Forum: Offtopic Öffentliche Ausschreibung


von Mathias B. (dedi)


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Hallo Leute,

das Unternehmen, für das ich Arbeite, hat gerade einen öffentlichen 
Auftrag "verloren". Uns wurde ein Auftrag direkt erteilt, für 3 Monate, 
dann gab es eine öffentliche Ausschreibung und der Auftrag ging an die 
Konkurrenz. Und das ganze wegen 1ct pro Tag!

Nun, ich weiß, dass die Konkurrenz zu dem Preis den Auftrag nicht 
erfüllen kann. Und tatsächlich machen die es nicht. In der 
Leistungsbeschreibung steht, dass Wartungsarbeiten zwischen 16:45 und 
17:00 Uhr stattfinden müssen, die Konkurrenz erlaubt sich einen 
Zeitrahmen von 16:30 und 17:15. Und das ist nur ein Beispiel, wo die 
Konkurrenz etwas von der Leistungsbeschreibung abweicht.

Und das Problem ist, dass wenn der Zeitrahmen z.B. größer ist, sind die 
Kosten auf der Anbieterseite geringer. Es ist also kein Wunder, dass die 
Konkurrenz günstiger sein kann.

Genau das Gleiche auch mit den Mitarbeitern. Nach Leistungsbeschreibung 
dürfen keine Subunternehmen eingesetzt werden, aber das macht die 
Konkurrenz.

Ich frage mich momentan deshalb, ob ich da etwas machen kann um entweder 
den Vertrag wieder zu bekommen oder die Konkurrenz dazu zu zwingen, die 
anfangs geforderte Leistung zu bringen.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Mathias B. schrieb:
> ich weiß, dass die Konkurrenz zu dem Preis den Auftrag nicht erfüllen kann.
Aber ihr könntet das für 1 Cent mehr? Hört sich für mich sehr kurios 
an...

> ich weiß, dass die Konkurrenz zu dem Preis den Auftrag nicht erfüllen kann.
Woher?

> Uns wurde ein Auftrag direkt erteilt, für 3 Monate, dann gab es eine
> öffentliche Ausschreibung und der Auftrag ging an die Konkurrenz. Und
> das ganze wegen 1ct pro Tag!
> Ich frage mich momentan deshalb, ob ich da etwas machen kann um entweder
> den Vertrag wieder zu bekommen
Billiger sein.

> die Konkurrenz dazu zu zwingen, die anfangs geforderte Leistung zu bringen.
Das kann nur der Auftraggeber. Der muss nämlich die Vergabe durchaus 
auch an die Leistungsfähigkeit eines Anbieters koppeln. Wenn einer, der 
bisher nur Einfamilienhäuser gebaut hat, plötzlich ein 30 stöckiges 
Verwaltungshaus für den halben Preis anbietet, dann darf an der 
Leistungsfähigkeit dieses Angebots gezweifelt werden...

> Ich frage mich momentan deshalb, ob ich da etwas machen kann um entweder
> den Vertrag wieder zu bekommen
Du kannst die ja mal beim Auftraggeber anschwärzen. Aber eines dürfte 
aus der Historie klar sein: "Man liebt den Verrat, aber nicht den 
Verräter."

von Jens N. (Firma: privat) (franzderzweite)


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Für öffentliche Aufträge gibt es Maßgaben an der sich die Vergabestelle 
zu orientieren und diese einzubeziehen hat. Das kann man auch sicher 
ganz einfach im Netz finden. Vergaberecht und Vergabeordnung

Nur eines kann man ganz sicher nicht, den AG zu etwas zwingen, was er 
selber nicht so sieht oder will!

Gegen eine Vergabeentscheidung kann man die Einrede oder Beschwerde 
versuchen, ob das einem aber selber als AN hilft mag ich bezweifeln.

Darüber hat die nächst höhere Instanz aber eventuell einen Einfluß, den 
man selber geltend machen kann.

Als AN steht man immer etwas dumm da, wenn etwas hinter den Kulissen 
gemauschelt wird.

Einfach abwarten dass der Wettbewerber - nicht Konkurrent- damit baden 
geht.
Dann besteht eventuell eine weitere Chance. Aber mit aller Gewalt und 
Druck ist der verkehrte Weg.

Bist du dort für den Auftrag bei euch der Verantwortliche, oder nur 
Leidtragende?

von Achim H. (anymouse)


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Bei einer "Öffentlichen Ausschreibung" (d.h unterhalb des 
Schwellenwerts ) wird es kniffelig, da gibt es nur einen 
eingeschränkten Rechtsschutz.

Du könntest eine Rüge oder ähnliches versuchen, aber vorher einen 
Vergaberecht-Rechtsanwalt hinzuziehen.

Bei solchen knappen Kalkulationen sollte man vorher darüber nachdenken, 
ob ein Nebenangebot sinnvoll wäre.

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