Hallo,
ich hatte mir überlegt die Blinker eines Motorrades über Taster mit nem
ATtiny zu steuern, dachte mir mc -> npn transistortreiberstufe ->
P-MosFet -> Blinker, dazu im Anhang die Ansteuerung wie ich mir das so
vorstelle.
Für einen bestimmten Fet hab ich mich noch nicht entschieden.
Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu
gestalten?
Reicht eigentlich für den ATtiny als Stromversorgung ein z.B. dicker
Kondensator + 7805 über die 12V Batterie aus oder nimmt man da besser
was anderes für den Betrieb am laufenden Motorrad?
Grobi
Grobi schrieb:> Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu> gestalten?
Mehr als genug!
- Serienschaltung der Lampen ist eine ganz dumme Idee: Brennt eine
durch, bleibt auch die intakte dunkel
- Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
- mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die
Betriebserlaubnis deines Gefährts.
> Reicht eigentlich für den ATtiny als Stromversorgung ein z.B. dicker> Kondensator + 7805 über die 12V Batterie aus oder nimmt man da besser> was anderes für den Betrieb am laufenden Motorrad?
Reicht ausserdem nicht, da müsste noch Transientenschutz davor, so ein
Bordnetz ist arg "verschmutzt". Da sind Transienten mit tw. Über 100
drauf...
µC ist für eine Blinkschaltung etwas übertrieben.
An den Lampen sind 12V und GND vertauscht.
Und ich würd allgemein die Finger vom Mopped lassen. Man baut da nicht
einfach mal n paar Transistoren rein.
Thorsten S. schrieb:> Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
Dieses Relikt ist den alten Bimetall Blinkgebern geschuldet, die bei zu
wenig Last einfach nicht warm genug wurden und kürzer öffneten.
Wenn der Blinker heute erfunden würde käme wohl niemand auf die Idee
diesen "Hinweis" zu implementieren. Funtionierende Bremsleuchten sind
beispielsweise genauso wichtig und Lampenkontrollgeräte nicht
flächendeckend vorgeschrieben.
> Dieses Relikt ist den alten Bimetall Blinkgebern geschuldet
Nein. Nahezu alle elektronischen Blinkrelais verhalten sich genau so.
Zumindest bei Motorrädern. Außer bei Fahrzeugen, die Serienmäßig mit
LED's ausgestattet sind.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Blinkgeber#Elektronische_Blinkgeber
Und im Online Shop von Louis kann man lesen, dass diese Funktion beim
Umbau auf LED berücksichtigt werden muss. Sonst blinken die LED's zu
schnell.
Thorsten S. schrieb:> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
Inzwischen ist anstelle der Änderung der Frequenz auch eine
Kontrolleuchte für Lampenfunktion zulässig.
Entscheidend ist aber wohl die Gesetzgebung zum Zeitpunbkt als das KBA
die Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug erteilt hat.
Wer es genau wissen will:
Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE
Thorsten S. schrieb:> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
Das stimmt nicht! Je nach Zulassung des Fzg (EU oder nat. Zulassung)
gelten unterschiedliche Anforderungen: Bei nat. Zulassung: §54
STVZO:Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers
angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt
werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern ...
Da steht GARNICHTS von wegen "...müssen Frequenz verdoppeln"!
Bei EU Zulassung: nach EG-Rili 93/92/EWG: Einschaltkontrolle:
Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein.
Arbeitet sie optisch, so muss sie aus einer oder mehreren blinkenden
grünen Leuchten bestehen, die bei Funktionsstörung eines
Fahrtrichtungsanzeigers entweder erlöschen oder auf Dauerlicht wechseln
oder ihre Blinkfrequenz merklich verändern.
In der UN/ECE-R53 steht sinngemäß das Selbe...
WIE ich also die Funktion der Blinkleuchten überwache, ist meine Sache,
die Anzeige eines Ausfalls ist geregelt, siehe oben. Das die Hersteller
sich einen Weg ausgewählt haben, steht auf einem ganz anderen Blatt...
> - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die> Betriebserlaubnis deines Gefährts.
Völliger Schwachsinn!
Eine Bauartzulassung ist nur zu den LEUCHTEN gefordert!
Zu den Schaltungen selbst findet man nur wenige Angaben. Es heißt in den
Vorschriften z.B.: "Bei Funktionsstörungen eines
Fahrtrichtungsanzeigers, die nicht durch Kurzschluss verursacht sind,
muss (müssen) der (die) Fahrtrichtungsanzeiger für dieselbe Richtung
weiterblinken oder
weiterleuchten, jedoch darf in diesem Fall die Blinkfrequenz von der
vorgeschriebenen abweichen..."
Reihenschaltung der Lampen geht also nicht.
Du solltest also Deinem Blinkgeber eine Möglichkeit der Überwachung der
Funktion der Lampen spendieren. Oder Du legst LWL Kabel von den Lampen
zum Cockpit, Deine Sache! ;-)
Mit einem Tiny o.ä. kann man da schicke Sachen bauen, Stichwort
Ausfallwahrscheinlichkeit.
Just my 2 Cents
Elux
Ich hatte mal ein China-Moped, wo die Kontrolleuchten für die Blinker
defekt waren. Mir war das völlig egal, weil die Blinker im Blickfeld
deutlich zu sehen waren.
Aber ein Polizist hatte tatsächlich Nachbesserung verlangt. Als Teenager
fand ich das gar nicht nett.
Der Witz ist, dass diese Kontroll-Leuchten keineswegs die Funktion der
Lampen kontrollieren. Aber das ist dasnn wohl wieder egal, hauptsache
Leuchte ist vorhanden.
Reiner O. schrieb:>> - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die>> Betriebserlaubnis deines Gefährts.>> Völliger Schwachsinn!> Eine Bauartzulassung ist nur zu den LEUCHTEN gefordert!> Zu den Schaltungen selbst findet man nur wenige Angaben.
Im Zweifel lautet dann nach einem Unfall der Spruch des Gutachters so
ähnlich:
"Es wurde eine Manipulation der Blinkersteuerung festgestellt." oder
"Die Blinkersteuerung wurde durch einen Eigenbau ersetzt, dessen
Funktionweise nicht nachgewiesen werden kann."
Was der Haftpflicht oder Krankenversicherung dann ungeahnte
Möglichkeiten eröffnet ihr Ergebnis zu optimieren.
Wenn die sich dann weigert Kosten zu übernehmen (die bei Personenschäden
ganz schnell 5 oder 6stellig werden können) dann kann man sich auf Jahre
Ärger und 5 stellige Prozesskosten einstellen, bis man vieleicht recht
bekommt.
Und das alles nur weil man sein Basteltrieb nicht im Griff hatte?
Wers braucht.
Das ist hier ein absoluter Reflex:
Wenn an Fahrzeugen was gebastelt wird -> Erlöschen der
Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes -> ewige Armut und
Verdammnis.
Es ist nur die Frage, ob das direkt im ersten post kommt oder erst im
zweiten oder dritten, lächerlich.
Und beim Blinker ist es mehr oder weniger eh egal, ob die funktionieren
oder nicht (das ist Ironie), weil tendenziell immer weniger geblinkt
wird (das ist Realität). Und wenn, dann als Bestätigungsblinken und
nicht als Ankündigungsblinken (Spurwechsel: Rausziehen, in dem
Augenblick oder danach noch einmal kurz auf den Blinker tippen). Und wie
im Kreisverkehr geblinkt werden soll, weiss die Hälfte der Fahrer gar
nicht, von der restlichen Hälfte macht es wiederum nur die Hälfte
richtig.
Zum eigentlichen Thema - was ist zu beachten:
-Stromversorgung muss sauber gestaltet sein und mit den üblichen
Störungen im Kfz klarkommen. Das wird auch immer als no-go für
Eigenbauten wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Es ist nicht ganz
trivial, aber auch keine Raketentechnik.
-ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht
seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels
Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die
Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und
Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder
Durchscheuern)
-als Leistungsschalter würde ich einen integrierten highside-switch
vorschlagen (BTSxxx o.ä.)
-wird auch gerne vergessen: Ruhestrom bachten. Gerade Motorräder stehen
schon mal ein paar Wochen, wenige mA Ruhestrom bedeuten den Exitus der
Batterie. Also immer nur an Zündungsplus anschliessen.
Frisch ans Werk!
@der Andere:
Das ist so nicht richtig. Die "Manipulation" müsste ursächlich für den
evtl. folgenschweren Unfall sein, nicht die blosse Existenz. Das ist bei
Blinkern prinzipiell auszuschliessen.
Einfacher Fall: du stehst in der Nebenstrasse, auf der Hauptstrasse
kommt von links einer und blinkt rechts, du fährst los und es kracht,
weil der gar abbiegen wollte, sondern:
-den Blinker schlicht vergessen hat auszustellen
-aus Versehen geblinkt hat
-sich im letzten Moment umentschieden hat
-der "manipulierte" Blinkgeber sich selbsständig gemacht hat
Anders sieht es z.B. beim Basteln an Bremsen oder Fahrgestell
H.Joachim S. schrieb:> Anders sieht es z.B. beim Basteln an Bremsen oder Fahrgestell
Du hast schon recht. Beim Blinken ist es immer schwierig nachzuweisen.
Ich bin aber bei Versicherern sehr vorsichtig geworden. Was nützt dir
recht zu haben, wenn zum Recht bekommen viele Jahre Stress und tausende
an Prozesskosten erst mal vorzustrecken sind.
Es gibt in solch einem Fall keinen Prozess, nicht mal einen Gutachter.
Es gibt ja auch keine prinzipielle Pflicht, das Fahrzeug bei Teil- oder
Totalausfall der Beleuchtungsanlage sofort stehen zu lassen (im Dunklen
sollte man das trotzdem tun :-)
Es gibt wiederum die "Pflicht", sich vor Fahrtantritt von der korrekten
Funktion sämtlicher Leuchten zu überzeugen - ähm, ausser in der
Fahrschule habe ich noch nie gesehen, dass das einer macht :-)
Ok, heutzutage ist das was einfacher, da die Leuchten überwacht werden.
H.Joachim S. schrieb:> Das ist hier ein absoluter Reflex:> Wenn an Fahrzeugen was gebastelt wird -> Erlöschen der> Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes -> ewige Armut und> Verdammnis.
Ich weiß; Aschenbecher ausgekippt -> Erlöschen der Betriebserlaubnis,
Verlust des Versicherungsschutzes...
Je nach Konstruktion der Blinkleuchten (die ja nicht geändert werden
darf...) würde ich Low-Side-Switche vorziehen. Macht Ford(USA) bei
einigen Fahrzeugen indessen auch so. Vereinfacht die Messung des Stromes
ein wenig, falls man mit einem Shunt messen möchte.
>-der "manipulierte" Blinkgeber sich selbsständig gemacht hat
So lange man das BL per Schalter einschaltet (l/r mit einem Schalter) ->
wie soll das gehen?
>-ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht>seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels>Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die>Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und>Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder>Durchscheuern)
Ach DAHER kommen die ganzen brennenden Motorräder, die man auf den
Straßen immer so sieht ;-)
>Das wird auch immer als no-go für Eigenbauten wie eine Monstranz vor sich >hergetragen.
Aber wirklich!!! Das ach so verseuchte "Boardnetz"...
MfG
Elux
H.Joachim S. schrieb:> -ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht> seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels> Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die> Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und> Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder> Durchscheuern)
Mir kommen die Tränen, vor Lachen.
Woher hast du diese Weisheit? Ich kenne einen Mercedes, der hat zwei
Batterien, unter Fahrersitz und Beifahrersitz verbaut. Die Verbindung
ist ein fingerdickes Kabel, das sich ab und an mal durch scheuert. Dann
wird dir der Hintern heiß. Bei nahezu allen Fahrzeugen aller Hersteller
ist die Leitung zwischen Batterie und Starter nicht abgesichert. Weitere
Beispiele schenke ich mir.
Georg G. schrieb:> Bei nahezu allen Fahrzeugen aller Hersteller> ist die Leitung zwischen Batterie und Starter nicht abgesichert.
Und bei sehr vielen Fahrzeugen auch noch die Leitung zum Generator...
Das stimmt aber nicht ganz: im Fall von Unfällen und der damit
verbundenen Brandgefahr durch Kurzschluss wegen der plötzlichen
individuellen Designänderung haben mittlerweile eine ganze Reihe von
Fahrzeugen Pyrosicherungen oder Sicherheitsbatterieklemmen verbaut.
MfG
Elux
Reiner O. schrieb:> Thorsten S. schrieb:>> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz>> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.>> Das stimmt nicht!
...
> In der UN/ECE-R53 steht sinngemäß das Selbe...
Komisch, wenn ich die ECE-R53 lese dann steht da:
Funktionskontrolle:
Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein...
...oder auf Dauerlicht wechseln oder ihre Blinkfrequenz merklich
verändern.
H.Joachim S. schrieb:> Einfacher Fall: du stehst in der Nebenstrasse, auf der Hauptstrasse> kommt von links einer und blinkt rechts, du fährst los und es kracht,> weil der gar abbiegen wollte, sondern:
In diesem (schlecht konstruierten) Beispiel sind Deine Blinker
unwichtig. Du hast schlicht und einfach dem Benutzer der Hauptstrasse
Vorfahrt zu gewaehren, ob der blinkt oder nicht ist unwichtig. Deine
Blinker sind also komplett unwichtig hier und werden auch nicht naeher
untersucht werden.
wendelsberg
Hier als kleine Anregung.
Einfach den alten Blinkgeber ausbauen und den hier gezeigten einbauen.
Polarität ist egal. Funktioniert für 6V und 12V. Automatische
Strommessung für schnelles Blinken bei kaputter Lampe ist eingebaut. Die
Anschlüsse sind gewinkelte 6.3mm FastOn-Stecker.
Hier die Fotos.
Wer das Teil nachbauen möchte, kann sich bei mir die ASM-Sources
bestellen. Eine Temperaturmessung und eine Spannungsmessung ist im
Programm enthalten. Diese beiden Werte müssen kalibriert und in´s EEPROM
geschrieben werden.
Die Strommessung speichert automatisch nach dem ersten Einschalten den
Wert für eine intakte Blinkanlage in das EEPROM. Ist die Stromaufnahme
im Betrieb deutlich geringer, wird auf Schnellblinken umgeschaltet. Will
man den Blinkgeber an einem anderen Fahrzeug betreiben oder die
Strommessung ist aufgrund einer erschöpften Batterie fehlgeschlagen,
genügt ein Umpolen des Blinkgebers, um die alten Werte zu löschen und
durch eine neue Messung zu ersetzen.
P.S: im Schaltplan nicht eingezeichnet ist eine bidirektionale TVS-Diode
(18V/600W), die zwischen die FastOn-Stecker gelötet ist. Diese
verhindert das Eindringen von Überspannungstransienten in die Schaltung.
Die Pads sind im Layout vorhanden (rechtes Foto, rechte Seite).
Ihr lieben Leut,
vom Basteln lasst ihr euch ja eh nicht abhalten.
Aber wenn dann Gerüchte gestreut werden, dass für ein
sicherheitsrelevantes Bauteil keine Bauartzulassung nötig ist, muss
jedem klar sein: DOCH, sie ist.
Basteln ist also illegal und jeder muss entscheiden ob er im Fall des
Falles (gründliche Kontrolle oder Unfall) Ärger haben will oder nicht.
Wenn allerdings Volvo u.andere "legal" oranges Positionslicht nach vorne
scheinen lassen und man erst eine Weile hinschauen muss um zu sehen, ob
nicht doch der Blinker an ist relativiert das die Bewertung etwas - aber
illegal bleibt Basteln doch...
Ok mal n paar Tage nicht hingeschaut und schon so eine Diskussion
losgetreten :)
also zu der ganzen ABE Geschichte, das ist für ein Motorrad gedacht as
erst noch "gebaut" wird (nicht von mir, man hatte mich einfach nur nach
so einer Blinkerschaltung gefragt) also das ganze Ding muss eh
"abgenommen" werden von daher mache ich mir da keine Sorgen.
Mir ging es eigentlich eher darum ob man das mit dem NPN Transistor und
Spannungsteiler als Treiber / Schalter für den Fet so überhaupt machen
sollte oder besser nicht, natürlich könnte man auch logiclevel Fet
nehmen und direkt ansteuern, aber warum nicht auch mal so.
Das mit der Erkennung ob der Blinker noch funktioniert lässt sich ja
Dank des mc auch einfach regeln, von daher kann ich dann auch gerne im
Fehlerfall die Frequenz verdoppeln.
oweh schrieb:> Aber wenn dann Gerüchte gestreut werden, dass für ein> sicherheitsrelevantes Bauteil keine Bauartzulassung nötig ist, muss> jedem klar sein: DOCH, sie ist.
Beleg, quelle, ..?
Und was den versicherungsschutz angeht, kann man davon ausgehen, dass
ein fahrzeug nur dann versicherungsfähig ist, wenn die betriebszulassung
nicht beeinzrächtigt ist. Was die E nummern angeht, ist diese für jeder
fest mit der fahrzeugelektrik verbundenen komponete nötig. Das
zulassungverfahren durchlaufen die hersteller nicht, weil das lustig und
billig ist.
Wer dazu fragen hat, kann sich an jede sachverständigenstelle wenden...
Die suchen einem schon das passende regelwerk raus... Genau wie jeder
anwalt vor gericht, bei der verhandlung wer den unterhalt von kleim
timmy bezahlt, der da auf die strasse lief, und von einem fahrzeug
angefahren wurde, welches ohne betriebszulassung unterwegs war... Da ist
man übrigens automatisch mindesten anteilig schuldig...
Thomas F. schrieb:> Wer es genau wissen will:> Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:>> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE
Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den
Ahnungslosen so verbrochen wird.
siehe Abschnitt 6.5.8
Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".
Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?
Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.
Gruß fossi
Btw, der sachverständigenstelle steht es natürlich frei, diese dennoch
zuzulassen... Aber da sollte man sich vorher mit denen unterhalten,
welche anforderungen einzuhalten sind. Sonst macht man es evtl 2x.
Stefan U. schrieb:> Ja und dann wird die Frequenz nicht präzise eingehalten und du hast> keine Kontrolleuchte, die anzeigt, ob die Blinker wirklich> funktionieren.
Frequenz nicht ganz präzise, das mag sein, wie weit ist das relevant?
aber Kontrolleuchte?
bist Du Dir da sicher dass das damit nicht doch funzt?
ich krieg Dir das auch hin, dass das abwechselnd blinkt.
Steven M. schrieb:> Was die E nummern angeht, ist diese für jeder> fest mit der fahrzeugelektrik verbundenen komponete nötig.
Das ist aber falsch, was du da pauschal schreibst.
(1) Es gab eine Zeit vor dem E-Prüfzeichen, die Fahrzeuge aus dieser
Zeit sind unverändert zulassungsfähig.
(2) Es gibt Bauteile/Fahrzeuge, für die eine allgemeine
Betriebserlaubnis besteht. Diese tragen kein e-Prüfzeichen und sind
trotzdem erlaubt. Zum Beispiel fallen quasi alle Motorrad-Bremsscheiben,
Leistungs-Drosseleinheiten, ganze Mofas und manchmal auch
Zubehörauspuffanlagen darunter. Die tragen kein e-Prüfzeichen, sondern
haben eine ABE.
(3) Man kann eine Einzelbetriebserlaubnis erwirken, z.B. nach exzessiven
Umbauten am Motorrad.
(4) Man kann der Prüfstelle ein Teilegutachten des Herstellers vorlegen
und bekommt dann einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere.
Dieter J. schrieb:> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?
Ist sicherlich ungünstig formuliert... vielleicht auch ein
Übersetzungsfehler. Manche Motorroller haben aber tatsächlich einen
Piepser, der beim Blinken mitpiepst.
da hast du völlig recht,... ich konnte es allerdings nicht mehr
nachtragen...
aber ob man eine selbstgebastelte elektronische komponente einfach mal
so beim sachvertändigen eingetragen bekommt? bin mir da nicht so sicher
;) ...
aber wie schon geschrieben, ist die tüv/dekra-stelle da einfach der
bessere ansprechpartner...
Nase schrieb:> (1) Es gab eine Zeit vor dem E-Prüfzeichen, die Fahrzeuge aus dieser> Zeit sind unverändert zulassungsfähig.> (2) Es gibt Bauteile/Fahrzeuge, für die eine allgemeine> Betriebserlaubnis besteht. Diese tragen kein e-Prüfzeichen und sind> trotzdem erlaubt. Zum Beispiel fallen quasi alle Motorrad-Bremsscheiben,> Leistungs-Drosseleinheiten, ganze Mofas und manchmal auch> Zubehörauspuffanlagen darunter. Die tragen kein e-Prüfzeichen, sondern> haben eine ABE.> (3) Man kann eine Einzelbetriebserlaubnis erwirken, z.B. nach exzessiven> Umbauten am Motorrad.> (4) Man kann der Prüfstelle ein Teilegutachten des Herstellers vorlegen> und bekommt dann einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere.
(5) Man kennt jemand, der jemand kennt, der beim TÜV arbeitet ;)
Steven M. schrieb:> aber ob man eine selbstgebastelte elektronische komponente einfach mal> so beim sachvertändigen eingetragen bekommt?
Musst du ja auch nicht.
Das ECE-Verfahren mit den e-Prüfzeichen ist ja in erster Linie eine
nicht-exklusive Vereinfachung der ganzen Richtlinien.
Wenn ein Teil genehmigungspflichtig ist und es dafür auch eine
ECE-Regelung gibt, dann kann jedes an dem ECE-Verfahren teilnehmende
Land darauf ein Prüfzeichen ausstellen (wenns der Regelung entspricht
natürlich). Im Gegenzug erkennen alle anderen teilnehmenden Länder das
Prüfzeichen an.
Es gibt aber auch Teile, für die ein e-Prüfzeichen ausgestellt wird, die
aber in einem Land garnicht genehmigungspflichtig sind. Dann ist das
Zeichen zwar schön, aber hinfällig. Umgekehrt kann es in einem Land auch
andere Genehmigungsverfahren für Teile geben. Hier in Deutschland z.B.
die Allgemeine Betriebserlaubnis.
Zu klären wäre also, ob ein Blinkerrelais hier in Deutschland
genehmigungspflichtig ist. Ich bezweifle das.
Nase schrieb:> Zu klären wäre also, ob ein Blinkerrelais hier in Deutschland> genehmigungspflichtig ist. Ich bezweifle das.
meines Wissens ist, fällt alles was fest mit dem Boardnetz verbunden
ist unter diese Pflicht (allerdings bezieht sich das eher auf PKW...
leider findet man es nicht, wenn mans mal brauch)
Ein Gerät am Ziggiport ist es nicht, ein Blinkrelais wird es aber mit
Sicherheit sein
sicher bin ich mir da aber auch nicht ^^ könnt ja selber lesen...
den Anhang konnte ich jetzt auf die schnelle nicht finden... aber die
elektromagnetische Verträglichkeit zu belegen, dürfte für Hobbybastler
wohl eine sportliche Herrausforderung sein ;)
zitat StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html
§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales
Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors
(3) Bei Kraftfahrzeugen nach *Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG* sind
zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen
Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen anzuwenden.
§ 55a Elektromagnetische Verträglichkeit
(1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und
Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h – ausgenommen
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper,
Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter – sowie ihre Anhänger
müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über
die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt
entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale
des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten
Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbstständige
technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen
bestimmt sind.
(2) *Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3* sowie zum Einbau in diese
Fahrzeuge bestimmte selbstständige technische Einheiten müssen den im
Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die
elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.
zitat *Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG*
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002L0024:20070101:DE:PDF
(1) Diese Richtlinie gilt für *alle zur Teilnahme am Straßenverkehr
bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge* mit oder
ohne Doppelrad sowie deren Bauteile oder selbständige technische
Einheiten.
...
Dieter J. schrieb:> Thomas F. schrieb:>> Wer es genau wissen will:>> Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:>>>>> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/...>> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den> Ahnungslosen so verbrochen wird.> siehe Abschnitt 6.5.8> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?>> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.>> Gruß fossi
Damit ist das Blinkerrelais-Klackern gemeint. Heutzutage eher kleine
Lautsprecher.
Und die "Ahnungslosen" sind Jura-Profis die das aus gutem Grund genau so
schreiben.
Die Grundfrage ist doch aber:
Warum will man ein Teil (Blinkgeber), das man mit Pruefnummer und allem
Drum und dran fuer 5-10 EUR bekommt, selbst basteln? Mit allem, was da
so hochkommt (EMV, -25..+100 C, Ueberspannung....) ist das doch voellig
unrealistisch, da was zu verbessern. Billiger geht sowieso nicht.
wendelsberg
Thorsten S. (thosch)
- Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
Aha ! und wie machen dass leistungsunabhängige blinker relais? die
blinken immer gleich und haben eine ece zulassung !
bin schon auf die antwort gespannt!
mfg
Martin schrieb:> Thorsten S. (thosch)> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.>> Aha ! und wie machen dass leistungsunabhängige blinker relais? die> blinken immer gleich und haben eine ece zulassung !
Shift-Taste kaputt? Dafür prellt die Leertaste.
Warum liest du nicht selbst den Gesetzestext, dann müsstest du nicht
fragen?
Seit ein paar Jahren sind zwei Methoden erlaubt um den Ausfall eines
Blinkers dem Fahrzeugführer anzuzeigen:
- Merkliche Änderung der Blinkfrequenz
- Optische Kontrolleuchte welche entweder dauernd leuchtet oder bei
Betätigen des Blinkers nicht mehr leuchtet.
Thomas F. schrieb:> Seit ein paar Jahren sind zwei Methoden erlaubt um den Ausfall eines> Blinkers dem Fahrzeugführer anzuzeigen:>> - Merkliche Änderung der Blinkfrequenz> - Optische Kontrolleuchte welche entweder dauernd leuchtet oder bei> Betätigen des Blinkers nicht mehr leuchtet.
Hmmm ... das kenne ich anders.
Solange der Fahrer eindeutig die Funktion sehen kann braucht's
das nicht. Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher
keine Kontrollleuchte. Das mit der Blinkfrequenz kann der TÜV nicht
prüfen (er darf mir kein Blinkerbirnchen kaputtmachen -> irrelevant).
> Solange der Fahrer eindeutig die Funktion sehen kann braucht's> das nicht. Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher> keine Kontrollleuchte.
Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich
mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.
Stefan U. schrieb:> Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich> mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.
Was dran ist muß halt auch funktionieren ;)
Joachim D. schrieb:> Hmmm ... das kenne ich anders.
Ich weiß natürlich nicht was du kennst;-) Ich zitiere hier nur frei aus
der aktuellen ECE Regelung 48.
> Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher> keine Kontrollleuchte.
Wenn ich mich recht an deine Guzzi erinnere (irgendwann mal ein Bild im
Netz gesehen) gab es zu der Zeit, als diese auf die Straße losgelassen
wurde, noch keine ECE-Regelungen sondern noch nationale
Einzelregelungen. Unter diesen habe ich jetzt nicht tiefer geforscht.
Meine Japaner aus den 70ern haben Kontrollleuchten obwohl die Blinker
auch einsehbar sind. Könnte aber auch ein Komfort-Feature sein.
Dieter J. schrieb:> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den> Ahnungslosen so verbrochen wird.> siehe Abschnitt 6.5.8> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.
Die in Brüssel haben also immerhin mehr Ahnung als du.
Stefan U. schrieb:> Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich> mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.
Ja, so ist das heutzutage. Bei Benutzungsspuren muss das Gefährt
unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, um die Profite der
Hersteller zu sichern, der TÜV sorgt schon dafür.
ABER: Ob Kontrolllampe oder Blinker: Bei direkter Sonneneinstrahlung
siehst du ggf. beides nicht, also ist ein Piepser sinnvoll.
▶ J-A von der H. schrieb:> MaWin schrieb:>> also ist ein Piepser sinnvoll.>> aber nicht, wenn Du Dir die Phon-Schächte aufbohrst
Eine Guzzi ist immer offen. Einlaß wie Auslaß ;)
MaWin schrieb:> Dieter J. schrieb:>> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den>> Ahnungslosen so verbrochen wird.>> siehe Abschnitt 6.5.8>> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".>> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?>> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.>> Die in Brüssel haben also immerhin mehr Ahnung als du.
Ich hab Dich ja bis jetzt als vernünftig eingeschätzt, aber man kann
sich auch mal täuschen.
Woher nimmst Du diese Behauptung her mit meiner Ahnungslosigkei?
Es gibt entweder eine Kontrollleuchte oder aber eine akustische
Signaleinrichtung. Ich hab noch nie eine Kontrolleuchte gesehen, die
gleichzeitig auch noch ein akustisches Signal abgibt.
Soviel zu Deiner Ahnungslosigkeit!!!!