Habe einer Firma, die für mich Pakete versendet Geld geliehen, 1000 Euro. Das sollte ursprünglich nur für 1-2 Wochen sein meinte der Inhaber. Er stehe vor einem existenzgefährdendem Problem. Dies hat er in einer E-Mail an mich geschrieben. Die E-Mail ist von März 2015. Ich habe ihm das Geld geliehen auch weil ich dachte das was er macht hat Zukunft. Aus den 2 Wochen sind jetzt 20 Monate geworden. Die Rückzahlung läuft im Moment so ab, dass ich Pakete dort hinbringe und die Rechnungen seinerseits werden dann von den 1000 Euro abgezogen. In den 20 Monaten sind so etwas mehr als die Hälfte zurückbezahlt worden. Was mich jedoch extrem ärgert ist, dass er extrem träge ist. Normalerweise ist er in der Bringschuld. Wenn er Rechungen schreibt, dann gehe ich mit der Rechnung zu ihm hin und sage: Bitte unterschreiben, dass der Betrag bezahlt worden ist. Normalerweise könnte er das machen und direkt in meinem Briefkasten werfen. Desweiteren ist er nicht mehr so oft zu den Geschäftszeiten anwesend, so dass ich die Pakete dann woanders hinbringe. Auch auf die Frage per E-Mail wann er denn da ist reagiert er nicht. Meine Frage ist: Habe ich genug Beweise (seine E-Mail, die Überweisung der 1000 Euro per Bank, seine Rechnungen wo er schreibt, dass er das Geld erhalten hat) um rechtlich gegen die Restzahlung vorzugehen?
Rainer S. schrieb: > Meine Frage ist: Habe ich genug Beweise (seine E-Mail, die Überweisung > der 1000 Euro per Bank, seine Rechnungen wo er schreibt, dass er das > Geld erhalten hat) um rechtlich gegen die Restzahlung vorzugehen? Für derart spezifische Fragen sind Anwälte zuständig. Dessen Kosten werden aus dem Streitwert abgeleitet, d.h. hier dem Restbetrag. Rechtlich bindende Verträge entstehend nicht allein durch schriftliche Vereinbarung, sondern auch auf anderem Wege. Ich vermute mal, du willst nicht gegen die Restzahlung vorgehen, sondern sie einfordern. ;-)
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Ja genau, einfordern. Also gegen den Geschäftspartner vorgehen. Vielleicht kennt sich hier jemand aus. Weitere Kosten (Anwalt) wollte ich erst mal vermeiden. Meiner Meinung nach habe ich genug Beweise. Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit. Am liebsten wäre mir, wenn er das einsieht ...
Rainer S. schrieb: > Meine Frage ist: Habe ich genug Beweise (seine E-Mail, die Überweisung > der 1000 Euro per Bank, seine Rechnungen wo er schreibt, dass er das > Geld erhalten hat) um rechtlich gegen die Restzahlung vorzugehen? Vielleicht zahlt er deshalb nicht zurück, weil er schon ahnt, dass Du gegen die Restzahlung rechtlich vorgehen willst.
Rainer S. schrieb: > Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit. Beweise brauchst du erst vor Gericht. Für einen Mahnbescheid dagegen m.W. nicht.
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Richard H. schrieb: > Vielleicht zahlt er deshalb nicht zurück, weil er schon ahnt, dass Du > gegen die Restzahlung rechtlich vorgehen willst. Er zahlt ja ganz langsam zurück, indem er meine Pakete versendet. Siehe oben. Außerdem war ich bis jetzt immer sehr zurückhaltend. Ich frage zwar ab und zu ob er zurückzahlen kann, aber dann hat er immer andere Ausreden und meint das wäre damit erledigt. Ich war selbst mal in einer ähnlichen Situation. Aber so wie er habe ich mich da nicht verhalten. Wenn er auf die simple Frage, wann er denn da ist nicht reagiert bringt dies das Fass zum überlaufen.
A. K. schrieb: > Rainer S. schrieb: >> Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit. > > Beweise brauchst du erst vor Gericht. > Für einen Mahnbescheid dagegen m.W. nicht. Ja, so sieht es wohl aus. Ich will aber erst noch vorher mit ihm reden.
Rainer S. schrieb: > Richard H. schrieb: >> Vielleicht zahlt er deshalb nicht zurück, weil er schon ahnt, dass Du >> gegen die Restzahlung rechtlich vorgehen willst. > > Er zahlt ja ganz langsam zurück, indem er meine Pakete versendet. Hast Du meinen Kommentar ernst genommen?
Ich würde erstmal schriftlich per Einschreiben mahnen mit Fristsetzung. Dafür braucht man keinen Anwalt. Gruss Axel
... wenn er in einem halben Jahr so die Hälfte abgestottert hat, dann würde ich ihn im nächsten halben Jahr weiter abstottern lassen, Krieg um weniger als 500,00€ lohnt nicht. So du hast wenigstens die Chance eine Leistung für dein Geld zu bekommen. Wenn das auch nicht läuft ist die Geschäftsbeziehung eh beendet und der ausständige Betrag kaum wieder zu erlangen. Dafür einen ansonsten (gute?) Beziehung opfern zu wollen ist allerdings auf beiden Seiten ein fragwürdiges Verhalten. Namaste
Axel L. schrieb: > Dafür braucht man keinen Anwalt. Dafür nicht. Aber für die gestellte Frage, ob genug Beweise da sind.
Ich habe mal gesehen, dass es offensichtlich vollberufliche Geldeintreiber gibt. Große Angsteinflößende Männer mit breiten Schultern und Narben im Gesicht - aber einwandfreiem benehmen. Vielleicht lohnt es sich, so jemanden zu bezahlen. Meine Frau meinte mal, dass die Rocker-Clubs solche Aufträge gerne inoffiziell annehmen, wenn sie am Umsatz beteiligt werden :-)
Rainer S. schrieb: > Außerdem war ich bis jetzt immer sehr zurückhaltend. Ich frage > zwar ab und zu ob er zurückzahlen kann, aber dann hat er immer andere > Ausreden und meint das wäre damit erledigt. Da würde wohl kaum einer zurückzahlen, anscheinend ist es dir ja nicht wichtig. Wenn du dein Geld zurück haben möchtest, dann: - Brief eingeschrieben mit dem geforderten Betrag und angemessenen Zeitraum für Überweisung - Wenn dieses Datum abgelaufen ist 1. Mahnung wieder mit angemessenem Zeitraum - 2. Mahnung mit angemessenem Zeitraum und Anmerkung auf Betreibung bei nichtbezahlens - Betreibung In dieser Zeit keine weiteren Geschäfte mehr mit ihm tätigen. Und einen Grund warum du das Geld zurück haben möchtest musst du auch nicht angeben. Sollte er dennoch nachfragen kannst du ihm ja mündlich sagen: Weil es meins ist. Meistens ist nach der 1. Mahnung alles erledigt. Viel Glück!
Operator S. schrieb: > Meistens ist nach der 1. Mahnung alles erledigt. Viel Glück! Na dann wirklich viel Glück. Eine Mahnung ist so gut wie nix wert. Auch ein Mahnbescheid kostet erstmal nur Geld. Wenn der Gemahnte diesem widerspricht, gibt es nur noch den gerichtlichen Weg (wenn man es friedlich lösen will). Und das kostet erstmal wieder Dein Geld. Ich würde empfehlen, verschick noch soviel du kannst und vergiss den Rest.
Rainer S. schrieb: > Wenn er auf die simple Frage, wann er denn da ist nicht reagiert bringt > dies das Fass zum überlaufen. Also bei 500 Euro ist der Streitwert so gering dass sich ein Anwalt nicht lohnt. Es wäre auch nicht wirklich klug ganz plötzlich durchzudrehen und ihm mit Anwalt, Polizei und Gerichtsvollzieher zu kommen. Sag ihm ganz offen dass du den Restbetrag innerhalb einer gesetzten Frist zurück gezahlt bekommen willst, schick ihm das dann auch noch per Brief/Einschreiben zu damit er merkt dass du nicht mehr so gemütlich bist und er seine Beine in die Hand nehmen muss um das Problem zu lösen. Versetze ihn also mal unter etwas Druck, sag ihm auch das mit den Geschäftszeiten und den Rechnungen.
Stefan U. schrieb: > Meine Frau meinte mal, dass die Rocker-Clubs solche Aufträge gerne > inoffiziell annehmen, wenn sie am Umsatz beteiligt werden :-) In welchen Kreisen ist denn deine Frau unterwegs?
Ganz ehrlich, ohne deinen "Geschäftspartner" in Schutz nehmen zu wollen - es hört sich so an, als ob er immer noch finanziell auf dem Zahnfleisch robbt... Natürlich kannst du Mahnbescheide und Co. erwirken und, zur Not, auch gerichtlich zustellen oder versuchen eintreiben zu lassen. Aber - wenn er nichts hat, bleibst du zusätzlich auch auf diesen Kosten sitzen. Schone deine Nerven, verschicke weitere 20 Monate "kostenlos" mit seinem Dienst, und mache dann einen weiten Bogen um deinen "Partner". Ihn darauf hinzuweisen, dass er in der "Bringschuld" ist, schadet jedoch nicht.
S. B. schrieb: > ..., dass er in der "Bringschuld" ist, ... Passt beim Paketdienstleister tatsächlich, mehrdeutig.
S. B. schrieb: > Schone deine Nerven, verschicke weitere 20 Monate "kostenlos" mit seinem > Dienst Oder schicke einfach mehr Pakete, dann gehts schneller. ;-)
>> Meine Frau meinte mal, dass die Rocker-Clubs solche Aufträge gerne >> inoffiziell annehmen, wenn sie am Umsatz beteiligt werden :-) > In welchen Kreisen ist denn deine Frau unterwegs? Das frage ich mich manchmal auch... vielleicht hat sie auch nur zu viel "Sons of Anarchy" geguckt.
Winfried J. schrieb: > ... > wenn er in einem halben Jahr so die Hälfte abgestottert hat, dann würde > ich ihn im nächsten halben Jahr weiter abstottern lassen, Krieg um > weniger als 500,00€ lohnt nicht. So du hast wenigstens die Chance eine > Leistung für dein Geld zu bekommen. Wenn das auch nicht läuft ist die > Geschäftsbeziehung eh beendet und der ausständige Betrag kaum wieder zu > erlangen. Dafür einen ansonsten (gute?) Beziehung opfern zu wollen ist > allerdings auf beiden Seiten ein fragwürdiges Verhalten. > > Namaste Ja, das sehe ich im Prinzip genau so. S. B. schrieb: > Ganz ehrlich, ohne deinen "Geschäftspartner" in Schutz nehmen zu > wollen > - es hört sich so an, als ob er immer noch finanziell auf dem > Zahnfleisch robbt... > > Natürlich kannst du Mahnbescheide und Co. erwirken und, zur Not, auch > gerichtlich zustellen oder versuchen eintreiben zu lassen. Aber - wenn > er nichts hat, bleibst du zusätzlich auch auf diesen Kosten sitzen. > Schone deine Nerven, verschicke weitere 20 Monate "kostenlos" mit seinem > Dienst, und mache dann einen weiten Bogen um deinen "Partner". Ihn > darauf hinzuweisen, dass er in der "Bringschuld" ist, schadet jedoch > nicht. Das ist es. Er robbt immer noch finanziell auf dem Zahnfleisch. Er hält es nicht für nötig zu antworten. Am Anfang haben wir uns hier bei mir unterhalten. Das habe ich ihm wieder angeboten worauf er nicht reagiert. Ich habe ihm eine E-Mail geschrieben. Er meint das soll so weiter laufen. In dem Brief wo er nach Geld gefragt hat meinte er er könne seine Verwandten nicht fragen. Jetzt weiß ich warum.
Du hast die Ratschläge hier scheinbar nicht verstanden, sonst würdest du keine E-Mails mehr schreiben, sondern ihm ein(!) Einschreiben mit Fristsetzung schicken. Und zwar als Einwurfeinschreiben, damit er die Annahme nicht verweigern kann. Nach Ablauf der Frist wird dann direkt der Mahnbescheid beantragt. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Mehr Druck wird icht helfen, man solltedie Meschen nehmen wie sie sind. Die Einen können nicht mit Geld umgehen, andere sich schlecht verkaufen, die dritten sind skrupellos auf letzere gehört ein grober Keil. Die anderen sind arme Hund. Mann muss sich nur entscheiden ob man Schlechtem noch Gutes nachwirft, oder ob man es lässt und hofft. Ärgerlich ist es nur wenn ich mich ärgern will. Das aber hat mit der anderen Person nichts zutun sonder ganz allein mit mir und sollte Anlass sein etwaszu lernen, in erster Linie aber über mich, denn es bringt nichts die Erfahrungen mit dem Einen auf alle zu übertragen. Namaste
Thorsten O. schrieb: > Du hast die Ratschläge hier scheinbar nicht verstanden, sonst würdest du > keine E-Mails mehr schreiben, sondern ihm ein(!) Einschreiben mit > Fristsetzung schicken. hm, viele im Thread hier schlagen jedoch de-Eskalation bzw. ein "weiter so" vor. Ich übrigens auch. @rsonline: natürlich ist das nervig, da immer hinterher zu rennen. Aber wenn du den "harten" Weg gehst, hast du vielleicht noch mehr Nerv am Hals, und generierst für den armen Schlucker noch mehr Kosten, und auch für ihn noch mehr Nerv.
Danke für die Kommentare. Ja, ich versuche den de-Eskalations Weg zu gehen, falls möglich. Der ist fast immer der bessere Weg. Er zahlt das ja durch die Paket-Lieferungen langsam zurück. Ärgerlich ist halt wenn er die Gutmütigkeit insofern ausnutzt, dass er gar nicht mehr reagiert. Er ist nicht immer vor Ort, weil er wohl auf andere Weise Geld hereinholt. Ich denke mal, dass er einen 2. Job hat. Natürlich behalte ich mir den harten Weg vor, wenn mit das zu bunt wird.
Was kommt in dem Fristsetzungsschreiben rein? Der Betrag, den er mir schuldet. Können Zinsen geltend gemacht werden? Kommt da eine Referenznunmmer o.ä. herein? Die könnte wichtig werden für den gerichtlichen Mahnbescheid. Nicht dass das wegen 'Formfehler' o.ä. abgeschmettert wird. Habe so etwas ähnliches schon erlebt. Da sagte der Gegner im Gerichtsverfahren er wüsste überhaupt nicht, was mit dem Mahnbescheid gemeint war.
Nimm dir einen Anwalt. Aber mach' schnell, in ca. 1 Jahr verjährt deine Forderung schon.
Joe F. schrieb: > in ca. 1 Jahr verjährt deine > Forderung schon. Wo hast Du das her? Mein Kenntnisstand ist 3 Jahre.
Rainer S. schrieb: > Aus den 2 Wochen sind jetzt 20 Monate geworden. Das war am 23.08.2016 Inzwischen sind es 24 Monate, bleiben noch 12, dann sind es 3 Jahre.
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Ach so. Im März 2015 habe ich das Geld überwiesen. 1000 Euro. 370 Euro davon sind noch offen. Im folgenden Jahr nach der Forderung - also 2016 - fängt die Verjährung an zu laufen. Verjährt ist das nach meiner Rechnung am 01.01.2019. Also ist noch knapp 2 Jahre Zeit. Solange wollte ich mich aber nicht weiter damit beschäftigen. Es geht jetzt um das korrekte Fristsetzungsschreiben auf das sich dann ein eventueller gerichtlicher Mahnbescheid bezieht. Oder kann man im gerichtlichen Mahnbescheid das Fristsetzungsschreiben beifügen? Nicht, dass er nachher sagt er wüsste überhaupt nicht worum es sich beim Mahnbescheid handelt.
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Rainer S. schrieb: > Was kommt in dem Fristsetzungsschreiben rein? > > Der Betrag, den er mir schuldet. Ja, und natürlich eine Frist. Mach sie angemessen groß, damit er eine reale Chance hat, sie einzuhalten. > Können Zinsen geltend gemacht werden? Bestimmt, aber schon über die Höhe könnte man dann wieder in Streit geraten. Wie viele Zinsen hätte dir denn (d)eine Bank in der Zeit für den Betrag gezahlt? 5 Euro? Er könnte übrigens einem gerichtlichen Mahnbescheid auch nur teilweise widersprechen, also bspw. die Hauptforderung anerkennen, die von dir geltend gemachten Zinsen aber nicht. Danach zahlt er die Forderung, dann müsstest du die von dir berechneten Zinsen allein noch einklagen gehen … die hast du dann vermutlich drei Jahre später, wenn überhaupt. Ich würde an deiner Stelle froh sein, das Geld als solches zurück zu haben.
370,-€ wirklich? hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben? Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade. Sowas verbucht man unter weiterbildung und fertig. Namaste
Fahr hin, nehm ein paar Kumpels mit, schnapp dir sein Ipad oder irgendwas Wertvolles so um 400€ und sag ihm ihr seid quitt. Anwälte..., pah! ironie off
Winfried J. schrieb: > 370,-€ wirklich? > > hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben? > > Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade. auch so 'n 75k++ p.a. brutto-Held aus dem Süden/Südwestn Deutschlands Für so manche sind 370€ das Wocheneinkommen, und dafür gehen sie 40h Arbeiten.
Soviel zum Thema De-Eskalation. Inzwischen hat der Typ vielleicht längst die Hand gehoben. Ich hätte das Geld inzwischen längst zurück oder abgeschrieben. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Winfried J. schrieb: > Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade. Ich hab' doch alle Beweise, warum soll ich das dann abschreiben, wenn man das mit relativ wenig Aufwand angehen kann. Jörg W. schrieb: > Ich würde an deiner Stelle froh sein, das Geld als solches zurück > zu haben. Ja. Thorsten O. schrieb: > Inzwischen hat der Typ vielleicht längst > die Hand gehoben. Er hat meine Pakete weiter verschickt. Er ist aber nicht immer da und das 'aus der Nase ziehen' bei ihm gefällt mir nicht mehr. Er will neue Geschäftsräume bauen. Aber etwas weiter weg.
Mike B. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> 370,-€ wirklich? >> >> hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben? >> >> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade. > > auch so 'n 75k++ p.a. brutto-Held aus dem Süden/Südwestn Deutschlands > > Für so manche sind 370€ das Wocheneinkommen, und dafür gehen sie 40h > Arbeiten. fast, und ja nun das ich nach dem ich zehn Jahre zu lange in Berlin auf Besserung Hoffte die letzte Ausfahrt nahm und nach einem Zwischenstoppin Minge weitergezogen bin Nach Vorarlberg wo ich vor Fast 8 Jahren den besten Schritt meines Lebens wagte mit einem Monatsgehalt auf dem Konto. Und ja die 75k vor Steuern sollten letztes Jahr gefallen sein. Aber da wollen SVA und FA schon ihren Happen.
Mike B. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> 370,-€ wirklich? >> >> hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben? >> >> Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade. > > auch so 'n 75k++ p.a. brutto-Held aus dem Süden/Südwestn Deutschlands > > Für so manche sind 370€ das Wocheneinkommen, und dafür gehen sie 40h > Arbeiten. Letztere werden kaum 1k€ mal so zum verleihen entbehren können. wenn ichs verleihen kann sollte ich es auch abschreiben können und der Leihende mir nahe genug stehen ,das ich es ihm gern auch schenke. Was ich ab un an sogar tue. Namaste
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Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, kann sein dass es schon geschrieben wurde. Wenn du ihm eine Frist für die Geldzahlung setzt und bei Nichteinhaltung mit dem Anwalt drohst, dann befindet er sich in "Verzug". Damit kannst du auf seine Kosten zum Anwalt gehen. (Wichtig ist zB eine angemessene Frist und dass du ein Recht auf Nachzahlung hast, wovon ich mal ausgehen) Habe ich bisher immer so gemacht, wenn sich Firmen plötzlich querstellen
Rainer S. schrieb: > Können Zinsen geltend gemacht werden? Eine besser verzinste Geldanlage als Zahlungsverzug Anderer gibts kaum: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/verzugszinsen-aktuelle-tabelle.html
Danish B. schrieb: > Damit kannst du auf seine Kosten zum Anwalt gehen. Mal vorausgesetzt, da ist was zu holen. Der Anwalt kriegt nämlich zunächst sein Geld von dir, und erst wenn was reinkommt wird das wieder ausgeglichen.
Danish B. schrieb: > Wenn du ihm eine Frist für die Geldzahlung setzt und bei Nichteinhaltung > mit dem Anwalt drohst, dann befindet er sich in "Verzug". Auch ohne Anwalt befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug. Woher kommt eigentlich dieser Aberglaube in Anwälte her?
Jörg W. schrieb: > Danish B. schrieb: >> Wenn du ihm eine Frist für die Geldzahlung setzt und bei Nichteinhaltung >> mit dem Anwalt drohst, dann befindet er sich in "Verzug". > > Auch ohne Anwalt befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug. Klar, aber wenn man mit dem Anwalt droht, dann fordert dieser sein Geld gleich vom Schuldigen. Ich hab meinen Anwalt noch nie bezahlen müssen (waren aber auch "nur" zwei Fälle bisher). i.e. War ungünstig formuliert.
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Danish B. schrieb: > Ich hab meinen Anwalt noch nie bezahlen müssen Wenn offen ist, ob beim Schuldner was zu holen ist, das keine schnelle Sache ist und der Betrag etwas jenseits der Portokasse des Anwalts liegt, dann wird der drauf achten wollen, nicht am Ende selber zum Gläubiger zu werden. BTDT.
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Danish B. schrieb: > Klar, aber wenn man mit dem Anwalt droht > i.e. War ungünstig formuliert. Die Formulierung "mit dem Anwalt drohen" lese ich eher als "mit der Einschaltung eines Anwalts drohen" als "einen Anwalt drohen zu lassen". Aber nur Letzteres kostet Geld, egal wen. Wobei Anwälte natürlich nicht drohen. Die nennen das anders. ;-)
Bitte um Rückzahlung von 370,31 Euro spätestens bis zum 03.02.2017 auf das Konto Nr. xxx. Die Summe ergibt sich aus dem gewährten Privatdarlehen vom 23.03.2015 über 1000 Euro abzüglich Ihrer Rechnungen von insgesamt 629,69 Euro, siehe Anhang. Mit freundlichen Grüßen Korrekt so, oder fehlt was?
Uhu U. schrieb: > Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben. Weshalb? Er wollte es ursprünglich in 1-2 Wochen zurückzahlen. Er war mal insolvent. Er meinte er würde alles Geld in Ware stecken. Damit er so wenig verdient, dass es nicht pfändbar ist? Mal sehen was passiert. Ich gehe mittlerweile davon aus, dass er das nicht zahlen will, bzw. trickst. Seinen Account bei Amazon, bzw. eBay hat auch schon eine Person seines Vertrauens übernommen, so wie er mir gesagt hat. Die von ihm gemieteten Geschäftsräume zahlt er anscheinend jeden Monat.
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Rainer S. schrieb: >> Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben. > > Weshalb? Damit er das nötige (flüssige) Geld auch auftreiben kann.
Jörg W. schrieb: > Damit er das nötige (flüssige) Geld auch auftreiben kann. Wenn er Ware für viel Geld kaufen kann, dann sollte er es eigentlich auftreiben können. Aber gut, daran soll es nicht scheitern. Ich denke gerade vielmehr, dass er noch in einem Insolvenzverfahren ist, weil er es ja auch in der E-Mail mitgeteilt hat, in der er ursprünglich um das Geld gefragt hat. Von daher sollte ich vielleicht im Moment doch noch kleine Brötchen backen. Bzw. Creditreform, o.ä. fragen. Im Insolvenzregister habe ich ihn nicht gefunden. Mir fehlen Infos dazu.
Rainer S. schrieb: > Ich hab' doch alle Beweise, warum soll ich das dann abschreiben, wenn > man das mit relativ wenig Aufwand angehen kann. Was nützen Dir die Beweise, wenn der andere nix hat?
Sollte er tatsächlich die Hand erhoben haben, und tricksen, stehst du mit deiner Forderung ganz hinten in der Schlange falls du offiziell wirst. Das muss Dir klar sein. Und er wird das Schuldgefühl, welches er vielleicht noch rumträgt ablegen und dich auflaufen lassen. Du gewinnst nichts. Glaub mir ich kenne solche "Geschäftspartner" und weiß wie sie ticken. Mit Druck geht dar rein gar nichts. Da hilft nur lernen und schlauer sein. Einen solchen Kunden habe ich auch. Wenn er es übertreibt habe ich weniger Zeit für seine Sorgen. Funktioniert ganz gut. Wichtig ist nur, dass er auch was von mir braucht. ;) Namaste
Und noch mal ganz allgemein zum Verleihen, bevor ich etwas verleihe sollte ich innerlich darauf verzichten. Kommt es zurück freue ich mich, aber ich laufe Verliehenem nicht nach. An offensichtlich Arme Hund verschenke ich, gern lasse ich ihnen ihre Würde und leihe es auf unbestimmte Zeit, erwarte aber nicht wirklich es wiederzusehen, umso größer ist dieFreude beiderseits, wenn es gelingt und die Hilfe nicht nur nötig sondern auch erfolgreich ist. Wenn ich es mir nicht leisten kann darauf zu verzichten, kann ich nicht verleihen und folglich nicht helfen, zumindest nicht wenn ich unsicher bin was Vermögen und Aufrichtigkeit meines Gegenüber angeht. Fehleinschätzungeen in diesem Punkt sind für mich Lehrgelder, welche ich vor langer Zeit schon zur Genüge zahlte. Das kann ich aber seit geraumer entbehren, weil ich daraus lernte. Namaste
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Rainer S. schrieb: > ..., warum soll ich das dann abschreiben, wenn > man das mit relativ wenig Aufwand angehen kann. Wenn ich mir den Thread anschaue, haben wir wohl ganz verschiedene Ansichten zu "wenig Aufwand"
Operator S. schrieb: > Wenn ich mir den Thread anschaue, haben wir wohl ganz verschiedene > Ansichten zu "wenig Aufwand" Ja, hat sich ja auch im Verlauf geändert. Wo kann man denn erfragen ob ein Insolvenzverfahren läuft? Wenn er so viel Ware hat, dann sollte diese doch pfändbar sein, oder?
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Rainer S. schrieb: > Wo kann man denn erfragen ob ein Insolvenzverfahren läuft? hier: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Gerade gefunden, wenn man lange genug nach seinem Namen Googelt. Amtsgericht ... ... ist dem Schuldner durch Beschluss vom 25.02.2015 die Restschuldbefreiung angekündigt worden. Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist ... Was bedeutet das jetzt genau? Ist er zum jetzigen Zeitpunkt noch insolvent? Oder schon 'befreit' von seinen Schulden?
Rainer S. schrieb: > Wenn er so viel Ware hat, dann sollte diese doch pfändbar sein, oder? Die hat er vielleicht auch noch nicht bezahlt. Und bis Du einen Pfändungstitel / -beschluss erwirkt hast, ist die Ware bereits wieder weiterverkauft.
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Rainer S. schrieb: > Wenn er so viel Ware hat, dann sollte diese doch pfändbar sein, oder? Davon ist sie aber noch nicht verkauft. Sie zu verkaufen, ist ja seine Arbeit, die wirst du ihm ja wohl nicht auch noch abnehmen wollen. Dein Interesse sollte es doch sein, von seinem Erlös dann die Rückzahlung zu bekommen, vielleicht ja auch stückweise. Aber erstmal musst du ihm natürlich klipp und klar mitteilen, dass du das Darlehen nunmehr zurückhaben möchtest, und nicht nur durch kleine Dienstleistungen „abgestottert“. Kann ja gut sein, dass ihm die Sache so klar gar nicht ist, sondern er davon ausgeht, dass mit es mit dem derzeitigen Verfahren für dich soweit in Ordnung ist. Auf Kompromisse einigen (vielleicht in drei Raten zahlen statt im Ganzen) kann man sich hernach allemal noch.
Rainer S. schrieb: > Was bedeutet das jetzt genau? Ist er zum jetzigen Zeitpunkt noch > insolvent? Oder schon 'befreit' von seinen Schulden? Du mußt weiter lesen: Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am xx.yy.zzzz begonnen und beträgt sechs Jahre. Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst ... Dein Geld nicht wiedersehen wirst ... daß Du schwer von Kapee bist ;-)
Dirk J. schrieb: > Die hat er vielleicht auch noch nicht bezahlt. Denke ich jetzt nicht, sonst würde er ja nicht immer wieder Ware bekommen. Es sei denn er bestellt die Ware immer wieder woanders, was schon dreist wäre. > Und bis Du einen Pfändungstitel / -beschluss erwirkt hast, ist die Ware > bereits wieder weiterverkauft. Denke ich auch nicht. Sein Lager ist voll. Er hat ja Probleme seine Ware zu verkaufen. Habe beim Insolvenzverwalter angerufen. Er meinte ich sollte meine Forderung durchsetzen. Er konnte aber weiterhin keine Auskunft geben, weil ich nicht offiziell Gläubiger bin in der Sache. Matthias B. schrieb: > Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens > am xx.yy.zzzz begonnen und beträgt sechs Jahre. Das steht dort so nicht.
Matthias B. schrieb: > Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst Nicht ganz: der Schuldenerlass ist vom Februar 2015, um das Darlehen bat er im März 2015. Dieses ist also nicht vom Erlass betroffen.
Schicke heute die Forderung per Einschreiben ab. Danke für die Tipps.
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Jörg W. schrieb: > Matthias B. schrieb: >> Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst > > Nicht ganz: der Schuldenerlass ist vom Februar 2015, um das Darlehen > bat er im März 2015. Dieses ist also nicht vom Erlass betroffen. Durfte er das überhaupt? Gibts da nicht Auflagen im Insolvenzverfahren gegen die er somit verstoßen hat.
Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, nicht beim Schuldner. Vermutlich hast du aber die Anmeldefrist untätig verstreichen lassen. Die Restschuldbefreiung wird im Teil 8 der Insolvenzordnung geregelt, daher kommen auch die 6 Jahre. Du musst aber noch feststellen, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder eine des betriebs handelt. Manchmal sind Gewerbebetriebe von der Insolvenz nichtbetroffen. Arno
Arno H. schrieb: > Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, nicht beim > Schuldner. Meinst Du mich jetzt? Der Insolvenzverwalter hat mir gesagt ich sollte die Forderung beim Schuldner geltend machen.
Winfried J. schrieb: > Letztere werden kaum 1k€ mal so zum verleihen entbehren können. wenn > ichs verleihen kann sollte ich es auch abschreiben können und der > Leihende mir nahe genug stehen ,das ich es ihm gern auch schenke. Was > ich ab un an sogar tue. > Namaste das waren dann die 1000 Ocken die man für den nächsten Malle-Trip angespart hatte und Mann denk ja, Kumpel zahlt ihm das zügig zurück, weil er hats ja versprochen, da kann ich ihm die Knete kurz ausleihen in deinem Kontext geschrieben: bei dieser Einkommensklasse ist das IQ-Niveau auch meist überschaubar
>Der Schulner sagt: Geh doch mal zum Insolvenzverwalter.
Hoffen und Harren
machen Manchen zum Narren!
MfG Paul
Hallo zusammen, Steffen R. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Matthias B. schrieb: >>> Im Klartext heißt das, ... daß Du Dich ganz hinten anstellen kannst >> >> Nicht ganz: der Schuldenerlass ist vom Februar 2015, um das Darlehen >> bat er im März 2015. Dieses ist also nicht vom Erlass betroffen. > > Durfte er das überhaupt? Gibts da nicht Auflagen im Insolvenzverfahren > gegen die er somit verstoßen hat. Sowas in der Art habe ich auch im Hinterkopf. Absatz 2 dürfte hier interessant sein: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__290.html Ich würde weiterhin dazu raten, schriftlich mit Fristsetzung zur Rückzahlung aufzufordern. Danach kann man dann in einem Gespräch mal dezent auf die Wohlverhaltensphase hinweisen. Vielleicht hilft das, der Forderung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Rainer S. schrieb: > Arno H. schrieb: >> Die Forderung muss beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, nicht beim >> Schuldner. > > Meinst Du mich jetzt? > > Der Insolvenzverwalter hat mir gesagt ich sollte die Forderung beim > Schuldner geltend machen. Daraus schließe ich, dass die Frist zur Anmeldung von Forderungen abgelaufen ist. Ein aktueller Auszug einer Veröffentlichung eines Insolvenzgerichts zu einer Insolvenz, eröffnet am 16.1.2017: Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2017 anzumelden; b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Fristen und Verfahren sind in der Insolvenzordnung festgelegt. Arno
Thorsten O. schrieb: > Ich würde weiterhin dazu raten, schriftlich mit Fristsetzung zur > Rückzahlung aufzufordern. Das hat er doch nun (hoffentlich – „heute“ ist ja noch nicht zu Ende) schon getan: Beitrag "Re: "Geschäftspartner" zahlt Kredit nicht zurück"
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Mike B. schrieb: > das waren dann die 1000 Ocken die man für den nächsten Malle-Trip > angespart hatte Nee, die waren frei verfügbar. Ist aber auch eigentlich unwichtig. Jörg W. schrieb: > Das hat er doch nun (hoffentlich – „heute“ ist ja noch nicht zu Ende) > schon getan: Das ist heute per Einschreiben rausgegangen. Frist habe ich auf 2 Wochen gelassen. Mal schauen, ob er überhaupt reagiert oder jetzt total auf stur schaltet. Ich hab' ihm die ganze Zeit mehrfach angeboten, dass man sich hier mal zusammensetzt und die Sache bespricht. Das hat er nie angenommen.
Mike B. schrieb: > und Mann denk ja, Kumpel zahlt ihm das zügig zurück, weil er hats ja > versprochen, da kann ich ihm die Knete kurz ausleihen Am besten dann mit Sicherheiten, wie die Bank das auch macht. Zum Beispiel Fahrzeugschein oder so etwas in der Art. Oder sich auf so etwas gar nicht mehr einlassen.
Rainer S. schrieb: > Mike B. schrieb: >> und Mann denk ja, Kumpel zahlt ihm das zügig zurück, weil er hats ja >> versprochen, da kann ich ihm die Knete kurz ausleihen > > Am besten dann mit Sicherheiten, wie die Bank das auch macht. unter Kumpels? "braucht man nicht!" (Vorischt, Ironie)
Thorsten O. schrieb: > Du hast die Ratschläge hier scheinbar nicht verstanden, sonst würdest du > keine E-Mails mehr schreiben, sondern ihm ein(!) Einschreiben mit > Fristsetzung schicken. Und zwar als Einwurfeinschreiben, damit er die > Annahme nicht verweigern kann. Einwurfeinschreiben ist leider gut gedacht, aber nicht ganz zuende. Wenn er es darauf anlegt, hat er ein bis drei Zeugen, die aussagen, in dem Einwurfeinschreiben war nur ein weißes Blatt Papier. Einwurfeinschreiben ist damit leider nur ein zahnloser Tiger Wenn man das wirklich Wasserdicht machen will, geht man damit zum Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt den Inhalt(!) des Schreibens und die fristgerechte Zustellung. Die Zustellung kann hier auch nicht verweigert werden. Wenn ich mich recht erinnere, ist das nichtmal so teuer, irgendwas zwischen 12 und 25€, aber das dürft ihr jetzt selbst ergoogeln ;-)
Man kann auch mit Kannonen auf Spatzen schießen ;) Jedenfalls kann beim Einwurfeinschreiben niemand die Annahme verweigern. Geübte Schulder wissen nämlich was läuft, wenn ein Einschreiben kommt. Im Übrigen kann man das Einschreiben ja auch vor Zeugen eintüten, wenn man so paranoid ist. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Anwälte scheinen gerne einen Postzustellauftrag zu verwenden.
A. K. schrieb: > Anwälte scheinen gerne einen Postzustellauftrag zu verwenden. Bist du sicher, dass ein Anwalt das überhaupt kann? Aus den wenigen Informationen, die ich auf die Schnelle gefunden habe, können nur Behörden Postzustellaufträge geben.
Uhu U. schrieb: >> Anwälte scheinen gerne einen Postzustellauftrag zu verwenden. > > Bist du sicher, dass ein Anwalt das überhaupt kann? Mein Anwalt scheint es jedenfalls zu glauben. Denn das hat er schon mehrfach auf Band diktiert. Wie das genau abläuft, ob das ein Kürzel für ein der Gehilfin bekanntes Prozedere ist, wie etwa PZA an Gerichtsvollzieher, weiss ich aber nicht.
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Von der Post habe ich jedenfalls überhaupt nichts zum Thema gefunden.
Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit. Was ist, wenn er den Brief gar nicht entgegen nimmt/abholt?
solche Leute kenne ich zu gut.. Sei froh das es so läuft wie jetzt!!!! Hoffe das es das weiterhin tut, und wenn die 1000 glatt sind schnell weg dort!!! Du kannst Dir sicher sein, irgendwann wird er immer unzuverlässiger, Pakete verchwinden etc pp.. Solche Leute haben es perfekt raus, immer wieder freundlich zu wirken und Verständniss zu erhalten.. Verghiss es!! Den Anwalt wirst Du Dir bei dem vermutlich sparen können...aus jetzt 500 werden wieder 1000 die er sowieso niemals mehr bezahlen kann..Inlovenz Du bekommst nichts... Glaub mir mach so weiter wie jetzt oder schreib das Geld jetzt ab und lass es woanders machen Und beende das ganze wenn die 1000 glatt sind so oder so!
"Einwurfeinschreiben ist leider gut gedacht, aber nicht ganz zuende. Wenn er es darauf anlegt, hat er ein bis drei Zeugen, die aussagen, in dem Einwurfeinschreiben war nur ein weißes Blatt Papier. Einwurfeinschreiben ist damit leider nur ein zahnloser Tiger" na, das soll er dem Richter mal glaubhaft machen :-)
Rainer S. schrieb: > Der Empfänger wurde benachrichtigt. Die Sendung liegt zur Abholung in > der zuständigen Filiale der Deutschen Post bereit. > > Was ist, wenn er den Brief gar nicht entgegen nimmt/abholt? Beim PZA über Gerichtsvollzieher gilt das als zugestellt und die Fristen laufen.
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Max S. schrieb: > "Einwurfeinschreiben ist leider gut gedacht, aber nicht ganz > zuende. > Wenn > er es darauf anlegt, hat er ein bis drei Zeugen, die aussagen, in dem > Einwurfeinschreiben war nur ein weißes Blatt Papier. > Einwurfeinschreiben ist damit leider nur ein zahnloser Tiger" > > na, das soll er dem Richter mal glaubhaft machen :-) Ich kenne tatsächlich so einen Fall in dem es um eine Kündigung ging. Der (gekündigte) Arbeitnehmer hat behauptet, er hat einen weißen Zettel rausgezogen. Zufälligerweise (oder auch "Zufälligerweise" war halt noch ein Kumpel mit anwesend. Was der Richter glaubt oder nicht, ist, denke ich, in diesem Fall unerheblich, da die Faktenlage ziemlich eindeutig ist.
Einschreiben lag heute hier im Briefkasten. Er hat das nicht abgeholt. Sein Auto ist auch nicht bei seiner Firma (2 Straßen weiter) zu sehen. Aber seine Webseite ist noch online und die Adresse wie bisher angegeben.
Rainer S. schrieb: > Einschreiben lag heute hier im Briefkasten. Er hat das nicht abgeholt. > Sein Auto ist auch nicht bei seiner Firma (2 Straßen weiter) zu sehen. > Aber seine Webseite ist noch online und die Adresse wie bisher > angegeben. Hätte mich auch gewundert. Solche Leute nehmen grundsätzlich keine Einschreiben an ;-) Matthias S. schrieb: > Wenn man das wirklich Wasserdicht machen will, geht man damit zum > Gerichtsvollzieher. Dieser bestätigt den Inhalt(!) des Schreibens und > die fristgerechte Zustellung. Die Zustellung kann hier auch nicht > verweigert werden. > Wenn ich mich recht erinnere, ist das nichtmal so teuer, irgendwas > zwischen 12 und 25€, aber das dürft ihr jetzt selbst ergoogeln ;-) So ist es - hat hier vor ein paar Jahren noch einen Zehner gekostet. Der Gerichtsvollzieher stellt das Ding relativ gnadenlos zu. Da hilft es auch nicht, den Briefkasten/Türklingel abzumontieren. Durchschieben unter der Tür oder ein (oft geübter) Wurf durch das gekippte Fenster reicht dann als zugestellt. Also, wenn Rainer es das wert ist: so erfolgt garantierte Zustellung + Beglaubigung des Inhaltes. Aber: ist das nicht gutes schlechtem Geld hinterhergeworfen?
Habe die Nachbarfirma gefragt, ob die ihn gesehen haben. Ja er war heute da. Angeklingelt. Eine Frau hat aufgemacht. Er wäre 'gerade nicht da'. In der Stadt. Habe den Brief mit der Forderung dann abgegeben. Mir ist bewusst, dass er das verleugnen kann. Die Frau sah so aus, als wenn sie sich eine Art Spaß daraus gemacht hat. Nach dem Motto wer ich bin und was ich denn überhaupt wollen würde. Er hat mir mal - relativ stolz - gesagt, dass die Sachen die schief gelaufen sind (eBay, Amazon) jetzt unter einem anderen Namen laufen. Er meldet sich nicht mehr per Mail oder auf anderem Wege. Also Gerichtsvollzieher ansprechen. https://www.gerichtsvollzieher.nrw.de/ Chris D. schrieb: > Aber: ist das nicht gutes schlechtem Geld hinterhergeworfen? Jedenfalls lernt man dann wie der Hase läuft und kann das Wissen bei anderen Fällen möglichweise gebrauchen. Vielleicht lenkt er irgendwann ein.
Hallo Rainer S.,
> Einschreiben lag heute hier im Briefkasten. Er hat das nicht abgeholt.
Ich hab ja gesagt: Einwurfeinschreiben... Dann wärst du jetzt schon
einen Schritt weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Rainer S. schrieb: > ... ist dem Schuldner durch Beschluss vom 25.02.2015 die > Restschuldbefreiung angekündigt worden. Und du hast ihm dann im März 2015 Geld geliehen? Die neuen Schulden zählen also nicht mit zur Restschuldbefreiung und müssen beglichen werden. Allerdings besteht hier eine große Gefahr. Wissen die alten Gläubiger beispielsweise von den neuen Schulden, so können sie eine Versagung der Restschuldbefreiung beim Gericht beantragen. Schließlich wird ein Insolvenzverfahren unter der Bedingung gewährt, dass keine neuen Schulden entstehen. Wird das Insolvenzverfahren abgebrochen und die Restschuldbefreiung untersagt, so ist wieder die volle Summe der Schulden gültig. Deshalb sollten Sie Vorsicht bei neuen Schulden walten lassen. Ein erneutes Insolvenzverfahren kann Ihnen erst wieder nach 10 Jahren gewährt werden. Quelle: http://www.sg-kanzlei.de/2014/10/neue-schulden-der-insolvenz-ist-die-restschuldbefreiung-gefaehrdet/
Eben deshalb könnte ein freundlicher Hinweis auf diesen Passus Wirkung zeigen. Fliegen die neuen Schulden auf, dann sitzt er weitere 10 Jahre im Schuldturm. Kann natürlich sein, dass er sich darin pudelwohl fühlt, weil er zwar de jure arm wie eine Kirchenmaus ist, aber genug vom Futter um sich herum abbekommt.
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Es lebt sich gut als clevere Ratte am reich gedeckten Tisch. Mindestens besser als einziger Einäugiger unter den Blinden. Namaste
Arno H. schrieb: > Du musst aber noch feststellen, ob es sich um eine Privatinsolvenz oder > eine des betriebs handelt. Manchmal sind Gewerbebetriebe von der > Insolvenz nichtbetroffen. Nebenbei: Wenn ein Gewerbe Pleite ging, das mit beschränkter Haftung gegründet wurde, muss das nicht zwangsläufig heissen, dass jenseits dieser Haftung nichts zu holen sei. So kann z.B. bei festgestellter Insolvenzverschleppung auch auf das Privatvermögen zurück gegriffen werden.
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Rainer S. schrieb: > Er will neue Geschäftsräume bauen. Aber etwas weiter weg. Habe jetzt nicht alles gelesen, aber bin ich eigentlich der einzige, dem das spanisch vorkommt? Bei 2 Jahren Laufzeit und 3% Zinsen ist das schon was, was bei einem 1000er reinkommt. Der Typ baut sich ein schönes Büro und ich unterstelle ihm jetzt einfach mal, dass der 1000er irgendwo auf einem Tagesgeldkonto vor sich hindümpelt und Zinsen abwirft, während er für 3 Jahre effektiv 0,nix an Zinsen zahlt. Übrigens, die Aussage, dass sich unter 500 Euro nichts lohnt, stimmt so nicht. Ich habe eine Zeit lang ein doppeltes Konto beim größten Musikstreamingdienstleister gehabt, das dann irgendwann festgestellt und gekündigt. Wurde auch bestätigt. Hat aber das Unternehmen nicht daran gehindert, weiterhin für ein Jahr jeden Monat 10 Euro einzuziehen. Dann bin ich irgendwann sauer geworden und habe mich fast ein Jahr vertrösten lassen mit "brauchen noch Kontonummer", "muss erst genehmigt werden", "geht gerade nicht", "in zwei Monaten"... blah blubb. Ein Einschreiben an die Adresse des Unternehmens hat sie ebenfalls nicht beeindruckt. Der vom Amtsgericht zugestellte Mahnbescheid dagegen schon. Etwa eine Woche nach der Meldung des Gerichts, dass der Antrag bearbeitet wurde, war das Geld samt Zinsen und Portokosten auf dem Konto.
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Korbi G. schrieb: > Der Typ baut sich ein schönes Büro und ich unterstelle ihm jetzt einfach > mal, dass der 1000er irgendwo auf einem Tagesgeldkonto vor sich > hindümpelt und Zinsen abwirft, während er für 3 Jahre effektiv 0,nix an > Zinsen zahlt. Hä? Wo kriegt man denn noch nennswerte Zinsen?
Uhu U. schrieb: > Korbi G. schrieb: >> Der Typ baut sich ein schönes Büro und ich unterstelle ihm jetzt einfach >> mal, dass der 1000er irgendwo auf einem Tagesgeldkonto vor sich >> hindümpelt und Zinsen abwirft, während er für 3 Jahre effektiv 0,nix an >> Zinsen zahlt. > > Hä? Wo kriegt man denn noch nennswerte Zinsen? Tagesgeldkonto, 1%. Macht pi mal Daumen 20 Euro.
Na gut, für Möhrchenzucht mag das Perspektiven bieten...
20 ergaunerte Euro sind 20 ergaunerte Euro. Wenn ich dafür nur jemanden immer wieder abwimmeln muss - leicht verdientes Geld.
Rainer S. schrieb: > Also Gerichtsvollzieher ansprechen. Der redet nicht mit dir. Er darf nämlich keine Rechtsberatung ausüben und wird dich an einen Anwalt verweisen. Der Kuckuckkleber wird ohnehin frühestens aktiv, wenn du einen rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid hast. Dafür braucht es vorher aber erstmal einen unwidersprochenen Mahnbescheid, den du beim zuständigen Mahngericht beantragen kannst. Das kostet allerdings Gebühren, die du vorstrecken mußt. Es dauert Wochen bis Monate, bis du den Titel in der Hand hast. Damit könntest du theoretisch beim GV vorsprechen und die Vollstreckung beantragen. Praktisch scheiterst du allerdings schon am Ausfüllen des mehrseitigen Formulars, weil dies ohne juristisches Fachwissen kaum zu bewerkstelligen ist. Du wirst also einen Anwalt damit beauftragen müssen. Ja, der nimmt auch Geld dafür. Mit sehr sehr viel Glück kommst du nach weiteren Monaten an dein Geld. Zu 90% wird der Schuldner jedoch zahlungsunfähig sein und du siehst nicht nur deine Kohle nicht wieder, sondern bleibst auch noch auf den Kosten für Mahngericht und Anwalt sitzen. So läuft das, denn niemand wird in Deutschland vom Gesetz besser geschützt als zahlungsunwillige Schuldner.
Uhu U. schrieb: > Das wäre mir zu nervig. Mir auch wegen 20 Euro, da sind wir mal einer Meinung. Ich bin da ja jetzt nicht so in Eile. Mal schauen, was noch passiert. Dass er sich jetzt gar nicht mehr meldet, obwohl er da ist ist schon krass. Am meisten würde mich ja jetzt interessieren, was er sagt, wenn ich ihn nochmal persönlich treffe. Er ist ja da. Und ich bin ja nicht ausfällig oder sonst was zu ihm geworden. Also seine 'Argumente' würden mich interessieren.
Rainer S. schrieb: > Also Gerichtsvollzieher ansprechen. Es gibt allerlei Anleitungen zum Mahnverfahren im Internet.
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Rainer S. schrieb: > Ich bin da ja jetzt nicht so in Eile. Aber du verplemperst deine Zeit damit. Das ist ihm noch Zeit und Geld nachgeworfen. Das Geld bekommst woanders mit weniger Mühe wieder rein. > Mal schauen, was noch passiert. Nichts. > Dass er sich jetzt gar nicht mehr meldet, obwohl er da ist ist schon krass. Eher normal bei solchen Leuten.---> Lehrgeld Namaste
Heute war keine (Funk-) Klingel mehr da. Abgebaut. Wundert mich nicht mehr. Er will irgendwo weiter weg für 6 Euro m² ein Grundstück kaufen und neu bauen. Hat er mir mal und der Nachbarfirma auch erzählt. Hab' gerade mit der Nachbarfirma gesprochen am Telefon. Auto ist da. Klingel abgebaut. Ich könnte warten bis er aus dem Gebäude herauskommt, bringt aber nichts.
Rainer S. schrieb: > bringt aber nichts. Winfried J. schrieb: > Krieg um > weniger als 500,00€ lohnt nicht. .... Namaste
Wenn er sämtliche Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten zu zahlen hat passt das doch, oder? Ich bin hier eindeutig im Recht. Auf sein Niveau wollte ich mich nicht herunterziehen lassen. Wenn er schon die Klingel abbaut ist er deutlich in der Defensive. Er igelt sich ein. Das bedeutet für mich: Er weiß, dass er verpflichtet ist zu zahlen. Er versucht es aber in dieser Form abzuwenden und spekuliert darauf, dass ich es dabei bewenden lasse, weil ich in der Vergangenheit auch immer so weich aufgetreten bin. Ansonsten hätte er die Klingel ja auch dran lassen können. Andererseits stimmt es auch schon was Du sagst. Mich interessiert es aber einfach wie es dann läuft wenn jemand partout nicht zahlen will.
Rainer S. schrieb: > Wenn er sämtliche Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten zu zahlen hat > passt das doch, oder? Das musst du dir aber im Zweifel auch erst erstreiten. Das kann gut und gern Jahre dauern, bis das durch ist. Ansonsten kann es dir gut und gern passieren, dass er dir die Hauptforderung zahlt, aber all deine Zusatzkosten erstmal ablehnt.
Rainer S. schrieb: > Mich interessiert es > aber einfach wie es dann läuft wenn jemand partout nicht zahlen will. Dann bist du damit noch nicht fertig und musst deine Studie vertiefen. Aber es Bleibt dann ein Einzel-Schicks-Aal. Namaste
Rainer S. schrieb: > Wenn er schon die Klingel abbaut ist er deutlich in der Defensive. Rainer S. schrieb: > Ansonsten hätte er die Klingel ja auch dran lassen können. Ich wäre da nicht so von mir eingenommen, daß ich glaubte, jemand baut nur wegen MIR seine Klingel ab. Man kann sich auch in eine fixe Idee hineinsteigern und ist dann neben dem Geld auch noch den Verstand los. MfG Paul
Paul B. schrieb: > Ich wäre da nicht so von mir eingenommen, daß ich glaubte, jemand baut > nur wegen MIR seine Klingel ab. Man kann sich auch in eine fixe Idee > hineinsteigern und ist dann neben dem Geld auch noch den Verstand los. Aber es ist zumindest nicht völlig abwegig der Gedanke. Es ist schon ungewöhnlich, wenn jemand an seiner Firma die Klingel abbaut um nicht mehr erreichbar zu sein. Hab' einen Anwalt kontaktiert. Jörg W. schrieb: > Das musst du dir aber im Zweifel auch erst erstreiten. Das kann gut > und gern Jahre dauern, bis das durch ist. > > Ansonsten kann es dir gut und gern passieren, dass er dir die > Hauptforderung zahlt, aber all deine Zusatzkosten erstmal ablehnt. Wenn die Sache eindeutig ist, dann sollte das in ein paar Monaten durch sein, meiner Meinung nach. Da gibt es aus meiner Sicht keine Zweifel. Alles ist dokumentiert. Er hat ebenfalls Kosten, wenn er Zweifel mithilfe eines Anwalts anmelden will. Welche Zusatzkosten? Die Anwaltskosten?
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Rainer S. schrieb: > Wenn die Sache eindeutig ist, dann sollte das in ein paar Monaten durch > sein, meiner Meinung nach. Die Gerichte warten halt nicht gerade auf dich. > Welche Zusatzkosten? > Die Anwaltskosten? Ja, und die Gerichtskosten. Wie gesagt, die bekommst du nicht einfach so. Wenn der Typ schon knausert, die paar Kröten für den Kredit zu zahlen, dann kannst du vergessen, dass er den von dir beauftragten Anwalt freiwillig übernimmt. Das bisschen gerichtlichen Mahnbescheid kannst du ja ohnehin auch selbst anleiern, da brauchst du nicht erst noch einem Anwalt Geld in den Rachen werfen. Wenn er dem Bescheid widerspricht, musst du wohl oder übel sowieso in die Verhandlungsrunde laufen, aber es könnte natürlich auch sein, er widerspricht ihm nicht sondern zahlt. Zahlt er dann nur die Hauptforderung, fängst du an, wegen noch viel weniger Geld ins Feld zu ziehen. (Davon abgesehen, Anwälte werden nach Streitwert bezahlt: ob die sich dann noch drum reißen werden, für die paar Mäuse deinen Fall zu übernehmen?)
Icke ®. schrieb: > Rainer S. schrieb: >> Also Gerichtsvollzieher ansprechen. > > Der redet nicht mit dir. Er darf nämlich keine Rechtsberatung ausüben > [....] > geschützt als zahlungsunwillige Schuldner. Wenn du den Thread gelesen hättest, wüsstest du, dass er den Gerichtsvollzieher nicht in Sachen "Vollstreckungsbescheid" ansprechen will, sondern in Sache "beglaubigen und überbringen eines schriftlichen Dokuments". Und das kann man auch ohne Titel. Hier, übrigens gerade nochmal ergoogelt: http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/die-klage/beweisproblematiken/zustellungsmoeglichkeiten/zustellung-durch-gerichtsvollzieher/
Habe gerade mit ihm sprechen können per Telefon. Nachdem viele Male der Höhrer abgenommen wurde ohne dass sich jemand am anderen Ende gemeldet hat. Er meint meine Forderung ist berechtigt. Er hat einige Probleme. Die Klingel ist nicht absichtlich abmontiert worden, sondern liegt daneben oder so. Er meinte, dass er das Geld dann bezahlen will. Er bezieht Leistungen vom Staat, davon will er das bezahlen. Ein Gesprächsangebot hier bei mir will er nicht annehmen, weil er nicht 'andauernd seine Situation' darlegen will und es seiner Meinung nach nichts bringt. Habe ihm gesagt, dass er das auch in 2-3 Raten abstottern kann. Wichtig wäre mir, dass ich erkennen kann, dass er das zurückzahlt. Nun ja. Habe jetzt schon eine Anfrage bei einem Anwalt gemacht. Ich bin da stark am Zweifeln, ob er das zahlen kann und will. Er meinte, dass er keinen festen Wohnsitz hat auf seinem Personalausweis. Demzufolge kann er auch Schreiben bei der Post nicht abholen, bzw. er bekommt die Sendung nicht. Und es kostet auch Geld, wenn er in die Stadt fährt. Es kostet auch Geld eine Rechnung per Post zuzusenden mit Unterschrift, dass die Leistung durch den Kredit bezahlt worden ist. Er meinte, dass man das noch so weiter hätte machen können mit den Paketen, also das abstottern.
Mein Gott, dann stotter das halt ab... Du hast Dich jetzt schon für die doppelte Summe aufgeregt... Ab einer gewissen Verschuldung sind solche Leute völlig schmerzfrei und desensibilisiert. Da ist nichts zu holen und nichts zu gewinnen. Sei froh, dass er Dir die Abstottervariante anbietet und buche die Erkenntnis einfach auf die Kostenstelle "Lebenserfahrung".
Wolfgang R. schrieb: > Mein Gott, dann stotter das halt ab... Du hast Dich jetzt schon für die > doppelte Summe aufgeregt... Bin ich jetzt der 'schuldige' oder was? Er hat sich überhaupt nicht mehr gemeldet.
Rainer S. schrieb: > Bin ich jetzt der 'schuldige' oder was? Das hab ich doch nicht behauptet, aber recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich befürchte, dass die alle Deine Bemühungen absolut nichts bringen. Daher mein Rat von oben.
Leistungen vom Staat und keinen festen Wohnsitz? Alles sehr unglaubwürdig.
Rainer S. schrieb: > Habe gerade mit ihm sprechen können per Telefon. Warum tust du das? > Er meint meine Forderung ist berechtigt. ach. > Er hat einige Probleme. ach. > Die Klingel ist nicht absichtlich abmontiert worden, sondern liegt > daneben oder so. soso. > Er meinte, dass er das Geld dann bezahlen will. Wann "dann"? > Er bezieht Leistungen vom Staat, davon will er das bezahlen. (...) > > Habe ihm gesagt, dass er das auch in 2-3 Raten abstottern kann. Wichtig > wäre mir, dass ich erkennen kann, dass er das zurückzahlt. Das ist also die neue Vereinbarung jetzt? Du gewährst ihm Aufschub, ohne konkrete Ratenvereinbarung und Zahlungsziele? Alles mündlich am Telefon, ohne Zeugen? Dir ist nicht zu helfen. > Habe jetzt schon eine Anfrage bei einem Anwalt gemacht. Na, ob das jetzt noch was hilft... > Ich bin da stark am Zweifeln, ob er das zahlen kann und will. Da bin ich ganz deiner Meinung. > Er meinte, dass er keinen festen Wohnsitz hat auf seinem > Personalausweis. > Demzufolge kann er auch Schreiben bei der Post nicht abholen, bzw. er > bekommt die Sendung nicht. Und es kostet auch Geld, wenn er in die Stadt > fährt. Es kostet auch Geld eine Rechnung per Post zuzusenden mit > Unterschrift, dass die Leistung durch den Kredit bezahlt worden ist. Jo, och, der Ärmste. Ich hab schon Pippi in den Augen. > Er meinte, dass man das noch so weiter hätte machen können mit den > Paketen, also das abstottern. Wie? Ich dachte die Firma gibt's nicht mehr, oder macht der jetzt schwarz weiter?
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Joe F. schrieb: >> Habe ihm gesagt, dass er das auch in 2-3 Raten abstottern kann. Wichtig >> wäre mir, dass ich erkennen kann, dass er das zurückzahlt. > Das ist also die neue Vereinbarung jetzt? > Du gewährst ihm Aufschub, ohne konkrete Ratenvereinbarung und > Zahlungsziele? Alles mündlich am Telefon, ohne Zeugen? Ich hätte mit ihm den Termin für die erste Rate ausgemacht und nach der Zahlung die nächste. > Dir ist nicht zu helfen. Was soll der Unsinn. Wenn die Sache im Guten per Ratenzahlung zu breinigen ist, muss man doch nicht dickköpfig und vorsätzlich wür die paar Euronen einen Streit vom Zaun brechen, bei dem man mit ziemlicher Sicherheit nichts gewinnen wird...
Wolfgang R. schrieb: > Das hab ich doch nicht behauptet, aber recht haben und Recht bekommen > sind zwei unterschiedliche Dinge. Ja, das ist mir bewusst. > Ich befürchte, dass die alle Deine Bemühungen absolut nichts bringen. > Daher mein Rat von oben. Könnte sein. Joe F. schrieb: >> Er meinte, dass er das Geld dann bezahlen will. > Wann "dann"? Wenn er das nächste Geld vom Staat hat, so seine Aussage. Joe F. schrieb: >> Habe jetzt schon eine Anfrage bei einem Anwalt gemacht. > Na, ob das jetzt noch was hilft... Habe keine Rückmeldung erhalten. Ich vermute Streitwert zu niedrig, o.ä. Joe F. schrieb: >> Ich bin da stark am Zweifeln, ob er das zahlen kann und will. > Da bin ich ganz deiner Meinung. Werde wir dann sehen. Joe F. schrieb: > Jo, och, der Ärmste. Ich hab schon Pippi in den Augen. Ja, er ist in dem Sinn irgendwie gespalten, dass er finanziell auf dem Zahnfleisch robbt. Andererseits lässt er aber den 'Max' raushängen, was er alles machen will und kann. Joe F. schrieb: >> Er meinte, dass man das noch so weiter hätte machen können mit den >> Paketen, also das abstottern. > Wie? Ich dachte die Firma gibt's nicht mehr, oder macht der jetzt > schwarz weiter? Ich will das nicht mehr so, weil das nicht mehr reibungslos geklappt hat. Uhu U. schrieb: > Ich hätte mit ihm den Termin für die erste Rate ausgemacht und nach der > Zahlung die nächste. S.o. Uhu U. schrieb: > Was soll der Unsinn. Wenn die Sache im Guten per Ratenzahlung zu > breinigen ist, muss man doch nicht dickköpfig und vorsätzlich wür die > paar Euronen einen Streit vom Zaun brechen, bei dem man mit ziemlicher > Sicherheit nichts gewinnen wird... Sind wir schon wieder einer Meinung. Ich habe ganz bewusst kein Öl ins Feuer gegossen.
Winfried J. schrieb: > 370,-€ wirklich? > > hast dud ie noch immer nicht abgeschrieben? > > Mir wäre jede weitere Minute mich damit zu beschäftigen zu schade. > > Sowas verbucht man unter weiterbildung und fertig. > > Namaste Heute ist auf meinem Konto ein Betrag von 100 Euro eingegangen. Wer hätte das gedacht? Ich nicht. Bleiben noch 270 Euro.
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Ich finde es interessant, wenn solche Threads bis zum Abschluss begleitet werden. Themen, die irgendwo in der Unendlichkeit versumpfen oder mit einer Frage enden, gibt's genug.
Paul B. schrieb im Beitrag #4918848: > Du kannst ja den Thread laufend erneuern -das interessiert sicher > Tausende > Nutzer brennend. Jedenfalls ist es ein Beispiel, wie man die Sache möglichst im Guten lösen kann. Schau mal wie einige hier nach einem Anwalt gerufen haben. Ich habe ja schon einen kontaktiert (der sich allerdings wohl wegen der geringen Verdienstmöglichkeit nicht gemeldet hat). Jetzt kommt man in einem Bereich wo es sich wirklich nicht mehr lohnt einen Anwalt einzuschalten. Ich behaupte auch nicht alles richtig gemacht zu haben, im Gegenteil.
Rainer S. schrieb: > Jedenfalls ist es ein Beispiel, wie man die Sache möglichst im Guten > lösen kann. Schau mal wie einige hier nach einem Anwalt gerufen haben. > Ich habe ja schon einen kontaktiert (der sich allerdings wohl wegen der > geringen Verdienstmöglichkeit nicht gemeldet hat). Für mich als Unternehmer würde sich eher die Frage stellen, wieviel Zeit und Energie Du bereits jetzt für die paar Euro investierst hast. Da ist die Übergabe an Anwalt/Inkasso oder tatsächlich die Abschreibung als Lehrgeld oftmals deutlich wirtschaftlicher. Auch wenn das eigene Ego das nicht zulassen möchte ;-) > Ich behaupte auch nicht alles richtig gemacht zu haben, im Gegenteil. Jeder macht Fehler - wichtig ist nur, dass man aus ihnen lernt :-)
Chris D. schrieb: > Jeder macht Fehler - wichtig ist nur, dass man aus ihnen lernt :-) Manch einer braucht halt das komplette Paket, kommentierte Ausgabe inklusive. ;) Namaste
Rainer S. schrieb: > Jetzt kommt man in einem Bereich wo es sich wirklich nicht mehr lohnt > einen Anwalt einzuschalten. Das war der Trick des Schuldners, die Summe mit einer kleinen Zahlung so zu drücken, daß sich der Anwalt nicht mehr lohnt. Der Thread läuft jetzt schon seit letztem August und da war die Forderung schon 20 Monate alt. Es gibt Gläubiger, die einfach den Schuß nicht hören (wollen).
Meine Frau vergaß in der Vorweihnachtszeit die Rechnung (einschließlich 1. Mahnung) für ein Lego-Star-Wars-Spielzeug in Höhe von 200 Euro zu bezahlen. Die zweite Mahnung übergab sie mir, mit der Bitte den Betrag zu begleichen. Tja, irgendwie ist dieser Zettel auch bei mir auf dem Schreibtisch in Vergessenheit geraten. Passiert uns eigentlich nie, aber irgendwann ist halt immer das erste Mal. Nun denn, jedenfalls kam als nächstes eine Zahlungsaufforderung seitens einer Inkasso-Gesellschaft, die zusätzlich den 1,3-fachen Satz einer Rechtsanwaltstunde (nennt man das so?) verlangte. Da waren's schon 270 Euro.... Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben und Gerichtsurteile, inwieweit solche Inkassogebühren zulässig sind. Einige Gerichte urteilten zugunsten der Inkasso-Unternehmen, andere standen ihnen nur erheblich geringere Sätze zu, da sie dies quasi fließbandmäßig ausübten und somit geringere Unkosten als ein einzelner Anwalt hätten. Gefühlt hatte ich den Eindruck, daß die Gerichtsurteile 50:50 enden, weshalb wir den Schmarrn letztendlich zahlten, wenngleich es meiner Meinung nach die letzte Abzocke ist. Seitdem bestellt meine Frau nix mehr bei Galeria Kaufhof ;-) Nur mal als kleiner Hinweis an Rainer S., wie soetwas im Normalfall gehandhabt wird.... Übel muß es sein, wenn man tatsächlich in die Schuldenfalle gerät: Wie an meinem Beispiel ersichtlich, können sich die eigentlichen Schulden schlagartig um 30% erhöhen! Wenn man in einen solchen Sog gerät, bleibt eigentlich nur die Privatinsolvenz als letzter Ausweg übrig. Die Gläubiger erhalten dann wahrscheinlich noch weniger, da ja viel Geld für die Inkassounternehmen draufgeht, aber was soll's....
Matthias B. schrieb: > Meine Frau vergaß in der Vorweihnachtszeit die Rechnung (einschließlich > 1. Mahnung) für ein Lego-Star-Wars-Spielzeug in Höhe von 200 Euro zu > bezahlen. Die zweite Mahnung übergab sie mir, mit der Bitte den Betrag > zu begleichen. Tja, irgendwie ist dieser Zettel auch bei mir auf dem > Schreibtisch in Vergessenheit geraten. Passiert uns eigentlich nie, aber > irgendwann ist halt immer das erste Mal. Muss aber nicht sein, wenn man dafür ein einfaches Ablagesystem einrichtet. Meine erste Zahlungserinnerung hätte ich sowohl privat als auch geschäftlich erst noch zu kriegen. Und vom (Vorkassen-)skonto eines Jahres kann ich gut im Urlaub leben ;-) > Nun denn, jedenfalls kam als nächstes eine Zahlungsaufforderung seitens > einer Inkasso-Gesellschaft, die zusätzlich den 1,3-fachen Satz einer > Rechtsanwaltstunde (nennt man das so?) verlangte. Da waren's schon 270 > Euro.... Im Internet finden sich widersprüchliche Angaben und > Gerichtsurteile, inwieweit solche Inkassogebühren zulässig sind. Einige > Gerichte urteilten zugunsten der Inkasso-Unternehmen, andere standen > ihnen nur erheblich geringere Sätze zu, da sie dies quasi fließbandmäßig > ausübten und somit geringere Unkosten als ein einzelner Anwalt hätten. Die Inkassounternehmen, die uns als Kunden haben möchten, werben immer damit, dass mir keinerlei Kosten entstehen. Man tritt die Forderung einfach nur ab und die machen dann. Manchmal reicht es sogar temporär, d.h. wenn ich der Meinung bin, dass die es nicht schaffen, kann ich das jederzeit wieder selbst in die Hand nehmen. Bisher ging es auch ohne Inkasso (allerdings in hartnäckigen Fällen mit Klagen). > Gefühlt hatte ich den Eindruck, daß die Gerichtsurteile 50:50 enden, > weshalb wir den Schmarrn letztendlich zahlten, wenngleich es meiner > Meinung nach die letzte Abzocke ist. Naja. Wer zwei Mahnungen verpennt, darf sich eben nicht wundern, wenn es irgendwann mal teurer wird. > Seitdem bestellt meine Frau nix mehr bei Galeria Kaufhof ;-) Die werden auch froh sein, sie nicht mehr als Kundin zu haben ;-)
Chris D. schrieb: > Naja. Wer zwei Mahnungen verpennt, darf sich eben nicht wundern, wenn es > irgendwann mal teurer wird. Prinzipiell richtig. Ist wie gesagt in über 40 Lebensjahren auch das erste Mal gewesen, das uns soetwas passiert. Aber ganze 70 Euro auf die ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht happig.
Sieh es mal von der anderen Seite. wenn auf deiner Eingangsseite von deinen Geldlieferanten geschludert oder sportlich darauf verzichtet wird dein Konto zu füllen. Wie lange hällst du das durch? Namaste
Matthias B. schrieb: > Prinzipiell richtig. Ist wie gesagt in über 40 Lebensjahren auch das > erste Mal gewesen, das uns soetwas passiert. Aber ganze 70 Euro auf die > ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht > happig. In der Industrie wäre das eine Arbeitsstunde. Der Aufwand für die Bearbeitung des Vorgangs ist ja vom Rechnungswert unabhängig.
> Aber ganze 70 Euro auf die > ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht > happig. Aber du wurdest vorher kostenlos ermmahnt. Irgendwann kommt halt mal die Keule, und gefühlt war das in diesem Fall sowieso eher ein "Keulchen".
Matthias B. schrieb: > Aber ganze 70 Euro auf die > ursprüngliche Summe von 200 Euro draufzuschlagen, finde ich schon recht > happig. Hast Du gedacht, daß die das für eine Briefmarke und eine Tasse Kaffee machen? Da hättest Du doch auch nicht drauf reagiert. > Die zweite Mahnung übergab sie mir, mit der Bitte den Betrag > zu begleichen. Tja, irgendwie ist dieser Zettel auch bei mir auf dem > Schreibtisch in Vergessenheit geraten. Eine zweite(!) Mahnung ist kein Zettel, da schrillen sofort sämtliche Alarmglocken und da gerät nichts in Vergessenheit. Mach mal ein Foto von Deinem Schreibtisch - wahrscheinlich kann man die Tischplatte nicht mehr sehen :)
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Er zahlt weiter, wenn auch etwas weniger. Heute habe ich einen Geldeingang von 50 Euro festgestellt. Bleiben 220 Euro Restsumme. Es sieht so aus, dass er es jetzt monatlich abstottert. Wen es nicht interessiert, der braucht es nicht zu lesen.
Rainer S. schrieb: > Wen es nicht interessiert, der braucht es nicht zu lesen. Das hättest Du als ersten Satz schreiben müssen. Jetzt habe ich es gelesen, um am Schluss festzustellen, dass ich die Wahl habe, diese Option aber nicht mehr wahrnehmen kann. Aber ich gebe zu, ich wollte es schon wissen, wie es ausgeht.
Rainer S. schrieb: > 170 Euro Restsumme ... Und kann man den Betrag nicht um der alten Freundschaft willen, einfach vergessen? Ist das wirklich zu viel verlangt? Trägst du da so einen großen Schaden davon? Wäre die Zeit hier so viel zu schreiben, so einen riesen Thread zu starten etc... nicht mehr wert als 170 EUR... All die Briefe, Internetrecherchen etc. nicht zu vergessen. Außerdem wäre das doch eine Gelegenheit, der Allgemeinheit zu zeigen, dass man doch im Grunde in seinem Inneren ein herzensguter Mensch ist...
Rainer S. schrieb: > Ja genau, einfordern. > Also gegen den Geschäftspartner vorgehen. > Vielleicht kennt sich hier jemand aus. > Weitere Kosten (Anwalt) wollte ich erst mal vermeiden. Das ist der häufigste, schlimmste und dümmste Fehler, den man machen kann: in Rechtssachen zu spät oder gar nicht zum Rechtsanwalt gehen. > Meiner Meinung nach habe ich genug Beweise. > Ein Mahnbescheid wäre vielleicht eine Möglichkeit. > Am liebsten wäre mir, wenn er das einsieht ... Wenn Du vor der "großen Keule" noch einen Versuch zur gütlichen Einigung machen willst, solltest Du dem Betreffenden einen Brief schreiben und ihm eine feste Frist zur Begleichung Deiner Forderung setzen. Um unnötige und unnütze Diskussionen zu vermeiden, würde ich diesem Schreiben eine genaue Forderungsaufstellung beilegen, auf der die ursprüngliche Forderung sowie alle bis dato beglichenen Beträge aufgeführt sind, so daß Dein Gegenüber nachvollziehen kann, wie Deine Restforderung zustande kommt. Ansonsten: Mahnbescheid beantragen. Einen Mahnbescheid kannst Du bei Deinem zuständigen Mahngericht auch selbst beantragen, das kostet IIRC nur etwa EUR 12,50. Diesem kann der Schuldner dann in der vom Mahngericht gesetzten Frist (in der Regel 2 Wochen, IIRC) widersprechen. Dann kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren, für das Du dann aber allerspätestens einen Rechtsanwalt mandatieren solltest. Wenn der Schuldner nicht innerhalb der Frist widerspricht, dann erhälst Du einen Vollstreckungstitel, mit dem Du den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen kannst. EDIT: Ach so, ganz vergessen: ein Einschreiben ist heute leider auch nicht mehr gerichtsfest, weil Du keinen Nachweis hast, was Du da geschickt hast. Deswegen -- und auch wegen der beabsichtigten Wirkung -- kann man so ein Schreiben auch durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, auch das kosten IIRC nur EUR 12,50, die Du dem Schuldner als Schadensverursacher natürlich in Rechnung stellen bzw. auf Deine Forderung aufschlagen kannst. Und wenn Du sowieso gerade beim zuständigen Gerichtsvollzieher bist, wird der Dir auch gerne Tipps zur weiteren Vorgehensweise geben.
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Sheeva P. schrieb: > Wenn Du vor der "großen Keule" noch einen Versuch zur gütlichen Einigung > machen willst, solltest Du dem Betreffenden einen Brief schreiben und > ihm eine feste Frist zur Begleichung Deiner Forderung setzen. [ ] Du hast mehr als nur die ersten 5 Beiträge gelesen.
Langsam, ganz langsam, beginne ich mich zu wundern, wie ma solche Reibungsverluste zum Lebensinhalt zu erheben vermag. Ich beginne zu ahnen, dass es nicht um Vernunft oder Empathie gehen kann. Vielmehr scheint mir hier des "kleinen Mannes" Steckenpferd "DIE GERECHTIGKEIT" zu Tode geritten zu werden. Namaste ?
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Meine Güte, das Thema ist doch längst durch! Der TO hat angeboten, bei Änderungen kurz einen Status zu posten und bekam dafür Zuspruch. Mich interessiert auch, wie die Geschichte ausgeht. Also lasst die Diskussion um Sinn, Unsinn und Rechtsbehilf einfach sein.
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