Forum: PC Hard- und Software Neues Notebook: Fragen zu Garantie, Spulenfiepen usw.


von M. M. (mrmcchicken)


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Guten Tag miteinander,
ich habe mir ein neues Notebook zugelegt. Mit diesem bin ich bis jetzt 
sehr zufrieden. Ein einziges Phänomen stört mich aber minimal. Wenn ich 
mein Ohr an eine bestimmte Stelle halte höre ich ein Spulenfiepen. 
Dieses Geräusch ist nicht konstant. Je nach auslastung ändert es sich in 
der Frequenz und ist auch eher ein rythmisches Krazen in hohem Ton.
Das Gerät hat kein Optisches Laufwerk und eine SSD eingebaut. Ich denke 
es ist also irgend ein Schaltregler. Auch wenn das Gerät aus ist kann 
man ein Geräusch, was dann jedoch nur ein sehr hoher Ton ist, 
wahrnehmen.
Wenn im ausgeschalteten Zustand der Akku entfernt wird hört man nicht, 
auch nicht am Akku. Ist das Notebook am Netz und wird ohne Akku berieben 
ist das Problem das selbe.
Mich würde interessieren ob man daran erkennen kann, dass dort etwas 
irgend wann mal den Geist aufgibt? Ansonsten würde ich mich nicht mehr 
darum scheren.
Eine andere Frage ist ob ich die Garantie verliere wenn ich im Bios 
etwas ändere. Mir geht es um das Medium von dem gebootet werden soll. 
Ich würde nämich gerne Ubuntu von einer SD-Karte bei Bedarf starten.

von oszi40 (Gast)


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M. M. schrieb:
> es ist also irgend ein Schaltregler.

Jedes Ding, auch Dein NB hat einen Namen, den man mit der Suchmaschine 
suchen kann. Dann wird Dir auch auffallen daß es z.B. bei Lenov* einige 
Fälle davon gibt. Es gibt Leute, die haben reklamiert, Andere nur 
Power-Einstellungen verändert.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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> Mich würde interessieren ob man daran erkennen kann, dass dort etwas
> irgend wann mal den Geist aufgibt?

Nein. Schaltregler können durchaus jahrzehntelang fiepen. Das ist kein 
Defekt, auch kein sich anbahnender Defekt, sondern nur irgendein 
akustisch wirksames Bauteil, sei es eine schwingende Spule oder ein 
Keramikkondensator, der etwas über den Piezoeffekt erzählt.

Solange Du das nur hörst, wenn Du Dich in einer ganz speziellen Haltung 
auf das Gerät drauflegst, und es Dich sonst nicht stört: Ignorieren.


> Eine andere Frage ist ob ich die Garantie verliere wenn ich im Bios
> etwas ändere.

Wenn Du damit nur Kofigurationseinstellungen meinst, natürlich nicht.

Wenn Du ein selbstgeschriebenes oder gepatchtes BIOS-Image einspielst, 
dann sieht die Situation im Garantie-/Gewährleistungsfall schon anders 
aus. Wie ist in so einem Fall nachzuweisen, daß das Problem nicht auf 
Deine Firmwaremodifikation zurückzuführen ist?

> Ich würde nämich gerne Ubuntu von einer SD-Karte bei Bedarf starten.

Wie ist der SD-Kartenleser angebunden? Wenn das ein USB-Device ist, dann 
sollte das Notebook davon problemlos booten können, wenn das aber ein 
PCI/PCIe-Device ist, dann braucht das BIOS entsprechende Unterstützung, 
was nicht unbedingt üblich ist.

Kurzum: Wenn Du im BIOS-Setup Deinen SD-Kartenleser als Bootdevice 
auswählen kannst, dann kannst Du Dein Ubuntu-Experiment betreiben, 
sonst nicht.

von M. M. (mrmcchicken)


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Danke für die ausfürliche Information :).

von Wanny (Gast)


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M. M. schrieb:
> Eine andere Frage ist ob ich die Garantie verliere wenn ich im Bios
> etwas ändere. Mir geht es um das Medium von dem gebootet werden soll.
> Ich würde nämich gerne Ubuntu von einer SD-Karte bei Bedarf starten.

Die Computer-Industrie hat die Kunden schon gut konditioniert.

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