Tja, leider ist das Ganze wie so oft leider nicht ganz so einfach.
Gemäß VDE 1000-10 oder DGUV Vorschrift 3 besitzt du als Ingenieur die
formale Ausbildung zur Elektrofachkraft.
Für Arbeiten an Anlagen, die an das öffentliche Netz angeschlossen sind,
musst du allerdings ins Installateurverzeichnis des lokalen
Verteilungsnetzbetreibers eingetragen sein; hier spricht die
Niederspannungsanschlussverordnung von einem "eingetragenen
Installationsunternehmen", d. h. Einzelpersonen sind hier gar nicht
berücksichtigt.
Darüber hinaus ist für zahlreiche Arbeiten (z. B. Prüfungen gemäß BGV
A3) bereits eine kontinuierliche Weiterbildung gefordert und wird im
Rahmen der EU-Harmonisierung sicher auch für "normale"
Installationstätigkeiten folgen (wenn sie es denn nicht schon ist; bin
hier nicht 100%ig auf dem letzten Stand - evtl. weiß hier ein anderer
Forist Näheres?). Die Krux ist eben immer: Wo kein Kläger, da kein
Richter. D. h. solange nichts passiert, kannst du machen, was du willst.
Sobald du aber sagenwirmal zehn Personen auf dem Gewissen hast, die
gestorben sind, weil deine Installation runtergebrannt ist, darfst du
nachweisen - u. a. eben auch, wie du dich auf dem jeweils aktuellen
Stand der Technik hieltest.