Hallo, ich hab gelesen, dass als Abfindung bei Kündigungen ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Dienstjahr üblich ist. Ich vermute mal, dass die Regelung in großen Firmen mit Betriebsrat so umgesetzt wird. Aber wie funktioniert das normalerweise bei kleinen Mittelständlern ohne Betriebsrat oder Tarifbindung? Wenn z.B. rechnerisch 10k€ Abfindung üblich wären, der Personaler aber auf 5k€ beharrt, hat man dann eine realistische Chance, den Rest einzuklagen? Oder sollte man in so einem Fall besser zähneknirschend zustimmen? Ich frage, weil beim meinem AG ein großer Kunde abgesprungen ist und die Konzernmutter einen neuen Controller schickt. Mein Arbeitsplatz ist im Moment halbwegs sicher, das kann sich aber schnell ändern... Danke, Peter
PS: Der Eigentümer meines AG ist ein Konzern, mein AG gehört aber nicht direkt zum Konzern. Für uns gelten die Tarifverträge des Konzerns nicht und der Betriebsrat des Konzerns hat bei uns natürlich nichts zu melden.
Ist gesetzlich geregelt: Kündigungsschutzgesetz (KSchG) §1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung ... 2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. MfG Willi
Peter_ schrieb: > Ich frage, weil beim meinem AG ein großer Kunde abgesprungen ist und die > Konzernmutter einen neuen Controller schickt. Welche Branche?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Firmen bezahlen nur, um Leute schneller loszuwerden. Ansonsten sieht es mau aus.
Halbes Brutto-Monatsgehalt ist üblich. Üblich ist auch, dass HR einen Verhandlungsspielraum hat, und zwar bis zu doppeltem Brutto-Monatsgehalt. Da muss man natürlich handeln wie auf dem Bazar. Von sich aus gehen die nicht freiwillig so hoch. Du solltest so schnell wie möglich eine Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht abschließen, falls Du noch keine hast. Lohnt sich. Die meisten haben aber 3 Monate Vorlaufzeit: Wenn Du morgen die Versicherung abschließt und kommende Woche die Kündigung kriegst, ist es zu spät. Also so früh wie möglich. Geht online. Mach Dich auch schlau bezüglich Kündigungsschutzgesetz und Sozialplan. Oft werden nicht alle auf einen Schlag entlassen, sondern nur die unbequemen oder teuren. Das sind oft die Leute, die schon eine Weile in der Firma sind. Die jungen kann man noch leicht einschüchtern und mittels Änderungskündigung in einen schlechten Vertrag drängen. Wenn die Kündigung kommt bzw. das Angebot eines Aufhebungsvertrages: Ruhe bewahren und an die "3 A" denken: Arzt (krankschreiben lassen), Anwalt konsultieren, Arbeitsamt (erkundigen nach allgemeiner Arbeitsmarktlage und den Sachbearbeiter nach Tipps fragen; die kannst Du normalerweise vergessen, aber Du musst bei dem schön Wetter machen: nicht dass der Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld reindrückt) Schreib auf einen Zettel, wie das optimale Angebot aussehen sollte, damit Du der Kündigung zustimmst: Höhe der Abfindung, x Monate freigestellt sein zur Arbeitsplatzsuche, (sehr) gutes Zeugnis usw. Kein Scheiß bauen! Also keinen Kugelschreiber oder Büroklammer klauen usw. Keine Angriffsfläche bieten für fristlose Kündigung. Fühler ausstrecken nach neuem Job bei den anderen Kunden.
Trau keinem schrieb: > Halbes Brutto-Monatsgehalt ist üblich. Üblich ist auch, dass HR einen > Verhandlungsspielraum hat, und zwar bis zu doppeltem > Brutto-Monatsgehalt. Da muss man natürlich handeln wie auf dem Bazar. > Von sich aus gehen die nicht freiwillig so hoch. Bei den Gehaltsverhandlungen wird bei uns nicht gehandelt, sondern nur die Gehaltsveränderung mitgeteilt. Deswegen wird bei Abfindungen wahrscheinlich auch kaum gehandelt, vermute ich mal... > Wenn die Kündigung kommt bzw. das Angebot eines Aufhebungsvertrages: > Ruhe bewahren und an die "3 A" denken: Arzt (krankschreiben lassen), > Anwalt konsultieren, Arbeitsamt (erkundigen nach allgemeiner > Arbeitsmarktlage und den Sachbearbeiter nach Tipps fragen; die kannst Du > normalerweise vergessen, aber Du musst bei dem schön Wetter machen: > nicht dass der Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld reindrückt) Meinst Du: solange krank schreiben lassen, bis man beim Anwalt war?
Trau keinem schrieb: > Kein Scheiß bauen! Also keinen Kugelschreiber oder Büroklammer klauen > usw. Keine Angriffsfläche bieten für fristlose Kündigung. Das ist das A und O. Leider vergessen das einige immer wieder ... Ansonsten wie schon gesagt: kündigen lassen - nicht aufheben, dann Kündigungsschutzklage einreichen. Vorher informieren, mit welchem Anwalt andere Kollegen schon Erfolg hatten. Die Verhandlungen ziehen sich gerne über die Kündigungsfrist hinaus hin. Bei Einzelkündigungen gibt es normalerweise keinen Rechtsanspruch, wenn ein Sozialplan gemacht werden muss, sind Abfindungen die Regel. Peter_ schrieb: > Bei den Gehaltsverhandlungen wird bei uns nicht gehandelt, sondern nur > die Gehaltsveränderung mitgeteilt. Deswegen wird bei Abfindungen > wahrscheinlich auch kaum gehandelt, vermute ich mal... Das ist eine Firma, da liegen Gelder nicht in Schubladen, sondern in Kostenstellen und sind forecasted, kontiert und budgetiert. Deshalb gibt es immer einen Spielraum, ein guter Anwalt schöpft den auch voll aus.
Manche großen Firmen mit Namen und Ansehen wollen Entlassungen und damit verbundene negative Publicety vermeiden und bieten eine höhere Abfindung, als man auf dem Klageweg rausholen könnte. Damit ist sichergestellt, das alles geräuschlos über die Bühne geht. Habe ich selbst erlebt. Da war die Abfindung nach 4 Jahren Standortschließung höher ausgefallen, als: die Summe nach Sozialplan nach Insolvenz nach 8 Jahren Beschäftigung.
Arbeitsloser schrieb: > Ansonsten wie schon gesagt: kündigen lassen - nicht aufheben, dann > Kündigungsschutzklage einreichen. In der Zwischenzeit kann man durchaus verhandeln. Wenn man mit einer Aufhebung bessere Bedingungen bekommt und der AG dafür kein Verfahren am Hals hat, ist auch beiden gedient. Auch der AG weiß ein sicheres Ende zu würdigen. Ich hatte mal den Fall, daß finaziell nicht mehr zu holen war als eine Abfindung in x, dafür musste ich die restliche Zeit nicht mehr antreten und hatte ein paar Wochen mehr Zeit, anderweitig Geld zu verdienen. War mir genauso recht wie entsprechend höhere Abfindung.
Peter_ schrieb: > Meinst Du: solange krank schreiben lassen, bis man beim Anwalt war? Für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage (Anwalt in der ersten Instanz nicht nötig, aber empfehlenswert) hast du nur drei Wochen. Hat der Laden denn wenigstens 10 Mitarbeiter? Thomas1 schrieb: > Firmen bezahlen nur, um Leute schneller loszuwerden. Ne, um die überhaupt los zu werden. Ansonsten ist der Kündigungsschutz ein fast unüberwindbares Bollwerk mit hohem Prozessrisiko. Da braucht ein Arbeitgeber hieb- und stichfeste Gründe und Beweise. Trau keinem schrieb: > Du solltest so schnell wie möglich eine Rechtschutzversicherung für > Arbeitsrecht abschließen, falls Du noch keine hast. Lohnt sich. Die > meisten haben aber 3 Monate Vorlaufzeit: Wenn Du morgen die Versicherung > abschließt und kommende Woche die Kündigung kriegst, ist es zu spät. Als Gewerkschaftsmitglied hat man automatisch Arbeitsrechtsschutz, aber ab bestimmten Einkommensgrenzen wird das zu teuer, also vergleichen. Trau keinem schrieb: > (erkundigen nach allgemeiner > Arbeitsmarktlage und den Sachbearbeiter nach Tipps fragen; die kannst Du > normalerweise vergessen, aber Du musst bei dem schön Wetter machen: > nicht dass der Dir eine Sperre beim Arbeitslosengeld reindrückt) Bei spezialisierten Jobs kann man die Fachkompetenz des Arbeitsamtes komplett vergessen. Bei ungelernten und einfachen Berufen können die mitunter die Leute wieder unterbringen, aber Akademiker packen die so gut wie gar nicht. Sind damit halt einfach überfordert. Bei Abfindung war es mal so, dass man dann auch eine Sperre von Alg1 bekam. Man kann aber mit der Firma Stillschweigen und Haftung vereinbaren, wenn es doch zu Nachteilen kommt. Ist zwar illegal, aber einige Firmen machen das, weil es für die nur eine Kostenfrage ist. Bei einer Abfindungskündigung wird meist ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Trau keinem schrieb: > Kein Scheiß bauen! Also keinen Kugelschreiber oder Büroklammer klauen > usw. Keine Angriffsfläche bieten für fristlose Kündigung. Eine Abmahnung, der man widersprochen hat ist da eigentlich ohne Bedeutung. Wenn eine Abmahnung allerdings begründet ist, siehts mit einer Abfindung eher düster aus, aber dann nutzen die Firmen wohl auch eher die fristlose Kündigung die für einen dann Folgen hat beim Arbeitslosengeld.
Peter_ schrieb: > Hallo, > ich hab gelesen, dass als Abfindung bei Kündigungen ein halbes > Brutto-Monatsgehalt pro Dienstjahr üblich ist. Nee bei Kündigung ist außer dem Arbeitszeugnis nix üblich. Was Du meinst ist Vertragsauflösung. > hat man dann eine > realistische Chance, den Rest einzuklagen? Klagen kannst Du gerne, aber klagen kannst Du nur auf Einhaltung des Vertrages und da steht sicher nix von Abschiedsgeld. Wenn es dann Geld gibt dann bei im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung. Also der AG gibt dir Geld das du ihm nicht mehr unter die Augen trittst. Ob ihm das 10k Wert ist, kann man nur aus dem Kaffeesatz deuten. Oder sollte man in so einem > Fall besser zähneknirschend zustimmen? Zähne knirschen lassen ist eine schlechte Idee, eine Lösung in Richtung Weiterbeschäftigung zu suchen ist besser. MfG,
Peter_ schrieb: > ich hab gelesen, dass als Abfindung bei Kündigungen ein halbes > Brutto-Monatsgehalt pro Dienstjahr üblich ist. Nein. "Üblich" ist gar nichts, und einen Rechtsanspruch hast du auch nur, wenn der Tarifvertrag entsprechendes vorsieht. Es kommt öfter vor, daß das Unternehmen ein solches Angebot macht, wenn du dafür auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, aber abgesehen von diesem Fall hast du keinen Ansatz, irgendetwas einzuklagen.
Willi schrieb: > Kündigungsschutzgesetz (KSchG) > > §1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung > ... > 2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr Gilt aber nur wenn der AN die Klagefrist verstreichen lässt. Der ganze Text dort: http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html Das Kündigungsschutzgesetz findet auch nicht bei jedem Unternehmen und jeder Kündigung Anwendung. https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/abfindung_gesetzlicher_anspruch_bei_betriebsbedingten_kuendigungen/ MfG,
Peter_ schrieb: > Aber wie funktioniert das normalerweise bei kleinen Mittelständlern > ohne Betriebsrat oder Tarifbindung? Wie viele MA habt ihr?
Peter_ schrieb: > Ich frage, weil beim meinem AG ein großer Kunde abgesprungen ist und die > Konzernmutter einen neuen Controller schickt. Mein Arbeitsplatz ist im > Moment halbwegs sicher, das kann sich aber schnell ändern... > > Danke, Peter Bewerben,Bewerben,Bewerben! Wenn wirklich gekündigt wird, geht`s überhaupt ned wie "wertvoll" ein MA für die Firma ist. Da zählt für die Oben nur die Sicherung des eigenen Posten, und Unten sind dann die Gewerkschaftsseilschaften im BR fest am optimieren des Vorteils der eigenen Gefolgschaft!
Peter_ schrieb: > Meinst Du: solange krank schreiben lassen, bis man beim Anwalt war? Ja, genau. Das läuft ungefähr so: Donnerstag morgens wirst zum Gespräch gebeten bei Chef, Chef-Chef und HR. Die müssen Dir die "traurige" Mitteilung machen, dass Sie Dich entlassen müssen, weil Kunde XY abgesprungen ist. Aber "weil es für uns auch nicht leicht ist, jemand zu entlassen, machen wir Dir ein Angebot. Du kannst Dir das bis Dienstag überlegen, ob Du das annimmst. Andernfalls müssen wir Dir kündigen.". Am nächsten Tag lässt Du Dich krankschreiben, weil Du jetzt andere Prioritäten hast. Termin beim Anwalt machen (Wichtig: Bei einem "Fachanwalt für Arbeitsrecht", also keiner, der alles macht: Scheidung, Wohnrecht, Baurecht usw., sondern wirklich ein Spezialist, der nur arbeitsrechtliche Fälle behandelt). Unbedingt klaren Kopf behalten, viel an die frische Luft gehen, Tagesrhythmus einhalten (nicht bis in die Puppen im Bett bleiben), im Internet recherchieren. Die bei HR sind manchmal richtige Dachplatten. Da kann manchmal was schief gehen in der Kommunikation zwischen HR und Deinen Chefs, was Dir später in die Karten spielt, aber das nur nebenbei. Nicht Zuviel Kontakt mit den Kollegen halten. Also eher zurückhaltend via WhatsApp, Facebook und Co. Du bist krank, nicht mehr und nicht weniger. Es besteht immer noch die Gefahr/Möglichkeit, dass die Firma das Angebot/die Kündigung zurückzieht und Du weiterbeschäftigt bleibst; und Sie Dir dann irgendeine Falle stellen - aber mit so was muss man eh immer rechnen, auch als ungekündigter ;-) Kopf hoch: Natürlich ist es gut, wenn Du einen neuen Arbeitgeber findest. Wenn Du aber jetzt kündigst, bekommst Du keine Abfindung. Also besser, jetzt in aller Ruhe den Absprung vorbereiten, und wenn es dann soweit ist, alles mitnehmen was geht.
Marx W. schrieb: > Bewerben, Bewerben, Bewerben! Das muss nicht notwendigerweise extern sein. Hängt aber sehr von den Bedingungen ab. Wenn es bei Entlassungen nicht primär um die generelle Reduktion von FTE/headcount geht, dann macht es aus meiner Erfahrung heraus Sinn, sich schon früh mit anderen Projekten zu vernetzen. Bei einer Matrixorganisation gezielt nach Chancen suchen, in anderen Projekten Einsatz zu finden, falls im eigenen Projekt mal Leerlauf herrscht. Das lässt sich gut verargumentieren, weil die Kostenstelle des eigenen Projektleiters für die Zeit der "Ausleihe" entlastet wird. Das aufnehmende Projekt ist meist froh, dass jemand einspringen kann, wenn Not am Mann ist.
sich krankschreiben lassen, auch wenn man völlig gesund ist? Wie soll das denn gehen? Bei meinem ersten Jobverlust (Gewinnwarnung und dann mehrere Entlassungswellen) gab es auch eine Abfindung von 0,7 x Monatsgehalt x Betriebszugehörigkeit in Jahren. Jedoch hat davon knapp die Hälfte die Steuer und die anderen Abzüge gefressen, sodass nicht so viel übrig blieb. Interssant war, dass ich (und die 10 anderen Entwickler) sofort freigestellt wurden und nichtmal eine Übergabe an die letzten zwei Entwickler (Abteilungsleiter und Architekt) stattfinden sollte. In den Vorstellungsgesprächen wurde ich nach dem Grund für einen Wechsel gefragt, da war ich immer ehrlich und habe von der Gewinnwarnung und den Entlassungswellen erzählt und auch, dass ich einer der letzten war, der gegangen wurde.
CyanYellow schrieb: > nkschreiben lassen, auch wenn man völlig gesund ist? Wie soll > das denn gehen? Burn out, oder irgendwas mit der Lunge, oder Brummschädel etc ....!
Allgemeinärzte sind alles Quacksalber, die nur Impfungen und Hustensaft kennen. Mich hat mal einer trotz Röntgenbild wegen eines angeblichen Fußbruches während eines Schulpraktikums krankgeschrieben, wo man mich Waschmaschinen schleppen lassen hat. War kurz erschrocken als er Röntgen wollte bzw überhaupt das Gerät hat, aber wie gesagt, die glauben jeden Scheiß. Siehe auch Krankschreibungen vor Prüfungen im Studium. Sei nicht so naiv.
Nemesis schrieb: > Bei Abfindung war es mal so, dass man dann auch eine Sperre von Alg1 > bekam. Man kann aber mit der Firma Stillschweigen und Haftung > vereinbaren, wenn es doch zu Nachteilen kommt. Ist zwar illegal, aber > einige Firmen machen das, weil es für die nur eine Kostenfrage ist. > Bei einer Abfindungskündigung wird meist ein Aufhebungsvertrag > geschlossen. Beim Arbeitsamt aufzuschlagen und denen einen Aufhebungsvertrag ohne Abfindung zu präsentieren, ist aber wenig glaubwürdig. Das ist ja so, als hätte man selbst gekündigt, und dann gibt es auch kein Alg1.
Nemesis schrieb: > Bei Abfindung war es mal so, dass man dann auch eine Sperre von Alg1 > bekam. Man kann aber mit der Firma Stillschweigen und Haftung > vereinbaren, wenn es doch zu Nachteilen kommt. Ist zwar illegal, aber Abfindung muss auch noch versteuert werden, bei Nichtangabe begehst du also Steuerhinterziehung. https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/sind-fuer-eine-abfindung-steuern-faellig.html http://abfindungsrechner.biz/ Es kann also gut passieren, das die Abfindung grad mal so reicht um Krankenkasse und lebenshaltung bis zum Verstreichen der Sperre vom Amt zur überbrücken. MfG,
Fpga K. schrieb: > Abfindung muss auch noch versteuert werden, bei Nichtangabe begehst du > also Steuerhinterziehung. Wie soll man Abfindung nicht versteuern? Die wenigsten Firmen werden die Abfindung in bar auszahlen! Die Angabe in der Steuererklärung dient eher dazu, zuviel gezahlte Steuern zurückzukriegen. > Es kann also gut passieren, das die Abfindung grad mal so reicht um > Krankenkasse und lebenshaltung bis zum Verstreichen der Sperre vom Amt > zur überbrücken. Lebenshaltungskosten sind doch schonmal ein Wort... Außerdem ist man in unserer Branche selten langte arbeitslos.
Peter_ schrieb: > arx W. schrieb: > >> Automotiv-Zuli? > > Entwicklungs-DL, es müßten so knappe 100 Leute sein. Ähh, als eigene GmbH wohl geführt? Wohl ein "sweat shop" ala DDR 4.0? Also da würde ich mich mal drauf vorbereiten das es a) keine Abfindung gibt. b) die Kündigung promt kommt c) die sowas schon öfter machten d) es reihum zum Cheffe geht und jeder gleich die Kündigung überreicht bekommt. e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst und gleich den Schreibtisch unter Aufsicht noch räumst und dann vor die Tür gesetzt wirst!
Peter_ schrieb: > Lebenshaltungskosten sind doch schonmal ein Wort... Außerdem ist man in > unserer Branche selten langte arbeitslos. Hire und Fire!
Marx W. schrieb: > Also da würde ich mich mal drauf vorbereiten das es > a) keine Abfindung gibt. > b) die Kündigung promt kommt > c) die sowas schon öfter machten > d) es reihum zum Cheffe geht und jeder gleich die Kündigung überreicht > bekommt. > e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst und > gleich den Schreibtisch unter Aufsicht noch räumst und dann vor die Tür > gesetzt wirst! Die gekündigten Kollegen, bei denen ich die Kündigung mitbekommen habe, waren danach tatsächlich sofort weg. Aber wie kommst Du auf "keine Abfindung"? Leute komplett ohne Abfindung zu kündigen, ist doch auch bei kleinen Firmen fast unmöglich?
Peter_ schrieb: > Die gekündigten Kollegen, bei denen ich die Kündigung mitbekommen habe, > waren danach tatsächlich sofort weg. genau anders verhält es sich, meiner Erfahrung nach, wenn man selbst kündigt: dann wird man natürlich bis zum letzten möglichen Tag weiterarbeiten gelassen.
Peter_ schrieb: > Aber wie kommst Du auf "keine Abfindung"? Leute komplett ohne Abfindung > zu kündigen, ist doch auch bei kleinen Firmen fast unmöglich? Betriebsbedingt Kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfristen, da braucht`s keine Abfindung. Abfindung gibt`s nur wenn die Leute gehen weil sie irgendein Recht geltend machen könnten mit der die Kündigung nicht rechtsmäßig wäre!
CyanYellow schrieb: > genau anders verhält es sich, meiner Erfahrung nach, wenn man selbst > kündigt: dann wird man natürlich bis zum letzten möglichen Tag > weiterarbeiten gelassen. Gernau, fir wollen ja noch ein gutes Arbeitszeugnis bekommen!
Peter_ schrieb: > Aber wie kommst Du auf "keine Abfindung"? Leute komplett ohne Abfindung > zu kündigen, ist doch auch bei kleinen Firmen fast unmöglich? Wie kommst du denn darauf? Gerade bei kleineren Firmen wo keine Gewerkschaft dahintersteht ist es einfach möglich und Abfindungen gibt es eher selten.
> a) keine Abfindung gibt. > b) die Kündigung promt kommt > c) die sowas schon öfter machten > d) es reihum zum Cheffe geht und jeder gleich die Kündigung überreicht > bekommt. > e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst und > gleich den Schreibtisch unter Aufsicht noch räumst und dann vor die Tür > gesetzt wirst! f) Security's gonna rough you up a bit on the way out.
Marx W. schrieb: > e) du den Eingang der Kündigung gleich schriftlich bestätigen darfst Is nich. Gibt es keine gesetzliche Grundlage für, dass du das bestätigen musst. Sollte man auf keinen Fall machen, könnte einem im Ernstfall so ausgelegt werden, dass man mit der Kündigung einverstanden ist!!!
Claus M. schrieb: > Is nich. Gibt es keine gesetzliche Grundlage für, dass du das bestätigen > musst. Sollte man auf keinen Fall machen, könnte einem im Ernstfall so > ausgelegt werden, dass man mit der Kündigung einverstanden ist!!! Was soll das bringen? Vor Zeugen verweigert man die Annahme der schriftlichen Kündigung!
Marx W. schrieb: > Claus M. schrieb: > Is nich. Gibt es keine gesetzliche Grundlage für, dass du das bestätigen > musst. Sollte man auf keinen Fall machen, könnte einem im Ernstfall so > ausgelegt werden, dass man mit der Kündigung einverstanden ist!!! > > Was soll das bringen? > Vor Zeugen verweigert man die Annahme der schriftlichen Kündigung! Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft d.h. sie Bedarf um wirksam zu werden keinerlei Bestätigung von dir. Sobald sie in den persönlichen Machtbereich des Empfängers gelangt, gilt sie als zugestellt und wirksam.
Peter_ schrieb: > Die gekündigten Kollegen, bei denen ich die Kündigung mitbekommen habe, > waren danach tatsächlich sofort weg. Jo, ist doch super. Wenn Dir gekündigt wird, hast Du ganz andere Sorgen, als das Projekt, an dem Du gerade arbeitest. Hast Du Kontakt zu den gekündigten Kollegen? Da würde ich nachbohren, wie genau das abgelaufen ist. Nicht per Mail, sondern eher persönlich beim Bierchen. Im Aufhebungsvertrag ist immer so eine Klausel, dass beide Seiten nicht über die Details mit Dritten reden dürfen. Für Außenstehende sehen die gekündigten dann immer ein wenig wie Loser aus und ernten Mitleid, innerlich sind sie total entspannt.
Trau keinem schrieb: > Hast Du Kontakt zu den gekündigten Kollegen? Da würde ich nachbohren, > wie genau das abgelaufen ist. Nicht per Mail, sondern eher persönlich > beim Bierchen. Werde ich versuchen, danke. > Im Aufhebungsvertrag ist immer so eine Klausel, dass > beide Seiten nicht über die Details mit Dritten reden dürfen. Für > Außenstehende sehen die gekündigten dann immer ein wenig wie Loser aus > und ernten Mitleid, innerlich sind sie total entspannt. ;-)
Trau keinem schrieb: >Im Aufhebungsvertrag ist immer so eine Klausel, dass > beide Seiten nicht über die Details mit Dritten reden dürfen. Eine solche Klausel ist für normale Angestellte sowieso unwirksam.
wie schon oben gesagt wurde: Wenn es nicht mind. 1 Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit gibt: kündigen lassen. Dann Kündigungsschutzklage. Das kann mehrere Monate, manchmal ein halbes Jahr dauern, bis es einen Gerichtstermin gibt. Wenn Du gewinnst (was wahrscheinlich ist, wenn Du Dir nichts zu Schulden kommen hast), ist die Kündigung wirkungslos, Du darfst dort weiterarbeiten und die Firma muss den Arbeitslohn der Monate dazwischen bezahlen. Das scheuen die wie der Teufel, denn sie können nicht planen. Es gibt Firmen, da geht ohne Klage und ohne Anwalt nichts - einfach nur, weil es genügend Mitarbeiter gibt, die nichts dergleichen unternehmen, da es zu risikoreich ist. Damit kalkulieren die, am Ende ist es billiger für sie. In der Regel wird spätestens kurz vor dem Gerichtstermin vom Arbeitgeber ein Rückzieher gemacht und die geforderte Abfindung gezahlt. Fordern tut man natürlich 1 Monatsgehalt per Zugehörigkeitsjahr. Und ich habe das auch immer! bekommen..... Vernünftige Arbeitgeber bieten das auch von sich aus an, alleine schon um keine Unruhe ins Unternehmen zu bekommen und damit Projekte noch vernünftig übergeben/abgeschlossen werden. Bei einem M.Gehalt/Jahr kann man auch durchaus bis zuende arbeiten = Fairness von beiden Seiten.
Robert schrieb: > Fordern tut man natürlich 1 Monatsgehalt per Zugehörigkeitsjahr. LOL, wie willst Du da noch verhandeln? Natürlich fordert man 5-6 Monatsgehälter + 12 Monate unwiderrufliche Freistellung (= Urlaub). Ganz wichtig: Egal, was man fordert - die Gegenseite wird aus allen Wolken fallen. Das gehört zum Ritual.
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