Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt? Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern ob es überhaupt erlaubt ist. Hintergrund ist folgender, in unserem Betrieb haben wir einen recht jungen Mitarbeiter der jetzt seit einem Jahr in dem Betrieb arbeitet und seit gut 3 Monate sieht man und hört man nichts mehr von dem. Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Aber da die Krankmeldungen so lückenhaft sind hat er auch schon eine Abmahnung hierfür bekommen. Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus, dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben.
So was gibbet es auch an Hochschulen - nennt sich "Spagat-Professor": http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/doppel-dozent-spagat-professor-will-beide-gehaelter-behalten-a-305825.html
Jan schrieb: > Finanziell würde > sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben. Interessant wäre seine Steuerkarte.
Eigentlich: Ja Eigentlich: Nein Mal davon abgesehen, wenn einer Deiner Chefs das erfährt... Es gibt so etwas, dass nennt sich Berufsgenossenschaft. Das sind die, an die Du Dich wendest, wenn Du z.B. einen Unfall, auf dem Weg von/zur Arbeit, hast. Die werden Dir dann erklären, was Ruhepausen sind und was nicht...
Jan schrieb: > Finanziell würde > sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben. Damit würde er wahrscheinlich vertragsbrüchig werden, weil er die vollständige Arbeitskraft schon dem einen Arbeitgeber zugesichert hat. Damit wäre das andere Arbeitsverhältnis wohl schwarz sein. Das müsste sich über die Sozialsysteme feststellen lassen. Ein gefundenes Fressen für den Zoll. Anzeige reicht da schon.
> Ein gefundenes Fressen für den Zoll. Anzeige reicht da schon. Denunziation im Kulturvergleich. Deutschland vs Frankreich. Ein französischer Journalist über das Volk der Denunzianten: http://www.arte.tv/magazine/karambolage/de/Karambolage%20379%20-%2024.%20Januar%202016
Dieses D-Wort wird viel zu oft benutzt. Meist passt es auch einfach nicht. Aber warum schon nachlesen, was es denn bedeutet: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Denunziant Hier wird der Arbeitgeber womöglich betrogen. Sowie die Sozialsysteme sowie Krankenkasse besch..sen. Da ist das D-Wort völlig daneben.
Felix Adam schrieb: > Hier wird der Arbeitgeber womöglich betrogen. Sowie die Sozialsysteme > sowie Krankenkasse besch..sen. Da ist das D-Wort völlig daneben. Die Krankenkasse und Sozialsystem aber zum Guten, wenn beide Jobs nicht schwarz sind. (Selbst wenn einer der beiden jobs schwarz ist, ist's noch kein Nachteil) Lediglich die Arbeitgeber haben Nachteile, und die haben die Freiheit, den Typ rauszuschmeissen?
Die Krankenkasse deshalb, weil sie für die ersten 6 Wochen dem AG ... Prozent des AN-Lohnes zurück zahlt (zwischen 50 und 80 Prozent) und danach dem AN ... Prozent des letzten Gehaltes auszahlt. Wo also gewinnt die KK? Die erhöhen doch gerade die Kosten durch Zusatzbeiträge.
Bei zwei normalen Arbeitsstellen auf zwei Steuerkarten ist überhaupt kein Betrug dabei. Steuer, Sozialversicherung, etc. wird ja für beide ganz normal gezahlt. Was dagegen spricht: 1. Beide Arbeitgeber müssen zustimmen, wenn diese Zustimmungspflicht im Vertrag steht. Das tut sie garantiert. 2. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Darin so ziemlich alle Paragraphen, u.a.: § 5 Ruhezeit (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Oliver
Jan schrieb: > ich und auch andere Kollegen gehen davon aus, > dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur > heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Vieleicht hat er auch einfach nur Probleme von denen Ihr keine Ahnung habt. Es wäre Aufgabe der Geschäftsführung das Gespräch zu suchen und herauzufinden ob eine weitere Beschäftigung noch Sinn macht. Bei einem langjährigen guten Mitarbeiter sollte man sich darüber hinaus noch ein wenig mehr Mühe geben den zurück ins Team zu holen. Das Getuschel im Kollegenkreis und insgeheime Unterstellungen taugen sicherlich überhaupt nicht um ein Menschen zu motivieren sich an einen Ort zu begeben an dem er sich nicht wohl fühlt.
Jan schrieb: > Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt? a) nenn mir die arbeitsrechtliche Definition "Volzeitstelle". b) ja, man kann mehrer Arbeitsverträge haben. c) vertragswidrig ist das nur, wenn im Arbeitsvertrag wg. Zweitbeschäftigung was stehen würde. d) im ÖD sind oft Stellen mit 15h, 24h, 33,75h, oder auch mal 39h und 42h. Da gibt`s halt hatl Leute die haben zwei Stellen. Jan schrieb: > Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus, > dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur > heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde > sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben. Ich sag dir mal was: DU hast vor, so deinen AG zu linken! Und willst hier im Forum dir die Bauanleitung liefern lassen. So sehe ich DAS!
Cha-woma M. schrieb: > a) nenn mir die arbeitsrechtliche Definition "Volzeitstelle". Es gibt eine Definition von Teilzeit: § 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes: "Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers." Alles was also nicht Arbeitslos oder Teilzeit ist, ist Vollzeit. Cha-woma M. schrieb: > c) vertragswidrig ist das nur, wenn im Arbeitsvertrag wg. > Zweitbeschäftigung was stehen würde. es muss etwas rechts konformes im Arbeitsvertrag stehen, Stichwort "Berufsfreiheit" Ansonsten: Es ist rechtlich nicht möglich zwei Vollzeitjobs zu haben, ganz einfach weil es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt.
Jan schrieb: > Finanziell würde sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu > haben. Er hat ja nicht gearbeitet und bekommt kein Geld dafür. Bestenfalls hat er eine Klage an der Backe, weil er seinen unterschreibenen ArbeitsVERTRAG nicht eingehalten hat. > Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Woher wisst ihr das? Das hat euch nicht zu interessieren. > Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus Ja, und? Ist es euer Job, sich um Personalangelegenheiten zu kümmern? Arbeitet ihr im Personalbüro?
Es gibt Duzende Gruende nicht zur Arbeit zu erscheinen, muss nicht ein anderer Job sein. zB depressiv, zb Spieler/Zocker, .. Der Chef sollte eben mal persoenlich dort zuhause reinschauen.
Den Kollegen einfach mal ansprechen, wenn er wieder da ist. "Moin, alles fit bei Dir?" etc.
Jan schrieb: > Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt? > Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern > ob es überhaupt erlaubt ist. Nein, das ist auf Grund des Bundesarbeitszeitgesetz nicht möglich. Rein Steuer- und Sozialrechtlich spricht jedoch nichts dagegen. > Hintergrund ist folgender, in unserem Betrieb haben wir einen recht > jungen Mitarbeiter der jetzt seit einem Jahr in dem Betrieb arbeitet und > seit gut 3 Monate sieht man und hört man nichts mehr von dem. > Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. Aber da die > Krankmeldungen so lückenhaft sind hat er auch schon eine Abmahnung > hierfür bekommen. Na dann soll der Chef halt die fristlose Kündigung aussprechen. Wenn er schon abgemahnt wurde, und dennoch kein Attest beibringt, dann gilt es als unentschuldigtes Fernbleiben und ist ein Kündigungsgrund. > Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus, > dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur > heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde > sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben. Finanziell lohnt sich das gar nicht, da er für eine Leistung bezahlt wird, die er nicht erbracht hat. Im schlimmsten Falle wäre das dann der Tatbestand des Betruges, weil dann auch der Vorsatz erfüllt ist. Ob das aber so ist... darum soll sich euer Chef kümmern. Man neigt schnell zur Vorverurteilung und weiß nicht, ob es auch wirklich stimmt.
Jan schrieb: > Sind zwei Vollzeitstellen erlaubt? > Es geht hier nicht darum, ob es Zeitlich möglich ist oder nicht, sondern > ob es überhaupt erlaubt ist. Das was Du schilderst, ist natürlich nicht erlaubt. Denn er betrügt ja den einen Arbeitgeber, wenn er behauptet er sei krank und in Wirklichkeit woanders arbeitet, wodurch er ja beweist, dass er nicht krank ist. Zudem gibt es in den meisten Arbeitsverträgen eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten und durch das Unterlassen der Mitteilung verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Vielmehr verletzt er sie aber natürlich dadurch, dass er diese Zweittätigkeit überhaupt annimmt, weil dies es ihm quasi unmöglich macht, seinen Pflichten beim ersten Arbeitgeber nachzukommen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes. Wenn das rauskommt, droht ihm eine fristlose Kündigung und er muss auch damit rechnen, dass zu Unrecht bezogenes Gehalt zurückgefordert wird.
Als Firma würde ich 1) Das persönliche Gespräch mit dem MA suchen 2) Eine Detektei beauftragen (geht ja schon um 3 Monatsgehälter) 3) Krankenkasse fragen, ob hier etwas bekannt ist und dann über weitere Maßnahmen entscheiden. z.B. fristlose Kündigung falls Nachweis über Tätigkeiten während Abwesenheit oder Krankheit vorliegt Würde mich wundern, wenn der AG Punkt 1) noch nicht umgesetzt hätte. Ich halte das hier für Getrolle. Zwei Vollzeitstellen geht nicht wg. Arbeitszeitgesetz.
Michael K. schrieb: > Es wäre Aufgabe der Geschäftsführung das Gespräch zu suchen und > herauzufinden ob eine weitere Beschäftigung noch Sinn macht. So würde vielleicht ein verständiger Richter argumentieren, aber... Die Gesellschaftskultur kennt zwei Gruppen von Menschen: -Das eine sind die unabhängigen Könige, wie Chefs und Grundstücksbesitzer mit Vermietungen, also quasi die Vermögenden. ;-b -Das andere sind die Abhängigen, wie Beschäftigte oder Mieter, quasi das Proletariat. Die Vermögenden sind aufgrund gewachsener Kultur in der gesamten Menschheitsgeschichte gar nicht mehr dazu fähig gegenüber dem Proletariat das Gespräch zu suchen, denn der Schuß könnte (was auch oft passiert) nach hinten los gehen. Das tun sich diese Säcke gar nicht an und spielen lieber Gott, lassen das Problem eskalieren und irgendwann kommt es dann zur Katastrophe. Hab das schon zigmal erlebt (sogar hier, gehe darauf aber nicht weiter ein ;-b). Karl schrieb: > Ansonsten: Es ist rechtlich nicht möglich zwei Vollzeitjobs zu haben, > ganz einfach weil es gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Das Arbeitszeitgesetz greift aber nur im Geltungsbereich eines Arbeitgebers. Da der eine AG nichts vom anderen AG (im Idealfall) weiß, kann jeder nicht auf Einhaltung diese Gesetzes pochen. Das sind im Juristenjargon zwei getrennte Innenverhältnisse. Für den Arbeitnehmer ist das dann aber ein verschmolzenes Außenverhältnis, dass nur dann problematisch wird, wenn es aufgedeckt würde und die beiden Arbeitgeber gemeinsam rechtlich Partei ergreifen würden. Sammelklagen sind aber in D gar nicht zulässig. Oder D. schrieb: > Der Chef sollte eben mal persoenlich dort zuhause reinschauen. ..und eine Anzeige wegen Nachstellung(Stalking) erhalten? Früher mag das ja noch einfach gewesen sein, aber heute? Martin S. schrieb: > Finanziell lohnt sich das gar nicht, da er für eine Leistung bezahlt > wird, die er nicht erbracht hat. Im schlimmsten Falle wäre das dann der > Tatbestand des Betruges, weil dann auch der Vorsatz erfüllt ist. Eine Zeit (6 Wochen)lang gibts ja Lohnfortzahlung und wenn ein Betrieb nicht mal eine Zeiterfassung pflegt, können daraus auch mal Monate werden, bis es auffällt und rechtmäßig gekündigt wird. Mag zwar unwahrscheinlich sein, aber würde ich nicht für unmöglich halten. Ich hab mal so einen Fall als Unbeteiligter erlebt, wo sein noch bei ihm unter Vertrag Beschäftigter von Chef lautstark rund gemacht wurde, weil er noch eine andere Stelle zeitgleich hatte. Kam durch eine Zufall raus(Cheffe kannten sich). Von Unrechtsbewusstsein keine Spur. Weil aber auch der Arbeitgeber wohl gepennt hatte, weiß ich nicht wie die Sache ausging. War wohl Cheffe zu peinlich. ;-b
Nemesis schrieb: > -Das eine sind die unabhängigen Könige, wie Chefs und > Grundstücksbesitzer mit Vermietungen, also quasi die Vermögenden. ;-b > -Das andere sind die Abhängigen, wie Beschäftigte oder Mieter, > quasi das Proletariat. Das ist mir zu schwarzweis. Ich habe lange für ein inhabergeführtes Unternehmen gearbeitet. Der Mann war unglaublich fleissig und obwohl manchmal ein wenig eigen immer bemüht seine Mitarbeiter wie Menschen zu behandeln. Ja, er ist vermögend geworden und ausgesteigen als er die Chance dazu sah, aber das hat er wirklich verdient. Die schlimmsten Chefs die ich hatte gehörten zu den nicht vermögenden. Kleine Geister die sich benommen haben als hätten die Krebs geheilt. Ich hatte häufiger mit denen zu tun die Du wohl herrschende Klasse nennen würdest und ausser das die zielstrebiger sind und sich wenig mit Unterwerfungsgesten und Rumpalaver aufhalten sind das ganz normale Menschen. Den Dünkel haben eher die kleinen Lichter die endlich auch mal auftrumpfen können. Du siehst es doch an diesem Beispiel. Wer macht den hier Rufmord und hetzt wie ein altes Waschweib über Kollegen her ? Der Chef ? Nee, der sitzt das aus und trifft irgendwann seine Entscheidung. Vieleicht hat er schon mit dem MA geredet aber schweigt darüber so wie es sein sollte. Der kleinen Geister die dir nicht die Butter auf dem Brot gönnen und sich profilieren wollen sind das Problem.
Michael K. schrieb: > Vieleicht hat er schon mit dem MA geredet aber schweigt darüber so wie > es sein sollte. Dann wird das Problem aber nicht aufgearbeitet, ein Betroffener erhält einen möglicherweise ungerechtfertigten schlechten Ruf, mal von der Möglichkeit sich zu rechtfertigen oder zu verteidigen ganz abgesehen und schon hat die Karriere einen Knick. Da hab ich auch so ein paar Luschen kennen gelernt die von Grundrechten anderer noch nie was gehört haben oder einfach nichts wissen wollen. Michael K. schrieb: > Das ist mir zu schwarzweis. Ist aber häufig so. Wenn man die Arbeitsmarktmechanismen mal betrachtet, ist das gar nicht so abwegig.
Vielleicht sitzt er im Knast und bekommt nur selten Freigang?
Jan schrieb: > Lange Rede kurzer Sinn, ich und auch andere Kollegen gehen davon aus, > dass der seit 3 Monate schon einen neuen Job hat und seine Kündigung nur > heraus zögert, solange bis er hier rausgeworfen wird. Finanziell würde > sich das auf jeden Fall lohnen zwei Vollzeitjobs zu haben. Lange Rede, kurzer Sinn: 1. Ihr stellt erst mal nur haltlose Vermutungen an. 2. Es geht euch nichts an.
Im Arbeitszeitgesetz steht dass man maximal 10 Stunden am Tag und 6 Tage die Woche arbeiten darf, sind also maximal 60 Stunden pro Woche und das auch nur in Ausnahmefällen. Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist...
Lothar M. schrieb: >> Hin und wieder reicht er mal ein Attest für 3 Tage ein. > Woher wisst ihr das? > Das hat euch nicht zu interessieren. Weil mein Vorgesetzter ständig zu mir kommt und das mir sagt. Montag früh: „Der Herr XXX hat sich heute nochmal krank gemeldet seine Krankmeldung geht bis einschließlich Mittwoch, Bitte mach weiterhin seine Vertretung“ Donnerstag früh: Der Herr XXX hat sich heute nochmal krank gemeldet seine Krankmeldung geht bis einschließlich Freitag“ Bitte mach weiterhin seine Vertretung“ So geht das dann Woche für Woche, Monat für Monat. Ich habe ja nichts dagegen wenn man mal länger krank ist , aber wenn man wirklich krank ist (z.B. Depression)dann schreibt einen der Arzt direkt für 4 oder 8 Wochen krank. Und nicht Stück für Stück für nur 2 bis 3 Tage. Mir sieht es so aus als sammelt er sich irgendwo die Atteste zusammen. Einmal Migräne, einmal Schnupfen, beim nächsten Arzt Stuhl, dann Zahnschmerzen, dann wieder mal 3 Tage kein Attest usw. >>Ist es euer Job, sich um Personalangelegenheiten zu kümmern? Arbeitet >ihr im Personalbüro? Nein, aber es ist unserer Job (Ich und noch 2 andere Kollegen) die Vertretung für Ihn zu machen.
Thomas Z. schrieb: > Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was > mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist... Wo steht das?
Marx W. schrieb: > Thomas Z. schrieb: >> Zwei Vollzeitjobs würde ich als zwei 35h - 45h Jobs interpretieren was >> mehr als 60 Stunden wäre und somit Gesetzlich verboten ist... > > Wo steht das? Hier: Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden Werktäglich: Mo-Sa. = 6 Tage x max. 10 Stunden = 60 Stunden
Rick M. schrieb: >> Wo steht das? > > Hier: > Arbeitszeitgesetz (ArbZG) > § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer > Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht > überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, > wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im > Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden > > Werktäglich: Mo-Sa. = 6 Tage x max. 10 Stunden = 60 Stunden JA könnte man meinen... Wenn man verpennt das wichtigste am ganzen Gesetz zu lesen. Nämlich die Straf & und Bußgeldvorschriften... Also was passiert wenn jemand zuwiederhandelt: Und der §22 (Ordnungswidrigkeiten) fängt dann so an: Zitat (ArbZG) > (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder > fahrlässig ... Der § 23 (Straftaten) bezieht sich dann auf Dinge die im §22 stehen wenn diese eine ernsthafte Gefährdung des AN herbeiführen oder der AG die Taten Beharrlich wiederholt (Beharrlich: Trotz Warnschuss wie Bußgeld einfach weitermachen) Damit wird klar, das es DEM ARBEITGEBER zwar verboten ist dich länger als die oben genannten Zeiten zu beschäftigen, aber es ist dem ARBEITNEHMER nicht verboten so lange zu Arbeiten. Wenn der Arbeitgeber nun aber keine Info darüber erhält wie lange der AN bei jemand anderem Arbeitet oder von dem Nebenerwerb überhaupt nichts weiß, so verstösst er auch nicht gegen das Gesetz. Erst wenn der AG erfährt, oder auch nur vermutet, das die Gesamtarbeitszeit beider Jobs über die Grenze hinausgehen muss dieser handeln und sich davon überzeugen (beim AN nachfragen reicht) das dies nicht der Fall ist. Andernfalls wäre es dann zumindest Fahrlässig. Lügt der AN aber hier ist das Thema damit auch erledigt. Ausser das ihm das den Job kosten kann. Aber davon abgesehen: In einem Fall wie im Ursprungsbeitrag vermutet spielt das aber keine Rolle. Denn solch ein Verhalten ist ganz klar verboten. Zivilrechtlich macht sich der Arbeitnehmer der sich so verhält auf jeden Fall Schadensersatzpflichtig. Und dieser Schadensersatz kann dabei durchaus DEUTLICH höher ausfallen aus nur den zu Unrecht bezogenen Lohn (BRUTTOLOHN inkl. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und BG!) zurückzahlen zu müssen. Kommt halt darauf an ob der Arbeitgeber einen weitergehenden Schaden begründen kann. Z.B: Kosten für die Überstundenzuschläge der Kollegen, Extern vergebene Arbeiten oder Leiharbeitnehmer als Vertretung. Aber auch geplatze Aufträge oder Konventionalstrafen sofern man dies in VErbindung bringen könnte. (Der Bruttolohn + Abgaben wird aber in jedem Fall vom Arbeitnehmer ersetzt werden müssen. Selbst wenn es also beim Lohn bleibt ist es schon ein massives Minusspiel! Denn man hat ja nur den Netoolohn ausgezahlt bekommen, der REst ist beim Staat und der BG versackt! Die zahlen aber nichts zurück, deshalb muss man das auch noch ersetzen) Strafrechtlich wird es in Richtung Betrug laufen! ALLERDINGS: Wie schon mehrfach geschrieben kann es auch eine ganz andere Begründung für dieses Verhalten geben. Wobei ich allerdings nicht der MEinung bin das es die Arbeitskollegen überhaupt nichts angeht. Zumindest die unmittelbar betroffenen Kollegen die dann die Arbeit des Kollegen auch noch mitübernehmen müssen haben wenn schon nicht nach dem GEsetz, so doch moralisch das recht sich auch Gedanken zu machen. Allerdings gehört es sich dann nicht diese ohne Beleg in die weite Welt (restliche Belegschaft) hinauszuschreien, sondern man spricht in kleinem KReis mit einem Verantwortlichen darüber, der dann evtl. den Verdacht entkräften kann weil er weitere Informationen hat. (Muss die wahren Gründe ja nicht preisgeben, reicht ja das er sagt das er soetwas sicher Ausschließen kann) oder das als Anregung für weitere Ansatzpunkte nehmen kann. Und JA: Soetwas ist voll berechtigt! Denn auch wenn manche hier Arbeitgeber immer als die BÖSEN darstellen deren Einzige Lebensaufgabe es ist Ihre Angestellten zu piesacken, so gibt es sicher genausoviele Ars****cher unter den Arbeitnehmern die sich zu Lasten der Firma und vor allem Ihrer Kollegen einen faulen Lenz machen! Sitzt der Kollege dann auch nicht an einer besonderen Position kann ein solches Verhalten bei kleineren Firmen durchaus MASSIVEN Einfluss auf die Ergebnisse haben und wenn es langfristig so geht sogar die Arbeitsplätze der Kollegen gefärden. (Und nochmals JA- ich kenne solche Fälle in der Realität) Gruß Carsten
:
Bearbeitet durch User
Carsten S. schrieb: > allem Ihrer Kollegen einen faulen Lenz machen! Das kommt in der Praxis erfahrungsgemäß ziemlich selten vor. Ein Kollege, der hier die Arbeit mit machen muss, wird in der Regel ja nicht schlechter gestellt, denn er wird eher selten das doppelte Pensum leisten (können).
Carsten S. schrieb: > Und der §22 (Ordnungswidrigkeiten) fängt dann so an: > Zitat (ArbZG) >> (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder >> fahrlässig ... Nur, welcher von den beiden AG handelt Fahrlässig?
Cha-woma M. schrieb: > Nur, welcher von den beiden AG handelt Fahrlässig? Man könnte argumentieren: Die eine Hand weiß nicht... aber da es sich um zwei Personen bzw. Firmen handelt, greift das wohl nicht. Da wird man kaum einem einen Vorwurf machen können. Also hat der Arbeitnehmer den schwarzen Peter, aber der wird vom Gesetz anscheinend gar nicht in die Pflicht genommen, sondern die Arbeitgeber. Scheint wohl so eine klassische Gesetzeslücke zu sein.
Wer sagt denn, dass dem was der Arbeitgeber sagt auch so ist ? Hat sich der Arbeitnehmer tatsaechlich krank gemeldet, oder kommt er sowieso nicht mehr, der AG, will aber nicht damit rausruecken ? Weshalb auch immer.
Nemesis schrieb: > Das Arbeitszeitgesetz greift aber nur im Geltungsbereich eines > Arbeitgebers. Falsch: (1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen.
> Re: Zwei Vollzeitarbeitsstellen möglich?
Haste auf IBN auch. Da sind 80 Std./Woche nichts ungewöhnliches.
Sonst eher nur beim Staat möglich.
Der zweite Job muss ja kein Angestelltenverhältnis sein. Vielleicht ist er nebenberuflich selbstständig (geht bis 15 h/Woche). Vielleicht hilft er auch ehrenamtlich in so einem Flüchtlingsheim und steckt sich da dauernd mit allen möglichen Krankheitserregern an, was die vielen kurzen Krankschreibungen erklären würde.
Warum reitet Ihr überhaupt auf der täglichen Arbeitszeit herum? Er arbeitet doch gar nicht mehr als 8h pro Tag, auch wenn er dies vertraglich müsste.
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