Richtige Kündigungsdatum eintragen?

Gast #4515295
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Hallo Leute,

ich habe eine neue interessante Jobstelle gefunden und möchte daher von 
meinem Arbeitgeber meinen aktuellen Vertrag kündigen.

Was ich aus der Online-Muster nicht 100% verstehe ist das Datum. Zum 
Beispiel, ich will bei der neuen Firma am 1 Juni anfangen, da ich eine 
Kündigungsfrist von 2 Monate habe. Muss ich im Brief als Tag nennen, der 
letzte wo der Vertrag noch gilt, oder der erste wo ich "frei" werde?

"hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der 
vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum xx.xx.xx. "

XX.XX.XX wäre in dem Fall 31.05.2016 oder 1.01.2016?

Sorry aber bin Ausländer!

Dankeschön im Voraus
Gast #4515309
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ich habe noch 2 Wochen Resturlaub, es wäre damit kein Problem.

Ist es auch richtig, wenn ich diesen Satz verwende?

"hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis 
ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist nach 
meiner Berechnung der 31.05.2016."
Gast #4515479
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Holli schrieb:
> Muss ich im Brief als Tag nennen, der
> letzte wo der Vertrag noch gilt, oder der erste wo ich "frei" werde?

Diese Frage habe ich mir auch gestellt, insbesondere da diese 
widersprüchlich beantwortet wird.
Somit habe ich folgendermaßen gekündigt:
"... kündige ich den Arbeitsvertrag vom ... fristgerecht zum Ende des 
Monats ..." (Mai 2016 in deinem Fall)
Gast #4516367
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:-) schrieb:
> Holli schrieb:
>> Dies ist nach
>> meiner Berechnung der 31.05.2016
>>
> ...um vollständig korrekt zu sein, solltest du aber auch angeben, nach
> welchen Kalender du dies berechnet hast...

was meinst du mit "welchen Kalender"?

Martin K. schrieb:
> Holli schrieb:
>> Muss ich im Brief als Tag nennen, der
>> letzte wo der Vertrag noch gilt, oder der erste wo ich "frei" werde?
>
> Diese Frage habe ich mir auch gestellt, insbesondere da diese
> widersprüchlich beantwortet wird.
> Somit habe ich folgendermaßen gekündigt:
> "... kündige ich den Arbeitsvertrag vom ... fristgerecht zum Ende des
> Monats ..." (Mai 2016 in deinem Fall)

danke. Was sollte ich bei "Arbeitsvertrag vom xxxxx" eintragen? die 
Erstellungsdatum oder was?
#4518257
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Holli schrieb:
> :-) schrieb:
>> Holli schrieb:
>>> Dies ist nach
>>> meiner Berechnung der 31.05.2016
>>>
>> ...um vollständig korrekt zu sein, solltest du aber auch angeben, nach
>> welchen Kalender du dies berechnet hast...
>
> was meinst du mit "welchen Kalender"?

Das war ein Witz von ihm. Aber dennoch solltest du doch wissen dass es 
verschiedene Kalender auf der Welt gibt!?
Gast #4518305
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Ich würde mir, wenn ich unsicher wäre, eine Empfangsbestätigung
geben lassen. Nicht das der Chef behauptet: Hab ich nicht bekommen,
weiter arbeiten. Kündigungen der Firma müssen schriftlich erfolgen.
Kündigungen von MA sind an keine Form gebunden. Ansonsten wird es
wohl zu diesem Thema im Web genug Muster-Vorlagen geben und im
Wikipedia steht doch auch welche Daten anzugeben sind.
#4518343
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nemesis... schrieb:
> Kündigungen der Firma müssen schriftlich erfolgen.
> Kündigungen von MA sind an keine Form gebunden.

Nö. Der Paragaph 623 im Bürgerlichen Gesetzbuch macht da keinen 
Unterschied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder 
Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die 
elektronische Form ist ausgeschlossen."

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

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