Hallo ich bin nur passiver Youtube Nutzer, also habe keinen YT Account. Aber "jedes" für mich interessante Video wird mit den separaten Programm 4K Videodownloader oder auch den AddOn Video DownloadHelper lokal auf die Festplatte gesichert. Jetzt ist es aber so das meine bevorzugte 1280er und selbst manchmal die auch noch akzeptable 720er Auslösung nicht verfügbar ist. Wenn das (ältere) Originalmaterial das nicht bietet ist es halt so und vollkommen verständlich. Aber auch eindeutig als moderne "hochauflösende" Videos werden öfter nur mit max 480er Auflösung angeboten, erstaunlicher Weise selten bei Amateuraufnahmen, Tutorials und auch technisch und inhaltlichen hochwertigen Videoblogs sondern viel öfter bei Sendungen aus dem TV bzw. auch legal (vom Rechteinhaber freigegebene) eingestellten TV Serien. So, jetzt nach der langen Einführung meine Frage: Kann der Uploder des Videos gezielt die maximale Auflösung beschränken auch wenn die eigentliche Videodatei in hoher Auflösung nach YT hochgeladen wird? Ganz unabhängig von meiner Anrage hier mal eine mehr rhetorische "Frage" Wann werden es die Urheber und Rechteinhaber es endlich mal begreifen das wir nicht mehr 1980 haben und die Mediennutzung und Ansprüche der Konsumenten sich radikal geändert haben? Watching Tom
Watching Tom schrieb: > Aber "jedes" für mich interessante Video wird mit den separaten Programm > 4K Videodownloader oder auch den AddOn Video DownloadHelper lokal auf > die Festplatte gesichert. Die Contentanbieter bevorzugen in dem Kontext das Wort "raubkopiert" statt "gesichert". Gab schon einige Gerichtsurteile. "Streaming" ist keine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts, abspeichern des Streams schon. z.B. beraubst du den Contentanbieter seiner Beteiligung an den YT-Werbeeinnahmen. Und Youtube ist kein "Fernsehsender", das "Betamax-Urteil" u.Ä. greift vmlt. nicht. Solange wir in DE keine "Kulturflatrate" o.Ä. haben, würde ich mich damit nicht unbedingt öffentlich brüsten. Watching Tom schrieb: > Kann der Uploder des Videos gezielt die maximale Auflösung beschränken > auch wenn die eigentliche Videodatei in hoher Auflösung nach YT > hochgeladen wird? Woher willst du wissen, dass die Datei in hoher Auflösung hochgeladen wurde? Vieles wird auch heute noch in SD-Auflösung produziert, und für die Abzock-"HD+"-Verbreitung lediglich hochskaliert. Watching Tom schrieb: > Wann werden es die Urheber und Rechteinhaber... Die Piratenpartei ist weg vom Fenster, also: Nie?
Du bekommst irgendwas (fast) geschenkt und beschwerst Dich noch darüber, dass es nicht in Goldpapier eingewickelt ist? Wenn Dir das angebotene nicht passt -> Power-Off! Oder noch besser, dreh Deine eigenen Videos und lade die in bester Qualität hoch. Willst Du nicht? Kannst Du nicht? Tja dann..... Old-Papa
Abgesehen von dem Elefant der im Raum steht eine einfach Technische Antwort: Ja, der Uploader kann die Maximale Auflösung beschränken. Youtube wird dem Betrachter keine Höhere Auflösung bieten als das was der Videoersteller bei Youtube hochläd.
Du kannst im 4K Downloader nur die Auflösungen auswählen, die auch direkt beim Betrachten im Browser verfügbar sind. Allerdings sind bei YT viele Videos hochskaliert. D.h. man kann zwar 1080 auswählen, aber beim Betrachten erkennt man sofort, daß das Original bestenfalls nur 360 war.
Youtube hat sich sehr viel Mühe gegeben, dass diese Downloader zu recht nicht mehr für HD Material funktionieren. Die HD Videos sind ausschließlich über RTMP Streams verfügbar, die nur im Chrome Browser oder ber Flash wiedergegeben werden inkl. eingebauter Sicherungen etc. Deine Videodownloader sehen allerdings nur die "Fallback" Videos mit geringer Auflösung, zu denen eine direkte URL angegeben ist.
TestX schrieb: > Youtube hat sich sehr viel Mühe gegeben, dass diese Downloader zu recht > nicht mehr für HD Material funktionieren. Hast Du mal ein Beispiel dafür? Wenn ich als YT-Filter 4k angebe, kann ich z.B. dieses ohne Probleme als 2160p downloaden: https://www.youtube.com/watch?v=34iFrlWVP7E Beim 4K Downloader habe ich nur Abbrüche bei Videos mit GEMA-Sperre bemerkt. Seit YT Flash nicht mehr benötigt, habe ich es deaktiviert. Ich bin die ständigen Sicherheitswarnungen und Updates leid.
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Peter D. schrieb: > ... > Wenn ich als YT-Filter 4k angebe, kann ich z.B. dieses ohne Probleme als > 2160p downloaden: > https://www.youtube.com/watch?v=34iFrlWVP7E Schönes Video, danke für den Link! Old-Papa
Neue Videos müssen erst von YT verarbeitet werden, d.h manchmal stehen die höchsten Qualitätsstufen ersten einen Tag später zur Verfügung.
Peter D. schrieb: > Wenn ich als YT-Filter 4k angebe, kann ich z.B. dieses ohne Probleme als > 2160p downloaden: > Youtube-Video "Lena - Wild & Free (Official Video/ Soundtrack Fack Ju > Göhte 2)" Ja, aber wer will schon Lena anschauen? :) Planlos schrieb: > Solange wir in DE keine "Kulturflatrate" o.Ä. haben Ach die ziemlich heftigen Abgaben haben wir in Deutschland doch in gewisser Weise. * Kopiergeräteabgabe * Pauschalabgabe
Planlos schrieb: > Watching Tom schrieb: > Die Contentanbieter bevorzugen in dem Kontext das Wort "raubkopiert" > statt "gesichert". > Gab schon einige Gerichtsurteile. "Streaming" ist keine Vervielfältigung > im Sinne des Urheberrechts, abspeichern des Streams schon. naja ganz so ist es nicht. Es verhält sich eher so das das runterladen von videos eine rechtliche grauzone ist, solange diese Website als dieses legal ist. Da youtube eine legale seite ist muss man als nutzer davon ausgehen können das der angebotene content dort auch aus legalen quellen kommt (das weiß man ja als nutzer bei dem einzelnen video nicht). Derjenige der da in der pflicht ist ist youtube nicht der nutzer. Das runterladen der Videos auf YT ist nur ein verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von YT, welche allerdings rechtlich nur zum teil bindend sind da man diese beim betreten der Website nicht akzeptieren muss. So war jedenfalls der stand von vor einem jahr. kann auch sein das das inzwischen überholt ist
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M. S. schrieb: > Es verhält sich eher so das das runterladen > von videos eine rechtliche grauzone ist Naja, nicht jeder hat ne stabile 25MBit Verbindung. Das Speichern kann daher notwendig sein, um sich das UHD-Video überhaupt ansehen zu können.
Peter D. schrieb: > Das Speichern kann > daher notwendig sein, Mit meinem alten PC war das Speichern schon deshalb notwendig, weil der Flash-Videoplayer um Größenordnungen ineffizienter war als z.B. mplayer.
Mooooment... Warum soll ich YT-Videos nicht speichern dürfen? Weiter verbreiten natürlich nicht, aber nacktes abspeichern macht doch der PC eh schon im Cache. Andererseits sind Milionen Vidios dort eh Raubkopien. Entweder von Fernsehanstalten oder geklaute Videos aus YT selber. Die werden dann etwas anders geschnitten und schwubs generieren die wieder Traffic auf dem eigenen Useraccount. Old-Papa
Tom schrieb: > Peter D. schrieb: >> Das Speichern kann >> daher notwendig sein, > > Mit meinem alten PC war das Speichern schon deshalb notwendig, weil der > Flash-Videoplayer um Größenordnungen ineffizienter war als z.B. mplayer. Nicht jeder hat 24 Stunden 365 Tage im Jahr eine Breitband-Internetverbindung mit unbegrenztem Volumen zur Verfügung. Man möchte sowas vielleicht auch mal anschauen, wenn diese gerade nicht verfügbar ist. Deshalb mag ich auch so Dinge wie Netflix nicht. Es ist technisch völliger Blödsinn, ein Live-Streamin für Content zu erzwingen, der eigentlich gar nicht live erzeugt wird. Das bringt für mich als Kunde keinerlei Vorteil, sondern ausschließlich Nachteile. Old P. schrieb: > Mooooment... > Warum soll ich YT-Videos nicht speichern dürfen? Weiter verbreiten > natürlich nicht, aber nacktes abspeichern macht doch der PC eh schon im > Cache. Das ist zwar richtig, aber das hält die Juristen nicht davon ab, das anders zu sehen.
Rolf Magnus schrieb: > > Das ist zwar richtig, aber das hält die Juristen nicht davon ab, das > anders zu sehen. Wer zum Geier soll denn die Juristerei anrufen, wenn der Stream auf mejnem PC gespeichert ist? Das kann doch erstmal kein Aas wissen. Wenn ich natürlich eine Tauschbörse befüttere, tja dann.... Old-Papa
Dirk D. schrieb: > Ja, der Uploader kann die Maximale Auflösung beschränken. > Youtube wird dem Betrachter keine Höhere Auflösung bieten als das was > der Videoersteller bei Youtube hochläd. Muss man dazu YouTube-Partner sein oder Affilate sein? Ich selbst habe habe über 950 Uploads (ohne kommerzielle Partnerschaft) und hatte nie die Möglichkeit, die Auflösung beim Upload zu beschränken. Wenn dann müsste ich das Video schon beim Rendern runterskalieren. P.S. Der "Free Download Manager" lädt auch 4k-Videos, (manchmal aber ohne Ton). Evtl. muss man auch das Content-Distribution Network aktivieren: https://www.youtube.com/watch?v=dwuXxdtxYJU und folgende
Marek N. schrieb: > Wenn dann müsste ich das Video schon beim Rendern runterskalieren. Ich wüßte ehrlich gesagt nicht, warum man ein Video in zu hoher Qualität uploaden sollte. Alles unter 720 ist in meinen Augen eh eine Zumutung, solche Videos kann man sich getrost verkneifen.
T.roll schrieb: > Ach die ziemlich heftigen Abgaben haben wir in Deutschland doch in > gewisser Weise. > * Kopiergeräteabgabe > * Pauschalabgabe Tja. Es ist nur so, daß die Unterhaltungsindustrie zwar sehr gern die diversen Abgaben einstreicht, dafür aber nur höchst ungern einen entsprechenden Gegenwert liefert. Die Abgaben auf Drucker, CD's, DVD's, SD-Karten, PC's und so weiter werden ja damit begründet, daß selbiges eben zum Speichern und Verbreiten von geschützten Inhalten verwendet werden KANN. Die logische Konsequenz daraus wäre, daß man es auch legal tun können müßte, da man ja die betreffende Bezahlung bereits im Voraus entrichtet hat. Aber genau an diesem Punkt sehen die Rechteinhaber das ganz plötzlich ganz anders, eben nach dem Motto: Geld pauschal kassieren und dafür nix liefern. Apropos Rechteinhaber: Man sollte das Urheberrecht als grundlegendes Menschenrecht deklarieren - also als unveräußerlich. Das würde der menschlichen Gesellschaft ne Menge nützen. W.S.
W.S. schrieb: > Die Abgaben auf Drucker, CD's, DVD's, SD-Karten, PC's und so weiter > werden ja damit begründet, daß selbiges eben zum Speichern und > Verbreiten von geschützten Inhalten verwendet werden KANN. > > Die logische Konsequenz daraus wäre, daß man es auch legal tun können > müßte, da man ja die betreffende Bezahlung bereits im Voraus > entrichtet hat. Soweit ich das verstehe, ist das auch so. Die Abgaben sind nicht für illegale, sondern für legale Kopien, die es in gewissem Rahmen ja durchaus gibt. Für mich wird's erst komisch, wenn diese legalen Kopien durch DRM unterbunden werden und das Gesetz verbietet, durch Umgehen des Kopierschutzes die eigentlich legalen Kopien anzufertigen. Eine perverse Verdrehung des Gesetzes, die durch sogenannte "Rechteverwerter" erwirkt wurde. > Apropos Rechteinhaber: Man sollte das Urheberrecht als grundlegendes > Menschenrecht deklarieren - also als unveräußerlich. Das würde der > menschlichen Gesellschaft ne Menge nützen. Das ist in Deutschland so.
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