Hallo, ich hatte mir überlegt die Blinker eines Motorrades über Taster mit nem ATtiny zu steuern, dachte mir mc -> npn transistortreiberstufe -> P-MosFet -> Blinker, dazu im Anhang die Ansteuerung wie ich mir das so vorstelle. Für einen bestimmten Fet hab ich mich noch nicht entschieden. Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu gestalten? Reicht eigentlich für den ATtiny als Stromversorgung ein z.B. dicker Kondensator + 7805 über die 12V Batterie aus oder nimmt man da besser was anderes für den Betrieb am laufenden Motorrad? Grobi
Grobi schrieb: > Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu > gestalten? Mehr als genug! - Serienschaltung der Lampen ist eine ganz dumme Idee: Brennt eine durch, bleibt auch die intakte dunkel - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die Betriebserlaubnis deines Gefährts. > Reicht eigentlich für den ATtiny als Stromversorgung ein z.B. dicker > Kondensator + 7805 über die 12V Batterie aus oder nimmt man da besser > was anderes für den Betrieb am laufenden Motorrad? Reicht ausserdem nicht, da müsste noch Transientenschutz davor, so ein Bordnetz ist arg "verschmutzt". Da sind Transienten mit tw. Über 100 drauf...
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µC ist für eine Blinkschaltung etwas übertrieben. An den Lampen sind 12V und GND vertauscht. Und ich würd allgemein die Finger vom Mopped lassen. Man baut da nicht einfach mal n paar Transistoren rein.
Ok , Danke für die Hinweise, das mit der Betriebserlaubnis hätte ich mir auch denken können.
Grobi schrieb: > Ok , Danke für die Hinweise, das mit der Betriebserlaubnis hätte ich mir > auch denken können. Und diese Regelungen gibts nicht ohne Grund: http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.23
Thorsten S. schrieb: > Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz > sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. Dieses Relikt ist den alten Bimetall Blinkgebern geschuldet, die bei zu wenig Last einfach nicht warm genug wurden und kürzer öffneten. Wenn der Blinker heute erfunden würde käme wohl niemand auf die Idee diesen "Hinweis" zu implementieren. Funtionierende Bremsleuchten sind beispielsweise genauso wichtig und Lampenkontrollgeräte nicht flächendeckend vorgeschrieben.
> Dieses Relikt ist den alten Bimetall Blinkgebern geschuldet Nein. Nahezu alle elektronischen Blinkrelais verhalten sich genau so. Zumindest bei Motorrädern. Außer bei Fahrzeugen, die Serienmäßig mit LED's ausgestattet sind. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Blinkgeber#Elektronische_Blinkgeber Und im Online Shop von Louis kann man lesen, dass diese Funktion beim Umbau auf LED berücksichtigt werden muss. Sonst blinken die LED's zu schnell.
Thorsten S. schrieb: > - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz > sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. Inzwischen ist anstelle der Änderung der Frequenz auch eine Kontrolleuchte für Lampenfunktion zulässig. Entscheidend ist aber wohl die Gesetzgebung zum Zeitpunbkt als das KBA die Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug erteilt hat. Wer es genau wissen will: Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE
Thorsten S. schrieb: > - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz > sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. Das stimmt nicht! Je nach Zulassung des Fzg (EU oder nat. Zulassung) gelten unterschiedliche Anforderungen: Bei nat. Zulassung: §54 STVZO:Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern ... Da steht GARNICHTS von wegen "...müssen Frequenz verdoppeln"! Bei EU Zulassung: nach EG-Rili 93/92/EWG: Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. Arbeitet sie optisch, so muss sie aus einer oder mehreren blinkenden grünen Leuchten bestehen, die bei Funktionsstörung eines Fahrtrichtungsanzeigers entweder erlöschen oder auf Dauerlicht wechseln oder ihre Blinkfrequenz merklich verändern. In der UN/ECE-R53 steht sinngemäß das Selbe... WIE ich also die Funktion der Blinkleuchten überwache, ist meine Sache, die Anzeige eines Ausfalls ist geregelt, siehe oben. Das die Hersteller sich einen Weg ausgewählt haben, steht auf einem ganz anderen Blatt... > - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die > Betriebserlaubnis deines Gefährts. Völliger Schwachsinn! Eine Bauartzulassung ist nur zu den LEUCHTEN gefordert! Zu den Schaltungen selbst findet man nur wenige Angaben. Es heißt in den Vorschriften z.B.: "Bei Funktionsstörungen eines Fahrtrichtungsanzeigers, die nicht durch Kurzschluss verursacht sind, muss (müssen) der (die) Fahrtrichtungsanzeiger für dieselbe Richtung weiterblinken oder weiterleuchten, jedoch darf in diesem Fall die Blinkfrequenz von der vorgeschriebenen abweichen..." Reihenschaltung der Lampen geht also nicht. Du solltest also Deinem Blinkgeber eine Möglichkeit der Überwachung der Funktion der Lampen spendieren. Oder Du legst LWL Kabel von den Lampen zum Cockpit, Deine Sache! ;-) Mit einem Tiny o.ä. kann man da schicke Sachen bauen, Stichwort Ausfallwahrscheinlichkeit. Just my 2 Cents Elux
Ich hatte mal ein China-Moped, wo die Kontrolleuchten für die Blinker defekt waren. Mir war das völlig egal, weil die Blinker im Blickfeld deutlich zu sehen waren. Aber ein Polizist hatte tatsächlich Nachbesserung verlangt. Als Teenager fand ich das gar nicht nett. Der Witz ist, dass diese Kontroll-Leuchten keineswegs die Funktion der Lampen kontrollieren. Aber das ist dasnn wohl wieder egal, hauptsache Leuchte ist vorhanden.
Reiner O. schrieb: >> - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die >> Betriebserlaubnis deines Gefährts. > > Völliger Schwachsinn! > Eine Bauartzulassung ist nur zu den LEUCHTEN gefordert! > Zu den Schaltungen selbst findet man nur wenige Angaben. Im Zweifel lautet dann nach einem Unfall der Spruch des Gutachters so ähnlich: "Es wurde eine Manipulation der Blinkersteuerung festgestellt." oder "Die Blinkersteuerung wurde durch einen Eigenbau ersetzt, dessen Funktionweise nicht nachgewiesen werden kann." Was der Haftpflicht oder Krankenversicherung dann ungeahnte Möglichkeiten eröffnet ihr Ergebnis zu optimieren. Wenn die sich dann weigert Kosten zu übernehmen (die bei Personenschäden ganz schnell 5 oder 6stellig werden können) dann kann man sich auf Jahre Ärger und 5 stellige Prozesskosten einstellen, bis man vieleicht recht bekommt. Und das alles nur weil man sein Basteltrieb nicht im Griff hatte? Wers braucht.
Das ist hier ein absoluter Reflex: Wenn an Fahrzeugen was gebastelt wird -> Erlöschen der Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes -> ewige Armut und Verdammnis. Es ist nur die Frage, ob das direkt im ersten post kommt oder erst im zweiten oder dritten, lächerlich. Und beim Blinker ist es mehr oder weniger eh egal, ob die funktionieren oder nicht (das ist Ironie), weil tendenziell immer weniger geblinkt wird (das ist Realität). Und wenn, dann als Bestätigungsblinken und nicht als Ankündigungsblinken (Spurwechsel: Rausziehen, in dem Augenblick oder danach noch einmal kurz auf den Blinker tippen). Und wie im Kreisverkehr geblinkt werden soll, weiss die Hälfte der Fahrer gar nicht, von der restlichen Hälfte macht es wiederum nur die Hälfte richtig. Zum eigentlichen Thema - was ist zu beachten: -Stromversorgung muss sauber gestaltet sein und mit den üblichen Störungen im Kfz klarkommen. Das wird auch immer als no-go für Eigenbauten wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Es ist nicht ganz trivial, aber auch keine Raketentechnik. -ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder Durchscheuern) -als Leistungsschalter würde ich einen integrierten highside-switch vorschlagen (BTSxxx o.ä.) -wird auch gerne vergessen: Ruhestrom bachten. Gerade Motorräder stehen schon mal ein paar Wochen, wenige mA Ruhestrom bedeuten den Exitus der Batterie. Also immer nur an Zündungsplus anschliessen. Frisch ans Werk!
@der Andere: Das ist so nicht richtig. Die "Manipulation" müsste ursächlich für den evtl. folgenschweren Unfall sein, nicht die blosse Existenz. Das ist bei Blinkern prinzipiell auszuschliessen. Einfacher Fall: du stehst in der Nebenstrasse, auf der Hauptstrasse kommt von links einer und blinkt rechts, du fährst los und es kracht, weil der gar abbiegen wollte, sondern: -den Blinker schlicht vergessen hat auszustellen -aus Versehen geblinkt hat -sich im letzten Moment umentschieden hat -der "manipulierte" Blinkgeber sich selbsständig gemacht hat Anders sieht es z.B. beim Basteln an Bremsen oder Fahrgestell
H.Joachim S. schrieb: > Anders sieht es z.B. beim Basteln an Bremsen oder Fahrgestell Du hast schon recht. Beim Blinken ist es immer schwierig nachzuweisen. Ich bin aber bei Versicherern sehr vorsichtig geworden. Was nützt dir recht zu haben, wenn zum Recht bekommen viele Jahre Stress und tausende an Prozesskosten erst mal vorzustrecken sind.
Es gibt in solch einem Fall keinen Prozess, nicht mal einen Gutachter. Es gibt ja auch keine prinzipielle Pflicht, das Fahrzeug bei Teil- oder Totalausfall der Beleuchtungsanlage sofort stehen zu lassen (im Dunklen sollte man das trotzdem tun :-) Es gibt wiederum die "Pflicht", sich vor Fahrtantritt von der korrekten Funktion sämtlicher Leuchten zu überzeugen - ähm, ausser in der Fahrschule habe ich noch nie gesehen, dass das einer macht :-) Ok, heutzutage ist das was einfacher, da die Leuchten überwacht werden.
H.Joachim S. schrieb: > Das ist hier ein absoluter Reflex: > Wenn an Fahrzeugen was gebastelt wird -> Erlöschen der > Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes -> ewige Armut und > Verdammnis. Ich weiß; Aschenbecher ausgekippt -> Erlöschen der Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes... Je nach Konstruktion der Blinkleuchten (die ja nicht geändert werden darf...) würde ich Low-Side-Switche vorziehen. Macht Ford(USA) bei einigen Fahrzeugen indessen auch so. Vereinfacht die Messung des Stromes ein wenig, falls man mit einem Shunt messen möchte. >-der "manipulierte" Blinkgeber sich selbsständig gemacht hat So lange man das BL per Schalter einschaltet (l/r mit einem Schalter) -> wie soll das gehen? >-ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht >seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels >Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die >Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und >Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder >Durchscheuern) Ach DAHER kommen die ganzen brennenden Motorräder, die man auf den Straßen immer so sieht ;-) >Das wird auch immer als no-go für Eigenbauten wie eine Monstranz vor sich >hergetragen. Aber wirklich!!! Das ach so verseuchte "Boardnetz"... MfG Elux
H.Joachim S. schrieb: > -ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht > seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels > Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die > Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und > Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder > Durchscheuern) Mir kommen die Tränen, vor Lachen. Woher hast du diese Weisheit? Ich kenne einen Mercedes, der hat zwei Batterien, unter Fahrersitz und Beifahrersitz verbaut. Die Verbindung ist ein fingerdickes Kabel, das sich ab und an mal durch scheuert. Dann wird dir der Hintern heiß. Bei nahezu allen Fahrzeugen aller Hersteller ist die Leitung zwischen Batterie und Starter nicht abgesichert. Weitere Beispiele schenke ich mir.
Georg G. schrieb: > Bei nahezu allen Fahrzeugen aller Hersteller > ist die Leitung zwischen Batterie und Starter nicht abgesichert. Und bei sehr vielen Fahrzeugen auch noch die Leitung zum Generator... Das stimmt aber nicht ganz: im Fall von Unfällen und der damit verbundenen Brandgefahr durch Kurzschluss wegen der plötzlichen individuellen Designänderung haben mittlerweile eine ganze Reihe von Fahrzeugen Pyrosicherungen oder Sicherheitsbatterieklemmen verbaut. MfG Elux
Reiner O. schrieb: > Thorsten S. schrieb: >> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz >> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. > > Das stimmt nicht! ... > In der UN/ECE-R53 steht sinngemäß das Selbe... Komisch, wenn ich die ECE-R53 lese dann steht da: Funktionskontrolle: Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein... ...oder auf Dauerlicht wechseln oder ihre Blinkfrequenz merklich verändern.
Thomas F. schrieb: > Komisch, wenn ich die ECE-R53 lese dann steht da:... Stimmt, so hatte ich geschrieben. Was ist daran komisch?
Die Zeiten sind vorbei.... Nix mehr Blinkfrequenz ändern. Nix mehr Funktionskontrolle Ein Beispiel von vielen: https://www.louis.de/artikel/kellermann-blinkrelais/10032036 Schön, mit E Prüfzeichen... alles gut....
Reiner O. schrieb: > Ach DAHER kommen die ganzen brennenden Motorräder, die man auf den > Straßen immer so sieht ;-) Meinst Du die? https://img10.deviantart.net/7db1/i/2010/357/c/c/ghost_rider_by_nachomolina-d32ew9j.jpg
U. C. schrieb: > Ein Beispiel von vielen: > https://www.louis.de/artikel/kellermann-blinkrelais/10032036 Zitat aus der Anleitung: "Sollte eine Warnblinkanlage im Fahrzeug vorhanden sein, muss diese ... stillgelegt werden." Nein Danke, sowas würde ich nicht verbauen.
H.Joachim S. schrieb: > Einfacher Fall: du stehst in der Nebenstrasse, auf der Hauptstrasse > kommt von links einer und blinkt rechts, du fährst los und es kracht, > weil der gar abbiegen wollte, sondern: In diesem (schlecht konstruierten) Beispiel sind Deine Blinker unwichtig. Du hast schlicht und einfach dem Benutzer der Hauptstrasse Vorfahrt zu gewaehren, ob der blinkt oder nicht ist unwichtig. Deine Blinker sind also komplett unwichtig hier und werden auch nicht naeher untersucht werden. wendelsberg
Stefan U. schrieb: > Sonst blinken die LED's Stefan U. schrieb: > die Serienmäßig mit > LED's http://www.deppenapostroph.info #A2
Hier als kleine Anregung. Einfach den alten Blinkgeber ausbauen und den hier gezeigten einbauen. Polarität ist egal. Funktioniert für 6V und 12V. Automatische Strommessung für schnelles Blinken bei kaputter Lampe ist eingebaut. Die Anschlüsse sind gewinkelte 6.3mm FastOn-Stecker.
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Anbei die Hex-Datei. Fuses sind 0xFF, 0xD5, 0x62. Die Platine ist einseitig mit Brücken, der Elko liegt angewinkelt auf der TOP-Seite. Fotos folgen.
Hier die Fotos. Wer das Teil nachbauen möchte, kann sich bei mir die ASM-Sources bestellen. Eine Temperaturmessung und eine Spannungsmessung ist im Programm enthalten. Diese beiden Werte müssen kalibriert und in´s EEPROM geschrieben werden. Die Strommessung speichert automatisch nach dem ersten Einschalten den Wert für eine intakte Blinkanlage in das EEPROM. Ist die Stromaufnahme im Betrieb deutlich geringer, wird auf Schnellblinken umgeschaltet. Will man den Blinkgeber an einem anderen Fahrzeug betreiben oder die Strommessung ist aufgrund einer erschöpften Batterie fehlgeschlagen, genügt ein Umpolen des Blinkgebers, um die alten Werte zu löschen und durch eine neue Messung zu ersetzen. P.S: im Schaltplan nicht eingezeichnet ist eine bidirektionale TVS-Diode (18V/600W), die zwischen die FastOn-Stecker gelötet ist. Diese verhindert das Eindringen von Überspannungstransienten in die Schaltung. Die Pads sind im Layout vorhanden (rechtes Foto, rechte Seite).
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Ihr lieben Leut, vom Basteln lasst ihr euch ja eh nicht abhalten. Aber wenn dann Gerüchte gestreut werden, dass für ein sicherheitsrelevantes Bauteil keine Bauartzulassung nötig ist, muss jedem klar sein: DOCH, sie ist. Basteln ist also illegal und jeder muss entscheiden ob er im Fall des Falles (gründliche Kontrolle oder Unfall) Ärger haben will oder nicht. Wenn allerdings Volvo u.andere "legal" oranges Positionslicht nach vorne scheinen lassen und man erst eine Weile hinschauen muss um zu sehen, ob nicht doch der Blinker an ist relativiert das die Bewertung etwas - aber illegal bleibt Basteln doch...
Ok mal n paar Tage nicht hingeschaut und schon so eine Diskussion losgetreten :) also zu der ganzen ABE Geschichte, das ist für ein Motorrad gedacht as erst noch "gebaut" wird (nicht von mir, man hatte mich einfach nur nach so einer Blinkerschaltung gefragt) also das ganze Ding muss eh "abgenommen" werden von daher mache ich mir da keine Sorgen. Mir ging es eigentlich eher darum ob man das mit dem NPN Transistor und Spannungsteiler als Treiber / Schalter für den Fet so überhaupt machen sollte oder besser nicht, natürlich könnte man auch logiclevel Fet nehmen und direkt ansteuern, aber warum nicht auch mal so. Das mit der Erkennung ob der Blinker noch funktioniert lässt sich ja Dank des mc auch einfach regeln, von daher kann ich dann auch gerne im Fehlerfall die Frequenz verdoppeln.
Danke Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) für deinen Beitrag und die Schaltung, wirklich sehr cool!
oweh schrieb: > Aber wenn dann Gerüchte gestreut werden, dass für ein > sicherheitsrelevantes Bauteil keine Bauartzulassung nötig ist, muss > jedem klar sein: DOCH, sie ist. Beleg, quelle, ..?
Und was den versicherungsschutz angeht, kann man davon ausgehen, dass ein fahrzeug nur dann versicherungsfähig ist, wenn die betriebszulassung nicht beeinzrächtigt ist. Was die E nummern angeht, ist diese für jeder fest mit der fahrzeugelektrik verbundenen komponete nötig. Das zulassungverfahren durchlaufen die hersteller nicht, weil das lustig und billig ist. Wer dazu fragen hat, kann sich an jede sachverständigenstelle wenden... Die suchen einem schon das passende regelwerk raus... Genau wie jeder anwalt vor gericht, bei der verhandlung wer den unterhalt von kleim timmy bezahlt, der da auf die strasse lief, und von einem fahrzeug angefahren wurde, welches ohne betriebszulassung unterwegs war... Da ist man übrigens automatisch mindesten anteilig schuldig...
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Thomas F. schrieb: > Wer es genau wissen will: > Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48: > > http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den Ahnungslosen so verbrochen wird. siehe Abschnitt 6.5.8 Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte". Wie funktioniert diese? Neues Bauteil? Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte. Gruß fossi
so'n Blinker geht auch ohne Bimetall-Relais rein elektromechanisch. Wechsler-Relais, Widerstand und Kondensator sind dazu alles was es braucht.
Ja und dann wird die Frequenz nicht präzise eingehalten und du hast keine Kontrolleuchte, die anzeigt, ob die Blinker wirklich funktionieren.
Btw, der sachverständigenstelle steht es natürlich frei, diese dennoch zuzulassen... Aber da sollte man sich vorher mit denen unterhalten, welche anforderungen einzuhalten sind. Sonst macht man es evtl 2x.
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Stefan U. schrieb: > Ja und dann wird die Frequenz nicht präzise eingehalten und du hast > keine Kontrolleuchte, die anzeigt, ob die Blinker wirklich > funktionieren. Frequenz nicht ganz präzise, das mag sein, wie weit ist das relevant? aber Kontrolleuchte? bist Du Dir da sicher dass das damit nicht doch funzt? ich krieg Dir das auch hin, dass das abwechselnd blinkt.
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Steven M. schrieb: > Was die E nummern angeht, ist diese für jeder > fest mit der fahrzeugelektrik verbundenen komponete nötig. Das ist aber falsch, was du da pauschal schreibst. (1) Es gab eine Zeit vor dem E-Prüfzeichen, die Fahrzeuge aus dieser Zeit sind unverändert zulassungsfähig. (2) Es gibt Bauteile/Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis besteht. Diese tragen kein e-Prüfzeichen und sind trotzdem erlaubt. Zum Beispiel fallen quasi alle Motorrad-Bremsscheiben, Leistungs-Drosseleinheiten, ganze Mofas und manchmal auch Zubehörauspuffanlagen darunter. Die tragen kein e-Prüfzeichen, sondern haben eine ABE. (3) Man kann eine Einzelbetriebserlaubnis erwirken, z.B. nach exzessiven Umbauten am Motorrad. (4) Man kann der Prüfstelle ein Teilegutachten des Herstellers vorlegen und bekommt dann einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere. Dieter J. schrieb: > Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte". > Wie funktioniert diese? Neues Bauteil? Ist sicherlich ungünstig formuliert... vielleicht auch ein Übersetzungsfehler. Manche Motorroller haben aber tatsächlich einen Piepser, der beim Blinken mitpiepst.
da hast du völlig recht,... ich konnte es allerdings nicht mehr nachtragen... aber ob man eine selbstgebastelte elektronische komponente einfach mal so beim sachvertändigen eingetragen bekommt? bin mir da nicht so sicher ;) ... aber wie schon geschrieben, ist die tüv/dekra-stelle da einfach der bessere ansprechpartner...
Nase schrieb: > (1) Es gab eine Zeit vor dem E-Prüfzeichen, die Fahrzeuge aus dieser > Zeit sind unverändert zulassungsfähig. > (2) Es gibt Bauteile/Fahrzeuge, für die eine allgemeine > Betriebserlaubnis besteht. Diese tragen kein e-Prüfzeichen und sind > trotzdem erlaubt. Zum Beispiel fallen quasi alle Motorrad-Bremsscheiben, > Leistungs-Drosseleinheiten, ganze Mofas und manchmal auch > Zubehörauspuffanlagen darunter. Die tragen kein e-Prüfzeichen, sondern > haben eine ABE. > (3) Man kann eine Einzelbetriebserlaubnis erwirken, z.B. nach exzessiven > Umbauten am Motorrad. > (4) Man kann der Prüfstelle ein Teilegutachten des Herstellers vorlegen > und bekommt dann einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere. (5) Man kennt jemand, der jemand kennt, der beim TÜV arbeitet ;)
DuKati schrieb: > (5) Man kennt jemand, der jemand kennt, der beim TÜV arbeitet ;) ...und mit einem bein schon im knast steht... ;)
Weiß eigentlich noch jemand, worum es in diesem Thread eigentlich geht?! Ich meine, es war nicht nach einer Rechtsberatung gefragt worden...
Steven M. schrieb: > aber ob man eine selbstgebastelte elektronische komponente einfach mal > so beim sachvertändigen eingetragen bekommt? Musst du ja auch nicht. Das ECE-Verfahren mit den e-Prüfzeichen ist ja in erster Linie eine nicht-exklusive Vereinfachung der ganzen Richtlinien. Wenn ein Teil genehmigungspflichtig ist und es dafür auch eine ECE-Regelung gibt, dann kann jedes an dem ECE-Verfahren teilnehmende Land darauf ein Prüfzeichen ausstellen (wenns der Regelung entspricht natürlich). Im Gegenzug erkennen alle anderen teilnehmenden Länder das Prüfzeichen an. Es gibt aber auch Teile, für die ein e-Prüfzeichen ausgestellt wird, die aber in einem Land garnicht genehmigungspflichtig sind. Dann ist das Zeichen zwar schön, aber hinfällig. Umgekehrt kann es in einem Land auch andere Genehmigungsverfahren für Teile geben. Hier in Deutschland z.B. die Allgemeine Betriebserlaubnis. Zu klären wäre also, ob ein Blinkerrelais hier in Deutschland genehmigungspflichtig ist. Ich bezweifle das.
Nase schrieb: > Zu klären wäre also, ob ein Blinkerrelais hier in Deutschland > genehmigungspflichtig ist. Ich bezweifle das. meines Wissens ist, fällt alles was fest mit dem Boardnetz verbunden ist unter diese Pflicht (allerdings bezieht sich das eher auf PKW... leider findet man es nicht, wenn mans mal brauch) Ein Gerät am Ziggiport ist es nicht, ein Blinkrelais wird es aber mit Sicherheit sein sicher bin ich mir da aber auch nicht ^^ könnt ja selber lesen... den Anhang konnte ich jetzt auf die schnelle nicht finden... aber die elektromagnetische Verträglichkeit zu belegen, dürfte für Hobbybastler wohl eine sportliche Herrausforderung sein ;) zitat StVZO https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html § 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors (3) Bei Kraftfahrzeugen nach *Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG* sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden. § 55a Elektromagnetische Verträglichkeit (1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h – ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter – sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen bestimmt sind. (2) *Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3* sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte selbstständige technische Einheiten müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. zitat *Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG* http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002L0024:20070101:DE:PDF (1) Diese Richtlinie gilt für *alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge* mit oder ohne Doppelrad sowie deren Bauteile oder selbständige technische Einheiten. ...
Dieter J. schrieb: > Thomas F. schrieb: >> Wer es genau wissen will: >> Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48: >> >> > http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/... > > Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den > Ahnungslosen so verbrochen wird. > siehe Abschnitt 6.5.8 > Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte". > Wie funktioniert diese? Neues Bauteil? > > Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte. > > Gruß fossi Damit ist das Blinkerrelais-Klackern gemeint. Heutzutage eher kleine Lautsprecher. Und die "Ahnungslosen" sind Jura-Profis die das aus gutem Grund genau so schreiben.
Die Grundfrage ist doch aber: Warum will man ein Teil (Blinkgeber), das man mit Pruefnummer und allem Drum und dran fuer 5-10 EUR bekommt, selbst basteln? Mit allem, was da so hochkommt (EMV, -25..+100 C, Ueberspannung....) ist das doch voellig unrealistisch, da was zu verbessern. Billiger geht sowieso nicht. wendelsberg
Thorsten S. (thosch) - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. Aha ! und wie machen dass leistungsunabhängige blinker relais? die blinken immer gleich und haben eine ece zulassung ! bin schon auf die antwort gespannt! mfg
Grobi schrieb: > Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu > gestalten? Ja, das hier ist weit besser: https://www.youtube.com/watch?v=1TM3qzrmogQ
Martin schrieb: > Thorsten S. (thosch) > - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz > sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen. > > Aha ! und wie machen dass leistungsunabhängige blinker relais? die > blinken immer gleich und haben eine ece zulassung ! Shift-Taste kaputt? Dafür prellt die Leertaste. Warum liest du nicht selbst den Gesetzestext, dann müsstest du nicht fragen? Seit ein paar Jahren sind zwei Methoden erlaubt um den Ausfall eines Blinkers dem Fahrzeugführer anzuzeigen: - Merkliche Änderung der Blinkfrequenz - Optische Kontrolleuchte welche entweder dauernd leuchtet oder bei Betätigen des Blinkers nicht mehr leuchtet.
Thomas F. schrieb: > Seit ein paar Jahren sind zwei Methoden erlaubt um den Ausfall eines > Blinkers dem Fahrzeugführer anzuzeigen: > > - Merkliche Änderung der Blinkfrequenz > - Optische Kontrolleuchte welche entweder dauernd leuchtet oder bei > Betätigen des Blinkers nicht mehr leuchtet. Hmmm ... das kenne ich anders. Solange der Fahrer eindeutig die Funktion sehen kann braucht's das nicht. Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher keine Kontrollleuchte. Das mit der Blinkfrequenz kann der TÜV nicht prüfen (er darf mir kein Blinkerbirnchen kaputtmachen -> irrelevant).
> Solange der Fahrer eindeutig die Funktion sehen kann braucht's > das nicht. Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher > keine Kontrollleuchte. Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.
Stefan U. schrieb: > Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich > mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen. Was dran ist muß halt auch funktionieren ;)
Joachim D. schrieb: > Hmmm ... das kenne ich anders. Ich weiß natürlich nicht was du kennst;-) Ich zitiere hier nur frei aus der aktuellen ECE Regelung 48. > Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher > keine Kontrollleuchte. Wenn ich mich recht an deine Guzzi erinnere (irgendwann mal ein Bild im Netz gesehen) gab es zu der Zeit, als diese auf die Straße losgelassen wurde, noch keine ECE-Regelungen sondern noch nationale Einzelregelungen. Unter diesen habe ich jetzt nicht tiefer geforscht. Meine Japaner aus den 70ern haben Kontrollleuchten obwohl die Blinker auch einsehbar sind. Könnte aber auch ein Komfort-Feature sein.
Dieter J. schrieb: > Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den > Ahnungslosen so verbrochen wird. > siehe Abschnitt 6.5.8 > Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte". > Wie funktioniert diese? Neues Bauteil? > Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte. Die in Brüssel haben also immerhin mehr Ahnung als du. Stefan U. schrieb: > Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich > mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen. Ja, so ist das heutzutage. Bei Benutzungsspuren muss das Gefährt unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, um die Profite der Hersteller zu sichern, der TÜV sorgt schon dafür. ABER: Ob Kontrolllampe oder Blinker: Bei direkter Sonneneinstrahlung siehst du ggf. beides nicht, also ist ein Piepser sinnvoll.
▶ J-A von der H. schrieb: > MaWin schrieb: >> also ist ein Piepser sinnvoll. > > aber nicht, wenn Du Dir die Phon-Schächte aufbohrst Eine Guzzi ist immer offen. Einlaß wie Auslaß ;)
MaWin schrieb: > Dieter J. schrieb: >> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den >> Ahnungslosen so verbrochen wird. >> siehe Abschnitt 6.5.8 >> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte". >> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil? >> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte. > > Die in Brüssel haben also immerhin mehr Ahnung als du. Ich hab Dich ja bis jetzt als vernünftig eingeschätzt, aber man kann sich auch mal täuschen. Woher nimmst Du diese Behauptung her mit meiner Ahnungslosigkei? Es gibt entweder eine Kontrollleuchte oder aber eine akustische Signaleinrichtung. Ich hab noch nie eine Kontrolleuchte gesehen, die gleichzeitig auch noch ein akustisches Signal abgibt. Soviel zu Deiner Ahnungslosigkeit!!!!
Thomas F. schrieb: > Wer es genau wissen will: > Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48: > > http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE Trifft bei einem Motorrad (Überschrift!) aber haarscharf daneben: Diese Regelung gilt für die Genehmigung der zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern...
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