Forum: PC Hard- und Software YouTube Vidos gezielt nur in geringer Auflösung durch den Uploader?


von Watching Tom (Gast)


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Hallo

ich bin nur passiver Youtube Nutzer, also habe keinen YT Account.

Aber "jedes" für mich interessante Video wird mit den separaten Programm 
4K Videodownloader oder auch den AddOn Video DownloadHelper lokal auf 
die Festplatte gesichert.
Jetzt ist es aber so das meine bevorzugte 1280er und selbst manchmal die 
auch noch akzeptable 720er Auslösung nicht verfügbar ist.
Wenn das (ältere) Originalmaterial das nicht bietet ist es halt so und 
vollkommen verständlich.
Aber auch eindeutig als moderne "hochauflösende" Videos werden öfter nur 
mit max 480er Auflösung angeboten, erstaunlicher Weise selten bei 
Amateuraufnahmen, Tutorials und auch technisch und inhaltlichen 
hochwertigen Videoblogs sondern viel öfter bei Sendungen aus dem TV bzw. 
auch legal (vom Rechteinhaber freigegebene) eingestellten TV Serien.

So, jetzt nach der langen Einführung meine Frage:

Kann der Uploder des Videos gezielt die maximale Auflösung beschränken 
auch wenn die eigentliche Videodatei in hoher Auflösung nach YT 
hochgeladen wird?

Ganz unabhängig von meiner Anrage hier mal eine mehr rhetorische "Frage"

Wann werden es die Urheber und Rechteinhaber es endlich mal begreifen 
das wir nicht mehr 1980 haben und die Mediennutzung und Ansprüche der 
Konsumenten sich radikal geändert haben?

Watching Tom

von Planlos (Gast)


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Watching Tom schrieb:
> Aber "jedes" für mich interessante Video wird mit den separaten Programm
> 4K Videodownloader oder auch den AddOn Video DownloadHelper lokal auf
> die Festplatte gesichert.

Die Contentanbieter bevorzugen in dem Kontext das Wort "raubkopiert" 
statt "gesichert".
Gab schon einige Gerichtsurteile. "Streaming" ist keine Vervielfältigung 
im Sinne des Urheberrechts, abspeichern des Streams schon.

z.B. beraubst du den Contentanbieter seiner Beteiligung an den 
YT-Werbeeinnahmen.

Und Youtube ist kein "Fernsehsender", das "Betamax-Urteil" u.Ä. greift 
vmlt. nicht.

Solange wir in DE keine "Kulturflatrate" o.Ä. haben, würde ich mich 
damit nicht unbedingt öffentlich brüsten.

Watching Tom schrieb:
> Kann der Uploder des Videos gezielt die maximale Auflösung beschränken
> auch wenn die eigentliche Videodatei in hoher Auflösung nach YT
> hochgeladen wird?

Woher willst du wissen, dass die Datei in hoher Auflösung hochgeladen 
wurde?

Vieles wird auch heute noch in SD-Auflösung produziert, und für die 
Abzock-"HD+"-Verbreitung lediglich hochskaliert.

Watching Tom schrieb:
> Wann werden es die Urheber und Rechteinhaber...

Die Piratenpartei ist weg vom Fenster, also: Nie?

von Old P. (Gast)


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Du bekommst irgendwas (fast) geschenkt und beschwerst Dich noch darüber, 
dass es nicht in Goldpapier eingewickelt ist?
Wenn Dir das angebotene nicht passt -> Power-Off!
Oder noch besser, dreh Deine eigenen Videos und lade die in bester 
Qualität hoch.
Willst Du nicht?
Kannst Du nicht?
Tja dann.....

Old-Papa

von Dirk D. (dicky_d)


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Abgesehen von dem Elefant der im Raum steht eine einfach Technische 
Antwort:

Ja, der Uploader kann die Maximale Auflösung beschränken.
Youtube wird dem Betrachter keine Höhere Auflösung bieten als das was 
der Videoersteller bei Youtube hochläd.

von Peter D. (peda)


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Du kannst im 4K Downloader nur die Auflösungen auswählen, die auch 
direkt beim Betrachten im Browser verfügbar sind.

Allerdings sind bei YT viele Videos hochskaliert. D.h. man kann zwar 
1080 auswählen, aber beim Betrachten erkennt man sofort, daß das 
Original bestenfalls nur 360 war.

von TestX (Gast)


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Youtube hat sich sehr viel Mühe gegeben, dass diese Downloader zu recht 
nicht mehr für HD Material funktionieren.

Die HD Videos sind ausschließlich über RTMP Streams verfügbar, die nur 
im Chrome Browser oder ber Flash wiedergegeben werden inkl. eingebauter 
Sicherungen etc. Deine Videodownloader sehen allerdings nur die 
"Fallback" Videos mit geringer Auflösung, zu denen eine direkte URL 
angegeben ist.

von Peter D. (peda)


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TestX schrieb:
> Youtube hat sich sehr viel Mühe gegeben, dass diese Downloader zu recht
> nicht mehr für HD Material funktionieren.

Hast Du mal ein Beispiel dafür?

Wenn ich als YT-Filter 4k angebe, kann ich z.B. dieses ohne Probleme als 
2160p downloaden:
https://www.youtube.com/watch?v=34iFrlWVP7E

Beim 4K Downloader habe ich nur Abbrüche bei Videos mit GEMA-Sperre 
bemerkt.

Seit YT Flash nicht mehr benötigt, habe ich es deaktiviert. Ich bin die 
ständigen Sicherheitswarnungen und Updates leid.

: Bearbeitet durch User
von Old P. (Gast)


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Peter D. schrieb:
> ...
> Wenn ich als YT-Filter 4k angebe, kann ich z.B. dieses ohne Probleme als
> 2160p downloaden:
> https://www.youtube.com/watch?v=34iFrlWVP7E

Schönes Video, danke für den Link!

Old-Papa

von Hans (Gast)


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Neue Videos müssen erst von YT verarbeitet werden, d.h manchmal stehen 
die höchsten Qualitätsstufen ersten einen Tag später zur Verfügung.

von T.roll (Gast)


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Peter D. schrieb:
> Wenn ich als YT-Filter 4k angebe, kann ich z.B. dieses ohne Probleme als
> 2160p downloaden:
> Youtube-Video "Lena - Wild & Free (Official Video/ Soundtrack Fack Ju
> Göhte 2)"

Ja, aber wer will schon Lena anschauen? :)

Planlos schrieb:
> Solange wir in DE keine "Kulturflatrate" o.Ä. haben

Ach die ziemlich heftigen Abgaben haben wir in Deutschland doch in 
gewisser Weise.
* Kopiergeräteabgabe
* Pauschalabgabe

von M. S. (ms111)


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Planlos schrieb:
> Watching Tom schrieb:
> Die Contentanbieter bevorzugen in dem Kontext das Wort "raubkopiert"
> statt "gesichert".
> Gab schon einige Gerichtsurteile. "Streaming" ist keine Vervielfältigung
> im Sinne des Urheberrechts, abspeichern des Streams schon.

naja ganz so ist es nicht. Es verhält sich eher so das das runterladen 
von videos eine rechtliche grauzone ist, solange diese Website als 
dieses legal ist. Da youtube eine legale seite ist muss man als nutzer 
davon ausgehen können das der angebotene content dort auch aus legalen 
quellen kommt (das weiß man ja als nutzer bei dem einzelnen video 
nicht). Derjenige der da in der pflicht ist ist youtube nicht der 
nutzer. Das runterladen der Videos auf YT ist nur ein verstoß gegen die 
Nutzungsbedingungen von YT, welche allerdings rechtlich nur zum teil 
bindend sind da man diese beim betreten der Website nicht akzeptieren 
muss. So war jedenfalls der stand von vor einem jahr. kann auch sein das 
das inzwischen überholt ist

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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M. S. schrieb:
> Es verhält sich eher so das das runterladen
> von videos eine rechtliche grauzone ist

Naja, nicht jeder hat ne stabile 25MBit Verbindung. Das Speichern kann 
daher notwendig sein, um sich das UHD-Video überhaupt ansehen zu können.

von Tom (Gast)


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Peter D. schrieb:
> Das Speichern kann
> daher notwendig sein,

Mit meinem alten PC war das Speichern schon deshalb notwendig, weil der 
Flash-Videoplayer um Größenordnungen ineffizienter war als z.B. mplayer.

von Old P. (Gast)


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Mooooment...
Warum soll ich YT-Videos nicht speichern dürfen? Weiter verbreiten 
natürlich nicht, aber nacktes abspeichern macht doch der PC eh schon im 
Cache.
Andererseits sind Milionen Vidios dort eh Raubkopien. Entweder von 
Fernsehanstalten oder geklaute Videos aus YT selber. Die werden dann 
etwas anders geschnitten und schwubs generieren die wieder Traffic auf 
dem eigenen Useraccount.

Old-Papa

von Rolf Magnus (Gast)


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Tom schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Das Speichern kann
>> daher notwendig sein,
>
> Mit meinem alten PC war das Speichern schon deshalb notwendig, weil der
> Flash-Videoplayer um Größenordnungen ineffizienter war als z.B. mplayer.

Nicht jeder hat 24 Stunden 365 Tage im Jahr eine 
Breitband-Internetverbindung mit unbegrenztem Volumen zur Verfügung. Man 
möchte sowas vielleicht auch mal anschauen, wenn diese gerade nicht 
verfügbar ist.
Deshalb mag ich auch so Dinge wie Netflix nicht. Es ist technisch 
völliger Blödsinn, ein Live-Streamin für Content zu erzwingen, der 
eigentlich gar nicht live erzeugt wird. Das bringt für mich als Kunde 
keinerlei Vorteil, sondern ausschließlich Nachteile.

Old P. schrieb:
> Mooooment...
> Warum soll ich YT-Videos nicht speichern dürfen? Weiter verbreiten
> natürlich nicht, aber nacktes abspeichern macht doch der PC eh schon im
> Cache.

Das ist zwar richtig, aber das hält die Juristen nicht davon ab, das 
anders zu sehen.

von Old P. (Gast)


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Rolf Magnus schrieb:
>
> Das ist zwar richtig, aber das hält die Juristen nicht davon ab, das
> anders zu sehen.

Wer zum Geier soll denn die Juristerei anrufen, wenn der Stream auf 
mejnem PC gespeichert ist?
Das kann doch erstmal kein Aas wissen. Wenn ich natürlich eine 
Tauschbörse befüttere, tja dann....

Old-Papa

von Marek N. (Gast)


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Dirk D. schrieb:
> Ja, der Uploader kann die Maximale Auflösung beschränken.
> Youtube wird dem Betrachter keine Höhere Auflösung bieten als das was
> der Videoersteller bei Youtube hochläd.

Muss man dazu YouTube-Partner sein oder Affilate sein?
Ich selbst habe habe über 950 Uploads (ohne kommerzielle Partnerschaft) 
und hatte nie die Möglichkeit, die Auflösung beim Upload zu beschränken. 
Wenn dann müsste ich das Video schon beim Rendern runterskalieren.

P.S. Der "Free Download Manager" lädt auch 4k-Videos, (manchmal aber 
ohne Ton). Evtl. muss man auch das Content-Distribution Network 
aktivieren: https://www.youtube.com/watch?v=dwuXxdtxYJU und folgende

von Peter D. (peda)


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Marek N. schrieb:
> Wenn dann müsste ich das Video schon beim Rendern runterskalieren.

Ich wüßte ehrlich gesagt nicht, warum man ein Video in zu hoher Qualität 
uploaden sollte.
Alles unter 720 ist in meinen Augen eh eine Zumutung, solche Videos kann 
man sich getrost verkneifen.

von W.S. (Gast)


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T.roll schrieb:
> Ach die ziemlich heftigen Abgaben haben wir in Deutschland doch in
> gewisser Weise.
> * Kopiergeräteabgabe
> * Pauschalabgabe

Tja.
Es ist nur so, daß die Unterhaltungsindustrie zwar sehr gern die 
diversen Abgaben einstreicht, dafür aber nur höchst ungern einen 
entsprechenden Gegenwert liefert.

Die Abgaben auf Drucker, CD's, DVD's, SD-Karten, PC's und so weiter 
werden ja damit begründet, daß selbiges eben zum Speichern und 
Verbreiten von geschützten Inhalten verwendet werden KANN.

Die logische Konsequenz daraus wäre, daß man es auch legal tun können 
müßte, da man ja die betreffende Bezahlung bereits im Voraus 
entrichtet hat. Aber genau an diesem Punkt sehen die Rechteinhaber das 
ganz plötzlich ganz anders, eben nach dem Motto: Geld pauschal kassieren 
und dafür nix liefern.

Apropos Rechteinhaber: Man sollte das Urheberrecht als grundlegendes 
Menschenrecht deklarieren - also als unveräußerlich. Das würde der 
menschlichen Gesellschaft ne Menge nützen.

W.S.

von Rolf Magnus (Gast)


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W.S. schrieb:
> Die Abgaben auf Drucker, CD's, DVD's, SD-Karten, PC's und so weiter
> werden ja damit begründet, daß selbiges eben zum Speichern und
> Verbreiten von geschützten Inhalten verwendet werden KANN.
>
> Die logische Konsequenz daraus wäre, daß man es auch legal tun können
> müßte, da man ja die betreffende Bezahlung bereits im Voraus
> entrichtet hat.

Soweit ich das verstehe, ist das auch so. Die Abgaben sind nicht für 
illegale, sondern für legale Kopien, die es in gewissem Rahmen ja 
durchaus gibt. Für mich wird's erst komisch, wenn diese legalen Kopien 
durch DRM unterbunden werden und das Gesetz verbietet, durch Umgehen des 
Kopierschutzes die eigentlich legalen Kopien anzufertigen. Eine perverse 
Verdrehung des Gesetzes, die durch sogenannte "Rechteverwerter" erwirkt 
wurde.

> Apropos Rechteinhaber: Man sollte das Urheberrecht als grundlegendes
> Menschenrecht deklarieren - also als unveräußerlich. Das würde der
> menschlichen Gesellschaft ne Menge nützen.

Das ist in Deutschland so.

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