Hallo Zusammen! Mich würde mal interessieren wie das bei euch geregelt ist bei Dienstreisen. Die aktuelle Regelung an meiner Arbeitsstelle finde ich nämlich sehr verwunderlich. - öffentlicher Dienst - "normale" befristete Stelle ohne besondere Aufgaben Generell gilt bei uns die Regel: Reisezeit =/= Arbeitszeit. Nun ergibt es sich hin und wieder, dass das Dienstgeschäft Montag morgens irgendwo beginnt und Freitag Abends ebendort endet. Was bei +-200km noch gut funktioniert, endet bei größeren Reisen damit, dass bereits am Wochenende angereist wird. (Und teils auch am Wochenende wieder zurück gereist wird!) D.h. bei größeren Reisen (z.B. Reise über zwei Tage, >12 Stunden Flug): Montag->Freitag arbeiten, Wochenende Anreise, Montag->Freitag beim Dienstgeschäft unterwegs, Wochenende Rückreise, Montag->Freitag arbeiten Im Endeffekt sind das dann 3 Wochen durcharbeiten ohne echte Pause. Weil sichs unterwegs ja so gut entspannen lässt... Um das zu entschärfen hab ich darum gebeten, die Rückreise von Freitag auf Sonntag Nachmittags zu schieben (yey! 1.5 Tage Zeit!), dann ist wenigstens die Hälfte der Rückreisezeit am Montag. Hotel selbst gezahlt. Rückreise war von Sonntag auf Montag, also nach 12 Stunden Flug + Jetlag am Montag heimgekommen, was zuerst noch als Reisetag zählen sollte. Abrechnung sagt nun aber (wird nicht im Haus gemacht): Reise wäre auch z.B. Freitag+Samstag möglich gewesen, Montag hätte es nicht gebraucht, das hätte nen Arbeitstag gespart (auf Kosten meines WEs...). => Zwangsabzug eines Urlaubstags. WHAT THE .... Das beste aber: Ich war an meinem Tag der Rückkehr gar nicht auf der faulen Haut gelegen! Wär ich zwar gern, aber der Projektstress war zu groß, so dass ich Montags noch einige Stunden was sinnvolles gearbeitet habe von zuhause aus. (Ansonsten hätte es diese Woche ziemlich gekracht...) Aussage Abrechnungsabteilung: Nein gilt nicht! Denn damit ich das dürfte müsste ich nen Telearbeitsplatz haben nach Vereinbarung XYZ123. D.h. ich hab umsonst gearbeitet. Geil, oder? Wenig Wochenenden, Montag dann zuhause gearbeitet und dann diesen Tag noch zum Urlaubstag erklärt bekommen. (+Es gab keinen Ausgleichstag unter der Woche für die Reise am Wochenende. Denn das war ja Freizeit und keine Arbeitszeit!) Wenn ich Ausgleichstage(bzw. einfach Wochenende an nem anderen Tag) haben will, müsste ich mir Urlaub nehmen. </rant> Und die nächste Reise ist schon angekündigt bei der das genau so laufen wird... Weigern ist wohl nicht realistisch, aber eventuell lässt sich ja was machen... Ist das bei euch auch so geregelt oder habt ihr da bessere Lösungen?
Ist dann bei mir wohl besser geregelt. Reisezeit = Arbeitszeit! Egal ob ich Bahn fahre, selbst mit dem Auto fahre oder mit dem Flieger unterwegs bin.
Freizeit -= 1 schrieb: > - öffentlicher Dienst > - "normale" befristete Stelle ohne besondere Aufgaben Damit hast du dir deine Antworten selbst gegeben. Freizeit -= 1 schrieb: > Ist das bei euch auch so geregelt oder habt ihr da bessere Lösungen? Bei uns gilt ebenfalls Vielflieger schrieb: > Reisezeit = Arbeitszeit!
Strenge eine Petition an, dass Arbeitsrichter künftig an wechselnden Orten einzusetzen sind. Bisher sind diese nämlich der Ansicht, dass Reisezeiten Erholungszeiten sind. Vielleicht ändern sie dann diese Ansicht. Diese Ansicht ist allerdings auch im Ausland gebräuchlich, wie mir Kollegen von dort berichten. Es gibt Arbeitgeber, die etwas freundlichere Regelungen treffen wie auch solche, die diesbezüglich sehr unfreundlich sind. Da muss man ggf. bei Abschluss des Arbeitsvertrags darauf achten - oder nachverhandeln.
Warum tut man sich so etwas an? Ich verstehe das nicht. Wenn ich auf Anweisung in meiner Freizeit irgendwo in der Welt herumdüsen soll, dann hat man mir das gefälligst auch zu bezahlen, ansonsten kann Cheffe gerne selbst fliegen.
Zepp schrieb: > Strenge eine Petition an, dass Arbeitsrichter künftig an wechselnden > Orten einzusetzen sind Leider... Oder eher zum Glück... machen Richter keine Gesetze.
Freizeit -= 1 schrieb: > Weigern ist wohl nicht realistisch, Gibt es nicht so gelbe Scheine beim Arzt wenn man krank zurück kommt?
Rudi Radlos schrieb: > Freizeit -= 1 schrieb: >> Weigern ist wohl nicht realistisch, > > Gibt es nicht so gelbe Scheine beim Arzt wenn man krank zurück kommt? In dem Fall am besten unmittelbar vor den Abflug krank werden, das sorgt für Rotation bei deiner "Firma". Reise Zeit = Arbeitszeit, das ist bei allen Firmen in welchen ich war bis jetzt so gewesen. Und reisen am WE, bedeutet Wochenendzuschlag! Meistens gab es hierfür eine Betriebsvereinbarung. btw dein Problem ist ein klassischer Fall für den Betriebsrat und wenn vorhanden die Gewerkschaft bzw den Fachanwalt für Arbeitsrecht. Je nach dem wie hoch du das eskalieren willst.
Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten, nur wenn sie außerhalb von ordentlichen Arbeitszeiten sind. D.h. wenn man z.B. Nach USA fliegt den ganzen Tag lang am Montag bekommt er trotzdem Lohn für 8 Stunden, obwohl er an dem Tag nie "gearbeitet" hat und der Tag nur aus Reisezeit besteht. Also reguläre Zeit wird vergütet, dass was darüber hinaus geht ist private vergnügen. Das gleiche ist mit der kurzen Dienstreise. Wenn man 2 Stunden Anfahrt hat, dann 4 Stunden beim Kunden ist und 2 Stunden Rückfahrt hat, müssen 8 Stunden bezahlt werden. Wenn er aber 3 Sunden Anfahrt hat 4 Stunden arbeitet und 3 Stunden Rückfahrt hat, werden ebenso nur 8 Stunden bezahlt, denn Reisezeit die über normale Arbeitszeit hinausgeht ist keine Arbeitszeit. Der Arme Mitarbeiter verweilt sich ja auf dem Weg. Nun mögen die Arbeitgebern die Leuten für 8 Stunden zum Kunden schicken und komplett in der private Zeit zu reisen zu lassen, als ob es so zufällig vorgekommen ist. Nur darf ich meine Freizeit selber bestimmen. Ich darf am Sonntag mit Frau vögeln, Kindergeburtstag feiern, Marathon laufen oder eben im Zug ein Buch lesen. Der Arbeitgeber hat da keine Mitbestimmungsrecht. Und wenn ich Säge, ich habe was anderes am Sonntag vor, darf der Arbeitgeber mich zu Reise verpflichten. Alle die es so machen, machen es rechtlich gesehen freiwillig. Wieder zum Fall: 3 Stunden unterwegs, 4 Stunden beim Kunden, nun steht der Rückfahrt an. Meines Wissens siht es rechtlich so aus. 1 Stunden Arbeitszeit hat man noch, und Arbeitgeber darf anweisen die Reise in diese Zeit zu starten. Sobald die reguläre Arbeitszeit abgelaufen ist, darf der Arbeitnehmer entweder freiwillig in seine Freizeit weiterzureisen oder aussteigen, auf Kosten des Arbeitgebers Hotel nehmen, sich vor Ort verweilen, wie man es will, und erst am nächsten Arbeitstag die restliche 2 Stunden Fahrt ableisten. Denn man kann nicht zu nichts mehr verpflichtet sein. Hotelkosten sind zu übernehmen wie ganz normal bei den Dienstreisen. Das ist die wichtiger Punkt. Den meisten ist nicht bewust, dass sie die Reise freiwillig in der Freizeit fortsetzen oder starten. Es ist zwar nett ggü. den Kollegen, ist meistens bequemer für das Geschäft und man kann es machen wenn es selten vorkommt, wenn es aber regelmäßig ausgenutzt wird, ist es reine Abzocke und kann abgelehnt werden. So wie im ersten Post beschrieben ist, habe ich den Eindruck, dass dort die Reise erst am Montag weitergeführt werden darf und Hotelkosten für alle Nächte zu übernehmen sind. Nur wenn man Kreuz und quer steht, zerstört man gute Beziehung zu dem Chef. Man bekommt dann bestimmt auch keine Vertragsverlängerung. So sieht es nach meiner persönlichen Einschätzung, wenn ich die ganze Entscheidungen zu dem Thema lese. Ich bin aber kein Anwalt und kann nicht genau sagen, ob es so tatsächlich korrekt ist.
Bei uns ist Dienstreise gleich Arbeitszeit. Was anderes ist einfach schlecht, denn zum Spaß fährt man ja nicht durch die Gegend. Im öffentlichen Dienst sollte doch die aktive Reisezeit bezahlt werden, also nutze einfach immer ein Auto;)
Bei uns werden weder die gearbeiteten Überstunden noch die Reisezeit bezahlt. Ob ich jetzt von 8-19 Uhr in der Firma hocke oder von 7-12 im ICE, dann von 13-17 bei Kunden und von 18-23 wieder im ICE (stehe) ist egal. Ist beides einfach nur ein Arbeitstag.
Meines Wissens ist öffentlicher Dienst in der Hinsicht ein sehr trauriges Thema. Das Problem sind hier aber nicht die Arbeitsrichter, sondern, dass die Gewerkschaften das schlicht besch... verhandelt haben. Das Einzige, was hier hilft sind wohl die gesetzlichen Ruhezeiten, die zwischen den Dienstreisen bzw. dem nächsten Arbeitsantreitt liegen müssen. >Das beste aber: Ich war an meinem Tag der Rückkehr gar nicht auf der >faulen Haut gelegen! Wär ich zwar gern, aber der Projektstress war zu >groß, so dass ich Montags noch einige Stunden was sinnvolles gearbeitet >habe von zuhause aus. (Ansonsten hätte es diese Woche ziemlich >gekracht...) Hier hilft evtl. eine Anweisung des Vorgesetzten, dass Arbeit während der Reise erforderlich ist, dann zählt die Reisezeit als Arbeitszeit. Gruss Axel
Freizeit -= 1 schrieb: > "normale" befristete Stelle Hier wäre Frage 1: Wie lange war Dein Vorgänger da? Evtl. wird nur auf Verschleiß gefahren und nach Befristung nie verlängert? Dann tritt Fall 2 in Kraft: schnell Bewerbungen schreiben!
anfaenger schrieb: > Leider... Oder eher zum Glück... machen Richter keine Gesetze. Ja. Hier im Forum gibt einen auffälligen Mangel an "Staatsbürgerkunde". Also grundlegendstes Wissen über Gewaltenteilung, Zivil/Strafrecht, Gesetzgebungsverfahren usw. scheint einfach nicht vorhanden. Ich frage mich, ob das vielleicht an der großen Ossi Dichte liegt.
Google hilft: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/dienstreisen-arbeitszeit-oder-freizeit/ Ansonsten gilt immer: Hate it, love it or leave it :-)
Cyblord -. schrieb: > anfaenger schrieb: > >> Leider... Oder eher zum Glück... machen Richter keine Gesetze. > > Ja. > Hier im Forum gibt einen auffälligen Mangel an "Staatsbürgerkunde". Also > grundlegendstes Wissen über Gewaltenteilung, Zivil/Strafrecht, > Gesetzgebungsverfahren usw. scheint einfach nicht vorhanden. > Ich frage mich, ob das vielleicht an der großen Ossi Dichte liegt. In dem Fall liegst Du leider falsch. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zum Thema Reisezeit. Entsprechend machen zu dem Thema die Richter die Gesetze, zumindest soweit es keine tarifliche Regelungen dazu gibt. Im öffentlichen Dienst gibt es allerdings m. W. tarifliche Regelungen, und die sind für die Arbeitnehmer sehr ungünstig. Gruss Axel
Naja, wer viel in seiner "Freizeit" reisen muss, ist öfters körperlich und mental abgespannt und fängt sich auch öfters mal was ein. Urlaub mit Krankheit gekoppelt, ist mindestens Freizeit verdoppelt.
Freizeit -= 1 schrieb: > aber eventuell lässt sich ja was machen... Wechsle den Arbeitgeber. Dort gibt es dann andere ähnlich stumpfsinnige Regelungen. Das ist so, weil Betriebswirte nicht denken, sondern nur fetgelegte Vorschriften abarbeiten wollen/können/dürfen/müssen...
Cyblord -. schrieb: > anfaenger schrieb: > >> Leider... Oder eher zum Glück... machen Richter keine Gesetze. > > Ja. > Hier im Forum gibt einen auffälligen Mangel an "Staatsbürgerkunde". Also > grundlegendstes Wissen über Gewaltenteilung, Zivil/Strafrecht, > Gesetzgebungsverfahren usw. scheint einfach nicht vorhanden. > Ich frage mich, ob das vielleicht an der großen Ossi Dichte liegt. Eventuell liegt das aber auch an der Erkenntnis, das Richter Gesetze fast beliebig verbiegen können und sich so de facto zum Gesetzgeber aufschwingen. Leider wird das Urteil dann höchstens in der nächsten Instanz gekippt, wegen Rechtsbeugung kommen die Richter dann aber nicht dran, weil ein "bewusster" d.h. dem Richter bewusster Rechtsbruch sich eigentlich nicht nachweisen lässt.
mastermind schrieb: > Warum tut man sich so etwas an? Ich verstehe das nicht. Wenn ich auf > Anweisung in meiner Freizeit irgendwo in der Welt herumdüsen soll, dann > hat man mir das gefälligst auch zu bezahlen, ansonsten kann Cheffe gerne > selbst fliegen. !!!
>...ansonsten kann Cheffe gerne selbst fliegen.
Oder du fliegst mittelfristig, aber anders als du dir das vorgestellt
hast.
Ja, der Fachkräftemangel mal wieder schrieb: > Urlaub mit Krankheit gekoppelt, ist mindestens Freizeit verdoppelt. Guter Spruch und Motto! ?
Freizeit -= 1 schrieb: > Um das zu entschärfen hab ich darum gebeten, die Rückreise von Freitag > auf Sonntag Nachmittags zu schieben (yey! 1.5 Tage Zeit!), dann ist > wenigstens die Hälfte der Rückreisezeit am Montag. Hotel selbst gezahlt. > Rückreise war von Sonntag auf Montag, also nach 12 Stunden Flug + Jetlag > am Montag heimgekommen, was zuerst noch als Reisetag zählen sollte. Für Hotelkosten niemals in Vorleistung gehen. Früh genug den Antrag für die Reise stellen und gemäß Hotel-Reservierung einen Vorschuss beantragen. Sonst rennst du bei der Abrechnung im Zweifel deinem Geld hinterher. Was die Reisezeiten betrifft: Am Wochenende würde ich ohne explizite Anordnung mit entsprechenden Nachteilsausgleich überhaupt nicht reisen. Über sowas ist dein Betriebsrat btw. zu informieren! Zum letzten Mittel es einfach mal darauf ankommen lassen: Eine (für dich ideale) Dienstreise beantragen, die dann nicht genehmigt wird. Dann klären sich viele Probleme im Vorfeld und du bist nicht im Nachhinein der Dumme. > Abrechnung sagt nun aber (wird nicht im Haus gemacht): Reise wäre auch > z.B. Freitag+Samstag möglich gewesen, Montag hätte es nicht gebraucht, > das hätte nen Arbeitstag gespart (auf Kosten meines WEs...). => > Zwangsabzug eines Urlaubstags. WHAT THE .... Würd ich nicht hinnehmen. Wende dich an deinen Betriebsrat ggf. an einen Anwalt. > Das beste aber: Ich war an meinem Tag der Rückkehr gar nicht auf der > faulen Haut gelegen! Wär ich zwar gern, aber der Projektstress war zu > groß, so dass ich Montags noch einige Stunden was sinnvolles gearbeitet > habe von zuhause aus. (Ansonsten hätte es diese Woche ziemlich > gekracht...) > Aussage Abrechnungsabteilung: Nein gilt nicht! Denn damit ich das dürfte > müsste ich nen Telearbeitsplatz haben nach Vereinbarung XYZ123. D.h. ich > hab umsonst gearbeitet. > > Geil, oder? Wenig Wochenenden, Montag dann zuhause gearbeitet und dann > diesen Tag noch zum Urlaubstag erklärt bekommen. > (+Es gab keinen Ausgleichstag unter der Woche für die Reise am > Wochenende. Denn das war ja Freizeit und keine Arbeitszeit!) Wenn ich > Ausgleichstage(bzw. einfach Wochenende an nem anderen Tag) haben will, > müsste ich mir Urlaub nehmen. Lerne daraus für die Zukunft: Wegezeiten: Wohnsitz <-> gewöhnlicher Dienstort Reisezeiten: Sind Ruhezeiten. Ausnahme: Du musstest selber fahren (lenken), d.h. es wurde dir keine Alternative angeboten (Bahnfahrt, Flug), nur dann sind es Arbeitszeiten! Ruhezeiten: Keine Arbeitszeiten, kannst sie nutzen wie du willst... Arbeitszeiten: Alle übrigen Zeiten, bei denen es defintiv und unmittelbar negativ auffallen würde, wenn du nichts arbeitest... ;-)
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Bei uns ist Reisezeit = Arbeitszeit und wird auch so bezahlt. Unterscheidung gibt's zwischen aktiver und passiver Reisezeit: Fährt man im ICE oder sitzt im Flieger dann ist das passiv, und wenn man halt mal 12h nach LA fliegt dann werden auch 12h bezahlt. Ist man aber mit dem Auto unterwegs ist das aktive Reisezeit und das Arbeitszeitgesetz gilt - nach 6h eine Pause, nach 10h Feierabend. Selbiges gilt auch für das Arbeiten im Flugzeug oder ICE - nach 10h darf man nimmer. Man kann aber, wenn man mit mehreren unterwegs ist, stückeln - also wenn zwei Leute 12h fahren müssen, und jeder sitzt 6h am Steuer, dann ist das i.O. Hat ja keiner über 10h aktiv gelenkt. Sonntags darf man auf Grund dieser Regelung dann nur mit Bahn, Flugzeug oder Taxi fahren, weil wenn man sonntags Auto fährt ist das ja aktives Arbeiten und Sonntagsarbeit ist nicht. ;) Wenn irgendjemand dann eine Schulung dämlicherweise auf Montag morgens 8 Uhr legt, und das ganze auch noch weit weg, hat das teilweise absurde Auswüchse: Morgens hinfahren ist nicht (sagen wir mal 4h Fahrt + 8h Schulung = 12h insgesamt, nope, Versoß gegen das Arbeitszeitgesetz). Sonntags anreisen mit dem Auto aber auch nicht, weil Sonntagsarbeit und so. Also entweder fährt man schon am Samstag hin oder nimmt wohl oder übel am Sonntag die Bahn. Da gibt's dann aber immerhin Sonntagszuschlag...
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Die meisten Dienstreisen sind eh völlig für die Füße. Ginge fast alles per Tele und der Rest per Post. Stattdessen werden die Autobahnen, Flugzeuge und Züge verstopft. Anscheinend haben die Firmen noch zuviel Kohle über, um zwanghaft an alten Zöpfen festzuhalten.
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