Moin, Ich habe mal eine frage zum Denkmalschutz. Ich habe diesen schönen alten Wassertrum gefunden: https://ziegelstempel.wordpress.com/2014/12/27/reservoirturm-des-ehemaligen-gaswerks-charlottenburg-ii/ Er steht in Berlin und steht zurzeit leer (eingeworfene Fensterscheiben lassen mich das annehmen. Ich würde dort gerne einziehen. Ich konnte nur leider keinen Besitzer finden. Nun zu meiner frage....wenn der Trum ein Denkmal ist...und dem Staat gehört...wen muss man dann fragen ob man ihn wohnbar machen kann?
Ich würde mich im Bürgeramt erkundigen erkundigen. Denke aber, dass die Chancen recht gering sind, dass man da einfach einziehen kann, da wird man schon zumindest Miete bezahlen müssen.
Wahrscheinlich gehört er nicht dem Staat, aber ob er unter Denkmalschutz steht, kannst du bei der Denkmalbehörde (Denkmalamt) rausfinden. Dann weiter zum Katasteramt, dann den Besitzer fragen, dann abkaufen und mit dem Denkmalpfleger bauliche Änderungen klären, dann Umbaukosten bezahlen und dann die Umbaukosten von der Steuer absetzen. Aber ob das Gebiet überhaupt Wohngeebiet oder Mischgebiet ist, oder nicht einfach bloss ein Gewerbegebiet in dem keiner wohnen darf....
Es gibt ja ein Katasteramt wo man im Grunde jede Parzelle eine Gebietes mit Eigentümer einsehen kann. Genau zu diesem Zweck, z.B. wenn man eine Wiese o.ä. kaufen möchte. Da sollte das Grundstück dieses Turms auch verzeichnet sein. Der Denkmalschutz geht meist nur so weit dass man äußerlich nichts verändern darf, aber innen schon ausbauen kann. Hier "hilft" dann das Denkmalamt weiter.
Michael B. schrieb: > Aber ob das Gebiet überhaupt Wohngeebiet oder Mischgebiet ist, oder > nicht einfach bloss ein Gewerbegebiet in dem keiner wohnen darf.... Es könnte sich durchaus um ein Gewerbegebiet handeln. Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen?
Cyblord -. schrieb: > Der Denkmalschutz geht meist nur so weit dass man äußerlich nichts > verändern darf, aber innen schon ausbauen kann. Hier "hilft" dann das > Denkmalamt weiter. Jo manchmal sind die sogar so kulant in dem Sinne, dass nur die zur Straße zugewandte Seite erhalten bleiben soll usw. also man kann mit denen jedenfalls reden im Normalfall.
Paul M. schrieb: > Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen? Jein :-) Wie so oft in Deutschland. Man darf da wohl wohnen aber sich nicht beschweren dass es zu laut, heiss, staubig etc ist.
Benjamin K. schrieb: > Denke aber, dass die Chancen recht gering sind, dass man da einfach > einziehen kann, da wird man schon zumindest Miete bezahlen müssen. In Berlin würde ich nicht lange nachfragen. Einfach besetzen.
Richard H. schrieb: > In Berlin würde ich nicht lange nachfragen. Einfach besetzen. Jo....und so mit abgestelltem Wasser und ohne Strom steigt die beharglichkeit doch gleich enorm :)
Paul M. schrieb: > Richard H. schrieb: >> In Berlin würde ich nicht lange nachfragen. Einfach besetzen. > > Jo....und so mit abgestelltem Wasser und ohne Strom steigt die > beharglichkeit doch gleich enorm :) Die meisten Hausbesetzer duschen sowieso eher selten.
Paul M. schrieb: > und so mit abgestelltem Wasser Na und? Ist doch nen Wasserturm. Paul M. schrieb: > Ist es gesetzlich verboten auf einem Gewerbegebiet zu wohnen? Das kommt auf die Bauordnung in Deiner Gegend an. Hier ist es üblich, gleich das Wohnhaus mit auf's Grundstück zu stellen, wenn man ein Firmengebäude baut. Und was der Denkmalschutz will, hängt hauptsächlich vom zuständigen Sachbearbeiter ab, da kann man die skurilsten Dinge erleben.
Paul M. schrieb: > Ich habe diesen schönen alten Wassertrum gefunden: > https://ziegelstempel.wordpress.com/2014/12/27/reservoirturm-des-ehemaligen-gaswerks-charlottenburg-ii/ Dann klick mal auf den Link in Deinem Link. ;-) "Baudenkmal Nr.: 09096027" erfährt man da. Zuständig ist offensichtlich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das klingt nach TEUER.
Michael B. schrieb: > Dann klick mal auf den Link in Deinem Link. ;-) > "Baudenkmal Nr.: 09096027" erfährt man da. Zuständig ist offensichtlich > die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Das klingt nach > TEUER. Danke den hatte ich schon gefunden, war mir aber nicht sicher ob "die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt" auch der Besitzer der Imobilie ist.
Besitzer vlt. nicht, aber irgendwie "zuständig", was immer das bei einer öffentlichen Behörde auch bedeuten mag. Zumindest müßten die den Eigner kennen.
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