Niederspqnnungsrichtlinie 20.04.2016 risikoanalyse

Gast #4572500
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Hallo,

seit dem 20.04.2016 gilt die neue niederspannungsrichtlinie. Bei einem 
von mir entwickelten Produkt habe ich die alte niederspannungsrichtlinie 
erfolgreich angewendet. In der neuen niederspannungsrichtlinie wird eine 
Risikoanalyse gefordert. Muss ich diese Analyse rückwirkend für meine 
Produkte ergänzen? Oder kann man sagen das Produkt wurde vor dem 
20.04.2016 nach der alten Richtlinie bewertet...somit ist die Anwendung 
der neuen Richtlinie und somit auch die Risikoanalyse nicht 
erforderlich?

Grüße lvd
Gast #4572654
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MaWin schrieb:
> Ja, für die neu verkauften.

Nein.

Martin S. schrieb:
> Ich dachte, es gilt wie bei der Homologation der Bestandschutz.

So in etwa. Entscheidend ist der Zeitpunkt des erstmaligen 
inverkehrbringens bzw. bereitstellens auf dem Markt.
Solange keine Änderungen an den (nach 16.04.2016 eingeführten) Geräten 
vorgenommen werden, müssen diese nicht neu zertifiziert werden.

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