Hallo, ist es sinnvoll die Kfz-Versicherung (Haftpflicht & Teilkasko) und die Verkehrsrechtsschutzversicherung bei der gleichen Versicherung abzuschließen oder ist davon abzuraten? Prinzipiell würde ich sagen es spielt keine Rolle, entscheidend ist ein guter Anwalt. Übersehe ich etwas? Mit freundlichen Grüßen Guido
Solange Du Dich nicht selber verklagen möchtest wird es keine Rolle spielen. Pech ist einzig, wenn der Streitgegner ebenfalls dort versichert ist. Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert ist.
>Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert >ist. indem man eine Rechtsschutz bei jemanden nimmt, der keine Haftpflicht anbietet..??
Robert L. schrieb: > indem man eine Rechtsschutz bei jemanden nimmt, der keine Haftpflicht > anbietet..?? Hatte sich der Streitgegner auch gedacht... Nun bezahlt die Rechtsschutz beide Seiten. Es bleibt dabei: Der M. schrieb: > Pech ist einzig, wenn der Streitgegner ebenfalls dort > versichert ist. Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert > ist.
Der M. schrieb: > Hatte sich der Streitgegner auch gedacht... > Nun bezahlt die Rechtsschutz beide Seiten. deshalb das ?? man klagt doch gegen die Haftpflichtversicherung??
Guido C. schrieb: > Prinzipiell würde ich sagen es > spielt keine Rolle, entscheidend ist ein guter Anwalt. Das sehe ich auch so. Einzig problematisch ist es, wenn du gegen deine Kasko klagen willst. Doch da kann der Gang zum Anwalt die Sache enorm beschleunigen. Schließlich kommen dann zu deiner (vermutlich berechtigten) Forderung noch die Anwaltskosten. Außerdem läuft die Versicherung Gefahr einen Kunden zu verlieren. Die Rechtsschutz kann so eine Klage gegen ihre eigene Gesellschaft nicht ablehnen. Sollte die es dennoch versuchen und dir die Deckungszusage verweigern, kann der Anwalt auf deren Kosten die Deckungszusage vor Gericht erstreiten. Ein Gericht wird dir diese nur bei extrem schlechter Rechtslage verweigern, wo quasi von vornherein feststeht, dass du verlierst.
Robert L. schrieb: >>Dies ist aber nie auszuschließen, egal wo man versichert >>ist. > > indem man eine Rechtsschutz bei jemanden nimmt, der keine Haftpflicht > anbietet..?? Ich min mir ziemlich sicher daß man mit der Rechtsschutzversicherung sogar gegen die eigene Rechtsschutzversicherung klagen kann wenn sie nicht bezahlen wollen was sie bezahlen müssen und das werden sie dann ebenfalls bezahlen, da kommen sie nicht drum herum.
Robert L. schrieb: > deshalb das ?? > > man klagt doch gegen die Haftpflichtversicherung?? Aber doch nicht nur. Es gibt auch Verkehrsteilnehmer ohne Haftpflichtversicherungszwang.
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