Forum: Offtopic "Geschäftspartner" zahlt Kredit nicht zurück


von Rainer S. (rsonline)


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Habe einer Firma, die für mich Pakete versendet Geld geliehen, 1000 
Euro. Das sollte ursprünglich nur für 1-2 Wochen sein meinte der 
Inhaber. Er stehe vor einem existenzgefährdendem Problem. Dies hat er in 
einer E-Mail an mich geschrieben. Die E-Mail ist von März 2015. Ich habe 
ihm das Geld geliehen auch weil ich dachte das was er macht hat Zukunft.

Aus den 2 Wochen sind jetzt 20 Monate geworden. Die Rückzahlung läuft im 
Moment so ab, dass ich Pakete dort hinbringe und die Rechnungen 
seinerseits werden dann von den 1000 Euro abgezogen. In den 20 Monaten 
sind so etwas mehr als die Hälfte zurückbezahlt worden.

Was mich jedoch extrem ärgert ist, dass er extrem träge ist. 
Normalerweise ist er in der Bringschuld. Wenn er Rechungen schreibt, 
dann gehe ich mit der Rechnung zu ihm hin und sage: Bitte 
unterschreiben, dass der Betrag bezahlt worden ist. Normalerweise könnte 
er das machen und direkt in meinem Briefkasten werfen. Desweiteren ist 
er nicht mehr so oft zu den Geschäftszeiten anwesend, so dass ich die 
Pakete dann woanders hinbringe. Auch auf die Frage per E-Mail wann er 
denn da ist reagiert er nicht.

Meine Frage ist: Habe ich genug Beweise (seine E-Mail, die Überweisung 
der 1000 Euro per Bank, seine Rechnungen wo er schreibt, dass er das 
Geld erhalten hat) um rechtlich gegen die Restzahlung vorzugehen?

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Meine Frage ist: Habe ich genug Beweise (seine E-Mail, die Überweisung
> der 1000 Euro per Bank, seine Rechnungen wo er schreibt, dass er das
> Geld erhalten hat) um rechtlich gegen die Restzahlung vorzugehen?

Für derart spezifische Fragen sind Anwälte zuständig. Dessen Kosten 
werden aus dem Streitwert abgeleitet, d.h. hier dem Restbetrag.

Rechtlich bindende Verträge entstehend nicht allein durch schriftliche 
Vereinbarung, sondern auch auf anderem Wege.

Ich vermute mal, du willst nicht gegen die Restzahlung vorgehen, sondern 
sie einfordern. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Rainer S. (rsonline)


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Ja genau, einfordern.
Also gegen den Geschäftspartner vorgehen.
Vielleicht kennt sich hier jemand aus.
Weitere Kosten (Anwalt) wollte ich erst mal vermeiden.
Meiner Meinung nach habe ich genug Beweise.
Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit.
Am liebsten wäre mir, wenn er das einsieht ...

von Richard H. (richard_h27)


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Rainer S. schrieb:
> Meine Frage ist: Habe ich genug Beweise (seine E-Mail, die Überweisung
> der 1000 Euro per Bank, seine Rechnungen wo er schreibt, dass er das
> Geld erhalten hat) um rechtlich gegen die Restzahlung vorzugehen?

Vielleicht zahlt er deshalb nicht zurück, weil er schon ahnt, dass Du 
gegen die Restzahlung rechtlich vorgehen willst.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit.

Beweise brauchst du erst vor Gericht.
Für einen Mahnbescheid dagegen m.W. nicht.

: Bearbeitet durch User
von Rainer S. (rsonline)


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Richard H. schrieb:
> Vielleicht zahlt er deshalb nicht zurück, weil er schon ahnt, dass Du
> gegen die Restzahlung rechtlich vorgehen willst.

Er zahlt ja ganz langsam zurück, indem er meine Pakete versendet. Siehe 
oben. Außerdem war ich bis jetzt immer sehr zurückhaltend. Ich frage 
zwar ab und zu ob er zurückzahlen kann, aber dann hat er immer andere 
Ausreden und meint das wäre damit erledigt. Ich war selbst mal in einer 
ähnlichen Situation. Aber so wie er habe ich mich da nicht verhalten.

Wenn er auf die simple Frage, wann er denn da ist nicht reagiert bringt 
dies das Fass zum überlaufen.

von Rainer S. (rsonline)


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A. K. schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit.
>
> Beweise brauchst du erst vor Gericht.
> Für einen Mahnbescheid dagegen m.W. nicht.

Ja, so sieht es wohl aus. Ich will aber erst noch vorher mit ihm reden.

von Richard H. (richard_h27)


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Rainer S. schrieb:
> Richard H. schrieb:
>> Vielleicht zahlt er deshalb nicht zurück, weil er schon ahnt, dass Du
>> gegen die Restzahlung rechtlich vorgehen willst.
>
> Er zahlt ja ganz langsam zurück, indem er meine Pakete versendet.

Hast Du meinen Kommentar ernst genommen?

von Axel L. (axel_5)


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Ich würde erstmal schriftlich per Einschreiben mahnen mit Fristsetzung.

Dafür braucht man keinen Anwalt.

Gruss
Axel

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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...
wenn er in einem halben Jahr so die Hälfte abgestottert hat, dann würde 
ich ihn im nächsten halben Jahr weiter abstottern lassen, Krieg um 
weniger als 500,00€ lohnt nicht. So du hast wenigstens die Chance eine 
Leistung für dein Geld zu bekommen. Wenn das auch nicht läuft ist die 
Geschäftsbeziehung eh beendet und der ausständige Betrag kaum wieder zu 
erlangen. Dafür einen ansonsten (gute?) Beziehung opfern zu wollen ist 
allerdings auf beiden Seiten ein fragwürdiges Verhalten.

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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Axel L. schrieb:
> Dafür braucht man keinen Anwalt.

Dafür nicht. Aber für die gestellte Frage, ob genug Beweise da sind.

von Stefan F. (Gast)


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Ich habe mal gesehen, dass es offensichtlich vollberufliche 
Geldeintreiber gibt. Große Angsteinflößende Männer mit breiten Schultern 
und Narben im Gesicht - aber einwandfreiem benehmen.

Vielleicht lohnt es sich, so jemanden zu bezahlen.

Meine Frau meinte mal, dass die Rocker-Clubs solche Aufträge gerne 
inoffiziell annehmen, wenn sie am Umsatz beteiligt werden :-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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für 500 € ?

von Operator S. (smkr)


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Rainer S. schrieb:
> Außerdem war ich bis jetzt immer sehr zurückhaltend. Ich frage
> zwar ab und zu ob er zurückzahlen kann, aber dann hat er immer andere
> Ausreden und meint das wäre damit erledigt.

Da würde wohl kaum einer zurückzahlen, anscheinend ist es dir ja nicht 
wichtig.

Wenn du dein Geld zurück haben möchtest, dann:
- Brief eingeschrieben mit dem geforderten Betrag und angemessenen 
Zeitraum für Überweisung
- Wenn dieses Datum abgelaufen ist 1. Mahnung wieder mit angemessenem 
Zeitraum
- 2. Mahnung mit angemessenem Zeitraum und Anmerkung auf Betreibung bei 
nichtbezahlens
- Betreibung

In dieser Zeit keine weiteren Geschäfte mehr mit ihm tätigen. Und einen 
Grund warum du das Geld zurück haben möchtest musst du auch nicht 
angeben. Sollte er dennoch nachfragen kannst du ihm ja mündlich sagen: 
Weil es meins ist.

Meistens ist nach der 1. Mahnung alles erledigt. Viel Glück!

von Schorsch X. (bastelschorsch)


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Operator S. schrieb:
> Meistens ist nach der 1. Mahnung alles erledigt. Viel Glück!

Na dann wirklich viel Glück. Eine Mahnung ist so gut wie nix wert. Auch 
ein Mahnbescheid kostet erstmal nur Geld. Wenn der Gemahnte diesem 
widerspricht, gibt es nur noch den gerichtlichen Weg (wenn man es 
friedlich lösen will). Und das kostet erstmal wieder Dein Geld.

Ich würde empfehlen, verschick noch soviel du kannst und vergiss den 
Rest.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Rainer S. schrieb:
> Wenn er auf die simple Frage, wann er denn da ist nicht reagiert bringt
> dies das Fass zum überlaufen.

Also bei 500 Euro ist der Streitwert so gering dass sich ein Anwalt 
nicht lohnt.

Es wäre auch nicht wirklich klug ganz plötzlich durchzudrehen und ihm 
mit Anwalt, Polizei und Gerichtsvollzieher zu kommen.

Sag ihm ganz offen dass du den Restbetrag innerhalb einer gesetzten 
Frist zurück gezahlt bekommen willst, schick ihm das dann auch noch per 
Brief/Einschreiben zu damit er merkt dass du nicht mehr so gemütlich 
bist und er seine Beine in die Hand nehmen muss um das Problem zu lösen.

Versetze ihn also mal unter etwas Druck, sag ihm auch das mit den 
Geschäftszeiten und den Rechnungen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Stefan U. schrieb:
> Meine Frau meinte mal, dass die Rocker-Clubs solche Aufträge gerne
> inoffiziell annehmen, wenn sie am Umsatz beteiligt werden :-)

In welchen Kreisen ist denn deine Frau unterwegs?

von S. B. (stilbluete)


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Ganz ehrlich, ohne deinen "Geschäftspartner" in Schutz nehmen zu wollen 
- es hört sich so an, als ob er immer noch finanziell auf dem 
Zahnfleisch robbt...

Natürlich kannst du Mahnbescheide und Co. erwirken und, zur Not, auch 
gerichtlich zustellen oder versuchen eintreiben zu lassen. Aber - wenn 
er nichts hat, bleibst du zusätzlich auch auf diesen Kosten sitzen. 
Schone deine Nerven, verschicke weitere 20 Monate "kostenlos" mit seinem 
Dienst, und mache dann einen weiten Bogen um deinen "Partner". Ihn 
darauf hinzuweisen, dass er in der "Bringschuld" ist, schadet jedoch 
nicht.

von Hawa M. (hawamand)


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S. B. schrieb:
> ..., dass er in der "Bringschuld" ist, ...
Passt beim Paketdienstleister tatsächlich, mehrdeutig.

von Timm T. (Gast)


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S. B. schrieb:
> Schone deine Nerven, verschicke weitere 20 Monate "kostenlos" mit seinem
> Dienst

Oder schicke einfach mehr Pakete, dann gehts schneller. ;-)

von Stefan F. (Gast)


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>> Meine Frau meinte mal, dass die Rocker-Clubs solche Aufträge gerne
>> inoffiziell annehmen, wenn sie am Umsatz beteiligt werden :-)

> In welchen Kreisen ist denn deine Frau unterwegs?

Das frage ich mich manchmal auch... vielleicht hat sie auch nur zu viel 
"Sons of Anarchy" geguckt.

von Rainer S. (rsonline)


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Winfried J. schrieb:
> ...
> wenn er in einem halben Jahr so die Hälfte abgestottert hat, dann würde
> ich ihn im nächsten halben Jahr weiter abstottern lassen, Krieg um
> weniger als 500,00€ lohnt nicht. So du hast wenigstens die Chance eine
> Leistung für dein Geld zu bekommen. Wenn das auch nicht läuft ist die
> Geschäftsbeziehung eh beendet und der ausständige Betrag kaum wieder zu
> erlangen. Dafür einen ansonsten (gute?) Beziehung opfern zu wollen ist
> allerdings auf beiden Seiten ein fragwürdiges Verhalten.
>
> Namaste

Ja, das sehe ich im Prinzip genau so.

S. B. schrieb:
> Ganz ehrlich, ohne deinen "Geschäftspartner" in Schutz nehmen zu
> wollen
> - es hört sich so an, als ob er immer noch finanziell auf dem
> Zahnfleisch robbt...
>
> Natürlich kannst du Mahnbescheide und Co. erwirken und, zur Not, auch
> gerichtlich zustellen oder versuchen eintreiben zu lassen. Aber - wenn
> er nichts hat, bleibst du zusätzlich auch auf diesen Kosten sitzen.
> Schone deine Nerven, verschicke weitere 20 Monate "kostenlos" mit seinem
> Dienst, und mache dann einen weiten Bogen um deinen "Partner". Ihn
> darauf hinzuweisen, dass er in der "Bringschuld" ist, schadet jedoch
> nicht.

Das ist es. Er robbt immer noch finanziell auf dem Zahnfleisch.

Er hält es nicht für nötig zu antworten. Am Anfang haben wir uns hier 
bei mir unterhalten. Das habe ich ihm wieder angeboten worauf er nicht 
reagiert.

Ich habe ihm eine E-Mail geschrieben. Er meint das soll so weiter 
laufen. In dem Brief wo er nach Geld gefragt hat meinte er er könne 
seine Verwandten nicht fragen. Jetzt weiß ich warum.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Du hast die Ratschläge hier scheinbar nicht verstanden, sonst würdest du 
keine E-Mails mehr schreiben, sondern ihm ein(!) Einschreiben mit 
Fristsetzung schicken. Und zwar als Einwurfeinschreiben, damit er die 
Annahme nicht verweigern kann. Nach Ablauf der Frist wird dann direkt 
der Mahnbescheid beantragt.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Mehr Druck wird icht helfen, man solltedie Meschen nehmen wie sie sind. 
Die Einen können nicht mit Geld umgehen, andere sich schlecht verkaufen, 
die dritten sind skrupellos auf letzere gehört ein grober Keil. Die 
anderen sind arme Hund. Mann muss sich nur entscheiden ob man Schlechtem 
noch Gutes nachwirft, oder ob man es lässt und hofft.
Ärgerlich ist es nur wenn ich mich ärgern will. Das aber hat mit der 
anderen Person nichts zutun sonder ganz allein mit mir und sollte Anlass 
sein etwaszu lernen, in erster Linie aber über mich, denn es bringt 
nichts die Erfahrungen mit dem Einen auf alle zu übertragen.

Namaste

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Thorsten O. schrieb:
> Du hast die Ratschläge hier scheinbar nicht verstanden, sonst würdest du
> keine E-Mails mehr schreiben, sondern ihm ein(!) Einschreiben mit
> Fristsetzung schicken.

hm, viele im Thread hier schlagen jedoch de-Eskalation bzw. ein "weiter 
so" vor. Ich übrigens auch.

@rsonline:

natürlich ist das nervig, da immer hinterher zu rennen. Aber wenn du den 
"harten" Weg gehst, hast du vielleicht noch mehr Nerv am Hals, und 
generierst für den armen Schlucker noch mehr Kosten, und auch für ihn 
noch mehr Nerv.

von Rainer S. (rsonline)


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Danke für die Kommentare.

Ja, ich versuche den de-Eskalations Weg zu gehen, falls möglich.
Der ist fast immer der bessere Weg.

Er zahlt das ja durch die Paket-Lieferungen langsam zurück.
Ärgerlich ist halt wenn er die Gutmütigkeit insofern ausnutzt, dass er 
gar nicht mehr reagiert. Er ist nicht immer vor Ort, weil er wohl auf 
andere Weise Geld hereinholt. Ich denke mal, dass er einen 2. Job hat.

Natürlich behalte ich mir den harten Weg vor, wenn mit das zu bunt wird.

von Rainer S. (rsonline)


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Was kommt in dem Fristsetzungsschreiben rein?

Der Betrag, den er mir schuldet.

Können Zinsen geltend gemacht werden?

Kommt da eine Referenznunmmer o.ä. herein?

Die könnte wichtig werden für den gerichtlichen Mahnbescheid. Nicht dass 
das wegen 'Formfehler' o.ä. abgeschmettert wird. Habe so etwas ähnliches 
schon erlebt. Da sagte der Gegner im Gerichtsverfahren er wüsste 
überhaupt nicht, was mit dem Mahnbescheid gemeint war.

von Joe F. (easylife)


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Nimm dir einen Anwalt. Aber mach' schnell, in ca. 1 Jahr verjährt deine 
Forderung schon.

von Rainer S. (rsonline)


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Joe F. schrieb:
> in ca. 1 Jahr verjährt deine
> Forderung schon.

Wo hast Du das her?

Mein Kenntnisstand ist 3 Jahre.

von Joe F. (easylife)


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Rainer S. schrieb:
> Aus den 2 Wochen sind jetzt 20 Monate geworden.

Das war am 23.08.2016
Inzwischen sind es 24 Monate, bleiben noch 12, dann sind es 3 Jahre.

: Bearbeitet durch User
von Rainer S. (rsonline)


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Ach so. Im März 2015 habe ich das Geld überwiesen. 1000 Euro.
370 Euro davon sind noch offen.

Im folgenden Jahr nach der Forderung - also 2016 - fängt die Verjährung 
an zu laufen. Verjährt ist das nach meiner Rechnung am 01.01.2019.

Also ist noch knapp 2 Jahre Zeit. Solange wollte ich mich aber nicht 
weiter damit beschäftigen.

Es geht jetzt um das korrekte Fristsetzungsschreiben auf das sich dann 
ein eventueller gerichtlicher Mahnbescheid bezieht. Oder kann man im 
gerichtlichen Mahnbescheid das Fristsetzungsschreiben beifügen? Nicht, 
dass er nachher sagt er wüsste überhaupt  nicht worum es sich beim 
Mahnbescheid handelt.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Was kommt in dem Fristsetzungsschreiben rein?
>
> Der Betrag, den er mir schuldet.

Ja, und natürlich eine Frist.  Mach sie angemessen groß, damit er
eine reale Chance hat, sie einzuhalten.

> Können Zinsen geltend gemacht werden?

Bestimmt, aber schon über die Höhe könnte man dann wieder in Streit
geraten.  Wie viele Zinsen hätte dir denn (d)eine Bank in der Zeit
für den Betrag gezahlt?  5 Euro?

Er könnte übrigens einem gerichtlichen Mahnbescheid auch nur teilweise
widersprechen, also bspw. die Hauptforderung anerkennen, die von dir
geltend gemachten Zinsen aber nicht.  Danach zahlt er die Forderung,
dann müsstest du die von dir berechneten Zinsen allein noch einklagen
gehen … die hast du dann vermutlich drei Jahre später, wenn überhaupt.

Ich würde an deiner Stelle froh sein, das Geld als solches zurück
zu haben.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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370,-€ wirklich?

hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben?

Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade.

Sowas verbucht man unter weiterbildung und fertig.

Namaste

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Fahr hin, nehm ein paar Kumpels mit, schnapp dir sein Ipad oder 
irgendwas Wertvolles so um 400€ und sag ihm ihr seid quitt.
Anwälte..., pah!

ironie off

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:
> 370,-€ wirklich?
>
> hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben?
>
> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade.

auch so 'n 75k++ p.a. brutto-Held aus dem Süden/Südwestn Deutschlands

Für so manche sind 370€ das Wocheneinkommen, und dafür gehen sie 40h 
Arbeiten.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:

>> Können Zinsen geltend gemacht werden?

https://dejure.org/gesetze/BGB/288.html

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Soviel zum Thema De-Eskalation. Inzwischen hat der Typ vielleicht längst 
die Hand gehoben. Ich hätte das Geld inzwischen längst zurück oder 
abgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Rainer S. (rsonline)


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Winfried J. schrieb:
> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade.

Ich hab' doch alle Beweise, warum soll ich das dann abschreiben, wenn 
man das mit relativ wenig Aufwand angehen kann.

Jörg W. schrieb:
> Ich würde an deiner Stelle froh sein, das Geld als solches zurück
> zu haben.

Ja.

Thorsten O. schrieb:
> Inzwischen hat der Typ vielleicht längst
> die Hand gehoben.

Er hat meine Pakete weiter verschickt. Er ist aber nicht immer da und 
das 'aus der Nase ziehen' bei ihm gefällt mir nicht mehr.

Er will neue Geschäftsräume bauen. Aber etwas weiter weg.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Mike B. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> 370,-€ wirklich?
>>
>> hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben?
>>
>> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade.
>
> auch so 'n 75k++ p.a. brutto-Held aus dem Süden/Südwestn Deutschlands
>
> Für so manche sind 370€ das Wocheneinkommen, und dafür gehen sie 40h
> Arbeiten.

fast, und ja nun das ich nach dem ich zehn Jahre zu lange in  Berlin auf 
Besserung Hoffte die letzte Ausfahrt nahm und nach einem Zwischenstoppin 
Minge weitergezogen bin  Nach Vorarlberg  wo ich vor Fast  8 Jahren den 
besten Schritt meines Lebens wagte mit einem Monatsgehalt auf dem Konto.
Und ja die 75k vor Steuern sollten letztes Jahr gefallen sein. Aber da 
wollen SVA und FA schon ihren Happen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Mike B. schrieb:
> Winfried J. schrieb:
>> 370,-€ wirklich?
>>
>> hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben?
>>
>> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade.
>
> auch so 'n 75k++ p.a. brutto-Held aus dem Süden/Südwestn Deutschlands
>
> Für so manche sind 370€ das Wocheneinkommen, und dafür gehen sie 40h
> Arbeiten.

Letztere werden kaum 1k€ mal so zum verleihen entbehren können. wenn 
ichs verleihen kann sollte ich es auch abschreiben können und der 
Leihende mir nahe genug stehen ,das ich es ihm gern auch schenke.  Was 
ich ab un an sogar tue.
Namaste

: Bearbeitet durch User
von Danish B. (danishbelal)


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Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, kann sein dass es schon 
geschrieben wurde.

Wenn du ihm eine Frist für die Geldzahlung setzt und bei Nichteinhaltung 
mit dem Anwalt drohst, dann befindet er sich in "Verzug".

Damit kannst du auf seine Kosten zum Anwalt gehen.
(Wichtig ist zB eine angemessene Frist und dass du ein Recht auf 
Nachzahlung hast, wovon ich mal ausgehen)

Habe ich bisher immer so gemacht, wenn sich Firmen plötzlich querstellen

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Können Zinsen geltend gemacht werden?

Eine besser verzinste Geldanlage als Zahlungsverzug Anderer gibts kaum: 
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/verzugszinsen-aktuelle-tabelle.html

von (prx) A. K. (prx)


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Danish B. schrieb:
> Damit kannst du auf seine Kosten zum Anwalt gehen.

Mal vorausgesetzt, da ist was zu holen. Der Anwalt kriegt nämlich 
zunächst sein Geld von dir, und erst wenn was reinkommt wird das wieder 
ausgeglichen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Danish B. schrieb:
> Wenn du ihm eine Frist für die Geldzahlung setzt und bei Nichteinhaltung
> mit dem Anwalt drohst, dann befindet er sich in "Verzug".

Auch ohne Anwalt befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug.

Woher kommt eigentlich dieser Aberglaube in Anwälte her?

von Danish B. (danishbelal)


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Jörg W. schrieb:
> Danish B. schrieb:
>> Wenn du ihm eine Frist für die Geldzahlung setzt und bei Nichteinhaltung
>> mit dem Anwalt drohst, dann befindet er sich in "Verzug".
>
> Auch ohne Anwalt befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug.


Klar, aber wenn man mit dem Anwalt droht, dann fordert dieser sein Geld 
gleich vom Schuldigen. Ich hab meinen Anwalt noch nie bezahlen müssen 
(waren aber auch "nur" zwei Fälle bisher).

i.e. War ungünstig formuliert.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Danish B. schrieb:
> Ich hab meinen Anwalt noch nie bezahlen müssen

Wenn offen ist, ob beim Schuldner was zu holen ist, das keine schnelle 
Sache ist und der Betrag etwas jenseits der Portokasse des Anwalts 
liegt, dann wird der drauf achten wollen, nicht am Ende selber zum 
Gläubiger zu werden. BTDT.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Danish B. schrieb:
> Klar, aber wenn man mit dem Anwalt droht

> i.e. War ungünstig formuliert.

Die Formulierung "mit dem Anwalt drohen" lese ich eher als "mit der 
Einschaltung eines Anwalts drohen" als "einen Anwalt drohen zu lassen". 
Aber nur Letzteres kostet Geld, egal wen.

Wobei Anwälte natürlich nicht drohen. Die nennen das anders. ;-)

von Rainer S. (rsonline)


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Bitte um Rückzahlung von 370,31 Euro spätestens bis zum 03.02.2017 auf 
das Konto Nr. xxx.

Die Summe ergibt sich aus dem gewährten Privatdarlehen vom 23.03.2015 
über 1000 Euro abzüglich Ihrer Rechnungen von insgesamt 629,69 Euro, 
siehe Anhang.

Mit freundlichen Grüßen



Korrekt so, oder fehlt was?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Korrekt so, oder fehlt was?

Völlig ausreichend.

von Uhu U. (uhu)


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Rainer S. schrieb:
> Korrekt so, oder fehlt was?

Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben.

von Rainer S. (rsonline)


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Uhu U. schrieb:
> Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben.

Weshalb? Er wollte es ursprünglich in 1-2 Wochen zurückzahlen.

Er war mal insolvent. Er meinte er würde alles Geld in Ware stecken. 
Damit er so wenig verdient, dass es nicht pfändbar ist? Mal sehen was 
passiert. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass er das nicht zahlen 
will, bzw. trickst. Seinen Account bei Amazon, bzw. eBay hat auch schon 
eine Person seines Vertrauens übernommen, so wie er mir gesagt hat.

Die von ihm gemieteten Geschäftsräume zahlt er anscheinend jeden Monat.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
>> Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben.
>
> Weshalb?

Damit er das nötige (flüssige) Geld auch auftreiben kann.

von Rainer S. (rsonline)


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Jörg W. schrieb:
> Damit er das nötige (flüssige) Geld auch auftreiben kann.

Wenn er Ware für viel Geld kaufen kann, dann sollte er es eigentlich 
auftreiben können. Aber gut, daran soll es nicht scheitern.

Ich denke gerade vielmehr, dass er noch in einem Insolvenzverfahren ist, 
weil er es ja auch in der E-Mail mitgeteilt hat, in der er ursprünglich 
um das Geld gefragt hat. Von daher sollte ich vielleicht im Moment doch 
noch kleine Brötchen backen. Bzw. Creditreform, o.ä. fragen. Im 
Insolvenzregister habe ich ihn nicht gefunden. Mir fehlen Infos dazu.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Rainer S. schrieb:
> Ich hab' doch alle Beweise, warum soll ich das dann abschreiben, wenn
> man das mit relativ wenig Aufwand angehen kann.

Was nützen Dir die Beweise, wenn der andere nix hat?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sollte er tatsächlich die Hand erhoben haben, und tricksen, stehst du 
mit deiner Forderung ganz hinten in der Schlange falls du offiziell 
wirst. Das muss Dir klar sein. Und er wird das Schuldgefühl, welches er 
vielleicht noch rumträgt ablegen und dich auflaufen lassen. Du gewinnst 
nichts.

Glaub mir ich kenne solche "Geschäftspartner" und weiß wie sie ticken.
Mit Druck geht dar rein gar nichts.

Da hilft nur lernen und schlauer sein. Einen solchen Kunden habe ich 
auch. Wenn er es übertreibt habe ich weniger Zeit für seine Sorgen. 
Funktioniert ganz gut. Wichtig ist nur, dass er auch was von mir 
braucht.

 ;)

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Und noch mal ganz allgemein zum Verleihen, bevor ich etwas verleihe 
sollte ich innerlich darauf verzichten. Kommt es zurück freue ich mich, 
aber ich laufe Verliehenem nicht nach. An offensichtlich Arme Hund 
verschenke ich, gern lasse ich ihnen ihre Würde und leihe es auf 
unbestimmte Zeit, erwarte aber nicht wirklich es wiederzusehen, umso 
größer ist dieFreude beiderseits, wenn es gelingt und die Hilfe nicht 
nur nötig sondern auch erfolgreich  ist.

Wenn ich es mir nicht leisten kann darauf zu verzichten, kann ich nicht 
verleihen und folglich nicht helfen, zumindest nicht wenn ich unsicher 
bin was Vermögen und Aufrichtigkeit meines Gegenüber angeht.

Fehleinschätzungeen in diesem Punkt sind für mich Lehrgelder, welche ich 
vor langer Zeit schon zur Genüge zahlte. Das kann ich aber seit geraumer 
entbehren, weil ich daraus lernte.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Operator S. (smkr)


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Rainer S. schrieb:
> ..., warum soll ich das dann abschreiben, wenn
> man das mit relativ wenig Aufwand angehen kann.

Wenn ich mir den Thread anschaue, haben wir wohl ganz verschiedene 
Ansichten zu "wenig Aufwand"

von Rainer S. (rsonline)


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Operator S. schrieb:
> Wenn ich mir den Thread anschaue, haben wir wohl ganz verschiedene
> Ansichten zu "wenig Aufwand"

Ja, hat sich ja auch im Verlauf geändert.

Wo kann man denn erfragen ob ein Insolvenzverfahren läuft?

Wenn er so viel Ware hat, dann sollte diese doch pfändbar sein, oder?

: Bearbeitet durch User
von Richard H. (richard_h27)


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Rainer S. schrieb:
> Wo kann man denn erfragen ob ein Insolvenzverfahren läuft?

hier: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

von Rainer S. (rsonline)


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Gerade gefunden, wenn man lange genug nach seinem Namen Googelt.

Amtsgericht ...

... ist dem Schuldner durch Beschluss vom 25.02.2015 die 
Restschuldbefreiung angekündigt worden.

Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist ...


Was bedeutet das jetzt genau? Ist er zum jetzigen Zeitpunkt noch 
insolvent? Oder schon 'befreit' von seinen Schulden?

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Rainer S. schrieb:
> Wenn er so viel Ware hat, dann sollte diese doch pfändbar sein, oder?

Die hat er vielleicht auch noch nicht bezahlt.
Und bis Du einen Pfändungstitel / -beschluss erwirkt hast, ist die Ware 
bereits wieder weiterverkauft.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Wenn er so viel Ware hat, dann sollte diese doch pfändbar sein, oder?

Davon ist sie aber noch nicht verkauft.  Sie zu verkaufen, ist ja
seine Arbeit, die wirst du ihm ja wohl nicht auch noch abnehmen
wollen.  Dein Interesse sollte es doch sein, von seinem Erlös dann
die Rückzahlung zu bekommen, vielleicht ja auch stückweise.

Aber erstmal musst du ihm natürlich klipp und klar mitteilen, dass du
das Darlehen nunmehr zurückhaben möchtest, und nicht nur durch kleine
Dienstleistungen „abgestottert“.  Kann ja gut sein, dass ihm die Sache
so klar gar nicht ist, sondern er davon ausgeht, dass mit es mit dem
derzeitigen Verfahren für dich soweit in Ordnung ist.

Auf Kompromisse einigen (vielleicht in drei Raten zahlen statt im
Ganzen) kann man sich hernach allemal noch.

von Matthias B. (dl4bm)


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Rainer S. schrieb:
> Was bedeutet das jetzt genau? Ist er zum jetzigen Zeitpunkt noch
> insolvent? Oder schon 'befreit' von seinen Schulden?

Du mußt weiter lesen:
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 
am xx.yy.zzzz begonnen und beträgt sechs Jahre.

Im Klartext heißt das,
... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst
... Dein Geld nicht wiedersehen wirst
... daß Du schwer von Kapee bist ;-)

von Rainer S. (rsonline)


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Dirk J. schrieb:
> Die hat er vielleicht auch noch nicht bezahlt.

Denke ich jetzt nicht, sonst würde er ja nicht immer wieder Ware 
bekommen. Es sei denn er bestellt die Ware immer wieder woanders, was 
schon dreist wäre.

> Und bis Du einen Pfändungstitel / -beschluss erwirkt hast, ist die Ware
> bereits wieder weiterverkauft.

Denke ich auch nicht. Sein Lager ist voll. Er hat ja Probleme seine Ware 
zu verkaufen.

Habe beim Insolvenzverwalter angerufen. Er meinte ich sollte meine 
Forderung durchsetzen. Er konnte aber weiterhin keine Auskunft geben, 
weil ich nicht offiziell Gläubiger bin in der Sache.

Matthias B. schrieb:
> Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
> am xx.yy.zzzz begonnen und beträgt sechs Jahre.

Das steht dort so nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias B. schrieb:
> Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst

Nicht ganz: der Schuldenerlass ist vom Februar 2015, um das Darlehen
bat er im März 2015.  Dieses ist also nicht vom Erlass betroffen.

von Rainer S. (rsonline)


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Schicke heute die Forderung per Einschreiben ab.

Danke für die Tipps.

: Bearbeitet durch User
von Steffen R. (steffen_rose)


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Jörg W. schrieb:
> Matthias B. schrieb:
>> Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst
>
> Nicht ganz: der Schuldenerlass ist vom Februar 2015, um das Darlehen
> bat er im März 2015.  Dieses ist also nicht vom Erlass betroffen.

Durfte er das überhaupt? Gibts da nicht Auflagen im Insolvenzverfahren 
gegen die er somit verstoßen hat.

von Arno H. (arno_h)


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Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, nicht beim 
Schuldner. Vermutlich hast du aber die Anmeldefrist untätig verstreichen 
lassen.
Die Restschuldbefreiung wird im Teil 8 der Insolvenzordnung geregelt, 
daher kommen auch die 6 Jahre.
Du musst aber noch feststellen, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder 
eine des betriebs handelt. Manchmal sind Gewerbebetriebe von der 
Insolvenz nichtbetroffen.

Arno

von Rainer S. (rsonline)


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Arno H. schrieb:
> Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, nicht beim
> Schuldner.

Meinst Du mich jetzt?

Der Insolvenzverwalter hat mir gesagt ich sollte die Forderung beim 
Schuldner geltend machen.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Winfried J. schrieb:

> Letztere werden kaum 1k€ mal so zum verleihen entbehren können. wenn
> ichs verleihen kann sollte ich es auch abschreiben können und der
> Leihende mir nahe genug stehen ,das ich es ihm gern auch schenke.  Was
> ich ab un an sogar tue.
> Namaste

das waren dann die 1000 Ocken die man für den nächsten Malle-Trip 
angespart hatte
und Mann denk ja, Kumpel zahlt ihm das zügig zurück, weil er hats ja 
versprochen, da kann ich ihm die Knete kurz ausleihen

in deinem Kontext geschrieben: bei dieser Einkommensklasse ist das 
IQ-Niveau auch meist überschaubar

von Paul B. (paul_baumann)


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>Der Schulner sagt: Geh doch mal zum Insolvenzverwalter.

Hoffen und Harren
machen Manchen zum Narren!

MfG Paul

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo zusammen,

Steffen R. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Matthias B. schrieb:
>>> Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst
>>
>> Nicht ganz: der Schuldenerlass ist vom Februar 2015, um das Darlehen
>> bat er im März 2015.  Dieses ist also nicht vom Erlass betroffen.
>
> Durfte er das überhaupt? Gibts da nicht Auflagen im Insolvenzverfahren
> gegen die er somit verstoßen hat.

Sowas in der Art habe ich auch im Hinterkopf. Absatz 2 dürfte hier 
interessant sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html

Ich würde weiterhin dazu raten, schriftlich mit Fristsetzung zur 
Rückzahlung aufzufordern. Danach kann man dann in einem Gespräch mal 
dezent auf die Wohlverhaltensphase hinweisen. Vielleicht hilft das, der 
Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Arno H. (arno_h)


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Rainer S. schrieb:
> Arno H. schrieb:
>> Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, nicht beim
>> Schuldner.
>
> Meinst Du mich jetzt?
>
> Der Insolvenzverwalter hat mir gesagt ich sollte die Forderung beim
> Schuldner geltend machen.

Daraus schließe ich, dass die Frist zur Anmeldung von Forderungen 
abgelaufen ist.

Ein aktueller Auszug einer Veröffentlichung eines Insolvenzgerichts zu 
einer Insolvenz, eröffnet am 16.1.2017:

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a)     Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin 
unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2017 anzumelden;
b)     der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche 
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des 
Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das 
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des 
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer 
die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den 
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden 
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an die 
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Fristen und Verfahren sind in der Insolvenzordnung festgelegt.

Arno

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thorsten O. schrieb:
> Ich würde weiterhin dazu raten, schriftlich mit Fristsetzung zur
> Rückzahlung aufzufordern.

Das hat er doch nun (hoffentlich – „heute“ ist ja noch nicht zu Ende)
schon getan:

Beitrag "Re: "Geschäftspartner" zahlt Kredit nicht zurück"

: Bearbeitet durch Moderator
von Rainer S. (rsonline)


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Mike B. schrieb:
> das waren dann die 1000 Ocken die man für den nächsten Malle-Trip
> angespart hatte

Nee, die waren frei verfügbar. Ist aber auch eigentlich unwichtig.

Jörg W. schrieb:
> Das hat er doch nun (hoffentlich – „heute“ ist ja noch nicht zu Ende)
> schon getan:

Das ist heute per Einschreiben rausgegangen. Frist habe ich auf 2 Wochen 
gelassen. Mal schauen, ob er überhaupt reagiert oder jetzt total auf 
stur schaltet.

Ich hab' ihm die ganze Zeit mehrfach angeboten, dass man sich hier mal 
zusammensetzt und die Sache bespricht. Das hat er nie angenommen.

von Rainer S. (rsonline)


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Mike B. schrieb:
> und Mann denk ja, Kumpel zahlt ihm das zügig zurück, weil er hats ja
> versprochen, da kann ich ihm die Knete kurz ausleihen

Am besten dann mit Sicherheiten, wie die Bank das auch macht. Zum 
Beispiel Fahrzeugschein oder so etwas in der Art. Oder sich auf so etwas 
gar nicht mehr einlassen.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Mike B. schrieb:
>> und Mann denk ja, Kumpel zahlt ihm das zügig zurück, weil er hats ja
>> versprochen, da kann ich ihm die Knete kurz ausleihen
>
> Am besten dann mit Sicherheiten, wie die Bank das auch macht.

unter Kumpels?
"braucht man nicht!"

(Vorischt, Ironie)

von Matthias S. (da_user)


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Thorsten O. schrieb:
> Du hast die Ratschläge hier scheinbar nicht verstanden, sonst würdest du
> keine E-Mails mehr schreiben, sondern ihm ein(!) Einschreiben mit
> Fristsetzung schicken. Und zwar als Einwurfeinschreiben, damit er die
> Annahme nicht verweigern kann.

Einwurfeinschreiben ist leider gut gedacht, aber nicht ganz zuende. Wenn 
er es darauf anlegt, hat er ein bis drei Zeugen, die aussagen, in dem 
Einwurfeinschreiben war nur ein weißes Blatt Papier.
Einwurfeinschreiben ist damit leider nur ein zahnloser Tiger

Wenn man das wirklich Wasserdicht machen will, geht man damit zum 
Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt den Inhalt(!) des Schreibens und 
die fristgerechte Zustellung. Die Zustellung kann hier auch nicht 
verweigert werden.
Wenn ich mich recht erinnere, ist das nichtmal so teuer, irgendwas 
zwischen 12 und 25€, aber das dürft ihr jetzt selbst ergoogeln ;-)

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Man kann auch mit Kannonen auf Spatzen schießen ;) Jedenfalls kann beim 
Einwurfeinschreiben niemand die Annahme verweigern. Geübte Schulder 
wissen nämlich was läuft, wenn ein Einschreiben kommt. Im Übrigen kann 
man das Einschreiben ja auch vor Zeugen eintüten, wenn man so paranoid 
ist.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von (prx) A. K. (prx)


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Anwälte scheinen gerne einen Postzustellauftrag zu verwenden.

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Anwälte scheinen gerne einen Postzustellauftrag zu verwenden.

Bist du sicher, dass ein Anwalt das überhaupt kann? Aus den wenigen 
Informationen, die ich auf die Schnelle gefunden habe, können nur 
Behörden Postzustellaufträge geben.

von (prx) A. K. (prx)


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Uhu U. schrieb:
>> Anwälte scheinen gerne einen Postzustellauftrag zu verwenden.
>
> Bist du sicher, dass ein Anwalt das überhaupt kann?

Mein Anwalt scheint es jedenfalls zu glauben. Denn das hat er schon 
mehrfach auf Band diktiert. Wie das genau abläuft, ob das ein Kürzel für 
ein der Gehilfin bekanntes Prozedere ist, wie etwa PZA an 
Gerichtsvollzieher, weiss ich aber nicht.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Von der Post habe ich jedenfalls überhaupt nichts zum Thema gefunden.

von (prx) A. K. (prx)


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A. K. schrieb:
> wie etwa PZA an Gerichtsvollzieher

Oder umgekehrt.

von Rainer S. (rsonline)


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Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in 
der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit.

Was ist, wenn er den Brief gar nicht entgegen nimmt/abholt?

von Max S. (maximus-minimus)


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solche Leute kenne ich zu gut..
Sei froh das es so läuft wie jetzt!!!!
Hoffe das es das weiterhin tut, und wenn die 1000 glatt sind schnell weg 
dort!!!
Du kannst Dir sicher sein, irgendwann wird er immer unzuverlässiger, 
Pakete verchwinden etc pp..

Solche Leute haben es perfekt raus, immer wieder freundlich zu wirken 
und Verständniss zu erhalten..
Verghiss es!!
Den Anwalt wirst Du Dir bei dem vermutlich sparen können...aus jetzt 500 
werden wieder 1000 die er sowieso niemals mehr bezahlen kann..Inlovenz 
Du bekommst nichts...
Glaub mir  mach so weiter wie jetzt oder schreib das Geld jetzt ab und 
lass es woanders machen
Und beende das ganze wenn die 1000 glatt sind so oder so!

von Max S. (maximus-minimus)


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"Einwurfeinschreiben ist leider gut gedacht, aber nicht ganz zuende. 
Wenn
er es darauf anlegt, hat er ein bis drei Zeugen, die aussagen, in dem
Einwurfeinschreiben war nur ein weißes Blatt Papier.
Einwurfeinschreiben ist damit leider nur ein zahnloser Tiger"



na, das soll er dem Richter mal glaubhaft machen :-)

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in
> der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit.
>
> Was ist, wenn er den Brief gar nicht entgegen nimmt/abholt?

Beim PZA über Gerichtsvollzieher gilt das als zugestellt und die Fristen 
laufen.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Max S. schrieb:
> "Einwurfeinschreiben ist leider gut gedacht, aber nicht ganz
> zuende.
> Wenn
> er es darauf anlegt, hat er ein bis drei Zeugen, die aussagen, in dem
> Einwurfeinschreiben war nur ein weißes Blatt Papier.
> Einwurfeinschreiben ist damit leider nur ein zahnloser Tiger"
>
> na, das soll er dem Richter mal glaubhaft machen :-)

Ich kenne tatsächlich so einen Fall in dem es um eine Kündigung ging. 
Der (gekündigte) Arbeitnehmer hat behauptet, er hat einen weißen Zettel 
rausgezogen. Zufälligerweise (oder auch "Zufälligerweise" war halt noch 
ein Kumpel mit anwesend.

Was der Richter glaubt oder nicht, ist, denke ich, in diesem Fall 
unerheblich, da die Faktenlage ziemlich eindeutig ist.

von Rainer S. (rsonline)


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Einschreiben lag heute hier im Briefkasten. Er hat das nicht abgeholt.
Sein Auto ist auch nicht bei seiner Firma (2 Straßen weiter) zu sehen.
Aber seine Webseite ist noch online und die Adresse wie bisher 
angegeben.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Einschreiben lag heute hier im Briefkasten. Er hat das nicht abgeholt.
> Sein Auto ist auch nicht bei seiner Firma (2 Straßen weiter) zu sehen.
> Aber seine Webseite ist noch online und die Adresse wie bisher
> angegeben.

Hätte mich auch gewundert. Solche Leute nehmen grundsätzlich keine 
Einschreiben an ;-)

Matthias S. schrieb:
> Wenn man das wirklich Wasserdicht machen will, geht man damit zum
> Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt den Inhalt(!) des Schreibens und
> die fristgerechte Zustellung. Die Zustellung kann hier auch nicht
> verweigert werden.
> Wenn ich mich recht erinnere, ist das nichtmal so teuer, irgendwas
> zwischen 12 und 25€, aber das dürft ihr jetzt selbst ergoogeln ;-)

So ist es - hat hier vor ein paar Jahren noch einen Zehner gekostet.
Der Gerichtsvollzieher stellt das Ding relativ gnadenlos zu. Da hilft es 
auch nicht, den Briefkasten/Türklingel abzumontieren. Durchschieben 
unter der Tür oder ein (oft geübter) Wurf durch das gekippte Fenster 
reicht dann als zugestellt.

Also, wenn Rainer es das wert ist: so erfolgt garantierte Zustellung + 
Beglaubigung des Inhaltes.

Aber: ist das nicht gutes schlechtem Geld hinterhergeworfen?

von Rainer S. (rsonline)


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Habe die Nachbarfirma gefragt, ob die ihn gesehen haben.
Ja er war heute da.

Angeklingelt. Eine Frau hat aufgemacht. Er wäre 'gerade nicht da'. In 
der Stadt. Habe den Brief mit der Forderung dann abgegeben. Mir ist 
bewusst, dass er das verleugnen kann.

Die Frau sah so aus, als wenn sie sich eine Art Spaß daraus gemacht hat. 
Nach dem Motto wer ich bin und was ich denn überhaupt wollen würde.

Er hat mir mal - relativ stolz - gesagt, dass die Sachen die schief 
gelaufen sind (eBay, Amazon) jetzt unter einem anderen Namen laufen.

Er meldet sich nicht mehr per Mail oder auf anderem Wege.

Also Gerichtsvollzieher ansprechen.

https://www.gerichtsvollzieher.nrw.de/

Chris D. schrieb:
> Aber: ist das nicht gutes schlechtem Geld hinterhergeworfen?

Jedenfalls lernt man dann wie der Hase läuft und kann das Wissen bei 
anderen Fällen möglichweise gebrauchen.

Vielleicht lenkt er irgendwann ein.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Rainer S.,

> Einschreiben lag heute hier im Briefkasten. Er hat das nicht abgeholt.

Ich hab ja gesagt: Einwurfeinschreiben... Dann wärst du jetzt schon 
einen Schritt weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Stanley S. (stanley_smith)


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Rainer S. schrieb:
> ... ist dem Schuldner durch Beschluss vom 25.02.2015 die
> Restschuldbefreiung angekündigt worden.

Und du hast ihm dann im März 2015 Geld geliehen?

Die neuen Schulden zählen also nicht mit zur Restschuldbefreiung und 
müssen beglichen werden. Allerdings besteht hier eine große Gefahr. 
Wissen die alten Gläubiger beispielsweise von den neuen Schulden, so 
können sie eine Versagung der Restschuldbefreiung beim Gericht 
beantragen. Schließlich wird ein Insolvenzverfahren unter der Bedingung 
gewährt, dass keine neuen Schulden entstehen. Wird das 
Insolvenzverfahren abgebrochen und die Restschuldbefreiung untersagt, so 
ist wieder die volle Summe der Schulden gültig. Deshalb sollten Sie 
Vorsicht bei neuen Schulden walten lassen. Ein erneutes 
Insolvenzverfahren kann Ihnen erst wieder nach 10 Jahren gewährt werden.
Quelle: 
http://www.sg-kanzlei.de/2014/10/neue-schulden-der-insolvenz-ist-die-restschuldbefreiung-gefaehrdet/

von (prx) A. K. (prx)


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Eben deshalb könnte ein freundlicher Hinweis auf diesen Passus Wirkung 
zeigen. Fliegen die neuen Schulden auf, dann sitzt er weitere 10 Jahre 
im Schuldturm. Kann natürlich sein, dass er sich darin pudelwohl fühlt, 
weil er zwar de jure arm wie eine Kirchenmaus ist, aber genug vom Futter 
um sich herum abbekommt.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es lebt sich gut als clevere Ratte am reich gedeckten Tisch.
Mindestens besser als einziger Einäugiger unter den Blinden.

Namaste

von (prx) A. K. (prx)


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Arno H. schrieb:
> Du musst aber noch feststellen, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder
> eine des betriebs handelt. Manchmal sind Gewerbebetriebe von der
> Insolvenz nichtbetroffen.

Nebenbei: Wenn ein Gewerbe Pleite ging, das mit beschränkter Haftung 
gegründet wurde, muss das nicht zwangsläufig heissen, dass jenseits 
dieser Haftung nichts zu holen sei. So kann z.B. bei festgestellter 
Insolvenzverschleppung auch auf das Privatvermögen zurück gegriffen 
werden.

: Bearbeitet durch User
von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Rainer S. schrieb:
> Er will neue Geschäftsräume bauen. Aber etwas weiter weg.

Habe jetzt nicht alles gelesen, aber bin ich eigentlich der einzige, dem 
das spanisch vorkommt?

Bei 2 Jahren Laufzeit und 3% Zinsen ist das schon was, was bei einem 
1000er reinkommt.


Der Typ baut sich ein schönes Büro und ich unterstelle ihm jetzt einfach 
mal, dass der 1000er irgendwo auf einem Tagesgeldkonto vor sich 
hindümpelt und Zinsen abwirft, während er für 3 Jahre effektiv 0,nix an 
Zinsen zahlt.

Übrigens, die Aussage, dass sich unter 500 Euro nichts lohnt, stimmt so 
nicht.
Ich habe eine Zeit lang ein doppeltes Konto beim größten 
Musikstreamingdienstleister gehabt, das dann irgendwann festgestellt und 
gekündigt. Wurde auch bestätigt. Hat aber das Unternehmen nicht daran 
gehindert, weiterhin für ein Jahr jeden Monat 10 Euro einzuziehen. Dann 
bin ich irgendwann sauer geworden und habe mich fast ein Jahr vertrösten 
lassen mit "brauchen noch Kontonummer", "muss erst genehmigt werden", 
"geht gerade nicht", "in zwei Monaten"... blah blubb.

Ein Einschreiben an die Adresse des Unternehmens hat sie ebenfalls nicht 
beeindruckt.
Der vom Amtsgericht zugestellte Mahnbescheid dagegen schon. Etwa eine 
Woche nach der Meldung des Gerichts, dass der Antrag bearbeitet wurde, 
war das Geld samt Zinsen und Portokosten auf dem Konto.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Korbi G. schrieb:
> Der Typ baut sich ein schönes Büro und ich unterstelle ihm jetzt einfach
> mal, dass der 1000er irgendwo auf einem Tagesgeldkonto vor sich
> hindümpelt und Zinsen abwirft, während er für 3 Jahre effektiv 0,nix an
> Zinsen zahlt.

Hä? Wo kriegt man denn noch nennswerte Zinsen?

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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Uhu U. schrieb:
> Korbi G. schrieb:
>> Der Typ baut sich ein schönes Büro und ich unterstelle ihm jetzt einfach
>> mal, dass der 1000er irgendwo auf einem Tagesgeldkonto vor sich
>> hindümpelt und Zinsen abwirft, während er für 3 Jahre effektiv 0,nix an
>> Zinsen zahlt.
>
> Hä? Wo kriegt man denn noch nennswerte Zinsen?

Tagesgeldkonto, 1%.
Macht pi mal Daumen 20 Euro.

von Uhu U. (uhu)


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Na gut, für Möhrchenzucht mag das Perspektiven bieten...

von Korbi G. (Firma: Möhrchenzucht) (korbinian_g53)


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20 ergaunerte Euro sind 20 ergaunerte Euro.

Wenn ich dafür nur jemanden immer wieder abwimmeln muss - leicht 
verdientes Geld.

von Uhu U. (uhu)


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Das wäre mir zu nervig.

von Icke ®. (49636b65)


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Rainer S. schrieb:
> Also Gerichtsvollzieher ansprechen.

Der redet nicht mit dir. Er darf nämlich keine Rechtsberatung ausüben 
und wird dich an einen Anwalt verweisen. Der Kuckuckkleber wird ohnehin 
frühestens aktiv, wenn du einen rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid 
hast. Dafür braucht es vorher aber erstmal einen unwidersprochenen 
Mahnbescheid, den du beim zuständigen Mahngericht beantragen kannst. Das 
kostet allerdings Gebühren, die du vorstrecken mußt. Es dauert Wochen 
bis Monate, bis du den Titel in der Hand hast. Damit könntest du 
theoretisch beim GV vorsprechen und die Vollstreckung beantragen. 
Praktisch scheiterst du allerdings schon am Ausfüllen des mehrseitigen 
Formulars, weil dies ohne juristisches Fachwissen kaum zu 
bewerkstelligen ist. Du wirst also einen Anwalt damit beauftragen 
müssen. Ja, der nimmt auch Geld dafür. Mit sehr sehr viel Glück kommst 
du nach weiteren Monaten an dein Geld. Zu 90% wird der Schuldner jedoch 
zahlungsunfähig sein und du siehst nicht nur deine Kohle nicht wieder, 
sondern bleibst auch noch auf den Kosten für Mahngericht und Anwalt 
sitzen. So läuft das, denn niemand wird in Deutschland vom Gesetz besser 
geschützt als zahlungsunwillige Schuldner.

von Rainer S. (rsonline)


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Uhu U. schrieb:
> Das wäre mir zu nervig.

Mir auch wegen 20 Euro, da sind wir mal einer Meinung.

Ich bin da ja jetzt nicht so in Eile. Mal schauen, was noch passiert. 
Dass er sich jetzt gar nicht mehr meldet, obwohl er da ist ist schon 
krass.

Am meisten würde mich ja jetzt interessieren, was er sagt, wenn ich ihn 
nochmal persönlich treffe. Er ist ja da. Und ich bin ja nicht ausfällig 
oder sonst was zu ihm geworden.

Also seine 'Argumente' würden mich interessieren.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer S. schrieb:
> Also Gerichtsvollzieher ansprechen.

Es gibt allerlei Anleitungen zum Mahnverfahren im Internet.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Ich bin da ja jetzt nicht so in Eile.

Aber du verplemperst deine Zeit damit. Das ist ihm noch Zeit und Geld 
nachgeworfen. Das Geld bekommst woanders mit weniger Mühe wieder rein.

> Mal schauen, was noch passiert.

Nichts.

> Dass er sich jetzt gar nicht mehr meldet, obwohl er da ist ist schon krass.

Eher normal bei solchen Leuten.---> Lehrgeld

Namaste

von Rainer S. (rsonline)


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Heute war keine (Funk-) Klingel mehr da. Abgebaut. Wundert mich nicht 
mehr.
Er will irgendwo weiter weg für 6 Euro m² ein Grundstück kaufen und neu 
bauen. Hat er mir mal und der Nachbarfirma auch erzählt.

Hab' gerade mit der Nachbarfirma gesprochen am Telefon. Auto ist da. 
Klingel abgebaut. Ich könnte warten bis er aus dem Gebäude herauskommt, 
bringt aber nichts.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> bringt aber nichts.

Winfried J. schrieb:
> Krieg um
> weniger als 500,00€ lohnt nicht.

....

Namaste

von Rainer S. (rsonline)


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Wenn er sämtliche Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten zu zahlen hat 
passt das doch, oder? Ich bin hier eindeutig im Recht. Auf sein Niveau 
wollte ich mich nicht herunterziehen lassen.

Wenn er schon die Klingel abbaut ist er deutlich in der Defensive. Er 
igelt sich ein. Das bedeutet für mich: Er weiß, dass er verpflichtet ist 
zu zahlen. Er versucht es aber in dieser Form abzuwenden und spekuliert 
darauf, dass ich es dabei bewenden lasse, weil ich in der Vergangenheit 
auch immer so weich aufgetreten bin.

Ansonsten hätte er die Klingel ja auch dran lassen können.

Andererseits stimmt es auch schon was Du sagst. Mich interessiert es 
aber einfach wie es dann läuft wenn jemand partout nicht zahlen will.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Wenn er sämtliche Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten zu zahlen hat
> passt das doch, oder?

Das musst du dir aber im Zweifel auch erst erstreiten.  Das kann gut
und gern Jahre dauern, bis das durch ist.

Ansonsten kann es dir gut und gern passieren, dass er dir die
Hauptforderung zahlt, aber all deine Zusatzkosten erstmal ablehnt.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Mich interessiert es
> aber einfach wie es dann läuft wenn jemand partout nicht zahlen will.

Dann bist du damit noch nicht fertig und musst deine Studie vertiefen. 
Aber es Bleibt dann ein Einzel-Schicks-Aal.

Namaste

von Paul B. (paul_baumann)


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Rainer S. schrieb:
> Wenn er schon die Klingel abbaut ist er deutlich in der Defensive.

Rainer S. schrieb:
> Ansonsten hätte er die Klingel ja auch dran lassen können.

Ich wäre da nicht so von mir eingenommen, daß ich glaubte, jemand baut 
nur wegen MIR seine Klingel ab. Man kann sich auch in eine fixe Idee 
hineinsteigern und ist dann neben dem Geld auch noch den Verstand los.

MfG Paul

von Rainer S. (rsonline)


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Paul B. schrieb:
> Ich wäre da nicht so von mir eingenommen, daß ich glaubte, jemand baut
> nur wegen MIR seine Klingel ab. Man kann sich auch in eine fixe Idee
> hineinsteigern und ist dann neben dem Geld auch noch den Verstand los.

Aber es ist zumindest nicht völlig abwegig der Gedanke. Es ist schon 
ungewöhnlich, wenn jemand an seiner Firma die Klingel abbaut um nicht 
mehr erreichbar zu sein.

Hab' einen Anwalt kontaktiert.

Jörg W. schrieb:
> Das musst du dir aber im Zweifel auch erst erstreiten.  Das kann gut
> und gern Jahre dauern, bis das durch ist.
>
> Ansonsten kann es dir gut und gern passieren, dass er dir die
> Hauptforderung zahlt, aber all deine Zusatzkosten erstmal ablehnt.

Wenn die Sache eindeutig ist, dann sollte das in ein paar Monaten durch 
sein, meiner Meinung nach. Da gibt es aus meiner Sicht keine Zweifel. 
Alles ist dokumentiert. Er hat ebenfalls Kosten, wenn er Zweifel 
mithilfe eines Anwalts anmelden will.

Welche Zusatzkosten?
Die Anwaltskosten?

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Wenn die Sache eindeutig ist, dann sollte das in ein paar Monaten durch
> sein, meiner Meinung nach.

Die Gerichte warten halt nicht gerade auf dich.

> Welche Zusatzkosten?
> Die Anwaltskosten?

Ja, und die Gerichtskosten.

Wie gesagt, die bekommst du nicht einfach so.  Wenn der Typ schon
knausert, die paar Kröten für den Kredit zu zahlen, dann kannst du
vergessen, dass er den von dir beauftragten Anwalt freiwillig
übernimmt.  Das bisschen gerichtlichen Mahnbescheid kannst du ja
ohnehin auch selbst anleiern, da brauchst du nicht erst noch einem
Anwalt Geld in den Rachen werfen.  Wenn er dem Bescheid widerspricht,
musst du wohl oder übel sowieso in die Verhandlungsrunde laufen, aber
es könnte natürlich auch sein, er widerspricht ihm nicht sondern zahlt.
Zahlt er dann nur die Hauptforderung, fängst du an, wegen noch viel
weniger Geld ins Feld zu ziehen.  (Davon abgesehen, Anwälte werden
nach Streitwert bezahlt: ob die sich dann noch drum reißen werden,
für die paar Mäuse deinen Fall zu übernehmen?)

von Matthias S. (da_user)


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Icke ®. schrieb:
> Rainer S. schrieb:
>> Also Gerichtsvollzieher ansprechen.
>
> Der redet nicht mit dir. Er darf nämlich keine Rechtsberatung ausüben
> [....]
> geschützt als zahlungsunwillige Schuldner.

Wenn du den Thread gelesen hättest, wüsstest du, dass er den 
Gerichtsvollzieher nicht in Sachen "Vollstreckungsbescheid" ansprechen 
will, sondern in Sache "beglaubigen und überbringen eines schriftlichen 
Dokuments". Und das kann man auch ohne Titel.

Hier, übrigens gerade nochmal ergoogelt:
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/die-klage/beweisproblematiken/zustellungsmoeglichkeiten/zustellung-durch-gerichtsvollzieher/

von Rainer S. (rsonline)


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Habe gerade mit ihm sprechen können per Telefon.
Nachdem viele Male der Höhrer abgenommen wurde ohne dass sich jemand am 
anderen Ende gemeldet hat.

Er meint meine Forderung ist berechtigt.
Er hat einige Probleme.
Die Klingel ist nicht absichtlich abmontiert worden, sondern liegt 
daneben oder so.

Er meinte, dass er das Geld dann bezahlen will.
Er bezieht Leistungen vom Staat, davon will er das bezahlen.

Ein Gesprächsangebot hier bei mir will er nicht annehmen, weil er nicht 
'andauernd seine Situation' darlegen will und es seiner Meinung nach 
nichts bringt.

Habe ihm gesagt, dass er das auch in 2-3 Raten abstottern kann. Wichtig 
wäre mir, dass ich erkennen kann, dass er das zurückzahlt.

Nun ja.

Habe jetzt schon eine Anfrage bei einem Anwalt gemacht.

Ich bin da stark am Zweifeln, ob er das zahlen kann und will.

Er meinte, dass er keinen festen Wohnsitz hat auf seinem 
Personalausweis.
Demzufolge kann er auch Schreiben bei der Post nicht abholen, bzw. er 
bekommt die Sendung nicht. Und es kostet auch Geld, wenn er in die Stadt 
fährt. Es kostet auch Geld eine Rechnung per Post zuzusenden mit 
Unterschrift, dass die Leistung durch den Kredit bezahlt worden ist.

Er meinte, dass man das noch so weiter hätte machen können mit den 
Paketen, also das abstottern.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Mein Gott, dann stotter das halt ab... Du hast Dich jetzt schon für die 
doppelte Summe aufgeregt...

Ab einer gewissen Verschuldung sind solche Leute völlig schmerzfrei und 
desensibilisiert. Da ist nichts zu holen und nichts zu gewinnen.

Sei froh, dass er Dir die Abstottervariante anbietet und buche die 
Erkenntnis einfach auf die Kostenstelle "Lebenserfahrung".

von Rainer S. (rsonline)


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Wolfgang R. schrieb:
> Mein Gott, dann stotter das halt ab... Du hast Dich jetzt schon für die
> doppelte Summe aufgeregt...

Bin ich jetzt der 'schuldige' oder was?

Er hat sich überhaupt nicht mehr gemeldet.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Rainer S. schrieb:
> Bin ich jetzt der 'schuldige' oder was?

Das hab ich doch nicht behauptet, aber recht haben und Recht bekommen 
sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ich befürchte, dass die alle Deine Bemühungen absolut nichts bringen. 
Daher mein Rat von oben.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Leistungen vom Staat und keinen festen Wohnsitz?

Alles sehr unglaubwürdig.

von Joe F. (easylife)


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Rainer S. schrieb:
> Habe gerade mit ihm sprechen können per Telefon.
Warum tust du das?

> Er meint meine Forderung ist berechtigt.
ach.

> Er hat einige Probleme.
ach.

> Die Klingel ist nicht absichtlich abmontiert worden, sondern liegt
> daneben oder so.
soso.

> Er meinte, dass er das Geld dann bezahlen will.
Wann "dann"?

> Er bezieht Leistungen vom Staat, davon will er das bezahlen.
(...)
>
> Habe ihm gesagt, dass er das auch in 2-3 Raten abstottern kann. Wichtig
> wäre mir, dass ich erkennen kann, dass er das zurückzahlt.
Das ist also die neue Vereinbarung jetzt?
Du gewährst ihm Aufschub, ohne konkrete Ratenvereinbarung und 
Zahlungsziele? Alles mündlich am Telefon, ohne Zeugen?
Dir ist nicht zu helfen.

> Habe jetzt schon eine Anfrage bei einem Anwalt gemacht.
Na, ob das jetzt noch was hilft...

> Ich bin da stark am Zweifeln, ob er das zahlen kann und will.
Da bin ich ganz deiner Meinung.

> Er meinte, dass er keinen festen Wohnsitz hat auf seinem
> Personalausweis.
> Demzufolge kann er auch Schreiben bei der Post nicht abholen, bzw. er
> bekommt die Sendung nicht. Und es kostet auch Geld, wenn er in die Stadt
> fährt. Es kostet auch Geld eine Rechnung per Post zuzusenden mit
> Unterschrift, dass die Leistung durch den Kredit bezahlt worden ist.
Jo, och, der Ärmste. Ich hab schon Pippi in den Augen.

> Er meinte, dass man das noch so weiter hätte machen können mit den
> Paketen, also das abstottern.
Wie? Ich dachte die Firma gibt's nicht mehr, oder macht der jetzt 
schwarz weiter?

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Joe F. schrieb:
>> Habe ihm gesagt, dass er das auch in 2-3 Raten abstottern kann. Wichtig
>> wäre mir, dass ich erkennen kann, dass er das zurückzahlt.
> Das ist also die neue Vereinbarung jetzt?
> Du gewährst ihm Aufschub, ohne konkrete Ratenvereinbarung und
> Zahlungsziele? Alles mündlich am Telefon, ohne Zeugen?

Ich hätte mit ihm den Termin für die erste Rate ausgemacht und nach der 
Zahlung die nächste.

> Dir ist nicht zu helfen.

Was soll der Unsinn. Wenn die Sache im Guten per Ratenzahlung zu 
breinigen ist, muss man doch nicht dickköpfig und vorsätzlich wür die 
paar Euronen einen Streit vom Zaun brechen, bei dem man mit ziemlicher 
Sicherheit nichts gewinnen wird...

von Rainer S. (rsonline)


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Wolfgang R. schrieb:
> Das hab ich doch nicht behauptet, aber recht haben und Recht bekommen
> sind zwei unterschiedliche Dinge.

Ja, das ist mir bewusst.

> Ich befürchte, dass die alle Deine Bemühungen absolut nichts bringen.
> Daher mein Rat von oben.

Könnte sein.

Joe F. schrieb:
>> Er meinte, dass er das Geld dann bezahlen will.
> Wann "dann"?

Wenn er das nächste Geld vom Staat hat, so seine Aussage.

Joe F. schrieb:
>> Habe jetzt schon eine Anfrage bei einem Anwalt gemacht.
> Na, ob das jetzt noch was hilft...

Habe keine Rückmeldung erhalten. Ich vermute Streitwert zu niedrig, o.ä.

Joe F. schrieb:
>> Ich bin da stark am Zweifeln, ob er das zahlen kann und will.
> Da bin ich ganz deiner Meinung.

Werde wir dann sehen.

Joe F. schrieb:
> Jo, och, der Ärmste. Ich hab schon Pippi in den Augen.

Ja, er ist in dem Sinn irgendwie gespalten, dass er finanziell auf dem 
Zahnfleisch robbt. Andererseits lässt er aber den 'Max' raushängen, was 
er alles machen will und kann.

Joe F. schrieb:
>> Er meinte, dass man das noch so weiter hätte machen können mit den
>> Paketen, also das abstottern.
> Wie? Ich dachte die Firma gibt's nicht mehr, oder macht der jetzt
> schwarz weiter?

Ich will das nicht mehr so, weil das nicht mehr reibungslos geklappt 
hat.

Uhu U. schrieb:
> Ich hätte mit ihm den Termin für die erste Rate ausgemacht und nach der
> Zahlung die nächste.

S.o.

Uhu U. schrieb:
> Was soll der Unsinn. Wenn die Sache im Guten per Ratenzahlung zu
> breinigen ist, muss man doch nicht dickköpfig und vorsätzlich wür die
> paar Euronen einen Streit vom Zaun brechen, bei dem man mit ziemlicher
> Sicherheit nichts gewinnen wird...

Sind wir schon wieder einer Meinung.

Ich habe ganz bewusst kein Öl ins Feuer gegossen.

von Rainer S. (rsonline)


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Winfried J. schrieb:
> 370,-€ wirklich?
>
> hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben?
>
> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade.
>
> Sowas verbucht man unter weiterbildung und fertig.
>
> Namaste

Heute ist auf meinem Konto ein Betrag von 100 Euro eingegangen.
Wer hätte das gedacht? Ich nicht.

Bleiben noch 270 Euro.

: Bearbeitet durch User
von S. R. (svenska)


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Ich finde es interessant, wenn solche Threads bis zum Abschluss 
begleitet werden. Themen, die irgendwo in der Unendlichkeit versumpfen 
oder mit einer Frage enden, gibt's genug.

von Rainer S. (rsonline)


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Paul B. schrieb im Beitrag #4918848:
> Du kannst ja den Thread laufend erneuern -das interessiert sicher
> Tausende
> Nutzer brennend.

Jedenfalls ist es ein Beispiel, wie man die Sache möglichst im Guten 
lösen kann. Schau mal wie einige hier nach einem Anwalt gerufen haben. 
Ich habe ja schon einen kontaktiert (der sich allerdings wohl wegen der 
geringen Verdienstmöglichkeit nicht gemeldet hat).

Jetzt kommt man in einem Bereich wo es sich wirklich nicht mehr lohnt 
einen Anwalt einzuschalten.

Ich behaupte auch nicht alles richtig gemacht zu haben, im Gegenteil.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer S. schrieb:
> Jedenfalls ist es ein Beispiel, wie man die Sache möglichst im Guten
> lösen kann. Schau mal wie einige hier nach einem Anwalt gerufen haben.
> Ich habe ja schon einen kontaktiert (der sich allerdings wohl wegen der
> geringen Verdienstmöglichkeit nicht gemeldet hat).

Für mich als Unternehmer würde sich eher die Frage stellen, wieviel 
Zeit und Energie Du bereits jetzt für die paar Euro investierst 
hast.

Da ist die Übergabe an Anwalt/Inkasso oder tatsächlich die Abschreibung 
als Lehrgeld oftmals deutlich wirtschaftlicher.

Auch wenn das eigene Ego das nicht zulassen möchte ;-)

> Ich behaupte auch nicht alles richtig gemacht zu haben, im Gegenteil.

Jeder macht Fehler - wichtig ist nur, dass man aus ihnen lernt :-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Jeder macht Fehler - wichtig ist nur, dass man aus ihnen lernt :-)

Manch einer braucht halt das komplette Paket, kommentierte Ausgabe 
inklusive.

;)

Namaste

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Rainer S. schrieb:
> Jetzt kommt man in einem Bereich wo es sich wirklich nicht mehr lohnt
> einen Anwalt einzuschalten.

Das war der Trick des Schuldners, die Summe mit einer kleinen Zahlung so 
zu drücken, daß sich der Anwalt nicht mehr lohnt.
Der Thread läuft jetzt schon seit letztem August und da war die 
Forderung schon 20 Monate alt. Es gibt Gläubiger, die einfach den Schuß 
nicht hören (wollen).

von Matthias B. (dl4bm)


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Meine Frau vergaß in der Vorweihnachtszeit die Rechnung (einschließlich 
1. Mahnung) für ein Lego-Star-Wars-Spielzeug in Höhe von 200 Euro zu 
bezahlen. Die zweite Mahnung übergab sie mir, mit der Bitte den Betrag 
zu begleichen. Tja, irgendwie ist dieser Zettel auch bei mir auf dem 
Schreibtisch in Vergessenheit geraten. Passiert uns eigentlich nie, aber 
irgendwann ist halt immer das erste Mal.
Nun denn, jedenfalls kam als nächstes eine Zahlungsaufforderung seitens 
einer Inkasso-Gesellschaft, die zusätzlich den 1,3-fachen Satz einer 
Rechtsanwaltstunde (nennt man das so?) verlangte. Da waren's schon 270 
Euro.... Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben und 
Gerichtsurteile, inwieweit solche Inkassogebühren zulässig sind. Einige 
Gerichte urteilten zugunsten der Inkasso-Unternehmen, andere standen 
ihnen nur erheblich geringere Sätze zu, da sie dies quasi fließbandmäßig 
ausübten und somit geringere Unkosten als ein einzelner Anwalt hätten. 
Gefühlt hatte ich den Eindruck, daß die Gerichtsurteile 50:50 enden, 
weshalb wir den Schmarrn letztendlich zahlten, wenngleich es meiner 
Meinung nach die letzte Abzocke ist.
Seitdem bestellt meine Frau nix mehr bei Galeria Kaufhof ;-)

Nur mal als kleiner Hinweis an Rainer S., wie soetwas im Normalfall 
gehandhabt wird....

Übel muß es sein, wenn man tatsächlich in die Schuldenfalle gerät: Wie 
an meinem Beispiel ersichtlich, können sich die eigentlichen Schulden 
schlagartig um 30% erhöhen! Wenn man in einen solchen Sog gerät, bleibt 
eigentlich nur die Privatinsolvenz als letzter Ausweg übrig. Die 
Gläubiger erhalten dann wahrscheinlich noch weniger, da ja viel Geld für 
die Inkassounternehmen draufgeht, aber was soll's....

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias B. schrieb:
> Meine Frau vergaß in der Vorweihnachtszeit die Rechnung (einschließlich
> 1. Mahnung) für ein Lego-Star-Wars-Spielzeug in Höhe von 200 Euro zu
> bezahlen. Die zweite Mahnung übergab sie mir, mit der Bitte den Betrag
> zu begleichen. Tja, irgendwie ist dieser Zettel auch bei mir auf dem
> Schreibtisch in Vergessenheit geraten. Passiert uns eigentlich nie, aber
> irgendwann ist halt immer das erste Mal.

Muss aber nicht sein, wenn man dafür ein einfaches Ablagesystem 
einrichtet.
Meine erste Zahlungserinnerung hätte ich sowohl privat als auch 
geschäftlich erst noch zu kriegen. Und vom (Vorkassen-)skonto eines 
Jahres kann ich gut im Urlaub leben ;-)

> Nun denn, jedenfalls kam als nächstes eine Zahlungsaufforderung seitens
> einer Inkasso-Gesellschaft, die zusätzlich den 1,3-fachen Satz einer
> Rechtsanwaltstunde (nennt man das so?) verlangte. Da waren's schon 270
> Euro.... Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben und
> Gerichtsurteile, inwieweit solche Inkassogebühren zulässig sind. Einige
> Gerichte urteilten zugunsten der Inkasso-Unternehmen, andere standen
> ihnen nur erheblich geringere Sätze zu, da sie dies quasi fließbandmäßig
> ausübten und somit geringere Unkosten als ein einzelner Anwalt hätten.

Die Inkassounternehmen, die uns als Kunden haben möchten, werben immer 
damit, dass mir keinerlei Kosten entstehen. Man tritt die Forderung 
einfach nur ab und die machen dann. Manchmal reicht es sogar temporär, 
d.h. wenn ich der Meinung bin, dass die es nicht schaffen, kann ich das 
jederzeit wieder selbst in die Hand nehmen.

Bisher ging es auch ohne Inkasso (allerdings in hartnäckigen Fällen mit 
Klagen).

> Gefühlt hatte ich den Eindruck, daß die Gerichtsurteile 50:50 enden,
> weshalb wir den Schmarrn letztendlich zahlten, wenngleich es meiner
> Meinung nach die letzte Abzocke ist.

Naja. Wer zwei Mahnungen verpennt, darf sich eben nicht wundern, wenn es 
irgendwann mal teurer wird.

> Seitdem bestellt meine Frau nix mehr bei Galeria Kaufhof ;-)

Die werden auch froh sein, sie nicht mehr als Kundin zu haben ;-)

von Matthias B. (dl4bm)


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Chris D. schrieb:

> Naja. Wer zwei Mahnungen verpennt, darf sich eben nicht wundern, wenn es
> irgendwann mal teurer wird.

Prinzipiell richtig. Ist wie gesagt in über 40 Lebensjahren auch das 
erste Mal gewesen, das uns soetwas passiert. Aber ganze 70 Euro auf die 
ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht 
happig.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sieh es mal von der anderen Seite.


wenn auf deiner Eingangsseite von deinen Geldlieferanten geschludert 
oder sportlich darauf verzichtet wird dein Konto zu füllen. Wie lange 
hällst du das durch?

Namaste

von Soul E. (Gast)


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Matthias B. schrieb:

> Prinzipiell richtig. Ist wie gesagt in über 40 Lebensjahren auch das
> erste Mal gewesen, das uns soetwas passiert. Aber ganze 70 Euro auf die
> ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht
> happig.

In der Industrie wäre das eine Arbeitsstunde. Der Aufwand für die 
Bearbeitung des Vorgangs ist ja vom Rechnungswert unabhängig.

von Matthias S. (da_user)


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> Aber ganze 70 Euro auf die
> ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht
> happig.

Aber du wurdest vorher kostenlos ermmahnt. Irgendwann kommt halt mal die 
Keule, und gefühlt war das in diesem Fall sowieso eher ein "Keulchen".

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Matthias B. schrieb:
> Aber ganze 70 Euro auf die
> ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht
> happig.

Hast Du gedacht, daß die das für eine Briefmarke und eine Tasse Kaffee 
machen? Da hättest Du doch auch nicht drauf reagiert.

> Die zweite Mahnung übergab sie mir, mit der Bitte den Betrag
> zu begleichen. Tja, irgendwie ist dieser Zettel auch bei mir auf dem
> Schreibtisch in Vergessenheit geraten.

Eine zweite(!) Mahnung ist kein Zettel, da schrillen sofort sämtliche 
Alarmglocken und da gerät nichts in Vergessenheit. Mach mal ein Foto von 
Deinem Schreibtisch - wahrscheinlich kann man die Tischplatte nicht mehr 
sehen :)

: Bearbeitet durch User
von Rainer S. (rsonline)


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Er zahlt weiter, wenn auch etwas weniger.

Heute habe ich einen Geldeingang von 50 Euro festgestellt.

Bleiben 220 Euro Restsumme.

Es sieht so aus, dass er es jetzt monatlich abstottert.

Wen es nicht interessiert, der braucht es nicht zu lesen.

von Richard H. (richard_h27)


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Rainer S. schrieb:
> Wen es nicht interessiert, der braucht es nicht zu lesen.

Das hättest Du als ersten Satz schreiben müssen. Jetzt habe ich es 
gelesen, um am Schluss festzustellen, dass ich die Wahl habe, diese 
Option aber nicht mehr wahrnehmen kann.

Aber ich gebe zu, ich wollte es schon wissen, wie es ausgeht.

von Rainer S. (rsonline)


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170 Euro Restsumme ...

von Benito P. (benito_juarez)


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Rainer S. schrieb:
> 170 Euro Restsumme ...

Und kann man den Betrag nicht um der alten Freundschaft willen, einfach 
vergessen?
Ist das wirklich zu viel verlangt?
Trägst du da so einen großen Schaden davon?

Wäre die Zeit hier so viel zu schreiben, so einen riesen Thread zu 
starten etc... nicht mehr wert als 170 EUR...
All die Briefe, Internetrecherchen etc. nicht zu vergessen.

Außerdem wäre das doch eine Gelegenheit, der Allgemeinheit zu zeigen, 
dass man doch im Grunde in seinem Inneren ein herzensguter Mensch ist...

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Rainer S. schrieb:
> Ja genau, einfordern.
> Also gegen den Geschäftspartner vorgehen.
> Vielleicht kennt sich hier jemand aus.
> Weitere Kosten (Anwalt) wollte ich erst mal vermeiden.

Das ist der häufigste, schlimmste und dümmste Fehler, den man machen 
kann: in Rechtssachen zu spät oder gar nicht zum Rechtsanwalt gehen.

> Meiner Meinung nach habe ich genug Beweise.
> Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit.
> Am liebsten wäre mir, wenn er das einsieht ...

Wenn Du vor der "großen Keule" noch einen Versuch zur gütlichen Einigung 
machen willst, solltest Du dem Betreffenden einen Brief schreiben und 
ihm eine feste Frist zur Begleichung Deiner Forderung setzen. Um 
unnötige und unnütze Diskussionen zu vermeiden, würde ich diesem 
Schreiben eine genaue Forderungsaufstellung beilegen, auf der die 
ursprüngliche Forderung sowie alle bis dato beglichenen Beträge 
aufgeführt sind, so daß Dein Gegenüber nachvollziehen kann, wie Deine 
Restforderung zustande kommt. Ansonsten: Mahnbescheid beantragen.

Einen Mahnbescheid kannst Du bei Deinem zuständigen Mahngericht auch 
selbst beantragen, das kostet IIRC nur etwa EUR 12,50. Diesem kann der 
Schuldner dann in der vom Mahngericht gesetzten Frist (in der Regel 2 
Wochen, IIRC) widersprechen. Dann kommt es zu einem ordentlichen 
Gerichtsverfahren, für das Du dann aber allerspätestens einen 
Rechtsanwalt mandatieren solltest. Wenn der Schuldner nicht innerhalb 
der Frist widerspricht, dann erhälst Du einen Vollstreckungstitel, mit 
dem Du den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen kannst.

EDIT: Ach so, ganz vergessen: ein Einschreiben ist heute leider auch 
nicht mehr gerichtsfest, weil Du keinen Nachweis hast, was Du da 
geschickt hast. Deswegen -- und auch wegen der beabsichtigten Wirkung -- 
kann man so ein Schreiben auch durch den Gerichtsvollzieher zustellen 
lassen, auch das kosten IIRC nur EUR 12,50, die Du dem Schuldner als 
Schadensverursacher natürlich in Rechnung stellen bzw. auf Deine 
Forderung aufschlagen kannst. Und wenn Du sowieso gerade beim 
zuständigen Gerichtsvollzieher bist, wird der Dir auch gerne Tipps zur 
weiteren Vorgehensweise geben.

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Sheeva P. schrieb:
> Wenn Du vor der "großen Keule" noch einen Versuch zur gütlichen Einigung
> machen willst, solltest Du dem Betreffenden einen Brief schreiben und
> ihm eine feste Frist zur Begleichung Deiner Forderung setzen.

[ ] Du hast mehr als nur die ersten 5 Beiträge gelesen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Langsam, ganz langsam, beginne ich mich zu wundern, wie ma solche 
Reibungsverluste zum Lebensinhalt zu erheben vermag. Ich beginne zu 
ahnen, dass es nicht um Vernunft oder Empathie gehen kann. Vielmehr 
scheint mir hier des "kleinen Mannes" Steckenpferd "DIE GERECHTIGKEIT" 
zu Tode geritten zu werden.


Namaste ?

: Bearbeitet durch User
von S. R. (svenska)


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Meine Güte, das Thema ist doch längst durch!

Der TO hat angeboten, bei Änderungen kurz einen Status zu posten und 
bekam dafür Zuspruch. Mich interessiert auch, wie die Geschichte 
ausgeht.

Also lasst die Diskussion um Sinn, Unsinn und Rechtsbehilf einfach sein.

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