Forum: PC-Programmierung Windows Startup Time - Registry Eintrag?


von Pit (Gast)


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Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Regitry Eintrag unter Windows, der mir 
das aktuelle Datum liefert.

Die Systemuhr möchte ich dabei nicht verwenden.

Vielleicht gibt es ja etwas wie z.B. einen Eintrag mit dem Zeitpunkt des 
Systemstarts?

Bin für jeden Hinweis dankbar.
Pit

: Verschoben durch User
von int (Gast)


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Pit schrieb:
> Vielleicht gibt es ja etwas wie z.B. einen Eintrag mit dem Zeitpunkt des
> Systemstarts?

wenn, dann ist der doch auch mit Hilfe der Systemuhr geschrieben 
worden??

Ansonsten hilft nur NTP..

von Erwin D. (Gast)


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Pit schrieb:
> Die Systemuhr möchte ich dabei nicht verwenden.

Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinaus willst. Alle Zeiten im Rechner 
kommen von der Systemuhr.

Vielleicht kannst du deine Beweggründe und Vorstellungen mal erläutern?

von restmuell (Gast)


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Wenn es um die Uhrzeit des Systemstarts geht:
mit "GetTickCount()" lässt sich die Zeit seit Systemstart ermitteln.
Diese von der aktuellen Uhrzeit abziehen - fertig.
mfG

von Erwin D. (Gast)


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Pit schrieb:
> das aktuelle Datum liefert.
> Vielleicht gibt es ja etwas wie z.B. einen Eintrag mit dem Zeitpunkt des
> Systemstarts?

Der Systemstart kann aber schon 14 Tage oder ein viertel Jahr her sein. 
Von daher keine gute Idee.
Willst du das aktuelle Datum, wie du es oben geschrieben hast, oder 
willst du das Datum zum Zeitpunkt des Systemstarts?

von Erwin D. (Gast)


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Die Startzeit des Systems findest du so heraus:
Am CMD-Prompt eingeben:

systeminfo | find "Systemstartzeit"

Was willst du eigentlich erreichen? Kannst du dich mal dazu äußern, 
bevor wir hier weiter raten? :-)

von El Patron B. (bastihh)


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[Edit] removed by user

: Bearbeitet durch User
von Erwin D. (Gast)


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@El Jefe:

Bevor wir Gefahr laufen, aneinander vorbei zu reden:
Mit Systemuhr ist nicht die RTC gemeint, sondern der ganze 
"Software-Mechnismus", der sich um Uhrzeit und Datum dreht. Das Stück 
Betriebssystem bezeichne ich als Systemuhr. Ok?

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Erwin D. schrieb:
> Das Stück Betriebssystem bezeichne ich als Systemuhr. Ok?

Und? Welchen tieferen Sinn hat es, das umgehen zu wollen?

von Erwin D. (Gast)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Und? Welchen tieferen Sinn hat es, das umgehen zu wollen?

Das frage ich mich ja auch. Aber vom TO hört man nichts mehr...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Den Zeitpunkt des Systemstarts (um wenigstens eine der Fragen zu 
beantworten) kann man im Dateisystem finden - das ist die Änderungszeit 
der Datei c:\pagefile.sys

von Pit (Gast)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Den Zeitpunkt des Systemstarts (um wenigstens eine der Fragen zu
> beantworten) kann man im Dateisystem finden - das ist die Änderungszeit
> der Datei c:\pagefile.sys

Das ist doch mal ein Hinweis. Danke.

Die Systemuhr ist schnell mal umgestellt. Ein Eintrag in der Registry 
nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn der Anwender nicht weiss, um welchen 
es sich handelt.

Was das Ganze soll? Ich brauche einen möglichst objektiven Blick auf die 
Uhrzeit. Und zwar ohne das Ding unten rechts am Bildschirm zu verwenden.

Pit

von Draco (Gast)


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Welche Zeit in der Registry ändert sich denn nicht wenn man die 
Systemzeit ändert?! Auch die "Zeit unten rechts" betrifft die Systemzeit 
- diese ändert die vom BIOS vorgegebene / eingestellte Zeit. Du brauchst 
ja eine Referenz... ich gehe mal von einem "Kopierschutz / Dongleschutz" 
aus - auf was das eventuell hier hinausläuft.

Du brauchst eine Referenz, und die Systemzeit ist in deinem Fall keine, 
wenn ein Anwender ein Programm nur in einem bestimmten Zeitraum nutzen 
darf. Und er dies in der Systemzeit zurückstellt - dann wird dies auch 
geändert. In der Regisrty ist mir kein Wert bekannt welcher nach einem 
Neustart z.b. die "alte" Zeit noch hat. Du kannst dies umgehen indem du 
deine eigene Referenz machst. Dein Programm speichert in regelmäßigen 
Abständen die aktuelle Zeit in irgendeiner externen Datei 
(verschlüsselt) oder eben irgendwo versteckt in der Registry - und 
vergleicht diese ob die Zeit seit der letzten Prüfung nicht zu grob 
Abweicht (z.b. fünf Minuten oder so) und dann kannst du entscheiden.

von Thosch (Gast)


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Oh je, da möchte wohl jemand einen "besonders sicheren" Softwareschutz 
entwickeln, mit dem sich eine ablaufende Lizenz verwirklichen läßt...

Meist taugt Software umso weniger, je mehr der Entwickler sich um 
Kopierschutz, Lizenzverwaltung & Co sorgt, anstatt an der eigentlichen 
Funktionalität zu arbeiten...

von Pit (Gast)


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Draco schrieb:
> ich gehe mal von einem "Kopierschutz / Dongleschutz"
> aus - auf was das eventuell hier hinausläuft.

Genau, sehr gut erkannt.

Draco schrieb:
> Du brauchst eine Referenz, und die Systemzeit ist in deinem Fall keine,
> wenn ein Anwender ein Programm nur in einem bestimmten Zeitraum nutzen
> darf.

Genau deshalb will ich sie ja auch nicht nutzen.

Draco schrieb:
> In der Regisrty ist mir kein Wert bekannt welcher nach einem
> Neustart z.b. die "alte" Zeit noch hat. Du kannst dies umgehen indem du
> deine eigene Referenz machst.

Das mach ich ja auch indem ich den Installationszeitpunkt in der 
Registry sichere.
Ich suche den Vergleichswert - also die aktuelle Zeit / Datum, und zwar 
unverfälscht.

Und tatsächlich...

Rufus Τ. F. schrieb:
> Den Zeitpunkt des Systemstarts (um wenigstens eine der Fragen zu
> beantworten) kann man im Dateisystem finden - das ist die Änderungszeit
> der Datei c:\pagefile.sys

das ist genau der Zeitpunkt, zu dem der Rehner hochgefahren wurde. Das 
lässt sich vorzüglich verwenden.

Thosch schrieb:
> Oh je, da möchte wohl jemand einen "besonders sicheren" Softwareschutz
> entwickeln, mit dem sich eine ablaufende Lizenz verwirklichen läßt...

Warum 'besonders sicher'? Ich finde die Methode eher 'besonders simpel'.
Ein Registry Eintrag schreiben und ein Installationsdatum einer Datei 
lesen. Was ist daran kompliziert oder umständlich, oder wie Du es sagen 
würdest: 'besonders sicher'?

Thosch schrieb:
> Meist taugt Software umso weniger, je mehr der Entwickler sich um
> Kopierschutz, Lizenzverwaltung & Co sorgt, anstatt an der eigentlichen
> Funktionalität zu arbeiten...

Ja, ja, so ist das wohl.

Danke noch mal. Pit

von Euler (Gast)


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Pit schrieb:
> das ist genau der Zeitpunkt, zu dem der Rehner hochgefahren wurde. Das
> lässt sich vorzüglich verwenden.

Das ist der Zeitpunkt, an dem der Rechner meint hochgefahren worden zu 
sein. Wenn du vorher die RTC umstellst steht da halt auch nur die vom 
Anwender gewünschte Zeit.

Thosch schrieb:
> Meist taugt Software umso weniger, je mehr der Entwickler sich um
> Kopierschutz, Lizenzverwaltung & Co sorgt, anstatt an der eigentlichen
> Funktionalität zu arbeiten...

Dem ist nichts hinzuzufügen.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Dann muesst man noch nachschauen,ob hochfahren auch un-hibernate 
beinhaltet, oder nur den Kaltstart. Ich zB hibernate ausschliesslich und 
komme so auf Systemlaufzeiten von Monaten.

: Bearbeitet durch User
von Draco (Gast)


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Pit schrieb:
> Draco schrieb:
>> In der Regisrty ist mir kein Wert bekannt welcher nach einem
>> Neustart z.b. die "alte" Zeit noch hat. Du kannst dies umgehen indem du
>> deine eigene Referenz machst.
>
> Das mach ich ja auch indem ich den Installationszeitpunkt in der
> Registry sichere.
> Ich suche den Vergleichswert - also die aktuelle Zeit / Datum, und zwar
> unverfälscht.

Du musst nicht nur den Installationszeitpunkt sichern, sondern den 
letzten Ausführungszeitpunkt. Und mit diesem Arbeiten. Bau dir ein 
gescheites Ablaufdiagramm und schau schau es dir in Ruhe an.

Pit schrieb:
> Rufus Τ. F. schrieb:
>> Den Zeitpunkt des Systemstarts (um wenigstens eine der Fragen zu
>> beantworten) kann man im Dateisystem finden - das ist die Änderungszeit
>> der Datei c:\pagefile.sys
>
> das ist genau der Zeitpunkt, zu dem der Rehner hochgefahren wurde. Das
> lässt sich vorzüglich verwenden.

Falsch, dumme Idee, das ist der Zeitpunkt des letzten Hochfahrens. Ich 
versuche dir das mal zu erklären wie ein normaler User das umgehen würde 
wollen:


(Ich darf die Software 10 Tage nutzen)

- Rechner an.
- Es ist der 11.08.
- Deine Software startet, schaut aufs Installationsdatum (01.08.)
- Deine Software vergleicht es mit pagefile.sys (Datum 11.08.)
- Deine Software sagt: "Oh... deine Zeit ist um!"

- Ich beende deine Software und stelle die Systemzeit auf (03.08.)
- Deine Software startet, schaut aufs Installationsdatum (01.08.)
- Deine Software vergleicht es mit pagefile.sys (Datum 11.08.)
- Deine Software sagt: "Oh... deine Zeit ist um!"

- Ich beende deine Software
- Ich starte den Rechner neu

- Deine Software startet, schaut aufs Installationsdatum (01.08.)
- Deine Software vergleicht es mit pagefile.sys (nun Datum 03.08.)
- Deine Software sagt: "Jawoll, im Zeitraum!"

--> Dein Schutz ist ausgehebelt.

Wenn du nun aber während der Laufzeit deine aktuelle Zeit änderst, 
speicherst und vergleichst, hast du einen wesentlich besseren Schutz.

Und sollte es wirklich sicher sein, dann nimm deine Zeit einfach von 
einem NTP Server, sollte dieser nicht erreichbar sein - weil ne Firewall 
davor sitzt oder das NW Kabel gezogen - dann unterbinde die Nutzung der 
Software. (Gut, da kann man auch den NTP Server umrouten auf einen 
eigenen, mit einer falschen Zeit und diesen tracken lassen, dann hat er 
es aber auch verdient die Software weiter nutzen zu können :-D )

von Georg (Gast)


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Draco schrieb:
> dann nimm deine Zeit einfach von
> einem NTP Server, sollte dieser nicht erreichbar sein - weil ne Firewall
> davor sitzt oder das NW Kabel gezogen - dann unterbinde die Nutzung der
> Software.

Das wäre für mich für jede Software das absolute KO-Kriterium, selbst 
wenn es sich um ein geniales Programm handeln würde, was nach dem Ansatz 
des TO eher unwahrscheinlich ist. Ich denke auch dass das rechtlich 
bedenklich ist, jedenfalls wenn man Software verkauft und nicht 
verleiht.

Ein eigener NTP-Server ist ja auch kein Problem oder sogar sowieso 
vorhanden, und ein direkt nach der Installation gespeichertes Image mit 
der passenden Systemzeit zurückzuspielen auch nicht - aber 
erfahrungsgemäss ist eine solche Software den Aufwand garnicht wert.

Georg

von Pit (Gast)


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Oh D. schrieb:
> Dann muesst man noch nachschauen,ob hochfahren auch un-hibernate
> beinhaltet, oder nur den Kaltstart. Ich zB hibernate ausschliesslich und
> komme so auf Systemlaufzeiten von Monaten.

Das schadet ja nicht. Dann läuft das Programm eben garnicht.

Draco schrieb:
> Du musst nicht nur den Installationszeitpunkt sichern, sondern den
> letzten Ausführungszeitpunkt. Und mit diesem Arbeiten. Bau dir ein
> gescheites Ablaufdiagramm und schau schau es dir in Ruhe an.

Ja das mach ich ja auch noch. Aber man kann auch Änderungen in der 
Registry nachverfolgen. Das mit der Systemzeit ist eigentlich nur der 
'doppelte Boden'.

Draco schrieb:
> Falsch, dumme Idee, das ist der Zeitpunkt des letzten Hochfahrens. Ich
> versuche dir das mal zu erklären wie ein normaler User das umgehen würde
> wollen:

Darauf kommt man aber nur, wenn man diesen Thread verfolgt hat.

Jedenfalls ist das Umstellen der Systemzeit unten rechts DER 
'Klassiker'. Und wenn man dann auch noch hergeht und den Rechner 3 mal 
rauf und runter fährt und die Mainboard Zeit umstellt, und sich dadurch 
vlt. das Windows-System zerrupft, dann hat man es auch verdient meine 
Software zu nutzen.

Euler schrieb:
> Thosch schrieb:
>> Meist taugt Software umso weniger, je mehr der Entwickler sich um
>> Kopierschutz, Lizenzverwaltung & Co sorgt, anstatt an der eigentlichen
>> Funktionalität zu arbeiten...
>
> Dem ist nichts hinzuzufügen.

Doch. Das war jetzt ein Dreizeiler, 5 Minuten:

[code]

Hier sollte eigentlich das Snippet stehen.
Aber ich spar mir das mal.
Ist ja eh nur Mist.

[\code]

Gruß Pit

von Draco (Gast)


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Georg schrieb:
> Das wäre für mich für jede Software das absolute KO-Kriterium, selbst
> wenn es sich um ein geniales Programm handeln würde, was nach dem Ansatz
> des TO eher unwahrscheinlich ist. Ich denke auch dass das rechtlich
> bedenklich ist, jedenfalls wenn man Software verkauft und nicht
> verleiht.

Das ist üblich, was denkst du denn?! Und warum sollte das rechtlich 
bedenklich sein? Mal ein Beispiel aus unserem (µC) Bereich wer das so 
macht: Target 3001 z.b. sowie wird das eigentlich bei viiiielen 
Timetrials heutzutage so gemacht.

http://server.ibfriedrich.com/wiki/ibfwikide/index.php?title=Begr%C3%BC%C3%9Fungsdialog

 Wenn man darauf hinweißt das eine bestehende Verbindung nötig ist um 
die Software zu nutzen ist das doch völlig okay. Es werden ja keine 
Daten nach außen gesendet, es wird sich ein korrekter Timestamp geholt.

von Georg (Gast)


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Draco schrieb:
> sowie wird das eigentlich bei viiiielen
> Timetrials heutzutage so gemacht.

Dass es sich um eine Testversion handelt hat niemand gesagt. Da würde 
ich das ja noch akzeptieren, aber nicht wenn ich für das Programm 
gezahlt habe und dann damit rechnen muss, dass die Software nicht mehr 
funktioniert, weil der Programmierer die Lust verloren und seinen Server 
abgeschaltet hat oder weil die Firma verkauft wurde usw. usw.

Auf jeden Fall muss man eindeutig darauf hinweisen, dass die Software 
bzw. deren Nutzung nicht verkauft, sondern nur vorübergehend ausgeliehen 
wird. Ebenso muss klargestellt sein, was mit den erstellten Daten 
geschieht, wenn die Lizenz abgelaufen ist - dass die schlicht verloren 
sind würde ich niemals akzeptieren.

Wenn es sich um Software handelt, die für eine Firma von strategischer 
Bedeutung ist, etwa Buchhaltung oder Fertigungspalnung, sieht man sich 
als Programmiere bei Problemen mit dem Softwareschutz auch schnell 
Schadensersatzansprüchen in praktisch unbegrenzter Höhe gegenüber, das 
sollte man sich schon gut überlegen.

Georg

von Pit (Gast)


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Georg schrieb:
> Wenn es sich um Software handelt, die für eine Firma von strategischer
> Bedeutung ist, etwa Buchhaltung oder Fertigungspalnung, sieht man sich
> als Programmiere bei Problemen mit dem Softwareschutz auch schnell
> Schadensersatzansprüchen in praktisch unbegrenzter Höhe gegenüber, das
> sollte man sich schon gut überlegen.

Dafür wurde die GmbH erfunden.

von Draco (Gast)


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Georg schrieb:
> Dass es sich um eine Testversion handelt hat niemand gesagt. Da würde
> ich das ja noch akzeptieren, aber nicht wenn ich für das Programm
> gezahlt habe und dann damit rechnen muss, dass die Software nicht mehr
> funktioniert, weil der Programmierer die Lust verloren und seinen Server
> abgeschaltet hat oder weil die Firma verkauft wurde usw. usw.

Ein NTP Zeitserver ist doch nicht unbedingt privat? Gibt doch auch 
staatliche Zeitserver. Er empfängt doch keine Daten von seinem eigenen 
Server.

Georg schrieb:
> Auf jeden Fall muss man eindeutig darauf hinweisen, dass die Software
> bzw. deren Nutzung nicht verkauft, sondern nur vorübergehend ausgeliehen
> wird. Ebenso muss klargestellt sein, was mit den erstellten Daten
> geschieht, wenn die Lizenz abgelaufen ist - dass die schlicht verloren
> sind würde ich niemals akzeptieren.

Warum sollten den die Daten verloren sein wenn die Timetrial abgelaufen 
ist?! Wie denkst du denn wie das gehandhabt wird bei sonstiger Timetrial 
Software, sei es gekauft oder als Demo - ich führe mal Office 360 von 
Microsoft an, welche ebenfalls ein Zeitmodel haben?! Wie das mit Visual 
Studio ist? Mit Altium? etc... da gibt es tausende große Firmen die 
solche Zeitlizenzen haben, du tust ja so als ob das was 
außergewöhnliches ist.

Georg schrieb:
> Wenn es sich um Software handelt, die für eine Firma von strategischer
> Bedeutung ist, etwa Buchhaltung oder Fertigungspalnung, sieht man sich
> als Programmiere bei Problemen mit dem Softwareschutz auch schnell
> Schadensersatzansprüchen in praktisch unbegrenzter Höhe gegenüber, das
> sollte man sich schon gut überlegen.

So nen Quark, dafür gibt es Disclaimer und AGBs, welche bei Benutzung 
der Software akzeptiert werden müssen. Kannst dich auch gerne mal hier 
belesen: 
http://www.it-rechtsanwalt.com/softwarerecht/der-standardsoftware-kaufvertrag-4221.php

In solch einem Fall muss im übrigen dem Programmierer grobe 
Fahrlässigkeit nachgeweisen (!!) werden, welche ja bei abschaltung eines 
staatlichen Zeitservers nicht gegeben ist. Desweiteren ist der Benutzer 
der Software auch verpflichtet seine Daten in regelmäßigen Abständen zu 
sichern - wie er dies macht - ist ja dem Programmierer gleich, und wenn 
der Nutzer den Monitor auf den Kopierer liegt. So einfach wie du das 
sagst isses nicht gegen eine Software zu klagen.

von Georg (Gast)


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Draco schrieb:
> Desweiteren ist der Benutzer
> der Software auch verpflichtet seine Daten in regelmäßigen Abständen zu
> sichern

Was ihm rein garnichts nützt, wenn er sie wegen abgelaufener 
Softwarelizenz nicht mehr lesen kann. Da fehlt es wohl am logischen 
Denken - natürlich sind Backups wichtig, nur nicht dafür.

Draco schrieb:
> Warum sollten den die Daten verloren sein wenn die Timetrial abgelaufen
> ist?! Wie denkst du denn wie das gehandhabt wird bei sonstiger Timetrial
> Software, sei es gekauft oder als Demo

Ich hatte definitiv schon ein umfangreiches Entwurfsprogramm für FPGAs 
u.ä. da, mit einer Lizenz für 1 Jahr - um festzustellen, dass ich nach 
Ablauf der Lizenz nicht mal mehr die Pinbelegung der entworfenen Chips 
auslesen konnte und auch sonst nichts - also 100% Datenverlust. 
Praktisch ist das Erpressung zur Erneuerung der Lizenz, aber aus 
grundsätzlichen Gründen habe ich es vorgezogen, die Teile mit anderer 
Software neu zu erstellen, ich lasse mich nun mal weder gern erpressen 
noch betrügen.

Georg

von Draco (Gast)


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Ja natürlich, aber ich weiß doch das die Lizenz nach einer gewissen Zeit 
nicht mehr gültig ist, deswegen hat man sich ja mal irgendwann für 
dieses Modell der Entschädigung entschieden?! Ich verstehe dein Problem 
nicht, und natürlich sollte einem halbwegs normal denkendem Menschen in 
den Sinn kommen, das ich dieses Programm nach der Zeit nicht mehr nutzen 
kann, weder mit den Daten die bereits gespeichert sind, noch mit neuen.

Das ein Programm, im µC Bereich, aber einen Chip "sperrt" nach Ablauf 
der Lizenz - quasi ein externes Bauteil - das ist mir allerdings neu. 
Das kenne ich nicht. Namen?!

von Georg (Gast)


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Draco schrieb:
> aber einen Chip "sperrt" nach Ablauf
> der Lizenz - quasi ein externes Bauteil

Was immer du da verstanden hast - es geht um einen mit der Software 
konstruierten Custom-Chip, auf Basis von CPLD oder FPGA. Vergleichbar 
wäre, wenn man nach Ablauf einer zeitlich begrenzten Office-Lizenz 
geschriebene Briefe nicht mehr lesen könnte - das widerspricht schon den 
gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation. Um das klar zu stellen: 
es geht nicht darum, dass man Dateien nicht mehr ändern kann, das wäre 
ja ok, sondern man kann überhaupt nicht mehr darauf zugreifen. Und ja, 
solche Software gibt es, und die Dateien sind auch propriertär, man kann 
sie auch mit keinem anderen Programm lesen.

Soweit das Finanzamt im Spiel ist, sind die Anforderungen immer strenger 
geworden, es wird verlangt, dass auch die Buchhaltung längst vergangener 
Jahre noch zugreifbar ist. Die Ausrede, meine Lizenz ist abgelaufen, da 
kann man nichts mehr nachschauen, führt u.U. zu einer Strafanzeige.

Georg

von Taz G. (taz1971)


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Ich ärgere mich auch über Trial-Software, die nach der Probezeit so 
komplett ihren Dienst einstellen. Daher kann ich Georgs Einwände gut 
verstehen aber auch Draco hat Recht - wenn die Zeit abgelaufen ist kann 
man nicht erwarten, dass die Software noch voll oder teilweise 
funktioniert (das man noch lesend zugreifen kann ist nett darf man aber 
nicht erwarten).

Mich interessiert der technische Aspekt der Ausgangsfrage aber mehr als 
die Rechtlichen.

Wie schreibe ich selber eine Trial-Software, die man nicht so leicht 
knacken kann ?

Ich denke der Weg über einen festen öffentlichen NTP-Server ist ganz 
gut.
Vergleich von Installationszeitpunkt mit dem Aktuellen.

Ist keine Verbindung möglich (Firewall, Stecker gezogen) könnte man 
umschalten auf Laufzeitbeschränkung plus limitierte Programmstarts z.B. 
10 Starts mit maximal 48Stunden Programmlaufzeit. Per Timer-Event im 
Sekundentakt könnte man die 48Std runterzählen so wäre man Systemzeit 
unabhängig.

Gute Idee, schlechte Idee, bessere Idee ?

Gruß
Taz

von Georg (Gast)


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Taz G. schrieb:
> Vergleich von Installationszeitpunkt mit dem Aktuellen.

Da fehlt eine Absicherung dagegen, immer wieder neu zu installieren. Das 
müsste man also kombinieren mit etwas anderem, z.B. einem 
Installationskey mit begrenzter Lebensdauer.

Georg

von Taz G. (taz1971)


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Georg schrieb:
> Da fehlt eine Absicherung dagegen, immer wieder neu zu installieren.

Guter Einwand, hab ich gar nicht dran gedacht.

Man könnte auch, was mir gar nicht gefällt eine Information auf dem 
Rechner hinterlassen - in der Registry oder irgendwo im 
Systemverzeichnis.

Der Key ist eine gute Idee.

Taz

von Johnny B. (johnnyb)


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Man kann das Problem nur mit einem Online-Zwang abschliessend lösen, 
darum machen das die grossen Firmen wie Microsoft, Apple, Adobe etc. ja 
auch so. Die Lizenz wird immer mal wieder online beim 
Hersteller/Lieferanten überprüft.

: Bearbeitet durch User
von Georg (Gast)


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Taz G. schrieb:
> Man könnte auch, was mir gar nicht gefällt eine Information auf dem
> Rechner hinterlassen - in der Registry oder irgendwo im
> Systemverzeichnis.

Kannst du gleich vergessen, das findet man, vielleicht nicht jeder DAU, 
aber jeder der sich auskennt. Und es gibt z.B. Software, die die 
Installation überwacht und festhält, was alles geändert wurde. Und wenn 
mir das zuviel ist spiele ich einfach das Image von vor der Installation 
wieder auf.

Georg

von Taz G. (taz1971)


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Georg schrieb:
> vielleicht nicht jeder DAU, aber jeder der sich auskennt

Ich meinte für DAU, bei jemanden der sich auskennt steigt der Aufwand 
enorm.
Man kann ja auch eine viruelle Maschine benutzen, die man immer wieder 
reseten kann.

Sicher wäre Online-Zwang da müsste man als Entwicker aber immer einen 
Server laufen haben. Als privat Person nicht optimal.

Interessant wie kompliziert die Sache wird wenn man mal darüber 
nachdenkt.

Taz

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