Gast
#4512164
Hallo, soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte Gerätschaften nachbauen. Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe?
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Nachbau von patentgeschützten Gegenständen
Gast
#4512164
Hallo, soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte Gerätschaften nachbauen. Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe? Strg.C schrieb: > soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte > Gerätschaften nachbauen. § 11 PatG:
> Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe?
Das Gesetz beschränkt sich nicht auf eine einzelne Person; mehrere
Personen dürfen auch zusammenarbeiten.
Aber wenn die Hilfe nicht mehr im privaten Bereich oder zu gewerblichen
Zwecken erfolgt, ist sie verboten.
Hier gilt auch § 10 (der aber nicht die Ausnahmen aus § 11 aufhebt):
Strg.C schrieb: > Hallo, > > soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte > Gerätschaften nachbauen. > > Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe? Wie schon mein Vorposter wortreich ausführte: Nur private Hilfestellungen sind erlaubt. Edit: IANAL Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
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