Hallo Leute, das Unternehmen, für das ich Arbeite, hat gerade einen öffentlichen Auftrag "verloren". Uns wurde ein Auftrag direkt erteilt, für 3 Monate, dann gab es eine öffentliche Ausschreibung und der Auftrag ging an die Konkurrenz. Und das ganze wegen 1ct pro Tag! Nun, ich weiß, dass die Konkurrenz zu dem Preis den Auftrag nicht erfüllen kann. Und tatsächlich machen die es nicht. In der Leistungsbeschreibung steht, dass Wartungsarbeiten zwischen 16:45 und 17:00 Uhr stattfinden müssen, die Konkurrenz erlaubt sich einen Zeitrahmen von 16:30 und 17:15. Und das ist nur ein Beispiel, wo die Konkurrenz etwas von der Leistungsbeschreibung abweicht. Und das Problem ist, dass wenn der Zeitrahmen z.B. größer ist, sind die Kosten auf der Anbieterseite geringer. Es ist also kein Wunder, dass die Konkurrenz günstiger sein kann. Genau das Gleiche auch mit den Mitarbeitern. Nach Leistungsbeschreibung dürfen keine Subunternehmen eingesetzt werden, aber das macht die Konkurrenz. Ich frage mich momentan deshalb, ob ich da etwas machen kann um entweder den Vertrag wieder zu bekommen oder die Konkurrenz dazu zu zwingen, die anfangs geforderte Leistung zu bringen.
Mathias B. schrieb: > ich weiß, dass die Konkurrenz zu dem Preis den Auftrag nicht erfüllen kann. Aber ihr könntet das für 1 Cent mehr? Hört sich für mich sehr kurios an... > ich weiß, dass die Konkurrenz zu dem Preis den Auftrag nicht erfüllen kann. Woher? > Uns wurde ein Auftrag direkt erteilt, für 3 Monate, dann gab es eine > öffentliche Ausschreibung und der Auftrag ging an die Konkurrenz. Und > das ganze wegen 1ct pro Tag! > Ich frage mich momentan deshalb, ob ich da etwas machen kann um entweder > den Vertrag wieder zu bekommen Billiger sein. > die Konkurrenz dazu zu zwingen, die anfangs geforderte Leistung zu bringen. Das kann nur der Auftraggeber. Der muss nämlich die Vergabe durchaus auch an die Leistungsfähigkeit eines Anbieters koppeln. Wenn einer, der bisher nur Einfamilienhäuser gebaut hat, plötzlich ein 30 stöckiges Verwaltungshaus für den halben Preis anbietet, dann darf an der Leistungsfähigkeit dieses Angebots gezweifelt werden... > Ich frage mich momentan deshalb, ob ich da etwas machen kann um entweder > den Vertrag wieder zu bekommen Du kannst die ja mal beim Auftraggeber anschwärzen. Aber eines dürfte aus der Historie klar sein: "Man liebt den Verrat, aber nicht den Verräter."
Für öffentliche Aufträge gibt es Maßgaben an der sich die Vergabestelle zu orientieren und diese einzubeziehen hat. Das kann man auch sicher ganz einfach im Netz finden. Vergaberecht und Vergabeordnung Nur eines kann man ganz sicher nicht, den AG zu etwas zwingen, was er selber nicht so sieht oder will! Gegen eine Vergabeentscheidung kann man die Einrede oder Beschwerde versuchen, ob das einem aber selber als AN hilft mag ich bezweifeln. Darüber hat die nächst höhere Instanz aber eventuell einen Einfluß, den man selber geltend machen kann. Als AN steht man immer etwas dumm da, wenn etwas hinter den Kulissen gemauschelt wird. Einfach abwarten dass der Wettbewerber - nicht Konkurrent- damit baden geht. Dann besteht eventuell eine weitere Chance. Aber mit aller Gewalt und Druck ist der verkehrte Weg. Bist du dort für den Auftrag bei euch der Verantwortliche, oder nur Leidtragende?
Bei einer "Öffentlichen Ausschreibung" (d.h unterhalb des Schwellenwerts ) wird es kniffelig, da gibt es nur einen eingeschränkten Rechtsschutz. Du könntest eine Rüge oder ähnliches versuchen, aber vorher einen Vergaberecht-Rechtsanwalt hinzuziehen. Bei solchen knappen Kalkulationen sollte man vorher darüber nachdenken, ob ein Nebenangebot sinnvoll wäre.
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