Forum: Offtopic Führerschein nach 2013 erweitern - befristet?


von A. D. (egsler)


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Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja irgendwie nur noch 
befristet und müssen regelmäßig (natürlich gegen Gebühr) erneuert 
werden.

Wie ist das denn jetzt, wenn ich eine weitere Lizenz erwerbe? Mein 
Führerschein ist bisher unbefristet, aber momentan mache ich noch den 
Motorradschein nach. Der muss ja irgendwie auf meinem Führerschein 
eingetragen werden - ist das dann auch plötzlich ein befristeter 
Lappen...?

von Justus S. (jussa)


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na ja, auch die alten eigentlich unbefristeten Führerscheine müssen ja 
bis (atm) 2033 umgetauscht werden. Da ist es kein großer Unterscheid, 
wenn man jetzt schon einen neuen bekommt...

von Harald W. (wilhelms)


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Justus S. schrieb:

> na ja, auch die alten eigentlich unbefristeten Führerscheine müssen ja
> bis (atm) 2033 umgetauscht werden. Da ist es kein großer Unterscheid,
> wenn man jetzt schon einen neuen bekommt...

Nun, bei mir ist es garnicht sicher, ob ich nach 2033 überhaupt noch
einen Führerschein brauche. :-) Ich tausche deshalb nicht um, weil
ich mir nicht sicher bin, ob ich nach dem Umtausch noch 7,5t-LKWs
fahren darf. Sowas braucht man ab und zu für Umzüge o.ä.

von Justus S. (jussa)


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Harald W. schrieb:
> Nun, bei mir ist es garnicht sicher, ob ich nach 2033 überhaupt noch
> einen Führerschein brauche. :-)

jo, aber für den TE macht es ja keinen großen Unterschied.
Wenn er zum Hinzufügen des Motorradführerscheins einen der neuen 
befristeten Führerscheine, bekommt wird er etwa 2031 einen neuen 
brauchen. Kann er seinen alten behalten, so wird er halt spätestens 2033 
einen neuen befristeten brauchen. Eventuell schon früher, die Deadline 
soll ja eventuell nach vorne verschoben werden...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Julian S. schrieb:
> Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja irgendwie nur noch
> befristet und müssen regelmäßig (natürlich gegen Gebühr) erneuert
> werden.

Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selber.

Auch Deinen Personalausweis musst Du (gegen Gebühr) zyklisch erneuern, 
aber Du musst nicht erneut Deine Staatsbürgerschaft erwerben.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Julian S. schrieb:
>> Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja irgendwie nur noch
>> befristet und müssen regelmäßig (natürlich gegen Gebühr) erneuert
>> werden.
>
> Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selber.

Trotzdem hat man den Eindruck das ist nur die Vorstufe dazu. Ist der 
Schein erst befristet, lassen sich irgendwelche Prüfungen nachträglich 
super einbauen. Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer 
älter 65 (schon heute bekommt man dazu viel Zustimmung aus dem Volk) und 
arbeitet sich dann langsam vor.

von Harald W. (wilhelms)


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Cyblord -. schrieb:

> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer
> älter 65

Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-)

von Soul E. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:

> Trotzdem hat man den Eindruck das ist nur die Vorstufe dazu. Ist der
> Schein erst befristet, lassen sich irgendwelche Prüfungen nachträglich
> super einbauen.

Gilt auch für den Perso. Alle paar Jahre zum Sprachtest, dann noch kurz 
die Ideologie abfragen ;-)

von John D. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
>>
>> Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selber.
>
> Trotzdem hat man den Eindruck das ist nur die Vorstufe dazu. Ist der

Ja, das hoffe ich auch.

von Reinhard S. (rezz)


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Harald W. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>
>> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer
>> älter 65
>
> Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-)

Medizinisch-körperlich seh ich da absolut keine Probleme.

von Harald W. (wilhelms)


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Reinhard S. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>
>>> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer
>>> älter 65
>>
>> Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-)
>
> Medizinisch-körperlich seh ich da absolut keine Probleme.

Naja, diese Altersgruppe hat oft Schwierigkeiten, den Tacho
richtig abzulesen und mit den draussen stehenden Schildern
zu vergleichen. :-)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Harald W. schrieb:
> Justus S. schrieb:
>
>> na ja, auch die alten eigentlich unbefristeten Führerscheine müssen ja
>> bis (atm) 2033 umgetauscht werden. Da ist es kein großer Unterscheid,
>> wenn man jetzt schon einen neuen bekommt...
>
> Nun, bei mir ist es garnicht sicher, ob ich nach 2033 überhaupt noch
> einen Führerschein brauche. :-) Ich tausche deshalb nicht um, weil
> ich mir nicht sicher bin, ob ich nach dem Umtausch noch 7,5t-LKWs
> fahren darf. Sowas braucht man ab und zu für Umzüge o.ä.

Aber das hättest du mit nur wenigen Klicks herausfinden können...

7,5 Tonner fallen in die Klasse C1, mit einem Anhänger und einem 
Zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von unter 12t in C1E.

Die Fahrerlaubnisklasse C1E bekommst du automatisch bei einem Umtausch 
eingetragen. IMHO nach derzeitiger Rechtslage auch immer noch 
unbefristet.
(Das Dokument wird jetzt zwar befristet, ABER NICHT die Fahrerlaubnis.
Ein vergessener Umtausch in diesem Fall bedeutet also maximal 10 Euro 
nach aktuellem Bußgeldkatalog...

Das ist anders als bei jemanden der JETZT erst die Klasse C1/C1E 
erwirbt, der muss regelmäßig zusammen mit dem Dokument auch die 
Fahrerlaubnis selber verlängern lassen. Sonst ist das "Fahren ohne 
Fahrerlaubnis - also eine Straftat! "

Aufpassen muss man aber wenn es nicht nur um das KFZ sondern um Gespanne 
geht. Mit der Klasse drei darf man zwar ebenso wie mit der Klasse C1E 
nur Zugfahrzeuge bis 7,5t führen - allerdings darf man GEspanne bis zu 
18,5 tonnen führen wenn der Anhänger nur eine Achse hat (bzw. 
Tandemachse, die zhlt rechtlich als nur eine Achse)
Mit Klasse 3 darf man also erheblich schwerere Anhänger ziehen als mit 
der Klasse C1E!

Im Zuge der Besitzstandswahrung hat man allerdings ein Anrecht darauf 
auch nach dem Umtausch alles Fahren zu dürfen was man schon vorher 
durfte.
Daher wurde ein Konstrukt namens CE79 geschaffen. Dies ist die 
Fahrerlaubnisklasse CE mit erheblichen Auflagen wie die Einschränkung 
das das Gespann nur drei Achsen haben darf, das ziehende Fahrzeug nur 
max, 7,5t wiegen darf und die das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr wie 
18,5t betragen darf.
Also zusamengefasst Alles was man mit der DREI durfte, aber mit C1E 
nicht mehr.
Diese Klasse CE79 wird allerdings nicht von Amts wegen automatisch 
eingetragen sondern muss extra beim Umschreiben mitbeantragt werden.
Auch gilt hierbei dann eine Befristung dieser Fahrerlaubnisklasse CE79 
(und bis jetzt NUR dieser Klasse)! bis zum 50. Lebensjahr. Danach muss 
diese Klasse mit vorlage von Ärztlichen Untersuchungsergebnissen alle 
fünf Jahre erneuert werden.

UND BESONDERS ACHTUNG:
Diese Befristung bis zum 50en Lebensjahr für den Umfang der 
Fahrerlaubnisklasse CE79 gilt AUCH für diejenigen die ihren Führerschein 
nicht umgeschrieben haben. Das wisse bis heute viele noch gar nicht, 
obwohl das nun schon fast 18 JAhre lang Gesetz ist...

Das bedeutet wenn jemand der z.B. 52 Jahre alt und noch im Besitz einer 
Fahrerlaubnis Klasse 3 ist ein Gespann führt das mehr als 12t zulässiges 
Gesamtgewicht hat, dann ist das ebenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Auch wenn das GEspann grundsätzlich mit der Klasse 3 geführt werden 
darf!
Denn alle über den Umfang der Klasse C1E hinausgehenden Berechtigungen 
sind für Fahrerlaubnisinhaber der Klassen 2 & 3 mit dem 50en Geburtstag 
erloschen!
Dagegen hilft nur ein rechtzeitiges Umschreiben vor dem 50en Geburtstag 
und danach die regelmäßige Verlängerung mit Pflichtuntersuchung.

Eine andere Sache die man aber auch beachten muss ist die Tatsache das 
es auch Fahrzeugkombinationen gibt die man mit C1E, aber NICHT mit der 
Klasse 3 führen darf. Ein Beispiel sind GEspanne bei denen der Anhänger 
ZWEI  Achsen hat die mehr als ein meter voneinander entfernt sind- 
sofern das zGG des GEspanns unter 12t liegt.
(bei Kl. 3 gilt ja das der Anhänger nur eine Achse haben darf. Oder 
ausnahmsweise zwei Achsen die aber nicht mehr als einen Meter 
auseinanderliegen dürfen da diese "Tandemachsen" Zulassungsrechtlich als 
EINE einzelne Achse gelten)

Einen solches Gespann mit insgesamt VIER Achsen durfte und darf man mit 
der Klasse 3 aber nicht führen. Und auch wenn man das nach der 
Umschreibung der Fahrerlaubnis automatisch darf -VOR derUmschreibung ist 
das immer noch eine vollendete Straftat!

Daher erweitert eine Umschreibung -richtig gemacht- genaugenommen sogar 
den Erlaubnisumfang im Vergleich zur Klasse 3.

Gruß
Carsten
(Der auch noch den "ROSA" Lappen mitführt)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Julian S. schrieb:
> Wie ist das denn jetzt, wenn ich eine weitere Lizenz erwerbe? Mein
> Führerschein ist bisher unbefristet, aber momentan mache ich noch den
> Motorradschein nach. Der muss ja irgendwie auf meinem Führerschein
> eingetragen werden - ist das dann auch plötzlich ein befristeter
> Lappen...?

Wie ja schon geschreiben wurde:
JA - du bekommst ein neues Dokument und auf dem steht dann auch ein 
Ablaufdatum.

Und wie schon geschrieben wurde ist auch dein alter Führerschein 
mittlerweile befristet! Mit der letzten nderung der FeV wurden ALLE in 
Deutschland ausgestellten Führerscheine ohne Ablaufdatum auf dem 19 
Januar 2033 Befristet.

Und zwar völlig unabhängig davon ob es sich um einen vor 2013 
ausgestellten KArtenführerschein, den Rosa EU Führerschein, den "grauen 
Lappen", einer DDR Fahrerlaubnis oder gar einem Dokument aus dem dritten 
Reich handelt! (Wenn letzteres wohl auch nur noch theoretisch von belang 
ist)

Aber wie ebenfalls schon geschrieben gilt bei den einfacheren Klassen IM 
MOMENT nur für das Dokument, NICHt für die Fahrerlaubnis selber.
Auch kann es sein das die Gültigkeit der alten Nachweise ohne 
Ablaufdatum noch einmal verkürzt wird damit es nicht 2032 zu einer 
Antragsflut kommt.

Ohnehin ist die Zahl derer die noch den genauen Überblick haben was 
jetzt mit welchen Befristungen und nach welchen Umstellungen alles noch 
geht stark zurückgegangen...

Gruß
Carsten

von Harald W. (wilhelms)


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Carsten S. schrieb:

> 7,5 Tonner fallen in die Klasse C1, mit einem Anhänger und einem
> Zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von unter 12t in C1E.
> Aufpassen muss man aber wenn es nicht nur um das KFZ sondern um Gespanne
> geht. Mit der Klasse drei darf man zwar ebenso wie mit der Klasse C1E
> nur Zugfahrzeuge bis 7,5t führen - allerdings darf man GEspanne bis zu
> 18,5 tonnen führen wenn der Anhänger nur eine Achse hat
> Mit Klasse 3 darf man also erheblich schwerere Anhänger ziehen als mit
> der Klasse C1E!
> Daher wurde ein Konstrukt namens CE79 geschaffen.

Ja, das ist also doch ganz schön kompliziert. Aber ich glaube nicht,
das ich unbedingt LKW-Gespanne fahren will. Deshalb wird für mich
auch C1 reichen. Ich hatte nur geglaubt, das die 50J-Begrenzung
auch für diese Klasse gilt. Vielen Dank für Deine Info!

von A. D. (egsler)


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Ja, es ging mir um das Dokument, nicht umd ie Erlaubnis ansich.
Aber gut, dass die Alten eh 2033 umgetauscht werden müssen war mir gar 
nicht bewusst, dann macht das ja keinen großen Unterschied mehr.
Ichs eh zwar nach wie vor nicht den Sinn darin, warum ich meinen Lappen 
dann regelmäßig erneuern soll, aber so ist Deutschland eben... ;/

von Harald W. (wilhelms)


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Julian S. schrieb:

> Ichs eh zwar nach wie vor nicht den Sinn darin, warum ich meinen Lappen
> dann regelmäßig erneuern soll,

Die Waschlappen in Deinerm Bad solltest Du übrigens auch ab und zu
erneuern und nicht jahrzehntelang nutzen. :-)

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> Die Waschlappen in Deinerm Bad

Man könnte sie auch mal waschen ...

von A. D. (egsler)


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Es wird Zeit,  langsam Zeit, ja der Augenblick naht,
Zeit, langsam Zeit, für das jährliche Bad... ;)

von Matthias S. (da_user)


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Harald W. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Harald W. schrieb:
>>> Cyblord -. schrieb:
>>>
>>>> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer
>>>> älter 65
>>>
>>> Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-)
>>
>> Medizinisch-körperlich seh ich da absolut keine Probleme.
>
> Naja, diese Altersgruppe hat oft Schwierigkeiten, den Tacho
> richtig abzulesen und mit den draussen stehenden Schildern
> zu vergleichen. :-)

Erfahrungsgemäß zieht sich das durch alle Alters- und 
Bevölerkungsschichten durch. Genauso wie die Probleme mit dem betätigten 
des "gelben Diskolichts" und die Sache mit dem Abstand...

Manchmal frage ich mich tatsächlich, ob eine verpflichtende MPU für 
jeden der ein Fahrzeug führen will, nicht doch sinnvoll wäre.

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