Forum: Offtopic Darf ein Händler eine Produktabbildung nachträglich zu einem Symbolfoto erklären?


von Ernie (Gast)


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Hallo,

ich habe ein Gerät bestellt, das auf der Abbildung im Shop anders 
aussah, als jetzt in der Realität. Konkret geht es darum, dass der 
Lieferumfang nicht dem Bild im Foto entspricht. Es fehlt also etwas. 
Nicht teuer, aber mir geht es um das Prinzip.

Aus dem Beschreibungstext geht der Lieferumfang nicht vollständig 
hervor. Auf Nachfrage sagt der Händler, dass es sich im Shop um ein 
Symbolfoto handelt. Das war mir nicht klar und es ist auch nicht so 
ersichtlich. Es steht nicht "Symbolfoto" dabei, auch nicht "Abbildung 
ähnlich" oder dergleichen. Da gehe ich als Kunde davon aus, dass es so 
ankommt, wie abgebildet.

Wer ist nun im Recht? Kann ich meinen Anspruch irgendwie untermauern 
(gibt es Gerichtsurteile)? Ich frage hier, weil es hier sicher 
Shopbetreiber gibt, die sich juristisch auskennen müssen.

: Verschoben durch User
von Der Andere (Gast)


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Nimms oder sende es zurück. Dafür gibt es schliesslich das 
Fernabsatzgesetz.

Ernie schrieb:
> Es fehlt also etwas.
> Nicht teuer, aber mir geht es um das Prinzip.

Was denn? Ist die Blondine nicht der bestellten Bettwäsche mitgeliefert 
worden, obwohl sie sich im Bild unbekleidet darunter räkelt?

von Der Andere (Gast)


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Ach so, ehe du mich jetzt auch verklagen willst, das mit der Blondine 
war nur symbolisch gemeint.

von SearchMe (Gast)


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Das ist schwierig. Meine Anlaufstelle wäre die Verbraucherberatung. Aus 
der Hüfte geschossen würde ich sagen, dass ein Symbolphoto nur dann ein 
Symbolphoto ist, wenn es dabei steht.

Kannst du näheres posten? Welches Gerät? Link der Shop-Seite?

von Clemens L. (c_l)


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von Matthias L. (limbachnet)


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Ernie schrieb:
> Nicht teuer, aber mir geht es um das Prinzip.

Das fällt meist unter "vergeudete Zeit".

Der Andere schrieb:
> Nimms oder sende es zurück. Dafür gibt es schliesslich das
> Fernabsatzgesetz.

Genau so. Ein Schreiben dazupacken und die Rücksendung erläutern: 
"Entspricht nicht der Beschreibung (Bild)" und anderswo bestellen. Mehr 
Aufwand lohnt nicht.

Ja, sowas ist ärgerlich. Ich habe mich über derlei auch schon geärgert, 
weil meine als "reparaturbedürftig" angebotene Rotwerk-Fräse nicht nur 
Reparaturbedürftig, sondern obendrein unvollständig und gebraucht und 
mit Holzstaub verdreckt war. Und die war nicht über eBay gekauft, 
sondern über Tool-Arena, den offiziellen Werksverkauf von Rotwerk.

Aber sie war trotzdem mit vertretbarem Aufwand zu putzen und zum Laufen 
zu bekommen, Alles scheint gerade und rund zu laufen, also wozu den 
Mehraufwand einer Rücksendung treiben. Aus Prinzip - ach nee...

von Reinhard S. (rezz)


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Der Andere schrieb:
> Nimms oder sende es zurück. Dafür gibt es schliesslich das
> Fernabsatzgesetz.
>
> Ernie schrieb:
>> Es fehlt also etwas.
>> Nicht teuer, aber mir geht es um das Prinzip.
>
> Was denn? Ist die Blondine nicht der bestellten Bettwäsche mitgeliefert
> worden, obwohl sie sich im Bild unbekleidet darunter räkelt?

Wenn das ein Symbolfoto wäre würde ja auch eine Brünette gehen. Ich würd 
mich daran zumindest nicht stören.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Reinhard S. schrieb:
> Wenn das ein Symbolfoto wäre würde ja auch eine Brünette gehen. Ich würd
> mich daran zumindest nicht stören.

Ich mich schon, wenn ich jedes mal wenn ich Bettwäsche oder Autozubehör 
bestelle eine Blondiene oder Brünette dazubekomme. Auch die brauchen 
Platz :D


Aber im Ernst, schaut Euch bei Ebay Artikel an, da bietet man auf einen 
und gezeigt werden 10 oder mehr. Meines Wissens nach müssen Text und 
Beschreibung zusammen passen.

Ich hatte auch mal den anderen Fall, ein Artikel war Abgebildet, 
ersteigert hatte ich 250, für nen Euro.

von Richard H. (richard_h27)


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Sven L. schrieb:
> Ich mich schon, wenn ich jedes mal wenn ich Bettwäsche oder Autozubehör
> bestelle eine Blondiene oder Brünette dazubekomme. Auch die brauchen
> Platz :D

Nicht nur Platz, die wollen auch artgerecht gehalten werden und speziell 
die für die Blondinen muss der Haushalt sicherheitsmäßig nachgerüstet 
werden wie ein Haushalt mit Kindern.

von Falk B. (falk)


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@ Reinhard S. (rezz)

>> Was denn? Ist die Blondine nicht der bestellten Bettwäsche mitgeliefert
>> worden, obwohl sie sich im Bild unbekleidet darunter räkelt?

>Wenn das ein Symbolfoto wäre würde ja auch eine Brünette gehen. Ich würd
>mich daran zumindest nicht stören.

Der OP würde sich wohl daran reiben . . . ;-)

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