die von Grundrechten anderer noch nie was
gehört haben oder einfach nichts wissen wollen.
Michael K. schrieb:> Das ist mir zu schwarzweis.
Ist aber häufig so. Wenn man die Arbeitsmarktmechanismen mal betrachtet,
ist das gar nicht so abwegig.
Jan schrieb:> Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus,> dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur> heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde> sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.
Lange Rede, kurzer Sinn:
1. Ihr stellt erst mal nur haltlose Vermutungen an.
2. Es geht euch nichts an.
Im Arbeitszeitgesetz steht dass man maximal 10 Stunden am Tag und 6 Tage
die Woche arbeiten darf, sind also maximal 60 Stunden pro Woche und das
auch nur in Ausnahmefällen.
Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was
mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...
Lothar M. schrieb:>> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein.> Woher wisst ihr das?> Das hat euch nicht zu interessieren.
Weil mein Vorgesetzter ständig zu mir kommt und das mir sagt.
Montag früh:
„Der Herr XXX hat sich heute nochmal krank gemeldet seine Krankmeldung
geht bis einschließlich Mittwoch, Bitte mach weiterhin seine Vertretung“
Donnerstag früh: Der Herr XXX hat sich heute nochmal krank gemeldet
seine Krankmeldung geht bis einschließlich Freitag“ Bitte mach weiterhin
seine Vertretung“
So geht das dann Woche für Woche, Monat für Monat.
Ich habe ja nichts dagegen wenn man mal länger krank ist , aber wenn man
wirklich krank ist (z.B. Depression)dann schreibt einen der Arzt direkt
für 4 oder 8 Wochen krank. Und nicht Stück für Stück für nur 2 bis 3
Tage.
Mir sieht es so aus als sammelt er sich irgendwo die Atteste zusammen.
Einmal Migräne, einmal Schnupfen, beim nächsten Arzt Stuhl, dann
Zahnschmerzen, dann wieder mal 3 Tage kein Attest usw.
>>Ist es euer Job, sich um Personalangelegenheiten zu kümmern? Arbeitet>ihr im Personalbüro?
Nein, aber es ist unserer Job (Ich und noch 2 andere Kollegen) die
Vertretung für Ihn zu machen.
Thomas Z. schrieb:> Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was> mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...
Wo steht das?
Marx W. schrieb:> Thomas Z. schrieb:>> Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was>> mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...>> Wo steht das?
Hier:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
Werktäglich: Mo-Sa. = 6 Tage x max. 10 Stunden = 60 Stunden
Rick M. schrieb:>> Wo steht das?>> Hier:> Arbeitszeitgesetz (ArbZG)> § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer> Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht> überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,> wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im> Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden>> Werktäglich: Mo-Sa. = 6 Tage x max. 10 Stunden = 60 Stunden
JA könnte man meinen...
Wenn man verpennt das wichtigste am ganzen Gesetz zu lesen.
Nämlich die Straf & und Bußgeldvorschriften...
Also was passiert wenn jemand zuwiederhandelt:
Und der §22 (Ordnungswidrigkeiten) fängt dann so an:
Zitat (ArbZG)
> (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder> fahrlässig ...
Der § 23 (Straftaten) bezieht sich dann auf Dinge die im §22 stehen wenn
diese eine ernsthafte Gefährdung des AN herbeiführen oder der AG die
Taten Beharrlich wiederholt
(Beharrlich: Trotz Warnschuss wie Bußgeld einfach weitermachen)
Damit wird klar, das es DEM ARBEITGEBER zwar verboten ist dich länger
als die oben genannten Zeiten zu beschäftigen, aber es ist dem
ARBEITNEHMER nicht verboten so lange zu Arbeiten.
Wenn der Arbeitgeber nun aber keine Info darüber erhält wie lange der AN
bei jemand anderem Arbeitet oder von dem Nebenerwerb überhaupt nichts
weiß, so verstösst er auch nicht gegen das Gesetz.
Erst wenn der AG erfährt, oder auch nur vermutet, das die
Gesamtarbeitszeit beider Jobs über die Grenze hinausgehen muss dieser
handeln und sich davon überzeugen (beim AN nachfragen reicht) das dies
nicht der Fall ist. Andernfalls wäre es dann zumindest Fahrlässig.
Lügt der AN aber hier ist das Thema damit auch erledigt. Ausser das ihm
das den Job kosten kann.
Aber davon abgesehen:
In einem Fall wie im Ursprungsbeitrag vermutet spielt das aber keine
Rolle. Denn solch ein Verhalten ist ganz klar verboten.
Zivilrechtlich macht sich der Arbeitnehmer der sich so verhält auf jeden
Fall Schadensersatzpflichtig. Und dieser Schadensersatz kann dabei
durchaus DEUTLICH höher ausfallen aus nur den zu Unrecht bezogenen Lohn
(BRUTTOLOHN inkl. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und BG!)
zurückzahlen zu müssen. Kommt halt darauf an ob der Arbeitgeber einen
weitergehenden Schaden begründen kann. Z.B: Kosten für die
Überstundenzuschläge der Kollegen, Extern vergebene Arbeiten oder
Leiharbeitnehmer als Vertretung. Aber auch geplatze Aufträge oder
Konventionalstrafen sofern man dies in VErbindung bringen könnte.
(Der Bruttolohn + Abgaben wird aber in jedem Fall vom Arbeitnehmer
ersetzt werden müssen. Selbst wenn es also beim Lohn bleibt ist es schon
ein massives Minusspiel! Denn man hat ja nur den Netoolohn ausgezahlt
bekommen, der REst ist beim Staat und der BG versackt! Die zahlen aber
nichts zurück, deshalb muss man das auch noch ersetzen)
Strafrechtlich wird es in Richtung Betrug laufen!
ALLERDINGS: Wie schon mehrfach geschrieben kann es auch eine ganz andere
Begründung für dieses Verhalten geben.
Wobei ich allerdings nicht der MEinung bin das es die Arbeitskollegen
überhaupt nichts angeht. Zumindest die unmittelbar betroffenen Kollegen
die dann die Arbeit des Kollegen auch noch mitübernehmen müssen haben
wenn schon nicht nach dem GEsetz, so doch moralisch das recht sich auch
Gedanken zu machen.
Allerdings gehört es sich dann nicht diese ohne Beleg in die weite Welt
(restliche Belegschaft) hinauszuschreien, sondern man spricht in kleinem
KReis mit einem Verantwortlichen darüber, der dann evtl. den Verdacht
entkräften kann weil er weitere Informationen hat. (Muss die wahren
Gründe ja nicht preisgeben, reicht ja das er sagt das er soetwas sicher
Ausschließen kann) oder das als Anregung für weitere Ansatzpunkte nehmen
kann.
Und JA: Soetwas ist voll berechtigt! Denn auch wenn manche hier
Arbeitgeber immer als die BÖSEN darstellen deren Einzige Lebensaufgabe
es ist Ihre Angestellten zu piesacken, so gibt es sicher genausoviele
Ars****cher unter den Arbeitnehmern die sich zu Lasten der Firma und vor
allem Ihrer Kollegen einen faulen Lenz machen!
Sitzt der Kollege dann auch nicht an einer besonderen Position kann ein
solches Verhalten bei kleineren Firmen durchaus MASSIVEN Einfluss auf
die Ergebnisse haben und wenn es langfristig so geht sogar die
Arbeitsplätze der Kollegen gefärden. (Und nochmals JA- ich kenne solche
Fälle in der Realität)
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> allem Ihrer Kollegen einen faulen Lenz machen!
Das kommt in der Praxis erfahrungsgemäß ziemlich selten vor.
Ein Kollege, der hier die Arbeit mit machen muss, wird in der
Regel ja nicht schlechter gestellt, denn er wird eher selten
das doppelte Pensum leisten (können).
Carsten S. schrieb:> Und der §22 (Ordnungswidrigkeiten) fängt dann so an:> Zitat (ArbZG)>> (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder>> fahrlässig ...
Nur, welcher von den beiden AG handelt Fahrlässig?
Cha-woma M. schrieb:> Nur, welcher von den beiden AG handelt Fahrlässig?
Man könnte argumentieren: Die eine Hand weiß nicht...
aber da es sich um zwei Personen bzw. Firmen handelt, greift
das wohl nicht. Da wird man kaum einem einen Vorwurf machen
können. Also hat der Arbeitnehmer den schwarzen Peter, aber
der wird vom Gesetz anscheinend gar nicht in die Pflicht
genommen, sondern die Arbeitgeber. Scheint wohl so eine klassische
Gesetzeslücke zu sein.
Wer sagt denn, dass dem was der Arbeitgeber sagt auch so ist ?
Hat sich der Arbeitnehmer tatsaechlich krank gemeldet, oder kommt er
sowieso nicht mehr, der AG, will aber nicht damit rausruecken ? Weshalb
auch immer.
Nemesis schrieb:> Das Arbeitszeitgesetz greift aber nur im Geltungsbereich eines> Arbeitgebers.
Falsch:
(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum
Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren
Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
Der zweite Job muss ja kein Angestelltenverhältnis sein. Vielleicht ist
er nebenberuflich selbstständig (geht bis 15 h/Woche).
Vielleicht hilft er auch ehrenamtlich in so einem Flüchtlingsheim und
steckt sich da dauernd mit allen möglichen Krankheitserregern an, was
die vielen kurzen Krankschreibungen erklären würde.