Gast
#4698445
Nach den neuen Regelung zur Zeitarbeit, darf ein Kunde jemanden nur 18 Monate / 24 Monate an einem Stück ausleihen, danach Übernahme, es sei den der Externe möchte weiter Leihkraft bleiben. Jetzt soll ich für 3 Jahre (36 Monate) an einen Kunden ausgeliehen werden, ohne Unterbrechung. Ist das rechtlich machbar? Es geht um ANÜ, nicht um einen Werkvertrag.