Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja irgendwie nur noch befristet und müssen regelmäßig (natürlich gegen Gebühr) erneuert werden. Wie ist das denn jetzt, wenn ich eine weitere Lizenz erwerbe? Mein Führerschein ist bisher unbefristet, aber momentan mache ich noch den Motorradschein nach. Der muss ja irgendwie auf meinem Führerschein eingetragen werden - ist das dann auch plötzlich ein befristeter Lappen...?
na ja, auch die alten eigentlich unbefristeten Führerscheine müssen ja bis (atm) 2033 umgetauscht werden. Da ist es kein großer Unterscheid, wenn man jetzt schon einen neuen bekommt...
Justus S. schrieb: > na ja, auch die alten eigentlich unbefristeten Führerscheine müssen ja > bis (atm) 2033 umgetauscht werden. Da ist es kein großer Unterscheid, > wenn man jetzt schon einen neuen bekommt... Nun, bei mir ist es garnicht sicher, ob ich nach 2033 überhaupt noch einen Führerschein brauche. :-) Ich tausche deshalb nicht um, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich nach dem Umtausch noch 7,5t-LKWs fahren darf. Sowas braucht man ab und zu für Umzüge o.ä.
Harald W. schrieb: > Nun, bei mir ist es garnicht sicher, ob ich nach 2033 überhaupt noch > einen Führerschein brauche. :-) jo, aber für den TE macht es ja keinen großen Unterschied. Wenn er zum Hinzufügen des Motorradführerscheins einen der neuen befristeten Führerscheine, bekommt wird er etwa 2031 einen neuen brauchen. Kann er seinen alten behalten, so wird er halt spätestens 2033 einen neuen befristeten brauchen. Eventuell schon früher, die Deadline soll ja eventuell nach vorne verschoben werden...
Julian S. schrieb: > Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja irgendwie nur noch > befristet und müssen regelmäßig (natürlich gegen Gebühr) erneuert > werden. Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selber. Auch Deinen Personalausweis musst Du (gegen Gebühr) zyklisch erneuern, aber Du musst nicht erneut Deine Staatsbürgerschaft erwerben.
Rufus Τ. F. schrieb: > Julian S. schrieb: >> Seit 2013 sind neu ausgestellte Führerscheine ja irgendwie nur noch >> befristet und müssen regelmäßig (natürlich gegen Gebühr) erneuert >> werden. > > Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selber. Trotzdem hat man den Eindruck das ist nur die Vorstufe dazu. Ist der Schein erst befristet, lassen sich irgendwelche Prüfungen nachträglich super einbauen. Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer älter 65 (schon heute bekommt man dazu viel Zustimmung aus dem Volk) und arbeitet sich dann langsam vor.
Cyblord -. schrieb: > Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer > älter 65 Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-)
Cyblord -. schrieb: > Trotzdem hat man den Eindruck das ist nur die Vorstufe dazu. Ist der > Schein erst befristet, lassen sich irgendwelche Prüfungen nachträglich > super einbauen. Gilt auch für den Perso. Alle paar Jahre zum Sprachtest, dann noch kurz die Ideologie abfragen ;-)
Cyblord -. schrieb: >> >> Das betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selber. > > Trotzdem hat man den Eindruck das ist nur die Vorstufe dazu. Ist der Ja, das hoffe ich auch.
Harald W. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > >> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer >> älter 65 > > Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-) Medizinisch-körperlich seh ich da absolut keine Probleme.
Reinhard S. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >> >>> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer >>> älter 65 >> >> Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-) > > Medizinisch-körperlich seh ich da absolut keine Probleme. Naja, diese Altersgruppe hat oft Schwierigkeiten, den Tacho richtig abzulesen und mit den draussen stehenden Schildern zu vergleichen. :-)
Hi, Harald W. schrieb: > Justus S. schrieb: > >> na ja, auch die alten eigentlich unbefristeten Führerscheine müssen ja >> bis (atm) 2033 umgetauscht werden. Da ist es kein großer Unterscheid, >> wenn man jetzt schon einen neuen bekommt... > > Nun, bei mir ist es garnicht sicher, ob ich nach 2033 überhaupt noch > einen Führerschein brauche. :-) Ich tausche deshalb nicht um, weil > ich mir nicht sicher bin, ob ich nach dem Umtausch noch 7,5t-LKWs > fahren darf. Sowas braucht man ab und zu für Umzüge o.ä. Aber das hättest du mit nur wenigen Klicks herausfinden können... 7,5 Tonner fallen in die Klasse C1, mit einem Anhänger und einem Zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von unter 12t in C1E. Die Fahrerlaubnisklasse C1E bekommst du automatisch bei einem Umtausch eingetragen. IMHO nach derzeitiger Rechtslage auch immer noch unbefristet. (Das Dokument wird jetzt zwar befristet, ABER NICHT die Fahrerlaubnis. Ein vergessener Umtausch in diesem Fall bedeutet also maximal 10 Euro nach aktuellem Bußgeldkatalog... Das ist anders als bei jemanden der JETZT erst die Klasse C1/C1E erwirbt, der muss regelmäßig zusammen mit dem Dokument auch die Fahrerlaubnis selber verlängern lassen. Sonst ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis - also eine Straftat! " Aufpassen muss man aber wenn es nicht nur um das KFZ sondern um Gespanne geht. Mit der Klasse drei darf man zwar ebenso wie mit der Klasse C1E nur Zugfahrzeuge bis 7,5t führen - allerdings darf man GEspanne bis zu 18,5 tonnen führen wenn der Anhänger nur eine Achse hat (bzw. Tandemachse, die zhlt rechtlich als nur eine Achse) Mit Klasse 3 darf man also erheblich schwerere Anhänger ziehen als mit der Klasse C1E! Im Zuge der Besitzstandswahrung hat man allerdings ein Anrecht darauf auch nach dem Umtausch alles Fahren zu dürfen was man schon vorher durfte. Daher wurde ein Konstrukt namens CE79 geschaffen. Dies ist die Fahrerlaubnisklasse CE mit erheblichen Auflagen wie die Einschränkung das das Gespann nur drei Achsen haben darf, das ziehende Fahrzeug nur max, 7,5t wiegen darf und die das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr wie 18,5t betragen darf. Also zusamengefasst Alles was man mit der DREI durfte, aber mit C1E nicht mehr. Diese Klasse CE79 wird allerdings nicht von Amts wegen automatisch eingetragen sondern muss extra beim Umschreiben mitbeantragt werden. Auch gilt hierbei dann eine Befristung dieser Fahrerlaubnisklasse CE79 (und bis jetzt NUR dieser Klasse)! bis zum 50. Lebensjahr. Danach muss diese Klasse mit vorlage von Ärztlichen Untersuchungsergebnissen alle fünf Jahre erneuert werden. UND BESONDERS ACHTUNG: Diese Befristung bis zum 50en Lebensjahr für den Umfang der Fahrerlaubnisklasse CE79 gilt AUCH für diejenigen die ihren Führerschein nicht umgeschrieben haben. Das wisse bis heute viele noch gar nicht, obwohl das nun schon fast 18 JAhre lang Gesetz ist... Das bedeutet wenn jemand der z.B. 52 Jahre alt und noch im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse 3 ist ein Gespann führt das mehr als 12t zulässiges Gesamtgewicht hat, dann ist das ebenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis! Auch wenn das GEspann grundsätzlich mit der Klasse 3 geführt werden darf! Denn alle über den Umfang der Klasse C1E hinausgehenden Berechtigungen sind für Fahrerlaubnisinhaber der Klassen 2 & 3 mit dem 50en Geburtstag erloschen! Dagegen hilft nur ein rechtzeitiges Umschreiben vor dem 50en Geburtstag und danach die regelmäßige Verlängerung mit Pflichtuntersuchung. Eine andere Sache die man aber auch beachten muss ist die Tatsache das es auch Fahrzeugkombinationen gibt die man mit C1E, aber NICHT mit der Klasse 3 führen darf. Ein Beispiel sind GEspanne bei denen der Anhänger ZWEI Achsen hat die mehr als ein meter voneinander entfernt sind- sofern das zGG des GEspanns unter 12t liegt. (bei Kl. 3 gilt ja das der Anhänger nur eine Achse haben darf. Oder ausnahmsweise zwei Achsen die aber nicht mehr als einen Meter auseinanderliegen dürfen da diese "Tandemachsen" Zulassungsrechtlich als EINE einzelne Achse gelten) Einen solches Gespann mit insgesamt VIER Achsen durfte und darf man mit der Klasse 3 aber nicht führen. Und auch wenn man das nach der Umschreibung der Fahrerlaubnis automatisch darf -VOR derUmschreibung ist das immer noch eine vollendete Straftat! Daher erweitert eine Umschreibung -richtig gemacht- genaugenommen sogar den Erlaubnisumfang im Vergleich zur Klasse 3. Gruß Carsten (Der auch noch den "ROSA" Lappen mitführt)
Julian S. schrieb: > Wie ist das denn jetzt, wenn ich eine weitere Lizenz erwerbe? Mein > Führerschein ist bisher unbefristet, aber momentan mache ich noch den > Motorradschein nach. Der muss ja irgendwie auf meinem Führerschein > eingetragen werden - ist das dann auch plötzlich ein befristeter > Lappen...? Wie ja schon geschreiben wurde: JA - du bekommst ein neues Dokument und auf dem steht dann auch ein Ablaufdatum. Und wie schon geschrieben wurde ist auch dein alter Führerschein mittlerweile befristet! Mit der letzten nderung der FeV wurden ALLE in Deutschland ausgestellten Führerscheine ohne Ablaufdatum auf dem 19 Januar 2033 Befristet. Und zwar völlig unabhängig davon ob es sich um einen vor 2013 ausgestellten KArtenführerschein, den Rosa EU Führerschein, den "grauen Lappen", einer DDR Fahrerlaubnis oder gar einem Dokument aus dem dritten Reich handelt! (Wenn letzteres wohl auch nur noch theoretisch von belang ist) Aber wie ebenfalls schon geschrieben gilt bei den einfacheren Klassen IM MOMENT nur für das Dokument, NICHt für die Fahrerlaubnis selber. Auch kann es sein das die Gültigkeit der alten Nachweise ohne Ablaufdatum noch einmal verkürzt wird damit es nicht 2032 zu einer Antragsflut kommt. Ohnehin ist die Zahl derer die noch den genauen Überblick haben was jetzt mit welchen Befristungen und nach welchen Umstellungen alles noch geht stark zurückgegangen... Gruß Carsten
Carsten S. schrieb: > 7,5 Tonner fallen in die Klasse C1, mit einem Anhänger und einem > Zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von unter 12t in C1E. > Aufpassen muss man aber wenn es nicht nur um das KFZ sondern um Gespanne > geht. Mit der Klasse drei darf man zwar ebenso wie mit der Klasse C1E > nur Zugfahrzeuge bis 7,5t führen - allerdings darf man GEspanne bis zu > 18,5 tonnen führen wenn der Anhänger nur eine Achse hat > Mit Klasse 3 darf man also erheblich schwerere Anhänger ziehen als mit > der Klasse C1E! > Daher wurde ein Konstrukt namens CE79 geschaffen. Ja, das ist also doch ganz schön kompliziert. Aber ich glaube nicht, das ich unbedingt LKW-Gespanne fahren will. Deshalb wird für mich auch C1 reichen. Ich hatte nur geglaubt, das die 50J-Begrenzung auch für diese Klasse gilt. Vielen Dank für Deine Info!
Ja, es ging mir um das Dokument, nicht umd ie Erlaubnis ansich. Aber gut, dass die Alten eh 2033 umgetauscht werden müssen war mir gar nicht bewusst, dann macht das ja keinen großen Unterschied mehr. Ichs eh zwar nach wie vor nicht den Sinn darin, warum ich meinen Lappen dann regelmäßig erneuern soll, aber so ist Deutschland eben... ;/
Julian S. schrieb: > Ichs eh zwar nach wie vor nicht den Sinn darin, warum ich meinen Lappen > dann regelmäßig erneuern soll, Die Waschlappen in Deinerm Bad solltest Du übrigens auch ab und zu erneuern und nicht jahrzehntelang nutzen. :-)
Es wird Zeit, langsam Zeit, ja der Augenblick naht, Zeit, langsam Zeit, für das jährliche Bad... ;)
Harald W. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Harald W. schrieb: >>> Cyblord -. schrieb: >>> >>>> Anfangen kann man mit medizinischen Tests für Fahrer >>>> älter 65 >>> >>> Dann aber bitte auch für Fahrer jünger als 25. :-) >> >> Medizinisch-körperlich seh ich da absolut keine Probleme. > > Naja, diese Altersgruppe hat oft Schwierigkeiten, den Tacho > richtig abzulesen und mit den draussen stehenden Schildern > zu vergleichen. :-) Erfahrungsgemäß zieht sich das durch alle Alters- und Bevölerkungsschichten durch. Genauso wie die Probleme mit dem betätigten des "gelben Diskolichts" und die Sache mit dem Abstand... Manchmal frage ich mich tatsächlich, ob eine verpflichtende MPU für jeden der ein Fahrzeug führen will, nicht doch sinnvoll wäre.
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