Hallo, ich bin dabei meinem Auto einen Fußsensor zur Öffnung der
Heckklappe zu spendieren. Läuft zwar schon im Grunde, aber es gibt doch
nocht etwas Negatives. Der Kofferraum öffnet direkt wieder wenn der
Sensor merkt, dass der Kofferraum zu ist.
Ich nehme der Sensorelektrik (im Schrumpschlauch) GND weg(derzeit mit
Relais), wenn die Heckklappe geöffnet ist (damit der Sensor nicht erneut
auslöst... warum auch).
Der Sensor ist so blod, dass er aber bei Widerherstellen der Stromzufuhr
einmal kurz auslöst, und die Heckklappe sich wieder öffnet.
Mit einem CD4011BE registriere ich, ob das Auto entriegelt oder
verriegelt ist. Der Sensor soll ja nur funktionieren wenn ich am Auto
bin.
Sobald der Motor läuft, nimmt ein zusätzliches Relais der ganzen
Heckklappen-Öffner-Steuerung die Stromzufuhr.
Da ich nicht noch ein weiteres Relais mit Timer zum Öffnen/trennen der
Verbindung zwischen Sensor und Sensorelektronik einsetzen möchte, nehme
ich den Weg über Arduino Nano und ein paar LogicLevel N-Mosfets wie dem
IRLB3034.
Ich habe dazu einen sicher nicht Standart-konformen Schaltplan und
Programmablaufplan geschrieben. Der Sketch selbst ist auch schon fertig.
Meint ihr das funktioniert mit den Mosfets hintereinander?
Ich bin mir wegen dem Nehmen und Geben von GND nicht ganz sicher.
Kofferraum auf = 0V
Kofferraum zu = 12V
Der CD4011BE kann 12V oder 0V geben, das ist frei wählbar.
Ich bitte um ernste Unterhaltungen zum Thema und definitiv nicht um
relativ oft hier vorkommende Verspottungen. Vielen Dank
Sensor: http://www.ebay.de/itm/171676769323
Aha und Dein Tüv um die Ecke mag es wenn Du selber am Auto was änderst
das nicht in der Betriebsanleitung vorhanden ist ?
Externe Standheizung im Kofferraum ist extra, Änderungen in der
Betriebselektronik nicht.
Was wird wohl die Versicherung sagen wenn da auf der Autobahn die Klappe
aufgeht und es zu einer Massenbumsfallera kommt ?
Aber wenn Du zuviel Kohle hast nimm Dir Deinen Arduino und packe am
besten ein extra Reedkontakt an die Klappe.
Das dürfte am einfachsten gehen und Pin dafür wirst Du ja noch übrig
haben.
Das Fahrzeug hat sicher einen CANbus oder sowas. Dadrüber kann man das
angehen.
WENN
- Das Fahrzeug steht
- Bremse getreten oder angezogen
- und und und
DANN
- Fuß da? (wie was ist ein Fuß??)
- Durchblutet?
Und und und...
du hast doch dort einen arduino... führ doch das sensorsignal zu dem,
dann kannst du mit dem, den sensor einschalten, und den ersten pfeffer
rausfiltern, bevor du mit dem arduino die klappe öffnest...
Oliver S. schrieb:> DANN> - Fuß da? (wie was ist ein Fuß??)> - Durchblutet?>> Und und und...
Dann kommt die Katze und ...
Wir gönnen Dir Deine Forschungsarbeit. Bei schwäbischen Modellen ist das
jetzt schon relativ zuverlässig eingebaut.
Bernd schrieb:> Ich nehme der Sensorelektrik (im Schrumpschlauch) GND weg(derzeit mit> Relais), wenn die Heckklappe geöffnet ist (damit der Sensor nicht erneut> auslöst... warum auch).
Eine Schaltung wäre nett...
Aber einer Sensorelektronik (wie auch immer die aussieht) den GROUND,
GND,
Gnd wegzuschalten, ist wohl das dümmste in der Elektronik...
Sorry
Mani
Mani W. schrieb:> Aber einer Sensorelektronik (wie auch immer die aussieht) den GROUND,> GND,> Gnd wegzuschalten, ist wohl das dümmste in der Elektronik...
Und das auch noch im Fahrzeug, wo alles (Karosserie) Ground ist...
Mani W. schrieb:> Bernd schrieb:>> Ich nehme der Sensorelektrik (im Schrumpschlauch) GND weg(derzeit mit>> Relais), wenn die Heckklappe geöffnet ist (damit der Sensor nicht erneut>> auslöst... warum auch).>> Eine Schaltung wäre nett...>
Schau mal in die zip
Dass niemand auch nur irgendwie etwas ernst genommen hat, ist traurig.
Ich erspare mir Anreden, das ist so asozial hier, da braucht man es
anscheinend nicht.
Der Tüv... ja... am Auto darf nicht gebastelt werden, in der Garage aber
schon, und wenn da mal was schief läuft, ist das nicht so schlimm?
Nun denn, einen Massenunfall ohne Personen wird es nicht geben, sind die
Menschen aber egal, denn du redest nur von Kohle.
Canbus hat das Fzg nicht, aber danke für den Hinweis, ich wäre ohne nie
darauf gekommen.
Ein Fuß ist ein Fuß. Schön oder? Kannst ja mal googeln, aber wie du es
schreibst ist mir Latte.
Danke an Steven M. Brauchbare Antworten, ich danke für das Ernstnehmen
meines Beitrags. Die Menschheit in diesem Forum ist nicht ganz verloren.
...
Der TO hat wohl die Ford-Werbung mit dem Bengel und seinem
Plüsch-Orang-Utan gesehen? Solche Basteleien im Automobilumfeld
sind schon für Profis eine Herausforderung. Amateure werden das
wahrscheinlich nicht hin bekommen, wenn ich da schon was mit
einem CMOS-IC lese. Dafür sind die Boardnetze viel zu schmutzig.
Nemesis schrieb:> Amateure werden das> wahrscheinlich nicht hin bekommen, wenn ich da schon was mit> einem CMOS-IC lese. Dafür sind die Boardnetze viel zu schmutzig.
Leider ist das ein Blödsinn, was Du schreibst...
Ich kann Dir jede Schaltung so bauen, die auch die schlimmsten
Erlebnisse noch "erleben" wird...
Der TO möchte ein Ergebnis, aber es liegt noch einiges in der
Glaskugel - z.B. welche Elektronik er mit "Masse weg schalten"
bedient...
Mani
Bernd schrieb:> Kofferraum auf = 0V> Kofferraum zu = 12V> Der CD4011BE kann 12V oder 0V geben, das ist frei wählbar.
Wo ist der CD4011 im Schaltplan zu sehen?
Timo schrieb:> Brose hat für die Entwicklung eines solchen Systemen +3 Jahre gebraucht.> Mit ein paar sehr fähigen Ingenieuren.
das kann schon sein, aber die haben a) nicht 8h am tag 3Jahre daran
gearbeitet, und b) haben die ganz andere anforderungen an das
endprodukt.
das sind äpfel und birnen...
dass der sensor 12V ausspuckt ist ein bissl uncool... sonst hätte man
alles sauber über den nano abwickeln können... aber ggf könnte man ja
den sensor vom 12V bausatz befreien... evtl arbeitet der kopf ansich ja
mit 5V oder 3,3V. beides würde der nano liefern können.
aber btw, evtl solltest du dich mit deiner prüfstelle vorher mal drüber
unterhalten... den sonst musst du es ggf bei der HU ausbauen... denn
ungeachtet der mangelhaften sozialkompetenz, ist der einwand mit dem
erlöschen der betriebszulassung nicht von der hand zu weisen... und
versicherungen sind eichhörnchen...
Nee is klar m(
Das hat nix mit
"Sozialkompetenz" zu tun sondern mit geltendem Recht.
Sobald Du an Deinem Fahrzeug Dinge änderst die vorher nicht so drin
wahren mußt Du das abnehmen lassen und in Deinen Fahrzeugbrief eintragen
lassen.
Sonst fährst Du mit etwas herum das Dich schnell sehr viel Geld kosten
kann.
Und das habe ich gesagt.
Wenn Du keinen extra REED nehmen willst könntest Du auch einen
Optokoppler für die 12V sn den Käfer nehmen.
Ändert aber nix daran das Deine Betriebserlaubnis erlischt sobald Du
Dich damit in die Öffentlichkeit begibst !
ich habe nicht deine meinung in frage gestellt, noch nicht mal deine
sozialkompetenz im speziellen,... allerdings sind hier in der tat einige
nicht in der lage, ihre meinung und kritik hübsch einzupacken, und ein
schleifchen drum zu machen.
...und das prangere ich an... *sing
tuev schrieb:> Aha und Dein Tüv um die Ecke mag es wenn Du selber am Auto was änderst> das nicht in der Betriebsanleitung vorhanden ist ?> Externe Standheizung im Kofferraum ist extra, Änderungen in der> Betriebselektronik nicht.
Das hört man (vor allem hier ;-) ) ja gelegentlich mal, aber hat da mal
jemand die passenden Gesetzestexte oder wenigstens konkrete
Prüfererfahrungen mit?
Nach dem was die Suchmaschinen mir ausgespuckt haben scheint die
Elektronik dem Gesetz & TÜV weitgehend egal zu sein, was aber wohl auch
dran liegt dass der Großteil der Leute die am Auto basteln die
Beleuchtung und Fahreigenschaften im Sinn haben (und die werden z.B. in
§ 22a explizit als Bauartgenehemigungs-Pflichtig benannt).
Dinge wie Solarzellen auf dem (Womo-)Dach, zweite Batterie,
Extra-Stromkabel für den Bass im Kofferraum, neue Stereo-Anlage samt
Extra-Lautsprechern etc. scheinen auf jeden Fall regelmäßig dem TÜV egal
zu sein.
Das Ding aus der Werbung wird ja wohl auch nachschauen, ob der RFID-Chip
des Schlüssels irgendwo inder Nähe ist. Dabei wird sicher auch darauf
geachtet, dass der Schlüssel dabei Nicht IM Fahrzeug ist.
Natürlich kann man sowas in sein Fahrzeug bauen, aber man muss auch
damit leben, dass ev. einige Dinge zu beachten sind...
Z.B. is das mit einer KASKO-Versicherung eher schlecht. Auch ist es ev.
gut, wenn man ein Fahrzeug hat, bei dem sowas auch als Sonderausstattung
zu haben ist. Auch sollte man schauen, ob es das schon im Zubehörhandel
gibt. Ev. auch für ander Fahrzeuge. Wenn man nähmlich dann feststellt,
dass man nur einige Stecker ändern muss und der Nachrüstsatz keine
TÜV-Abnahme erfordert, dann ist das sehr beruhigend...
Technisch muss man erstmal alle benötigten Eingangssignale so verknüpfen
dass eben nur im Richtigen Zustand dieser Signale der Ausgang schaltet.
Dann muss man sich nur noch um solche Sachen wie Störsicherheit kümmern.
ich habs womöglich nur übersehen,
aber von wo aus soll die klappe denn geöffnet werden?
sitzend im Auto oder von aussen irgendwo den Fuss ran halten?
WIE öffnet sich die Klappe?
Motorgetrieben, geht die Klappe dabei vollständig hoch
und kann die so auch wieder geschlossen werden?
Oder NUR öffnen per Hubmagnet oder so und dann ploppt die Klappe ein
paar Zentimeter auf?
Im letzteren Fall und zur Aussenbetätigung isses ja noch einfach.
Versenk einen kleinen Magneten in der Schuhsohle,
bau Dir ein Reed-Relais unter die "Stoßstange".
das Reed-Relais triggert dann z.B. über einen Transistor ein richtiges
Relais an, das die Klappen-Kram befeuern kann.
Hier wäre eine Intelligenz-Steuerung mit CPU und pipapo eigentlich viel
zuviel.
tuev schrieb:> Sobald Du an Deinem Fahrzeug Dinge änderst die vorher nicht so drin> wahren mußt Du das abnehmen lassen und in Deinen Fahrzeugbrief eintragen> lassen.
Ach ja???
Bei meinem Auto war Serienmäßig kein Radio drinn. Mist, jetzt fahre ich
schon sooo lange ohne Betriebserlaubnis.
Solche Pauschalaussagen sind einfach nur übrig.
Hallo,
Andreas K. schrieb:> Das hört man (vor allem hier ;-) ) ja gelegentlich mal, aber hat da mal> jemand die passenden Gesetzestexte oder wenigstens konkrete> Prüfererfahrungen mit?
§19 Absatz 2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich
entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ausnahmen davon sind laut Absatz 3 möglich, wenn entweder eine
Einzelabnahme gemacht wird, oder aber das geänderte/eingebaute Teil eine
EWG-Betriebserlaubnis (E-Nummer) hat (wie zum Beispiel das Radio - ohne
E-Nummer würde tatsächlich möglicherweise die Betriebserlaubnis
erlöschen, da ein zu lautes Radio als Gefährdung gelten kann).
Also alles, was Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil II, Abgas oder
Geräuschverhalten ändert und alles, von dem eine Gefährdung von
Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, darf nur mit Genehmigung eingebaut
werden.
Dabei kann die Behörde bei "Anlass zur Annahme", dass einer der drei
Punkte zutrifft, ein Gutachten verlangen.
Und bei der hier angedachten Modifikation der Heckklappe besteht
ziemlich sicher der "Anlass zur Annahme", dass Punkt 2 (Gefährdung)
eintreten kann - eine sich während der Fahrt öffnende Heckklappe stellt
definitiv eine Gefährdung da. Korrekt zu verhindern, dass sie sich
während der Fahrt unter keinen Umständen öffnet ist nicht trivial. Und
wenn ich mir den "Schaltplan" anschaue, dann fehlt dem TO erhebliches
Grundlagenwissen für diese Aufgabe - mithin wäre die Änderung also
Abnahmepflichtig.
Kleines Randproblem: Auch bei Abnahme durch den TÜV bleibst Du voll
haftbar, soll heißen: Auch wenn Du einen TÜV-Prüfer findest, der das
durchwinkt, stehst Du vor Gericht, wenn etwas passiert.
Und zu:
Steven M. schrieb:> das kann schon sein, aber die haben a) nicht 8h am tag 3Jahre daran> gearbeitet, und b) haben die ganz andere anforderungen an das> endprodukt.> das sind äpfel und birnen...
a) stimmt, das dürften mindestens 40h am Tag 3 Jahre gewesen sein
(mindestens 5 Mitarbeiter - Projektleiter, Requirement Engineering,
Hardware-Entwicklung, Software-Entwicklung, Komponenten- und
Integrations-Testing, Fertigungsplanung,...) - warum glauben eigentlich
immer alle, dass richtiges Entwickeln keinen Aufwand darstellt?
b) stimmt nicht: Primäre Anforderung ist, die Heckklappe sicher zu
öffnen wenn sie soll und sicher geschlossen zu halten, wenn sie sich
nicht öffnen soll. Alleine diese Anforderung erfordert eine erhebliche
Entwicklung. Im Vergleich dazu Kleinigkeiten wie Öffnen bei niedrigen
Temperaturen (<0°C), EMV-Verträglichkeit, Diebstahlschutz,
Verträglichkeit mit anderen Steuergeräten und dem Bordnetz,
Kostenoptimierung etc. mögen zwar einen erheblichen Teil des
Entwicklungsaufwandes ausgemacht haben, allerdings wären sie zumindest
teilweise auch für eine "Bastellösung" ganz schön.
Nur einmal so als Hinweis, wo Probleme lauern können:
Die Stromversorgung des Arduinos hat eine gute Chance, im Bordnetz
gebraten zu werden (max. 25V Eingangsspannung spezifiziert) - im besten
Fall funktioniert die Schaltung dann einfach nicht mehr. Allerdings ist
auch der vorgeschlagene FET nur bis 40V zugelassen - im Bordnetz können
aber Spannungsspitzen bis mindestens 60V vorkommen. Und wenn der
durchlegiert, dann wird sich die Klappe öffnen.
Hat man keine Erfahrung, oder hört auf die anderen "Bastler" in diesem
Forum ("...alles Quatsch, funktioniert bei mir schon seit Jahren...")
kann es zu bösen Überraschungen erst auf der Autobahn und dann vor
Gericht kommen...
Schöne Grüße,
Martin
Martin L. schrieb:> Kleines Randproblem: Auch bei Abnahme durch den TÜV bleibst Du voll> haftbar, soll heißen: Auch wenn Du einen TÜV-Prüfer findest, der das> durchwinkt, stehst Du vor Gericht, wenn etwas passiert.>
allerdings nur noch, wenn das bauteil dazu beigetragen hat...
den generell müsste man zumindest die elektromagnetische verträglichkeit
der baugruppe nachweisen. lässt man es eintragen/prüfen, ist das
fahrzeug für den strassenverkehr zugelassen und der versicherungsschutz
greift erst mal in vollem umfang...
> Und zu:>> Steven M. schrieb:>> das kann schon sein, aber die haben a) nicht 8h am tag 3Jahre daran>> gearbeitet, und b) haben die ganz andere anforderungen an das>> endprodukt.>> das sind äpfel und birnen...>> a) stimmt, das dürften mindestens 40h am Tag 3 Jahre gewesen sein> (mindestens 5 Mitarbeiter - Projektleiter, Requirement Engineering,> Hardware-Entwicklung, Software-Entwicklung, Komponenten- und> Integrations-Testing, Fertigungsplanung,...) - warum glauben eigentlich> immer alle, dass richtiges Entwickeln keinen Aufwand darstellt?
die arbeiten aber zeitgleich nicht nur an dem einem projekt, zudem wird
es eine plugin systemlösung, mit deutlich höherem umfang sein, mit fokus
auf kostenoptimierte sereinfertigungmöglichkeit. das ist eine völlig
andere liga.
und du wirst die projektierung einer sereinfertigung ja wohl kaum
mitrechnen wollen, wenn der TO nur einen einzigen prototypen bauen will.
> b) stimmt nicht: Primäre Anforderung ist, die Heckklappe sicher zu> öffnen wenn sie soll und sicher geschlossen zu halten, wenn sie sich> nicht öffnen soll. Alleine diese Anforderung erfordert eine erhebliche> Entwicklung. Im Vergleich dazu Kleinigkeiten wie Öffnen bei niedrigen> Temperaturen (<0°C), EMV-Verträglichkeit, Diebstahlschutz,> Verträglichkeit mit anderen Steuergeräten und dem Bordnetz,> Kostenoptimierung etc. mögen zwar einen erheblichen Teil des> Entwicklungsaufwandes ausgemacht haben, allerdings wären sie zumindest> teilweise auch für eine "Bastellösung" ganz schön.
also stimmt b) ja doch... ^^
Martin L. schrieb:> eine> EWG-Betriebserlaubnis (E-Nummer) hat (wie zum Beispiel das Radio - ohne> E-Nummer würde tatsächlich möglicherweise die Betriebserlaubnis> erlöschen, da ein zu lautes Radio als Gefährdung gelten kann).
Ich hör Dich nicht.... mein Autoradio hat keine E-Nummer und der
Verstärker sowie die ganzen Lautsprecher auch nicht.
Ich glaub jetzt ist Märchenstunde. Du kannst 10kW im Auto haben, du
darfst während der Fahrt nur nicht so laut aufdrehen dass du den Verkehr
um dich nicht mehr wahrnimmst. Und das so ganz ohne E-Nummer.
Manche Autofahrer bräuchten allerdings eine E-Nummer die sind per se
schon eine Gefährdung anderer, wenn sie nur in das Auto einsteigen ;)
Martin L. schrieb:> Und bei der hier angedachten Modifikation der Heckklappe besteht> ziemlich sicher der "Anlass zur Annahme", dass Punkt 2 (Gefährdung)> eintreten kann
Wenn man die Schaltung an den bestehenden Oeffner anhaengt, haben sich
die ganzen Bedenken erledigt. Denn auch dieser koennte ja fehlerhaft
sein, d.h. jeder Schutz vor Fehlbedienung waehrend der Fahrt muss
dahinter statt finden.
Hallo,
Steven M. schrieb:> allerdings nur noch, wenn das bauteil dazu beigetragen hat...
Ja, meinte ich natürlich - wenn etwas anderes versagt, ist dann erst
einmal der entsprechende Hersteller 'dran (ist er übrigens auch, wenn
das Bauteil nicht zugelassen war). Allerdings könnte es je nachdem zu
einer Beweislastumkehr kommen, dass das Einbauteil keinen Einfluss auf
das defekte Teil hatte...
> die arbeiten aber zeitgleich nicht nur an dem einem projekt, zudem wird> es eine plugin systemlösung, mit deutlich höherem umfang sein, mit fokus> auf kostenoptimierte sereinfertigungmöglichkeit. das ist eine völlig> andere liga.> und du wirst die projektierung einer sereinfertigung ja wohl kaum> mitrechnen wollen, wenn der TO nur einen einzigen prototypen bauen will.
Je nachdem; häufig wird die Vorentwicklung von einem anderen Team
durchgeführt als die Serienentwicklung. Und auch in der Vorentwicklung
muss man Projektplanung, Requirement Engineering und anderes machen, um
eine Serienentwicklung überhaupt zu ermöglichen.
Natürlich kann man als "Bastler" hier abkürzen, allerdings muss für eine
sichere "Bastelei" trotzdem erhebliche Zeit investiert werden. Um ein
Mindestmaß an Projektplanung,... zwecks Dokumentation der Sorgfalt beim
Arbeiten kommt man auch als Bastler nicht herum, will man später vor
Gericht nicht mit leeren Händen darstehen.
Natürlich wird das in 99% der Fälle nicht gemacht, und ebenso häufig
geht es gut - die Frage ist halt, wie viel Risiko man eingehen möchte
(auch moralisch). Und wenn ich mir das hier vorgestellte Projekt
anschaue, so scheint die Risikobereitschaft extrem zu sein (oder der TO
ist sich nicht klar, welches Risiko er eingeht).
> also stimmt b) ja doch... ^^
Nur bei entsprechender Risikobereitschaft oder Leidensfähigkeit.
Ansonsten sind die Anforderungen doch recht ähnlich (inkl. "darf nicht
zuviel kosten).
Schöne Grüße,
Martin
Hallo,
Jodel schrieb:> Wenn man die Schaltung an den bestehenden Oeffner anhaengt, haben sich> die ganzen Bedenken erledigt. Denn auch dieser koennte ja fehlerhaft> sein, d.h. jeder Schutz vor Fehlbedienung waehrend der Fahrt muss> dahinter statt finden.
Diese Annahme gilt nur, wenn man diese Schaltung an den Taster im
Innenraum hängen würde (also vor das Body Control Module). In Fahrzeugen
wird in der Regel eine Quellabsicherung durchgeführt, d.h. es wird
sichergestellt, dass das Kommando korrekt ist und korrekt befolgt wird.
(Senkenabsicherung wäre sicherer, ist aber auch komplizierter)
Der elektrische Öffner selber wird also auf das Kommando reagieren, auch
wenn es zur Unzeit kommt.
Allerdings schreibt der TO ja auch
Bernd schrieb:> Sobald der Motor läuft, nimmt ein zusätzliches Relais der ganzen> Heckklappen-Öffner-Steuerung die Stromzufuhr.
was die ganze Sache tatsächlich entschärfen würde - wenn diese
Abschaltung korrekt implementiert ist. Z.B. ist ein Schalten von "GND"
hierbei eher suboptimal, da eine aufgescheuerte Leitung jederzeit den
Schluss nach GND wieder herstellen könnte.
Da allerdings nur der "Sensor-Schaltplan" mitgeliefert wurde (in dem
weder das CMOS-IC noch die restliche Verschaltung dargestellt ist), kann
die Qualität nicht beurteilt werden.
Schöne Grüße,
Martin
DerMannOhneSerienradio schrieb:> Martin L. schrieb:>> eine>> EWG-Betriebserlaubnis (E-Nummer) hat (wie zum Beispiel das Radio - ohne>> E-Nummer würde tatsächlich möglicherweise die Betriebserlaubnis>> erlöschen, da ein zu lautes Radio als Gefährdung gelten kann).>> Ich hör Dich nicht.... mein Autoradio hat keine E-Nummer und der> Verstärker sowie die ganzen Lautsprecher auch nicht.
Tja, dann hast Du wohl auch keinen Versicherungsschutz, da Dein
Autoradio nun einmal der EU-Richtlinie 2004/104/EG entsprechen muss,
welche u.a. vorschreibt, dass die Baugruppe entsprechend gekennzeichnet
sein muss. Und ohne zugelassene fest eingebaute Baugruppe erlischt nun
einmal die Zulassung Deines Fahrzeugs und damit auch der
Versicherungsschutz.
> Ich glaub jetzt ist Märchenstunde. Du kannst 10kW im Auto haben, du> darfst während der Fahrt nur nicht so laut aufdrehen dass du den Verkehr> um dich nicht mehr wahrnimmst.
Möglicherweise...
> Und das so ganz ohne E-Nummer.
Nein.
Schöne Grüße,
Martin
Martin L. schrieb:> Diese Annahme gilt nur, wenn man diese Schaltung an den Taster im> Innenraum hängen würde (also vor das Body Control Module). In Fahrzeugen> wird in der Regel eine Quellabsicherung durchgeführt, d.h. es wird> sichergestellt, dass das Kommando korrekt ist und korrekt befolgt wird.> (Senkenabsicherung wäre sicherer, ist aber auch komplizierter)
Die Quelle ist hier aber ziemlich sicher nicht der Schalter im Innenraum
und auch nicht der an der Heckklappe, sondern die zentrale
Steuereinheit. Also kann man, wie gesagt, problemlos an den Schalter der
Heckklappe ran. Alles was danach kommt, muss sowieso schon abgesichert
sein.
Bitte helft mir mal!
Welche Gefahr geht denn von einer sich ungewollt öfnnenden Heckklappe
aus?
Wenn die aufschwingende Klappe das nachfolgende Fahrzeug streift ist der
Sicherheitsabstand nicht eingehalten worden. Die Wahrscheinlichkeit
einen vorbei hastenden Fussgänger zu touchieren ist nicht viel größer.
Realistischer ist schon der Gedanke an eine Beschädigung der Klappe,
wenn sie bei hoher Geschwindigkeit öffnet, was beim Luftstrom um das
Auto auch nicht zu erwarten ist. In diesem Fall würde eine
Kasko-Versicherung sicher nicht zahlen.
Was hab ich vergessen? Sichtbehinderung? Bei den üblichen 2
Außenspiegeln kein Thema.
Könnte mir noch vorstellen:
- Herausfallende Güter
- Abgerissene Heckklappe (im übelsten Fall, je nachdem wie blöd gerade
die Luftverhältnisse waren - je nach Fahrzeugtyp)
...
So mal auf Anhieb..
thomas schrieb:> Welche Gefahr geht denn von einer sich ungewollt öfnnenden Heckklappe> aus?
Herausfallender Krempel, wenn die Karre mal wieder bis unters Dach
beladen wurde.
wendelsberg
Sry Bernd, aber was genau ist dein Problem jetzt?
a) du trennst die 12V+ - NICHT Gnd!
b) du kannst den sensor auch "nackt" verwenden, der läuft dann mit 5V
vermtl (für Arduino, ist aber wg c) nicht nötig)
c) wenn der Impuls beim einschalten der 12V kürzer ist, als beim
normalen auslösen, reicht ja ein ne555 als retriggerbares monoflop? Oder
du unterdrückst mit einem AND, welches du mit einem NE555 für 2s nach
12V AN auf 0 ziehst den ersten Impuls sicher
d) Du machst es doch mit Arduino und nimmst Pegelwandler
(Widerstandsteiler)
Also bau dir das jetzt zusammen und dann bau es ein. Die rechtliche
Seite scheint dir ja eh egal zu sein, Recht haben die anderen aber.
EDIT: Dass der Sensor sehr verschmutzungsgefährdet ist, dürfte klar
sein?
Klaus.
thomas schrieb:> Welche Gefahr geht denn von einer sich ungewollt öfnnenden Heckklappe> aus?
Normalerweise gar keine, weil die durch den Fahrtwind wieder zugedrückt
wird (je nach Kfz und Geschwindigkeit und Gasdruckdämpfer) sollte die
sich zwischen 30 und 70 Kmh wieder selbst schließen und dort auch
bleiben...
Blöd nur, wenn sie offen ist und eine Vollbremsung oder ein Crash dazu
führt, dass die Heckklappe davon fliegt, in diesem Fall nach vorne...
Wieso? Weil ich jetzt das 24 zigste Auto habe, viele davon mit
Heckklappen, ist reiner Erfahrungswert...
Martin L. schrieb:> Tja, dann hast Du wohl auch keinen Versicherungsschutz, da Dein> Autoradio nun einmal der EU-Richtlinie 2004/104/EG entsprechen muss,> welche u.a. vorschreibt, dass die Baugruppe entsprechend gekennzeichnet> sein muss. Und ohne zugelassene fest eingebaute Baugruppe erlischt nun> einmal die Zulassung Deines Fahrzeugs und damit auch der> Versicherungsschutz.
So,so,dann gab es also vor der Zeit der E-Nummen keine Fahrzeige und
auch keine Autoradios. Manche Sachen sind halt schon etwas älter da gibt
es auch nach was ohne die E-Nummer. Wenn das illegal wäre wie du
schreibst, dann dürfte kein Oldtimer mehr eine Zulassumg bekommenund auf
der Straße fahren. Ich hab so das Gefühl das hier immer mehr von den
Jungfüchsen meinen die Welt war schon immer so wie sie heute ist.
Mani W. schrieb:> Blöd nur, wenn sie offen ist und eine Vollbremsung oder ein Crash dazu> führt, dass die Heckklappe davon fliegt, in diesem Fall nach vorne...
Kann natürlich einen Schaden noch Kapitaler machen, aber dann hätte
ich schon eher Respekt vor der Windschutzscheibe, wenn die durch die
Luft segelt.
> Wieso? Weil ich jetzt das 24 zigste Auto habe, viele davon mit> Heckklappen, ist reiner Erfahrungswert...
Heckklappe ist nicht gleich Heckklappe. Stufenheck oder Fließheck
oder was es da sonst noch so gibt, macht da schon einen Unterschied.
Letztendlich müsste ein Gutachter erst mal feststellen, das die
Elektrik ursächlich den Schaden beim Crash erhöht hat. Eine nicht
eingerastete Heckklappe wäre viel wahrscheinlicher.
Ein Überwachungsschalter der die Heckklappe überwacht, könnte
da sinnvoll sein.
Was das Problem des TO angeht, würde ich den Sensor ständig bestromen
und das Signal davon über ein Relais führen, dass dafür sorgt, dass
die Klappe sich nicht öffnen kann, wenn der Motor läuft, selbst wenn
der Sensor ein Signal ab gibt. Klar ist das immer ein Risiko, aber
viel schlimmer wäre, wenn plötzlich die vordere Motorhaube
(sofern das Schloß vorne ist) aufgehen würde.
Sicht in Fahrrichtung gleich Null wäre wirklich gefährlich.
Allerdings sollte das kein Amateur einbauen, sondern jemand,
der weiß was er tut. ;-b
Nemesis schrieb:> Heckklappe ist nicht gleich Heckklappe. Stufenheck oder Fließheck> oder was es da sonst noch so gibt, macht da schon einen Unterschied.
Da gebe ich Dir recht, denn je nach Strömung der Luft bleibt die
Heckklappe dann zu oder braucht bis zu 70 Kmh zum schließen, dann sollte
sie auch zu bleiben und nicht durch die Gasdruckabteilung von selbst
wieder aufgehen - aber da gibt es nur wenige davon...
Nemesis schrieb:> aber> viel schlimmer wäre, wenn plötzlich die vordere Motorhaube> (sofern das Schloß vorne ist) aufgehen würde.
Kein Schmäh! Ich war mit einem Freund einige Kilometer auf der
Autobahn mit neu lackiertem (schwarz) Kfz - keine Ahnung mehr, welches -
und bei ca. 120 Kmh hat es die Motorhaube aufgehoben...
Damals hat es keine elektrische Lösung gegeben, aber der Fahrtwind
hat die nicht eingeschnappte Motorhaube angehoben, blieb ein paar
Sekunden auf der Windschutzscheibe und flog dann nach hinten davon...
Die Ursache: Nach Anpassen der diversen Kotflügelabstände zur
Motorhaube wurde die Motorhaube nicht mit den üblichen vier Schrauben
fixiert...
Damals haben wir nur Cola getrunken, Stromgitarre gespielt und
trotzdem auf vier Schrauben vergessen...
Mani
Nemesis schrieb:> Letztendlich müsste ein Gutachter erst mal feststellen, das die> Elektrik ursächlich den Schaden beim Crash erhöht hat.
ist versicherungstechnisch unerheblich, weil ein fahrzeug ohne
betriebserlaubnis eh nicht versicherungsfähig ist... ergo zahlst eh
alles aus eigener tasche... ;)
▶ J-A von der H. schrieb:> na, werden wir wieder ein Paragraphen-Thema?
Wieso, wir waren schon so geil auf eine erste Ausfahrt in einem
nagelneuem schwarzen Flitzer, dass die vier Schrauben liegen blieben
so wie die Gegenmuttern - faktisch unhaltbar!
Aber damals hatten wir fast keinen Autobahnverkehr, die Neue!!!
Motorhaube ist so 30 bis 40 Meter hinter uns auf die 1. Spur gefallen,
mit der schön lackierten Außenseite...
Wir haben Glück gehabt, dass nichts passiert ist und die Motorhaube
eingeklaubt (öst.), zu verwenden war sie nur mehr als Kunstwerk oder
als Altmetall...
Mani
Hallo,
aGast schrieb:> Martin L. schrieb:>> Tja, dann hast Du wohl auch keinen Versicherungsschutz, da Dein>> Autoradio nun einmal der EU-Richtlinie 2004/104/EG entsprechen muss,>> welche u.a. vorschreibt, dass die Baugruppe entsprechend gekennzeichnet>> sein muss. Und ohne zugelassene fest eingebaute Baugruppe erlischt nun>> einmal die Zulassung Deines Fahrzeugs und damit auch der>> Versicherungsschutz.>> So,so,dann gab es also vor der Zeit der E-Nummen keine Fahrzeige und> auch keine Autoradios. Manche Sachen sind halt schon etwas älter da gibt> es auch nach was ohne die E-Nummer. Wenn das illegal wäre wie du> schreibst, dann dürfte kein Oldtimer mehr eine Zulassumg bekommenund auf> der Straße fahren. Ich hab so das Gefühl das hier immer mehr von den> Jungfüchsen meinen die Welt war schon immer so wie sie heute ist.
Nunja, die E-Nummern gibt es seit 1972; wenn Du ein Auto Dein eigen
nennst, welches älter ist - und ein entsprechend altes Autoradio
eingebaut hast, dann braucht Dich das nicht zu tangieren. Ein neueres
Autoradio ohne E-Nummer darfst Du jedoch auch nicht in das alte Auto
einbauen. Und ich wage zu bezweifeln, dass es 1972 schon Autoradios mit
10kW gegeben hat...
Für die anderen 99.616% der zugelassenen Fahrzeuge gilt jedoch: ohne
E-Nummer kein Versicherungsschutz.
Also hör auf, von Deiner pauschalen Aussage
DerMannOhneSerienradio schrieb:> Ich glaub jetzt ist Märchenstunde. Du kannst 10kW im Auto haben, du> darfst während der Fahrt nur nicht so laut aufdrehen dass du den Verkehr> um dich nicht mehr wahrnimmst. Und das so ganz ohne E-Nummer.
durch immer weitere Spezialisierung abzulenken und sieh einfach ein,
dass es schon lange nicht mehr erlaubt ist.
Schöne Grüße,
Martin
Martin L. schrieb:> Und ich wage zu bezweifeln, dass es 1972 schon Autoradios mit> 10kW gegeben hat...
Da hatte selbst der Motor bei einigen Modellen nicht viel mehr
als 10 kW. :-)
Bernd schrieb:> Der Sketch selbst ist auch schon fertig.> Meint ihr das funktioniert mit den Mosfets hintereinander?> Ich bin mir wegen dem Nehmen und Geben von GND nicht ganz sicher.
Ist ja wirklich ein Sketch!
Gratuliere dazu...
Bernd schrieb:> Was ein Haufen affiger Antworten. Dieses Forum ist echt Banane
Na, oft zitronenmäßig sauer!