Gast
#4478356
N'Abend zusammen, ich arbeite nun seit fast zwei Jahren bei einem Ingenieursdienstleister. Mein aktuelles Projekt läuft über einen Werksvertrag. Dieses endet nun Ende März und mir stellte man ein neues Projekt in Aussicht, welches aber über eine Arbeitnehmerüberlassung laufen würde (über einen Zeitraum von 12 Monaten). Nun hatte ich aber vor noch in diesem Jahr (spätestens im Januar 2017) den Job zu wechseln. Bei meinem AG habe ich die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei der ANU-Geschichte weiß ich es aber nicht, wie das geregelt ist, da es sich ja um einen befristeten Vertrag handelt. Bei befristeten Verträgen (also keine Arbeitsverträge) kann man idR ja aus dem Vertrag nur zum Ende der Laufzeit aussteigen. Wie ist das bei einer ANÜ? Kann ich überhaupt innerhalb der 12 Monate (die Probezeit beim Entleiher ausgenommen) kündigen? Welche Kündigungsfrist durch den AN gibt es hier - gelten die 3 Monate, die ich bei meinem Dienstleister habe? Vielen Dank schonmal für die Antworten.