Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Abfindungen bei Kündigung in Mittelständischen Betrieben


von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Hallo,
ich hab gelesen, dass als Abfindung bei Kündigungen ein halbes 
Brutto-Monatsgehalt pro Dienstjahr üblich ist. Ich vermute mal, dass die 
Regelung in großen Firmen mit Betriebsrat so umgesetzt wird. Aber wie 
funktioniert das normalerweise bei kleinen Mittelständlern ohne 
Betriebsrat oder Tarifbindung? Wenn z.B. rechnerisch 10k€ Abfindung 
üblich wären, der Personaler aber auf 5k€ beharrt, hat man dann eine 
realistische Chance, den Rest einzuklagen? Oder sollte man in so einem 
Fall besser zähneknirschend zustimmen?

Ich frage, weil beim meinem AG ein großer Kunde abgesprungen ist und die 
Konzernmutter einen neuen Controller schickt. Mein Arbeitsplatz ist im 
Moment halbwegs sicher, das kann sich aber schnell ändern...

Danke, Peter

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

PS: Der Eigentümer meines AG ist ein Konzern, mein AG gehört aber nicht 
direkt zum Konzern. Für uns gelten die Tarifverträge des Konzerns nicht 
und der Betriebsrat des Konzerns hat bei uns natürlich nichts zu melden.

von Willi (Gast)


Lesenswert?

Ist gesetzlich geregelt:

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

§1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
...
2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr 
des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. 
Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum 
von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.



MfG Willi

von Bernhard (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Ich frage, weil beim meinem AG ein großer Kunde abgesprungen ist und die
> Konzernmutter einen neuen Controller schickt.

Welche Branche?

von Thomas1 (Gast)


Lesenswert?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Firmen bezahlen nur, 
um Leute schneller loszuwerden. Ansonsten sieht es mau aus.

von Trau keinem (Gast)


Lesenswert?

Halbes Brutto-Monatsgehalt ist üblich. Üblich ist auch, dass HR einen 
Verhandlungsspielraum hat, und zwar bis zu doppeltem 
Brutto-Monatsgehalt. Da muss man natürlich handeln wie auf dem Bazar. 
Von sich aus gehen die nicht freiwillig so hoch.

Du solltest so schnell wie möglich eine Rechtschutzversicherung für 
Arbeitsrecht abschließen, falls Du noch keine hast. Lohnt sich. Die 
meisten haben aber 3 Monate Vorlaufzeit: Wenn Du morgen die Versicherung 
abschließt und kommende Woche die Kündigung kriegst, ist es zu spät. 
Also so früh wie möglich. Geht online.

Mach Dich auch schlau bezüglich Kündigungsschutzgesetz und Sozialplan. 
Oft werden nicht alle auf einen Schlag entlassen, sondern nur die 
unbequemen oder teuren. Das sind oft die Leute, die schon eine Weile in 
der Firma sind. Die jungen kann man noch leicht einschüchtern und 
mittels Änderungskündigung in einen schlechten Vertrag drängen.

Wenn die Kündigung kommt bzw. das Angebot eines Aufhebungsvertrages: 
Ruhe bewahren und an die "3 A" denken: Arzt (krankschreiben lassen), 
Anwalt konsultieren, Arbeitsamt (erkundigen nach allgemeiner 
Arbeitsmarktlage und den Sachbearbeiter nach Tipps fragen; die kannst Du 
normalerweise vergessen, aber Du musst bei dem schön Wetter machen: 
nicht dass der Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld reindrückt)

Schreib auf einen Zettel, wie das optimale Angebot aussehen sollte, 
damit Du der Kündigung zustimmst: Höhe der Abfindung, x Monate 
freigestellt sein zur Arbeitsplatzsuche, (sehr) gutes Zeugnis usw.

Kein Scheiß bauen! Also keinen Kugelschreiber oder Büroklammer klauen 
usw. Keine Angriffsfläche bieten für fristlose Kündigung.

Fühler ausstrecken nach neuem Job bei den anderen Kunden.

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Bernhard schrieb:
> Welche Branche?

Automotive

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Trau keinem schrieb:
> Halbes Brutto-Monatsgehalt ist üblich. Üblich ist auch, dass HR einen
> Verhandlungsspielraum hat, und zwar bis zu doppeltem
> Brutto-Monatsgehalt. Da muss man natürlich handeln wie auf dem Bazar.
> Von sich aus gehen die nicht freiwillig so hoch.

Bei den Gehaltsverhandlungen wird bei uns nicht gehandelt, sondern nur 
die Gehaltsveränderung mitgeteilt. Deswegen wird bei Abfindungen 
wahrscheinlich auch kaum gehandelt, vermute ich mal...

> Wenn die Kündigung kommt bzw. das Angebot eines Aufhebungsvertrages:
> Ruhe bewahren und an die "3 A" denken: Arzt (krankschreiben lassen),
> Anwalt konsultieren, Arbeitsamt (erkundigen nach allgemeiner
> Arbeitsmarktlage und den Sachbearbeiter nach Tipps fragen; die kannst Du
> normalerweise vergessen, aber Du musst bei dem schön Wetter machen:
> nicht dass der Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld reindrückt)

Meinst Du: solange krank schreiben lassen, bis man beim Anwalt war?

von Arbeitsloser (Gast)


Lesenswert?

Trau keinem schrieb:
> Kein Scheiß bauen! Also keinen Kugelschreiber oder Büroklammer klauen
> usw. Keine Angriffsfläche bieten für fristlose Kündigung.

Das ist das A und O. Leider vergessen das einige immer wieder ...

Ansonsten wie schon gesagt: kündigen lassen - nicht aufheben, dann 
Kündigungsschutzklage einreichen. Vorher informieren, mit welchem Anwalt 
andere Kollegen schon Erfolg hatten. Die Verhandlungen ziehen sich gerne 
über die Kündigungsfrist hinaus hin. Bei Einzelkündigungen gibt es 
normalerweise keinen Rechtsanspruch, wenn ein Sozialplan gemacht werden 
muss, sind Abfindungen die Regel.

Peter_ schrieb:
> Bei den Gehaltsverhandlungen wird bei uns nicht gehandelt, sondern nur
> die Gehaltsveränderung mitgeteilt. Deswegen wird bei Abfindungen
> wahrscheinlich auch kaum gehandelt, vermute ich mal...

Das ist eine Firma, da liegen Gelder nicht in Schubladen, sondern in 
Kostenstellen und sind forecasted, kontiert und budgetiert. Deshalb gibt 
es immer einen Spielraum, ein guter Anwalt schöpft den auch voll aus.

von Zonk (Gast)


Lesenswert?

Manche großen Firmen mit Namen und Ansehen wollen Entlassungen und damit 
verbundene negative Publicety vermeiden und bieten eine höhere 
Abfindung, als man auf dem Klageweg rausholen könnte. Damit ist 
sichergestellt, das alles geräuschlos über die Bühne geht.
Habe ich selbst erlebt. Da war die Abfindung nach 4 Jahren 
Standortschließung höher ausgefallen, als: die Summe nach Sozialplan 
nach Insolvenz nach 8 Jahren Beschäftigung.

von Klaus W. (mfgkw)


Lesenswert?

Arbeitsloser schrieb:
> Ansonsten wie schon gesagt: kündigen lassen - nicht aufheben, dann
> Kündigungsschutzklage einreichen.

In der Zwischenzeit kann man durchaus verhandeln.
Wenn man mit einer Aufhebung bessere Bedingungen bekommt und der AG 
dafür kein Verfahren am Hals hat, ist auch beiden gedient.
Auch der AG weiß ein sicheres Ende zu würdigen.

Ich hatte mal den Fall, daß finaziell nicht mehr zu holen war als eine 
Abfindung in x, dafür musste ich die restliche Zeit nicht mehr antreten 
und hatte ein paar Wochen mehr Zeit, anderweitig Geld zu verdienen. War 
mir genauso recht wie entsprechend höhere Abfindung.

von Nemesis (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Meinst Du: solange krank schreiben lassen, bis man beim Anwalt war?

Für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage (Anwalt in der ersten
Instanz nicht nötig, aber empfehlenswert) hast du nur drei Wochen.
Hat der Laden denn wenigstens 10 Mitarbeiter?

Thomas1 schrieb:
> Firmen bezahlen nur, um Leute schneller loszuwerden.

Ne, um die überhaupt los zu werden. Ansonsten ist der Kündigungsschutz
ein fast unüberwindbares Bollwerk mit hohem Prozessrisiko. Da braucht
ein Arbeitgeber hieb- und stichfeste Gründe und Beweise.

Trau keinem schrieb:
> Du solltest so schnell wie möglich eine Rechtschutzversicherung für
> Arbeitsrecht abschließen, falls Du noch keine hast. Lohnt sich. Die
> meisten haben aber 3 Monate Vorlaufzeit: Wenn Du morgen die Versicherung
> abschließt und kommende Woche die Kündigung kriegst, ist es zu spät.

Als Gewerkschaftsmitglied hat man automatisch Arbeitsrechtsschutz, aber
ab bestimmten Einkommensgrenzen wird das zu teuer, also vergleichen.

Trau keinem schrieb:
> (erkundigen nach allgemeiner
> Arbeitsmarktlage und den Sachbearbeiter nach Tipps fragen; die kannst Du
> normalerweise vergessen, aber Du musst bei dem schön Wetter machen:
> nicht dass der Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld reindrückt)

Bei spezialisierten Jobs kann man die Fachkompetenz des Arbeitsamtes
komplett vergessen. Bei ungelernten und einfachen Berufen können die
mitunter die Leute wieder unterbringen, aber Akademiker packen die
so gut wie gar nicht. Sind damit halt einfach überfordert.
Bei Abfindung war es mal so, dass man dann auch eine Sperre von Alg1
bekam. Man kann aber mit der Firma Stillschweigen und Haftung
vereinbaren, wenn es doch zu Nachteilen kommt. Ist zwar illegal, aber
einige Firmen machen das, weil es für die nur eine Kostenfrage ist.
Bei einer Abfindungskündigung wird meist ein Aufhebungsvertrag
geschlossen.

Trau keinem schrieb:
> Kein Scheiß bauen! Also keinen Kugelschreiber oder Büroklammer klauen
> usw. Keine Angriffsfläche bieten für fristlose Kündigung.

Eine Abmahnung, der man widersprochen hat ist da eigentlich ohne
Bedeutung. Wenn eine Abmahnung allerdings begründet ist, siehts
mit einer Abfindung eher düster aus, aber dann nutzen die Firmen
wohl auch eher die fristlose Kündigung die für einen dann Folgen hat
beim Arbeitslosengeld.

von Fpgakuechle K. (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Hallo,
> ich hab gelesen, dass als Abfindung bei Kündigungen ein halbes
> Brutto-Monatsgehalt pro Dienstjahr üblich ist.

Nee bei Kündigung ist außer dem Arbeitszeugnis nix üblich. Was Du meinst 
ist  Vertragsauflösung.

> hat man dann eine
> realistische Chance, den Rest einzuklagen?

Klagen kannst Du gerne, aber klagen kannst Du nur auf Einhaltung des 
Vertrages und da steht sicher nix von Abschiedsgeld. Wenn es dann Geld 
gibt dann bei im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung. Also der AG 
gibt dir Geld das du ihm nicht mehr unter die Augen trittst. Ob ihm das 
10k Wert ist, kann man nur aus dem Kaffeesatz deuten.


Oder sollte man in so einem
> Fall besser zähneknirschend zustimmen?

Zähne knirschen lassen ist eine schlechte Idee, eine Lösung in Richtung 
Weiterbeschäftigung zu suchen ist besser.

MfG,

von Marc (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> ich hab gelesen, dass als Abfindung bei Kündigungen ein halbes
> Brutto-Monatsgehalt pro Dienstjahr üblich ist.

Nein. "Üblich" ist gar nichts, und einen Rechtsanspruch hast du auch 
nur, wenn der Tarifvertrag entsprechendes vorsieht.

Es kommt öfter vor, daß das Unternehmen ein solches Angebot macht, wenn 
du dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, aber abgesehen von 
diesem Fall hast du keinen Ansatz, irgendetwas einzuklagen.

von Fpgakuechle K. (Gast)


Lesenswert?

Willi schrieb:

> Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
>
> §1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
> ...
> 2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr


Gilt aber nur wenn der AN die Klagefrist verstreichen lässt. Der ganze 
Text dort: http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

Das Kündigungsschutzgesetz findet auch nicht bei jedem Unternehmen und 
jeder Kündigung Anwendung.
https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/abfindung_gesetzlicher_anspruch_bei_betriebsbedingten_kuendigungen/

MfG,

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> rnhard schrieb:
>> Welche Branche?
>
> Automotive

Automotiv-Zuli?

von Kristian (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Aber wie funktioniert das normalerweise bei kleinen Mittelständlern
> ohne Betriebsrat oder Tarifbindung?

Wie viele MA habt ihr?

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Ich frage, weil beim meinem AG ein großer Kunde abgesprungen ist und die
> Konzernmutter einen neuen Controller schickt. Mein Arbeitsplatz ist im
> Moment halbwegs sicher, das kann sich aber schnell ändern...
>
> Danke, Peter

Bewerben,Bewerben,Bewerben!

Wenn wirklich gekündigt wird, geht`s überhaupt ned wie "wertvoll" ein MA 
für die Firma ist.
Da zählt für die Oben nur die Sicherung des eigenen Posten, und Unten 
sind dann die Gewerkschaftsseilschaften im BR fest am optimieren des 
Vorteils der eigenen Gefolgschaft!

von Trau keinem (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Meinst Du: solange krank schreiben lassen, bis man beim Anwalt war?

Ja, genau. Das läuft ungefähr so: Donnerstag morgens wirst zum Gespräch 
gebeten bei Chef, Chef-Chef und HR. Die müssen Dir die "traurige" 
Mitteilung machen, dass Sie Dich entlassen müssen, weil Kunde XY 
abgesprungen ist. Aber "weil es für uns auch nicht leicht ist, jemand zu 
entlassen, machen wir Dir ein Angebot. Du kannst Dir das bis Dienstag 
überlegen, ob Du das annimmst. Andernfalls müssen wir Dir kündigen.".

Am nächsten Tag lässt Du Dich krankschreiben, weil Du jetzt andere 
Prioritäten hast. Termin beim Anwalt machen (Wichtig: Bei einem 
"Fachanwalt für Arbeitsrecht", also keiner, der alles macht: Scheidung, 
Wohnrecht, Baurecht usw., sondern wirklich ein Spezialist, der nur 
arbeitsrechtliche Fälle behandelt).

Unbedingt klaren Kopf behalten, viel an die frische Luft gehen, 
Tagesrhythmus einhalten (nicht bis in die Puppen im Bett bleiben), im 
Internet recherchieren. Die bei HR sind manchmal richtige Dachplatten. 
Da kann manchmal was schief gehen in der Kommunikation zwischen HR und 
Deinen Chefs, was Dir später in die Karten spielt, aber das nur 
nebenbei.

Nicht Zuviel Kontakt mit den Kollegen halten. Also eher zurückhaltend 
via WhatsApp, Facebook und Co. Du bist krank, nicht mehr und nicht 
weniger. Es besteht immer noch die Gefahr/Möglichkeit, dass die Firma 
das Angebot/die Kündigung zurückzieht und Du weiterbeschäftigt bleibst; 
und Sie Dir dann irgendeine Falle stellen - aber mit so was muss man eh 
immer rechnen, auch als ungekündigter ;-)

Kopf hoch: Natürlich ist es gut, wenn Du einen neuen Arbeitgeber 
findest. Wenn Du aber jetzt kündigst, bekommst Du keine Abfindung. Also 
besser, jetzt in aller Ruhe den Absprung vorbereiten, und wenn es dann 
soweit ist, alles mitnehmen was geht.

von Arbeitsloser (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:
> Bewerben, Bewerben, Bewerben!

Das muss nicht notwendigerweise extern sein. Hängt aber sehr von den 
Bedingungen ab. Wenn es bei Entlassungen nicht primär um die generelle 
Reduktion von FTE/headcount geht, dann macht es aus meiner Erfahrung 
heraus Sinn, sich schon früh mit anderen Projekten zu vernetzen. Bei 
einer Matrixorganisation gezielt nach Chancen suchen, in anderen 
Projekten Einsatz zu finden, falls im eigenen Projekt mal Leerlauf 
herrscht. Das lässt sich gut verargumentieren, weil die Kostenstelle des 
eigenen Projektleiters für die Zeit der "Ausleihe" entlastet wird. Das 
aufnehmende Projekt ist meist froh, dass jemand einspringen kann, wenn 
Not am Mann ist.

von CyanYellow (Gast)


Lesenswert?

sich krankschreiben lassen, auch wenn man völlig gesund ist? Wie soll 
das denn gehen?

Bei meinem ersten Jobverlust (Gewinnwarnung und dann mehrere 
Entlassungswellen) gab es auch eine Abfindung von 0,7 x Monatsgehalt x 
Betriebszugehörigkeit in Jahren. Jedoch hat davon knapp die Hälfte die 
Steuer und die anderen Abzüge gefressen, sodass nicht so viel übrig 
blieb.

Interssant war, dass ich (und die 10 anderen Entwickler) sofort 
freigestellt wurden und nichtmal eine Übergabe an die letzten zwei 
Entwickler (Abteilungsleiter und Architekt) stattfinden sollte.

In den Vorstellungsgesprächen wurde ich nach dem Grund für einen Wechsel 
gefragt, da war ich immer ehrlich und habe von der Gewinnwarnung und den 
Entlassungswellen erzählt und auch, dass ich einer der letzten war, der 
gegangen wurde.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

CyanYellow schrieb:
> nkschreiben lassen, auch wenn man völlig gesund ist? Wie soll
> das denn gehen?

Burn out, oder irgendwas mit der Lunge, oder Brummschädel etc ....!

von polb (Gast)


Lesenswert?

Allgemeinärzte sind alles Quacksalber, die nur Impfungen und Hustensaft 
kennen. Mich hat mal einer trotz Röntgenbild wegen eines angeblichen 
Fußbruches während eines Schulpraktikums krankgeschrieben, wo man mich 
Waschmaschinen schleppen lassen hat. War kurz erschrocken als er Röntgen 
wollte bzw überhaupt das Gerät hat, aber wie gesagt, die glauben jeden 
Scheiß.

Siehe auch Krankschreibungen vor Prüfungen im Studium. Sei nicht so 
naiv.

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:

> Automotiv-Zuli?

Entwicklungs-DL, es müßten so knappe 100 Leute sein.

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Nemesis schrieb:
> Bei Abfindung war es mal so, dass man dann auch eine Sperre von Alg1
> bekam. Man kann aber mit der Firma Stillschweigen und Haftung
> vereinbaren, wenn es doch zu Nachteilen kommt. Ist zwar illegal, aber
> einige Firmen machen das, weil es für die nur eine Kostenfrage ist.
> Bei einer Abfindungskündigung wird meist ein Aufhebungsvertrag
> geschlossen.

Beim Arbeitsamt aufzuschlagen und denen einen Aufhebungsvertrag ohne 
Abfindung zu präsentieren, ist aber wenig glaubwürdig. Das ist ja so, 
als hätte man selbst gekündigt, und dann gibt es auch kein Alg1.

von Fpgakuechle K. (Gast)


Lesenswert?

Nemesis schrieb:

> Bei Abfindung war es mal so, dass man dann auch eine Sperre von Alg1
> bekam. Man kann aber mit der Firma Stillschweigen und Haftung
> vereinbaren, wenn es doch zu Nachteilen kommt. Ist zwar illegal, aber

Abfindung muss auch noch versteuert werden, bei Nichtangabe begehst du 
also Steuerhinterziehung.

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/sind-fuer-eine-abfindung-steuern-faellig.html

http://abfindungsrechner.biz/

Es kann also gut passieren, das die Abfindung grad mal so reicht um 
Krankenkasse und lebenshaltung bis zum Verstreichen der Sperre vom Amt 
zur überbrücken.


MfG,

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Fpga K. schrieb:

> Abfindung muss auch noch versteuert werden, bei Nichtangabe begehst du
> also Steuerhinterziehung.

Wie soll man Abfindung nicht versteuern? Die wenigsten Firmen werden die 
Abfindung in bar auszahlen! Die Angabe in der Steuererklärung dient eher 
dazu, zuviel gezahlte Steuern zurückzukriegen.

> Es kann also gut passieren, das die Abfindung grad mal so reicht um
> Krankenkasse und lebenshaltung bis zum Verstreichen der Sperre vom Amt
> zur überbrücken.

Lebenshaltungskosten sind doch schonmal ein Wort... Außerdem ist man in 
unserer Branche selten langte arbeitslos.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> arx W. schrieb:
>
>> Automotiv-Zuli?
>
> Entwicklungs-DL, es müßten so knappe 100 Leute sein.

Ähh, als eigene GmbH wohl geführt?
Wohl ein "sweat shop" ala DDR 4.0?
Also da würde ich mich mal drauf vorbereiten das es
a) keine Abfindung gibt.
b) die Kündigung promt kommt
c) die sowas schon öfter machten
d) es reihum zum Cheffe geht und jeder gleich die Kündigung überreicht 
bekommt.
e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst und 
gleich den Schreibtisch unter Aufsicht noch räumst und dann vor die Tür 
gesetzt wirst!

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Lebenshaltungskosten sind doch schonmal ein Wort... Außerdem ist man in
> unserer Branche selten langte arbeitslos.

Hire und Fire!

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:

> Also da würde ich mich mal drauf vorbereiten das es
> a) keine Abfindung gibt.
> b) die Kündigung promt kommt
> c) die sowas schon öfter machten
> d) es reihum zum Cheffe geht und jeder gleich die Kündigung überreicht
> bekommt.
> e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst und
> gleich den Schreibtisch unter Aufsicht noch räumst und dann vor die Tür
> gesetzt wirst!

Die gekündigten Kollegen, bei denen ich die Kündigung mitbekommen habe, 
waren danach tatsächlich sofort weg.

Aber wie kommst Du auf "keine Abfindung"? Leute komplett ohne Abfindung 
zu kündigen, ist doch auch bei kleinen Firmen fast unmöglich?

von CyanYellow (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Die gekündigten Kollegen, bei denen ich die Kündigung mitbekommen habe,
> waren danach tatsächlich sofort weg.

genau anders verhält es sich, meiner Erfahrung nach, wenn man selbst 
kündigt: dann wird man natürlich bis zum letzten möglichen Tag 
weiterarbeiten gelassen.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Aber wie kommst Du auf "keine Abfindung"? Leute komplett ohne Abfindung
> zu kündigen, ist doch auch bei kleinen Firmen fast unmöglich?

Betriebsbedingt Kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfristen, da 
braucht`s keine Abfindung.
Abfindung gibt`s nur wenn die Leute gehen weil sie irgendein Recht 
geltend  machen könnten mit der die Kündigung nicht rechtsmäßig wäre!

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

CyanYellow schrieb:
> genau anders verhält es sich, meiner Erfahrung nach, wenn man selbst
> kündigt: dann wird man natürlich bis zum letzten möglichen Tag
> weiterarbeiten gelassen.

Gernau, fir wollen ja noch ein gutes Arbeitszeugnis bekommen!

von Claus M. (energy)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Aber wie kommst Du auf "keine Abfindung"? Leute komplett ohne Abfindung
> zu kündigen, ist doch auch bei kleinen Firmen fast unmöglich?

Wie kommst du denn darauf? Gerade bei kleineren Firmen wo keine 
Gewerkschaft dahintersteht ist es einfach möglich und Abfindungen gibt 
es eher selten.

von wub (Gast)


Lesenswert?

> a) keine Abfindung gibt.
> b) die Kündigung promt kommt
> c) die sowas schon öfter machten
> d) es reihum zum Cheffe geht und jeder gleich die Kündigung überreicht
> bekommt.
> e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst und
> gleich den Schreibtisch unter Aufsicht noch räumst und dann vor die Tür
> gesetzt wirst!

f)  Security's gonna rough you up a bit on the way out.

von Claus M. (energy)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:
> e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst

Is nich. Gibt es keine gesetzliche Grundlage für, dass du das bestätigen 
musst. Sollte man auf keinen Fall machen, könnte einem im Ernstfall so 
ausgelegt werden, dass man mit der Kündigung einverstanden ist!!!

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Claus M. schrieb:
> Is nich. Gibt es keine gesetzliche Grundlage für, dass du das bestätigen
> musst. Sollte man auf keinen Fall machen, könnte einem im Ernstfall so
> ausgelegt werden, dass man mit der Kündigung einverstanden ist!!!

Was soll das bringen?
Vor Zeugen verweigert man die Annahme der schriftlichen Kündigung!

von Autor (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:
> Claus M. schrieb:
> Is nich. Gibt es keine gesetzliche Grundlage für, dass du das bestätigen
> musst. Sollte man auf keinen Fall machen, könnte einem im Ernstfall so
> ausgelegt werden, dass man mit der Kündigung einverstanden ist!!!
>
> Was soll das bringen?
> Vor Zeugen verweigert man die Annahme der schriftlichen Kündigung!

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft d.h. sie Bedarf um 
wirksam zu werden keinerlei Bestätigung von dir. Sobald sie in den 
persönlichen Machtbereich des Empfängers gelangt, gilt sie als 
zugestellt und wirksam.

von Trau keinem (Gast)


Lesenswert?

Peter_ schrieb:
> Die gekündigten Kollegen, bei denen ich die Kündigung mitbekommen habe,
> waren danach tatsächlich sofort weg.

Jo, ist doch super. Wenn Dir gekündigt wird, hast Du ganz andere Sorgen, 
als das Projekt, an dem Du gerade arbeitest.

Hast Du Kontakt zu den gekündigten Kollegen? Da würde ich nachbohren, 
wie genau das abgelaufen ist. Nicht per Mail, sondern eher persönlich 
beim Bierchen. Im Aufhebungsvertrag ist immer so eine Klausel, dass 
beide Seiten nicht über die Details mit Dritten reden dürfen. Für 
Außenstehende sehen die gekündigten dann immer ein wenig wie Loser aus 
und ernten Mitleid, innerlich sind sie total entspannt.

von Peter_ (Gast)


Lesenswert?

Trau keinem schrieb:

> Hast Du Kontakt zu den gekündigten Kollegen? Da würde ich nachbohren,
> wie genau das abgelaufen ist. Nicht per Mail, sondern eher persönlich
> beim Bierchen.

Werde ich versuchen, danke.

> Im Aufhebungsvertrag ist immer so eine Klausel, dass
> beide Seiten nicht über die Details mit Dritten reden dürfen. Für
> Außenstehende sehen die gekündigten dann immer ein wenig wie Loser aus
> und ernten Mitleid, innerlich sind sie total entspannt.

;-)

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Trau keinem schrieb:
>Im Aufhebungsvertrag ist immer so eine Klausel, dass
> beide Seiten nicht über die Details mit Dritten reden dürfen.

Eine solche Klausel ist für normale Angestellte sowieso unwirksam.

von Robert (Gast)


Lesenswert?

wie schon oben gesagt wurde: Wenn es nicht mind. 1 Monatsgehalt pro Jahr 
Firmenzugehörigkeit gibt: kündigen lassen.
Dann Kündigungsschutzklage.
Das kann mehrere Monate, manchmal ein halbes Jahr dauern, bis es einen 
Gerichtstermin gibt. Wenn Du gewinnst (was wahrscheinlich ist, wenn Du 
Dir nichts zu Schulden kommen hast), ist die Kündigung wirkungslos, Du 
darfst dort weiterarbeiten und die Firma muss den Arbeitslohn der Monate 
dazwischen bezahlen.
Das scheuen die wie der Teufel, denn sie können nicht planen.

Es gibt Firmen, da geht ohne Klage und ohne Anwalt nichts - einfach nur, 
weil es genügend Mitarbeiter gibt, die nichts dergleichen unternehmen, 
da es zu risikoreich ist. Damit kalkulieren die, am Ende ist es billiger 
für sie.

In der Regel wird spätestens kurz vor dem Gerichtstermin vom Arbeitgeber 
ein Rückzieher gemacht und die geforderte Abfindung gezahlt.

Fordern tut man natürlich 1 Monatsgehalt per Zugehörigkeitsjahr. Und ich 
habe das auch immer! bekommen..... Vernünftige Arbeitgeber bieten das 
auch von sich aus an, alleine schon um keine Unruhe ins Unternehmen zu 
bekommen und damit Projekte noch vernünftig übergeben/abgeschlossen 
werden. Bei einem M.Gehalt/Jahr kann man auch durchaus bis zuende 
arbeiten = Fairness von beiden Seiten.

von Trau keinem (Gast)


Lesenswert?

Robert schrieb:
> Fordern tut man natürlich 1 Monatsgehalt per Zugehörigkeitsjahr.

LOL, wie willst Du da noch verhandeln? Natürlich fordert man 5-6 
Monatsgehälter + 12 Monate unwiderrufliche Freistellung (= Urlaub). Ganz 
wichtig: Egal, was man fordert - die Gegenseite wird aus allen Wolken 
fallen. Das gehört zum Ritual.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.