Macht es Sinn, bzw. ist es überhaupt möglich, ALG II für nur einen Monat zu beantragen? Ich habe vor ein paar Monaten meinen Abschluss gemacht und ab August eine Stelle. Im Moment finanzieren mich noch meine Eltern, aber mit denen hatte ich die Vereinbarung getroffen, dass ich ALG II beantrage, wenn ich nach soundsoviel Monaten noch nichts gefunden habe. Anstatt, dass meine Eltern mir nun für den Juli noch Unterhalt zahlen, kann das auch der Staat machen und meine Eltern sich das Geld sparen.
Aufwand <> Nutzen. Bevor du dich naggisch machst, nimm einen Kredit auf wenns nicht reicht.
Ich habe es nach dem Studium genauso gemacht, für einen Monat. Geht also. Ist allerdings etwas Aufwand (Papierkram, dem Schwachsinn nahe Sachbearbeiter). Hab mich danach gefragt, ob ich es nochmal machen würde. Wenn du die Zeit so überbrücken kannst, dann hast du die Wahl. Sonst nicht.
Hallo ! Würd' ich nicht machen, der Aufwand ist gigantisch und Geld gibt's eh' im Juli nicht mehr. Das Kernproblem bei fehlendem Einkommen ist immer die Krankenversicherung!!!
abc schrieb: > kriegst als harzer aba nicht. Bei den Elter vieleicht schon. Kläre vor allem wie das mit der Krankenkasse war in den paar Monaten.
Ja, den Papierkrieg sollte man sich geben. Nicht wegen dem ALG, sondern SV. Die müsste man als Volljähriger sonst für den Monat selbst zahlen bzw ist man die Zeit nicht KV/PV versichert. Ausserdem macht die Lücke in den Akten später doofe Fragen bei der Rentenversicherung.
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Leistungen gibt es grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung. Im Fall des TO wird das JobCenter vermutlich zunächst eine Sperrzeit verhängen, da die Arbeitslosigkeit bereits seit Beendigung der Ausbildung/Studiums bekannt war, aber nicht gemeldet wurde. Es wäre sinnvoll gewesen, sich sofort mindestens als arbeitssuchend zu melden - ohne Bezug von Leistungen.
Wanderer schrieb: > Kläre vor allem wie das mit der Krankenkasse war in den paar Monaten. Privat Versichert im Ausbildungstarif. Die private Kasse hat da eine sechs Monate Kulanzregelung für Studenten, die ihr Studium beendet haben. Wenn die Kulanzzeit vorbei ist, steigt der Beitrag auf das Doppelte. knollo schrieb: > Würd' ich nicht machen, der Aufwand ist gigantisch und Geld gibt's eh' > im Juli nicht mehr. Wieso? NN schrieb: > Im Fall des TO wird das JobCenter vermutlich zunächst eine Sperrzeit > verhängen, da die Arbeitslosigkeit bereits seit Beendigung der > Ausbildung/Studiums bekannt war, aber nicht gemeldet wurde. Moment, ich, bzw. meine Eltern haben dem Deutschen Staat doch einen Gefallen damit getan, dass ich nicht schon vor Monaten Leistungen beantragt habe, obwohl diese mir zugestanden hätten. Wieso sollte ich dafür nun bestraft werden? Ich habe ein Ratensparbuch, das meine Großmutter vor 25 Jahren mal mit Zinskonditionen für mich angelegt hat, von denen man heute nur Träumen kann. Müsste ich das dann auflösen? Kann man denen sowas verschweigen?
NN schrieb: > Beendigung der > Ausbildung/Studiums bekannt war, aber nicht gemeldet wurde. Arbeitslos habe ich mich schon vor Monaten bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Ich habe aber keine Leistungen beantragt.
Golden Axe schrieb: > Macht es Sinn, bzw. ist es überhaupt möglich, Geld gibt es erst ab dem Tag des Antrags, WENN die nötigen Bedingungen erfüllt werden. https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
Roland E. schrieb: > Ja, den Papierkrieg sollte man sich geben. Nicht wegen dem ALG, sondern > SV. Die müsste man als Volljähriger sonst für den Monat selbst zahlen > bzw ist man die Zeit nicht KV/PV versichert. Ausserdem macht die Lücke > in den Akten später doofe Fragen bei der Rentenversicherung. du hättest die brach liegende Zeit mehr für Rechtschreibung und Grammatik verwenden sollten! happy beer!
schlaubi schrieb: > du hättest die brach liegende Zeit mehr für Rechtschreibung und > Grammatik verwenden sollten! > > happy beer! Eine überaus effektive Antwort, welche dem TE ungmein weiterhilft
Golden Axe schrieb: > ALG II für einen Monat? > Macht es Sinn, bzw. ist es überhaupt möglich, ALG II für nur einen Monat > zu beantragen? > ab August eine Stelle. Aber dein Gehalt bekommste (Zufluss) erst im September, oder? Dann stünde dir ALG2 für Juni(auch bei Antrag am 30sten rückwirkend zum 1.6.), Juli und August zu. Das ALG 2 wird immer vor dem Monat bezahlt. AlG1 danach, wie bei Lohn üblich. Alg2 war zu Anfang auch nachher, wurde dann aber politisch gewollt vor längerem geändert. Jedenfalls sind das drei Monate und nicht nur einer. Klar ist das viel Papierkram, aber ansonsten wären das verschenkte über 1200 Euro nur an Regelleistung und je nach Unterbringung noch mal ungefähr die gleiche Summe für KDU. Nur Bedürftig muss man halt sein.
Golden Axe schrieb: > Ich habe ein Ratensparbuch, das meine Großmutter vor 25 Jahren mal mit > Zinskonditionen für mich angelegt hat, von denen man heute nur Träumen > kann. Müsste ich das dann auflösen? Kann man denen sowas verschweigen? Läuft das auf deinen Namen oder deiner Großmutter? Wenn die noch lebt, vor Antragstellung umschreiben (was mit dem Zinssatz passiert - klären) auf die Großmutter und dich als Begünstigten eintragen lassen über den Tod hinaus. Dann brauchst du es nicht angeben, weil die Großmutter bestimmen kann, dass du es erst später erhältst.
Golden Axe schrieb: > NN schrieb: > >> Beendigung der >> Ausbildung/Studiums bekannt war, aber nicht gemeldet wurde. > > Arbeitslos habe ich mich schon vor Monaten bei der Agentur für Arbeit > gemeldet. Ich habe aber keine Leistungen beantragt. Was für Leistungen denn auch? Du hast dich vermutlich Arbeitssuchend gemelded? Hat dir denn keiner erzählt, dass das Amt für Leute wie dich keine Arbeitsstellen hat? Das war evtl. vor 50 Jahren mal so. Heute sucht sich der Akademiker seine Arbeit selber.
Golden Axe schrieb: > Ich habe ein Ratensparbuch, das meine Großmutter vor 25 Jahren mal mit > Zinskonditionen für mich angelegt hat, von denen man heute nur Träumen > kann. Müsste ich das dann auflösen? Kommt auf die Höhe der Einlage an. Grundsätzlich ja. > Kann man denen sowas verschweigen? Kann man machen. Um dann gleich beim Start ins Berufsleben als Straftäter bekannt zu werden wegen ein paar euro ALGII. Nicht sehr Clever.
Thomas S. schrieb: > schlaubi schrieb: > du hättest die brach liegende Zeit mehr für Rechtschreibung und > Grammatik verwenden sollten! > > Eine überaus effektive Antwort, welche dem TE ungmein weiterhilft Die Antwort ging ja auch an Roland. Merke: Erst den Inhalt eines Beitrags verstehen lernen, bevor man dumm drauf antwortet.
nemesis... schrieb: > Golden Axe schrieb: >> Ich habe ein Ratensparbuch, das meine Großmutter vor 25 Jahren mal mit >> Zinskonditionen für mich angelegt hat, von denen man heute nur Träumen >> kann. Müsste ich das dann auflösen? Kann man denen sowas verschweigen? > > Läuft das auf deinen Namen oder deiner Großmutter? > Wenn die noch lebt, vor Antragstellung umschreiben (was mit dem Zinssatz > passiert - klären) auf die Großmutter und dich als Begünstigten > eintragen lassen über den Tod hinaus. Dann brauchst du es nicht angeben, > weil die Großmutter bestimmen kann, dass du es erst später erhältst. Mit der Umschreibung bewegst du dich schon in einem Graubereich. Die Arbeitsagentur kann verlangen rückwirkend jegliche Kontoauszüge von x-Monaten auch geschlossener Konten offen zu legen um sich ein Bild über deine finanzielle Situation zu machen. Du wärst dann verpflichtet, auch die Auszüge deines Sparguthabens anzugeben, womit die Umschreibung auffliegen und dir voll angerechnet werden würde. Er ist nicht der Erste, der vor Bezug von Leistungen auf die Idee gekommen ist, Vermögen umzulagern bzw. "verschwinden" zu lassen... Was ja irgendwie auch logisch ist, schließlich ist ALG2 als existenzielle Grundsicherung gedacht. Mit einem Sparguthaben kannst du deinen Lebensunterhalt aber für einen gewissen Zeitraum selbst überbrücken. Zu erwähnen ist natürlich, dass es auch Freibeträge gibt.
Jeje schrieb: > nemesis... schrieb: >> Golden Axe schrieb: >>> Ich habe ein Ratensparbuch, das meine Großmutter vor 25 Jahren mal mit >>> Zinskonditionen für mich angelegt hat, von denen man heute nur Träumen >>> kann. Müsste ich das dann auflösen? Kann man denen sowas verschweigen? > Die Arbeitsagentur kann verlangen rückwirkend jegliche Kontoauszüge von > x-Monaten auch geschlossener Konten offen zu legen um sich ein Bild über > deine finanzielle Situation zu machen. Es müßen nicht die Kontoauszüge sein, es hat Fälle gegeben wo man anhand der Steuererklärung/Freistellungsantrages auf das vorhandene Vermögen schloss. Da der Fall der BaföG-Sündern von 2004 : http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bafoeg-suender-von-kleinen-geldwaeschern-und-paragrafen-opfern-a-310266.html MfG,
Jeje schrieb: > Die Arbeitsagentur kann verlangen rückwirkend jegliche Kontoauszüge von > x-Monaten auch geschlossener Konten offen zu legen um sich ein Bild über > deine finanzielle Situation zu machen. Du wärst dann verpflichtet, auch > die Auszüge deines Sparguthabens anzugeben, womit die Umschreibung > auffliegen und dir voll angerechnet werden würde. Auszüge von Sparbüchern gibts gewöhnlich nicht, sondern nur das Sparbuch als Dokument. Wenn ein Konto, (Spar oder Giro) geschlossen wurde, braucht man nur die Schließungsbestätigung dem Amt vorlegen. Das reicht dem Amt und mehr ist dann auch nicht mehr möglich. ;-b Alte Kontoauszüge oder sonstige Buchungsdaten kann man bei gekündigten Konten nicht mehr anfordern, weil ja kein Vertragsverhältnis mehr besteht. Das Amt hat dann auch keine zulässige Handhabe mehr. Die Kripo und Strafjustiz hätte da durchaus noch Möglichkeiten, aber allein auf einen Generalverdacht machen die nichts. Da müsste schon was konkretes vorliegen, z.B. eine Zahlung zu einem definierten Zeitpunkt, am besten einen Beleg. Durch die Umschreibung (Grund sei mal da hin gestellt) ändern sich ja die Rechtsverhältnisse, denn das Amt kann von der Oma REIN GAR NICHTS verlangen oder mit Sanktionen drohen, weil die ja kein Kunde des JC ist. Vergleichsweise gilt, wenn du Sach- vermögen verkäufst. Denn dann ist es nur eine Vermögensumwandlung von noch hoffentlich angemessenem Haushaltsinventar. ;-b Greifen würde es ohnehin nur auf Vermögen das durch Dritte mitverwaltet wird, also eigene Immobilien, Luxusauto (>7500€), Konten m. Freistellung, oberhalb des Schonvermögens. Bei Lebensversicherungen kann man für die Rente eine Verwertungssperre einrichten oder vielleicht das Geld an einen Verwandten zum Rentenzeitpunkt übertragen, was für viele Geldanlagen möglich ist, da die ja nirgendwo registriert sind. Kritisch wird es erst wenn das Finanzamt einen Zufluss registriert, denn dann wird von einem Teil davon Einkommen das besteuert wird. :( Wer allerdings Grundsicherung im Alter dann braucht, hat mit Zitronen gehandelt. Sicher ist das alles so ein wenig grenzwertig, aber wenn den Menschen sonst keine Jobperspektive bleibt, dann sollen sie im Ruhestand wenigstens nicht in bitterer Armut leben müssen, so der politische Grundgedanke. wird nämlich für viele ein Riesen Problem werden wenn sie in Rente gehen und nur ein paar hundert Euro Rente bekommen. > Er ist nicht der Erste, der vor Bezug von Leistungen auf die Idee > gekommen ist, Vermögen umzulagern bzw. "verschwinden" zu lassen... Was > ja irgendwie auch logisch ist, schließlich ist ALG2 als existenzielle > Grundsicherung gedacht. Mit einem Sparguthaben kannst du deinen > Lebensunterhalt aber für einen gewissen Zeitraum selbst überbrücken. Eine Logik sehe ich da eher nicht. Mehr ein etwas instinktives Schutzverhalten sich nicht vom Staat und der Wirtschaft verarschen zu lassen. Das ist der politische Gedanke dahinter, nur das andere Gedanken, wie die Menschen wieder in Arbeit zu bekommen, dagegen auf der Strecke bleiben "Einmal Hartz, immer Hartz" ist doch schon in aller Munde. Da kann man die Verwertung vor der Rente niemanden zumuten. Ne ganze Menge Hartzer können nicht mal ihre Stromrechnung bezahlen, weil bei der Regelbedarfskalkulation nicht berücksichtigt wurde, dass die Leistungsempfänger daheim mehr Strom verbrauchen als wie einer, der auf der Arbeit wäre. Abwesende verbrauchen nämlich fast keinen Strom. Fpga K. schrieb: > Es müßen nicht die Kontoauszüge sein, es hat Fälle gegeben wo man anhand > der Steuererklärung/Freistellungsantrages auf das vorhandene Vermögen > schloss. Da der Fall der BaföG-Sündern von 2004 : Der Knackpunkt sind die Freistellungsaufträge. Wenn man zu gierig ist dann findet das Amt die Konten auch. Ohne Freistellung findet die Behörde dagegen nichts. Das Schlupfloch hat die Politik so gewollt, also sollte man das auch nutzen und Freistellungsaufträge vermeiden. Gibt ja eh keine Zinsen. Wenn man glaubt, in der Schweiz wäre es sicher, wird durch den Steuern-CD-Handel irgendwann eines Besseren belehrt, wie kürzlich erst passiert ist. Das ist aber alles nichts neues und wurde im Erwerbslosenforum schon oft durchgekaut.
nemesis... schrieb: > Ne ganze Menge Hartzer können nicht mal ihre Stromrechnung bezahlen, > weil bei der Regelbedarfskalkulation nicht berücksichtigt wurde, dass > die Leistungsempfänger daheim mehr Strom verbrauchen als wie einer, > der auf der Arbeit wäre. Abwesende verbrauchen nämlich fast keinen > Strom. Na da hast du aber die Grundlast von Kühlschrank, Waschmaschine, Trockner/Bügeleisen/Wasserkocher/E-Herd/Akkuladegeräte etc. vergessen. Beleuchtung unterscheidet sich auch nicht groß, da bei Tageslicht keine künstliche Beleuchtung erforderlich ist. Hinzukommt der Stromverbrauch von Mitbewohnern wie Kinder/Hausfrau der sich auch nicht nach der An/abwesentheit des "Ernährers" richtet. Der Unterschied macht sich eigentlich nur am Fernsehkonsum bemerkbar also 3h durchschnitt im Vgl. zu 3+8h (?). Durch Total-Verzicht von TV dürfte diese Unterschied auf Null sinken. Und ehrlich, warum sollte man nicht erwarten das ein Einkommensloser seinen Stromverbrauch einschränkt?!
Golden Axe schrieb: >> Würd' ich nicht machen, der Aufwand ist gigantisch und Geld gibt's eh' >> im Juli nicht mehr. > > Wieso? autsch Schreibfehler - Juni ist gemeint, so eine Geschwindigkeit traue ich dem Amt nicht zu. Für den Monat gibt's schon Geld, wenn ein Anspruch besteht, irgendwann. MfG
knollo schrieb: > so eine Geschwindigkeit traue > ich dem Amt nicht zu. Für den Monat gibt's schon Geld, wenn ein Anspruch > besteht, irgendwann. Ein Anspruch muss ja auch erst mal geprüft werden. Das kann im Normalfall zwischen 6 Wochen und 6 Monaten (selten) dauern. Voraussetzung ist dann halt, ob alle Unterlagen vorliegen. Wie schon erwähnt wurde, ist das Datum des Antrags entscheidend und natürlich ob einem Einkommen in diesem Monat (Lohn, Bafög oder sonst was) zugeflossen ist. Wenn nicht, dann gibts auch rückwirkend Geld aber nur für den Monat in dem der Antrag gestellt wurde. Wer Geld verschenkt, ist selber schuld.
nemesis... schrieb: > Wer Geld verschenkt, ist selber > schuld. Ja, deswegen höre ich es als Netto-Einzahler in die Sozialsysteme garnicht gern wie hier Absolventen Tipps zur Verheimlichung von Rücklagen zwecks Erschleichung von Sozialleistungen ohne Vorliegen von Bedürftigkeit gegeben werden.
Ordner schrieb: > Ja, deswegen höre ich es als Netto-Einzahler in die Sozialsysteme > garnicht gern wie hier Absolventen Tipps zur Verheimlichung von > Rücklagen zwecks Erschleichung von Sozialleistungen ohne Vorliegen von > Bedürftigkeit gegeben werden. Analog zu den Einkommensmillionären die sich steuerlich arm rechnen? Deine paar Kröten werden den Staatshaushalt auch nicht sanieren. Außerdem muss der TO, was eher unwahrscheinlich ist, erst mal Vermögen oberhalb des Schonvermögens haben und das Sparbuch dürfte noch unter das Verfügungsdiktat der Großmutter fallen. Ohnehin müsste der Staat hier mehr Sorgfaltspflicht über gesetzlichen Regelungen durch Bildung sorgen. Das hier sogar Akademiker kalt erwischt werden, zeigt doch die Gleichgültigkeit des Staates gegenüber dem Bürger deutlich.
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