Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Neue ANÜ-Regelung - 3 Jahre bei einem Kunden?


von Nabend (Gast)


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Nach den neuen Regelung zur Zeitarbeit, darf ein Kunde jemanden nur 18 
Monate / 24 Monate an einem Stück ausleihen, danach Übernahme, es sei 
den der Externe möchte weiter Leihkraft bleiben.

Jetzt soll ich für 3 Jahre (36 Monate) an einen Kunden ausgeliehen 
werden, ohne Unterbrechung.

Ist das rechtlich machbar?

Es geht um ANÜ, nicht um einen Werkvertrag.

von Marx W. (Gast)


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Nabend schrieb:
> Jetzt soll ich für 3 Jahre (36 Monate) an einen Kunden ausgeliehen
> werden, ohne Unterbrechung.
>
> Ist das rechtlich machbar?

Ja!

von Paul B. (paul_baumann)


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Für uns 2 ist die Ewigkeit 3 Jahre lang....

https://www.youtube.com/watch?v=-7e7lJhbAaM

MfG Paul

von D. I. (Gast)


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Nabend schrieb:
> Ist das rechtlich machbar?
>
> Es geht um ANÜ, nicht um einen Werkvertrag.

Ja es gibt Firmen mit Individualregelung. Airbus Helicopters in 
Donauwörth zum Beispiel kann seine Mechatroniker zum Beispiel bis zu 5 
Jahre am Stück ausleihen von Verleihern.

von MaWin (Gast)


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D. I. schrieb:

> Ja es gibt Firmen mit Individualregelung.

Individualregelung mit wem? Dem Staat? Kann man Individualregelungen mit 
dem Staat treffen, wann man Gesetze zu befolgen hat und wann nicht?

> Airbus Helicopters in
> Donauwörth zum Beispiel kann seine Mechatroniker zum Beispiel bis zu 5
> Jahre am Stück ausleihen von Verleihern.

Zu welchen Konditionen für den Arbeitnehmer? Gleicher Lohn und gleiches 
Gehalt, sowie alle sonstigen Konditionen eines Festangestellten oder 
besser?

von Marx W. (Gast)


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MaWin schrieb:
> D. I. schrieb:
>
>> Ja es gibt Firmen mit Individualregelung.
>
> Individualregelung mit wem? Dem Staat? Kann man Individualregelungen mit
> dem Staat treffen, wann man Gesetze zu befolgen hat und wann nicht?
>
>> Airbus Helicopters in
>> Donauwörth zum Beispiel kann seine Mechatroniker zum Beispiel bis zu 5
>> Jahre am Stück ausleihen von Verleihern.
>
> Zu welchen Konditionen für den Arbeitnehmer? Gleicher Lohn und gleiches
> Gehalt, sowie alle sonstigen Konditionen eines Festangestellten oder
> besser?

Versteh garned, warum man sich aufregt.

Schon eine einfache unterbrechung von 4 Wochen reicht aus, um die 18 
Monate wieder neu beginnen zu lassen.
Und ausserdem, der Entleiher hat auch ein Sonderkündigungsrecht.
Der kann den Leiher auch früher wieder entsorgen!

von D. I. (Gast)


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MaWin schrieb:
> Zu welchen Konditionen für den Arbeitnehmer? Gleicher Lohn und gleiches
> Gehalt, sowie alle sonstigen Konditionen eines Festangestellten oder
> besser?

Ja Equal-Pay, also man ist nicht schlechter gestellt.

MaWin schrieb:
> Individualregelung mit wem? Dem Staat? Kann man Individualregelungen mit
> dem Staat treffen, wann man Gesetze zu befolgen hat und wann nicht?

Das kann ich dir nicht sagen auf was sich das begründet. Ich kenne nur 
einen Fall aus erster Hand und derjenige hat es mir so erzählt, dass 
Airbus dort bis zu 5 Jahre leihen kann; ich kannte bis dato auch nur die 
18-Monate Regelung.
Airbus ist aber auch so ziemlich der einzige richtig große Arbeitgeber 
im technischen Bereich im Donau-Ries. Wenn man dort nen Job hat (und 
seis ausgeliehen) kann man dort Leben wie Gott in Frankreich wie man so 
schön sagt ;)

von Nabend (Gast)


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D. I. schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Zu welchen Konditionen für den Arbeitnehmer? Gleicher Lohn und gleiches
>> Gehalt, sowie alle sonstigen Konditionen eines Festangestellten oder
>> besser?
>
> Ja Equal-Pay, also man ist nicht schlechter gestellt.

Es gibt die Zusatzbranchentarife zu den IGZ/BPA Tarifen, nach 9 Monaten 
liegt man dann in der Regel zumindest in der Nähe.
Sofern man in der Nähe des Einsatzortes wohnt, ist das OK.

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