Ist es möglich in einem Hotel zu übernachten, den Computer mitzunehmen
und dort für z.B. 3 Wochen zu arbeiten?
Programmierarbeiten.
Kann das in die Buchführung mit hereingenommen werden und vom Gewinn
abgezogen werden?
Nur die Übernachtungskosten.
Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?
Wenn das Hotel in München ist und der Kunde in München ist, könnte das
gehen. Wenn das Hotel aber in Thailand am Strand ist, werden Sie dir
freundlich mitteilen, dass du deinen Urlaub selber bezahlen kannst.
user schrieb:> Ist es möglich in einem Hotel zu übernachten, den Computer mitzunehmen> und dort für z.B. 3 Wochen zu arbeiten?>> Programmierarbeiten.>> Kann das in die Buchführung mit hereingenommen werden und vom Gewinn> abgezogen werden?
Klar, ebenso kannst Du Vorsteuer ziehen.
> Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?
Das hat dem FA ziemlich egal zu sein.
Entscheidend ist, dass Du belegen kannst: ja, das war betrieblich
veranlasst! (z.B. Kundennähe)
Bei 3 Wochen 5-Sterne-Hotel guckt das FA natürlich genauer als bei einer
normalen Pension ;-)
Ob das aber notwendig/sinnvoll ist, entscheidet nicht das FA.
Du kannst auch eine Maschine kaufen, die Du nie einsetzt, und ganz
normal abschreiben. Solange die für den Betrieb angeschafft wurde, ist
das alles ok.
Auch da fragt das FA nicht: "War die Ausgabe nicht komplett für die
Tonne?"
(Ja, war sie, aber das ist Deine unternehmerische Freiheit.)
Wenn Du betrieblich vier Wochen in ein Ressort auf den Malediven musst,
geht auch das - Du musst das nur begründen/belegen können.
user schrieb:> Ist es möglich in einem Hotel zu übernachten, den Computer mitzunehmen> und dort für z.B. 3 Wochen zu arbeiten?
Ja, das geht auf jeden Fall. Sinnvollerweise sollte sich das Hotel aber
hinreichend weit entfernt vom eigenen Wohnort befinden.
> Programmierarbeiten.
Formal natürlich auch noch Akquisetätigkeiten und Pflege des
Kudenstammes.
> Kann das in die Buchführung mit hereingenommen werden und vom Gewinn> abgezogen werden?
Korrekte Ausdruckweise: als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, d.h.
sowohl bezüglich der Vorsteuer als auch Gewinnminderung.
> Nur die Übernachtungskosten.
Ja, das sollte möglich sein. Die Kosten für das Frühstück sollten in der
Rechnung separat ausgewiesen sein. Achtung: Falls man KEIN Frühstück
erhält, sollte auch dies unbedingt in der Rechnung aufgeführt werden.
In welcher Höhe Verpflegungsmehraufwände als Betriebausgaben geltend
gemacht werden können, weiß ich aber nicht. Das rechnet immer mein
Steuerberater aus.
> Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?
Als Selbständiger darf man durchaus unternehmerische Fehlentscheidungen
begehen, die trotzdem steuerrechtlich anerkannt werden müssen.
user schrieb:> Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?
Warum fragst du nicht gleich dein Finanzamt.
Die sind meistens sehr hilfsbereit und sagen dir sogar, wenn du das
falsch anpackst, wie du das richtig machen musst.
Das Finanzamt sagt dann immer: Fragen Sie ihren Steuerberater.
Die Prüfer vom FA könnten solche Fragen nach dem warum stellen.
Das sind allgemeine Programmierarbeiten, die nicht speziell einem Kunden
zugeordnet werden können. Ich will da ehrlich bleiben.
Dass die Kosten für die Verpflegung nicht als Betriebsausgabe geltend
gemacht werden kann ist mir natürlich bekannt. Dafür gibt es ja die
Reisekostenabrechnung.
F. F. schrieb:> dir sogar, wenn du das> falsch anpackst, wie du das richtig machen musst.
nein, das dürfen die nicht.
Hotel geht immer durch, wenn es plausibel ist.
Auch bei Kunden im Ausland. Sollte man natürlich begründen können. d.h.
es sollte der Realität entsprechen. Bei uns hat der FAB schon mal die
Rechnung nachgeprüft, weil wir 3 Tage in Verona waren. War aber ein
Progger-Kongress, und ich konnte die Webseite nachweisen wo es
annonciert war.
user schrieb:> Das sind allgemeine Programmierarbeiten, die nicht speziell einem Kunden> zugeordnet werden können. Ich will da ehrlich bleiben.
interessanter fall.
was sagt der Steuerberater?
Bonzo schrieb:>> dir sogar, wenn du das>> falsch anpackst, wie du das richtig machen musst.>> nein, das dürfen die nicht.
Wo steht, dass die das nicht dürfen?
Ich kenne mehrere Fälle, in denen sie einem durchaus helfen, ohne dass
es heißt, man solle seinen Steuerberater fragen. - Ich selbst habe mal
explizit nach Pauschalbeträgen gefragt - vor ein paar Jahren - und
prompt ne freundliche Auskunft erhalten.
Ich denke eher, dass es von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich
gehandhabt wird und die Menge der Anfragen, sowie der Ton der Nachfrage
sein übriges tut.
Ich will mich nicht als selbstständig bezeichnen, gerade weil ich
Hauptberuflich voll-zeit arbeiten gehe, aber die Dinge, die nichts mit
meinem Job zu tun haben, erledige ich zu etwa 75% zuhause. Der Rest
erfordert eben die Anwesenheit beim Kunden - ich sehe das nicht als
SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis für den Kunden - ich Arbeite nicht für
ihn, sondern ich *er*arbeite etwas für und mit ihm!
Marcel P. schrieb:> Ich selbst habe mal explizit nach Pauschalbeträgen gefragt
Wenn du eine konkrete Frage hast müssen/werden Sie dir auch Auskunft
geben, nur "beratend" (besser so oder besser so) dürfen/wollen die
natürlich nicht tätig werden.
Hier kann man eine eindeutige Aussage treffen. Es handelt sich nicht um
eine geschäftlich veranlasste Fahrt, sondern um einen privaten
Aufenthalt, bei dem nebenher etwas gearbeitet wird. Das ist wie Denken
und Notieren beim Kino oder Fernsehschauen.
Die Unterkunft muss deshalb bezogen worden sein, weil sie nötig ist. Das
gilt für Angestellte nebenbei auch. Dienstwohnungen sind nur absetzbar,
wenn sie einen Vorteil bringen und einen zum Kunden heranrücken.
Ich denke, es macht aber hier auch wenig Sinn, über die paar Euro zu
streiten, weil niemand 8 Wochen zufällig im Hotel hängt und dann dort 8h
am Tag was arbeitet, oder?
Wohnungen und Hotels sind deshalb auch für Wochenenden nur dann
absetzbar, wenn das zeitlich oder finanziell glaubwürdig ist, daß man
das Zimmer nicht ausräumt, um nach dem WE wiederzukommen, oder da
bleiben muss.
Schlecht sind verlängerte Dienstaufenthalte. Wenn man da zuviel Privates
dranhängt, wird die Hälfte der Anreise oder gar die komplette Fahr
gestrichen.