Hallo Zusammen! Ich habe eine Frage. Ich Habe eine Maschine entwickelt, diese nach Maschinenrichtlinie geprüft etc pp... Die Maschine wird Über ein Netzteil mit 24V betrieben. Dieses Netzteil besitzt ein CE Kennzeichen. Es muss also einer EMV Prüfung unterzogen wurden sein. Jetzt meine Frage. Muss ich jetzt noch mal eine extra Prüfung nach EMV Richtlinie mit Netzteil und Maschine zusammen durchführen lassen oder hat sich das für mich erledigt? Ich muss vllt noch dazu sagen, dass ich eine absoluter Neulich in dem ganzen CE Verfahren bin :0 MfG John und Danke Schon mal für eure Hilfe
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Kommt zum einen drauf an, was der Kunde vorgibt. Wenn es ein externes Netzteil ist (eigenständiges Gerät), dann ist es ja nicht Bestandteil deiner Maschine. So "schummeln" sich ja viele Hersteller von PC Zubehör mit externen "Wandwarzen" durch die Niederspannungsrichtlinie.
Ja, das Netzteil ist extern. Was ich noch erwähnen muss. In dem Gehäuse meiner Maschine ist dann ein Servomotor verbaut, welcher einen Pumpenkopf antreibt.
Hallo, also externes Steckernetzteil ist ein eigenständiges Gerät, dafür gilt die CE, weil es nicht mehr verändert wird. Das hat nichts mit schummeln zu tun, das ist so. Es müsste nur noch Leitungsgeführte HF untersucht werden, weil das die Prüfung zum Gerät pro Port sowiso ergibt. Da bei allen Prüfungen auch das Netzteil dran ist würde das auch auffallen, wenn etwas nicht stimmt. So wenn es nun ein Netzteil ist, welches eingebaut wird muss ja eh das ganze Gerät als solches geprüft werden. Das CE auf dem Netzteil besagt dann ja nur das es prinzipell soweit in Ordnung ist. Es dürfte bei der EMV Prüfung nicht weiter auffallen. Problematisch ist meist immer die Surge Prüfung. Weil das so gut wie kein Hersteller einhält, bzw. der Prüfgrad sollte bekannt sein. Gruß Sascha
John B. schrieb: > Dieses Netzteil > besitzt ein CE Kennzeichen. Es muss also einer EMV Prüfung unterzogen > wurden sein. Grundsätzlich falsch! Weder die EMV-Richtlinie noch die Niederspannungsrichtlinie enthalten EMV-Prüfpflichten. Die Maschinenrichtlinie verlangt EMV-Prüfungen nur für Sicherheitsbauteile bzw. sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen. Das ist ein Netzteil nur dann, wenn ein Versagen (Ausfall, plötzliche Änderung der Spannung usw.) gefährlich ist, oder eine Sicherheitsfunktion der Maschine dann versagt.
Route_66 schreibt: >Die Maschinenrichtlinie verlangt EMV-Prüfungen nur für >Sicherheitsbauteile bzw. sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen. Das >ist ein Netzteil nur dann, wenn ein Versagen (Ausfall, plötzliche >Änderung der Spannung usw.) gefährlich ist, oder eine >Sicherheitsfunktion der Maschine dann versagt. Das wäre ja spitzt, aber fallen nict alle Betriebsmittel die elektromagnetische Störungen verursachen können unter EMV Richtlinie?
Zum Thema CE / Konformitätserklärung: Diese musst Du, falls Du die Maschine verkaufen verleihen verschenken willst, auf jeden Fall erstellen. Ist es aber nur eine Maschine für internen Gebrauch ( egal ob privat oder Firma), brauchst Du das nicht. Sofern Du eine brauchst, und Du die Maschine mit Netzteil verkaufst, musst Du es als System bewerten Du musst aber keine Prüfung machen, angenommen Du bist der Super-Profi, der sagt, da passt alles, weiss ich zu 100%, reicht die Konformitätserklärung (Du erklärst, dass das Gerät konform zu XYZ ist) - es sind keine bestimmten Prüfungen / Messmittel vorgeschrieben Selbst wenn Du eine Prüfung in einem externen Labor machen lässt - letztendlich haftest trotzdem Du, falls es dann doch nicht passt. Konformitätserklärungen haben übrigens nicht nur mit Strom / Störstrahlung zu tun, Du musst prüfen, welche der vielen Normen für Dich zutreffend sind
Danke Heinz ... Da beziehe ich mich einfach auf die Emv Richtlinie in der steht Zitat: "Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf: Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaf ten i) einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagneti schen Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemä ßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist, und ii) unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromag netischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können." Quelle http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/emv-2014-30-eg.pdf und sage bei meiner Maschine trift das zu?!
Bei den klassischen Leuchtmitteln, Glühobst, kann man das sagen. Aber bei dir ist ja ein Elektromotor verbaut, und der könnte schon rumfunken.
John B. schrieb: > und sage bei meiner Maschine trift das zu?! Bei einem System mit Motor kann das garnicht zutreffen. Gemeint sind z.B. elektrische Heizungen, aber nur ohne Regelung. Georg
Na super... Wir sind jetzt aber etwas abgeschweift. Ich habe ja immer noch die Hoffnung, da das Netzteil, welches übrigens kein einfaches Steckernetzteil ist sondern ein richtiger Ttravo der ja würde ich denken die Maschine galvanisch vom Netzt trennt, die Prüfung hinfällig ist?!
Heinz schrieb: > Ist es aber nur eine Maschine für internen Gebrauch ( egal ob privat > oder Firma), brauchst Du das nicht. Das ist nicht ganz richtig. Was man für sich selbst baut, als Hobby für den eigenen Gebrauch braucht, fällt bei CE und Co hinten runter. Aber wenn man es in der eigenen Firma verwendet muss man schon ine CE Erklärung erstellen. Frank
Wie die Vorredner schon gesagt haben: Du musst eine Konformitätserklärung erstellen. Diese muss - wenn es sich um eine Maschine handelt - die einschlägigen Normen der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und der EMV-Richtlinie abdecken. Ggf. ist bzgl. der Sicherheit auch eine Gerätenorm anwendbar, zb. wenn es sich um typisches Laborgerät handelt hier z.B. die EN61010-1. oder EN60950 bei einem TK-Gerät. Bei der elektrischen Sicherheit gibt es sicherlich kein Problem, da Du ja ein externes Netzteil hast, welches CE besitzt. Hinsichtlich EMV würde ich maximal Abstrahlung über Antenne und ESD als notwendige Messungen sehen. Die Kosten sind überschaubar - liegen im dreistelligen Euro-Bereich. Voraussetzung hierfür: Du hast keine Netzkabel, keine Datenleitungen über 3m, Du bist mit der Leistung unter 50W (61100-3-2, 3-3). Aber wie gesagt: Du musst diese Messungen nicht machen. Wenn Du überzeugt bist, dass Deine Maschine alle Forderungen der einschlägigen Normen erfüllt, dann braucht Du nur eine konformitätserklärung (und natürlich eine Betriebsanweisung) zu erstellen. Allerdings rate ich schon zur Durchführung der Messungen. Da gibt es so manche Überraschung.
John B. schrieb: > Die Maschine wird Über ein Netzteil mit 24V betrieben. Dieses Netzteil > besitzt ein CE Kennzeichen. Es muss also einer EMV Prüfung unterzogen > wurden sein. Nein. Ein CE-Bapperl kann im Prinzip jeder Depp auf seine Geräte klatschen und zwar ohne je irgendeine ernsthafte Prüfung daran vorgenommen zu haben. Und außerhalb der Reichweite der deutschen bzw. europäischen Justiz muss er praktisch nix befürchten, wenn das Bapperl zu Unrecht auf den Geräten klebt. Schlimmstenfalls darf er nicht mehr in die EU exportieren. Da lacht der drüber und macht einfach eine neue Briefkastenfirma mit einem anderen Namen auf und verkauft den gleichen Schrott dann darüber. Wenn man allerdings das Pech hat, innerhalb der Reichweite der Justiz zu residieren, was glaubst du wohl, bei wem der Kunde bei Problemen auf der Matte steht? Zumal dann, wenn er das Zeug als Gesamtlösung gekauft hat und zu Recht fordert, dass es als Gesamtlösung korrekt arbeitet und alle Vorschriften einhält? Da solltest du mal drüber nachdenken...
Wenn die Leistungselektronik mit dem Motor ein CE Zeichen hat, dann ist es schon einfacher. Wichtig ist hier dass alle Hinweise des Herstellers eingehalten wird. (Z.B. Abgeschirmte Motorleitung, Länge nicht überschritten usw.) Felix
Frank schrieb: >Das ist nicht ganz richtig. >Was man für sich selbst baut, als Hobby für den eigenen Gebrauch >braucht, fällt bei CE und Co hinten runter. >Aber wenn man es in der eigenen Firma verwendet muss man schon ine CE >Erklärung erstellen. Genau diesen Sachverhalt haben wir mit der Bundesnetzagentur diskutiert - ganz klare Aussage: Innerhalb der Firma braucht man keine Konformitätserklärung, gibt kein Unterschied ob privat oder innerhalb eines Gewerbes, sofern das Teil nur intern benutzt. Die Richtlinien muss es natürlich trotzdem erfüllen Und nochmal zum ursprünglichen Thema mit dem Netzteil - es reicht auf keinen Fall das dieses für sich CE-Konform ist Wir hatten mit der Bundesnetzagentur die Diskussion, das z.B. ein Fernsehhändler der eine Installation bestehend aus DVD-Player, Fernseher und HDMI-Kabel verkauft und installiert, für dieses Konstrukt eine neue Konformitätserklärung erstellen muss
Da eine Aggregation aus alles CE konformen Teilen, resp alles EMV konformen Teilen nicht automatisch ein CE, resp EMV konformes System ergibt, ist klar, dass man nicht per Default weitermachen darf. Es vereinfacht aber die Konformitaet.
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