http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1091731.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://news.google.de/ Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl arbeitslos werden.
Da Störerhaftung dasselbe ist wie Sippenhaft, es werden Leute bestraft die den Rechtsverstoss gar nicht begangen haben, war von vorneherein klar, daß dieses spezielle deutsche Gesetz schon immer heftigst verfassungswidrig war. Aber das hält unsere Politker, die auf's Grundgesetz geschworen haben, es also gelesen haben sollten, und oftmals Juristen sind, natürlich nicht davon ab, das Grundgesetz mit Füssen zu treten und da sie als einzige Personen in Deutschland in der Lage sind, die Verfassung zu beschädigen, müsste der Verfassungsschutz unsere aktiven in der Regierung befindlichen Politiker überwachen, nicht den Rest des Volkes.
Thomas G. schrieb: > Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl > arbeitslos werden. Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage kommen...
Uhu U. schrieb: > Thomas G. schrieb: >> Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl >> arbeitslos werden. > > Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage > kommen... Lies mal die Kommentare zu dem Thema auf Focus :D :D :D
Ich sehe das auch so. Weg mit der Störerhaftung, das wird den Zugang zum Internet wesentlich erleichtern. Ich hätte dann kein Problem mehr damit, den Internetzugang mit Nachbarn zu teilen oder ein offenes WLAN nur für Internet zu stellen. Allein schon weil man damit den TK-Unternehmen ein wenig an die Karre pissen kann. Zumindest so lange bis sie die Teilung bei Privatanschlüssen verbieten, das wird dann als nächstes kommen.
Ben B. schrieb: > Allein schon weil man damit den TK-Unternehmen ein > wenig an die Karre pissen kann. Zumindest so lange bis sie die Teilung > bei Privatanschlüssen verbieten, das wird dann als nächstes kommen. Als Telekomkunde kann ich schon seit Längerem meinen Router für WLAN TO GO freischalten, also einen vom restlichen Netz getrennten HotSpot bereitstellen; technisch scheint man dabei nur seine eigene brachliegende Leitungskapazität zur Verfügung zu stellen, also läuft über ein anderes logisches Netz. Im Gegenzug darf man jeden anderen Telekom-Hotspot kostenlos nutzen.
D. I. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Thomas G. schrieb: >>> Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl >>> arbeitslos werden. >> >> Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage >> kommen... > > Lies mal die Kommentare zu dem Thema auf Focus :D :D :D Nana, das würde ich nicht tun. Man isst auch nicht aus der Kloschüssel.
Uhu U. schrieb: > Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage > kommen... Ich stehe mit meinem Misstrauen nicht allein da: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/11/freies-wlan-soll-angeblich-kommen/ > Es wird nun viel darauf ankommen, ob dieser Gesetzentwurf einigermaßen > wasserdicht formuliert ist. Sonst droht wieder ein jahrelanger > juristischer Hickhack, während dem man weiter von freiem WLAN nur > träumen darf. Jahrzehntelange Übung als Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist ein wirksames Mittel gegen Blauäugigkeit...
Uhu U. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage >> kommen... > > Ich stehe mit meinem Misstrauen nicht allein da: ACK. Heute Nachmittag wurde bereits bei Heise vermeldet, dass sich die Politik nicht sicher ist, was sich die Richter daraus herauslesen werden. AUTSCH! - Ich finde, das lässt tief blicken, was die Qualität der Arbeit "unserer" Politiker angeht.
Was ist denn an "Störerhaftung weg" bzw. "Der Anschlußinhaber bzw. Betreiber eines WLAN-Hotspots soll für Vergehen, die Dritte über seinen Anschluß begangen haben, nicht mehr haftbar gemacht werden können." groß falsch zu verstehen? Das bedeutet doch nichts anderes als daß wenn über meinen Anschluß z.B. illegal Musik aus dem Netz geladen wurde, mir nachgewiesen werden muß, daß ICH das selbst getan oder wissentlich geduldet bzw. unterstützt habe. Wenn sie das nicht können (und das wird verdammt schwer, spätestens wenn gut verschlüsselte Speichermedien verwendet werden), dürfen sie demnächst einfach wieder abtreten. Im Moment ist das ja so, daß ich als Anschlußinhaber für jeden Hacker hafte, der sich illegal Zugang verschafft und dann auch noch eine illegale Nutzung betrieben hat, ohne daß ich mich dagegen wehren kann. Daß das eine höchst fragliche Rechtssprechung ist, sollte doch jedem mit klarem Menschenverstand ersichtlich sein. Analog könnte man ja sonst z.B. die Hersteller von Laserpointern in Haftung nehmen wenn irgendwelche dummen Kinder so ein Ding klauen und damit Piloten im Landeanflug blenden. Oder KFZ-Hersteller, wenn Opa Egon Grenz-Senil hinter seiner Hornbrille Marke "Schielmann Kompottschale" damit den unerzogenen Dackel von Nachbarin Elke Messie-Kräh in den Asphalt drückt. Edit: Auch gut zu dem Thema passt der sogenannte BTX-Hack des CCC im Jahre 1984. Wer interessiert ist, kann sich darüber gerne belesen und wird erstaunt sein, wie nahe sowas für Anschlußinhaber an die Störerhaftung heranreicht. Man könnte also sagen es hat sich seit 1984 nichts geändert - und da fragen wir uns wieso Deutschland in Sachen Internet rückständig ist... lächerlich.
Aus Erfahrung würde ich auch erst einmal davon aus gehen das sich nichts geändert hat. Die BRD ist ein Land der staatlich alimentierten Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften, die lassen sich nicht einfach so die Butter vom Brot nehmen. Der Wegfall der Störerhaftung wird so verklausuliert werden, das diese nach wie vor existent bleibt. Die EU wird gegen das neue Gesetz intervenieren und schon in 15 - 20 Jahren kommt es deshalb zur erneuten Überprüfung auf den Tisch, man muß sich ja schließlich kümmern..nicht wahr? Gruß, Holm
Ben B. schrieb: > Was ist denn an "Störerhaftung weg" bzw. "Der Anschlußinhaber bzw. > Betreiber eines WLAN-Hotspots soll für Vergehen, die Dritte über seinen > Anschluß begangen haben, nicht mehr haftbar gemacht werden können." groß > falsch zu verstehen? Dass dies die Presseaussage ist und man abwarten muss, ob sich im Gesetzestext und der Interpretation vor Gericht nicht doch Schlupflöcher finden. Da haben unsere Gesetzesbäcker viel Übung drin, mal mit Absicht, mal ohne.
Holm T. schrieb: > Aus Erfahrung würde ich auch erst einmal davon aus gehen das sich > nichts geändert hat. Die BRD ist ein Land der staatlich alimentierten > Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften, die lassen sich nicht > einfach so die Butter vom Brot nehmen. > Der Wegfall der Störerhaftung wird so verklausuliert werden, das diese > nach wie vor existent bleibt. Die EU wird gegen das neue Gesetz > intervenieren und schon in 15 - 20 Jahren kommt es deshalb zur erneuten > Überprüfung auf den Tisch, man muß sich ja schließlich kümmern..nicht > wahr? > > Gruß, > > Holm Diese ganz große Befürchtung habe ich auch.
Holm T. schrieb: > Der Wegfall der Störerhaftung wird so verklausuliert werden, das diese > nach wie vor existent bleibt. Wie beim Zypries'schen Abmahngesetz mit seinem 100€ Deckel. Der nur in "einfach gelagerten Fällen" griff. Also praktisch nie.
Angeblich sind ein Drittel aller Abgeordneten Anwälte. Ob die sich ihr Gelddruckmaschinchen so einfach still legen lassen? Merke: Wenn du den Sumpf trocken legen willst, darfst du nicht die Frösche fragen.
Thomas G. schrieb: > Angeblich sind ein Drittel aller Abgeordneten Anwälte. 95 von 630 haben "Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe": https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_zahlen/berufe/260132
A. K. schrieb: > Thomas G. schrieb: >> Angeblich sind ein Drittel aller Abgeordneten Anwälte. > > Nicht ganz: > https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_zahlen/berufe/260132 Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.
Cyblord -. schrieb: > Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer. Nur 42.
A. K. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer. > > Nur 42. Sozialpädagogen zählen aber auch....
BMWi: "Unsere Lösung ist daher das Ergebnis einer verantwortungsvollen Interessenabwägung - zwischen den Interessen der möglichen Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung andererseits."
A. K. schrieb: > BMWi: "Unsere Lösung ist daher das Ergebnis einer verantwortungsvollen > Interessenabwägung - zwischen den Interessen der möglichen > Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber > von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung > andererseits." Und was sagen Audi und Daimler dazu? ;-)
A. K. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer. > > Nur 42. Der Gabriel ist auch einer...
Michael L. schrieb: > AUTSCH! - Ich finde, das lässt tief blicken, was die Qualität der Arbeit > "unserer" Politiker angeht. Vielleicht sollte man dazu übergehen, Gesetzestexte in Fortran zu schreiben - dann wäre wenigstens die Sprache eindeutig...
Uhu U. schrieb: > Vielleicht sollte man dazu übergehen, Gesetzestexte in Fortran zu > schreiben - dann wäre wenigstens die Sprache eindeutig... Aber unlesbar, weil man zweifellos solch unnötigen Ballast wie Leerzeichen weglassen würde.
Udo Vetter: Dein WLAN, dein Risiko: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/ Optimismus ist in der Tat verfrüht...
Luftnummer! Bleibt die Frage: Dumheit oder Hinterlist! http://www.internet-law.de/2016/05/neue-mogelpackung-zur-w-lan-stoererhaftung.html
3 Juristen, 4 Meinungen. Auch bei Stadlers Artikel sind sich die Kommentatoren uneins. Von grösserer Bedeutung als jene bloggernder Anwälte ist aber die Meinung der Gerichte, insbesondere des berüchtigten Hamburger Gerichts. Vielleicht wissen wir also in 5 oder 10 Jahren, wie das Gesetz nicht nur gemeint ist, sondern was es tatsächlich bedeutet.
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