Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Anspruch auf Parkplatz, Umkleideraum und Kaffeküchenbenutzung?


von S. (Gast)


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Hi.

Irgendwie fühle ich mich ungerecht behandelt da in der Firma die Leute 
unterschiedliche Rechte haben.

Ich arbeite bei einer Firma, wo es einen Firmenparkplatz gibt.
Für Bereichsleiter, Führungskräfte und Geschäftsführung sind dort extra 
Parkplätze reserviert.
Für das "Fußvolk" sind keine reserviert.
Es gibt aber einige Mitarbeiter ohne besondere Funktion, teilweise sogar 
schon Azubis, und Aushilfskräfte die dort auch parken dürfen. Einige 
haben eine Parkkarte bekommen, bei anderen wird es stillschweigend 
geduldet.

Als ich mich letztens auf den Firmenparkplatz stellte, wurde ich 
aufgefordert, mein Fahrzeug zu entfernen und den Firmenparkplatz nicht 
mehr mit privat-KFz zu befahren.

Das geht wahrscheinlich nach Nasenfaktor. Denn hauptsächlich bei den 
Frauen wird es zumindest geduldet.

Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Parkplatz, wenn es bei 
einigen anderen auch geduldet wird?


2. Umkleideraum.
Es gibt in der Firma einen Umkleideraum mit Spinden und Schließfächern.
Hier ist es so, dass jeder, der kein eigenes Büro hat, die Möglichkeit 
hat, seine persönlichen Sachen wegzuschließen und sich umzuziehen.
Leider sind nicht genug Fächer da. Die Zuteilung erflogt hier auch 
überwiegend willkürlich und stark nach Nasenfaktor. Die anderen müssen 
ihre Sachen entweder unabgeschlossen stehen lassen, oder es im Auto 
lassen.

Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Schließfach?

3. Kaffeeküche
In der Firma gibt es eine Kaffeeküche. Mit kostenfreien Getränken wie 
z.B. Sprudelwasser oder Kaffee. Und es gibt die Möglichkeit, sich ein 
Essen in der Mikrowelle warm zu machen etc.
Auch diese Kaffeeküche darf nur nach Erlaubnis genutzt werden.
Hier wird auch viel nach Nasenfaktor vom jeweiligen Vorgesetzten die 
Erlaubnis vergeben die Kaffeeküche zu nutzen.

Darf die Firma das?

von Rick M. (rick-nrw)


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S. schrieb:
> Darf die Firma das?

JA!

Parkplatz:
Warum, Du kannst doch irgendwo anders parken.
Extra Parkplätze für leitende Angestellte ist doch auch normal.

Umkleideraum: Musst Du Dich umziehen, Blaumann etc.?
Falls nein, warum Umkleideraum?

Kaffeeküche:
Mit Erlaubnis, was ist das für eine Firma.
Hast Du denn mal lieb und nett nach einer Erlaubnis gefragt?
Vielleicht geht es auch nur darum, sich an der Einrichtung zu 
beteiligen, sprich Wasserkocher, Kaffeemaschine, Mikrowelle, 
Kaffeepulver/bohnen, ...

Kostenlose Getränke, Kaffee, ...
In der letzten Firma gab es einen Wasserspender, kostenfrei.
Kaffee gab es in einer Firma mal kostenfrei.

von D. I. (Gast)


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Insofern, dass es sich nicht um einen Trollbeitrag handelt:

S. schrieb:
> Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Parkplatz, wenn es bei
> einigen anderen auch geduldet wird?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung?

S. schrieb:
> Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Schließfach?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung?

S. schrieb:
> Darf die Firma das?

Was steht in deinem Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung?

Damit weißt du was möglich ist. Es ist nicht unüblich, dass manche 
Mitarbeiter mehr bekommen als andere, schließlich sind wir ja nicht im 
Sozialismus.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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S. schrieb:
> Es gibt aber einige Mitarbeiter

...die hier keine Mittagspause machen können,
wenn es sich ergibt dass Ihr angestammter Sitzplatz besetzt ist.

man schafft es auch einfach nicht, sich an einen andern Tisch zu setzen,
auch wenn dieser in der Zwischenzeit gänzlich frei wurde.

von Wurzelpeter (Gast)


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www.stepstone.de

Da kannst du gleich loslegen

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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S. schrieb:
> Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Parkplatz, wenn es bei
> einigen anderen auch geduldet wird?
Nein.

> Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf ein Schließfach?
Nein.

> Darf die Firma das?
Sehr, sehr wahrscheinlich: Ja.

> Irgendwie fühle ich mich ungerecht behandelt da ... die Leute
> unterschiedliche Rechte haben.
Herzlich willkommen auf der Erde! Denn wenn du sowas jetzt erst 
bemerkst, musst du von einem anderen Planeten kommen.

Ein Vorschlag: geh doch zu einer anderen Firma.
Du wirst sehen: dort ist es anders und trotzdem irgendwie gleich...

: Bearbeitet durch Moderator
von Pandur S. (jetztnicht)


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Kaffe nur mit Erlaubnis ? Dann nimm doch mal die Maschine von zuhause 
mit und lass sie im Buero laufen, einmal pro Stunde. Ob sie jetzt 
elektrisch mit Mahlwerk oder eine Sabber-Espressomaschine auf einem 
Benzinkocher ist, macht erst mal wenig Unterschied.

von Ulster (Gast)


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Wenn das kein Trollbeitrag ist: Hast du schon einmal darüber 
nachgedacht, dass man dich 'mobben' möchte? Was sagen Betriebsrat & 
Gewerkschaft dazu?

von D. I. (Gast)


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Ulster schrieb:
> Was sagen Betriebsrat &
> Gewerkschaft dazu?

5€, dass es weder das eine noch das andere in der Firma gibt :)

von Der Andere (Gast)


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Komm zu uns, da gibts 3 mal pro Woche Obstkörbe, fast jeden Tag diverse 
Schokoriegel und auch Klebegetränke wie Apfelschorle, Limo, Cola etc. 
umsonst.
Ausserdem bringt (fast) jeder Mitarbeiter am/nach seinem Geburtstag 
mehrere Bleche Kuchen mit. Bei über 100 Mitarbeitern steht da im Schnitt 
2x pro Woche was da.
Kaffee und diverse Sorten Mineralwasser gibts sowiso umsonst.

Mutterfirma kommt ursprünglich aus dem Silicon Valley.

von Ulster (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Komm zu uns, da gibts 3 mal pro Woche Obstkörbe, fast jeden Tag diverse
> Schokoriegel und auch Klebegetränke wie Apfelschorle, Limo, Cola etc.
> umsonst.
> Ausserdem bringt (fast) jeder Mitarbeiter am/nach seinem Geburtstag
> mehrere Bleche Kuchen mit. Bei über 100 Mitarbeitern steht da im Schnitt
> 2x pro Woche was da.
> Kaffee und diverse Sorten Mineralwasser gibts sowiso umsonst.
>
> Mutterfirma kommt ursprünglich aus dem Silicon Valley.

Wenn ich raten darf: Ihr seit eine Referenzgruppe der Weight-Watchers.

von Der Andere (Gast)


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Ulster schrieb:
> Ihr seit eine Referenzgruppe der Weight-Watchers.

:-)

Das mit den Schokoriegeln ist echt ein Problem. Da fällts schwer zu sich 
selbst nein zu sagen.

Das ganze Zeugs gibts wirklich, Kehrseite der Medallie ist halt 
amerikanische Mutter (übernommen), mittelmäßige Gehälter, kein 
Betriebsrat aber relativ gutes Betriebsklima. Und (bisher) kein 
Abteilungsdenken und rel. flache Hierarchien.

von an den anderen (Gast)


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Hört sich an wie HP?

von Inkognito (Gast)


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S. schrieb:
> Für Bereichsleiter, Führungskräfte und Geschäftsführung sind dort extra
> Parkplätze reserviert.

Da wird wohl das Hausrecht des Eigentümers greifen der auf seinem Grund
und Boden fast machen kann was er will. Wenn der Platz ohnehin begrenzt
ist, können hier auch Belegungsprivilegien vergeben werden. Auch Verbote
sind möglich. Das muss aber verkündet und braucht auch nicht
begründet werden. Es steht jedem Mitarbeiter frei sich um Privilegien
zu bemühen, aber solange man nicht einen Rechtsanspruch, wie z.B. eine
Behinderung, hat kann der Eigentümer damit machen was er will. In dem
Fall ist er auch nicht an die gesetzliche Gleichbehandlung gebunden, 
insbesondere wenn die Ressourcen begrenzt sind.

> Für das "Fußvolk" sind keine reserviert.

Ein Fußgänger braucht ja auch keinen Parkplatz.;-b

> Es gibt aber einige Mitarbeiter ohne besondere Funktion, teilweise sogar
> schon Azubis, und Aushilfskräfte die dort auch parken dürfen. Einige
> haben eine Parkkarte bekommen, bei anderen wird es stillschweigend
> geduldet.

Kommt eben auf die Verhältnisse an. Kann doch sein das ein Azubi
Angehöriger eines leitenden Angestellten ist. Oft kennt man ja
die komplexen Beziehungen untereinander gar nicht. Manchmal haben
selbst Azubis eine Behinderung die ihnen lange Wege unzumutbar machen.
Wenn die Firma mit wenigen eine Betriebsvereinbarung trifft, muss
das nicht anderen verkündet werden. Da kann dann schon rein
sensorisch eine Unstimmigkeit auftreten, die man nicht versteht.

S. schrieb:
> 2. Umkleideraum.
Ich bin nicht sicher, aber wenn die Tätigkeit einen Kleidungswechsel
erfordert, muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit dazu und zwar nach 
Geschlechtern getrennt anbieten. Tut er das nicht, kann man folgenlos
kündigen was dann keine Konsequenzen bei den Arbeitsbehörden haben
dürfte, aber Vorsicht, denn das könnte eine Ermessensentscheidung sein.
Die Unzumutbarkeit sollte da schon nachvollziehbar gut begründet sein.
Ob ein abschließbarer Schrank bereitgestellt werden muss, müsste aus
der Arbeitsstättenverordnung hervorgehen. Wenn nicht, dann ist das auch
nicht vorgeschrieben.

S. schrieb:
> 3. Kaffeeküche

Gewöhnlich denke ich da an die Arbeitsstättenverordnung wo auch
Sozialräume geregelt sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsst%C3%A4ttenverordnung_%28Deutschland%29
Wenn Arbeitsräume zum Einnahmen von Pausenmahlzeiten (Pausen sind 
gesetzlich vorgeschrieben) geeignet, bzw. geduldet sind, brauchts 
gewöhnlich keinen extra Pausenraum. Allerdings behält sich die 
Gewerbeaufsicht meist ein Mitspracherecht vor, dass zu prüfen, so das
es jedem Arbeitgeber weniger Erklärungsnot einbringt, wenn er so einen
Raum vorhält. Ein Kaffeeküche ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben,
wohl aber Toiletten und Waschgelegenheiten die ab einer bestimmten 
Mitarbeiterzahl auch nach Geschlecht getrennt bereitgestellt werden
müssen. Ansonsten können Firmen machen was sie wollen, was auch durch
das Hausrecht gedeckt ist.

Oh D. schrieb:
> Kaffe nur mit Erlaubnis ? Dann nimm doch mal die Maschine von zuhause
> mit und lass sie im Buero laufen, einmal pro Stunde. Ob sie jetzt
> elektrisch mit Mahlwerk oder eine Sabber-Espressomaschine auf einem
> Benzinkocher ist, macht erst mal wenig Unterschied.

Wenn  man dich damit rein lässt. Problem wird dann sein, wenn du das
Ding wieder mitnehmen willst und der Firmenmob dann dich daran hindern
will/wird. Dann musst du nämlich das Eigentum daran beweisen können.;-b

von Axel L. (axel_5)


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Klassischer Fall für den Betriebsrat.

Gruss
Axel

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Inkognito schrieb:
> aber wenn die Tätigkeit einen Kleidungswechsel
> erfordert, muss der Arbeitgeber eine Möglichkeit dazu und zwar nach
> Geschlechtern getrennt anbieten. Tut er das nicht, kann man folgenlos
> kündigen

da möcht' ich aber nicht wissen, wie lange das wohl dauert,
vom erstmaligen Hinweis auf den Mißstand bis dass man so kündigen 
kann...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Der Andere schrieb:
> Das ganze Zeugs gibts wirklich
Allerdings ist mit 100 MA (die vermutlich zusammen angefangen haben und 
derzeit gemeinsam alt werden) dann auch die kritische Masse errreicht. 
Sobald sich die Alterstruktur mal durchmischt und/oder es mehr Leute 
werden wird das nicht mehr klappen...

von Inkognito (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Klassischer Fall für den Betriebsrat.

1.Muss erst mal einer gewählt sein.
2.Hat der bei so was vermutlich kein Mitspracherecht.

von Harald W. (wilhelms)


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Oh D. schrieb:

> Dann nimm doch mal die Maschine von zuhause
> mit und lass sie im Buero laufen,

Das ist Stromdiebstahl. Das ergibt beim ersten Mal eine
Abmahnung und beim zweiten Mal eine fristlose Kündigung.

von Harald W. (wilhelms)


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Inkognito schrieb:

>> Für das "Fußvolk" sind keine (Parkplätze) reserviert.
>
> Ein Fußgänger braucht ja auch keinen Parkplatz.

Meine Arbeitsstätte lag an einer Strasse mit Parkverbot.
Zum Glück gab es genügend Parkplätze. Ansonsten wären
morgens und abends je 1...2km Fussmarsch angesagt gewesen.

von Der Andere (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Allerdings ist mit 100 MA (die vermutlich zusammen angefangen haben und
> derzeit gemeinsam alt werden)

Nö, von den alten sind ca. 40 noch da, wir sind in den letzten 4 Jahren 
von 80 auf 140 gewachsen.
Das ganze Zeugs umsonst gibt es seit wir vor über 1 Jahr von den Amis 
übernommen wurden. Vorher gabs frei Kaffee und Wasser.
Allerdings hast du recht dass das mit dem Kuchen und dem "Zusammenhalt" 
nicht mehr ewig klappen wird, da mit ca. 140 Personen so langsam die 
kritische Masse errreicht ist.

von Axel L. (axel_5)


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Inkognito schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Klassischer Fall für den Betriebsrat.
>
> 1.Muss erst mal einer gewählt sein.
> 2.Hat der bei so was vermutlich kein Mitspracherecht.

Nee, genau bei sowas hat der ein Mitspracherecht. Läuft unter "Ordnung 
im Betrieb", ist eines der Kernrechte des Betriebsrates.

Wobei es natürlich ein paar Voraussetzungen gibt. Die Firma kann 
entscheiden, OB sie einen Betriebsparkplatz zur Verfügung stellt, 
darüber, wer den Nutzen darf und wie, hat der BR ein Mitspracherecht. 
Ähnlich für die anderen beiden Themen.

Gruss
Axel

von Jay (Gast)


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D. I. schrieb:
> 5€, dass es weder das eine noch das andere in der Firma gibt :)

Ich erhöhe auf 10 € dass es die Firma nicht gibt. Ich glaube aktueller 
Jugendsprech dafür ist "It's just a prank, bro!".

von Klartexter (Gast)


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S. schrieb:

> Irgendwie fühle ich mich ungerecht behandelt da in der Firma die Leute
> unterschiedliche Rechte haben.

> Ich arbeite bei einer Firma, wo es einen Firmenparkplatz gibt.
> Das geht wahrscheinlich nach Nasenfaktor. Denn hauptsächlich bei den
> Frauen wird es zumindest geduldet.

> 2. Umkleideraum.
> Die Zuteilung erflogt hier auch
> überwiegend willkürlich und stark nach Nasenfaktor.

> 3. Kaffeeküche
> Hier wird auch viel nach Nasenfaktor vom jeweiligen Vorgesetzten die
> Erlaubnis vergeben die Kaffeeküche zu nutzen.


Du stellst den falschen Leuten die falsche Fragen. Die Frage die du DIR 
stellen musst, ist "Warum liebt mich keiner?"

SCNR

von Jay (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Oh D. schrieb:
>
>> Dann nimm doch mal die Maschine von zuhause
>> mit und lass sie im Buero laufen,
>
> Das ist Stromdiebstahl. Das ergibt beim ersten Mal eine
> Abmahnung und beim zweiten Mal eine fristlose Kündigung.

Und oben drauf wird der Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise die 
verantwortlichen Elektrofachkraft mindestens das Fehlen einer 
keramischen Kachel zum Brandschutz und fehlender BGV A3 Prüfung 
beklagen. Zumindest wenn er was auf sich hält.

Wenn er richtig scharf ist führt er noch die Verstöße gegen die 
Vorschriften und Sicherheitshinweise des Kaffeemaschinenherstellers an, 
wie Verbot der gewerbliche Nutzung und bei Nichtgebrauch Stecker ziehen.

von Der Andere (Gast)


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Jay schrieb:
> Verbot der gewerbliche Nutzung

Wenn ich für mich eine Kaffemaschine in mein Büro bei meinem Arbeitgeber 
stelle ist das dann "gewerbliche Nutzung"?
Ich denke nein!

Jay schrieb:
> und fehlender BGV A3 Prüfung
Das ist so viel ich weiss richig.

von Oppa (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Jay schrieb:
>> und fehlender BGV A3 Prüfung
> Das ist so viel ich weiss richig.

Nee, die hat geheiratet und heisst jetzt DGUV.

von Stefan M. (derwisch)


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Wiedermal viele seltsame Antworten hier...

@TO:

Also ich finde das mehr als seltsam und schräg.
Ich habe schon in einigen Firmen gearbeitet, aber sowas habe ich noch 
nicht erlebt.

Egal ob die Firma sowas darf oder nicht, es ist schlicht eine 
Unverschämtheit.

Wenn es Sonderparkplätze für die Geschäftsführung o.ä. gibt, sind die in 
aller Regel auch so gekennzeichnet.
Ebenso Besucherparkplätze.

Wenn Dir zu Beginn Deines Arbeitsverhältinisses nicht bereits gesagt 
wurde, wo Du parken darfst und wo nicht, dann stell Dein Auto wiederholt 
auf dem Firmenparkplatz ab.
Wenn dann wieder jemand komiosch wird, frage ihn, warum du da nicht 
parken darfst.
Wenn er dann noch komischer wird, gehe zum Chef und frage den.
Der ist auch kein Gott.
Und wenn der auch seltsame Antworten gibt: kündige.
Eine Firma, die einem mit solchem Schrott die Arbeit vergrämt hat es 
nicht verdient.

Genauso mit den anderen Punkten.
Frage einfach kackdreist, was man denn machen muss um einen Spind zu 
bekommen etc.

Wenn das, so wie Du es schilderst wahr ist.... au waia, kranke Firma.

von Inkognito (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Wenn ich für mich eine Kaffemaschine in mein Büro bei meinem Arbeitgeber
> stelle ist das dann "gewerbliche Nutzung"?
> Ich denke nein!

Das ist betriebsüblicher privater Gebrauch, sofern es erlaubt oder
konkludent geduldet ist, es sei denn, die Firma oder ein Caterer
stellt das Gerät.

> Jay schrieb:
>> und fehlender BGV A3 Prüfung
> Das ist so viel ich weiss richig.

Jein, bei einem Privatgerät greift das nicht, bei Betriebsmittel schon,
aber das heißt seit kurzem auch nicht mehr BGV A3, aber ich such die
neue Bezeichnung jetzt nicht raus, weil es ja nichts dran ändert, dass 
elektrische Betriebsmittel Tournusmäßig auf Ihre Betriebssicherheit
geprüft werden müssen. Ist halt so ein Versicherungsding. Ob auch bei
so einem Privatgerät so eine Kachel verlangt werden kann, kann ich
nicht sagen. Im Schadenfall könnte die Versicherung stutzig werden.
Ich hab aber so eine Aktion von der Werksfeuerwehr meines früheren
Arbeitgebers mal erlebt, die das mit der Kachel nach eine Werksbegehung 
dann durchgezogen hatte, egal ob Privat oder Betrieblich. Die Kacheln 
haben die dann zur Verfügung gestellt.
Anlass war damals ein Brand auf dem Werksgelände, ausgelöst durch
eine Kaffeemaschine (kein -automat) und jetzt ratet mal bei wem
das war?
Genau, eine Private im Betriebsratsbüro. ;-D
Mein Wort, dass das nicht erfunden, sondern wahr ist.

von Harald W. (wilhelms)


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Jay schrieb:

> Und oben drauf wird der Sicherheitsbeauftragte beziehungsweise die
> verantwortlichen Elektrofachkraft mindestens das Fehlen einer
> keramischen Kachel zum Brandschutz und fehlender BGV A3 Prüfung
> beklagen. Zumindest wenn er was auf sich hält.
>
> Wenn er richtig scharf ist führt er noch die Verstöße gegen die
> Vorschriften und Sicherheitshinweise des Kaffeemaschinenherstellers an,
> wie Verbot der gewerbliche Nutzung und bei Nichtgebrauch Stecker ziehen.

Nun, bei unserer Kaffeemaschine, welche aus  dem "Vermögen" der
Kaffeekasse gekauft wurde, wurden obige Punkte auch bemängelt.
Daraufhin haben wir ein grösseres Alublech druntergelegt und eine
Schaltuhr nachgerüstet. Solche sicherheitstechnischen Bedenken
müssen selbstverständlich beachtet werden.

von Harald W. (wilhelms)


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Stefan M. schrieb:

> Ich habe schon in einigen Firmen gearbeitet, aber sowas habe ich noch
> nicht erlebt.

Nun, jeweils einen Punkt aus obiger Liste pro Firma gabs schon,
eine Häufung allerdings nicht.

von EGS (Gast)


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Der Andere schrieb:
> !
>
> Jay schrieb:
>> und fehlender BGV A3 Prüfung
> Das ist so viel ich weiss richig.

...und heißt nicht mehr BGV A3 ?

von Alex W. (a20q90)


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EGS schrieb:
> Der Andere schrieb:
>> !
>>
>> Jay schrieb:
>>> und fehlender BGV A3 Prüfung
>> Das ist so viel ich weiss richig.
>
> ...und heißt nicht mehr BGV A3 ?

wie ist dann die Bezeichnung?

von EGS (Gast)


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DGUV Verordnung 3

? klugscheiss mode aus

von EGS (Gast)


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Shice Auto-Korrektur

DGUV Vorschrift 3

Duck und weg...

von Inkognito (Gast)


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EGS schrieb:
> DGUV Verordnung 3

Nicht "DGUV Vorschrift 3" ?

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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Daß sich der TO so gar nicht an der Diskussion beteiligt fällt keinem 
auf?

Ihr springt aber auch über jedes Stöckchen.

Nur mal so: wenn in einer Firma mit z.B. 100MA die Benutzung der Küche 
jedesmal erlaubt werden muß, dann können die  praktisch einen 
Mitarbeiter komplett für die Freigabetätigkeit einstellen.

Aber was will man auch erwarten, wenn hier nur Schüler und Koryphäen wie 
z.B. Inkognito unterwegs sind.

von Jay (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Jay schrieb:
>> Verbot der gewerbliche Nutzung
>
> Wenn ich für mich eine Kaffemaschine in mein Büro bei meinem Arbeitgeber
> stelle ist das dann "gewerbliche Nutzung"?
> Ich denke nein!

Das hat nichts mit Denken oder Logik zu tun. Wenn der 
Sicherheitsbeauftragte das so sieht, dann sieht er das so und es lohnt 
sich nicht - weil man nicht gewinnen kann - mit ihm zu diskutieren.

Dann sucht man lieber einen neue Kaffeautomat. Es gibt sogar 
Billig-Kaffeautomaten bei denen der Hersteller in die Betriebsanleitung 
rein schreibt, dass das Gerät für die Verwendung in Büros geeignet ist. 
So etwas erweicht einen Sicherheitsbeauftragten eher.

Inkognito schrieb:

>> Jay schrieb:
>>> und fehlender BGV A3 Prüfung
>> Das ist so viel ich weiss richig.
>
> Jein, bei einem Privatgerät greift das nicht,

Die Argumentation die ich kenne ist, dass sie mit dem Einstecken Teil 
der elektrischen Anlage werden und daher geprüft werden müssen. Wem das 
Gerät gehört ist für die Prüfung egal.

Aber das mag ein Sicherheitsbeauftragter gerne anders sehen.

> Ob auch bei
> so einem Privatgerät so eine Kachel verlangt werden kann, kann ich
> nicht sagen.

Na ja, dann wird alternativ die Entfernung des Gerätes vom 
Betriebsgelände verlangt. Da ist mir die Kachel lieber.

von Jay (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Daß sich der TO so gar nicht an der Diskussion beteiligt fällt
> keinem
> auf?

Doch, mindestens zwei Schreiber haben bereits vor dir den Trollverdacht 
geäußert, du Held.

> Ihr springt aber auch über jedes Stöckchen.

Wir sind schon längst bei einem anderen Thema, der Sicherstellung der 
Kaffeeversorgung unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften aller Art. 
Da staunste, wa?

von NameVergessen (Gast)


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Wie ist das eigentlich - ab wann müssen denn die schönen Symbolaufkleber 
"heiss" verklebt werden. AUF JEDE kaffetasse ?
Oder muss für den heissen kaffe mit dem giftigen koffein erstmal eine 
Gefährdungsbeurteilung geschrieben werden...
Ich geh mir jetzt nen Kaffee kochen.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>Doch, mindestens zwei Schreiber haben bereits vor dir den Trollverdacht
>geäußert, du Held.

Hat aber nichts geholfen, du Experte

>Da staunste, wa?

Daß keine privaten elektrischen Geräte betrieblich genutzt werden 
dürfen, sollte eigentlich zum beruflichen Basiswissen gehören. 
Zumindestens für intelligente Ingenieure.

Und das für alle elektrischen Geräte eine regelmäßige Prüfung 
stattzufinden hat ebenso.

Aber wie gesagt, für Studenten und verwandte Experten ist das natürlich 
Grund für ausufernde Diskussionen.

Jetzt biste platt, wa!

von Klartexter (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Daß keine privaten elektrischen Geräte betrieblich genutzt werden
> dürfen, sollte eigentlich zum beruflichen Basiswissen gehören.
> Zumindestens für intelligente Ingenieure.

Waaaas, ich darf mein Handy nicht in der Firma nutzen ?????

von Der Andere (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
>>Doch, mindestens zwei Schreiber haben bereits vor dir den Trollverdacht
>>geäußert, du Held.
>
> Hat aber nichts geholfen, du Experte

Na und? selbst wenn es ein Troll Thread ist, kam doch eine nette 
Diskussion zustande. Zumindest solange bis du hier aufgeschlagen bist 
:-P

von NameVergessen (Gast)


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Vorsicht - freilaufende Bürokraten.

Oder
Vorschriftenpedanten sind an der Leine zu führen

- wenn ich demnächst mal wieder Schilder fräse, könnte ich sowas mal 
mitnachen



Ob diese Tastaturakrobaten die hier rumschreien auch in der Realtät so 
eine grosse Klappe haben?

von Harald W. (wilhelms)


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Jay schrieb:

> der Sicherstellung der
> Kaffeeversorgung unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften aller Art.

Ja, man sollte die Firma verpflichten, ein zusätzliches Rohrsystem
mit Zapfhahn an jedem Schreibtisch einzubauen.

von Dr. A. Fissur (Gast)


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IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Daß keine privaten elektrischen Geräte betrieblich genutzt werden
> dürfen, sollte eigentlich zum beruflichen Basiswissen gehören.
> Zumindestens für intelligente Ingenieure.

Och, bei manchen Firmen freuen sie sich, wenn das private Handy 
dienstlich genutzt wird.
Und wenn das private Handy noch eine Flatrate hat, umso besser, da 
braucht dann auch nichts erstattet werden.

von Alex S. (Gast)


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Aber wehe, du hast das Diensthandy nicht zu hause aufgeladen und bist 
nicht erreichbar.

von Jay (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Ja, man sollte die Firma verpflichten, ein zusätzliches Rohrsystem
> mit Zapfhahn an jedem Schreibtisch einzubauen.

Zapfhahn? Intravenös muss das sein! Bei Firmeneintritt bekommst du einen 
Zugang gelegt. Du musst nur aufpassen, dass du an den Luer-Lock nicht 
versehentlich das Lotpaste Dosiergerät anschließt und dir eine Ladung 
Bleifrei reindrückst.

Der Andere schrieb:
> Na und? selbst wenn es ein Troll Thread ist, kam doch eine nette
> Diskussion zustande. Zumindest solange bis du hier aufgeschlagen bist
> :-P

Ich glaube "IchGlaubeEsNicht" ist der Threadstarter der sich ärgert, 
dass sein Trollen nicht richtig funktioniert hat und der deshalb den 
Thread noch ein bisschen aufmischen möchte.

von Rick M. (rick-nrw)


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Der Andere schrieb:
> Komm zu uns, da gibts 3 mal pro Woche Obstkörbe, fast jeden Tag diverse
> Schokoriegel und auch Klebegetränke wie Apfelschorle, Limo, Cola etc.
> umsonst.

Klasse, ist aber leider nicht die Regel.

S. schrieb:
> Darf die Firma das?

Die Raumtemperatur in deinem Büro beträgt mehr als 17°C (Tätigkeit: 
Sitzen, Gehen ASR A3.5 und max. 30°C)
Es regnet nicht in Dein Büro?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen werden dir gewährt?
Du hast bei einer 5 Tagewoche mind. 20 Tage Urlaub?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, AU durch einen anerkannten Arzt?
Du wirst nicht geschlagen?
Dir wird ein Ort (zB: Dein Bürotisch) zur Verfügung gestellt, in dem Du 
während der Pausenzeiten mitgebrachte Nahrung / Getränke zu Dir nehmen 
darfst.
(...)

Mensch, was willst Du mehr?

von IcGlaubeEsNicht (Gast)


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>Ich glaube "IchGlaubeEsNicht" ist der Threadstarter der sich ärgert,
>dass sein Trollen nicht richtig funktioniert hat und der deshalb den
>Thread noch ein bisschen aufmischen möchte.

Wenn dem so wäre, dann hat es ja blendend funktioniert. Auf Leute wie 
dich ist eben Verlass.

von Dr. A. Fissur (Gast)


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IcGlaubeEsNicht schrieb:
>>Ich glaube "IchGlaubeEsNicht" ist der Threadstarter der sich ärgert,
>>dass sein Trollen nicht richtig funktioniert hat und der deshalb den
>>Thread noch ein bisschen aufmischen möchte.
>
> Wenn dem so wäre, dann hat es ja blendend funktioniert. Auf Leute wie
> dich ist eben Verlass.

Hier werden Trolle immer Ernst genommen, wir sind ja auch im 
MikroconTROLLer Forum.

von Klartexter (Gast)


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Dr. A. Fissur schrieb:

> Hier werden Trolle immer Ernst genommen, wir sind ja auch im
> MikroconTROLLer Forum.

Genau Trolle sind die Sparringspartner der Internetära. Leider reicht 
der IQ eines Standardtrolls nicht über den einer Boxbirne.

von Beobachter (Gast)


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> In der Firma gibt es eine Kaffeeküche.
> Auch diese Kaffeeküche darf nur nach Erlaubnis genutzt werden.

Es heisst Teeküche, obwohl dort überwiegend Kaffee zubereitet wird.
Vermutlich kennt der TO allenfalls gammelige Münz-Kaffeeautomaten.
Geschätzte Trollwahrscheinlichkeit: > 98 Prozent.

von Draco (Gast)


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von Inkognito (Gast)


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Jay schrieb:
> Doch, mindestens zwei Schreiber haben bereits vor dir den Trollverdacht
> geäußert, du Held.

Das das ein Trollthread ist war doch schon klar als der TO anonym
gepostet hat.

IchGlaubeEsNicht schrieb:
> Aber was will man auch erwarten, wenn hier nur Schüler und Koryphäen wie
> z.B. Inkognito unterwegs sind.

Werden wir ein bisschen persönlich? Wohl deine Art um Löschung
zu betteln?

von Dr. A. Fissur (Gast)


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Klartexter schrieb:
> Dr. A. Fissur schrieb:
>
>> Hier werden Trolle immer Ernst genommen, wir sind ja auch im
>> MikroconTROLLer Forum.
>
> Genau Trolle sind die Sparringspartner der Internetära. Leider reicht
> der IQ eines Standardtrolls nicht über den einer Boxbirne.

Da würde ich einige Standard-Schreiberlinge hier durchaus mit 
eingruppieren.

von genervt (Gast)


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Tssss...

Das mit den Parkplätzen klärt man vor dem unterschreiben des 
Arbeitsvertrages, wie doof kann man sein?

Wenn der AG weder Kaffee noch Wasser kostenlos stellt, sollte man sich 
was neues suchen, in dem beschriebenen Fall erst recht.

von inqZ (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Der Andere schrieb:
>> Das ganze Zeugs gibts wirklich
> Allerdings ist mit 100 MA (die vermutlich zusammen angefangen haben und
> derzeit gemeinsam alt werden) dann auch die kritische Masse errreicht.
> Sobald sich die Alterstruktur mal durchmischt und/oder es mehr Leute
> werden wird das nicht mehr klappen...

Doch, das geht auch bei > 100 Mitarbeitern! In meiner Firma in AT gibts 
kostenlos Kaffee/Limo/Obst/Riegel/Schokolade/Aufstrich/Brot/Joghurt/ 
zudem gibts ein Mittagsessen - Bedingung ist nur, dass man 1 bis 2 mal 
im Monat in der Kantine mithilft (2h)

Zudem Fitnesscenter, Billardtische, Gleitzeit ohne Kernarbeitszeiten, 
eigenes Büro, welches man sich selber einrichten kann, usw...

Dafür ist der Lohn etwas niedriger

von S. (Gast)


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Hallo.

Also einen Betriebsrat haben wir keinen.
Von der unternehmensgröße her könnten wir einen haben, wir sind etwa 150 
MA. Aber "Betriebsrat" und "Gewerkschaft" sind in der Firma Wörter, die 
von der Führungsetage gar nicht gerne gehört werden.


Ich habe nun aber mal an offizieller Stelle nachgefragt wegen den 
Parkplätzen.

Es ist so, dass man offiziell einen Parkausweis braucht zum Parken.
Diese Parkkarte wird dann ausgegeben, wenn derjenige auch ein 
Firmenfahrzeug hat, welches nicht mit Werbung beklebt ist und es somit 
nicht offensichtlich ist. Der Parkausweis soll sichtbar hinter der 
Windschutzscheibe liegen.

Diese neutralen Firmenfahrzeuge werden an Personen mit entsprechendem 
Aufgabengebiet (z.B. Vertreter) oder an Personen in gehobenen Positionen 
(Als Goodie) gegeben und bei privatnutzung entsprechend den gesetzlichen 
Vorschiften (Geldwerter Vorteil) auch abgerechnet.

Andere Mitarbeiter können auf eigenen Wunsch auch ein Fahrzeug über die 
Firma bekommen, müssen die Leasingrate aber selbst tragen. Sie 
Provitieren lediglich von den besonderen Konditionen des Rahmenvertrags.
Die Parkkarte gibts als Goodie von der Firma obendrauf.

Ausnahmen gibt es für Personen mit Behinderungen, die die Karte auch so 
bekommen.

Der Hausmeister und Pförtner/Wachmann am Standort ist eigentlich 
angewiesen, die Parkplatznutzung zu überwachen, und gegebenfalls 
Platzverweise auszusprechen oder "Rechnungen" zu verteilen.

Wenn diese Personen allerdings auf dem kurzen Dienstweg angewiesen 
werden, bei gewissen Personen (Hauptsächlich Mädels) Ausnahmen zu 
machen, machen die das auch. Also wenn irgendein Abteilungsleiter sagt, 
Frau XYZ soll durchgelassen werden, ist das so. Davon will die Zentrale 
auch gar nichts wissen.
Aussage von meinem Ansprechpartner in der Zentrale: das habe ich jetzt 
nicht gehört und ich wills auch gar nicht wissen.



Spind/Schranknutzung:
Da haben sie gesagt, es gibt nicht genug Schränke für alle. Wer welchen 
Schrank nutzt, macht das unter euch aus.
Wenn keiner frei ist: Pech.


Kaffeeküche:
Aussage der Zentrale:
Die Kaffeeküche darf von den Personen genutzt werden, die eine 
offizielle Zugangsberechtigung zur Verwaltung bzw dem Bürobereich haben.

Die Getränke werden nicht "Von oben" kostenfrei gestellt, sondern das 
machen die Leute in dem Bereich unter sich aus. Ab und zu wird auch mal 
ein Schwung Getränke und Kaffeepulver von den Trinkgeldern geholt, die 
die Kunden für die Kaffeekasse dalassen.

Wenn ihr in der Werkstatt und Entwicklung es nicht hinbekommt, euren 
Pausenraum entsprechend auszustatten und euch mit den Getränken zu 
organisieren, ist das euer Problem.

Wobei die Elektrogeräte wie Kühlschrank und Kaffeemaschine NICHT von der 
Firma übernommen werden. Es dürfen aber auch keine Privatgeräte ohne 
Genehmigung mitgebracht und angeschlossen werden.
Für diese Geräte muss zunächst im Kollegenkreis Geld gesammelt werden 
und es wird dann gemeinsam angeschafft.
Oder jemand bringt ein Gerät in einem sehr guten Zusand mit (Keine 
unansehnlichen Gammelgeräte aus dem privaten Keller oder sowas), welches 
dann geprüft+abgenommen wird. Das Gerät muss dann aber da stehen 
bleiben, und nicht nach Gutdünken mal wieder mit nach Hause genommen 
werden, da bei einer Entfernung des Gerätes die erteilte 
Betriebserlaubnis wieder erlischt.

von Joachim B. (jar)


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in die Ruheräume der Vorstände hatte ich auch nie Zutritt erhalten, echt 
diskiminierend!

Gibt es da nicht ein Gesetz?
https://www.tagesschau.de/inland/antidiskriminierungsgesetz-101.html

Für "Männerparkplätze" hatte schon jemand Erfolg
https://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4nnerparkplatz_(Triberg)

: Bearbeitet durch User
von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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S. schrieb:
> Also einen Betriebsrat haben wir keinen.
> Von der unternehmensgröße her könnten wir einen haben, wir sind etwa 150
> MA. Aber "Betriebsrat" und "Gewerkschaft" sind in der Firma Wörter, die
> von der Führungsetage gar nicht gerne gehört werden.

was seid Ihr denn für Duckmäuser???

von TS (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> S. schrieb:
>> Also einen Betriebsrat haben wir keinen.
>> Von der unternehmensgröße her könnten wir einen haben, wir sind etwa 150
>> MA. Aber "Betriebsrat" und "Gewerkschaft" sind in der Firma Wörter, die
>> von der Führungsetage gar nicht gerne gehört werden.
>
> was seid Ihr denn für Duckmäuser???

Ist bei uns aber auch so, der Chef ganz oben sagt ganz klar das es mit 
ihm keinen Betriebsrat geben wird. Dem wurde auch schon vorgesorgt, wenn 
auch vermutlich eher wegen den Steuervorteilen, wurden die meisten Teams 
in eigene kleine Tochterfirmen aufgesplittet. Da ist es dann mit 
Betriebsrat eh schon blöd, noch dazu haben die ganzen Tochterfirmen 
inzwischen weniger als 10 Mitarbeiter, somit sind es Kleinbetriebe in 
denen jederzeit Mitarbeiter gefeuert werden können. Als ich damals von 
der AG zu der Tochter GmbH gewechselt habe, waren es übrigens noch um 25 
Mitarbeiter, nur da wurde dann nochmal eine Abteilung rausgelöst.

Btw. Parkplatz gibt es bei uns nur für Mitarbeiter mit Firmenwagen, alle 
anderen
die mit dem Auto kommen, benötigen schon fast zwingend eine 
Dauerparkkarte für das Parkhaus hier um die Ecke, und die kostet derzeit 
48€.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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TS schrieb:
> Dem wurde auch schon vorgesorgt, wenn
> auch vermutlich eher wegen den Steuervorteilen, wurden die meisten Teams
> in eigene kleine Tochterfirmen aufgesplittet.

Und am besten in Ltd's, die Du für "MackFuffzsch" gründen kannst...

Ja, einer meiner Ex-Scheffs kam auch mal damit an.
Ich hab mir erst ein Zwischenzeugnis geben lassen und
bei Aushändigung sofort fristgemäss gekündigt.

Man achte bei solchen Wechslereien der Firmenformen
auf weitergehende Zugehörigkeit,
also nicht dass man plötzlich in der neuen Firma
auf dem Papier ein Neueinsteiger ist.
Am besten noch mit erneuter Probezeit
für die problemlose und zeitnahe Kündigung.

von Der Andere (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Ich hab mir erst ein Zwischenzeugnis geben lassen und
> bei Aushändigung sofort fristgemäss gekündigt.

Clever wäre gewesen erst mit dem neuen Zeugnis einen neuen Job zu finden 
und dann zu kündigen.

von TS (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> TS schrieb:
>> Dem wurde auch schon vorgesorgt, wenn
>> auch vermutlich eher wegen den Steuervorteilen, wurden die meisten Teams
>> in eigene kleine Tochterfirmen aufgesplittet.
>
> Und am besten in Ltd's, die Du für "MackFuffzsch" gründen kannst...

Bei uns sind es schon alles GmbHs. Eine Probezeit gab es nicht mehr, die 
Zugehörigkeit hat aber wieder neu angefangen. Es gab ein Arbeitszeugnis 
der AG und ein Auflösungsvertrag und eben ein neuer Vertrag mit der 
GmbH.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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S. schrieb:
> Das geht wahrscheinlich nach Nasenfaktor. Denn hauptsächlich bei den
> Frauen wird es zumindest geduldet.
>
> Hat man als Mitarbeiter einen Anspruch auf einen Parkplatz, wenn es bei
> einigen anderen auch geduldet wird?

Es ist noch nicht Freitag!

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Der Andere schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> Ich hab mir erst ein Zwischenzeugnis geben lassen und
>> bei Aushändigung sofort fristgemäss gekündigt.
>
> Clever wäre gewesen erst mit dem neuen Zeugnis einen neuen Job zu finden
> und dann zu kündigen.

was ist an einer Firmenzugehörigkeit für ein Quartal clever?

Da wollte ich aber sowieso weg.
Ich hatte besagtes Quartal Kündigungsfrist.
Nach ein paar Wochen hatte ich die Zusage in der neuen Fa.
Die machte dann allerdings 2 Jahre später ganz dicht O_°
auch danach war ich keine 6Wochen arbeitslos.
Und das war auch noch in Vor-Fachkräfte-Mangel-Zeiten.

ein neuer Job sollte sich ja auch gerade in diesen "Mangel-Zeiten"
besonders schnell finden lassen ;)

von Wurzelpeter (Gast)


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Es zeigt sich mal wieder, warum in DE die Löhne teilweise so niedrig 
sind, was manche alles mit sich machen lassen.

von Harald W. (wilhelms)


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● J-A V. schrieb:

> Und am besten in Ltd's, die Du für "MackFuffzsch" gründen kannst...

OT: Dürfen die eigentlich nach dem Brexit weiterbestehen?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Harald W. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>
>> Und am besten in Ltd's, die Du für "MackFuffzsch" gründen kannst...
>
> OT: Dürfen die eigentlich nach dem Brexit weiterbestehen?

Das Referendum war nur eine Volksbefragung.
Den Austritt erklärt die Königin von England.
Und nur dann wenn das Parlament den Austritt beschließt.

Bevor GB Austritt bin ich def. schneller unter der Erde. Und ich rechne 
noch mit einer Restlaufzeit von 30 Jahren!

von Joachim B. (jar)


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Cha-woma M. schrieb:
> Es ist noch nicht Freitag!

gefühlt schon, am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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● J-A V. schrieb:
> ein neuer Job sollte sich ja auch gerade in diesen "Mangel-Zeiten"
> besonders schnell finden lassen ;)

mach halt die Probe auf`s Exempel!

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>
>> Und am besten in Ltd's, die Du für "MackFuffzsch" gründen kannst...
>
> OT: Dürfen die eigentlich nach dem Brexit weiterbestehen?

irische schon.

von genervt (Gast)


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● J-A V. schrieb:
> Ja, einer meiner Ex-Scheffs kam auch mal damit an.
> Ich hab mir erst ein Zwischenzeugnis geben lassen und
> bei Aushändigung sofort fristgemäss gekündigt.

Das ist das einzig sinnvolle, was man da machen kann. Es gibt kaum was 
schlimmeres, als in einer Firma zu arbeiten, die die Wertschätzung der 
Mitarbeiter so zeigt.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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da sind es keine Mitarbeiter, sondern Kapital gewesen.

-Menschenmaterial.

von Gastino G. (gastino)


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Lothar M. schrieb:
> Ein Vorschlag: geh doch zu einer anderen Firma.
> Du wirst sehen: dort ist es anders und trotzdem irgendwie gleich...

Kann ich nicht bestätigen. Was der Thread-Ersteller beschreibt, ist 
schon ziemlich speziell. Solche Zustände sind in Buden mit Betriebsrat 
wahrscheinlich nach wenigen Wochen geregelt.

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