Forum: Offtopic Störerhaftung


von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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http://m.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/a-1091731.html#spRedirectedFrom=www&referrrer=https://news.google.de/

Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl 
arbeitslos werden.

von Michael B. (laberkopp)


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Da Störerhaftung dasselbe ist wie Sippenhaft, es werden Leute bestraft 
die den Rechtsverstoss gar nicht begangen haben, war von vorneherein 
klar, daß dieses spezielle deutsche Gesetz schon immer heftigst 
verfassungswidrig war.
Aber das hält unsere Politker, die auf's Grundgesetz geschworen haben, 
es also gelesen haben sollten, und oftmals Juristen sind, natürlich 
nicht davon ab, das Grundgesetz mit Füssen zu treten und da sie als 
einzige Personen in Deutschland in der Lage sind, die Verfassung zu 
beschädigen, müsste der Verfassungsschutz unsere aktiven in der 
Regierung befindlichen Politiker überwachen, nicht den Rest des Volkes.

von Uhu U. (uhu)


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Thomas G. schrieb:
> Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl
> arbeitslos werden.

Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage 
kommen...

von D. I. (Gast)


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Uhu U. schrieb:
> Thomas G. schrieb:
>> Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl
>> arbeitslos werden.
>
> Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage
> kommen...

Lies mal die Kommentare zu dem Thema auf Focus :D :D :D

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich sehe das auch so. Weg mit der Störerhaftung, das wird den Zugang zum 
Internet wesentlich erleichtern. Ich hätte dann kein Problem mehr damit, 
den Internetzugang mit Nachbarn zu teilen oder ein offenes WLAN nur für 
Internet zu stellen. Allein schon weil man damit den TK-Unternehmen ein 
wenig an die Karre pissen kann. Zumindest so lange bis sie die Teilung 
bei Privatanschlüssen verbieten, das wird dann als nächstes kommen.

von D. I. (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Allein schon weil man damit den TK-Unternehmen ein
> wenig an die Karre pissen kann. Zumindest so lange bis sie die Teilung
> bei Privatanschlüssen verbieten, das wird dann als nächstes kommen.

Als Telekomkunde kann ich schon seit Längerem meinen Router für WLAN TO 
GO freischalten, also einen vom restlichen Netz getrennten HotSpot 
bereitstellen; technisch scheint man dabei nur seine eigene 
brachliegende Leitungskapazität zur Verfügung zu stellen, also läuft 
über ein anderes logisches Netz. Im Gegenzug darf man jeden anderen 
Telekom-Hotspot kostenlos nutzen.

von (prx) A. K. (prx)


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Unitymedia fängt nun auch mit solchen Peer-Hotspots an.

von Cyblord -. (cyblord)


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D. I. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Thomas G. schrieb:
>>> Das wird auch Zeit. Da wird der ein oder andere Rechtsverdreher wohl
>>> arbeitslos werden.
>>
>> Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage
>> kommen...
>
> Lies mal die Kommentare zu dem Thema auf Focus :D :D :D

Nana, das würde ich nicht tun. Man isst auch nicht aus der Kloschüssel.

von Uhu U. (uhu)


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Uhu U. schrieb:
> Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage
> kommen...

Ich stehe mit meinem Misstrauen nicht allein da:

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/11/freies-wlan-soll-angeblich-kommen/
> Es wird nun viel darauf ankommen, ob dieser Gesetzentwurf einigermaßen
> wasserdicht formuliert ist. Sonst droht wieder ein jahrelanger
> juristischer Hickhack, während dem man weiter von freiem WLAN nur
> träumen darf.

Jahrzehntelange Übung als Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist ein 
wirksames Mittel gegen Blauäugigkeit...

von Michael L. (michaelx)


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Uhu U. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Warten wir erst mal ab, was für versteckte Sauereien noch zu Tage
>> kommen...
>
> Ich stehe mit meinem Misstrauen nicht allein da:

ACK. Heute Nachmittag wurde bereits bei Heise vermeldet, dass sich die 
Politik nicht sicher ist, was sich die Richter daraus herauslesen 
werden.

AUTSCH! - Ich finde, das lässt tief blicken, was die Qualität der Arbeit 
"unserer" Politiker angeht.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Was ist denn an "Störerhaftung weg" bzw. "Der Anschlußinhaber bzw. 
Betreiber eines WLAN-Hotspots soll für Vergehen, die Dritte über seinen 
Anschluß begangen haben, nicht mehr haftbar gemacht werden können." groß 
falsch zu verstehen?

Das bedeutet doch nichts anderes als daß wenn über meinen Anschluß z.B. 
illegal Musik aus dem Netz geladen wurde, mir nachgewiesen werden muß, 
daß ICH das selbst getan oder wissentlich geduldet bzw. unterstützt 
habe. Wenn sie das nicht können (und das wird verdammt schwer, 
spätestens wenn gut verschlüsselte Speichermedien verwendet werden), 
dürfen sie demnächst einfach wieder abtreten.

Im Moment ist das ja so, daß ich als Anschlußinhaber für jeden Hacker 
hafte, der sich illegal Zugang verschafft und dann auch noch eine 
illegale Nutzung betrieben hat, ohne daß ich mich dagegen wehren kann. 
Daß das eine höchst fragliche Rechtssprechung ist, sollte doch jedem mit 
klarem Menschenverstand ersichtlich sein.

Analog könnte man ja sonst z.B. die Hersteller von Laserpointern in 
Haftung nehmen wenn irgendwelche dummen Kinder so ein Ding klauen und 
damit Piloten im Landeanflug blenden. Oder KFZ-Hersteller, wenn Opa Egon 
Grenz-Senil hinter seiner Hornbrille Marke "Schielmann Kompottschale" 
damit den unerzogenen Dackel von Nachbarin Elke Messie-Kräh in den 
Asphalt drückt.

Edit: Auch gut zu dem Thema passt der sogenannte BTX-Hack des CCC im 
Jahre 1984. Wer interessiert ist, kann sich darüber gerne belesen und 
wird erstaunt sein, wie nahe sowas für Anschlußinhaber an die 
Störerhaftung heranreicht. Man könnte also sagen es hat sich seit 1984 
nichts geändert - und da fragen wir uns wieso Deutschland in Sachen 
Internet rückständig ist... lächerlich.

von Holm T. (Gast)


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Aus Erfahrung würde ich auch erst einmal davon aus gehen das sich 
nichts geändert hat. Die BRD ist ein Land der staatlich alimentierten 
Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften, die lassen sich nicht 
einfach so die Butter vom Brot nehmen.
Der Wegfall der Störerhaftung wird so verklausuliert werden, das diese 
nach wie vor existent bleibt. Die EU wird gegen das neue Gesetz 
intervenieren und schon in 15 - 20 Jahren kommt es deshalb zur erneuten 
Überprüfung auf den Tisch, man muß sich ja schließlich kümmern..nicht 
wahr?

Gruß,

Holm

von (prx) A. K. (prx)


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Ben B. schrieb:
> Was ist denn an "Störerhaftung weg" bzw. "Der Anschlußinhaber bzw.
> Betreiber eines WLAN-Hotspots soll für Vergehen, die Dritte über seinen
> Anschluß begangen haben, nicht mehr haftbar gemacht werden können." groß
> falsch zu verstehen?

Dass dies die Presseaussage ist und man abwarten muss, ob sich im 
Gesetzestext und der Interpretation vor Gericht nicht doch Schlupflöcher 
finden. Da haben unsere Gesetzesbäcker viel Übung drin, mal mit Absicht, 
mal ohne.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Holm T. schrieb:
> Aus Erfahrung würde ich auch erst einmal davon aus gehen das sich
> nichts geändert hat. Die BRD ist ein Land der staatlich alimentierten
> Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften, die lassen sich nicht
> einfach so die Butter vom Brot nehmen.
> Der Wegfall der Störerhaftung wird so verklausuliert werden, das diese
> nach wie vor existent bleibt. Die EU wird gegen das neue Gesetz
> intervenieren und schon in 15 - 20 Jahren kommt es deshalb zur erneuten
> Überprüfung auf den Tisch, man muß sich ja schließlich kümmern..nicht
> wahr?
>
> Gruß,
>
> Holm

Diese ganz große Befürchtung habe ich auch.

von (prx) A. K. (prx)


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Holm T. schrieb:
> Der Wegfall der Störerhaftung wird so verklausuliert werden, das diese
> nach wie vor existent bleibt.

Wie beim Zypries'schen Abmahngesetz mit seinem 100€ Deckel. Der nur in 
"einfach gelagerten Fällen" griff. Also praktisch nie.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Angeblich sind ein Drittel aller Abgeordneten Anwälte. Ob die sich ihr 
Gelddruckmaschinchen so einfach still legen lassen? Merke: Wenn du den 
Sumpf trocken legen willst, darfst du nicht die Frösche fragen.

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas G. schrieb:
> Angeblich sind ein Drittel aller Abgeordneten Anwälte.

95 von 630 haben "Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe":
https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_zahlen/berufe/260132

von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> Thomas G. schrieb:
>> Angeblich sind ein Drittel aller Abgeordneten Anwälte.
>
> Nicht ganz:
> https://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/mdb_zahlen/berufe/260132

Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.

Nur 42.

von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.
>
> Nur 42.

Sozialpädagogen zählen aber auch....

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Sozialpädagogen zählen aber auch....

Die braucht man da ja auch. ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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BMWi: "Unsere Lösung ist daher das Ergebnis einer verantwortungsvollen 
Interessenabwägung - zwischen den Interessen der möglichen 
Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber 
von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung 
andererseits."

von Cyblord -. (cyblord)


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A. K. schrieb:
> BMWi: "Unsere Lösung ist daher das Ergebnis einer verantwortungsvollen
> Interessenabwägung - zwischen den Interessen der möglichen
> Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber
> von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung
> andererseits."

Und was sagen Audi und Daimler dazu? ;-)

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer.
>
> Nur 42.

Der Gabriel ist auch einer...

von Uhu U. (uhu)


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Michael L. schrieb:
> AUTSCH! - Ich finde, das lässt tief blicken, was die Qualität der Arbeit
> "unserer" Politiker angeht.

Vielleicht sollte man dazu übergehen, Gesetzestexte in Fortran zu 
schreiben - dann wäre wenigstens die Sprache eindeutig...

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu U. schrieb:
> Vielleicht sollte man dazu übergehen, Gesetzestexte in Fortran zu
> schreiben - dann wäre wenigstens die Sprache eindeutig...

Aber unlesbar, weil man zweifellos solch unnötigen Ballast wie 
Leerzeichen weglassen würde.

von Uhu U. (uhu)


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Udo Vetter: Dein WLAN, dein Risiko: 
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/

Optimismus ist in der Tat verfrüht...

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Luftnummer! Bleibt die Frage: Dumheit oder Hinterlist!

http://www.internet-law.de/2016/05/neue-mogelpackung-zur-w-lan-stoererhaftung.html

von (prx) A. K. (prx)


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3 Juristen, 4 Meinungen. Auch bei Stadlers Artikel sind sich die 
Kommentatoren uneins.

Von grösserer Bedeutung als jene bloggernder Anwälte ist aber die 
Meinung der Gerichte, insbesondere des berüchtigten Hamburger Gerichts. 
Vielleicht wissen wir also in 5 oder 10 Jahren, wie das Gesetz nicht nur 
gemeint ist, sondern was es tatsächlich bedeutet.

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