Guten Morgen, neulich habe ich ein FPGA Dev. Board bei Digilent aus den USA bestellt. Eine Wochen nachdem die Bestellung nun angekommen ist, ist eine Brief mit einer Zollrechnung rein gekommen. Dort steht, dass ich ca 70€ nachzahlen soll. Davon sind ca 57€ als Einfuhrumsatzsteuer aufgelistet. Meine Frage ist nun ob ich dagegen nicht Einspruch einlegen sollte. Denn laut § 4 EUStBV sind Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Das Board wurde über das Akademieprogramm von Digilent gekauft. Somit bin ich der Meinung, dass dies durchaus ein Gegenstand erzieherischen bzw. wissenschaftlichen Charakters ist. Außerdem ist nach §§ 1a bis 10, die Einfuhr von Gegenständen, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 entsprechen steuerfrei. Hierbei handelt es sich um die Steuerfreiheit der Ausstattung von Studenten oder Schülern folgender Definition nach: Gegenstände und Geräte (einschließlich Rechen- und Schreibmaschinen), die von Schülern und Studenten üblicherweise beim Studium verwendet werden. Nun zu meinen konkreten Fragen: 1. Was mir hier ein wenig Sorgen macht ist das Wörtchen ,,Üblicherweise". Kann es sein, dass das Board dadurch nicht mehr in die Definition passt? 2. Schreibe ich denen einfach einen Brief an die auf der Zollrechnung angegeben Adresse und nenne alle Argumente die meiner Meinung nach für eine Stuerfreiheit sprechen? Dann warte ich einfach bis ich eine Antwort kriege oder muss ich erst den Betrag überweisen und kriege den Betrag zurück erstattet wenn der Antrag zu meinen Gunsten ausfällt? 3. Spielt es in diesem Fall eine Rolle, dass die Produkte die über das Akademieprogramm verkauft werden vergünstigt und nicht für den weiterverkauf gedacht sind?
M. M. schrieb: > Eine Wochen nachdem die Bestellung nun angekommen ist, ist > eine Brief mit einer Zollrechnung rein gekommen. Dort steht, dass ich ca > 70€ nachzahlen soll. von wem ist der Brief denn gekommen? Hast Du denjenigen vorher explizit mit der Verzollung beauftragt? Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da mal ne Lücke wie man aus der Zahlung rauskam wenn man das nicht vorher schriftlich beauftragt hatte. Weiß aber grad nicht mehr genau wie das war.
Gerd E. schrieb: > von wem ist der Brief denn gekommen? Hast Du denjenigen vorher explizit > mit der Verzollung beauftragt? > > Wenn ich mich richtig erinnere, gab es da mal ne Lücke wie man aus der > Zahlung rauskam wenn man das nicht vorher schriftlich beauftragt hatte. > Weiß aber grad nicht mehr genau wie das war. Ich habe eine Bestellung bei Digilent aufgegeben. Dazu noch die Zahlungsart und den Versender. Als Versender war aber auch nur Fedex wählbar. Ansonsten habe ich mich um nichts kümmern müssen.
M. M. schrieb: > Ich habe eine Bestellung bei Digilent aufgegeben. Dazu noch die > Zahlungsart und den Versender. Als Versender war aber auch nur Fedex > wählbar. Ansonsten habe ich mich um nichts kümmern müssen. Und die Lieferung ging nicht an eine Firmen- oder Uniadresse, bei der vielleicht schon eine allgemeine Verzollungsbeauftragung vorlag? Wenn nein, dann sehe ich nicht wie Du Fedex mit der Verzollung beauftragt haben könntest. Dann kannst Du da ja mal in die Richtung forschen. Ging glaube ich von nem Verbraucherschutzverband aus.
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Der Zoll arbeitet mit der Zolltarifnummer des Versenders und weiß nichts von irgendwelchem Zollfreien 'Kulturgut'. Meine Empfehlung: Ruf da an und rede mit denen. (Bleib um Himmels Willen freundlich !) Folgen die Deiner Argumentation hast Du Glück, wenn nicht dann zahl. Der Zoll ist wirklich die letzte Institution mit der Du Streit haben möchtest.
Danke euch beiden. Na dann werde ich mal Widerspruch einlegen und schauen was bei rum kommt. Wenn ich dran denke werde ich hier posten wie es ausgegangen ist. Eine Frage habe ich aber noch. Die Zollrechnung ist von FedEx gestellt. Hat also FedEx den Zollbetrag vorgestreckt und wollen die das Geld jetzt von mir? Bei wem muss ich nun Widerspruch einlegen, bei FedEx oder beim Zollamt? Die Zollmeldung, anders als die Zollrechnung, kommt vom Hauptzollamt Köln. Muss ich das Geld zahlen und bekomme den Betrag zurück erstattet oder Zahle ich nach Einlegen des Einspruchs solange nichts bis ich eine Antwort kriege?
Langsam, langsam. Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% wird immer fällig wenn der Warenwert über 25 Euro liegt. Diese Eust kann man sich als Gewerblicher auch vom FA wieder holen, als Privatier kannst du Dich maximal mit dem Zoll darüber auseinandersetzen ob die EuSt auch auf den Versandwert berechnet werden muß, ich habe da schon Schwein gehabt, mußte aber auf dem Zollamt unterschreiben das es sich um einen Privatkauf handelt. Bei Gewerbe ist das Jacke wie Hose, ich bekomme die Steuer zurück. Anosnten ist Computer- und Elektronikkram weitestgehend zollfrei, Dein Zollamt berät Dich da gerne hinsichtlich der TARIC Einordnung (bzw. Du berätst das Zollamt). Was aber z.B. auch von FedEx gerne in völlig überhöhter Größe berechnet wird sind sogenannte "Zollvorlagegebühren", d.h. die haben den Kram dem Zoll vorgelegt und die Kosten dafür möchten sie von Dir erstattet haben. Ich hatte da bei FedEx auch mal, habe sie allerdings davon in Kenntnis gesetzt das ich nicht Ihr Vertragspartner bin und ich gegenüber meinem Vertragspartner (Mouser) bereits alle Verpflichtungen erfüllt habe, also Ware bezahlt inklusive Versand- Zollgebühren. Sie mögen sich deshalb mit Ihren Wünschen an Mouser wenden, ich habe keine Leistung bei Ihnen gekauft und werde deshalb auch Keine bezahlen. Danach kam nie wieder Sowas, auch nach weiteren Mouser Einkäufen nicht. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Ich hatte da bei FedEx auch mal, habe sie allerdings davon in Kenntnis > gesetzt das ich nicht Ihr Vertragspartner bin und ich gegenüber meinem > Vertragspartner (Mouser) bereits alle Verpflichtungen erfüllt habe, also > Ware bezahlt inklusive Versand- Zollgebühren. Sie mögen sich deshalb mit > Ihren Wünschen an Mouser wenden, ich habe keine Leistung bei Ihnen > gekauft und werde deshalb auch Keine bezahlen. Danach kam nie wieder > Sowas, auch nach weiteren Mouser Einkäufen nicht. ich hatte das auch einmal bei DHL wobei man dort vorgewarnt wurde ob sie ausliefern sollen und ob man die Kosten übernimmt, ist aber nur einmal vorgekommen in meinem Leben. PS. ich hatte mich auch über diese "Unverschämtheit" geärgert, aber bezahlt war das Teil ja und haben wollte ich es auch.
Joachim B. schrieb: > ich hatte das auch einmal bei DHL wobei man dort vorgewarnt wurde ob sie > ausliefern sollen und ob man die Kosten übernimmt, ist aber nur einmal > vorgekommen in meinem Leben. > > PS. ich hatte mich auch über diese "Unverschämtheit" geärgert, aber > bezahlt war das Teil ja und haben wollte ich es auch Du hast halt nicht per DHL (Deutsche Post) liefern lassen, sondern per DHL Express (=Dachser der nicht zum internationalen Postabkommen gehört). Ja, das sind 2 völlig verschiedene Transportunternehmen.
Michael B. schrieb: > Du hast halt nicht per DHL (Deutsche Post) liefern lassen, > sondern per DHL Express das bestimmt halt der Versender, manchmal hat man nicht die Wahl!
So weit ich mal gelesen habe prügeln sich die Paketdienste in Frankfurt auf dem Flughafen darum wer das Paket in D zustellen darf ..und einer der Gründe wird wohl diese Zollvorlagegebühr sein. Das ist IMHO eine der rechtlichen Grauzonen in D die gerne geduldet werden, es geht ja schließlich um Kundenabzocke und da sind die Alle dicke da. Nochmal: wenn ich bei einem Versender Artikel bestelle und dort eine "Zollgebühr" enthalten ist, dann geht das sofort wieder zurück an den Versender zusammen mit der Beschwerde endlich zu liefern, ich habe ja schließlich bezahlt. Gruß, Holm
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