Bei der Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter kommt aus vorrangig
darauf an, streng nach Vorschrift zu arbeiten, beginnend mit der
Teilnahme an entsprechenden Kursen. Natürlich wird auch die Teilnahme an
solch einem Kurs dokumentiert. Solange Du alle Formalitäten einhältst,
kann Dir niemand ans Bein pinkeln, wenn bei einem Mitarbeiter der
Verdacht besteht, dass er an den Folgen einer erhöhten
Strahlenexposition erkrankt sein sollte. Am wichtigsten ist dabei, alle
Kontrollfristen einzuhalten, die Einhaltung zu dokumentieren und am
Besten durch Dritte gegenzeichnen zu lassen.
Hausintern ist das aber eine eher undankbare Tätigkeit, da sie teilweise
mit wichtigen Projektaufgaben kollidieren kann. Wenn beispielsweise ein
Strahlungsmessgerät zum Kalibrieren eingeschickt werden muss, kann das
währenddessen auch die vorübergehende Stilllegung der überwachten Anlage
betreffen. Dann darfst Du als Strahlenschutzbeauftragter die Stilllegung
auch gegen den Willen deutlich "ranghöherer" Mitarbeiter durchsetzen und
die Kosten des Projektverzuges ggf. auf Dein eigenes Projekt buchen.
Ähnlich wie bei Schulungen zur Arbeitssicherheit darfst Du dann auch
noch Termine für die regelmäßigen Strahlenschutzunterweisungen finden
und abstimmen, an denen dann jeder teilnehmen muss. Denjenigen, die dann
nicht erscheinen, musst Du den Zugang zu den entsprechenden Anlagen
entziehen, was auch zu anstrengenden Diskussionen führen kann.
Aus meinem Studium erinnere ich mich auch noch an die Situation, dass
bei einem Röntgendiffraktometer ein Kontrolllämpchen ausgefallen war. Da
es sich hierbei um eine strahlenschutzrelevante Anzeige handelte,
schaltete der zugehörige Röntgengenerator natürlich ab bzw. ließ sich
nicht einschalten. Die institutsinternen (und gesetzlichen?) Richtlinien
besagten, dass Reparaturen nur durch den Strahlenschutzbeauftragten
persönlich durchgeführt oder von ihm beauftragt werden durften. Und der
war gerade im Urlaub, wobei es keinen Vertreter gab.
Erstaunlicherweise gab es während seiner Anwesenheit keine Probleme
damit, dass ich einen Röntgengenerator fast vollständig zerlegte und
dabei auch kleine Schaltungsänderungen durchführte. Es gab anschließend
keine Kontrolle, ob meine Änderungen in irgendwelche Sicherheitskreise
eingriffen. Aber die Lämpchen auf der Frontplatte hätte ich nicht selbst
tauschen dürfen.