Hallo alle miteinander, ich wollte gestern meinen Herd anschliessen und bin schnell an die Grenzen des mir bekannten gestossen. Die vermeidliche Starkstromdose hat beinhaltet 4 Leiter (braun, schwarz, blau und gelb/gruen). Nach meiner Recherche ist das ein altes TNC System wo der PE und Nullleiter auf einer Ader liegen, allerdings hat meine Ader weder ein blaues Ende, noch hat sie den vorgegebenen Querschnitt von 10qmm. Muss ich meiner Vermieterin jetzt erzaehlen, dass das nicht Normgerecht ist? Liege ich irgendwo voellig falsch und habe eine merkwuerdige Art der 230V Dose? Wuerde mich sehr ueber eure Hilfe freuen. Gruss, Icke
Icke_Wa schrieb: > Nach meiner Recherche ist das ein altes TNC System wo der PE und > Nullleiter auf einer Ader liegen, Wie kommst du zu dieser Auffassung?
Icke_Wa schrieb: > vorgegebenen Querschnitt von 10qmm Warum 10qmm? Du möchtest vermutlich keinen Unterverteiler setzen...
Könnte auch Drehstrom mit nur 2 Phasen sein, bzw sich zumindest von 3phasen TNC auf 2phasen TNS umrüsten lassen. Viele Herde lassen sich 2phasig betreiben.
Icke_Wa schrieb: > Muss ich meiner > Vermieterin jetzt erzaehlen, dass das nicht Normgerecht ist? es entspricht nur nicht der aktuellen Norm. PEN war eine auch eine Zeit lang eine gültige Norm.
Lass es bitte von einem elektriker machen. Ist nicht böse gemeint nur dir scheint die Erfahrung und das nötige Equipment an Messgeräten zu fehlen..ansonsten hättest du es einmal durchgemessen und wüsstest was du da vor dir hast..
Icke_Wa schrieb: > Die vermeidliche Starkstromdose hat > beinhaltet 4 Leiter (braun, schwarz, blau und gelb/gruen). Nach meiner > Recherche ist das ein altes TNC System wo der PE und Nullleiter auf > einer Ader liegen, Wann wurde die Elektroinstallation denn gemacht? Zwischen 1966 und 1973 würde deine Vermutung passen. Miss doch einfach die Spannungen zwischen den verschiedenen Leitern, aber nicht mit einem DMM, sondern einem zweipoligen Spannungsprüfer ala Duspol.
Flip schrieb: > statt zu raten. Da muss man nicht raten. Da braucht man nur einen 2 pol. Spannungsprüfer. Falls sich rausstellt dass nur auf braun und schwarz eine Phase liegt und auf blau nicht, dann kann man durchklingeln ob blau mit grüngelb verbunden ist. Ansonsten wird wahrscheinlich auf blau die 3. Phase liegen und grün/gelb ist der PEN.
Die Installation ist mit Sicherheit einige Jahre alt (um die 40 soweit ich weiss) Mein Messkram ist in irgendwelchen tiefen Kisten verbuddelt, werde aber heute was von der Arbeit mitnehmen, bin mir aber recht sicher, dass ichda einen PEN habe. Was den 10qmm Querschnitt angeht, habe ich mich zuerst auch argh gewundert und mittlerweile auch bemerkt, dass diese Vorderung nicht fuer meien Kueche gilt ^^ Danke an die Schreiberlinge der konstruktiven Kommentare!
Konstruktiv wäre es, dir keine Hilfe zu geben. Was du als Laie machst ist Lebensgefährlich - für dich und jeden der diesen Herd benutzt. Und wenn es brennt auch noch für andere. Warum bildet sich jeder ein, mit Elektrik umgehen zu können?! Das ist nicht umsonst ein anerkannter Lehrberuf mit Prüfung vor der Kammer!
ohmygosh schrieb: > Was du als Laie machst > ist Lebensgefährlich - für dich und jeden der diesen Herd benutzt. Ja klar, weil 4 Kabel anklemmen ist 100mal gefährlicher als 2 oder 3. für ne Deckenleuchte. Die meisten Unfälle im Haushalt (auch schwere) passieren bei Hausarbeiten. Ich nehme an daß du zum Putzen und kochen auch eine gelernte Putzkraft und einen Koch beschäftigst. Ich bin weiss Gott einer der rechtzeitig ruft: "Vorsicht!", aber das Problem kann man ja wohl auch noch als Amateur lösen, solange man weiss wie man Sicherungen ausschaltet/ausdreht und wie man messen kann ob auf einem Kabel 230V liegen.
Hast du mal in eine Anleitung von einer Deckenlampe geschaut? Dort steht geschrieben, dass auch solche Arbeiten von Fachkräften zu erledigen sind. Geschieht dies nicht und es passiert etwas auf Grund einer nicht fachgerechten Installation zahlt keine Versicherung. Solche Hinweise habe ich auf einer Gurke noch nicht gefunden. Deine Beispiele sind also nicht nur dumm sondern auch wenig sachdienlich.
ohmygosh schrieb: > Hast du mal in eine Anleitung von einer Deckenlampe geschaut? Dort steht > geschrieben, dass auch solche Arbeiten von Fachkräften zu erledigen > sind. Geschieht dies nicht und es passiert etwas auf Grund einer nicht > fachgerechten Installation zahlt keine Versicherung. falsch: http://www.immoscout24.ch/de/c/d/immobilien-magazin/darf-ich-lampen-selbst-montieren?a=3031 [...] Wer darf Lampen montieren? Als Laie dürfen Sie Lampen nur in von Ihnen bewohnten Wohn- oder dazugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren. Ausserdem gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: •die Spannung darf höchstens 230 Volt betragen •der Stromkreis muss mit einer Sicherung geschützt sein •der Stromkreis (Lampe und Steckdose) muss einphasig sein [...]
ohmygosh schrieb: > Geschieht dies nicht und es passiert etwas auf Grund einer nicht > fachgerechten Installation zahlt keine Versicherung. Zeige mir dazu bitte ein Referenzurteil. Das steht in den Anleitungen weil die Firmen in 50 Länder incl. USA exportieren und sich absichern. Es gibt tatsächlich Länder, da darfst du Elektrik nicht selbst installieren, Deutschland gehört da nicht dazu. ohmygosh schrieb: > nur dumm Danke, aber die Beleidigung darf ich gerne zurückgeben. Wer keine Argumente hat ... ohmygosh schrieb: > nicht fachgerechten Installation Davon war nie die Rede, aber dass du dem TO nicht mal zutraust 3 (oder 4) Kabel richtig anzuklemmen passt gut in das Bild das du hier abgibst. Da er aber weiss was ein PEN ist und was ein TNC System, traue ich ihm sowas durchaus zu, die Frage ist weisst du überhaupt um was es in dem Thread geht? ohmygosh schrieb: > Solche Hinweise habe ich auf einer Gurke noch nicht gefunden Aber auf dem Messer. Ach übrigens, nicht vorne und hinten beim Lötkolben verwechseln SCNR
Um dich nicht noch mehr zu demütigen zitiere ich nun mal den ZVEH: >>In Deutschland ist es Laien gar nicht erlaubt, elektrische Anlagen, die an >>das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu >>errichten, zu ändern oder instand zu setzen soviel dazu. Die rechtslage ist eindeutig, da benötigen wir keinerlei >>Referenzurteile Ja: Ich weiß worum es geht und: >>nur dumm jetzt ist der Ball wieder in deiner Hand ;-)
Nagut, ich lege nochmal ne schippe drauf, weil ich gerede das entsprechende GESETZ im BGB gefunden habe: "Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert und geändert werden." Nachzulesen unter AVBEltV § 12
Erstens hat jeder, der am öffentlichen Netz hängt, unterschrieben, dass nur eingetragen Betriebe an der Installation arbeiten dürfen. Wenn für Herde keine Steckverbindung da ist, ist der Anschluss eine Installationsarbeit. Wenn es eine Mietwohnung ist, steht gerne auch was im Mietvertrag zum Thema Basteleien durch den Mieter. Drittens gab es gerade mit Herden auch nach dem zunehmenden Einsatz von FI Schaltern tödliche Unfälle. Und wer nicht fähig ist, ohne - teils falsche -Forenratschläge die Lage vor Ort sicher zu überblicken, der sollte die Finger von Sachen lassen, die er nicht kann und die gefährlich sind.
Der Andere schrieb: > Ja klar, weil 4 Kabel anklemmen ist 100mal gefährlicher als 2 oder 3. > für ne Deckenleuchte. Wo werden hier Kabel angeklemmt? Und dann gleich vier? @Der Andere: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Die erste Frage wäre doch, wieviele Sicherungen in der Unterverteilung für den Herd vorgesehen sind. Es kann durchaus sein, das nur 2 Phasen an den Herd geschickt werden und gar nicht alle 3. Dann wäre die Belegung der Herdanschlussdose mit den vorhandenen Farben leicht und völlig normgerecht (N PE getrennt). Wie oben schon gesagt kann man bestens mit einem Duspol testen.
ohmygosh schrieb: > Nachzulesen unter AVBEltV § 12 Ja nur leider ist AVBEltV § 12 nicht mehr gültig. Es gilt nun Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) Dort steht in § 13,(2)5: "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten." Es gilt aber immer ³ 13,(2)2 § 13 Elektrische Anlage § 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert (1) 1Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. 2Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. 3Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich. (2) 1Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. 2Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. 3In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. 4Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. 5Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. 6Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. 7Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. 8Sofern die CE-Kennzeichnung nicht vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. 9Materialien und Geräte, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. 10Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Ob das Verbrauchernetz TNC oder TNS ist/sein soll bestimmen die TAB des örtlichen Netzbetreibers. Dort kann auch ausdrücklich TNC vorgeschrieben sein, wenn z.B. in Gegenden mit trockenen, mineralarmen Böden der Erdschleifenwiderstandbzw. korrekt die Erdschleifenimpedanz mit Erdungstab/Kreuz-/Fundamenterder zu hochohmig ist.
HVV schrieb: > Dort kann auch ausdrücklich TNC vorgeschrieben > sein, wenn z.B. in Gegenden mit trockenen, mineralarmen Böden der > Erdschleifenwiderstandbzw. korrekt die Erdschleifenimpedanz mit > Erdungstab/Kreuz-/Fundamenterder zu hochohmig ist. kaum, dann wird es maximal ein TN-C-S werden. Nur TN-C dürfte nicht mehr zugelassen sein für Endkundenstromkreise.
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