Hallo, soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte Gerätschaften nachbauen. Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe?
Strg.C schrieb: > soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte > Gerätschaften nachbauen. § 11 PatG:
1 | Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf |
2 | 1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken |
3 | vorgenommen werden; |
> Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe?
Das Gesetz beschränkt sich nicht auf eine einzelne Person; mehrere
Personen dürfen auch zusammenarbeiten.
Aber wenn die Hilfe nicht mehr im privaten Bereich oder zu gewerblichen
Zwecken erfolgt, ist sie verboten.
Hier gilt auch § 10 (der aber nicht die Ausnahmen aus § 11 aufhebt):1 | (1) Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, |
2 | ohne Zustimmung des Patentinhabers ... anderen ... Personen Mittel, |
3 | die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur |
4 | Benutzung der Erfindung ... anzubieten oder zu liefern, wenn der |
5 | Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß |
6 | diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der |
7 | Erfindung verwendet zu werden. |
Strg.C schrieb: > Hallo, > > soweit ich weiß, darf jedermann zu privaten Zwecken Patentgeschützte > Gerätschaften nachbauen. > > Darf man hierzu Hilfestellungen anbieten, also Hilfe zur Selbsthilfe? Wie schon mein Vorposter wortreich ausführte: Nur private Hilfestellungen sind erlaubt. Edit: IANAL
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