Forum: Offtopic Denkmalschutz


von Paul M. (paulmeiler)



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Moin,
Ich habe mal eine frage zum Denkmalschutz.

Ich habe diesen schönen alten Wassertrum gefunden:
https://ziegelstempel.wordpress.com/2014/12/27/reservoirturm-des-ehemaligen-gaswerks-charlottenburg-ii/

Er steht in Berlin und steht zurzeit leer (eingeworfene Fensterscheiben 
lassen mich das annehmen.

Ich würde dort gerne einziehen.

Ich konnte nur leider keinen Besitzer finden.

Nun zu meiner frage....wenn der Trum ein Denkmal ist...und dem Staat 
gehört...wen muss man dann fragen ob man ihn wohnbar machen kann?

von Benjamin K. (benjamin92)


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Ich würde mich im Bürgeramt erkundigen erkundigen.
Denke aber, dass die Chancen recht gering sind, dass man da einfach 
einziehen kann, da wird man schon zumindest Miete bezahlen müssen.

von Michael B. (laberkopp)


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Wahrscheinlich gehört er nicht dem Staat, aber ob er unter Denkmalschutz 
steht, kannst du bei der Denkmalbehörde (Denkmalamt) rausfinden. Dann 
weiter zum Katasteramt, dann den Besitzer fragen, dann abkaufen und mit 
dem Denkmalpfleger bauliche Änderungen klären, dann Umbaukosten bezahlen 
und dann die Umbaukosten von der Steuer absetzen.

Aber ob das Gebiet überhaupt Wohngeebiet oder Mischgebiet ist, oder 
nicht einfach bloss ein Gewerbegebiet in dem keiner wohnen darf....

von Cyblord -. (cyblord)


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Es gibt ja ein Katasteramt wo man im Grunde jede Parzelle eine Gebietes 
mit Eigentümer einsehen kann. Genau zu diesem Zweck, z.B. wenn man eine 
Wiese o.ä. kaufen möchte. Da sollte das Grundstück dieses Turms auch 
verzeichnet sein.

Der Denkmalschutz geht meist nur so weit dass man äußerlich nichts 
verändern darf, aber innen schon ausbauen kann. Hier "hilft" dann das 
Denkmalamt weiter.

von Paul M. (paulmeiler)


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Michael B. schrieb:
> Aber ob das Gebiet überhaupt Wohngeebiet oder Mischgebiet ist, oder
> nicht einfach bloss ein Gewerbegebiet in dem keiner wohnen darf....

Es könnte sich durchaus um ein Gewerbegebiet handeln.
Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen?

von D. I. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Der Denkmalschutz geht meist nur so weit dass man äußerlich nichts
> verändern darf, aber innen schon ausbauen kann. Hier "hilft" dann das
> Denkmalamt weiter.

Jo manchmal sind die sogar so kulant in dem Sinne, dass nur die zur 
Straße zugewandte Seite erhalten bleiben soll usw. also man kann mit 
denen jedenfalls reden im Normalfall.

von Oliver S. (phetty)


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Paul M. schrieb:
> Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen?

Jein :-) Wie so oft in Deutschland. Man darf da wohl wohnen aber sich 
nicht beschweren dass es zu laut, heiss, staubig etc ist.

von Richard H. (richard_h27)


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Benjamin K. schrieb:
> Denke aber, dass die Chancen recht gering sind, dass man da einfach
> einziehen kann, da wird man schon zumindest Miete bezahlen müssen.

In Berlin würde ich nicht lange nachfragen. Einfach besetzen.

von Paul M. (paulmeiler)


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Richard H. schrieb:
> In Berlin würde ich nicht lange nachfragen. Einfach besetzen.

Jo....und so mit abgestelltem Wasser und ohne Strom steigt die 
beharglichkeit doch gleich enorm :)

von Cyblord -. (cyblord)


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Paul M. schrieb:
> Richard H. schrieb:
>> In Berlin würde ich nicht lange nachfragen. Einfach besetzen.
>
> Jo....und so mit abgestelltem Wasser und ohne Strom steigt die
> beharglichkeit doch gleich enorm :)

Die meisten Hausbesetzer duschen sowieso eher selten.

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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Paul M. schrieb:
> und so mit abgestelltem Wasser

Na und? Ist doch nen Wasserturm.

Paul M. schrieb:
> Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen?

Das kommt auf die Bauordnung in Deiner Gegend an.
Hier ist es üblich, gleich das Wohnhaus mit auf's Grundstück zu stellen, 
wenn man ein Firmengebäude baut.
Und was der Denkmalschutz will, hängt hauptsächlich vom zuständigen 
Sachbearbeiter ab, da kann man die skurilsten Dinge erleben.

von Michael B. (alter_mann)


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Paul M. schrieb:
> Ich habe diesen schönen alten Wassertrum gefunden:
> 
https://ziegelstempel.wordpress.com/2014/12/27/reservoirturm-des-ehemaligen-gaswerks-charlottenburg-ii/

Dann klick mal auf den Link in Deinem Link. ;-)
"Baudenkmal Nr.: 09096027" erfährt man da. Zuständig ist offensichtlich 
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das klingt nach 
TEUER.

von Paul M. (paulmeiler)


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Michael B. schrieb:
> Dann klick mal auf den Link in Deinem Link. ;-)
> "Baudenkmal Nr.: 09096027" erfährt man da. Zuständig ist offensichtlich
> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das klingt nach
> TEUER.

Danke den hatte ich schon gefunden, war mir aber nicht sicher ob "die 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt" auch der Besitzer der 
Imobilie ist.

von Michael B. (alter_mann)


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Besitzer vlt. nicht, aber irgendwie "zuständig", was immer das bei einer 
öffentlichen Behörde auch bedeuten mag. Zumindest müßten die den Eigner 
kennen.

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