Andreas S. schrieb:
> 2. Deine Arbeit ließe sich patentieren. Dann könntest Du Deinem
> Arbeitgeber
> diese sog. Erfindung anzeigen, woraufhin ggf. die Regelungen gemäß
> dem
> Arbeitgebererfindergesetz griffen.
Hallo,
Zu 1.& 4.
Der typische Klassiker.
Generell jeder Thread, welcher etwas merkwürdig anmutet, muss pauschal
ein Troll-Thread sein.
Statistisch wirst du mit der Methode vermuttlich gar nicht so schlecht
liegen.
Genause wie man bei einem "Multiple Choice Test" nur Anzwort 3 von 5
Antworten ankreuzt, weil man dann statistisch immernoch eine vier
kriegen müsste.
Zu 2.
Ist in den meisten Verträgen bereits abgesichert.
Wenn das Patent mit den Mitteln und während der Arbeitszeit entwickelt
und ausgeabeitet wurde, erhebt der Arbeitgeber Anspruch an das Patent,
sofern es für ihn wirtschaftlich von Interesse ist.
Wenn sich das Patent sowieso auf das Projekt bezieht, ist die das
sowieso egal. Dann gehört es der Firma ja bereits.
Zu 3.
Die meisten Arbeitgeber sehen es tatsächlich so.
ich habe es auch noch nie erlebt, dass man prozentual an einem Gewinn
eines Projektes beteiligt wurde.
Genausoweinig kenne ich Leute, bei denen es so war.
Wobei man ich aber wenigestens schon mal von einer einmaligen
Firmengewinnbeteiligung gehört hatte (antike Legenden ^^)
Die würde dann vermutlich aber weit unter 0,5% liegen und sich dann auf
alle AN beziehen.
Gruß
Migelchen