Hallo. Ich würde gerne nach meinem Elektrotechnik-Studium eine Art "Schein" machen, die es mir erlauben würde, arbeiten am Haus durchzuführen (Herd anschließen etc.). Gibt es soetwas? Und wenn ja, wo müsste man sich erkundigen? Mit freundlichen Grüßen Florian
> Gibt es soetwas? Aber ja! Und wenn ja, wo müsste man sich erkundigen? Hier: http://www.mikrocontroller.net/forum
Da wirst du um eine ordentliche Ausbildung zum Elektroniker nicht herum kommen. Um z.B. einen Herd offiziell anschließen und die Arbeit abnehmen zu dürfen, kommt dann noch der Meister + Unternehmen dazu ;-) Gruß Max
Max B. schrieb: > Da wirst du um eine ordentliche Ausbildung zum Elektroniker nicht herum > kommen. Um z.B. einen Herd offiziell anschließen und die Arbeit abnehmen > zu dürfen, kommt dann noch der Meister + Unternehmen dazu ;-) Oh wow, Tipps von jemandem der Elektronik und Elektrik nicht unterscheiden kann. Steil!
Cyblord -. schrieb: > Oh wow, Tipps von jemandem der Elektronik und Elektrik nicht > unterscheiden kann. Steil! Ohje! Da scheint jemand noch nicht in der Gegenwart angekommen zu sein. (Generation Kukident) ;-) http://planet-beruf.de/fileadmin/assets/PDF/BKB/15636.pdf
Ich kann's nur für den Bereich Zweiradmechaniker sagen: nach einem MaschBau Diplom kann man problemlos den Zweiradmechaniker-Meister (den es so nicht mehr gibt) machen, ohne eine Ausbildung oder Gesellenbrief nachweisen zu müseen. Teuer war's trotzdem. Der Fokus liegt auf Unternehmensführung, weniger auf fachspezifische Fähigkeiten. Ich würde empfehlen, die örtliche Handwerkskammer zu kontaktieren. Man muss ja nicht gleich sagen, dass man kein Handwerk eröffnen möchte ;-)
Tja, leider ist das Ganze wie so oft leider nicht ganz so einfach. Gemäß VDE 1000-10 oder DGUV Vorschrift 3 besitzt du als Ingenieur die formale Ausbildung zur Elektrofachkraft. Für Arbeiten an Anlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind, musst du allerdings ins Installateurverzeichnis des lokalen Verteilungsnetzbetreibers eingetragen sein; hier spricht die Niederspannungsanschlussverordnung von einem "eingetragenen Installationsunternehmen", d. h. Einzelpersonen sind hier gar nicht berücksichtigt. Darüber hinaus ist für zahlreiche Arbeiten (z. B. Prüfungen gemäß BGV A3) bereits eine kontinuierliche Weiterbildung gefordert und wird im Rahmen der EU-Harmonisierung sicher auch für "normale" Installationstätigkeiten folgen (wenn sie es denn nicht schon ist; bin hier nicht 100%ig auf dem letzten Stand - evtl. weiß hier ein anderer Forist Näheres?). Die Krux ist eben immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. D. h. solange nichts passiert, kannst du machen, was du willst. Sobald du aber sagenwirmal zehn Personen auf dem Gewissen hast, die gestorben sind, weil deine Installation runtergebrannt ist, darfst du nachweisen - u. a. eben auch, wie du dich auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik hieltest.
Das Problem dürfte hier die Haftpflichtversicherung sein. Ein Installateursunternehmen muss die nachweisen, sonst wird es nicht eingetragen. Man mag jetzt darüber rätseln, ob die private Haftpflicht zuständig wäre, wenn etwas passiert, also Personen zu schaden kommen. Da man das nicht gewerblich macht und das grundsätzlich wohl auch nicht grob fahrlässig ist, müsste die m.M. nach zahlen. Gruss Axel
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.