Hallo, seit dem 20.04.2016 gilt die neue niederspannungsrichtlinie. Bei einem von mir entwickelten Produkt habe ich die alte niederspannungsrichtlinie erfolgreich angewendet. In der neuen niederspannungsrichtlinie wird eine Risikoanalyse gefordert. Muss ich diese Analyse rückwirkend für meine Produkte ergänzen? Oder kann man sagen das Produkt wurde vor dem 20.04.2016 nach der alten Richtlinie bewertet...somit ist die Anwendung der neuen Richtlinie und somit auch die Risikoanalyse nicht erforderlich? Grüße lvd
Was müssen Hersteller/Improteure/Unternehmen tun? IHK fragen? https://www.weingarten.ihk.de/innovation/Innovation_und_Technologie/Aktuelle_News/Neue_Niederspannungsrichtlinie_2014_35_EU_im_EU_Amtsblatt_veroe/1941782 Nach meinem Ermessen sollten NEU in den Verkehr gebrachte Geräte der Richtline entsprechen um lästige Nachprüfungen zu vermeiden.
Lvd schrieb: > Muss ich diese Analyse rückwirkend für meine Produkte ergänzen? Ja, für die neu verkauften.
MaWin schrieb: > Lvd schrieb: >> Muss ich diese Analyse rückwirkend für meine Produkte ergänzen? > > Ja, für die neu verkauften. Sicher? Ich dachte, es gilt wie bei der Homologation der Bestandschutz. Ansonsten würde das ja Kosten mit sich bringen, die nicht nur horrend, sondern nahezu todbringend sind!
MaWin schrieb: > Ja, für die neu verkauften. Nein. Martin S. schrieb: > Ich dachte, es gilt wie bei der Homologation der Bestandschutz. So in etwa. Entscheidend ist der Zeitpunkt des erstmaligen inverkehrbringens bzw. bereitstellens auf dem Markt. Solange keine Änderungen an den (nach 16.04.2016 eingeführten) Geräten vorgenommen werden, müssen diese nicht neu zertifiziert werden.
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