Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Dienstleistung - Webseitenverbesserung


von Philipp (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe kürzlich einen Auftrag erhalten, eine Webseite eines 
Kleinunternehmens grammatikalisch und rechtschreibtechnisch zu 
verbessern.

Diese Dienstleistung übernahm bisher eine andere Firma, die dem 
Kleinunternehmen zu teuer wird, was im Bezug auf die erbrachte 
Dienstleistung vom bisherigen Auftragnehmer mehr als verständlich ist.

Da ich aus der Webentwicklung/SW-Entwicklung komme und einen derartigen 
Auftrag bisher nicht bekommen habe, stellt sich die Frage, wie man eine 
solche Tätigkeit verrechnet.
Ich vermute, dass man mit einem Webentwickler-Stundensatz eher 
draufzahlt, als dass man einen Nutzen daraus schlägt.

Die eigentliche Arbeit besteht darin, zunächst sämtliche Fehler auf der 
bestehenden Webseite aufzufinden. Das Editieren der Webseite wäre dann 
nur noch eine Kleinigkeit. Ersteres habe ich bereits getan und dem 
Kleinunternehmen in Papierform überreicht. Man war sehr angetan davon 
und möchte nun, dass ich die Änderungen an der Webseite vornehme.

Nun nochmals die entscheidende Frage:
Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet.


Viele Grüße
Philipp

von MaWin (Gast)


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Philipp schrieb:
> Ich vermute, dass man mit einem Webentwickler-Stundensatz eher
> draufzahlt

Wie soll man bei Stundenlohn draufzahlen ?
Eigene Kosten hast du nicht.

> Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung?

Als Stundensatz, denn du weisst nicht, wie viel Arbeit es wird.

Der Kunde weiss aber auch nicht, wie viel Zeit du mit Unsinn verbringst, 
der will also einen Festpreis, oder zumindest einen Preis der nicht 
überschritten wird.

Damit so etwas ausgemacht werden kann, muss also eine exakte Auflistung 
her, was alles gearbeitet werden soll:
Jeder Rechtschreibfehler und sonstige Fehler der behoben wird auflisten 
(z.B. Webseiten ausdrucken und ankringeln).

Diese Arbeit wird mehr Stunden kosten als die nachfolgende Korrektut, 
aber sie wird zusammen mit dem Auftraggeber gemacht. Du erhältst dafür 
also deinen Stundensatz.

von Philipp (Gast)


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>z.B. Webseiten ausdrucken und ankringeln
Ja das habe ich bereits gemacht und ihm gegeben (Zeitaufwand: 2 Stunde), 
woraufhin er die Umsetzung möchte. Und diese wird sich vermutlich im 
selben Zeitrahmen befinden.

Aber: Was nützt es dann, noch zusätzlich die korrigierten 
Fehler/Fehleranzahl aufzulisten?

Danke u. Gruß
Philipp

von Uli N. (Gast)


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Philipp schrieb:
> Ja das habe ich bereits gemacht und ihm gegeben (Zeitaufwand: 2 Stunde),
> woraufhin er die Umsetzung möchte. Und diese wird sich vermutlich im
> selben Zeitrahmen befinden.

Ich weis ja nicht wie alt du bist, aber hast du schon eine Strategie, 
wie du irgenwann mal deinen Lebensunterhalt verdienen willst???

von Fabian F. (fabian_f55)


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Du schreibst ein Angebot mit den Kosten und dem Aufwand den du 
investieren musst (z.B. 2h Fehlersuche, 2h Fehlerbehebung).
Außerdem noch, was das Abnahmekriterium ist (z.B. nicht mehr als 3 
Fehler übrig, 100% Fehlerfrei ist schwierig. Irgendwas findet man immer 
wieder)

Wenn der AG den Auftrag unterschreibt, machst du dich an die Arbeit und 
schreibst hinterher eine Rechnung, fertig.

Nicht vergessen die Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben.

von student (Gast)


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Handle mit ihm den Stundenlohn aus. So lange wie du brauchst das wird 
abgerechnet. Wenn er eine Pauschale haben will lehnst du ab weil du 
nicht abschätzen kannst wie lange es dauert. Wenn er nicht darauf 
eingeht lehnst du strikt ab.

Das ist die übliche Masche Anfänger über den Tisch zu ziehen. Sowas 
haben früher Studenten als Ferienjobber gemacht, der bekam seinen 
Stundenlohn, so lange wie es dauerte dauerte es eben.
Heute werden die dazu genötigt Angebote für Pillepalletätigkeiten 
abzugehen und Rechnungen zu schreiben, für Dinge die sich schwer 
abschätzen lassen, ist der Schätzpreis zu hoch wird ein Gezeter gemacht 
ist er zu niedrig bist du der Depp und der Auftraggeber hat nen Dummen 
gefunden.

"Bitte machen Sie mir Angebot für Hof fegen evt. kommt noch ein paar 
Räume dazu aber das ist dann auch mit dem Auftrag abgedeckt", so liest 
sich das.

So ein Aufwand für ein paar Kröten, das ist einfach lächerlich und in 
der Steuer musst du den Mist auch noch angeben, nochmal zusätzlicher 
Aufwand.

Da verdienst du an der Tankstelle einfacher und sicherer dein Geld und 
mehr ist es auch weil du keine Minute unbezahlt dort rumstehst.

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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Philipp schrieb:
> Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung?

Anzahl Stunde x Stundensatz + Umsatzsteuer.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Torsten R. schrieb:
> Philipp schrieb:
>> Wie stelle ich eine solche Dienstleistung in Rechnung?
>
> Anzahl Stunde x Stundensatz + Umsatzsteuer.

Als Kleingewerbe weißt man keine U-St. aus. Wird ja wohl kaum mehr als 
für 17500€ Fehler suchen, außer die Website heißt Wikipedia..

von S R (Gast)


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Fabian F. schrieb:
> Als Kleingewerbe weißt man keine U-St. aus.

Oh man. Doch nicht immer durcheinanderbringen. Das Ding heißt 
"Kleinunternehmerregelung" und KANN BEANTRAGT werden, sofern der Umsatz 
unter 17.500 EUR liegt (liegen wird).

von S R (Gast)


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Ich mache solche Sachen auch gelegentlich; Für Korrekturlesungen gibt es 
entweder einen Wortpreis oder Stundenbasis; Wortpreis ist abhängig vom 
Text und dessen Anspruch.

Das "Lektorieren" übernimmt bei mir aber eine freie Lektorin die das 
übernimmt. Und ja, der Stundensatz ist niedriger als in der 
Web-Entwicklung.

von Torsten R. (Firma: Torrox.de) (torstenrobitzki)


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Fabian F. schrieb:
> Als Kleingewerbe weißt man keine U-St. aus. Wird ja wohl kaum mehr als
> für 17500€ Fehler suchen, außer die Website heißt Wikipedia..

Der Kunde ist ein Kleinunternehmen. Gegen die Umsatzsteuer zu votieren 
ergibt eigentlich nur Sinn, wenn man überwiegend für Privatpersonen 
tätig ist.

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