Guten Tag miteinander, ich habe mir ein neues Notebook zugelegt. Mit diesem bin ich bis jetzt sehr zufrieden. Ein einziges Phänomen stört mich aber minimal. Wenn ich mein Ohr an eine bestimmte Stelle halte höre ich ein Spulenfiepen. Dieses Geräusch ist nicht konstant. Je nach auslastung ändert es sich in der Frequenz und ist auch eher ein rythmisches Krazen in hohem Ton. Das Gerät hat kein Optisches Laufwerk und eine SSD eingebaut. Ich denke es ist also irgend ein Schaltregler. Auch wenn das Gerät aus ist kann man ein Geräusch, was dann jedoch nur ein sehr hoher Ton ist, wahrnehmen. Wenn im ausgeschalteten Zustand der Akku entfernt wird hört man nicht, auch nicht am Akku. Ist das Notebook am Netz und wird ohne Akku berieben ist das Problem das selbe. Mich würde interessieren ob man daran erkennen kann, dass dort etwas irgend wann mal den Geist aufgibt? Ansonsten würde ich mich nicht mehr darum scheren. Eine andere Frage ist ob ich die Garantie verliere wenn ich im Bios etwas ändere. Mir geht es um das Medium von dem gebootet werden soll. Ich würde nämich gerne Ubuntu von einer SD-Karte bei Bedarf starten.
M. M. schrieb: > es ist also irgend ein Schaltregler. Jedes Ding, auch Dein NB hat einen Namen, den man mit der Suchmaschine suchen kann. Dann wird Dir auch auffallen daß es z.B. bei Lenov* einige Fälle davon gibt. Es gibt Leute, die haben reklamiert, Andere nur Power-Einstellungen verändert.
> Mich würde interessieren ob man daran erkennen kann, dass dort etwas > irgend wann mal den Geist aufgibt? Nein. Schaltregler können durchaus jahrzehntelang fiepen. Das ist kein Defekt, auch kein sich anbahnender Defekt, sondern nur irgendein akustisch wirksames Bauteil, sei es eine schwingende Spule oder ein Keramikkondensator, der etwas über den Piezoeffekt erzählt. Solange Du das nur hörst, wenn Du Dich in einer ganz speziellen Haltung auf das Gerät drauflegst, und es Dich sonst nicht stört: Ignorieren. > Eine andere Frage ist ob ich die Garantie verliere wenn ich im Bios > etwas ändere. Wenn Du damit nur Kofigurationseinstellungen meinst, natürlich nicht. Wenn Du ein selbstgeschriebenes oder gepatchtes BIOS-Image einspielst, dann sieht die Situation im Garantie-/Gewährleistungsfall schon anders aus. Wie ist in so einem Fall nachzuweisen, daß das Problem nicht auf Deine Firmwaremodifikation zurückzuführen ist? > Ich würde nämich gerne Ubuntu von einer SD-Karte bei Bedarf starten. Wie ist der SD-Kartenleser angebunden? Wenn das ein USB-Device ist, dann sollte das Notebook davon problemlos booten können, wenn das aber ein PCI/PCIe-Device ist, dann braucht das BIOS entsprechende Unterstützung, was nicht unbedingt üblich ist. Kurzum: Wenn Du im BIOS-Setup Deinen SD-Kartenleser als Bootdevice auswählen kannst, dann kannst Du Dein Ubuntu-Experiment betreiben, sonst nicht.
M. M. schrieb: > Eine andere Frage ist ob ich die Garantie verliere wenn ich im Bios > etwas ändere. Mir geht es um das Medium von dem gebootet werden soll. > Ich würde nämich gerne Ubuntu von einer SD-Karte bei Bedarf starten. Die Computer-Industrie hat die Kunden schon gut konditioniert.
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