Hallo zusammen, ich habe kürzlich einen Auftrag erhalten, eine Webseite eines Kleinunternehmens grammatikalisch und rechtschreibtechnisch zu verbessern. Diese Dienstleistung übernahm bisher eine andere Firma, die dem Kleinunternehmen zu teuer wird, was im Bezug auf die erbrachte Dienstleistung vom bisherigen Auftragnehmer mehr als verständlich ist. Da ich aus der Webentwicklung/SW-Entwicklung komme und einen derartigen Auftrag bisher nicht bekommen habe, stellt sich die Frage, wie man eine solche Tätigkeit verrechnet. Ich vermute, dass man mit einem Webentwickler-Stundensatz eher draufzahlt, als dass man einen Nutzen daraus schlägt. Die eigentliche Arbeit besteht darin, zunächst sämtliche Fehler auf der bestehenden Webseite aufzufinden. Das Editieren der Webseite wäre dann nur noch eine Kleinigkeit. Ersteres habe ich bereits getan und dem Kleinunternehmen in Papierform überreicht. Man war sehr angetan davon und möchte nun, dass ich die Änderungen an der Webseite vornehme. Nun nochmals die entscheidende Frage: Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung? Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet. Viele Grüße Philipp
Philipp schrieb: > Ich vermute, dass man mit einem Webentwickler-Stundensatz eher > draufzahlt Wie soll man bei Stundenlohn draufzahlen ? Eigene Kosten hast du nicht. > Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung? Als Stundensatz, denn du weisst nicht, wie viel Arbeit es wird. Der Kunde weiss aber auch nicht, wie viel Zeit du mit Unsinn verbringst, der will also einen Festpreis, oder zumindest einen Preis der nicht überschritten wird. Damit so etwas ausgemacht werden kann, muss also eine exakte Auflistung her, was alles gearbeitet werden soll: Jeder Rechtschreibfehler und sonstige Fehler der behoben wird auflisten (z.B. Webseiten ausdrucken und ankringeln). Diese Arbeit wird mehr Stunden kosten als die nachfolgende Korrektut, aber sie wird zusammen mit dem Auftraggeber gemacht. Du erhältst dafür also deinen Stundensatz.
>z.B. Webseiten ausdrucken und ankringeln
Ja das habe ich bereits gemacht und ihm gegeben (Zeitaufwand: 2 Stunde),
woraufhin er die Umsetzung möchte. Und diese wird sich vermutlich im
selben Zeitrahmen befinden.
Aber: Was nützt es dann, noch zusätzlich die korrigierten
Fehler/Fehleranzahl aufzulisten?
Danke u. Gruß
Philipp
Philipp schrieb: > Ja das habe ich bereits gemacht und ihm gegeben (Zeitaufwand: 2 Stunde), > woraufhin er die Umsetzung möchte. Und diese wird sich vermutlich im > selben Zeitrahmen befinden. Ich weis ja nicht wie alt du bist, aber hast du schon eine Strategie, wie du irgenwann mal deinen Lebensunterhalt verdienen willst???
Du schreibst ein Angebot mit den Kosten und dem Aufwand den du investieren musst (z.B. 2h Fehlersuche, 2h Fehlerbehebung). Außerdem noch, was das Abnahmekriterium ist (z.B. nicht mehr als 3 Fehler übrig, 100% Fehlerfrei ist schwierig. Irgendwas findet man immer wieder) Wenn der AG den Auftrag unterschreibt, machst du dich an die Arbeit und schreibst hinterher eine Rechnung, fertig. Nicht vergessen die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben.
Handle mit ihm den Stundenlohn aus. So lange wie du brauchst das wird abgerechnet. Wenn er eine Pauschale haben will lehnst du ab weil du nicht abschätzen kannst wie lange es dauert. Wenn er nicht darauf eingeht lehnst du strikt ab. Das ist die übliche Masche Anfänger über den Tisch zu ziehen. Sowas haben früher Studenten als Ferienjobber gemacht, der bekam seinen Stundenlohn, so lange wie es dauerte dauerte es eben. Heute werden die dazu genötigt Angebote für Pillepalletätigkeiten abzugehen und Rechnungen zu schreiben, für Dinge die sich schwer abschätzen lassen, ist der Schätzpreis zu hoch wird ein Gezeter gemacht ist er zu niedrig bist du der Depp und der Auftraggeber hat nen Dummen gefunden. "Bitte machen Sie mir Angebot für Hof fegen evt. kommt noch ein paar Räume dazu aber das ist dann auch mit dem Auftrag abgedeckt", so liest sich das. So ein Aufwand für ein paar Kröten, das ist einfach lächerlich und in der Steuer musst du den Mist auch noch angeben, nochmal zusätzlicher Aufwand. Da verdienst du an der Tankstelle einfacher und sicherer dein Geld und mehr ist es auch weil du keine Minute unbezahlt dort rumstehst.
Philipp schrieb: > Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung? Anzahl Stunde x Stundensatz + Umsatzsteuer.
Torsten R. schrieb: > Philipp schrieb: >> Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung? > > Anzahl Stunde x Stundensatz + Umsatzsteuer. Als Kleingewerbe weißt man keine U-St. aus. Wird ja wohl kaum mehr als für 17500€ Fehler suchen, außer die Website heißt Wikipedia..
Fabian F. schrieb: > Als Kleingewerbe weißt man keine U-St. aus. Oh man. Doch nicht immer durcheinanderbringen. Das Ding heißt "Kleinunternehmerregelung" und KANN BEANTRAGT werden, sofern der Umsatz unter 17.500 EUR liegt (liegen wird).
Ich mache solche Sachen auch gelegentlich; Für Korrekturlesungen gibt es entweder einen Wortpreis oder Stundenbasis; Wortpreis ist abhängig vom Text und dessen Anspruch. Das "Lektorieren" übernimmt bei mir aber eine freie Lektorin die das übernimmt. Und ja, der Stundensatz ist niedriger als in der Web-Entwicklung.
Fabian F. schrieb: > Als Kleingewerbe weißt man keine U-St. aus. Wird ja wohl kaum mehr als > für 17500€ Fehler suchen, außer die Website heißt Wikipedia.. Der Kunde ist ein Kleinunternehmen. Gegen die Umsatzsteuer zu votieren ergibt eigentlich nur Sinn, wenn man überwiegend für Privatpersonen tätig ist.
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