Starkstrom TNC ohne korrekten PEN

Gast #4645450
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Hallo alle miteinander,

ich wollte gestern meinen Herd anschliessen und bin schnell an die 
Grenzen des mir bekannten gestossen. Die vermeidliche Starkstromdose hat 
beinhaltet 4 Leiter (braun, schwarz, blau und gelb/gruen). Nach meiner 
Recherche ist das ein altes TNC System wo der PE und Nullleiter auf 
einer Ader liegen, allerdings hat meine Ader weder ein blaues Ende, noch 
hat sie den vorgegebenen Querschnitt von 10qmm. Muss ich meiner 
Vermieterin jetzt erzaehlen, dass das nicht Normgerecht ist? Liege ich 
irgendwo voellig falsch und habe eine merkwuerdige Art der 230V Dose? 
Wuerde mich sehr ueber eure Hilfe freuen.

Gruss,

Icke
Gast #4645472
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Lass es bitte von einem elektriker machen. Ist nicht böse gemeint nur 
dir scheint die Erfahrung und das nötige Equipment an Messgeräten zu 
fehlen..ansonsten hättest du es einmal durchgemessen und wüsstest was du 
da vor dir hast..
Gast #4645484
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Icke_Wa schrieb:
> Die vermeidliche Starkstromdose hat
> beinhaltet 4 Leiter (braun, schwarz, blau und gelb/gruen). Nach meiner
> Recherche ist das ein altes TNC System wo der PE und Nullleiter auf
> einer Ader liegen,

Wann wurde die Elektroinstallation denn gemacht? Zwischen 1966 und 1973 
würde deine Vermutung passen. Miss doch einfach die Spannungen zwischen 
den verschiedenen Leitern, aber nicht mit einem DMM, sondern einem 
zweipoligen Spannungsprüfer ala Duspol.
Gast #4645497
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Flip schrieb:
> statt zu raten.

Da muss man nicht raten. Da braucht man nur einen 2 pol. 
Spannungsprüfer.
Falls sich rausstellt dass nur auf braun und schwarz eine Phase liegt 
und auf blau nicht, dann kann man durchklingeln ob blau mit grüngelb 
verbunden ist.
Ansonsten wird wahrscheinlich auf blau die 3. Phase liegen und grün/gelb 
ist der PEN.
Gast #4645568
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Die Installation ist mit Sicherheit einige Jahre alt (um die 40 soweit 
ich weiss) Mein Messkram ist in irgendwelchen tiefen Kisten verbuddelt, 
werde aber heute was von der Arbeit mitnehmen, bin mir aber recht 
sicher, dass ichda einen PEN habe. Was den 10qmm Querschnitt angeht, 
habe ich mich zuerst auch argh gewundert und mittlerweile auch bemerkt, 
dass diese Vorderung nicht fuer meien Kueche gilt ^^

Danke an die Schreiberlinge der konstruktiven Kommentare!
Gast #4645588
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Konstruktiv wäre es, dir keine Hilfe zu geben. Was du als Laie machst 
ist Lebensgefährlich - für dich und jeden der diesen Herd benutzt.
Und wenn es brennt auch noch für andere. Warum bildet sich jeder ein, 
mit Elektrik umgehen zu können?! Das ist nicht umsonst ein anerkannter 
Lehrberuf mit Prüfung vor der Kammer!
Gast #4645613
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ohmygosh schrieb:
> Was du als Laie machst
> ist Lebensgefährlich - für dich und jeden der diesen Herd benutzt.

Ja klar, weil 4 Kabel anklemmen ist 100mal gefährlicher als 2 oder 3. 
für ne Deckenleuchte.
Die meisten Unfälle im Haushalt (auch schwere) passieren bei 
Hausarbeiten. Ich nehme an daß du zum Putzen und kochen auch eine 
gelernte Putzkraft und einen Koch beschäftigst.

Ich bin weiss Gott einer der rechtzeitig ruft: "Vorsicht!", aber das 
Problem kann man ja wohl auch noch als Amateur lösen, solange man weiss 
wie man Sicherungen ausschaltet/ausdreht und wie man messen kann ob auf 
einem Kabel 230V liegen.
Gast #4645761
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Hast du mal in eine Anleitung von einer Deckenlampe geschaut? Dort steht 
geschrieben, dass auch solche Arbeiten von Fachkräften zu erledigen 
sind. Geschieht dies nicht und es passiert etwas auf Grund einer nicht 
fachgerechten Installation zahlt keine Versicherung.
Solche Hinweise habe ich auf einer Gurke noch nicht gefunden. Deine 
Beispiele sind also nicht nur dumm sondern auch wenig sachdienlich.
Gast #4645766
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ohmygosh schrieb:
> Hast du mal in eine Anleitung von einer Deckenlampe geschaut? Dort steht
> geschrieben, dass auch solche Arbeiten von Fachkräften zu erledigen
> sind. Geschieht dies nicht und es passiert etwas auf Grund einer nicht
> fachgerechten Installation zahlt keine Versicherung.

falsch:

http://www.immoscout24.ch/de/c/d/immobilien-magazin/darf-ich-lampen-selbst-montieren?a=3031
[...]
Wer darf Lampen montieren?

Als Laie dürfen Sie Lampen nur in von Ihnen bewohnten Wohn- oder 
dazugehörigen Nebenräumen montieren und demontieren. Ausserdem gelten 
zusätzlich folgende Bestimmungen:
•die Spannung darf höchstens 230 Volt betragen
•der Stromkreis muss mit einer Sicherung geschützt sein
•der Stromkreis (Lampe und Steckdose) muss einphasig sein
[...]
Gast #4645778
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ohmygosh schrieb:
> Geschieht dies nicht und es passiert etwas auf Grund einer nicht
> fachgerechten Installation zahlt keine Versicherung.

Zeige mir dazu bitte ein Referenzurteil. Das steht in den Anleitungen 
weil die Firmen in 50 Länder incl. USA exportieren und sich absichern.

Es gibt tatsächlich Länder, da darfst du Elektrik nicht selbst 
installieren, Deutschland gehört da nicht dazu.

ohmygosh schrieb:
> nur dumm

Danke, aber die Beleidigung darf ich gerne zurückgeben. Wer keine 
Argumente hat ...

ohmygosh schrieb:
> nicht fachgerechten Installation
Davon war nie die Rede, aber dass du dem TO nicht mal zutraust 3 (oder 
4) Kabel richtig anzuklemmen passt gut in das Bild das du hier abgibst.
Da er aber weiss was ein PEN ist und was ein TNC System, traue ich ihm 
sowas durchaus zu, die Frage ist weisst du überhaupt um was es in dem 
Thread geht?

ohmygosh schrieb:
> Solche Hinweise habe ich auf einer Gurke noch nicht gefunden

Aber auf dem Messer. Ach übrigens, nicht vorne und hinten beim Lötkolben 
verwechseln
SCNR
Gast #4645819
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Um dich nicht noch mehr zu demütigen zitiere ich nun mal den ZVEH:
>>In Deutschland ist es Laien gar nicht erlaubt, elektrische Anlagen, die an >>das 
öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu >>errichten, zu 
ändern oder instand zu setzen


soviel dazu. Die rechtslage ist eindeutig, da benötigen wir keinerlei 
>>Referenzurteile

Ja: Ich weiß worum es geht
und:

>>nur dumm

jetzt ist der Ball wieder in deiner Hand ;-)
Gast #4645823
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Nagut, ich lege nochmal ne schippe drauf, weil ich gerede das 
entsprechende GESETZ im BGB gefunden habe:
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur 
durch einen in ein Installateurverzeichnis eines 
Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den 
Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder 
behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der
Technik errichtet, erweitert und geändert werden."

Nachzulesen unter AVBEltV § 12
Gast #4646027
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Erstens hat jeder, der am öffentlichen Netz hängt, unterschrieben, dass 
nur eingetragen Betriebe an der Installation arbeiten dürfen. Wenn für 
Herde keine Steckverbindung da ist, ist der Anschluss eine 
Installationsarbeit.

Wenn es eine Mietwohnung ist, steht gerne auch was im Mietvertrag zum 
Thema Basteleien durch den Mieter.

Drittens gab es gerade mit Herden auch nach dem zunehmenden Einsatz von 
FI Schaltern tödliche Unfälle.

Und wer nicht fähig ist, ohne - teils falsche -Forenratschläge die Lage 
vor Ort sicher zu überblicken, der sollte die Finger von Sachen lassen, 
die er nicht kann und die gefährlich sind.
(Firma: matzetronics) #4646145
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Die erste Frage wäre doch, wieviele Sicherungen in der Unterverteilung 
für den Herd vorgesehen sind.
Es kann durchaus sein, das nur 2 Phasen an den Herd geschickt werden und 
gar nicht alle 3. Dann wäre die Belegung der Herdanschlussdose mit den 
vorhandenen Farben leicht und völlig normgerecht (N PE getrennt).

Wie oben schon gesagt kann man bestens mit einem Duspol testen.
Gast #4646152
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ohmygosh schrieb:
> Nachzulesen unter AVBEltV § 12

Ja nur leider ist AVBEltV § 12 nicht mehr gültig. Es gilt nun

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen 
Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung 
(Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Dort steht in  § 13,(2)5: "Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen 
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der 
Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten."

Es gilt aber immer ³ 13,(2)2

§ 13 Elektrische Anlage

§ 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) 1Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und 
Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung 
(Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber 
verantwortlich. 2Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht 
im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. 3Hat der Anschlussnehmer die 
Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur 
Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich.

(2) 1Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. 2Um dies 
zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser 
Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und 
behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln 
der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. 
3In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 
Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. 4Die Arbeiten 
dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein 
Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des 
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das 
Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden 
fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten 
abhängig machen. 5Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen 
Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der 
Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. 6Es 
dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 
49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein 
anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. 7Die Einhaltung der 
Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene 
CE-Kennzeichnung vorhanden ist. 8Sofern die CE-Kennzeichnung nicht 
vorgeschrieben ist, wird dies auch vermutet, wenn die Materialien oder 
Geräte das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, insbesondere das 
VDE-Zeichen oder das GS-Zeichen. 9Materialien und Geräte, die in einem 
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Türkei oder einem 
Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation, der 
Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, 
rechtmäßig hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind und die 
den technischen Spezifikationen der Zeichen im Sinne des Satzes 8 nicht 
entsprechen, werden einschließlich der von den vorgenannten Staaten 
durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, 
wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau gleichermaßen dauerhaft 
erreicht wird. 10Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der 
Arbeiten zu überwachen.
Gast #4646153
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Ob das Verbrauchernetz TNC oder TNS ist/sein soll bestimmen die TAB des 
örtlichen Netzbetreibers. Dort kann auch ausdrücklich TNC vorgeschrieben 
sein, wenn z.B. in Gegenden mit trockenen, mineralarmen Böden der 
Erdschleifenwiderstandbzw. korrekt die Erdschleifenimpedanz mit 
Erdungstab/Kreuz-/Fundamenterder zu hochohmig ist.
Gast #4646166
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HVV schrieb:
> Dort kann auch ausdrücklich TNC vorgeschrieben
> sein, wenn z.B. in Gegenden mit trockenen, mineralarmen Böden der
> Erdschleifenwiderstandbzw. korrekt die Erdschleifenimpedanz mit
> Erdungstab/Kreuz-/Fundamenterder zu hochohmig ist.

kaum, dann wird es maximal ein TN-C-S werden. Nur TN-C dürfte nicht mehr 
zugelassen sein für Endkundenstromkreise.

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