Hallo zussamen, ich möchte selbstentworfene Leuchten herstellen, und auf dem Markt bereitstellen. Mit dem Thema, der Technik usw. bin ich vertraut. Meine aktuelle Hürde ist die Konformität, der Nachweis, dass mein Produkt sicher ist. Ich möchte ausschließlich Markenprodukte implementieren, bedeutet das dort die Konformität jedes einzelnen Produkts gegeben sein "sollte". Mal angenommen ich habe eine am Schukostecker verschweißte Zuleitung die in ein Gehäuse geht, dort ein Netzteil, dahinter einen RGB-Controller, darauffolgend LED-Stripes. Wenn ich nun für die Erstellung meiner Konformitätserklärung alle nach Prüfung der Fremd-Konformitäten und deren Bedienungsanleitungen dereen Normeninhalte übernehme, und mich also auf den Hersteller der Elektronik stütze - welche Probleme kann es geben, ausser das der Hersteller nicht sauber gearbeitet hat? Was ist wenn das Netzteil hochgeht, ich nachweisen kann, dass ich mich auf die Herstellerangaben bezogen habe? Seht ihr das Risiko dadurch minimiert? Wenn das jeweilige Bauteil EMV geprüft ist, ist zu erwarten, dass ich trotz sauberer Leitungsführung EMV Probleme bekomme? Es werden Unikate dabei herauskommen, sprich ich kann nicht jede Leuchte in ein EMV-Labor geben. Das wäre unwirtschaftlich. WEE, RoHs, nach Konformität CE Zeichen anbringen ... was benötige ich noch alles? Über unbeschönigte Meinungen und Lösungsvorschläge würde ich mich freuen. Grüße, Max
Max M. schrieb: > Es werden Unikate dabei herauskommen, sprich ich kann nicht jede Leuchte > in ein EMV-Labor geben. Das wäre unwirtschaftlich. Genau das ist das Problem einer jeden 1 Mann Firma welcher entwickelt, und meist Unikate verkaufen will, und deswegen vom Markt verschwunden ist. Der Inverkehrbringer eines Gerätes ist für das CE Zeichen samt seiner Folgen voll verantwortlich. Du kannst dich auch nicht drauf verlassen, das du nur CE gekennzeichnete Komponenten verwendest. Maßgeblich für die Konformität ist das Endprodukt. Und das musst du nachweisen. Sonst kann es im Kollisionsfalle mit der Bundesnetzagentur richtig teuer und ungemütlich werden. Deswegen ist es für den Computerhändler auch so schwierig maßgeschneiderte Computerunikate an den Kunden zu verkaufen. Ralph Berres
> Genau das ist das Problem einer jeden 1 Mann Firma welcher entwickelt, > und meist Unikate verkaufen will, und deswegen vom Markt verschwunden > ist. Ich bin mir noch immer sicher, dass es auch für einen 1 Mann Betrieb möglich ist. Die Frage ist ja wie man das angeht. Aber danke für deine Meinung, ich hatte ja ausdrücklich um schonungslose Äußerungen gebeten. Wäre super, wenn noch mehr Input käme, egal ob Pro/Contra. Weiter bringt einen beides. Max
Was hast Du denn gelernt, wenn ich mal bescheiden frage?
Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker, anschließend Weiterbildung zum staatl. geprüften Techniker (Elektrotechnik).
Max M. schrieb: > Wenn ich nun für die Erstellung meiner Konformitätserklärung alle nach > Prüfung der Fremd-Konformitäten und deren Bedienungsanleitungen dereen > Normeninhalte übernehme, und mich also auf den Hersteller der Elektronik > stütze - welche Probleme kann es geben, ausser das der Hersteller nicht > sauber gearbeitet hat? Das Erstellung der Konformitätserklärung ist das eine. Aber wie beweist du die Einhaltung der geforderten Normen? Im Kollisionsfalle mit der Bundesnetzagentur wirst du ohne einen Nachweis von EMV Messungen fürchterliche Probleme bekommen, weil man dir unterstellt keinen Nachweis erbracht zu haben. Du wirst alle verkauften Geräte wieder zurückrufen müssen. Mal abgesehen von den Bußgeldern. Kannst du in Messungen nachweisen das die Normen eingehalten wurden, so wird man von einen Ausreißer ausgehen und dir die Gelegenheit geben das beanstandete Produkt nachzubessern. Das kann schon entscheident sein, ob man Konkurs anmelden muss, oder nicht. Ralph Berres
Max M. schrieb: > Mal angenommen ich habe eine am Schukostecker verschweißte Zuleitung die > in ein Gehäuse geht, dort ein Netzteil, dahinter einen RGB-Controller, > darauffolgend LED-Stripes. da kann immer noch viel schief gehen: Zugentlastung, Isolierung scheuert durch, LEDs überhitzen und ein Kunstoff daneben gerät in Brand,... > Wenn ich nun für die Erstellung meiner Konformitätserklärung alle nach > Prüfung der Fremd-Konformitäten und deren Bedienungsanleitungen dereen > Normeninhalte übernehme, und mich also auf den Hersteller der Elektronik > stütze - welche Probleme kann es geben, ausser das der Hersteller nicht > sauber gearbeitet hat? Dein Netzteil ganz allein auf weiter Flur kann für sich wunderbar alle EMV-Normen einhalten, dessen Hersteller hat also kein Problem. Sobald Du aber ein ungeschirmtes Kabel mit der und der Länge anschließt, fängt das Teil plötzlich an zu senden. Oder es kommt zu Schwebungen zwischen der Schaltfrequenz des Netzteils und Deines RGB-Controllers. Oder oder oder... > Was ist wenn das Netzteil hochgeht, ich nachweisen kann, dass ich mich > auf die Herstellerangaben bezogen habe? Seht ihr das Risiko dadurch > minimiert? Erst mal bist alleine Du dran. Wenn Du das ohne Insolvenz überstanden hast und noch genug Geld für Anwälte, Gutachter und Gerichte in der Kriegskasse hast, dann kannst Du versuchen Dir einen Teil davon vom Hersteller des Netzteils wiederzuholen. > Es werden Unikate dabei herauskommen, sprich ich kann nicht jede Leuchte > in ein EMV-Labor geben. Das wäre unwirtschaftlich. Du musst dafür einstehen, daß jedes einzelne Unikat konform ist. Wie Du das sicherstellst ist Dein Problem. Du bist nicht verpflichtet jedes einzelne Teil in ein EMV-Labor zu geben. Du könntest z.B. nach sinnvollen Kriterien Gerätegruppen bilden und von jeder Gerätegruppe nur eines testen lassen. Oder je nach Unterschieden der Geräte nur bestimmte Tests durchführen lassen statt jedesmal alle. Aber wie Du das organisierst und warum musst Du sauber dokumentieren, das ist Teil der zur Erstellung der Konformitätserklärung notwendigen Dokumentation und muss somit länger aufbewahrt und zur Einsicht durch die zuständigen Behörden bereitgehalten werden.
> Kannst du in Messungen nachweisen das die Normen eingehalten wurden, so > wird man von einen Ausreißer ausgehen und dir die Gelegenheit geben das > beanstandete Produkt nachzubessern. Ok, da stimme ich dir zu. Was wäre seine Produkte dahingehend zu entwickeln, dass der Aufbau immer derselbe ist, sich nur in den Abmessungen und der Dekormaterialien unterscheidet? Es wäre nicht die perfekte Lösung, aber wäre es dann nicht "ok" wenn man eine Leuchte aus dem Mittelfeld der "Außenabmessung" in ein EMV Labor gibt, und die Messung als Nachweis für die kleineren und größeren als Einheitsnachweis benutzt? Die Bauteile im Innenleben bleiben dabei immer gleich. Max
Max M. schrieb: > Was wäre seine Produkte dahingehend zu entwickeln, dass der Aufbau immer > derselbe ist, sich nur in den Abmessungen und der Dekormaterialien > unterscheidet? wäre ein Lösungsansatz. Max M. schrieb: > aber wäre es dann nicht "ok" wenn man > eine Leuchte aus dem Mittelfeld der "Außenabmessung" in ein EMV Labor > gibt, und die Messung als Nachweis für die kleineren und größeren als > Einheitsnachweis benutzt? > > Die Bauteile im Innenleben bleiben dabei immer gleich. Ich würde dann die EMV ungünstigste Kombination ins EMV Labor einreichen. Abgesehen würde ich vorher mit einen EMV Labor deines Vertrauens die ganze Problematik ansprechen, und mich auf dessen Ratschläge verlassen. Die wissen aus Erfahrung meist am besten wie du vorgehen must, und kennen im allgemeinen auch die für dich relevanten Normen. Meist sind sie bei Ausreißern auch mit wertvollen Tipps behilflich und die ersten kleineren Nachbesserungsversuchen geschehen oft während der Messungen im EMV Labor. Es ist auch zu überlegen, ob man sich eine Grundausrüstung für EMV Messungen selbst zulegt. Das erspart zwar nicht die Messungen im EMV Labor welches ja akkreditiert sein müssen, aber wenn du durch eigene Messungen schon einigermaßen auf der sicheren Seite bist, ist die Chance die Messungen im EMV-Labor anstandslos zu überstehen einfach ungleich größer, als wenn du in deiner Firma im dunkeln tappst. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Im Kollisionsfalle mit der Bundesnetzagentur wirst du ohne einen > Nachweis von EMV Messungen fürchterliche Probleme bekommen, weil man dir > unterstellt keinen Nachweis erbracht zu haben. Um das Risiko einzuschätzen, muss man sich auch anschauen wie die Marktüberwachung bei der BNetzA funktioniert: Zum einen schauen die sich immer wieder systematisch bestimmte Produktgruppen an. Also z.B. alle Hersteller von Toastern, von Stehlampen,... Zum anderen gehen sie bei großen Händlern/Distributoren ins Lager und picken sich bestimmte Produkte raus. Oder sie bekommen Hinweise von Konkurrenten, betroffenen Verbrauchern oder dem Funkentstördienst. Zuerst fragen sie beim Hersteller nach der Konformitätserklärung und der zugehörigen Dokumentation. Je nachdem wie streng sie kontrollieren, was für einen Verdacht sie haben und wie die Dokumentation gemacht ist reicht ihnen das. Oder sie fordern eine Stichprobe von z.B. 5 Geräten an und testen die bei sich im Labor. Wie die bei Unikaten vorgehen weiß ich nicht.
Gerd E. schrieb: > Wie die bei Unikaten vorgehen weiß ich nicht. Im Störungsfalle genauso Die fragen nach den Unterlagen, und wenn diese nicht durch Messungen belegen, das sie der Norm entsprechen messen sie auf Kosten des Inverkehrbringers. Da kommen schnell mal einige Tausend Euro zusammen. Plus Bußgeld. Ralph Berres
Gerd E. schrieb: > Du könntest z.B. nach sinnvollen Kriterien Gerätegruppen bilden und von > jeder Gerätegruppe nur eines testen lassen. Oder je nach Unterschieden > der Geräte nur bestimmte Tests durchführen lassen statt jedesmal alle. Das ist auch eine gute Möglichkeit es so zu realisieren. Eine Steh-, Decken-, Außenleuchte jeweils prüfen lassen. Oder gleich die Außenleuchte mit den höchsten Anforderungen entwickeln, und für den Innenbereich "kopieren". Ist sie eben gegen Wasser geschützt, aber eben nur einmal geprüft worden. Das die Komponenten dadurch teurer werden ist mir klar, spielt aber keine Rolle - vorerst. Welche Normen und Sachen muss ich berücksichtigen/erfüllen? Niederspannungsrichtline EMV-Richtlinie + evtl. externe Laborprüfung CE Zeichen inkl. Adresse auf Gerät, schwer ablösbar. Konformitätserklärung Bedienungs-/Installationsanleitung WEE Registrierung Ökodesignrichtlinie? RoHs Pflicht Energielabel - darf selbst erstellt werden oder? Und ist Pflicht? Gewerbeanmeldung Abmessungen, Lux-Angaben, Lichtfarbe usw. in den technischen Unterlagen wie auch in Katalogen, Internetshops. Hab ich etwas vergessen? Max
Ralph B. schrieb: > Abgesehen würde ich vorher mit einen EMV Labor deines Vertrauens die > ganze Problematik ansprechen, und mich auf dessen Ratschläge verlassen. > Die wissen aus Erfahrung meist am besten wie du vorgehen must, und > kennen im allgemeinen auch die für dich relevanten Normen. Ja, denke auch das ist eine gute Idee. > Es ist auch zu überlegen, ob man sich eine Grundausrüstung für EMV > Messungen selbst zulegt. Das erspart zwar nicht die Messungen im EMV > Labor welches ja akkreditiert sein müssen Nein, für "normale" EMV-Messungen müssen nicht akkreditiert sein. Nur müssen deren ganzen Messeinrichtungen und -Verfahren kalibriert und normgerecht sein. Nur "benannte Stellen" sind speziell akkreditiert. Die brauchst Du z.B. wenn Du eigene Funksender ohne bereits zertifizierte Funkmodule herstellst. Das sind die mit der Nummer neben dem CE-Zeichen. > aber wenn du durch eigene > Messungen schon einigermaßen auf der sicheren Seite bist, ist die Chance > die Messungen im EMV-Labor anstandslos zu überstehen einfach ungleich > größer, als wenn du in deiner Firma im dunkeln tappst. Ja, durchaus auch eine Idee. Da gehört aber ein wenig Erfahrung zu den Messungen dazu weil Du halt für die richtigen Tests meist nicht den nötigen Raum hast. Du kannst ein Gerät z.B. bei Dir vermessen und dann nochmal im EMV-Labor. Damit bekommst Du ein Gefühl wie die Messwerte voneinander abhängen. Wenn Du dann ein ähnliches Gerät hast und da ist genug Abstand zu den Messwerten dann könnte das u.U. reichen.
Ralph B. schrieb: > Die fragen nach den Unterlagen, und wenn diese nicht durch Messungen > belegen, das sie der Norm entsprechen messen sie auf Kosten des > Inverkehrbringers. Da kommen schnell mal einige Tausend Euro zusammen. > Plus Bußgeld. Ich dachte der Inverkehrbringer muss für die Messung bei denen nur zahlen wenn ein Messwert überschritten wird. Wenn die rausfinden daß alles ok ist gibt es keine Kosten.
Gerd E. schrieb: > Ich dachte der Inverkehrbringer muss für die Messung bei denen nur > zahlen wenn ein Messwert überschritten wird. Wenn die rausfinden daß > alles ok ist gibt es keine Kosten. Aber auch nur, wenn du vorher nachweisen konntest das du selbst Messungen gemacht hast, und Normenkonform warst.. Ansonsten unterstellt man dir das du einen Blindflug unternommen hast, welches dich nicht berechtigt ein Gerät in den Verkehr zu bringen. Dann trägst du auch die Kosten obwohl keine Grenzen überschritten wurden. Sonst würde es ja jede Firma einfach darauf ankommen lassen. Ralph Berres
Max M. schrieb: > Welche Normen und Sachen muss ich berücksichtigen/erfüllen? > Niederspannungsrichtline > EMV-Richtlinie + evtl. externe Laborprüfung > CE Zeichen inkl. Adresse auf Gerät, schwer ablösbar. > Konformitätserklärung > Bedienungs-/Installationsanleitung > WEE Registrierung > Ökodesignrichtlinie? > RoHs Pflicht > Energielabel - darf selbst erstellt werden oder? Und ist Pflicht? > Gewerbeanmeldung > Abmessungen, Lux-Angaben, Lichtfarbe usw. in den technischen Unterlagen > wie auch in Katalogen, Internetshops. > > Hab ich etwas vergessen? Darf ich hierauf nochmal anspielen? Oder meint ihr das ist in einem anderen Forenteil besser aufgehoben? Max
Max M. schrieb: > Darf ich hierauf nochmal anspielen? Oder meint ihr das ist in einem > anderen Forenteil besser aufgehoben? Unterhalte dich mal mit einen kleinen Hersteller der solch eine Prozedur schon hinter sich hat. Eventuell kann dir die Handwerkskammer ( die du übrigens in der Liste vergessen hast ) weiter helfen. Eventuell ist für dich auch die Industrie und Handelskammer zuständig, wobei ich bei Unikate eher die Handwerkskammer als zuständig sehen würde. Es kann sogar sein das du einen Handwerksmeister benötigst, um das Gewerbe überhaupt ausüben zu dürfen. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Unterhalte dich mal mit einen kleinen Hersteller der solch eine Prozedur > schon hinter sich hat. Das ist ein sehr guter Hinweis! Danke dafür, und auch für eure fachkompetenten Äußerungen. Die IHK hat bereits geschrieben, das Gewerbe gibt es auf dem Papier bereits. Das Ziel scheint wieder ein Stück näher. Schönen Samstag! Max
Max M. schrieb: >> Hab ich etwas vergessen? > > Darf ich hierauf nochmal anspielen? Oder meint ihr das ist in einem > anderen Forenteil besser aufgehoben? Die Liste sieht schon nicht falsch aus. Aber ich hab im Bereich Leuchten keine Erfahrung. Wenn Du irgendwelche Teile mit Batterien hast (z.B. Fernbedienung oder sowas): Batteriegesetz-Melderegister. Was Du auch mal machen kannst ist in einem Fachgeschäft Dir die Leuchten von anderen europäischen Herstellern, bevorzugt erfolgreiche Hersteller hochwertiger Produkte, anschauen. Also Typenschild, Datenblatt, Bedienungsanleitung, und wenn veröffentlicht, Konformitätserklärung. Schau Dir die ganzen Siegel und Symbole an und recherchiere wofür die stehen und warum die die da drauf packen (müssen). Schau Dir die Normenliste in deren Konformitätserklärung an. Und wundere Dich nicht wenn auch ein großer, erfolgreicher Hersteller mal eine vergessen hat aufzuführen.
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