Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Haftung bei Kleinstaufträgen


von Max (Gast)


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Moin,

vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.

Ab und zu muss ich kleine Aufgaben abschätzen und dem Kunden anbieten.
Beispiele:
- kleines Redesign einer Schaltung
- Bugfixing in bestehendem Source Code

Meine Gedanken dazu:
Viel Geld spült das nicht gerade in die Kasse, aber das Risiko scheint 
doch dabei recht hoch zu sein.

Wenn bei einem Redesign oder einer "Quellcodeoptimierung" bestehende 
Fehler nicht entdeckt werden oder neue Fehler hinein kommen und das 
Ganze sich in einer Großserie zu Elektroschrott entwickelt, wer muss 
dafür aufkommen?
Ich gehe davon aus, dass der Verursacher (Firma) dafür zur Haftung 
gezogen wird?!

Mit welcher Klausel könnte man sich bei solchen Mini-Aufträgen davor 
schützen?

Viele Grüße

Max

von MaWin (Gast)


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Quellcodeoptimierung ist einfach: Wenn das Programm hinterher etwas 
anderes ausrechnet also vorher, ist du zur kostenlosen Nachbesserung 
verpflichtet. Du kannst eine Abnahmeprüfung vertraglich vereinbaren, und 
festlegen, daß mit Bestehen der Prüfung die Arbeit als erledigt gilt. 
Was nicht geprüft wurde (z.B. Geschwindigkeit) ist dann eben kein 
Reklamationsgrund.

Ebenso beim Bugfix: Test liefern lassen der den Fehler zeigt und 
hinterher funktionieren soll, anderes Verhalten darf nicht verändert 
werden sonst war es eine Verschlimmbesserung. Das andere Verhalten 
könnte man wieder einschränken auf das was bei einer Abnahmeprüfung 
bestanden werden muss.

von ems (Gast)


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Im Grunde müsste man bei jeder Änderung ein Testverfahren hinten an 
hängen um sicher zu stellen, dass das geänderte auch so funktioniert wie 
gewünscht.
Welche Klausel es da nun braucht um dies eventuell zu umgehen ist mir 
nicht bekannt.
Wenn du selbst eine Firma hast und entsprechend das Problem einer 
Haftung ausschließen möchtest dann denke ich mal bleiben dir nicht viele 
Optionnen übrig.
a)Du führst eine Klausel ein in der du auf ein Testverfahren für 
Neuerungen bestehst um volle Funktionalität gewährleisten zu können. 
Möchte der Kunde dieses Testverfahren umgehen weil es ihm zu viel Geld 
kostet dann greift ein Haftungsauschluss

Könnte mir nur vorstellen, dass der Kunde dann auch mal sagt ob du 
überhaupt weißt was du da machst wenn du immer alles ordentlich testen 
musst/willst.

Mir ist im Augenblick auch nicht bekannt wie das generell so gehandhabt 
wird.


Ich rate im Grunde dazu einen Fachanwalt auf zu suchen. Im Ernstfall 
kann so eine Haftung sicher dein Ruin bedeuten.

von Hans_Dampf (Gast)


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Max schrieb:
> Moin,
>
> vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.
>
> Ab und zu muss ich kleine Aufgaben abschätzen und dem Kunden anbieten.
> Beispiele:
> - kleines Redesign einer Schaltung
> - Bugfixing in bestehendem Source Code
>
> Meine Gedanken dazu:
> Viel Geld spült das nicht gerade in die Kasse, aber das Risiko scheint
> doch dabei recht hoch zu sein.
>
> Wenn bei einem Redesign oder einer "Quellcodeoptimierung" bestehende
> Fehler nicht entdeckt werden oder neue Fehler hinein kommen und das
> Ganze sich in einer Großserie zu Elektroschrott entwickelt, wer muss
> dafür aufkommen?
> Ich gehe davon aus, dass der Verursacher (Firma) dafür zur Haftung
> gezogen wird?!
>
> Mit welcher Klausel könnte man sich bei solchen Mini-Aufträgen davor
> schützen?
>
> Viele Grüße
>
> Max


Dein Fall ist zu theoretisch und konstruiert. Firmen die in Großserie 
herstellen, haben ihre eigenen Leute die auch bei einem externen 
Redesign eine Verifikation und Validierung machen. Wenn das nicht der 
Fall ist, dann ist derjenige Schuld der in der Firma die Großserie 
freigegeben hat. So oder so, du hast da nur einen Kunden verloren.

Für den Elektroschrott muss der Kunde selbst aufkommen.

von nemesis... (Gast)


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Max schrieb:
> Mit welcher Klausel könnte man sich bei solchen Mini-Aufträgen davor
> schützen?

Da würde ich mal die örtliche IHK fragen, was sicher aussagekräftiger
sein dürfte.
In dem Fall wird es auch auf die Rechtsform deiner Firma ankommen.
Wichtig ist, dass man alles schriftlich lastenheftmäßig dokumentiert.
Den Gefahrübergang kann man evtl. auf den Kunden abwälzen, aber
sicher nicht alles und jedes Risiko.
Es spricht auch nichts dagegen, wenn man sich solche Änderungen
besser vergüten lässt, als es unter Wettbewerbsbedingungen der
Fall ist.
Ansonsten würde ich mal mit der Betriebshaftpflichtversicherung
sprechen, was die dazu sagen, bzw. besser schreiben.

von Thomas (Gast)


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Einer meiner Kunde hat mal meine Software auf einem System verwendet und 
er hatte Problem dadurch das er eine andere Software damit verwendet hat 
welche genau bei dieser Version Fehler hatte. Er kam einfach zu mir 
zurück und hat angefragt ob ich ihm nicht helfen kann.
Das war's dann eigentlich.
Ich arbeite nur so das ich meine Arbeit auch multiplizieren kann sprich 
ein Bugfix hilft allen Kunden.
Entwicklungs-Einzelarbeit wäre mir viel zu aufwendig. Insbesondere 
deshalb da mein Projekt auch schon seit >10 Jahren läuft.

von The Stau Tomato (Gast)


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> Im Grunde müsste man bei jeder Änderung ein Testverfahren hinten an
> hängen um sicher zu stellen, dass das geänderte auch so funktioniert wie
> gewünscht.

 UND auch dass das was unberührt bleiben soll noch gleich ist wie vor 
dem Eingriff.
 Tests dienen nicht nur dem Finden von Fehler, Tests sind auch 
erfolgreich/nützlich wenn sie schlicht bestätigen dass noch alles "wie 
immer" ist (und dies mit möglichst geringem Personalaufwand: Stichwort 
autom. Tests über Nacht)

  Hat die auftraggebende FA gar keine Kenntnisse/Knowhow im Gebiet der 
Anpassung (z.B. der Bäcker will eine Zeitsteuerung f.sein Ofen) dann ist 
es wichtig dass er korrekt + vollständig beraten wird, er muss sich auf 
die Expertise des beigezogenen Fachmanns verlassen können.

 Hat die Auftraggebende FA selbst (viel) Kompetenz im Gebiet, kann ihr 
zugemutet werden dass sie
a) selber den Punkt anspricht,
b) selber dies Regelt (nach ihrem Anspruch/Q-Standard)
  Auch wenn sie den Eingriff aus "Logistischen"/"Bequemlichkeits-" 
Gründen extern abgibt.

  Schwierig sind nat. Fälle dazwischen: umstrukturierte Firmen wo das 
Knowhow abgewandert/weggespart wurde oder wo sich Grossmaulige 
Schlipsträger vermeintlich Fachkundig darstellen, es aber nicht bringen.


 Tests (Annahme-/Validierungstests, Eingangskontrollen) sind nicht wegen 
Lustig oder Luxus da.

von Pic T. (pic)


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Vielfach auch, eine Frist, z.B. 3kw nach Abschluss fuer Tests und 
eventuelle kostenlose Nachbesserung, Änderungswünsche haben einen 
festgesetzten Stundensatz in dieser Zeit. Nach erfolgter Nachbesserung 
noch 2Kw Frist, dann gilt das Produkt als Abgesegnet. Dies jetzt nur als 
Beispiel, kann auch
nur 10 Arbeitstage sein.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Bei der Haftung hängt es von etlichen wichtigen Punkten ab, ob bzw. in 
welcher Höhe Ansprüche bestehen. Leider erlebe ich es auch immer wieder, 
dass einige Projekte schon komplett an die Wand gefahren wurden und man 
nun einen Dritten sucht, dem zum einen die Schuld und zum anderen die 
Auswirkungen des gescheiterten Projektes in die Schuhe geschoben werden 
können. Da muss man also ordentlich aufpassen und sich keinen Vertrag 
aufzwingen lassen, durch den man mehr in die Haftung einsteigt als 
angemessen. Ich hatte es bei einem Kunden erlebt, der mir bei einem NDA 
auch noch ein paar Formulierungen unterschieben würde, auf Grund derer 
ich sowohl die Gesamthaftung für das Produkt übernommen hätte als auch 
bei nicht zustandegekommenen Entwicklungsverträgen Schadensersatz für 
den dadurch eingetretenen Projektverzug hätte leisten müssen. Und ein 
anderer Kunde wollte sich das Recht einräumen, auch erfolgte Abnahmen 
noch mehrere Jahre lang widerrufen und Anpassungen an geänderte 
Anforderungen (=komplette Neuentwicklung) einfordern zu können. Also 
Finger weg von solchen Kunden, insbesondere wenn sie versuchen, einen 
mit unrealistisch großen Auftragsvolumina ködern zu wollen.

Hinsichtlich der Produkthaftung steht natürlich an erster Stelle der 
sog. Inverkehrbringer in der Pflicht. Das kann der eigene Auftraggeber 
sein, eventuell aber auch ein Dritter, z.B. ein Vertriebsunternehmen im 
Unternehmensverbund des Auftraggebers oder auch ein vom Auftraggeber 
damit beauftragtes Unternehmen. Im Allgemeinen obliegt natürlich dem 
Inverkehrbringer die Qualitätssicherungspflicht im Sinne der 
Produkthaftung. Diese kann er zwar an Dritte deligieren, aber das muss 
schon ausdrücklich geschehen.

Etwas anders kann es aussehen, wenn durch einen Fehler ein großer Haufen 
Elektroschrott entsteht, der erst gar nicht in den Verkehr gebracht 
werden kann oder aufwändig nachgearbeitet werden muss.

Als externer Entwicklungspartner besteht durchaus die Gefahr, hier 
einspringen zu müssen, wenn sich die Schuld klar nachweisen lässt. Man 
sollte sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei Lieferungen 
deutlich darauf hinweisen, dass dem Kunden die Kontrolle und 
Qualitätssicherung obliegen. Hat der Kunde ein Problem damit, solch eine 
Vereinbarung einzugehen, muss man dies mit ihm ganz offen diskutieren. 
Entscheidend ist dabei, ob man als externer Entwicklungspartner das 
gesamte Produkt entwickelt hat oder auch auf Beistellungen Dritter 
angewiesen ist, z.B. auf den Kunden. Dann rechnet man dem Kunden unter 
Berücksichtigung sämtlicher externer qualitätsbeeinflussender Faktoren 
vor, was es kosten würde, die von ihm gewünschte Qualität zu erreichen. 
Und dann gibt es mehrere Reaktionen:

1. Der Kunde möchte diesen Mehraufwand nicht tragen, sondern fordert nur
   "Billig! Billig!" ein. Finger weg von solchen Kunden, insbesondere 
dann,
   wenn man merkt, dass die Reaktion des Kunden nicht auf Naivität 
basiert,
   sondern auf Kalkül.

2. Der Kunde schluckt kräftig und sagt: "Okay, dann müssen wir uns wohl
   selbst Gedanken über ein QS-System machen oder das Risiko der 
Produkt-
   einführung tragen." Natürlich hilft man solchen Kunden gerne gegen
   Bezahlung(!) dabei, so etwas einzuführen.

3. Der Kunde hat kein Problem damit, die entsprechenden Mehraufwände zu
   tragen, weil er mit diesem Thema in- und auswändig schon seit Jahren
   befasst ist.

4. Der Kunde hat kein Problem mit einem Haftungsausschluss für die 
Folge-
   fehler, sondern für ihn ist die hausinterne Qualitätssicherung ein
   alltägliches Thema.


Die dritte Ebene der Haftung bezieht sich darauf, ob man kostenlos 
Nachbesserungen der Arbeitsergebnisse durchführen muss. Das hängt primär 
von der Vertragsart ab: Dienstvertrag, Werkvertrag oder Kaufvertrag. Bei 
einem Dienstvertrag schuldet man nur das Bemühen, nicht das Ergebnis. 
Beauftragt man einen Maler damit, zwei Stunden lang auf einer Wand 
herumzupinseln, ist er nur verpflichtet, einen fachkundigen Mitarbeiter 
mit einem geeigneten Pinsel und geeigneter Farbe zwei Stunden lang 
herumpinseln zu lassen. Wenn die Wand anschließend fleckig ist, ist das 
das Pech des Kunden. Vor Gericht streitet man sich ggf. nur darüber, ob 
die Pinkelpause bei der Zeitabrechnung korrekt berücksichtigt wurde, der 
in Lampukistan ausgestellte Gesellenbrief des Anstreichers als 
Qualifikationsnachweis genügt und der Pinsel auch der aktuell gültigen 
DIN entspricht.

Bei einem Werkvertrag hingegen kann die Angebotserstellung auch einen 
kalkulierten Zeitaufwand und einen kalkulatorischen Stundensatz 
beinhalten, aber entscheidend sind nur der Gesamtpreis und das 
ausdrücklich formulierte Arbeitsergebnis. Dass eine gestrichene Wand bei 
fachkundiger Ausführung nicht fleckig sein darf, ist klar. Vor Gericht 
streitet man sich ggf. darüber, ob die zulässige Fleckigkeit nach 
irgendwelchen Vorschriften überschritten wurde oder der Auftragnehmer 
bei der Ausführung seiner Arbeiten durch für ihn nicht vorhersehbare 
Einflüsse Dritter behindert wurde und der Auftraggeber hierfür die 
Verantwortung trägt.

Bei einem Kaufvertrag kann der Auftraggeber erwarten, dass das erworbene 
Produkt in einem Zustand ist, mit dem es direkt in den Verkehr gebracht 
werden könnte, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die explizite Formulierung der Vertragsart in Angebot und Auftrag ist 
übrigens nicht zwingend rechtskräftig. Ein Richter wird sich die 
Produkt- oder Tätigkeitsbeschreibung anschauen und daraus ableiten, um 
welche Vertragsart es sich gehandelt haben wird.

Heutzutage wird ja vielfach versucht, reine Arbeitsleistung als 
Werkvertrag einzukaufen. Damit kommt man aber als Auftraggeber kaum 
durch, insbesondere wenn es um Produkthaftungsfragen geht. Dann gilt das 
eher als Dienstvertrag (oder im arbeitsrechtlichen Sinne unter 
bestimmten Voraussetzungen sogar als Arbeitsvertrag).

Falls sich die Vertragsart aber beim besten Willen nicht bestimmen 
lässt, nimmt man aber einen Werkvertrag oder einen sog. Vertrag 
besonderer Art an. Konkret war ich einmal damit befasst, zu überlegen, 
welche Leistungen von einem gegen Bezahlung beauftragte Staffelleiter 
für den Punktspielbetrieb einer Mannschaftssportart zu erwarten sind und 
ob Pflichtverstöße vorlagen. Ich (als juristischer Laie) hätte einen 
Werkvertrag angenommen, aber der konsultierte Rechtsanwalt meinte, dass 
es sich dabei vermutlich um einen Vertrag besonderer Art handelte.

von Michael B. (laberkopp)


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ems schrieb:
> Im Grunde müsste man bei jeder Änderung ein Testverfahren hinten an
> hängen um sicher zu stellen, dass das geänderte auch so funktioniert wie
> gewünscht.

Das ist ja wohl grundlegend bei der Softwareentwicklung, sonst hast du 
auf ISO9001 keine Chance.

von nemesis... (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Falls sich die Vertragsart aber beim besten Willen nicht bestimmen
> lässt, nimmt man aber einen Werkvertrag oder einen sog. Vertrag
> besonderer Art an.

Die Regeln, die in den üblichen bekannten Verträgen greifen, dürften
mehr oder weniger bekannt sein. Nur welche Regeln greifen in Verträge
besonderer Art? Sittenwidrigkeit, salvatorische Klauseln,
Formvorschriften u.s.w. könnten hier durchaus eine Rolle spielen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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nemesis... schrieb:
> Die Regeln, die in den üblichen bekannten Verträgen greifen, dürften
> mehr oder weniger bekannt sein. Nur welche Regeln greifen in Verträge
> besonderer Art? Sittenwidrigkeit, salvatorische Klauseln,
> Formvorschriften u.s.w. könnten hier durchaus eine Rolle spielen.

Warum sollte ein Vertrag besonderer Art sittenwidrig sein? Die 
Bezeichnung stellt doch nur klar, dass sich der Vertrag eben nicht durch 
genau eine andere Vertragsart darstellen lässt, sondern Merkmale 
mehrerer Vertragsarten beinhalten kann oder eben so gar nicht passt.

Eine salvatorische Klausel hat mit Sicherheit keinen Einfluss auf die 
Vertragsart. Und auch Formvorschriften spielen da nur sehr entfernt eine 
Rolle. Beispiel: Die meisten Immobilien- und Grundstücksgeschäfte 
unterliegen Formvorschriften, z.B. der Kauf eines Grundstücks. Dennoch 
findet man sehr viele immobilienbezogene Urteile, in denen das Vorliegen 
eines Vertrages besonderer Art festgestellt wird:

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs4.12.6..html

Man beachte, dass sich die o.a. Beispiele auf die steuerlichen 
Auswirkungen dieser Vertragsart beziehen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Das ist ja wohl grundlegend bei der Softwareentwicklung, sonst hast du
> auf ISO9001 keine Chance.

Die Einhaltung der ISO 9000ff gehört nicht zwingend zu den 
unternehmerischen Sorgfaltspflichten; insbesondere gilt die für die 
Durchführung einer entsprechenden Zertifizierung. Andere dem Stand der 
Technik entsprechende Maßnahmen sind ggf. als gleichwertig anzusehen.

Selbst bei Einhaltung der ISO 9000ff obliegt das Risiko von 
Produktfehlern dem Hersteller bzw. Inverkehrbringer.

von Martin K. (Gast)


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Max schrieb:
> Viel Geld spült das nicht gerade in die Kasse, aber das Risiko scheint
> doch dabei recht hoch zu sein.

Du musst Dich immer frage, warum jemand einen solchen "Kleinstauftrag" 
rausgibt. Der overhead ist doch im Grunde viel zu hoch. Risikostreuung 
nennt sich das. Wird die Firma juristisch belangt, hat sich nur den 
finanziellen Schaden des zivilrechtlichen Teils. Der ist meistens klein. 
Der strafjuristische ist ausgelagert und damit konterkariert.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Meine Gedanken dazu:
> Viel Geld spült das nicht gerade in die Kasse, aber das Risiko scheint
> doch dabei recht hoch zu sein.

Ist doch ganz klar: es werden nur die Aufträge angenommen, die Geld 
bringen.

von rkweök (Gast)


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>
> Ist doch ganz klar: es werden nur die Aufträge angenommen, die Geld
> bringen.

Absolut. Wenn Du die kleinen machen willst, schreibe in den Vertrag wie 
Du die Software / die Schaltung testest, dass Du für Fehler die über 
diesen Test hinausgehen die Haftung ausschließt, und dass sich der Kunde 
zu einem Test vor Inbetriebnahme / Fertigung verpflichtet, der 
sicherstellt, dass alles läuft. Das macht er bestimmt nicht und ist 
hinterher der Dumme.
Und bitte, bitte, investier das Geld und lass Dich von einem Anwalt 
beraten und nicht von einem Forum!

von Sebastian S. (amateur)


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Haftung, Vergütung oder Auftragsvolumen sind nicht nur drei verschiedene 
Worte, sondern auch Sachen, die nichts miteinander zu tun haben. Punkt.
Da hilft auch kein geschickt aufgesetzter Vertrag. Viele 
Ausschlussklauseln gelten nur bis sie gerichtlich belastet werden...

von DevEloper (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Ist doch ganz klar: es werden nur die Aufträge angenommen, die Geld
> bringen.
Solche Kleinaufträge machen erfahrungsgemäss nur Ärger. Wie A. 
Schweigstill schon schrieb wird oft ein Dummer gesucht dem man die 
Haftung unterjubeln kann, selber schon oft genug erlebt. Das ist die 
letzten Jahre immer schlimmer geworden, fast jeder "Kleinauftrag" riecht 
danach, da habe ich inzw. einen siebten Sinn für ausgebildet. Wenn sie 
sich schon mit Händen und Füssen wehren einen Dienstvertrag einzugehen 
und partout einen Werkvertrag haben wollen weiss man schon was dahinter 
steckt. Manche kommen gleich zur Sache und schicken ganz offen einen 
Vertrag wo das klipp und klar drinn steht, in der Hoffnung der Trottel 
wirds schon nicht lesen oder ist ein Greenhorn.

Wenn ich schon lese Bugfixing als Kleinauftrag, da kommt dann sicher ein 
Angebot mit pauschalem Festbetrag ("Ist ja schnell für sie erledigt"), 
weil ja Bugfixing so einfach planbar ist, das ist die Katze im Sack und 
riecht wieder nach wir suchen nen Dummen der auf diesen Vertrag eingeht.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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DevEloper schrieb:
> Das ist die
> letzten Jahre immer schlimmer geworden, fast jeder "Kleinauftrag" riecht
> danach, da habe ich inzw. einen siebten Sinn für ausgebildet.

So deutlich kann ich das nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil habe ich es 
schon mehrmals erlebt, dass ein Kleinauftrag nur dazu diente, unsere 
Arbeitsweise und Qualität zu prüfen. Aus solchen Kleinaufträgen folgten 
schon häufig die Angebote für "richtige" Projekte. Man schafft es 
durchaus, trotz eines ersten Werkvertrages spätere Leistungen auf 
Dienstvertragsbasis durchsetzen, wenn man sowohl durch Arbeitsleistungen 
als auch Umgang mit dem Kunden im laufenden Projekt überzeugt hat. Wenn 
"die Chemie" nicht gestimmt hat, wissen aber beide Seiten, woran sie 
sind, und der Aufwand für diese Feststellung hat sich auf beiden Seiten 
in Grenzen gehalten.

von glasiger Blechtroll (Gast)


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> Beispiele:
> - kleines Redesign einer Schaltung
> - Bugfixing in bestehendem Source Code

Hihi, kennen wir. Megatrivial, eine Stunde ... Nachher ..

Ein Vorgaenger hat diese Schaltung entwickelt, und sie funktioniert 
eigentlich. Aufgrund starker Auslastung hat er aber keine weitere Zeit 
mehr fuer das Projekt...
Die Schaltung war kompletter Schrott, und ist garantiert nie gelaufen. 
Komponenten waren kreuzfalsch dimensioniert. Musste von Grund
auf redesignt werden.

Vorgehen :
1. Vorprojekt Machbarkeitsstudie, resp Einarbeiten.
   Kostet 5k, vorneweg, ohne garantiertes Resultat.
2. Dann machen wir das kleine Projekt. Macht nochmals 7k.

--
Ein Vorgaenger kam bei diesem Sortware Projekt soweit. Ein Prototyp. Es 
schaut eigentlich gut aus. Dokumentation ist der Code. Eigentlich fehlt 
nur noch diese kleine Funktionalitaet und, und, und. Aber da alles 
modular aufgebaut ist .. Aviatiksoftware. Wir fliegen dann eine, zwei 
Platzrunden und zeigen dass sie laeuft. Dann koennen wir sie verkaufen.. 
Der Vorgaenger hat sich auf ein anderes Gebiet neu orientiert und 
verbraucht dafuer soviel Kapazitaet, dass wir dieses Projekt neu 
vergeben muessen.

Der Code war etwas trivial, unpassendes Konzept. Ich konnte den 
prospektiven Kunden nicht ueberzeugen, dass in Avaiatiksoftware nichts 
mit einer, zwei Platzrunden laeuft. Es waere drum gegangen, bei 
schlechter Sicht den Flughafen und Stukturen ab einer Datenbank zu 
erzeugen und einzublenden quasi virtuelle Sichtflug. Genau genommen 
haette der Kunde auch nicht das Budget gehabt so eine Entwicklung 
durchzuziehen. Sie hatten zwar schon eine Million in Prototypen 
versenkt, aber zwanzig haetten auch nicht gereicht.

von nemesis... (Gast)


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rkweök schrieb:
> Und bitte, bitte, investier das Geld und lass Dich von einem Anwalt
> beraten und nicht von einem Forum!

Eine Garantie ist das aber auch nicht, sonst könnte man sich
Prozesse schenken. Tatsächlich zeigt sich erst dann, was ein Anwalt
taugt.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Aus dem OP geht für mich nicht eindeutig hervor, ob die Optimierungen an 
eigenen Ergebnissen oder an Ergebnissen Dritter gemacht werden sollen.

Eigenen Code und eigene Schaltungen kann man mit vertretbarem Aufwand 
ändern oder erweitern. Wobei der Aufwand für die (Wieder)-Einarbeitung 
natürlich auch davon abhängt, wie lange das Projekt schon zurück liegt, 
ob der entsprechende Mitarbeiter noch da ist usw. Aber die Qualität der 
Vorarbeit ist klar, und es sollte einiges an interner Doku vorliegen.

Ganz anders sieht das bei Ergebnissen Dritter aus. Da muss man sich auf 
jeden Fall erstmal aufwändig einarbeiten. Im Zweifelsfall ist keine oder 
keine brauchbare Doku vorhanden ("Guter Code dokumentiert sich selbst"). 
Wenn man Pech hat (siehe bisherige Beiträge) ist die Schaltung oder der 
Code nie sauber gelaufen. Solche Projekte muss man eigentlich mit mehr 
Aufwand kalkulieren als eine komplette Neuentwicklung, weil man sich 
immer mit dem alten Ballast herumschlagen muss. In der Praxis wird der 
Kunde das aber nicht bezahlen wollen. Man muss dann ein Gespür dafür 
entwickeln, was man dem Kunden finanziell zumuten kann, und nur die 
Aufträge annehmen, bei denen man sich dann noch wohl fühlt. Dann kann 
sowas auch ein guter Türöffner für spätere Neuprojekte sein.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

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