Gast
#4474428
Ich bin etwas Ratlos mir wurde mal wieder die Fahrradlampe geklaut schon zum zweiten mal. Das "Problem" ist das passiert auf dem Firmengelände welches nur von Mitarbeitern betreten werden kann. Also vermutlich von einem Mitarbeiter. Unser Betrieb ist eigentlich sehr gut zu Mitarbeitern wir werden gut Bezahlt so das jeder sich eine 20 Euro Fahrradlampe leisten können sollte. Was ich aber noch viel Erschreckender finde. Im Arbeitsvertrag steht das jegliche Diebstähle auf dem Firmengelände an Firmeneigentum und Eigentum der Mitarbeiter zur Fristlosen Kündigung führen. Da Riskiert der Dieb also wegen 20Euro seinen Job? Warum macht er das? Bei der Jetzt geklauten Lampe habe ich mit meinem Co2 Laser in Lampe und Halter klein meinen Namen eingraviert. Meint ihr das würde als Beweis reichen Falls ich die Lampe oder den Halter mal irgendwo an einem anderen Rad sehe?