Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Selbständig: Arbeitsort frei wählbar?


von user (Gast)


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Ist es möglich in einem Hotel zu übernachten, den Computer mitzunehmen 
und dort für z.B. 3 Wochen zu arbeiten?

Programmierarbeiten.

Kann das in die Buchführung mit hereingenommen werden und vom Gewinn 
abgezogen werden?

Nur die Übernachtungskosten.

Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?

von Karl (Gast)


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Wenn das Hotel in München ist und der Kunde in München ist, könnte das 
gehen. Wenn das Hotel aber in Thailand am Strand ist, werden Sie dir 
freundlich mitteilen, dass du deinen Urlaub selber bezahlen kannst.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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user schrieb:
> Ist es möglich in einem Hotel zu übernachten, den Computer mitzunehmen
> und dort für z.B. 3 Wochen zu arbeiten?
>
> Programmierarbeiten.
>
> Kann das in die Buchführung mit hereingenommen werden und vom Gewinn
> abgezogen werden?

Klar, ebenso kannst Du Vorsteuer ziehen.

> Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?

Das hat dem FA ziemlich egal zu sein.

Entscheidend ist, dass Du belegen kannst: ja, das war betrieblich 
veranlasst! (z.B. Kundennähe)

Bei 3 Wochen 5-Sterne-Hotel guckt das FA natürlich genauer als bei einer 
normalen Pension ;-)

Ob das aber notwendig/sinnvoll ist, entscheidet nicht das FA.

Du kannst auch eine Maschine kaufen, die Du nie einsetzt, und ganz 
normal abschreiben. Solange die für den Betrieb angeschafft wurde, ist 
das alles ok.

Auch da fragt das FA nicht: "War die Ausgabe nicht komplett für die 
Tonne?"
(Ja, war sie, aber das ist Deine unternehmerische Freiheit.)

Wenn Du betrieblich vier Wochen in ein Ressort auf den Malediven musst, 
geht auch das - Du musst das nur begründen/belegen können.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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user schrieb:
> Ist es möglich in einem Hotel zu übernachten, den Computer mitzunehmen
> und dort für z.B. 3 Wochen zu arbeiten?

Ja, das geht auf jeden Fall. Sinnvollerweise sollte sich das Hotel aber 
hinreichend weit entfernt vom eigenen Wohnort befinden.

> Programmierarbeiten.

Formal natürlich auch noch Akquisetätigkeiten und Pflege des 
Kudenstammes.


> Kann das in die Buchführung mit hereingenommen werden und vom Gewinn
> abgezogen werden?

Korrekte Ausdruckweise: als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, d.h. 
sowohl bezüglich der Vorsteuer als auch Gewinnminderung.

> Nur die Übernachtungskosten.

Ja, das sollte möglich sein. Die Kosten für das Frühstück sollten in der 
Rechnung separat ausgewiesen sein. Achtung: Falls man KEIN Frühstück 
erhält, sollte auch dies unbedingt in der Rechnung aufgeführt werden.
In welcher Höhe Verpflegungsmehraufwände als Betriebausgaben geltend 
gemacht werden können, weiß ich aber nicht. Das rechnet immer mein 
Steuerberater aus.

> Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?

Als Selbständiger darf man durchaus unternehmerische Fehlentscheidungen 
begehen, die trotzdem steuerrechtlich anerkannt werden müssen.

: Bearbeitet durch User
von F. F. (foldi)


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user schrieb:
> Oder fragt das Finanzamt: Warum arbeiten Sie nicht zu Hause?

Warum fragst du nicht gleich dein Finanzamt.
Die sind meistens sehr hilfsbereit und sagen dir sogar, wenn du das 
falsch anpackst, wie du das richtig machen musst.

von user (Gast)


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Das Finanzamt sagt dann immer: Fragen Sie ihren Steuerberater.

Die Prüfer vom FA könnten solche Fragen nach dem warum stellen.


Das sind allgemeine Programmierarbeiten, die nicht speziell einem Kunden 
zugeordnet werden können. Ich will da ehrlich bleiben.

Dass die Kosten für die Verpflegung nicht als Betriebsausgabe geltend 
gemacht werden kann ist mir natürlich bekannt. Dafür gibt es ja die 
Reisekostenabrechnung.

von Bonzo (Gast)


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F. F. schrieb:
> dir sogar, wenn du das
> falsch anpackst, wie du das richtig machen musst.

nein, das dürfen die nicht.

Hotel geht immer durch, wenn es plausibel ist.

Auch bei Kunden im Ausland. Sollte man natürlich begründen können. d.h. 
es sollte der Realität entsprechen. Bei uns hat der FAB schon mal die 
Rechnung nachgeprüft, weil wir 3 Tage in Verona waren. War aber ein 
Progger-Kongress, und ich konnte die Webseite nachweisen wo es 
annonciert war.

von uiuiui (Gast)


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user schrieb:

> Das sind allgemeine Programmierarbeiten, die nicht speziell einem Kunden
> zugeordnet werden können. Ich will da ehrlich bleiben.

interessanter fall.

was sagt der Steuerberater?

von M. P. (phpmysqlfreak)


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Bonzo schrieb:
>> dir sogar, wenn du das
>> falsch anpackst, wie du das richtig machen musst.
>
> nein, das dürfen die nicht.

Wo steht, dass die das nicht dürfen?
Ich kenne mehrere Fälle, in denen sie einem durchaus helfen, ohne dass 
es heißt, man solle seinen Steuerberater fragen. - Ich selbst habe mal 
explizit nach Pauschalbeträgen gefragt - vor ein paar Jahren - und 
prompt ne freundliche Auskunft erhalten.

Ich denke eher, dass es von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich 
gehandhabt wird und die Menge der Anfragen, sowie der Ton der Nachfrage 
sein übriges tut.

Ich will mich nicht als selbstständig bezeichnen, gerade weil ich 
Hauptberuflich voll-zeit arbeiten gehe, aber die Dinge, die nichts mit 
meinem Job zu tun haben, erledige ich zu etwa 75% zuhause. Der Rest 
erfordert eben die Anwesenheit beim Kunden - ich sehe das nicht als 
SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis für den Kunden - ich Arbeite nicht für 
ihn, sondern ich *er*arbeite etwas für und mit ihm!

von Läubi .. (laeubi) Benutzerseite


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Marcel P. schrieb:
> Ich selbst habe mal explizit nach Pauschalbeträgen gefragt

Wenn du eine konkrete Frage hast müssen/werden Sie dir auch Auskunft 
geben, nur "beratend" (besser so oder besser so) dürfen/wollen die 
natürlich nicht tätig werden.

von The Expert (Gast)


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Hier kann man eine eindeutige Aussage treffen. Es handelt sich nicht um 
eine geschäftlich veranlasste Fahrt, sondern um einen privaten 
Aufenthalt, bei dem nebenher etwas gearbeitet wird. Das ist wie Denken 
und Notieren beim Kino oder Fernsehschauen.

Die Unterkunft muss deshalb bezogen worden sein, weil sie nötig ist. Das 
gilt für Angestellte nebenbei auch. Dienstwohnungen sind nur absetzbar, 
wenn sie einen Vorteil bringen und einen zum Kunden heranrücken.

Ich denke, es macht aber hier auch wenig Sinn, über die paar Euro zu 
streiten, weil niemand 8 Wochen zufällig im Hotel hängt und dann dort 8h 
am Tag was arbeitet, oder?

Wohnungen und Hotels sind deshalb auch für Wochenenden nur dann 
absetzbar, wenn das zeitlich oder finanziell glaubwürdig ist, daß man 
das Zimmer nicht ausräumt, um nach dem WE wiederzukommen, oder da 
bleiben muss.

Schlecht sind verlängerte Dienstaufenthalte. Wenn man da zuviel Privates 
dranhängt, wird die Hälfte der Anreise oder gar die komplette Fahr 
gestrichen.

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