Hallo zusammen, auf der Suche nach einem o.a. IR Empfänger konnte ich nichts finden. Selbst hier im Forum wurden nur andere Wellenlängen behandelt. Gibt's sowas nicht auf den freien Markt oder woran liegt das? Danke an alle.
Daniel E. schrieb: > Selbst hier im Forum wurden nur andere Wellenlängen behandelt 750 nm ... 1120 nm Beitrag "[Verschenke] 25Stück - SFH320FA - IR Fototransistoren von OSRAM" Oder was habe ich falsch verstanden?
Mir fiele dabei spontan die BPW34 ein, hat ihr Maximum der spektralen Empfindlichkeit bei 850 nm, geht von 400 nm bis 1100 nm wenn ich mich recht entsinne (keine Lust ins Datenblatt zu schaun). IR-Fotodioden gibts wie Sand am Meer, wie man da nix finden kann ist mir ein Rätsel...ok, vielleicht wenn man noch mehr Anforderungen hat, diese aber nicht nennt kann das schon passieren.
Danke an alle, war eine Bildungslücke meinerseits, dachte die Empfänger sind auf jede Wellenlänge exakt zugeschnitten. "Mir fiele dabei spontan die BPW34 ein, hat ihr Maximum der spektralen Empfindlichkeit bei 850 nm" Wenn ich Datenblatt schaue denk ich das Maximum der spektralen Empfindlichkeit liegt bei 900 nm oder sehe ich was falsch?? Hintergrund ist derer, mich interessiert, ob man nicht von einer Lasergeschwindigkeitsmessung 905 nm den Impuls erfassen und melden könnte. Oder stelle ich mir das zu einfach vor? Dachte an einen Empfänger welcher das Signal empfängt und einen µC oder analogen Schaltkreis, welcher die Meldung macht? Was meint Ihr dazu, nicht das ein Raser wäre, aber das interessiert mich halt mal. Danke an alle.
Daniel E. schrieb: > Hintergrund ist derer, mich interessiert, ob man nicht von einer > Lasergeschwindigkeitsmessung 905 nm den Impuls erfassen und melden > könnte. Könnte man, aber dann ist es schon zu spät.
Hallo zurück, Hab irgendwo gelesen, dass die Messung meist bei 50-100 m final gemacht wird und alles was davor ist nur zum "wissen" ob jemand zu schnell ist oder nicht genommen wird. Mit jedem neuen Abschuss, wird doch eigentlich die vorherige Messung überschrieben. Alternativ, könnte man auch ein Störsignal bei Empfang senden. "Die Störung Zur Bestimmung dieses Zeitfensters, werden vom Laserjammer die ersten Impulse empfangen. Wenn genügend Impulse empfangen wurden, kann das Gerät die verwendete Pulsrate bestimmen und so voraussehen, wann der nächste Störimpuls gesendet werden muss, um noch ins Zeitfenster zu gelangen. Theoretisch genügen zwei Impulse um eine Geschwindigkeit zu messen. In der Praxis sind es jedoch ca. 50 Impulse, die notwendig sind um eine fehlerfreie Messung zu gewährleisten. Ein Beispiel aus der Praxis Die Laserpistole „LTI 20.20 Marksman“ arbeitet mit einer Pulsrate von 125pps, also 125 Impulse pro Sekunde bzw. 1 Impuls alle 8000 Mikrosekunden. Bei 300m beträgt die Laufzeit des Impulses von der Optik bis zum Fahrzeug 1 Mikrosekunde. Bis dieser Impuls wieder von der Laserpistole empfangen wird, dauert es insgesamt 2 Mikrosekunden. Das relevante Zeitfenster beträgt folglich 2 Mikrosekunden. Exakt in diesem Zeitfenster muss ein Störimpuls in der Empfangsoptik der Laserpistole eintreffen. Trifft der Störimpuls zu spät ein (in den nächsten 7998 Mikrosekunden), wird dieser Störimpuls von der Laserpistole ignoriert und hat somit keinen Effekt mehr, um eine Geschwindigkeitsmessung zu verhindern. Hexenwerk oder für einen versierten Bastler machbar?
So was gibt es im militärischen Bereich als Warnempfänger für Laserentfernungesmesser und Ziellaser auch mit Täuschfunktion. Das gebt aber nicht mehr bei wenigen 100m, da wird die Täuschung erkannt.
Daniel E. schrieb: > Hexenwerk oder für einen versierten Bastler machbar? Machbar ist das sicherlich, aber bevor du dich weiter damit beschäftigst, solltest du deinen Einsatz kennen. Im Bußgeldkatalog liest sich das so: Lfd. Nr.247: Beim Führen eines Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt StVO § 23 Absatz 1b StVO § 49 Absatz 1 Nummer 22 Regelsatz in Euro: 75 Der betreffende Passus im §23 lautet: (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Du brauchst solch ein Gerät also gar nicht zu betreiben, das betriebsbereite Mitführen reicht schon, und das Wort "insbesondere" lässt nicht darauf hoffen, dass du bei Verwendung des Gerätes Mengenrabatt bekommst. Evtl. wird es aber etwas mehr, wenn du es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lässt. P.S.: Daniel E. schrieb: > Mit jedem neuen Abschuss, wird doch eigentlich > die vorherige Messung überschrieben. Voher weisst du das? Speicher ist billig geworden.
Daniel E. schrieb: > "Mir fiele dabei spontan die BPW34 ein, hat ihr Maximum der spektralen > Empfindlichkeit bei 850 nm" > > Wenn ich Datenblatt schaue denk ich das Maximum der spektralen > Empfindlichkeit liegt bei 900 nm oder sehe ich was falsch?? Ah, wart mal. Ich schau noch mal ins Datenblatt (hab ja geschrieben, dass ich nicht ins Datenblatt geschaut hatte ;))…tatsächlich, sind 900 nm ;)
Hallo, Wenn ich eine Predigt möchte geh ich in die Kirche. Hier möchte ich mich gern fachlich austauschen ! Wer hat Interesse die Konversation fachlich weiter zu führen? Danke.
Empfänger ist nicht nötig. Einfach einen RLTMIL-914-400 aufs Armaturenbrett schrauben.
Daniel E. schrieb: > Wer hat Interesse die Konversation fachlich weiter zu führen? Keiner, denn wer möchte schon gern als Mittäter bestraft werden.
Daniel E. schrieb: > Wer hat Interesse die Konversation fachlich weiter zu führen? Fachlich betrachtet ist es ziemlich egal, ob das Maximum der Empfindlichkeit bei 850, 900nm oder 905nm liegt, solange sich die FWHM im Bereich von 400nm bewegt. Die 0.2dB Unterschied machen den Kohl nicht fett.
Harald W. schrieb: > Daniel E. schrieb: > >> Wer hat Interesse die Konversation fachlich weiter zu führen? > > Keiner, denn wer möchte schon gern als Mittäter bestraft werden. Wegen Beihilfe zum Laserjammer-Bau. Das ist das geilst was ich je gehört habe. Das schlimmste was dir da drohen kann ist, dass sie deinen Schrotthaufen von Lochraster Platine einkassieren ... Nicht mal 5€ ist das dem Gesetzgeber wert ...
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