Denkmalschutz

OP #4694452
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Moin,
Ich habe mal eine frage zum Denkmalschutz.

Ich habe diesen schönen alten Wassertrum gefunden:
https://ziegelstempel.wordpress.com/2014/12/27/reservoirturm-des-ehemaligen-gaswerks-charlottenburg-ii/

Er steht in Berlin und steht zurzeit leer (eingeworfene Fensterscheiben 
lassen mich das annehmen.

Ich würde dort gerne einziehen.

Ich konnte nur leider keinen Besitzer finden.

Nun zu meiner frage....wenn der Trum ein Denkmal ist...und dem Staat 
gehört...wen muss man dann fragen ob man ihn wohnbar machen kann?
#4694459
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Wahrscheinlich gehört er nicht dem Staat, aber ob er unter Denkmalschutz 
steht, kannst du bei der Denkmalbehörde (Denkmalamt) rausfinden. Dann 
weiter zum Katasteramt, dann den Besitzer fragen, dann abkaufen und mit 
dem Denkmalpfleger bauliche Änderungen klären, dann Umbaukosten bezahlen 
und dann die Umbaukosten von der Steuer absetzen.

Aber ob das Gebiet überhaupt Wohngeebiet oder Mischgebiet ist, oder 
nicht einfach bloss ein Gewerbegebiet in dem keiner wohnen darf....
#4694462
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Es gibt ja ein Katasteramt wo man im Grunde jede Parzelle eine Gebietes 
mit Eigentümer einsehen kann. Genau zu diesem Zweck, z.B. wenn man eine 
Wiese o.ä. kaufen möchte. Da sollte das Grundstück dieses Turms auch 
verzeichnet sein.

Der Denkmalschutz geht meist nur so weit dass man äußerlich nichts 
verändern darf, aber innen schon ausbauen kann. Hier "hilft" dann das 
Denkmalamt weiter.
Gast #4694475
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Cyblord -. schrieb:
> Der Denkmalschutz geht meist nur so weit dass man äußerlich nichts
> verändern darf, aber innen schon ausbauen kann. Hier "hilft" dann das
> Denkmalamt weiter.

Jo manchmal sind die sogar so kulant in dem Sinne, dass nur die zur 
Straße zugewandte Seite erhalten bleiben soll usw. also man kann mit 
denen jedenfalls reden im Normalfall.
(Firma: Outside the Asylum) #4694583
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Paul M. schrieb:
> und so mit abgestelltem Wasser

Na und? Ist doch nen Wasserturm.

Paul M. schrieb:
> Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen?

Das kommt auf die Bauordnung in Deiner Gegend an.
Hier ist es üblich, gleich das Wohnhaus mit auf's Grundstück zu stellen, 
wenn man ein Firmengebäude baut.
Und was der Denkmalschutz will, hängt hauptsächlich vom zuständigen 
Sachbearbeiter ab, da kann man die skurilsten Dinge erleben.
#4694634
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Paul M. schrieb:
> Ich habe diesen schönen alten Wassertrum gefunden:
> 
https://ziegelstempel.wordpress.com/2014/12/27/reservoirturm-des-ehemaligen-gaswerks-charlottenburg-ii/

Dann klick mal auf den Link in Deinem Link. ;-)
"Baudenkmal Nr.: 09096027" erfährt man da. Zuständig ist offensichtlich 
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das klingt nach 
TEUER.
OP #4694636
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Michael B. schrieb:
> Dann klick mal auf den Link in Deinem Link. ;-)
> "Baudenkmal Nr.: 09096027" erfährt man da. Zuständig ist offensichtlich
> die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das klingt nach
> TEUER.

Danke den hatte ich schon gefunden, war mir aber nicht sicher ob "die 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt" auch der Besitzer der 
Imobilie ist.

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