Forum: Offtopic Kfz-Versicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung abschließen?


von Guido C. (guidoanalog)


Lesenswert?

Hallo,

ist es sinnvoll die Kfz-Versicherung (Haftpflicht & Teilkasko) und die 
Verkehrsrechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung 
abzuschließen oder ist davon abzuraten? Prinzipiell würde ich sagen es 
spielt keine Rolle, entscheidend ist ein guter Anwalt. Übersehe ich 
etwas?

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

Solange Du Dich nicht selber verklagen möchtest wird es keine Rolle 
spielen. Pech ist einzig, wenn der Streitgegner ebenfalls dort 
versichert ist. Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert 
ist.

von Robert L. (lrlr)


Lesenswert?

>Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert
>ist.

indem man eine Rechtsschutz bei jemanden nimmt, der keine Haftpflicht 
anbietet..??

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

Robert L. schrieb:
> indem man eine Rechtsschutz bei jemanden nimmt, der keine Haftpflicht
> anbietet..??

Hatte sich der Streitgegner auch gedacht...
Nun bezahlt die Rechtsschutz beide Seiten.

Es bleibt dabei:

Der M. schrieb:
> Pech ist einzig, wenn der Streitgegner ebenfalls dort
> versichert ist. Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert
> ist.

von Robert L. (lrlr)


Lesenswert?

Der M. schrieb:
> Hatte sich der Streitgegner auch gedacht...
> Nun bezahlt die Rechtsschutz beide Seiten.

deshalb das ??

man klagt doch gegen die Haftpflichtversicherung??

von Jens P. (picler)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Prinzipiell würde ich sagen es
> spielt keine Rolle, entscheidend ist ein guter Anwalt.

Das sehe ich auch so. Einzig problematisch ist es, wenn du gegen deine 
Kasko klagen willst. Doch da kann der Gang zum Anwalt die Sache enorm 
beschleunigen. Schließlich kommen dann zu deiner (vermutlich 
berechtigten) Forderung noch die Anwaltskosten. Außerdem läuft die 
Versicherung Gefahr einen Kunden zu verlieren.

Die Rechtsschutz kann so eine Klage gegen ihre eigene Gesellschaft nicht 
ablehnen. Sollte die es dennoch versuchen und dir die Deckungszusage 
verweigern, kann der Anwalt auf deren Kosten die Deckungszusage vor 
Gericht erstreiten. Ein Gericht wird dir diese nur bei extrem schlechter 
Rechtslage verweigern, wo quasi von vornherein feststeht, dass du 
verlierst.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

Robert L. schrieb:
>>Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert
>>ist.
>
> indem man eine Rechtsschutz bei jemanden nimmt, der keine Haftpflicht
> anbietet..??

Ich min mir ziemlich sicher daß man mit der Rechtsschutzversicherung 
sogar gegen die eigene Rechtsschutzversicherung klagen kann wenn sie 
nicht bezahlen wollen was sie bezahlen müssen und das werden sie dann 
ebenfalls bezahlen, da kommen sie nicht drum herum.

von Der M. (mhh)


Lesenswert?

Robert L. schrieb:
> deshalb das ??
>
> man klagt doch gegen die Haftpflichtversicherung??

Aber doch nicht nur.

Es gibt auch Verkehrsteilnehmer ohne Haftpflichtversicherungszwang.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.