Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Blinkersteuerung Motorrad


von Grobi (Gast)


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Hallo,

ich hatte mir überlegt die Blinker eines Motorrades über Taster mit nem 
ATtiny zu steuern, dachte mir  mc -> npn transistortreiberstufe -> 
P-MosFet -> Blinker, dazu im Anhang die Ansteuerung wie ich mir das so 
vorstelle.
Für einen bestimmten Fet hab ich mich noch nicht entschieden.
Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu 
gestalten?
Reicht eigentlich für den ATtiny als Stromversorgung ein z.B. dicker 
Kondensator + 7805 über die 12V Batterie aus oder nimmt man da besser 
was anderes für den Betrieb am laufenden Motorrad?

Grobi

von Thorsten S. (thosch)


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Grobi schrieb:
> Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu
> gestalten?

Mehr als genug!
- Serienschaltung der Lampen ist eine ganz dumme Idee: Brennt eine 
durch, bleibt auch die intakte dunkel

- Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz 
sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.

- mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die 
Betriebserlaubnis deines Gefährts.

> Reicht eigentlich für den ATtiny als Stromversorgung ein z.B. dicker
> Kondensator + 7805 über die 12V Batterie aus oder nimmt man da besser
> was anderes für den Betrieb am laufenden Motorrad?

Reicht ausserdem nicht, da müsste noch Transientenschutz davor, so ein 
Bordnetz ist arg "verschmutzt". Da sind Transienten mit tw. Über 100 
drauf...

: Bearbeitet durch User
von Sascha (Gast)


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µC ist für eine Blinkschaltung etwas übertrieben.

An den Lampen sind 12V und GND vertauscht.

Und ich würd allgemein die Finger vom Mopped lassen. Man baut da nicht 
einfach mal n paar Transistoren rein.

von Grobi (Gast)


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Ok , Danke für die Hinweise, das mit der Betriebserlaubnis hätte ich mir 
auch denken können.

von Harald W. (wilhelms)


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Grobi schrieb:

> Ok , Danke für die Hinweise, das mit der Betriebserlaubnis hätte ich mir
> auch denken können.

Und diese Regelungen gibts nicht ohne Grund:
http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.23

von noch TÜV bis 1931 (Gast)


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Thorsten S. schrieb:
> Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.

Dieses Relikt ist den alten Bimetall Blinkgebern geschuldet, die bei zu 
wenig Last einfach nicht warm genug wurden und kürzer öffneten.
Wenn der Blinker heute erfunden würde käme wohl niemand auf die Idee 
diesen "Hinweis" zu implementieren. Funtionierende Bremsleuchten sind 
beispielsweise genauso wichtig und Lampenkontrollgeräte nicht 
flächendeckend vorgeschrieben.

von Stefan F. (Gast)


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> Dieses Relikt ist den alten Bimetall Blinkgebern geschuldet

Nein. Nahezu alle elektronischen Blinkrelais verhalten sich genau so. 
Zumindest bei Motorrädern. Außer bei Fahrzeugen, die Serienmäßig mit 
LED's ausgestattet sind.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Blinkgeber#Elektronische_Blinkgeber

Und im Online Shop von Louis kann man lesen, dass diese Funktion beim 
Umbau auf LED berücksichtigt werden muss. Sonst blinken die LED's zu 
schnell.

von Thomas F. (igel)


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Thorsten S. schrieb:
> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.

Inzwischen ist anstelle der Änderung der Frequenz auch eine 
Kontrolleuchte für Lampenfunktion zulässig.
Entscheidend ist aber wohl die Gesetzgebung zum Zeitpunbkt als das KBA 
die Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug erteilt hat.


Wer es genau wissen will:
Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE

von Reiner O. (elux)


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Thorsten S. schrieb:
> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.

Das stimmt nicht! Je nach Zulassung des Fzg (EU oder nat. Zulassung) 
gelten unterschiedliche Anforderungen: Bei nat. Zulassung: §54 
STVZO:Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers 
angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt 
werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern ...
Da steht GARNICHTS von wegen "...müssen Frequenz verdoppeln"!
Bei EU Zulassung: nach EG-Rili 93/92/EWG: Einschaltkontrolle: 
Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein. 
Arbeitet sie optisch, so muss sie aus einer oder mehreren blinkenden 
grünen Leuchten bestehen, die bei Funktionsstörung eines 
Fahrtrichtungsanzeigers entweder erlöschen oder auf Dauerlicht wechseln 
oder ihre Blinkfrequenz merklich verändern.
In der UN/ECE-R53 steht sinngemäß das Selbe...

WIE ich also die Funktion der Blinkleuchten überwache, ist meine Sache, 
die Anzeige eines Ausfalls ist geregelt, siehe oben. Das die Hersteller 
sich einen Weg ausgewählt haben, steht auf einem ganz anderen Blatt...

> - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die
> Betriebserlaubnis deines Gefährts.

Völliger Schwachsinn!
Eine Bauartzulassung ist nur zu den LEUCHTEN gefordert!
Zu den Schaltungen selbst findet man nur wenige Angaben. Es heißt in den 
Vorschriften z.B.: "Bei Funktionsstörungen eines 
Fahrtrichtungsanzeigers, die nicht durch Kurzschluss verursacht sind, 
muss (müssen) der (die) Fahrtrichtungsanzeiger für dieselbe Richtung 
weiterblinken oder
weiterleuchten, jedoch darf in diesem Fall die Blinkfrequenz von der 
vorgeschriebenen abweichen..."
Reihenschaltung der Lampen geht also nicht.

Du solltest also Deinem Blinkgeber eine Möglichkeit der Überwachung der 
Funktion der Lampen spendieren. Oder Du legst LWL Kabel von den Lampen 
zum Cockpit, Deine Sache! ;-)
Mit einem Tiny o.ä. kann man da schicke Sachen bauen, Stichwort 
Ausfallwahrscheinlichkeit.

Just my 2 Cents

Elux

von Stefan F. (Gast)


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Ich hatte mal ein China-Moped, wo die Kontrolleuchten für die Blinker 
defekt waren. Mir war das völlig egal, weil die Blinker im Blickfeld 
deutlich zu sehen waren.

Aber ein Polizist hatte tatsächlich Nachbesserung verlangt. Als Teenager 
fand ich das gar nicht nett.

Der Witz ist, dass diese Kontroll-Leuchten keineswegs die Funktion der 
Lampen kontrollieren. Aber das ist dasnn wohl wieder egal, hauptsache 
Leuchte ist vorhanden.

von Der Andere (Gast)


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Reiner O. schrieb:
>> - mit einer Blinkerschaltung ohne Bauartzulassung verlierst du die
>> Betriebserlaubnis deines Gefährts.
>
> Völliger Schwachsinn!
> Eine Bauartzulassung ist nur zu den LEUCHTEN gefordert!
> Zu den Schaltungen selbst findet man nur wenige Angaben.

Im Zweifel lautet dann nach einem Unfall der Spruch des Gutachters so 
ähnlich:
"Es wurde eine Manipulation der Blinkersteuerung festgestellt." oder 
"Die Blinkersteuerung wurde durch einen Eigenbau ersetzt, dessen 
Funktionweise nicht nachgewiesen werden kann."

Was der Haftpflicht oder Krankenversicherung dann ungeahnte 
Möglichkeiten eröffnet ihr Ergebnis zu optimieren.
Wenn die sich dann weigert Kosten zu übernehmen (die bei Personenschäden 
ganz schnell 5 oder 6stellig werden können) dann kann man sich auf Jahre 
Ärger und 5 stellige Prozesskosten einstellen, bis man vieleicht recht 
bekommt.
Und das alles nur weil man sein Basteltrieb nicht im Griff hatte?

Wers braucht.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Das ist hier ein absoluter Reflex:
Wenn an Fahrzeugen was gebastelt wird -> Erlöschen der 
Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes -> ewige Armut und 
Verdammnis.

Es ist nur die Frage, ob das direkt im ersten post kommt oder erst im 
zweiten oder dritten, lächerlich.

Und beim Blinker ist es mehr oder weniger eh egal, ob die funktionieren 
oder nicht (das ist Ironie), weil tendenziell immer weniger geblinkt 
wird (das ist Realität). Und wenn, dann als Bestätigungsblinken und 
nicht als Ankündigungsblinken (Spurwechsel: Rausziehen, in dem 
Augenblick oder danach noch einmal kurz auf den Blinker tippen). Und wie 
im Kreisverkehr geblinkt werden soll, weiss die Hälfte der Fahrer gar 
nicht, von der restlichen Hälfte macht es wiederum nur die Hälfte 
richtig.

Zum eigentlichen Thema - was ist zu beachten:

-Stromversorgung muss sauber gestaltet sein und mit den üblichen 
Störungen im Kfz klarkommen. Das wird auch immer als no-go für 
Eigenbauten wie eine Monstranz vor sich hergetragen. Es ist nicht ganz 
trivial, aber auch keine Raketentechnik.

-ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht 
seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels 
Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die 
Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und 
Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder 
Durchscheuern)

-als Leistungsschalter würde ich einen integrierten highside-switch 
vorschlagen (BTSxxx o.ä.)

-wird auch gerne vergessen: Ruhestrom bachten. Gerade Motorräder stehen 
schon mal ein paar Wochen, wenige mA Ruhestrom bedeuten den Exitus der 
Batterie. Also immer nur an Zündungsplus anschliessen.

Frisch ans Werk!

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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@der Andere:
Das ist so nicht richtig. Die "Manipulation" müsste ursächlich für den 
evtl. folgenschweren Unfall sein, nicht die blosse Existenz. Das ist bei 
Blinkern prinzipiell auszuschliessen.
Einfacher Fall: du stehst in der Nebenstrasse, auf der Hauptstrasse 
kommt von links einer und blinkt rechts, du fährst los und es kracht, 
weil der gar abbiegen wollte, sondern:
-den Blinker schlicht vergessen hat auszustellen
-aus Versehen geblinkt hat
-sich im letzten Moment umentschieden hat
-der "manipulierte" Blinkgeber sich selbsständig gemacht hat

Anders sieht es z.B. beim Basteln an Bremsen oder Fahrgestell

von Der Andere (Gast)


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H.Joachim S. schrieb:
> Anders sieht es z.B. beim Basteln an Bremsen oder Fahrgestell

Du hast schon recht. Beim Blinken ist es immer schwierig nachzuweisen.

Ich bin aber bei Versicherern sehr vorsichtig geworden. Was nützt dir 
recht zu haben, wenn zum Recht bekommen viele Jahre Stress und tausende 
an Prozesskosten erst mal vorzustrecken sind.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Es gibt in solch einem Fall keinen Prozess, nicht mal einen Gutachter.
Es gibt ja auch keine prinzipielle Pflicht, das Fahrzeug bei Teil- oder 
Totalausfall der Beleuchtungsanlage sofort stehen zu lassen (im Dunklen 
sollte man das trotzdem tun :-)

Es gibt wiederum die "Pflicht", sich vor Fahrtantritt von der korrekten 
Funktion sämtlicher Leuchten zu überzeugen - ähm, ausser in der 
Fahrschule habe ich noch nie gesehen, dass das einer macht :-)
Ok, heutzutage ist das was einfacher, da die Leuchten überwacht werden.

von Reiner O. (elux)


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H.Joachim S. schrieb:
> Das ist hier ein absoluter Reflex:
> Wenn an Fahrzeugen was gebastelt wird -> Erlöschen der
> Betriebserlaubnis, Verlust des Versicherungsschutzes -> ewige Armut und
> Verdammnis.

Ich weiß; Aschenbecher ausgekippt -> Erlöschen der Betriebserlaubnis, 
Verlust des Versicherungsschutzes...

Je nach Konstruktion der Blinkleuchten (die ja nicht geändert werden 
darf...) würde ich Low-Side-Switche vorziehen. Macht Ford(USA) bei 
einigen Fahrzeugen indessen auch so. Vereinfacht die Messung des Stromes 
ein wenig, falls man mit einem Shunt messen möchte.

>-der "manipulierte" Blinkgeber sich selbsständig gemacht hat

So lange man das BL per Schalter einschaltet (l/r mit einem Schalter) -> 
wie soll das gehen?

>-ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht
>seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels
>Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die
>Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und
>Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder
>Durchscheuern)

Ach DAHER kommen die ganzen brennenden Motorräder, die man auf den 
Straßen immer so sieht ;-)

>Das wird auch immer als no-go für Eigenbauten wie eine Monstranz vor sich 
>hergetragen.

Aber wirklich!!! Das ach so verseuchte "Boardnetz"...

MfG
Elux

von Georg G. (df2au)


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H.Joachim S. schrieb:
> -ganz wichtig: es darf nicht ein Stücken Draht geben, welches nicht
> seinem Querschitt entsprechend abgesichert ist (gerne wird mangels
> Sachkenntnis oder aus Faulheit eine fliegende Sicherung direkt an die
> Batterie gebastelt - das Stückchen Leitung zwischen Batterie und
> Zusatzsicherung ist eine potentielle Brandquelle durch Quetschung oder
> Durchscheuern)

Mir kommen die Tränen, vor Lachen.
Woher hast du diese Weisheit? Ich kenne einen Mercedes, der hat zwei 
Batterien, unter Fahrersitz und Beifahrersitz verbaut. Die Verbindung 
ist ein fingerdickes Kabel, das sich ab und an mal durch scheuert. Dann 
wird dir der Hintern heiß. Bei nahezu allen Fahrzeugen aller Hersteller 
ist die Leitung zwischen Batterie und Starter nicht abgesichert. Weitere 
Beispiele schenke ich mir.

von Reiner O. (elux)


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Georg G. schrieb:
> Bei nahezu allen Fahrzeugen aller Hersteller
> ist die Leitung zwischen Batterie und Starter nicht abgesichert.

Und bei sehr vielen Fahrzeugen auch noch die Leitung zum Generator...

Das stimmt aber nicht ganz: im Fall von Unfällen und der damit 
verbundenen Brandgefahr durch Kurzschluss wegen der plötzlichen 
individuellen Designänderung haben mittlerweile eine ganze Reihe von 
Fahrzeugen Pyrosicherungen oder Sicherheitsbatterieklemmen verbaut.

MfG
Elux

von Thomas F. (igel)


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Reiner O. schrieb:
> Thorsten S. schrieb:
>> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
>> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
>
> Das stimmt nicht!
...
> In der UN/ECE-R53 steht sinngemäß das Selbe...

Komisch, wenn ich die ECE-R53 lese dann steht da:

Funktionskontrolle:
Vorgeschrieben. Sie darf optisch oder akustisch oder beides sein...
...oder auf Dauerlicht wechseln oder ihre Blinkfrequenz merklich 
verändern.

von Reiner O. (elux)


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Thomas F. schrieb:
> Komisch, wenn ich die ECE-R53 lese dann steht da:...

Stimmt, so hatte ich geschrieben. Was ist daran komisch?

von U. C. (Gast)


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Die Zeiten sind vorbei....
Nix mehr Blinkfrequenz ändern.
Nix mehr Funktionskontrolle

Ein Beispiel von vielen:
https://www.louis.de/artikel/kellermann-blinkrelais/10032036
Schön, mit E Prüfzeichen... alles gut....

von Harald W. (wilhelms)


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Reiner O. schrieb:

> Ach DAHER kommen die ganzen brennenden Motorräder, die man auf den
> Straßen immer so sieht ;-)

Meinst Du die?
https://img10.deviantart.net/7db1/i/2010/357/c/c/ghost_rider_by_nachomolina-d32ew9j.jpg

von Thomas F. (igel)


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U. C. schrieb:
> Ein Beispiel von vielen:
> https://www.louis.de/artikel/kellermann-blinkrelais/10032036

Zitat aus der Anleitung:
"Sollte eine Warnblinkanlage im Fahrzeug vorhanden sein, muss diese ... 
stillgelegt werden."

Nein Danke, sowas würde ich nicht verbauen.

von Suzi (Gast)


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Du Kati, wer braucht beim Moped schon Blinker? :D

von wendelsberg (Gast)


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H.Joachim S. schrieb:
> Einfacher Fall: du stehst in der Nebenstrasse, auf der Hauptstrasse
> kommt von links einer und blinkt rechts, du fährst los und es kracht,
> weil der gar abbiegen wollte, sondern:

In diesem (schlecht konstruierten) Beispiel sind Deine Blinker 
unwichtig. Du hast schlicht und einfach dem Benutzer der Hauptstrasse 
Vorfahrt zu gewaehren, ob der blinkt oder nicht ist unwichtig. Deine 
Blinker sind also komplett unwichtig hier und werden auch nicht naeher 
untersucht werden.

wendelsberg

von #2A (Gast)


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Stefan U. schrieb:
> Sonst blinken die LED's

Stefan U. schrieb:
> die Serienmäßig mit
> LED's

http://www.deppenapostroph.info

#A2

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Hier als kleine Anregung.

Einfach den alten Blinkgeber ausbauen und den hier gezeigten einbauen. 
Polarität ist egal. Funktioniert für 6V und 12V. Automatische 
Strommessung für schnelles Blinken bei kaputter Lampe ist eingebaut. Die 
Anschlüsse sind gewinkelte 6.3mm FastOn-Stecker.

: Bearbeitet durch User
von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Anbei die Hex-Datei. Fuses sind 0xFF, 0xD5, 0x62. Die Platine ist 
einseitig mit Brücken, der Elko liegt angewinkelt auf der TOP-Seite. 
Fotos folgen.

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Hier die Fotos.

Wer das Teil nachbauen möchte, kann sich bei mir die ASM-Sources 
bestellen. Eine Temperaturmessung und eine Spannungsmessung ist im 
Programm enthalten. Diese beiden Werte müssen kalibriert und in´s EEPROM 
geschrieben werden.

Die Strommessung speichert automatisch nach dem ersten Einschalten den 
Wert für eine intakte Blinkanlage in das EEPROM. Ist die Stromaufnahme 
im Betrieb deutlich geringer, wird auf Schnellblinken umgeschaltet. Will 
man den Blinkgeber an einem anderen Fahrzeug betreiben oder die 
Strommessung ist aufgrund einer erschöpften Batterie fehlgeschlagen, 
genügt ein Umpolen des Blinkgebers, um die alten Werte zu löschen und 
durch eine neue Messung zu ersetzen.

P.S: im Schaltplan nicht eingezeichnet ist eine bidirektionale TVS-Diode 
(18V/600W), die zwischen die FastOn-Stecker gelötet ist. Diese 
verhindert das Eindringen von Überspannungstransienten in die Schaltung. 
Die Pads sind im Layout vorhanden (rechtes Foto, rechte Seite).

: Bearbeitet durch User
von oweh (Gast)


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Ihr lieben Leut,

vom Basteln lasst ihr euch ja eh nicht abhalten.

Aber wenn dann Gerüchte gestreut werden, dass für ein 
sicherheitsrelevantes Bauteil keine Bauartzulassung nötig ist, muss 
jedem klar sein: DOCH, sie ist.

Basteln ist also illegal und jeder muss entscheiden ob er im Fall des 
Falles (gründliche Kontrolle oder Unfall) Ärger haben will oder nicht.

Wenn allerdings Volvo u.andere "legal" oranges Positionslicht nach vorne 
scheinen lassen und man erst eine Weile hinschauen muss um zu sehen, ob 
nicht doch der Blinker an ist relativiert das die Bewertung etwas - aber 
illegal bleibt Basteln doch...

von Grobi (Gast)


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Ok mal n paar Tage nicht hingeschaut und schon so eine Diskussion 
losgetreten :)

also zu der ganzen ABE Geschichte, das ist für ein Motorrad gedacht as 
erst noch "gebaut" wird (nicht von mir, man hatte mich einfach nur nach 
so einer Blinkerschaltung gefragt) also das ganze Ding muss eh 
"abgenommen" werden von daher mache ich mir da keine Sorgen.

Mir ging es eigentlich eher darum ob man das mit dem NPN Transistor und 
Spannungsteiler als Treiber / Schalter für den Fet so überhaupt machen 
sollte oder besser nicht, natürlich könnte man auch logiclevel Fet 
nehmen und direkt ansteuern, aber warum nicht auch mal so.

Das mit der Erkennung ob der Blinker noch funktioniert lässt sich ja 
Dank des mc auch einfach regeln, von daher kann ich dann auch gerne im 
Fehlerfall die Frequenz verdoppeln.

von Grobi (Gast)


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Danke Knut Ballhause (Firma: TravelRec.) für deinen Beitrag und die 
Schaltung, wirklich sehr cool!

von Nase (Gast)


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oweh schrieb:
> Aber wenn dann Gerüchte gestreut werden, dass für ein
> sicherheitsrelevantes Bauteil keine Bauartzulassung nötig ist, muss
> jedem klar sein: DOCH, sie ist.

Beleg, quelle, ..?

von Steven M. (8023)


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Und was den versicherungsschutz angeht, kann man davon ausgehen, dass 
ein fahrzeug nur dann versicherungsfähig ist, wenn die betriebszulassung 
nicht beeinzrächtigt ist. Was die E nummern angeht, ist diese für jeder 
fest mit der fahrzeugelektrik verbundenen komponete nötig. Das 
zulassungverfahren durchlaufen die hersteller nicht, weil das lustig und 
billig ist.

Wer dazu fragen hat, kann sich an jede sachverständigenstelle wenden... 
Die suchen einem schon das passende regelwerk raus... Genau wie jeder 
anwalt vor gericht, bei der verhandlung wer den unterhalt von kleim 
timmy bezahlt, der da auf die strasse lief, und von einem fahrzeug 
angefahren wurde, welches ohne betriebszulassung unterwegs war... Da ist 
man übrigens automatisch mindesten anteilig schuldig...

: Bearbeitet durch User
von Dieter J. (fossi)


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Thomas F. schrieb:
> Wer es genau wissen will:
> Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:
>
> 
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE

Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den 
Ahnungslosen so verbrochen wird.
siehe Abschnitt 6.5.8
Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".
Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?

Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.

Gruß fossi

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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so'n Blinker geht auch ohne Bimetall-Relais rein elektromechanisch.
Wechsler-Relais, Widerstand und Kondensator sind dazu alles was es 
braucht.

von Stefan F. (Gast)


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Ja und dann wird die Frequenz nicht präzise eingehalten und du hast 
keine Kontrolleuchte, die anzeigt, ob die Blinker wirklich 
funktionieren.

von Steven M. (8023)


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Btw, der sachverständigenstelle steht es natürlich frei, diese dennoch 
zuzulassen... Aber da sollte man sich vorher mit denen unterhalten, 
welche anforderungen einzuhalten sind. Sonst macht man es evtl 2x.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Stefan U. schrieb:
> Ja und dann wird die Frequenz nicht präzise eingehalten und du hast
> keine Kontrolleuchte, die anzeigt, ob die Blinker wirklich
> funktionieren.

Frequenz nicht ganz präzise, das mag sein, wie weit ist das relevant?

aber Kontrolleuchte?

bist Du Dir da sicher dass das damit nicht doch funzt?

ich krieg Dir das auch hin, dass das abwechselnd blinkt.

: Bearbeitet durch User
von Nase (Gast)


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Steven M. schrieb:
> Was die E nummern angeht, ist diese für jeder
> fest mit der fahrzeugelektrik verbundenen komponete nötig.
Das ist aber falsch, was du da pauschal schreibst.

(1) Es gab eine Zeit vor dem E-Prüfzeichen, die Fahrzeuge aus dieser 
Zeit sind unverändert zulassungsfähig.
(2) Es gibt Bauteile/Fahrzeuge, für die eine allgemeine 
Betriebserlaubnis besteht. Diese tragen kein e-Prüfzeichen und sind 
trotzdem erlaubt. Zum Beispiel fallen quasi alle Motorrad-Bremsscheiben, 
Leistungs-Drosseleinheiten, ganze Mofas und manchmal auch 
Zubehörauspuffanlagen darunter. Die tragen kein e-Prüfzeichen, sondern 
haben eine ABE.
(3) Man kann eine Einzelbetriebserlaubnis erwirken, z.B. nach exzessiven 
Umbauten am Motorrad.
(4) Man kann der Prüfstelle ein Teilegutachten des Herstellers vorlegen 
und bekommt dann einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere.


Dieter J. schrieb:
> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".
> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?
Ist sicherlich ungünstig formuliert... vielleicht auch ein 
Übersetzungsfehler. Manche Motorroller haben aber tatsächlich einen 
Piepser, der beim Blinken mitpiepst.

von Steven M. (8023)


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da hast du völlig recht,... ich konnte es allerdings nicht mehr 
nachtragen...

aber ob man eine selbstgebastelte elektronische komponente einfach mal 
so beim sachvertändigen eingetragen bekommt? bin mir da nicht so sicher 
;) ...

aber wie schon geschrieben, ist die tüv/dekra-stelle da einfach der 
bessere ansprechpartner...

von DuKati (Gast)


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Nase schrieb:
> (1) Es gab eine Zeit vor dem E-Prüfzeichen, die Fahrzeuge aus dieser
> Zeit sind unverändert zulassungsfähig.
> (2) Es gibt Bauteile/Fahrzeuge, für die eine allgemeine
> Betriebserlaubnis besteht. Diese tragen kein e-Prüfzeichen und sind
> trotzdem erlaubt. Zum Beispiel fallen quasi alle Motorrad-Bremsscheiben,
> Leistungs-Drosseleinheiten, ganze Mofas und manchmal auch
> Zubehörauspuffanlagen darunter. Die tragen kein e-Prüfzeichen, sondern
> haben eine ABE.
> (3) Man kann eine Einzelbetriebserlaubnis erwirken, z.B. nach exzessiven
> Umbauten am Motorrad.
> (4) Man kann der Prüfstelle ein Teilegutachten des Herstellers vorlegen
> und bekommt dann einen Nachtrag in die Fahrzeugpapiere.


(5) Man kennt jemand, der jemand kennt, der beim TÜV arbeitet ;)

von Steven M. (8023)


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DuKati schrieb:

> (5) Man kennt jemand, der jemand kennt, der beim TÜV arbeitet ;)

...und mit einem bein schon im knast steht... ;)

von Knut B. (Firma: TravelRec.) (travelrec) Benutzerseite


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Weiß eigentlich noch jemand, worum es in diesem Thread eigentlich geht?! 
Ich meine, es war nicht nach einer Rechtsberatung gefragt worden...

von Nase (Gast)


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Steven M. schrieb:
> aber ob man eine selbstgebastelte elektronische komponente einfach mal
> so beim sachvertändigen eingetragen bekommt?
Musst du ja auch nicht.

Das ECE-Verfahren mit den e-Prüfzeichen ist ja in erster Linie eine 
nicht-exklusive Vereinfachung der ganzen Richtlinien.
Wenn ein Teil genehmigungspflichtig ist und es dafür auch eine 
ECE-Regelung gibt, dann kann jedes an dem ECE-Verfahren teilnehmende 
Land darauf ein Prüfzeichen ausstellen (wenns der Regelung entspricht 
natürlich). Im Gegenzug erkennen alle anderen teilnehmenden Länder das 
Prüfzeichen an.

Es gibt aber auch Teile, für die ein e-Prüfzeichen ausgestellt wird, die 
aber in einem Land garnicht genehmigungspflichtig sind. Dann ist das 
Zeichen zwar schön, aber hinfällig. Umgekehrt kann es in einem Land auch 
andere Genehmigungsverfahren für Teile geben. Hier in Deutschland z.B. 
die Allgemeine Betriebserlaubnis.

Zu klären wäre also, ob ein Blinkerrelais hier in Deutschland 
genehmigungspflichtig ist. Ich bezweifle das.

von Steven M. (8023)


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Nase schrieb:
> Zu klären wäre also, ob ein Blinkerrelais hier in Deutschland
> genehmigungspflichtig ist. Ich bezweifle das.

meines Wissens ist, fällt alles was fest mit dem Boardnetz verbunden 
ist unter diese Pflicht (allerdings bezieht sich das eher auf PKW... 
leider findet man es nicht, wenn mans mal brauch)

Ein Gerät am Ziggiport ist es nicht, ein Blinkrelais wird es aber mit 
Sicherheit sein
sicher bin ich mir da aber auch nicht ^^ könnt ja selber lesen...

den Anhang konnte ich jetzt auf die schnelle nicht finden... aber die 
elektromagnetische Verträglichkeit zu belegen, dürfte für Hobbybastler 
wohl eine sportliche Herrausforderung sein ;)


zitat StVZO 
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales 
Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach *Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG* sind 
zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit 
sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen 
Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten 
Bestimmungen anzuwenden.

§ 55a Elektromagnetische Verträglichkeit

(1) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und 
Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart 
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h – ausgenommen 
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Muldenkipper, 
Flurförderzeuge, Elektrokarren und Autoschütter – sowie ihre Anhänger 
müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über 
die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Satz 1 gilt 
entsprechend für andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale 
des Fahrgestells und ihrer elektrischen Ausrüstung den genannten 
Fahrzeugen gleichzusetzen sind, sowie für Bauteile und selbstständige 
technische Einheiten, die zum Einbau in den genannten Fahrzeugen 
bestimmt sind.
(2) *Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3* sowie zum Einbau in diese 
Fahrzeuge bestimmte selbstständige technische Einheiten müssen den im 
Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen über die 
elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.


zitat *Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG* 
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002L0024:20070101:DE:PDF
(1) Diese Richtlinie gilt für *alle zur Teilnahme am Straßenverkehr
bestimmten zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge* mit oder
ohne Doppelrad sowie deren Bauteile oder selbständige technische 
Einheiten.
...

von Sascha (Gast)


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Dieter J. schrieb:
> Thomas F. schrieb:
>> Wer es genau wissen will:
>> Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:
>>
>>
> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/...
>
> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den
> Ahnungslosen so verbrochen wird.
> siehe Abschnitt 6.5.8
> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".
> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?
>
> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.
>
> Gruß fossi

Damit ist das Blinkerrelais-Klackern gemeint. Heutzutage eher kleine 
Lautsprecher.

Und die "Ahnungslosen" sind Jura-Profis die das aus gutem Grund genau so 
schreiben.

von wendelsberg (Gast)


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Die Grundfrage ist doch aber:
Warum will man ein Teil (Blinkgeber), das man mit Pruefnummer und allem 
Drum und dran fuer 5-10 EUR bekommt, selbst basteln? Mit allem, was da 
so hochkommt (EMV, -25..+100 C, Ueberspannung....) ist das doch voellig 
unrealistisch, da was zu verbessern. Billiger geht sowieso nicht.

wendelsberg

von Martin (Gast)


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Thorsten S. (thosch)

- Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.


Aha ! und wie machen dass leistungsunabhängige blinker relais? die 
blinken immer gleich und haben eine ece zulassung !


bin schon auf die antwort gespannt!

mfg

von maetressenhuhnesserteam (Gast)


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Grobi schrieb:
> Meine Frage, gäbe es da irgendwelche guten Einwände das nicht so zu
> gestalten?

Ja, das hier ist weit besser:

https://www.youtube.com/watch?v=1TM3qzrmogQ

von Thomas F. (igel)


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Martin schrieb:
> Thorsten S. (thosch)
> - Wenn bei einem Blinker eine Lampe ausfällt, muss die Blinkfrequenz
> sich verdoppeln, um den Fahrer auf den Fehler hinzuweisen.
>
> Aha ! und wie machen dass leistungsunabhängige blinker relais? die
> blinken immer gleich und haben eine ece zulassung !

Shift-Taste kaputt? Dafür prellt die Leertaste.

Warum liest du nicht selbst den Gesetzestext, dann müsstest du nicht 
fragen?

Seit ein paar Jahren sind zwei Methoden erlaubt um den Ausfall eines 
Blinkers dem Fahrzeugführer anzuzeigen:

- Merkliche Änderung der Blinkfrequenz
- Optische Kontrolleuchte welche entweder dauernd leuchtet oder bei 
Betätigen des Blinkers nicht mehr leuchtet.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Thomas F. schrieb:
> Seit ein paar Jahren sind zwei Methoden erlaubt um den Ausfall eines
> Blinkers dem Fahrzeugführer anzuzeigen:
>
> - Merkliche Änderung der Blinkfrequenz
> - Optische Kontrolleuchte welche entweder dauernd leuchtet oder bei
> Betätigen des Blinkers nicht mehr leuchtet.

Hmmm ... das kenne ich anders.

Solange der Fahrer eindeutig die Funktion sehen kann braucht's
das nicht. Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher
keine Kontrollleuchte. Das mit der Blinkfrequenz kann der TÜV nicht
prüfen (er darf mir kein Blinkerbirnchen kaputtmachen -> irrelevant).

von Stefan F. (Gast)


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> Solange der Fahrer eindeutig die Funktion sehen kann braucht's
> das nicht. Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher
> keine Kontrollleuchte.

Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich 
mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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Stefan U. schrieb:
> Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich
> mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.

Was dran ist muß halt auch funktionieren ;)

von Thomas F. (igel)


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Joachim D. schrieb:
> Hmmm ... das kenne ich anders.

Ich weiß natürlich nicht was du kennst;-) Ich zitiere hier nur frei aus 
der aktuellen ECE Regelung 48.


> Bei meiner Guzzi sehe ich die Blinker und brauche daher
> keine Kontrollleuchte.

Wenn ich mich recht an deine Guzzi erinnere (irgendwann mal ein Bild im 
Netz gesehen) gab es zu der Zeit, als diese auf die Straße losgelassen 
wurde, noch keine ECE-Regelungen sondern noch nationale 
Einzelregelungen. Unter diesen habe ich jetzt nicht tiefer geforscht. 
Meine Japaner aus den 70ern haben Kontrollleuchten obwohl die Blinker 
auch einsehbar sind. Könnte aber auch ein Komfort-Feature sein.

von MaWin (Gast)


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Dieter J. schrieb:
> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den
> Ahnungslosen so verbrochen wird.
> siehe Abschnitt 6.5.8
> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".
> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?
> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.

Die in Brüssel haben also immerhin mehr Ahnung als du.

Stefan U. schrieb:
> Bei meinem Moped ist die Kontrolleuchte durchgebrannt. Egal- dachte ich
> mir, ich sehe die Blinker ja. Aber der Tüv hat das anders gesehen.

Ja, so ist das heutzutage. Bei Benutzungsspuren muss das Gefährt 
unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden, um die Profite der 
Hersteller zu sichern, der TÜV sorgt schon dafür.

ABER: Ob Kontrolllampe oder Blinker: Bei direkter Sonneneinstrahlung 
siehst du ggf. beides nicht, also ist ein Piepser sinnvoll.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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MaWin schrieb:
> also ist ein Piepser sinnvoll.

aber nicht, wenn Du Dir die Phon-Schächte aufbohrst

von Joachim D. (Firma: JDCC) (scheppertreiber)


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▶ J-A von der H. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> also ist ein Piepser sinnvoll.
>
> aber nicht, wenn Du Dir die Phon-Schächte aufbohrst

Eine Guzzi ist immer offen. Einlaß wie Auslaß ;)

von Dieter J. (fossi)


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MaWin schrieb:
> Dieter J. schrieb:
>> Da sieht man doch wieder an dem Text, was in Brüssel von den
>> Ahnungslosen so verbrochen wird.
>> siehe Abschnitt 6.5.8
>> Da ist die Rede von einer "akustischen Kontrollleuchte".
>> Wie funktioniert diese? Neues Bauteil?
>> Mir ist kein Hersteller bekannt, der sowas in seinem Sortiment hätte.
>
> Die in Brüssel haben also immerhin mehr Ahnung als du.

Ich hab Dich ja bis jetzt als vernünftig eingeschätzt, aber man kann 
sich auch mal täuschen.
Woher nimmst Du diese Behauptung her mit meiner Ahnungslosigkei?

Es gibt entweder eine Kontrollleuchte oder aber eine akustische 
Signaleinrichtung. Ich hab noch nie eine Kontrolleuchte gesehen, die 
gleichzeitig auch noch ein akustisches Signal abgibt.

Soviel zu Deiner Ahnungslosigkeit!!!!

von Hp M. (nachtmix)


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Thomas F. schrieb:
> Wer es genau wissen will:
> Amtsblatt der Europäischen Union: Regelung Nr. 48:
>
> 
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42007X0530%2801%29&qid=1455521434658&from=DE

Trifft bei einem Motorrad (Überschrift!) aber haarscharf daneben:

Diese Regelung gilt für die Genehmigung der zur Teilnahme am 
Straßenverkehr bestimmten
Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern...

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