Forum: Platinen Platinen und RoHS-Konformität


von RoHS (Gast)


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Soweit ich das richtig verstanden habe unterliegen laut RoHS 2011/65/EU
auch Platinen dieser Richtlinie, wenn wir uns im gewerblichen Bereich
aufhalten.

Das würde bedeuten, dass ich als Gewerbetreibender nur dort Platinen
fertigen lassen kann, die mir auch die RoHS-Konformität bestätigen 
können.

Natürlich nur z.B. für HASL lead free und ENIG.

Muss dann auf die Platine immer auch das RoHS-Logo und/oder
in der Rechnung auf RoHS-Konformität hingewiesen werden?
Die Konformität muss aber nur auf Nachfrage belegt werden, oder?

Leider gibt es hier auf dieser Homepage noch keinen passenden Artikel
in der Platinen-Rubrik (oder ich habe ihn einfach nicht gefunden).
Auch die Liste der Platinen-Fertiger ist bezüglich RoHS nicht 
vollständig.

von U. M. (oeletronika)


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Hallo,
> RoHS schrieb:
> Soweit ich das richtig verstanden habe unterliegen laut RoHS 2011/65/EU
> auch Platinen dieser Richtlinie, wenn wir uns im gewerblichen Bereich
> aufhalten.
Ja, aber es gibt immer noch Ausnahmen.

> Das würde bedeuten, dass ich als Gewerbetreibender nur dort Platinen
> fertigen lassen kann, die mir auch die RoHS-Konformität bestätigen
> können.
Natürlich mußt du das anfordern und der Hersteller muss es bestätigen.

> Muss dann auf die Platine immer auch das RoHS-Logo und/oder
> in der Rechnung auf RoHS-Konformität hingewiesen werden?
Ich miene nicht. Dazu gibt es ja eigentlich die CE-Kennzeichnung, mit 
welcher du bestätigst, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten 
werden.

> Die Konformität muss aber nur auf Nachfrage belegt werden, oder?
Was meist du damit?

> Auch die Liste der Platinen-Fertiger ist bezüglich RoHS nicht
> vollständig.
Gibt es denn noch LPL-Hersteller und Bestücker, die nicht RoHS-konform 
arbeiten, also z.B. bleifreie Platinen liefern, (von einigen China-Buden 
für Bastlerbedarf mal abgesehen)?
Gruß Öletronika

von RoHS (Gast)


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>> Muss dann auf die Platine immer auch das RoHS-Logo und/oder
>> in der Rechnung auf RoHS-Konformität hingewiesen werden?
> Ich miene nicht. Dazu gibt es ja eigentlich die CE-Kennzeichnung, mit
> welcher du bestätigst, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten
> werden.

Das ist interessant. WENN eine CE-Kennzeichnungspflicht bestehen
sollte, dann würde RoHS dort drunter fallen, richtig?

Die Master-Frage ist dann aber, ab wann sind Platinen (unbestückt, 
bestückt, ...) CE-pflichtig?


>> Die Konformität muss aber nur auf Nachfrage belegt werden, oder?
> Was meist du damit?


Dass (wenn beispielsweise keine CE-Pflicht bestehen sollte), man RoHS
weder auf die Platine drucken müsste, noch in der Anleitung darauf
hinweisen, sondern nur, wenn der Kunde explizit danach fragt.
Dann würde man die RoHS-Konformität dem Kunden zusenden.
(Wie auch immer das gehen sollte, da man ja eigentlich die Konformität
über alle verwendeten Materialien -> Platine, Bauteile, Lötzinn, ...
für sich selber in Summe ermitteln müsste und dann in einem neuen
RoHS-Konformitäts-"Dokument" zusammenfahren müsste.
Ich glaube nicht, dass es der Sinn der Sache ist, einem Kunden
die Datenblätter von sämtlichen verbauten Materialien zuzuschicken
(in dem jedes Material RoHS-konform gekennzeichnet ist), oder?
Wie würde ein solches RoHS-Dokument eigentlich aussehen, gibt es dafür
Vorgaben oder ist das eher ein knappes aufgesetztes Schreiben,
dass man einfach nur bestätigt, konform zu sein?


>> Auch die Liste der Platinen-Fertiger ist bezüglich RoHS nicht
>> vollständig.
> Gibt es denn noch LPL-Hersteller und Bestücker, die nicht RoHS-konform
> arbeiten, also z.B. bleifreie Platinen liefern, (von einigen China-Buden
> für Bastlerbedarf mal abgesehen)?


Das ist jetzt die Frage, was "China-Buden für Bastlerbedarf" sind.
Smart Prototyping konnte z.B. auch nach mehrmaligem EMail-Verkehr
bis jetzt keine RoHS-Konformität aufzeigen.


Frage nebenbei: Die aktuelle RoHS schreibt vor, dass insgesamt 6 
Materialien nur bis zu einem maximalen Grenzwert im Produkt vorhanden
sein dürfen. Würde es reichen, wenn jemand bestätigt, dass dem so ist
und er wäre damit automatisch und sofort RoHS-konform oder benötigt
derjenige für sein Produkt ein Zertifikat o.ä.?
Also würde ein Dokument reichen, in dem steht: "Alle sechs Materialen
liegen in unserem Produkt xyz unter dem Grenzwert."?
Und damit wäre man automatisch RoHS-konform?

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo U. M.,

>> Muss dann auf die Platine immer auch das RoHS-Logo und/oder
>> in der Rechnung auf RoHS-Konformität hingewiesen werden?
> Ich miene nicht. Dazu gibt es ja eigentlich die CE-Kennzeichnung, mit
> welcher du bestätigst, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten
> werden.

Wie kommst du denn auf das dünne Brett? Es gibt viele Fälle, wo keine 
CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, trotzdem müssen die 
Komponenten RoHS-Konform sein. Ich wüßte aber nicht, dass das explizit 
aufgedruck sein müsste.

>> Auch die Liste der Platinen-Fertiger ist bezüglich RoHS nicht
>> vollständig.
> Gibt es denn noch LPL-Hersteller und Bestücker, die nicht RoHS-konform
> arbeiten, also z.B. bleifreie Platinen liefern, (von einigen China-Buden
> für Bastlerbedarf mal abgesehen)?

Natürlich gibt es die. Jeder größere Fertiger arbeitet auf Kundenwunsch 
auch noch verbleit, z.B. für militärische Anwendungen und andere, wo das 
noch zulässig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von U. M. (oeletronika)


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Hallo,
> Thorsten O. schrieb:
> Wie kommst du denn auf das dünne Brett? Es gibt viele Fälle, wo keine
> CE-Kennzeichnung angebracht werden darf,
Ja und, das heißt doch nicht, dass es bei Produkten mit CE-Kennzeichnung
nicht so ist, wie ich oben geschrieben habe.
Dass es aber um Produkte geht, die keine CE-Kennzeichnung haben dürfen, 
hat der TO auch nirgends erwähnt.

>> Gibt es denn noch LPL-Hersteller und Bestücker, die nicht RoHS-konform
>> arbeiten, also z.B. bleifreie Platinen liefern, (von einigen China-Buden
>> für Bastlerbedarf mal abgesehen)?
> Natürlich gibt es die. Jeder größere Fertiger arbeitet auf Kundenwunsch
> auch noch verbleit, z.B. für militärische Anwendungen und andere, wo das
> noch zulässig ist.
Bei der Frage ging es ja weniger darum dass die Hersteller auch 
Ausnahmen machen, wenn der Kunde es wünscht sondern vielmehr darum, dass 
alle Hersteller auch problemlos RoHS-Konform liefern und dies inzwischen 
eher die Norm ist.
Gruß Öletronika

von U. M. (oeletronika)


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Hallo,
> RoHS schrieb:
> Das ist interessant. WENN eine CE-Kennzeichnungspflicht bestehen
> sollte, dann würde RoHS dort drunter fallen, richtig?
Ich meine ja.
https://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/innovation/CEKennzeichnung/2448862

> Die Master-Frage ist dann aber, ab wann sind Platinen (unbestückt,
> bestückt, ...) CE-pflichtig?
Die CE-Pflicht besteht dann, wenn... -> siehe auch hier Link oben.

>> Was meist du damit?
> Dass (wenn beispielsweise keine CE-Pflicht bestehen sollte), man RoHS
> weder auf die Platine drucken müsste, noch in der Anleitung darauf
> hinweisen, sondern nur, wenn der Kunde explizit danach fragt.
Ich entwickle Geräte, die durchweg unter CE-Kennzeichnungspflicht 
fallen.
Wie das bei Produkten ist, die keine CE-Konformität benötigen, weiß ich 
nicht so genau.
Üblich ist aber, dass in Lieferdokumenten oft ein RoHS-Vermerk drin 
steht, damit der Kunde ebnen nicht extra nachfragen muß und der 
Lieferant nicht extra Leute benötigt, die solchen Rückfragen beantworten 
müssen.

> Dann würde man die RoHS-Konformität dem Kunden zusenden.
> (Wie auch immer das gehen sollte, da man ja eigentlich die Konformität
> über alle verwendeten Materialien -> Platine, Bauteile, Lötzinn, ...
> für sich selber in Summe ermitteln müsste und dann in einem neuen
> RoHS-Konformitäts-"Dokument" zusammenfahren müsste.
Bei uns in der Fa. ist das so.
Es gibt eine Datenbank, in der jedes Teil, Baugruppe oder Gerät mit 
vollständigen Stücklisteh erfasst ist.
Zu jedem Einzelteile, Baugruppen oder sonstigen Material, das in Geräte 
eingeht, gibt es ein Feld zum RoHS-Nachweis.
Scvhon bei der Entw. von Geräten muß geprüft werden, dass alle 
eingehenden Einzelteile, Baugruppen oder sonstigen Materialien 
RoHS-Konform verfügbar sind. Der Einkauf hat dann die Verpflichtung, 
jedes gekaufte Teil, Baugruppe oder Mat. RoHS-Kornform zu beschaffen.
Es werden also schon in Bestellungen, Liefervorschriften und 
Lieferverträgen RoHS-Konforme Lieferungen angefordert und im 
Zweifelsfall entsprechdende Erklärungen vom Lieferanten angefordert.

> Ich glaube nicht, dass es der Sinn der Sache ist, einem Kunden
> die Datenblätter von sämtlichen verbauten Materialien zuzuschicken
Nein, das macht man auch in der Regel nicht.
Es Bedarf normal nur einer Erklärung des Lieferanten.

Ob RoHS tatsächlich eingehalten wird, kann nur im Ausnahemfall genauer 
geprüft werden.
Die ganzen Prozesse werden aber auch z.B. im Rahmen von ISO900X - 
Zertifizierungen und Umwelt-Audits genauer untersucht.

>... ist das eher ein knappes aufgesetztes Schreiben,
> dass man einfach nur bestätigt, konform zu sein?
Ich meine, so reicht das.
Natürlich mußt du im Falle eines Falles in der Lage sein, die 
RoHS-Konformität zu beweisenn, z.B. indem du selber Prüfergebnisse 
bereit hältst oder was viel häufiger der fall ist, RoHS-Erklärungen von 
allen Lieferanten hats, deren Teile oder mat. in dein Produkt eingeht.

> Das ist jetzt die Frage, was "China-Buden für Bastlerbedarf" sind.
> Smart Prototyping konnte z.B. auch nach mehrmaligem EMail-Verkehr
> bis jetzt keine RoHS-Konformität aufzeigen.
Prototyping ist normal eine Aktion im rahmen einer Entwicklung und wird 
nicht verkauft. Für rein Firmeninterne Verwendung wird RoHS nicht 
gefordert.

> Frage nebenbei: Die aktuelle RoHS schreibt vor, dass insgesamt 6
> Materialien nur bis zu einem maximalen Grenzwert im Produkt vorhanden
> sein dürfen. Würde es reichen, wenn jemand bestätigt, dass dem so ist
> und er wäre damit automatisch und sofort RoHS-konform oder benötigt
> derjenige für sein Produkt ein Zertifikat o.ä.?
Ich meine, beides ist möglich.
Wenn ein Hersteller sicher ist, dass er RoHS-Konform liefert, z.B. weil 
er genau weiß, dass er bleifreies Lötzinn verwendet hat, dann kann er 
auch darauf vertrauen, dass das Lötzinn tatsächlich bleifrei ist. Da 
wird man keine chemische Analyse von jeder gelieferten Charge Lötzinn 
anfordern.

Wenn unklar ist, ob geliefertes Mat. tatsächlich RoHS-konform ist, dann 
kann es auch notwendig sein, Püfungen zu machen. In manchen Fällen wird 
auch ein Zertifikat von einem unabhängigen Prüfinstitut anzufordern 
sein. Das ist aber eher die Ausnahme.

> Also würde ein Dokument reichen, in dem steht: "Alle sechs Materialen
> liegen in unserem Produkt xyz unter dem Grenzwert."?
> Und damit wäre man automatisch RoHS-konform?
Ja wenn es den so ist, warum sollte man es anzweifeln.
Gruß Öletronika

von RoHS (Gast)


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Erst einmal danke für die ausführliche Antwort.

Eine Textpassage auf der verlinkten Seite macht mich ein wenig stutzig:

"Produkte, die unter die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der 
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und 
Elektronikgeräten fallen, unterliegen ebenfalls er 
CE-Kennzeichnungspflicht. Spezielle Informationen zur RoHS-Richtlinie 
finden Sie hier."

Soweit ich weiß, unterliegen ja Platinen der RoHS-Richtlinie. Bedeutet 
das,
dass dadurch automatisch jedes Gerät, das Platinen enthält, CE-pflichtig 
ist
(natürlich bis auf die entsprechenden Ausnahmen, siehe RoHS)?

Denn das CE-Kennzeichen wird sich ja nicht nur auf die Platine an sich,
sondern immer auf das "Teil"/"Gerät"/(...) usw. beziehen.

Das würde aber bedeuten, dass z.B. auch alle Bausätze, egal ob verlötet
oder schon aufgebaut verkauft, immer CE-pflichtig sind.

Ist dem so?

Wenn also ich als Gewerbetreibender einen Bausatz, nicht aufgebaut, 
verkaufen
würde, müsste ich wegenm RoHS bezüglich der Platine, eine 
CE-Kennzeichnung
anbringen? Und falls ja -> Dann müsste das auch auf der Platine
vorhanden sein oder reicht die Kennzeichnung in der Anleitung?

Spannendes Thema.

Gibt es dazu eigentlich Schulungen/Seminare oder muss man sich jemanden
suchen, der genau seine Spezialfälle beantworten kann?

von nemesis... (Gast)


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RoHS schrieb:
> Das würde aber bedeuten, dass z.B. auch alle Bausätze, egal ob verlötet
> oder schon aufgebaut verkauft, immer CE-pflichtig sind.

Ein CE-Zeichen gilt nur für hergestellte Produkte die für einen
bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen sind. Ein Bausatz erfüllt
das nicht.

von cassini (Gast)


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nemesis... schrieb:
> Ein Bausatz erfüllt
> das nicht.

Doch, das tut er im Allgemeinen schon. Die ursprüngliche 
CE-Kennzeichnungspflicht (EMV, Niederspannungsrichtlinie, 
Druckbehälterrichtlinie usw...) ist um die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU 
erweitert worden. D.h. als Inverkehrbringer musst Du garantieren, dass 
Dein Produkt diese Richtlinie (und ggf auch weitere RLn) einhält.

Ich habe mir gerade die Betriebsanleitung für einen beliebigen 
Bausatz/Baustein beim "C" angeschaut und siehe da: Ein CE-Zeichen in der 
Anleitung ! Dass Du für Deinen Bausatz überhaupt eine Anleitung 
erstellen musst, ist übrigens auch so eine Forderung der CE, nur so 
nebenbei..

von 6a66 (Gast)


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cassini schrieb:
> D.h. als Inverkehrbringer musst Du garantieren, dass
> Dein Produkt diese Richtlinie (und ggf auch weitere RLn) einhält.

Moin, moin,

das ist IMHO der springende Punkt.
Du bist Inverkehrbringer.
Was bringst Du in den Verkehr, ein Produkt.
Dieses Produkt muss die Richtlinie erfüllen, dafür bist DU 
verantwortlich.
Also muss auf das Produkt das CE-Kennzeichen.
Wenn Du eine bestückte Platine in Verkehr bringst natürlich die Platine 
oder - bitte korrigieren - auf die Verpackung derselben.
Die Dokumentation der Erfüllung der Richtlinien musst DU vorhalten, also 
auch die ROHS Erfüllung der Platine oder des verbauten PCBAs. Eine 
Kennzeichnung des verbauten PCBAs ist meines Kenntnisstandes nicht nötig 
(Ausnhame: UL-Kennzeichnung, die wird mitunter auf unbestückten PCBs 
gefordert).

Korrektur wenn ich da was falsch in Erinnerung habe.

rgds

von Richard B. (r71)


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U. M. schrieb:
> von einigen China-Buden für Bastlerbedarf mal abgesehen

Was soll diese abfällige Bemerkung bedeuten?

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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nemesis... schrieb:
> RoHS schrieb:
>> Das würde aber bedeuten, dass z.B. auch alle Bausätze, egal ob verlötet
>> oder schon aufgebaut verkauft, immer CE-pflichtig sind.
>
> Ein CE-Zeichen gilt nur für hergestellte Produkte die für einen
> bestimmungsgemäßen Gebrauch vorgesehen sind. Ein Bausatz erfüllt
> das nicht.

Es sei denn, der Bausatz wird als Kinderspielzeug eingestuft.
Dann CE Kennzechnung wegen Spielzeugrichtlinie.

RoHS schrieb:
> Wenn also ich als Gewerbetreibender einen Bausatz, nicht aufgebaut,
> verkaufen
> würde, müsste ich wegenm RoHS bezüglich der Platine, eine
> CE-Kennzeichnung
> anbringen?

Nein, weil es kein Gerät ist. Aber du solltest RoHS vermnerken (z.B. in 
der Anleitung), um dem Bausatzkaufer die Analyse abzunehmen, ob alle 
Bauteile RoHS sind. Denn das kann er ja nicht mehr (ohne aufwändigen 
Chemielaborpark).

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo "cassini",

> nemesis... schrieb:
>> Ein Bausatz erfüllt
>> das nicht.
>
> Doch, das tut er im Allgemeinen schon. Die ursprüngliche
> CE-Kennzeichnungspflicht (EMV, Niederspannungsrichtlinie,
> Druckbehälterrichtlinie usw...) ist um die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
> erweitert worden. D.h. als Inverkehrbringer musst Du garantieren, dass
> Dein Produkt diese Richtlinie (und ggf auch weitere RLn) einhält.

Inverkehrbringer ist aber meiner Meinung nach nicht der Lieferant des 
Bausatzes, sondern derjenige, der ihn zusammenbaut und dann 
weiterverkauft oder in einem Gerät verbaut.

> Ich habe mir gerade die Betriebsanleitung für einen beliebigen
> Bausatz/Baustein beim "C" angeschaut und siehe da: Ein CE-Zeichen in der
> Anleitung ! Dass Du für Deinen Bausatz überhaupt eine Anleitung
> erstellen musst, ist übrigens auch so eine Forderung der CE, nur so
> nebenbei..

Kannst du mal einen Link zu so einer Anleitung posten? Es würde mich mal 
interessieren, auf welche Normen da abgehoben wird. Nur weil Conrad da 
ein CE-Zeichnen in die Anleitung druckt, heißt das noch lange nicht, 
dass das so richtig ist. Bei Schrittmotoren gibt es da je nach 
Hersteller auch sehr unterschiedliche Auffassungen, wann ein Motor eine 
CE-Kennzeichnung benötigt und wann nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von 6a66 (Gast)


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Thorsten O. schrieb:
> Inverkehrbringer ist aber meiner Meinung nach nicht der Lieferant des
> Bausatzes

Der ist Inverkehrbringer des Bausatzes, der die Niedespannungsrichtlinie 
und EMV Richtlinie AUCH erfüllen muss (Neues Framework!).

Thorsten O. schrieb:
> sondern derjenige, der ihn zusammenbaut und dann
> weiterverkauft oder in einem Gerät verbaut.

Der ist Inverkehrbringer der Gerätes, und der muss sich auch an die 
Richtlinien halten und wird sich tunlichst auf den Bausatzhersteller 
abstützen.

rgds

von Nurso (Gast)


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Thorsten O. schrieb:
> Inverkehrbringer ist aber meiner Meinung nach nicht der Lieferant des
> Bausatzes

Seit 20.04.2016 ist auch dieser es!

von RoHS (Gast)


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Danke für die vielen Antworten.

Welche Aussagen sind denn tatsächlich belastbar?

-> Da mindestens RoHS bei einem Bausatz eingehalten werden muss,
gilt auch immer die CE-Kennzeichnungspflicht und zwar egal,
ob der Bausatz unbestückt oder bestückt ist und ob derjenige
der Bausatzverkäufer oder der Bausatzaufbauende und ggf- auch
-Betreiber ist?

Das würde bedeuten, dass für alle Bausätze mindestens

-> RoHS
-> EMV
-> Niederspannungsrichtlinie
-> WEEE

gilt, und damit automatisch CE.

CE ist somit nicht Aufgabe des Bauteilaufbauenden und ggf. -Betreibers,
sondern schon des Bausatzverkäufers? Ist das so und falls ja,
weiß jemand die genaue Passage in einer der Richtlinien?

Frage nebenbei: Die EMV-Richtlinie bezieht sich (soweit ich das
verstanden habe) nur auf "relevante" Geräte, da ist irgendwie
eine ziemliche Grauzone. Denn was relevant ist und was nicht,
das kann wohl jeder aktuell selbst eintscheiden?
Und falls nicht, muss bei jedem (elektrisch) betriebenen Bausatz
immer auch die EMV-Richtlinie (vom Bausatzverkäufer!) eingehalten
werden. Heißt, er muss mindestens einen Bausatz aufbauen, dann
in einem zertifizierten EMV-Labor vermessen lassen.
Und wenn man das ganz digital auslegt, betrifft das auch eine
Schaltung aus gerade mal einem Widerstand auf einem Stück
Platine. Das würde aber immer enorme Mess-Kosten nach sich ziehen.

Das bedeutet aber auch, dass aktuell (hier und heute) kein
Kleinunternehmen mehr Bausätze in der EU verkaufen kann,
da viel zu viele Richtlinien eingehalten werden müssen, die enorme
Kosten verursachen.
Man könnte nur noch Dienstleitungen anbieten (Schaltungs- ,
Layoutentwicklung, ...)?

von RoHS (Gast)


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Bezüglich EMV:

Es ist ja an sich unlogisch, die EMV-Richtlinie dem Bausatzverkäufer-
bzw. Hersteller/Designer aufzuerlegen, da er nicht wissen kann,
wie und und welcher Umgebung der Betreiber später den Bausatz nutzt.

Liegt die Platine später einfach so auf dem Tisch und wird betrieben
oder wird diese in ein Metallgehäuse verbaut?

Die EMV-Messungen können also nur sinnvoll mit dem Gesamtverbau
durchgeführt werden.

Demzufolge KANN eigentlich die EMV-Richtlinie nur den Inbetriebnehmer
betreffen.
-> Der kann (bzw. muss) sich ja dann mit dem Bausatzentwickler streiten, 
warum
er (der Betreiber) selber nicht im vernünftigen Rahmen die
geforderten Grenzwerte einhalten kann.

Die Messung der nackten bestückten Platine würde immer den
Worst-Case-Fall ergeben und hohe Kosten auf Seite des Entwicklers
ergeben (falls so überhaupt die Grenzwerte eingehalten werden können).

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo "RoHS!

> -> Da mindestens RoHS bei einem Bausatz eingehalten werden muss,
> gilt auch immer die CE-Kennzeichnungspflicht und zwar egal,
> ob der Bausatz unbestückt oder bestückt ist und ob derjenige
> der Bausatzverkäufer oder der Bausatzaufbauende und ggf- auch
> -Betreiber ist?
>
> Das würde bedeuten, dass für alle Bausätze mindestens
>
> -> RoHS
> -> EMV
> -> Niederspannungsrichtlinie
> -> WEEE
>
> gilt, und damit automatisch CE.

Nein. Warum sollte die Anwendbarkeit einer Richtlinie automatisch zur 
Einbeziehung weiterer Richtlinien führen? Speziell die 
Niederspannungsrichtlinie ist nur Anzuwenden, wenn die entsprechenden 
Spannungen verwendet werden (IIRC >50V~ oder >75V=).

> CE ist somit nicht Aufgabe des Bauteilaufbauenden und ggf. -Betreibers,
> sondern schon des Bausatzverkäufers? Ist das so und falls ja,
> weiß jemand die genaue Passage in einer der Richtlinien?

Das stimmt so auch nicht. Der Bausatz (egal ob vor oder nach dem Aufbau) 
benötigt ja für den Betrieb in der Regel weitere Komponenten (Netzteil, 
Gehäuse, externe Anschlüsse). Der Aufbau muss natürlich auch nach den 
geltenden Normen erfolgen. Ob dann eine CE-Kennzeichnung erforderlich 
ist, hängt wieder davon ab, was es konkret für ein Gerät ist und wer es 
wo einsetzt (sprich, ob das Gerät überhaupt in den Verkehr gebracht 
wird, oder beim Erbauer verbleibt).

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von RoHS (Gast)


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Thorsten O. schrieb:
> Nein. Warum sollte die Anwendbarkeit einer Richtlinie automatisch zur
> Einbeziehung weiterer Richtlinien führen? Speziell die
> Niederspannungsrichtlinie ist nur Anzuwenden, wenn die entsprechenden
> Spannungen verwendet werden (IIRC >50V~ oder >75V=).

Richtig. Da hatte ich mich missverständlich ausgedrückt.
Mir ging es nur darum, dass wenn RoHS immer gefordert ist
(und genau diese Frage ist ja noch zu klären und mittels
Textpassage aus einer oder mehreren Richtlinien zu beweisen)
dann automatisch CE-Pflicht besteht.

Thorsten O. schrieb:
> Der Aufbau muss natürlich auch nach den
> geltenden Normen erfolgen. Ob dann eine CE-Kennzeichnung erforderlich
> ist, hängt wieder davon ab, was es konkret für ein Gerät ist und wer es
> wo einsetzt (sprich, ob das Gerät überhaupt in den Verkehr gebracht
> wird, oder beim Erbauer verbleibt).

Das würde aber bedeuten, dass eine CE-Pflicht für den Bausatz-Verkäufer 
bzw. -Designer NIE besteht. Lediglich der In-Betrieb-Nehmer müsste dann 
nachweisen, dass CE-seitig alles beachtet wurde.
Er würde sich dann z.B. rückwirkend an den Verkäufer und der sich an den
Hersteller und der sich an den Designer wenden.
Aber verpflichtend wäre das für den Designer oder Hersteller nicht.
Derjenige, der das Gerät dann in Betrieb nehmen möchte, würde es dann
im Extremfall einfach nicht dürfen.
Es kann aber dem Designer oder Hersteller nicht angekreidet werden,
wenn später keine CE-Konformität erreicht werden kann.
Und das stimmt so?

Nurso schrieb:
> Thorsten O. schrieb:
>> Inverkehrbringer ist aber meiner Meinung nach nicht der Lieferant des
>> Bausatzes
>
> Seit 20.04.2016 ist auch dieser es!

Genau hier widersprechen sich die Aussagen und ich bitte um 
Referenzierung
auf die entsprechenden Textpassagen.
Sonst ist das alles nicht belastbar.

von RoHS (Gast)


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Würde das bedeuten, dass man ohne Probleme Nicht-RoHS-konforme Platinen
in Bausätzen verkaufen darf und erst der Inbetriebnehmer (im 
geschäftlichen
Umfeld, nicht privat) die CE-Konformität nachweisen muss und erst dann
über RoHS stolpert?

Dann wären Bausätze für den privaten Gebrauch (auch gewerblicher
Verkauf an Privat!) nie RoHS-pflichtig?

von Max G. (l0wside) Benutzerseite


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Die Richtlinie 2011/65 spricht nur von "Geräten". Die Richtlinie ist 
2015 ergänzt worden, es sind aber nur einige Stoffe dazugekommen.

Eine Leiterplatte ist kein Gerät. Der gesamte Katalog lautet:
1
Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabeln
2
und Ersatzteilen für die Reparatur, die Wiederverwendung, die
3
Aktualisierung von Funktionen oder die Erweiterung des Leistungsvermögens.
Passt alles nicht zur Leiterplatte. Also kein RoHS notwendig.

Max

von nemesis... (Gast)


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RoHS schrieb:
> Dann wären Bausätze für den privaten Gebrauch (auch gewerblicher
> Verkauf an Privat!) nie RoHS-pflichtig?

Spielt keine Rolle wer den Bausatz kauft und aufbaut. Meist kennt
man den Rechtsstand des Käufers sowieso nicht. Als Gewerbetreibender
müsste man die CE-Konformität für ein fertiges Gerät nachweisen,
als Privatverkäufer nicht. Als Hersteller muss man sich dann auch
nicht outen.
Man braucht ja auch erst mal nicht für jeden Verkauf einen
Gewerbeschein, allerdings kann das auch grenzwertig werden
und rückwirkend zur Feststellung eines Gewerbes führen wenn
die Geschäftsvorfälle ausufern.

von Michael B. (laberkopp)


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RoHS schrieb:
> Da mindestens RoHS bei einem Bausatz eingehalten werden muss,
> gilt auch immer die CE-Kennzeichnungspflicht

Nein.

CE gilt nur für Geräte, nicht für Bauteile und auch nicht für 
Bauteilsammlungen.

Der Weg ist andersrum: WENN auf dem Gerät ein CE Bapperl ist, muss kein 
RoHS Bapperl drauf, weil CE das RoHS neuerdings miteinschliesst.

Auf Bausätze muss CE wenn es der Spielzeugrichtlinie unterliegt.

von Georg (Gast)


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Max G. schrieb:
> Passt alles nicht zur Leiterplatte. Also kein RoHS notwendig.

Natürlich muss ROHS eingehalten werden, wenn das Endprodukt in Europa 
verkaufsfähig sein soll - wie bei JEDEM anderen Bauteil auch, auch beim 
kleinsten Widerstand. Es ist nur für die LP keine CE-Kennzeichnung 
notwendig.

Georg

von RoHS (Gast)


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Georg schrieb:
> Natürlich muss ROHS eingehalten werden, wenn das Endprodukt in Europa
> verkaufsfähig sein soll - wie bei JEDEM anderen Bauteil auch, auch beim
> kleinsten Widerstand. Es ist nur für die LP keine CE-Kennzeichnung
> notwendig.

OK, dann die Fragen anders rum.

Wenn ich gewerblich einen Bausatz bestehend u.a. aus Platine und 
Bauteilen
innerhalb von Europa verkaufen möchte, egal ob an Privatperson oder
einen weiteren Händler, muss ich dann als Verkäufer schon auf RoHS
aller Komponenten (Platine + Bauteil) achten?
Habe ich darüber hinaus eine CE-Pflicht?
Oder ist ein Bausatz noch kein Gerät? Auch nicht, wenn er schon 
aufgebaut
ist?

Dass für die nackte Platine keine CE-Pflicht besteht, wäre mit dem
Begriff "Gerät" ja ausgeschlossen.

von Gerd E. (robberknight)


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RoHS schrieb:
> Oder ist ein Bausatz noch kein Gerät? Auch nicht, wenn er schon
> aufgebaut ist?

äh, da passt was nicht. Wenn ein Bausatz schon aufgebaut ist, ist er 
kein Bausatz mehr. Sondern wahrscheinlich schon ein Gerät oder ein 
Ersatzteil.

Soweit ich das verstanden habe, unterscheidet sich das vor allem nach 
Art der notwendigen Montage. Wenn da nur noch gesteckt und geschraubt 
werden muss, ist das "Laienmontierbar" und dann CE-Pflichtig wie ein 
Gerät oder Ersatzteil. Wenn Du dagegen Löten musst, dann ist es noch 
kein Gerät oder Ersatzteil.

Das ist aber natürlich Auslegungssache. Wenn Du nur noch 2 Drähte 
anlöten musst, dürfte das schon eng werden.

von U. M. (oeletronika)


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Hallo,
> RoHS schrieb:
> Frage nebenbei: Die EMV-Richtlinie bezieht sich (soweit ich das
> verstanden habe) nur auf "relevante" Geräte, da ist irgendwie
> eine ziemliche Grauzone. Denn was relevant ist und was nicht,
> das kann wohl jeder aktuell selbst eintscheiden?
das mus natürlich entscheiden werden.

> Und falls nicht, muss bei jedem (elektrisch) betriebenen Bausatz
> immer auch die EMV-Richtlinie (vom Bausatzverkäufer!) eingehalten
> werden. Heißt, er muss mindestens einen Bausatz aufbauen, dann
> in einem zertifizierten EMV-Labor vermessen lassen.
Nein, wenn du auf Basis techischen Sachverstandes selbst beurteilen 
kannst, dass eine Schaltung EMV-mäßig völlig unkritisch ist, dann 
dokumentierst du dies einfach so und gut is#ses.

> Und wenn man das ganz digital auslegt, betrifft das auch eine
> Schaltung aus gerade mal einem Widerstand auf einem Stück
> Platine.
Das wäre ein klassische Beispiel dafür, dass man feststellen kann, da 
ist keine Quelle für EMV, weil keine relevanten Frequenzen erzeugt und 
abgestrahlt werden können. Damit hat sich das erledigt. Dafür braucht 
man kein EMV-Labor und kein Prüfinstitut.
Fall du aber z.B. eine Schaltung mit uC (Taktfrequenzen im Bereich von 
MHz) und evtl. noch langen Leitungen zur digitalen Signalübertragung 
anbietest, dann sieht das schon ganz anders aus.
Gruß Öletronika

von Georg (Gast)


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RoHS schrieb:
> muss ich dann als Verkäufer schon auf RoHS
> aller Komponenten (Platine + Bauteil) achten?

Das kommt eben drauf an, was als Endprodukt rauskommen soll - das 
fertige Gerät ist eben nur CE-fähig, wenn vom ersten bis zum letzten 
Bauteil alles nach ROHS gefertigt ist. Wenn du z.B. ein Funkmodul 
anbietest, auch wenn es nur ein Bausatz ist, und jemand macht daraus 
eine komplette Funkfernsteuerung, dann kann er die nur verkaufen, wenn 
du ihm, ebenso wie seine anderen Zulieferer, bestätigst, dass in deinem 
Bausatz alle Teile ROHS-kompatibel sind. Und das solltest du nur tun 
wenn es auch stimmt, sonst kann es teuer werden. Genau genommen musst du 
das für alle von dir verwendeten Bauteile nachweisen. Gibt es beim 
Endprodukt auch nur für ein einziges Teil(chen) keinen direkten oder 
indirekten ROHS-Nachweis, kannst du es nur noch nach Afrika exportieren.

Georg

von U. M. (oeletronika)


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Hallo,
> RoHS schrieb:
> Es ist ja an sich unlogisch, die EMV-Richtlinie dem Bausatzverkäufer-
> bzw. Hersteller/Designer aufzuerlegen, da er nicht wissen kann,
> wie und und welcher Umgebung der Betreiber später den Bausatz nutzt.
entweder er definiert den konkreten Verwendungszweck und schreib vor, 
wie die Schaltung konkret einzubauen und zu betreiben ist oder er 
überträgt es dem Anwender.
Letzteres wird er aber nur im kommerziellen Umfeld machen können.
Dem privaten Laien wird man diese Verantwortung sicher nicht einfach so 
übertragen können.

> Liegt die Platine später einfach so auf dem Tisch und wird betrieben
> oder wird diese in ein Metallgehäuse verbaut?
Ist der Bausatz für Laienanwender im privaten Umfeld als Konsumgut 
verkauft worden, dann wird er auch den Fall des Betriebs ohne Gehäuse 
berücksichtigen müssen. Andernfalls muss eben zumindest der Einbau in 
ein geeigentes Gehäuse, kann also auch speziell vorgegebenes Gehäuse 
sein, in der Bedienungsanleitung vorgeschrieben sein.

> Die EMV-Messungen können also nur sinnvoll mit dem Gesamtverbau
> durchgeführt werden.
Typisches Problem für Teile zum Einbau in einem PC.
Die sind in aller Regel nicht für den Betrieb außerhalb eines 
PC-Gehäuses mit entsprechend geprüften EMV-Eigenschaften vorgesehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der ganze Kram für die 
Modding-Szene. Ich vermute, dass da auch einiges nicht nach den strengen 
Regeln des gesetzes läuft, weil eine Menge Zeugs darauf setzt, dass die 
Schirmwirkung von PC-Gehäusen zumindest teilweise unwirksam gemacht 
wird.
Da aber das Zubehör selbst meist nicht das Problem ist, kann man sich da 
gelassen aus der Verantwortung ziehen.

> Demzufolge KANN eigentlich die EMV-Richtlinie nur den Inbetriebnehmer
> betreffen.
Nein!. Ich denke, bei Produkten für den privaten Gebrauch wirst du da 
nicht weit kommen.
Bei kommerziellen Produkten zur Weiterverwendung in industriellen 
Geräten und Anlagen wird das anders gehandhabt.

> -> Der kann (bzw. muss) sich ja dann mit dem Bausatzentwickler streiten,
> warum
> er (der Betreiber) selber nicht im vernünftigen Rahmen die
> geforderten Grenzwerte einhalten kann.
Produkte, die dazu führen, das der Anwender fast zwangsläufig geltende 
Normen verletzen wird, dürften wohl nicht in Verkehr gebracht werden.
Sonst könnte z.B. jeder irgend welche Funkmodule als Bausatz anbieten, 
die vorn vorn herein gegen Gesetze verstoßen werden
Manche Anbieter tricksen da allerdings auch, indem sie solches Zeugs 
zwar anbieten, sich aber mit einem Disclaimer aus der Verantwortung 
ziehen
-> z.B. mit der Formulierung: "Betrieb in Dtld. nicht erlaubt".
Aber das betrifft wohl eher den Internethandel über Ländergrenzen.

> Die Messung der nackten bestückten Platine würde immer den
> Worst-Case-Fall ergeben und hohe Kosten auf Seite des Entwicklers
> ergeben (falls so überhaupt die Grenzwerte eingehalten werden können).
Nicht jede Sache ist auch dafür gedacht, dass man das als privater 
Bastler selber verwursten kann.

Im privaten Umfeld gibt es aber auch etwas andere Randbedingungen 
bezüglich EMV.
Die Werte zur elektromagnetischen Verträglichkeit für Anwendungen in 
Wohngebieten sind niedriger als solche für Industrie.
Bei der Störabstrahlung (über Kabel und über Luft) müssen aber die 
Grenzwerte eingehalten werden.
Falls da jemand Geräte oder Bausätze in Verkehr bringt, welche z.B. den 
Radio- oder Fernsehempfang oder auch andere Geräte in der Nachbarschaft 
stören, muss damit rechnen, dass er dafür haftbar gemacht werden kann.
Gruß Öletronika

: Bearbeitet durch User
von RoHS (Gast)


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Danke für die vielen Antworten.

Das ist aber alles viel Grauzone und Interpretationssache und nirgendwo
wird auf die entsprechende Passage in der passenden Richtlinie 
referenziert.

Ich brauche Aussagen, die auch belastbar sind und logischerweise
auch gegenüber Abmahnrechtsanwälten standhalten können.

Die werden z.B. gar nicht in der Lage sein, zu bewerten, ob eine EMV
-Messung notwendigh ist oder nicht. Wahrscheinlich werden die die 
Messung
einfach pauschal einfordern und ich muss irgendwie beweisen, dass
meine (ach so EMV-unkritische) Schaltung tatsächlich auch unkritisch 
ist.
Und das geht nur über eine offizielle Messung.
Daher meinte ich ja, dass das wahrscheinlich darauf hinausläuft,
dass jeder Bausatz EMV-vermessen sein muss/wird.

Wenn ich davon ausgehe, dass ein nicht verlöteter Bausatz kein Gerät
ist, dann sollte zumindest das Thema "CE" vom Tisch sein und nur noch
RoHS (ja, es gibt mehr Richtlinien, mich interessiert aber im Moment
eher RoHS und CE) übrig bleiben.

Wo liegt denn dann abschließend die Verantwortlichkeit bezüglich RoHS
-Konformität?

-> Beim Designer?
-> Beim Verkäufer?
-> Beim Bausatz-Zusammenbauer?
-> Beim Bausatz-Inbetriebnehmer?

Wer ist der Ansprechpartner, der ursprünglich die Konformität nachweisen
können muss?

Gibt es da Unterschiede, wenn man den Bausatz nur an Privat oder an
Gewerbetreibende verkauft? Reicht es aus, den Betrieb nur im privaten
Umfeld vorzusehen bzw. zu erlauben?

Oder noch einmal ganz direkt gefragt: Darf ich als Gewerbetreibender
einen Bausatz verkaufen, in dem nicht alle Bauteile (Platine ist auch
ein Bauteil) RoHS-konform sind? Oder ist mir das generell schon
verboten? Oder darf ich doch verkaufen und der Käufer wäre am Schluss
der Dumme?

Dem Sinn nach müsste doch eigentlich die Bring-Schuld gelten,
d.h. ich dürfte nur RoHS-konforme Bauteile verwenden und muss das auch
bestätigen können. Nur so gelangen weniger kritische Substanzen
in den Verkehr. Und das ist doch der Sinn des Ganzen?!

von U. M. (oeletronika)


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Hallo,
> RoHS schrieb:
> Das ist aber alles viel Grauzone und Interpretationssache und nirgendwo
> wird auf die entsprechende Passage in der passenden Richtlinie
> referenziert.
Hast du die Richtlinie selbst schon gelesen?
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:174:0088:0110:DE:PDF

> Ich brauche Aussagen, die auch belastbar sind und logischerweise
> auch gegenüber Abmahnrechtsanwälten standhalten können.
Ganz offizielle "Rechtsberatung" kannst du hier eh nicht erwarten.

> Die werden z.B. gar nicht in der Lage sein, zu bewerten, ob eine EMV
> -Messung notwendigh ist oder nicht. Wahrscheinlich werden die die
> Messung einfach pauschal einfordern und ich muss irgendwie beweisen, dass
> meine (ach so EMV-unkritische) Schaltung tatsächlich auch unkritisch
> ist.
Warum sollte das so sein?
Wenn jemand die Behauptung aufstellt, dass eine Schaltung 
elektromagnetische Störungen über Grenzwert abgibt oder gegen 
elektomagnetische Störungen unzureichend störsicher ist, so hat er dies 
erst mal zu beweisen.
Für den Fall, dass er für eine Schaltung mit einer LED+Vorwiderstand 
eine solche Behauptung aufstellt, würde er wohl nur Gelächter ernten.

> Und das geht nur über eine offizielle Messung.
> Daher meinte ich ja, dass das wahrscheinlich darauf hinausläuft,
> dass jeder Bausatz EMV-vermessen sein muss/wird.
Ich meine nicht, dass man das so eng sehen muß.
Um was geht es denn konkret bei deinem "Bausatz"?

> Wenn ich davon ausgehe, dass ein nicht verlöteter Bausatz kein Gerät
> ist, dann sollte zumindest das Thema "CE" vom Tisch sein und nur noch
> RoHS (ja, es gibt mehr Richtlinien, mich interessiert aber im Moment
> eher RoHS und CE) übrig bleiben.
Ein Bausatz aus nur aus einzelnen elektronischen Bauteilen ist kein 
Gerät.
Ich denke, das wurde schon diskutiert.
Andernfalls dürften Distributoren solche auch gar vielfach nicht mehr 
verkaufen. Aber es gibt nach wie vor BE, die nicht RoHS-Konform sind als 
auch bleihaltige Lote.
https://www.conrad.de/de/loetzinn-bleihaltig-spule-cookson-electro-fluitin-1532-l-sn60pb38cu2-100-g-10-mm-811947.html

> Wo liegt denn dann abschließend die Verantwortlichkeit bezüglich RoHS
> -Konformität?
> -> Beim Designer?
> -> Beim Verkäufer?
> -> Beim Bausatz-Zusammenbauer?
> -> Beim Bausatz-Inbetriebnehmer?
Ich würde sagen :
- beim "Inverkehrbringer"
- beim "Vertreiber"
- beim "Importeur".
-> siehe Link: "Begriffsbestimmung"

> Wer ist der Ansprechpartner, der ursprünglich die Konformität nachweisen
> können muss?
Wie ich schon geschrieben haben, ist da eine lange Kette vom Hersteller 
von Rohmat. über Händler und Hersteller von Zwischenprodukten bis zum 
Hersteller und Vertreiber der Endprodukte.
Jeder Kaufer eines Produktes wird sich natürlich immer zuerst an den 
Verkäufer/Lieferanten wenden, wenn es um Konformitäten geht.

> Gibt es da Unterschiede, wenn man den Bausatz nur an Privat oder an
> Gewerbetreibende verkauft? Reicht es aus, den Betrieb nur im privaten
> Umfeld vorzusehen bzw. zu erlauben?
Wenn du den Bausatz an Gewerbetreibende verkaufst, wird der im weiteren 
für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich sein, sofern er das 
weiter verkauft.
Dann wird er von dir aber bei Bedarf z.B. Angaben zu RoHS einfordern.

> Oder noch einmal ganz direkt gefragt: Darf ich als Gewerbetreibender
> einen Bausatz verkaufen, in dem nicht alle Bauteile (Platine ist auch
> ein Bauteil) RoHS-konform sind? Oder ist mir das generell schon
> verboten?
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich meine, sofern es sich nur um eine 
Sammmlung von Bauelementen handelt, muß das nicht RoHS-Konform sein.

Wo aber ist das Problem, alle enthaltenen Bauteile RoHS-Konform zu 
liefern.
Elektronische BE werden inzwischen zum überwiegenden Teil nur noch 
RoHS-Konform angeboten. Eine LPL RoH-konform herstellen zu lassen, ist 
auch kein Problem.
Fordere eben bei der Bestellung eine Lieferung entsprechend
RICHTLINIE 2011/65/EU

> Oder darf ich doch verkaufen und der Käufer wäre am Schluss
> der Dumme?
Ein privater Käufer wird das fertige Gerät nicht kommerziell nutzen und 
es in Verkehr bringen.
Ein gewerblicher Käufer, der die Teile kauft um daraus  ein Gerät 
herzustellen, wird dir mit der Bestellung die Einhaltung RoHS 
einfordern, sofern er mit dem fertigen Gerät RoHS einhalten will oder 
muss.
Gruß Öletronika

von nemesis... (Gast)


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RoHS schrieb:
> Danke für die vielen Antworten.

Ja, nur das du dich in diesem Post wiederholst, denn die Fragen
wurden schon hinreichend beantwortet. Bist du vergesslich oder
belehrungsresistent?

Ein Anwalt wird dir da auch nicht viel helfen, denn nur Gerichte
beurteilen den strittigen Sachverhalt. Da die Richter von der
Materie meist eh keine Ahnung haben, werden die sich eines
Sachverständigen bedienen, entweder eines spezialisierten Profs.
von einer Hochschule oder ein altgedienter Ingenieur von einer
Fachfirma, der vom Gericht bestellt wird und das Vertrauen genießt.

RoHS schrieb:
> Die werden z.B. gar nicht in der Lage sein, zu bewerten, ob eine EMV
> -Messung notwendigh ist oder nicht. Wahrscheinlich werden die die
> Messung
> einfach pauschal einfordern und ich muss irgendwie beweisen, dass
> meine (ach so EMV-unkritische) Schaltung tatsächlich auch unkritisch
> ist.

Nein, beweisen müssen die es und du hast die Möglichkeit der Einrede,
dass das Gerät den Vorschriften entspricht. Eine Messung, am besten
unabhängig, würde ein Gericht dann entsprechend werten.

> Und das geht nur über eine offizielle Messung.

Offizielle Messungen macht nur, wer rechtmäßig dazu befugt ist
und in dem Fall wäre das die Bundesnetzagentur oder das Eichamt
oder eine andere zuständige Behörde. Du und Messlabore sind nicht 
offiziell.

> Daher meinte ich ja, dass das wahrscheinlich darauf hinausläuft,
> dass jeder Bausatz EMV-vermessen sein muss/wird.

Stimmt auch nicht. Nur ein Typmuster muss geprüft werden.
Wenn alle produzierten Produkte auf Grundlage diese Musters
gleich sind, reicht das völlig aus. Bei kleinsten Änderungen
muss dann aber wieder das veränderte Typmuster neu geprüft werden.

U. M. schrieb:
> Dann wird er von dir aber bei Bedarf z.B. Angaben zu RoHS einfordern.

Nicht nur.

von Jacques Marchand (Gast)


Angehängte Dateien:

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Bonjour,

 Recherche de la platine d'alimentation pour REVITIVE TM   IX modèle : 
RIX    en P.-J. la plaque signalétique de l'appareil

 et les renseignements inscrits sur la platine  réf. PI20150111191 
RoHS

Amicalement  J@cot
Marchand Jacques  jacques.marchand21@orange.fr 
jacquesmarchand59@gmail.com
23 rue de la Machotte
25770 SERRE LES SAPINS
Tél.  03 81 59 00 76   Port. 06 17 12 03 88

von Pandur S. (jetztnicht)


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fantastique...

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