Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen musste. Wie sieht das eigentlich aus, hat sowas Chancen? Die Position scheint etwas oberhalb der Position angesiedelt die derjenige vor 6 Jahren aufgeben musste. Fachlich passt das aber so gut, dass derjenige eigentlich (bis auf das Alter) ein Idealkandidat wäre. Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit in der mind. 5 Jahre Berufserfahrung in dieser Branche und im Umfeld gefordert ist.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Wenn es passt, einfach mal bewerben. Mehr als eine Absage kann nicht kommen.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Danilo schrieb: > (bis auf das > Alter) Heutzutage ist das doch das Ausschlusskriterium oder? Damit hast Du die Frage selbst beantwortet
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Danilo schrieb: > Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit > Abfindung verlassen musste. Warum haben sie dich "Entsorgt"? Also mal ehrlich, auf deine Frage solltest du besser selbst wissen wie man darauf antworten sollte!
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Cha-woma M. schrieb: > Warum haben sie dich "Entsorgt"? > > Also mal ehrlich, auf deine Frage solltest du besser selbst wissen wie > man darauf antworten sollte! Liest sich eher so, als würde er für einen Bekannten schreiben oder das er selbst der Personaler ist...
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Meine Ahnung. Vor 6 Jahren kam ein junger dynamischer Chef, der wollte ein junges dynamisches Team. Der Alte musste raus. Nun ist der junge dynamische Chef weg, das Projekt laeuft noch, und irgendwer muss es machen. Daher, auf alle Faelle bewerben. Aber viel teurer, dh 50% mehr.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Cha-woma M. schrieb: > Warum haben sie dich "Entsorgt"? ist doch egal wenn er nix taugte wird er heute auch nicht eingestellt, wenn die "Entsorgung" organisatorische Gründe hatte kann es sein das sich die Umorganisation nicht bewährt hat. Also wer mag soll sich bewerben, was gibts zu verlieren?
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
>Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen musste Mit Abfindung geht man freiwillig! Danilo schrieb: > Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit > Abfindung verlassen musste. > > Wie sieht das eigentlich aus, hat sowas Chancen? Die Position scheint > etwas oberhalb der Position angesiedelt die derjenige vor 6 Jahren > aufgeben musste. Was machst Du jetzt? Warum "musstest" Du damals gehen? Warum willst Du wieder dahin zurück?
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Die Frage ist doch: Was hat "derjenige" in den letzten 6 Jahren beruflich gemacht. Falls er arbeitslos war wird das eher nichts.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Oh D. schrieb: > Daher, auf alle Faelle bewerben. Aber viel teurer, dh 50% mehr. Oder: Sich als externer Berater anbieten (100% mehr). Kenne einen Fall, da hat das geklappt. Früher hat der Kollege fast Bure-Out gehabt, jetzt schiebt er als Berater eine viel ruhigere Kugel und kassiert mehr als vorher. Bei wie vielen anderen Fällen das nicht klappt bzw. nicht geklappt hat, weiß keiner, aber man kann's ja mal versuchen.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Macht nur Sinn, wenn man da keine alten Bekannten trifft. Vor allem nicht, ehemalige Vorgesetzte und Kollegen, die die Leiter herauf gefallen sind, es aber eigentlich nie verdient hatten. Die Chancen sind dann schon davon abhängig, ob man sich im Guten oder Schlechten getrennt hatte. Alte Bekannte kann man ja auch in anderen Firmen wieder treffen. Ich hab mal durch Kündigung durch den Arbeitgeber von einer Gesellschaft zur Schwestergesellschaft gewechselt. Später dann wieder Retour. Dann war nach Projektende wieder Schluss. Noch mal bei der Schwester einsteigen war mir dann nicht mehr zumutbar. Hab dann was viel besseres gefunden.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Klapperstorch schrieb: > Früher hat der Kollege fast Bure-Out gehabt, Ist das ein Schreibfehler oder gibt es das auch neuerdings? Mit jeweils einem anderen Buchstaben kann daraus Burn-Out oder Bore-Out werden. Oder ist das richtig und meint die Überarbeitung mit langweiliger Arbeit? ;-) Die Frage meine ich ernst.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Dussel schrieb: > Klapperstorch schrieb: >> Früher hat der Kollege fast Bure-Out gehabt, > Ist das ein Schreibfehler oder gibt es das auch neuerdings? Mit jeweils > einem anderen Buchstaben kann daraus Burn-Out oder Bore-Out werden. Oder > ist das richtig und meint die Überarbeitung mit langweiliger Arbeit? ;-) > Die Frage meine ich ernst. Sorry, war Tippfehler: Der Typ hatte Burn-out, war so richtig am Ende und hat sich mit der Thema derart intensiv beschäftigt, dass er heutzutage Vorträge zum Thema "Burn-Out" und Prävention gibt (für gutes Geld versteht sich).
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Schau noch mal in deinen Abfindungsvertrag von damals. Manchmal enthalten solche Verträge zum Beispiel Rückzahlungsklauseln für die erhaltene Abfindung wenn man wieder im selben Betrieb anfängt. Sollte das so sein sieh zu, dass du eine Klausel im neuen Vertrag oder eine zusätzliche Bestätigung bekommst, dass die Firma auf die alte Abfindung verzichtet.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Danilo schrieb: > Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit Bewerben kann man sich immer. Evtl. ist der Vorgänger verschwunden weil ihm dieser Stuhl zu heiß war (seine berechtigten Sicherheits-Forderungen nicht erfüllt wurden)? Nicht jeder mag Schwedische Gardienen.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
oszi40 schrieb: > Danilo schrieb: >> Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit > > Bewerben kann man sich immer. Evtl. ist der Vorgänger verschwunden weil > ihm dieser Stuhl zu heiß war (seine berechtigten Sicherheits-Forderungen > nicht erfüllt wurden)? Nicht jeder mag Schwedische Gardienen. Also der SI-Ing. für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer (bzw. Betriebsleitung. Nur Verantwortung hat der keine! Alter Mythos, das die gesetzliche geforderten Beauftragten Konsequenzen zu spüren hätten wenn sie Fehler machen. Was an Druck von der GF oder BL kommt, dass ist wass anderes. Aber Beauftragte haben ähnlich dem BR einen besonderen Kündigungsschutz. Somit auch einen besseren Stand als normale Beschäftigte!
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Rick M. schrieb: > Mit Abfindung geht man freiwillig! Nicht unbedingt, aber: Mit Abfindung verzichtet man darauf, vor einem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung zu klagen. Da hat er sich vermutlich dran gehalten. Er sollte also als verlässlicher Arbeitnehmer gelten.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Inkognito schrieb: > Macht nur Sinn, wenn man da keine alten Bekannten trifft. > Vor allem nicht, ehemalige Vorgesetzte und Kollegen, die > die Leiter herauf gefallen sind, es aber eigentlich nie > verdient hatten. Das ist einer der kritischen Punkte. Insbesondere die ehemaligen GL und AL die abgestürzt sind und nun dort als Referenten abhängen. Derjenige kann sich aber über Informanten noch informieren ob die da nach wie vor Ihren Hintern breitsitzen. Jedenfalls ist er damals wg. permanentem Ärger mit denen auch gegangen (was auch Sicherheitsaspekte betraf). War halt keine Kohle da ein Notstromaggregat mit einem Überspannungsschutz zu versehen. Es wurde aber auch kein Rahmenvertrag mal gemacht, um wirtschaftlicher realisieren zu können. Kurzum: Ein Volldesaster. Er hat dann die Schnauze voll gehabt. Und wenn was ausfiel standen die 35 Minuten später im Büro und fragten: "Wie konnte das passieren?"
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Morgen, und warum will er dann zurück? Glaubt dein Bekannter es hätte sich etwas geändert? Das hört sich nicht so an, aber wenn er sich den Stress wieder antun möchte. Ich hätte da kein Interesse dran, es sei den es hätte sich etwas grundlegens geändert (was mit 90% Sicherheit nicht passiert ist) und die aktuelle Stelle ist noch mieser...
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Trotz Abfindung wird man bei seinem alten Arbeitgeber wohl kaum verbrannte Erde hinterlassen. Von daher kann das gut klappen. Erst kürzlich eine Geschichte von einem Bekannten gehört. Wurde bei einem Konzern mit hoher Abfindung heraus "gekauft". Kurze Zeit später war er als Freelancer wieder auf gleicher Position. Ein Jahr später kam die Festeinstellung. Ergebnis war ein höheres Gehalt als vorher und die fette Abfindung (sechsstellig wenn ich mich richtig erinnere) durfte er natürlich behalten.
Re: Bewerbung auf eine freie Stelle bei einer Fa., die man vor 6 Jahren mit Abfindung verlassen muss
Cha-woma M. schrieb: > oszi40 schrieb: >> Danilo schrieb: >>> Ist ne Stelle im Umfeld der Arbeitssicherheit >> >> Bewerben kann man sich immer. Evtl. ist der Vorgänger verschwunden weil >> ihm dieser Stuhl zu heiß war (seine berechtigten Sicherheits-Forderungen >> nicht erfüllt wurden)? Nicht jeder mag Schwedische Gardienen. > > Also der SI-Ing. für Arbeitssicherheit berät den Unternehmer (bzw. > Betriebsleitung. Nur Verantwortung hat der keine! > Alter Mythos, das die gesetzliche geforderten Beauftragten Konsequenzen > zu spüren hätten wenn sie Fehler machen. Für die Fasi mag das stimmen (rein beratende Aufgabe). Es gibt aber auch noch andere Funktionen, die durchaus die klare Übertragung von Unternehmerpflichten beinhalten. Da ist der Spagat dann groß zw. den gesetzl. Anforderungen und dem was das Budget so hergibt (siehe u.a. auch VW Abgas-Ding). Das ist ein typ. Beispiel. Da hängt doch der Leiter der Qualitätssicherung oft entweder im Knast oder dann auf dem Abstellgleis (soll ja auch Leute geben die ein Gewissen haben die nicht alles abnicken). Der BWLer steht aber aber schnell dicke da weil eine einfache, schnelle (und billige) Lösung gefunden wurde.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.