Wenn ich im Zeitfenster bis 29.07.2016 Windows 10 per ISO auf einem PC,
der mit Windows 8.1 ursprünglich ausgeliefert wurde, installiert habe,
kann ich dann Windows 10 erneut nach der obigen Deadline kostenlos neu
auf dem gleichen PC aufsetzen?
Max schrieb:> kann ich dann Windows 10 erneut nach der obigen Deadline kostenlos neu> auf dem gleichen PC aufsetzen?
Nach dem bisher bekannten schon. Es gibt aber keine Garantie, das MS das
nicht nach Belieben ändert. Im Endeffekt geht es darum, was die
Gültigkeitsdauer der bei MS gespeicherten Konfiguration ist (angeblich
ist sie zeitlich begrenzt), und bei welchen Veränderungen der Hardware
sie ungültig wird. Übertragbar auf einen neuen PC ist diese Lizenz
jedenfalls nicht.
Georg
Georg schrieb:> Übertragbar auf einen neuen PC ist diese Lizenz jedenfalls nicht.
Ein rechtlich interessantes Konstrukt. Stellen wir uns mal folgende
Situation vor:
Anwender X hat sich seinen PC selbst zusammengebaut und dafür eine
"Retail"-Version von Windows 7 angeschafft und die auch benutzt.
GWX sei Dank hat er mittlerweile das "kostenlose" Update auf Windows 10
erhalten und installiert.
Und damit hat er das Recht verwirkt, die von ihm gekaufte
"Retail"-Lizenz auf einem anderen PC (weil z.B. sein Selbstbau-PC durch
einen Defekt ausfällt oder aufgrund des Alters durch einen neuen
Selbstbau-PC ersetzt werden soll) zu installieren?
Gerüchten zufolge ist die Rechtsabteilung von Microsoft etwa so groß wie
das Saarland. Da ist so ein Konstrukt sicherlich möglich.
da bin ich nicht so überzeugt. Man kann nur xWochen zurück auf seine
ALTE INSTALLATION, weil danach WX aufräumt und das Backup entsorgt. Dass
man danach die WX Installation nicht entsorgen und sein altes Wx wieder
installieren darf ... müsste man sich durch ellenlange
Nutzungsbestimmungen lesen.
G. H. schrieb:> Man kann nur xWochen zurück auf seine> ALTE INSTALLATION, weil danach WX aufräumt und das Backup entsorgt.
Nein, weil da der NEUE Vertrag gültig wird. Danach kannst Du wie gewohnt
neu Aufsetzen, nur das der Produktkey nun an Win10 gebunden ist.
G. H. schrieb:> nein, da er die WX Lizenz ja nicht mehr nutzt kann er ja die W7> wieder aktivieren. Nur beide gleichzeitig ist nicht erlaubt.
Klar, aber er kann nach dem Juli diese nicht mehr kostenlos upgraden auf
W10. Die W10-Lizenz, die er für sein W7 erhalten hat, ist nicht
gleichwertig, weil nicht übertragbar. Schon mal was von den geschenkten
Gäulen gehört? Man muss ja das Geschenk nicht annehmen, zulässig ist das
Downgrading auf nicht übertragbar also in jedem Fall. Geht der PC
kaputt, hat man nur noch das alte W7.
Georg
G. H. schrieb:> nein, da er die WX Lizenz ja nicht mehr nutzt kann er ja die W7> wieder aktivieren.
Zumindest theoretisch. Praktisch ist es wohl so, daß es Probleme mit der
erneuten Aktivierung der Lizenz gibt, da MS die Win7 Lizenz auf Win10
übertragen hat und laut Aussage von MS "die Datenbanken das momentan
nicht können, wir arbeiten daran".
Wer konnte auch ahnen, daß es tatsächlich Starrköpfe gibt, die vom
schönen Win10 wieder auf so ein olles Win7 zurück wollen? Echt mal.
Georg schrieb:> aber er kann nach dem Juli diese nicht mehr kostenlos upgraden auf> W10
Wetten daß doch?
MS wird den Zeitraum großzügig wegen der "anhaltend großen Nachfrage",
also sprich weil es kaum jemand ohne ständiges Gängeln macht, um weitere
3, 6, 12, xx Monate verlängern.
Timm T. schrieb:> daß es Probleme mit der> erneuten Aktivierung der Lizenz gibt, da MS die Win7 Lizenz auf Win10> übertragen hat
Ich sitze gerade an einem PC, auf dem ich vorsorglich mal W10
installiert habe, benutze aber noch das bisherige W7 - Probleme habe ich
bisher nicht festgestellt. Laut Computer Eigenschaften sind beide, W7
und W10, aktiviert.
Georg