Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik EMV Prüfung notwendig mit geprüftem Netzteil


von John B. (Firma: Tu Dresden) (jb0815) Benutzerseite


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Hallo Zusammen!

Ich habe eine Frage.

Ich Habe eine Maschine entwickelt, diese nach Maschinenrichtlinie 
geprüft etc pp...

Die Maschine wird Über ein Netzteil mit 24V betrieben. Dieses Netzteil 
besitzt ein CE Kennzeichen. Es muss also einer EMV Prüfung unterzogen 
wurden sein.

Jetzt meine Frage.
Muss ich jetzt noch mal eine extra Prüfung nach EMV Richtlinie mit 
Netzteil und Maschine zusammen durchführen lassen oder hat sich das für 
mich erledigt?

Ich muss vllt noch dazu sagen, dass ich eine absoluter Neulich in dem 
ganzen CE Verfahren bin :0

MfG

John

und Danke Schon mal für eure Hilfe

: Bearbeitet durch User
von Mikki M. (mmerten)


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Kommt zum einen drauf an, was der Kunde vorgibt. Wenn es ein externes 
Netzteil ist (eigenständiges Gerät), dann ist es ja nicht Bestandteil 
deiner Maschine. So "schummeln" sich ja viele Hersteller von PC Zubehör
mit externen "Wandwarzen" durch die Niederspannungsrichtlinie.

von John B. (Firma: Tu Dresden) (jb0815) Benutzerseite


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Ja, das Netzteil ist extern. Was ich noch erwähnen muss. In dem Gehäuse 
meiner Maschine ist dann ein Servomotor verbaut, welcher einen 
Pumpenkopf antreibt.

von Sascha (Gast)


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Hallo,
also externes Steckernetzteil ist ein eigenständiges Gerät, dafür gilt 
die CE, weil es nicht mehr verändert wird.
Das hat nichts mit schummeln zu tun, das ist so.
Es müsste nur noch Leitungsgeführte HF untersucht werden, weil das die 
Prüfung zum Gerät pro Port sowiso ergibt. Da bei allen Prüfungen auch 
das Netzteil dran ist würde das auch auffallen, wenn etwas nicht stimmt.

So wenn es nun ein Netzteil ist, welches eingebaut wird muss ja eh das 
ganze Gerät als solches geprüft werden. Das CE auf dem Netzteil besagt 
dann ja nur das es prinzipell soweit in Ordnung ist. Es dürfte bei der 
EMV Prüfung nicht weiter auffallen.

Problematisch ist meist immer die Surge Prüfung. Weil das so gut wie 
kein Hersteller einhält, bzw. der Prüfgrad sollte bekannt sein.

Gruß Sascha

von Route_66 (Gast)


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John B. schrieb:
> Dieses Netzteil
> besitzt ein CE Kennzeichen. Es muss also einer EMV Prüfung unterzogen
> wurden sein.

Grundsätzlich falsch!
Weder die EMV-Richtlinie noch die Niederspannungsrichtlinie enthalten 
EMV-Prüfpflichten.

Die Maschinenrichtlinie verlangt EMV-Prüfungen nur für 
Sicherheitsbauteile bzw. sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen. Das 
ist ein Netzteil nur dann, wenn ein Versagen (Ausfall, plötzliche 
Änderung der Spannung usw.) gefährlich ist, oder eine 
Sicherheitsfunktion der Maschine dann versagt.

von John B. (Firma: Tu Dresden) (jb0815) Benutzerseite


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Route_66 schreibt:
>Die Maschinenrichtlinie verlangt EMV-Prüfungen nur für
>Sicherheitsbauteile bzw. sicherheitsrelevante Teile von Steuerungen. Das
>ist ein Netzteil nur dann, wenn ein Versagen (Ausfall, plötzliche
>Änderung der Spannung usw.) gefährlich ist, oder eine
>Sicherheitsfunktion der Maschine dann versagt.

Das wäre ja spitzt, aber fallen nict alle Betriebsmittel die 
elektromagnetische Störungen verursachen können unter EMV Richtlinie?

von Heinz (Gast)


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Zum Thema CE / Konformitätserklärung:
Diese musst Du, falls Du die Maschine verkaufen  verleihen  
verschenken willst, auf jeden Fall erstellen.
Ist es aber nur eine Maschine für internen Gebrauch ( egal ob privat 
oder Firma), brauchst Du das nicht.

Sofern Du eine brauchst, und Du die Maschine mit Netzteil verkaufst, 
musst Du es als System bewerten

Du musst aber keine Prüfung machen, angenommen Du bist der Super-Profi, 
der sagt, da passt alles, weiss ich zu 100%, reicht die 
Konformitätserklärung
(Du erklärst, dass das Gerät konform zu XYZ ist) - es sind keine 
bestimmten Prüfungen / Messmittel vorgeschrieben

Selbst wenn Du eine Prüfung in einem externen Labor machen lässt - 
letztendlich haftest trotzdem Du, falls es dann doch nicht passt.

Konformitätserklärungen haben übrigens nicht nur mit Strom / 
Störstrahlung zu tun, Du musst prüfen, welche der vielen Normen für Dich 
zutreffend sind

von John B. (Firma: Tu Dresden) (jb0815) Benutzerseite


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Danke Heinz ...

Da beziehe ich mich einfach auf die Emv Richtlinie in der steht

Zitat:
"Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf:
  Betriebsmittel,   die   aufgrund   ihrer   physikalischen   Eigenschaf
ten
i)   einen    so    niedrigen    elektromagnetischen    Emissionspegel
haben  oder  in  so  geringem  Umfang  zu  elektromagneti
schen  Emissionen  beitragen,  dass  ein  bestimmungsgemä
ßer   Betrieb   von   Funk-   und   Telekommunikationsgeräten
und  sonstigen  Betriebsmitteln  möglich  ist,  und
ii)   unter   Einfluss   der   bei   ihrem   Einsatz   üblichen 
elektromag
netischen  Störungen  ohne  unzumutbare  Beeinträchtigung
betrieben  werden  können."

Quelle
http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/emv-2014-30-eg.pdf

und sage bei meiner Maschine trift das zu?!

von Jürgen D. (poster)


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Bei den klassischen Leuchtmitteln, Glühobst, kann man das sagen.
Aber bei dir ist ja ein Elektromotor verbaut, und der könnte schon 
rumfunken.

von Georg (Gast)


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John B. schrieb:
> und sage bei meiner Maschine trift das zu?!

Bei einem System mit Motor kann das garnicht zutreffen. Gemeint sind 
z.B. elektrische Heizungen, aber nur ohne Regelung.

Georg

von John B. (Firma: Tu Dresden) (jb0815) Benutzerseite


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Na super...

Wir sind jetzt aber etwas abgeschweift.

Ich habe ja immer noch die Hoffnung, da das Netzteil, welches übrigens 
kein einfaches Steckernetzteil ist sondern ein richtiger Ttravo der ja 
würde ich denken die Maschine galvanisch vom Netzt trennt, die Prüfung 
hinfällig ist?!

von Frank (Gast)


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Heinz schrieb:
> Ist es aber nur eine Maschine für internen Gebrauch ( egal ob privat
> oder Firma), brauchst Du das nicht.

Das ist nicht ganz richtig.
Was man für sich selbst baut, als Hobby für den eigenen Gebrauch 
braucht, fällt bei CE und Co hinten runter.
Aber wenn man es in der eigenen Firma verwendet muss man schon ine CE 
Erklärung erstellen.

Frank

von cassini (Gast)


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Wie die Vorredner schon gesagt haben:

Du musst eine Konformitätserklärung erstellen. Diese muss - wenn es sich 
um eine Maschine handelt - die einschlägigen Normen der 
Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie und der 
EMV-Richtlinie abdecken.

Ggf. ist bzgl. der Sicherheit auch eine Gerätenorm anwendbar, zb. wenn 
es sich um typisches Laborgerät handelt hier z.B. die EN61010-1. oder 
EN60950 bei einem TK-Gerät.

Bei der elektrischen Sicherheit gibt es sicherlich kein Problem, da Du 
ja ein externes Netzteil hast, welches CE besitzt. Hinsichtlich EMV 
würde ich maximal Abstrahlung über Antenne und ESD als notwendige 
Messungen sehen. Die Kosten sind überschaubar - liegen im dreistelligen 
Euro-Bereich.  Voraussetzung hierfür:

Du hast keine Netzkabel, keine Datenleitungen über 3m, Du bist mit der 
Leistung unter 50W (61100-3-2, 3-3).

Aber wie gesagt: Du musst diese Messungen nicht machen. Wenn Du 
überzeugt bist, dass Deine Maschine alle Forderungen der einschlägigen 
Normen erfüllt, dann braucht Du nur eine konformitätserklärung (und 
natürlich eine Betriebsanweisung) zu erstellen. Allerdings rate ich 
schon zur Durchführung der Messungen. Da gibt es so manche Überraschung.

von c-hater (Gast)


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John B. schrieb:

> Die Maschine wird Über ein Netzteil mit 24V betrieben. Dieses Netzteil
> besitzt ein CE Kennzeichen. Es muss also einer EMV Prüfung unterzogen
> wurden sein.

Nein. Ein CE-Bapperl kann im Prinzip jeder Depp auf seine Geräte 
klatschen und zwar ohne je irgendeine ernsthafte Prüfung daran 
vorgenommen zu haben.

Und außerhalb der Reichweite der deutschen bzw. europäischen Justiz muss 
er praktisch nix befürchten, wenn das Bapperl zu Unrecht auf den Geräten 
klebt. Schlimmstenfalls darf er nicht mehr in die EU exportieren. Da 
lacht der drüber und macht einfach eine neue Briefkastenfirma mit einem 
anderen Namen auf und verkauft den gleichen Schrott dann darüber.

Wenn man allerdings das Pech hat, innerhalb der Reichweite der Justiz zu 
residieren, was glaubst du wohl, bei wem der Kunde bei Problemen auf der 
Matte steht? Zumal dann, wenn er das Zeug als Gesamtlösung gekauft hat 
und zu Recht fordert, dass es als Gesamtlösung korrekt arbeitet und alle 
Vorschriften einhält?

Da solltest du mal drüber nachdenken...

von Felix (Gast)


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Wenn die Leistungselektronik mit dem Motor ein CE Zeichen hat, dann ist 
es schon einfacher. Wichtig ist hier dass alle Hinweise des Herstellers
eingehalten wird. (Z.B. Abgeschirmte Motorleitung, Länge nicht 
überschritten usw.)

Felix

von Heinz (Gast)


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Frank schrieb:

>Das ist nicht ganz richtig.
>Was man für sich selbst baut, als Hobby für den eigenen Gebrauch
>braucht, fällt bei CE und Co hinten runter.
>Aber wenn man es in der eigenen Firma verwendet muss man schon ine CE
>Erklärung erstellen.

Genau diesen Sachverhalt haben wir mit der Bundesnetzagentur diskutiert 
- ganz klare Aussage: Innerhalb der Firma braucht man keine 
Konformitätserklärung, gibt kein Unterschied ob privat oder innerhalb 
eines Gewerbes, sofern das Teil nur intern benutzt.
Die Richtlinien muss es natürlich trotzdem erfüllen

Und nochmal zum ursprünglichen Thema mit dem Netzteil - es reicht auf 
keinen Fall das dieses für sich CE-Konform ist
Wir hatten mit der Bundesnetzagentur die Diskussion, das z.B. ein 
Fernsehhändler der eine Installation bestehend aus DVD-Player, Fernseher 
und HDMI-Kabel verkauft und installiert, für dieses Konstrukt eine neue 
Konformitätserklärung erstellen muss

von Pandur S. (jetztnicht)


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Da eine Aggregation aus alles CE konformen Teilen, resp alles EMV 
konformen Teilen nicht automatisch ein CE, resp EMV konformes System 
ergibt, ist klar, dass man nicht per Default weitermachen darf. Es 
vereinfacht aber die Konformitaet.

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