Hallo, mir wurde mein schönes Auto kaputt gefahren. Das Wertgutachten ist bereits vorhanden, wirtschaftlicher Totalschaden. Welche Positionen kann ich nun bei der Versicherung geltend machen und vor allem zu welchem Zeitpunkt? Wertverlust durch den Unfall Nutzungsausfallentschädigung Anmeldegebühren Abmeldegebühren noch weiteres? z.B. anteiligen Tüvzeitraum? Mein neus Auto ist ja noch nicht da, d.h. die Anmeldegebühren kann ich erstmal nicht vorweisen, auch die Dauer des Nutzungsausfalls ist noch nicht klar, da ich ja den Ersatzwagen noch garnicht habe. Ich kann ja der Versicherung nicht jeden Tag einee neue Position mitteilen, möchte aber auch irgendwann mein Geld sehen... Wartet man also mit der Schadensaufstellung solange, bis alle Positionen vollständig belegt sind, dass man nur noch die Summe inklusive der Nachweise einreicht, oder wie läuft das?
Aus eigener Erfahrung: Beauftrage einen Anwalt damit. Diesen muss die Gegnerische Versicherung tragen, für alles weitere sollte deine KFZ-Rechtsschutz zum tragen kommen. KFZ-Versicherungen versuchen sich nämlich gerne um Zahlungen zu drücken, und haben augenscheinlich panische Angst davor, betrogen zu werden. Selbst bei den eigenen Kunden.
> Wertverlust durch den Unfall Nur wenn dein Auto nicht zu alt war, bei einem Totalschaden gibt es da sowieso nix > Nutzungsausfallentschädigung Bei Totalschaden 14 Tage mal einen bestimmten Betrag kommt auf das Auto an > Anmeldegebühren Ja, kann man auch nachreichen > Abmeldegebühren Ja > > noch weiteres? Telefongebuehren zum Beispiel Hast du keinen Gutachter deines Vertrauens? Niemals wuerde ich als Geschaedigter einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Bitte gehe zu einem Anwalt. Die gegnerische Versicherung hat ein großes Interesse daran, dass du möglichst wenig bekommst, muss dir aber einen Anwalt bezahlen, der genau das verhindert. Spar dir einfach die Zeit und die Nerven.
Was passiert eigentlich, wenn der Unfallgegner bei der gleichen Versicherung ist? So unwahrscheinlich ist das gar nicht, es gibt ja einige wenige große Versicherer, die eine hohe Marktdurchdringung haben.
Marek N. schrieb: > Was passiert eigentlich, wenn der Unfallgegner bei der gleichen > Versicherung ist? So unwahrscheinlich ist das gar nicht, es gibt ja > einige wenige große Versicherer, die eine hohe Marktdurchdringung haben. Nichts weiter. Sie bezahlt deinen Anwalt der deine Forderungen durchsetzt.
Matthias S. schrieb: > Aus eigener Erfahrung: > > Beauftrage einen Anwalt damit. ohne Anwalt werden dir immer zustehende Leistungen unterschlagen und es dauert auch länger!
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