Elektrofachkraft Weiterbildung nach Bachelor/Master Elektrotechnik

Gast #4679740
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Ich kann's nur für den Bereich Zweiradmechaniker sagen: nach einem 
MaschBau Diplom kann man problemlos den Zweiradmechaniker-Meister (den 
es so nicht mehr gibt) machen, ohne eine Ausbildung oder Gesellenbrief 
nachweisen zu müseen. Teuer war's trotzdem. Der Fokus liegt auf 
Unternehmensführung, weniger auf fachspezifische Fähigkeiten. Ich würde 
empfehlen, die örtliche Handwerkskammer zu kontaktieren. Man muss ja 
nicht gleich sagen, dass man kein Handwerk eröffnen möchte ;-)
Gast #4680410
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Tja, leider ist das Ganze wie so oft leider nicht ganz so einfach.

Gemäß VDE 1000-10 oder DGUV Vorschrift 3 besitzt du als Ingenieur die 
formale Ausbildung zur Elektrofachkraft.
Für Arbeiten an Anlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind, 
musst du allerdings ins Installateurverzeichnis des lokalen 
Verteilungsnetzbetreibers eingetragen sein; hier spricht die 
Niederspannungsanschlussverordnung von einem "eingetragenen 
Installationsunternehmen", d. h. Einzelpersonen sind hier gar nicht 
berücksichtigt.
Darüber hinaus ist für zahlreiche Arbeiten (z. B. Prüfungen gemäß BGV 
A3) bereits eine kontinuierliche Weiterbildung gefordert und wird im 
Rahmen der EU-Harmonisierung sicher auch für "normale" 
Installationstätigkeiten folgen (wenn sie es denn nicht schon ist; bin 
hier nicht 100%ig auf dem letzten Stand - evtl. weiß hier ein anderer 
Forist Näheres?). Die Krux ist eben immer: Wo kein Kläger, da kein 
Richter. D. h. solange nichts passiert, kannst du machen, was du willst. 
Sobald du aber sagenwirmal zehn Personen auf dem Gewissen hast, die 
gestorben sind, weil deine Installation runtergebrannt ist, darfst du 
nachweisen - u. a. eben auch, wie du dich auf dem jeweils aktuellen 
Stand der Technik hieltest.
#4680419
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Das Problem dürfte hier die Haftpflichtversicherung sein. Ein 
Installateursunternehmen muss die nachweisen, sonst wird es nicht 
eingetragen.

Man mag jetzt darüber rätseln, ob die private Haftpflicht zuständig 
wäre, wenn etwas passiert, also Personen zu schaden kommen. Da man das 
nicht gewerblich macht und das grundsätzlich wohl auch nicht grob 
fahrlässig ist, müsste die m.M. nach zahlen.

Gruss
Axel

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