Forum: Offtopic Zollnachzahlung rechtens?


von M. M. (mrmcchicken)


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Guten Morgen, neulich habe ich ein FPGA Dev. Board bei Digilent aus den 
USA bestellt. Eine Wochen nachdem die Bestellung nun angekommen ist, ist 
eine Brief mit einer Zollrechnung rein gekommen. Dort steht, dass ich ca 
70€ nachzahlen soll.
Davon sind ca 57€ als Einfuhrumsatzsteuer aufgelistet. Meine Frage ist 
nun ob ich dagegen nicht Einspruch einlegen sollte.
Denn laut § 4 EUStBV sind Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen 
oder kulturellen Charakters von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Das Board wurde über das Akademieprogramm von Digilent gekauft. Somit 
bin ich der Meinung, dass dies durchaus ein Gegenstand erzieherischen 
bzw. wissenschaftlichen Charakters ist.

Außerdem ist nach §§ 1a bis 10, die Einfuhr von Gegenständen, die nach 
Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 entsprechen 
steuerfrei.
Hierbei handelt es sich um die Steuerfreiheit der Ausstattung von 
Studenten oder Schülern folgender Definition nach:
Gegenstände und Geräte (einschließlich Rechen- und Schreibmaschinen), 
die von Schülern und Studenten üblicherweise beim Studium verwendet 
werden.

Nun zu meinen konkreten Fragen:
1. Was mir hier ein wenig Sorgen macht ist das Wörtchen 
,,Üblicherweise".
Kann es sein, dass das Board dadurch nicht mehr in die Definition passt?
2. Schreibe ich denen einfach einen Brief an die auf der Zollrechnung 
angegeben Adresse und nenne alle Argumente die meiner Meinung nach für 
eine Stuerfreiheit sprechen? Dann warte ich einfach bis ich eine Antwort 
kriege oder muss ich erst den Betrag überweisen und kriege den Betrag 
zurück erstattet wenn der Antrag zu meinen Gunsten ausfällt?
3. Spielt es in diesem Fall eine Rolle, dass die Produkte die über das 
Akademieprogramm verkauft werden vergünstigt und nicht für den 
weiterverkauf gedacht sind?

von Gerd E. (robberknight)


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M. M. schrieb:
> Eine Wochen nachdem die Bestellung nun angekommen ist, ist
> eine Brief mit einer Zollrechnung rein gekommen. Dort steht, dass ich ca
> 70€ nachzahlen soll.

von wem ist der Brief denn gekommen? Hast Du denjenigen vorher explizit 
mit der Verzollung beauftragt?

Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da mal ne Lücke wie man aus der 
Zahlung rauskam wenn man das nicht vorher schriftlich beauftragt hatte. 
Weiß aber grad nicht mehr genau wie das war.

von M. M. (mrmcchicken)


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Gerd E. schrieb:
> von wem ist der Brief denn gekommen? Hast Du denjenigen vorher explizit
> mit der Verzollung beauftragt?
>
> Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da mal ne Lücke wie man aus der
> Zahlung rauskam wenn man das nicht vorher schriftlich beauftragt hatte.
> Weiß aber grad nicht mehr genau wie das war.

Ich habe eine Bestellung bei Digilent aufgegeben. Dazu noch die 
Zahlungsart und den Versender. Als Versender war aber auch nur Fedex 
wählbar. Ansonsten habe ich mich um nichts kümmern müssen.

von Gerd E. (robberknight)


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M. M. schrieb:
> Ich habe eine Bestellung bei Digilent aufgegeben. Dazu noch die
> Zahlungsart und den Versender. Als Versender war aber auch nur Fedex
> wählbar. Ansonsten habe ich mich um nichts kümmern müssen.

Und die Lieferung ging nicht an eine Firmen- oder Uniadresse, bei der 
vielleicht schon eine allgemeine Verzollungsbeauftragung vorlag?

Wenn nein, dann sehe ich nicht wie Du Fedex mit der Verzollung 
beauftragt haben könntest.

Dann kannst Du da ja mal in die Richtung forschen. Ging glaube ich von 
nem Verbraucherschutzverband aus.

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (Gast)


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Der Zoll arbeitet mit der Zolltarifnummer des Versenders und weiß nichts 
von irgendwelchem Zollfreien 'Kulturgut'.

Meine Empfehlung:
Ruf da an und rede mit denen. (Bleib um Himmels Willen freundlich !)
Folgen die Deiner Argumentation hast Du Glück, wenn nicht dann zahl.
Der Zoll ist wirklich die letzte Institution mit der Du Streit haben 
möchtest.

von M. M. (mrmcchicken)


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Danke euch beiden. Na dann werde ich mal Widerspruch einlegen und 
schauen was bei rum kommt. Wenn ich dran denke werde ich hier posten wie 
es ausgegangen ist.
Eine Frage habe ich aber noch. Die Zollrechnung ist von FedEx gestellt.
Hat also FedEx den Zollbetrag vorgestreckt und wollen die das Geld jetzt 
von mir? Bei wem muss ich nun Widerspruch einlegen, bei FedEx oder beim 
Zollamt? Die Zollmeldung, anders als die Zollrechnung, kommt vom 
Hauptzollamt Köln.
Muss ich das Geld zahlen und bekomme den Betrag zurück erstattet oder 
Zahle ich nach Einlegen des Einspruchs solange nichts bis ich eine 
Antwort kriege?

von Holm T. (Gast)


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Langsam, langsam.

Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% wird immer fällig wenn der Warenwert 
über 25 Euro liegt. Diese Eust kann man sich als Gewerblicher auch vom 
FA wieder holen, als Privatier kannst du Dich maximal mit dem Zoll 
darüber auseinandersetzen ob die EuSt auch auf den Versandwert berechnet 
werden muß,
ich habe da schon Schwein gehabt, mußte aber auf dem Zollamt 
unterschreiben das es sich um einen Privatkauf handelt.

Bei Gewerbe ist das Jacke wie Hose, ich bekomme die Steuer zurück.

Anosnten ist Computer- und Elektronikkram weitestgehend zollfrei, Dein 
Zollamt berät Dich da gerne hinsichtlich der TARIC Einordnung (bzw. Du 
berätst das Zollamt).

Was aber z.B. auch von FedEx gerne in völlig überhöhter Größe berechnet 
wird sind sogenannte "Zollvorlagegebühren", d.h. die haben den Kram dem 
Zoll vorgelegt und die Kosten dafür möchten sie von Dir erstattet haben.

Ich hatte da bei FedEx auch mal, habe sie allerdings davon in Kenntnis 
gesetzt das ich nicht Ihr Vertragspartner bin und ich gegenüber meinem 
Vertragspartner (Mouser) bereits alle Verpflichtungen erfüllt habe, also 
Ware bezahlt inklusive Versand- Zollgebühren. Sie mögen sich deshalb mit 
Ihren Wünschen an Mouser wenden, ich habe keine Leistung bei Ihnen 
gekauft und werde deshalb auch Keine bezahlen. Danach kam nie wieder 
Sowas, auch nach weiteren Mouser Einkäufen nicht.


Gruß,

Holm

von Joachim B. (jar)


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Holm T. schrieb:
> Ich hatte da bei FedEx auch mal, habe sie allerdings davon in Kenntnis
> gesetzt das ich nicht Ihr Vertragspartner bin und ich gegenüber meinem
> Vertragspartner (Mouser) bereits alle Verpflichtungen erfüllt habe, also
> Ware bezahlt inklusive Versand- Zollgebühren. Sie mögen sich deshalb mit
> Ihren Wünschen an Mouser wenden, ich habe keine Leistung bei Ihnen
> gekauft und werde deshalb auch Keine bezahlen. Danach kam nie wieder
> Sowas, auch nach weiteren Mouser Einkäufen nicht.

ich hatte das auch einmal bei DHL wobei man dort vorgewarnt wurde ob sie 
ausliefern sollen und ob man die Kosten übernimmt, ist aber nur einmal 
vorgekommen in meinem Leben.

PS. ich hatte mich auch über diese "Unverschämtheit" geärgert, aber 
bezahlt war das Teil ja und haben wollte ich es auch.

von Michael B. (laberkopp)


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Joachim B. schrieb:
> ich hatte das auch einmal bei DHL wobei man dort vorgewarnt wurde ob sie
> ausliefern sollen und ob man die Kosten übernimmt, ist aber nur einmal
> vorgekommen in meinem Leben.
>
> PS. ich hatte mich auch über diese "Unverschämtheit" geärgert, aber
> bezahlt war das Teil ja und haben wollte ich es auch

Du hast halt nicht per DHL (Deutsche Post) liefern lassen,
sondern per DHL Express (=Dachser der nicht zum internationalen 
Postabkommen gehört).

Ja, das sind 2 völlig verschiedene Transportunternehmen.

von Joachim B. (jar)


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Michael B. schrieb:
> Du hast halt nicht per DHL (Deutsche Post) liefern lassen,
> sondern per DHL Express

das bestimmt halt der Versender, manchmal hat man nicht die Wahl!

von Holm T. (Gast)


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So weit ich mal gelesen habe prügeln sich die Paketdienste in Frankfurt 
auf dem Flughafen darum wer das Paket in D zustellen darf ..und einer 
der Gründe wird wohl diese Zollvorlagegebühr sein. Das ist IMHO eine der 
rechtlichen Grauzonen in D die gerne geduldet werden, es geht ja 
schließlich um Kundenabzocke und da sind die Alle dicke da.

Nochmal: wenn ich bei einem Versender Artikel bestelle und dort  eine 
"Zollgebühr" enthalten ist, dann geht das sofort wieder zurück an den 
Versender zusammen mit der Beschwerde endlich zu liefern, ich habe ja 
schließlich bezahlt.

Gruß,

Holm

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