Hallo zussamen,
ich möchte selbstentworfene Leuchten herstellen, und auf dem Markt
bereitstellen. Mit dem Thema, der Technik usw. bin ich vertraut.
Meine aktuelle Hürde ist die Konformität, der Nachweis, dass mein
Produkt sicher ist.
Ich möchte ausschließlich Markenprodukte implementieren, bedeutet das
dort die Konformität jedes einzelnen Produkts gegeben sein "sollte".
Mal angenommen ich habe eine am Schukostecker verschweißte Zuleitung die
in ein Gehäuse geht, dort ein Netzteil, dahinter einen RGB-Controller,
darauffolgend LED-Stripes.
Wenn ich nun für die Erstellung meiner Konformitätserklärung alle nach
Prüfung der Fremd-Konformitäten und deren Bedienungsanleitungen dereen
Normeninhalte übernehme, und mich also auf den Hersteller der Elektronik
stütze - welche Probleme kann es geben, ausser das der Hersteller nicht
sauber gearbeitet hat?
Was ist wenn das Netzteil hochgeht, ich nachweisen kann, dass ich mich
auf die Herstellerangaben bezogen habe? Seht ihr das Risiko dadurch
minimiert?
Wenn das jeweilige Bauteil EMV geprüft ist, ist zu erwarten, dass ich
trotz sauberer Leitungsführung EMV Probleme bekomme?
Es werden Unikate dabei herauskommen, sprich ich kann nicht jede Leuchte
in ein EMV-Labor geben. Das wäre unwirtschaftlich.
WEE, RoHs, nach Konformität CE Zeichen anbringen ... was benötige ich
noch alles?
Über unbeschönigte Meinungen und Lösungsvorschläge würde ich mich
freuen.
Grüße, Max
Max M. schrieb:> Es werden Unikate dabei herauskommen, sprich ich kann nicht jede Leuchte> in ein EMV-Labor geben. Das wäre unwirtschaftlich.
Genau das ist das Problem einer jeden 1 Mann Firma welcher entwickelt,
und meist Unikate verkaufen will, und deswegen vom Markt verschwunden
ist.
Der Inverkehrbringer eines Gerätes ist für das CE Zeichen samt seiner
Folgen voll verantwortlich.
Du kannst dich auch nicht drauf verlassen, das du nur CE gekennzeichnete
Komponenten verwendest.
Maßgeblich für die Konformität ist das Endprodukt. Und das musst du
nachweisen. Sonst kann es im Kollisionsfalle mit der Bundesnetzagentur
richtig teuer und ungemütlich werden.
Deswegen ist es für den Computerhändler auch so schwierig
maßgeschneiderte Computerunikate an den Kunden zu verkaufen.
Ralph Berres
> Genau das ist das Problem einer jeden 1 Mann Firma welcher entwickelt,> und meist Unikate verkaufen will, und deswegen vom Markt verschwunden> ist.
Ich bin mir noch immer sicher, dass es auch für einen 1 Mann Betrieb
möglich ist.
Die Frage ist ja wie man das angeht.
Aber danke für deine Meinung, ich hatte ja ausdrücklich um schonungslose
Äußerungen gebeten.
Wäre super, wenn noch mehr Input käme, egal ob Pro/Contra.
Weiter bringt einen beides.
Max
Max M. schrieb:> Wenn ich nun für die Erstellung meiner Konformitätserklärung alle nach> Prüfung der Fremd-Konformitäten und deren Bedienungsanleitungen dereen> Normeninhalte übernehme, und mich also auf den Hersteller der Elektronik> stütze - welche Probleme kann es geben, ausser das der Hersteller nicht> sauber gearbeitet hat?
Das Erstellung der Konformitätserklärung ist das eine.
Aber wie beweist du die Einhaltung der geforderten Normen?
Im Kollisionsfalle mit der Bundesnetzagentur wirst du ohne einen
Nachweis von EMV Messungen fürchterliche Probleme bekommen, weil man dir
unterstellt keinen Nachweis erbracht zu haben. Du wirst alle verkauften
Geräte wieder zurückrufen müssen. Mal abgesehen von den Bußgeldern.
Kannst du in Messungen nachweisen das die Normen eingehalten wurden, so
wird man von einen Ausreißer ausgehen und dir die Gelegenheit geben das
beanstandete Produkt nachzubessern.
Das kann schon entscheident sein, ob man Konkurs anmelden muss, oder
nicht.
Ralph Berres
Max M. schrieb:> Mal angenommen ich habe eine am Schukostecker verschweißte Zuleitung die> in ein Gehäuse geht, dort ein Netzteil, dahinter einen RGB-Controller,> darauffolgend LED-Stripes.
da kann immer noch viel schief gehen: Zugentlastung, Isolierung scheuert
durch, LEDs überhitzen und ein Kunstoff daneben gerät in Brand,...
> Wenn ich nun für die Erstellung meiner Konformitätserklärung alle nach> Prüfung der Fremd-Konformitäten und deren Bedienungsanleitungen dereen> Normeninhalte übernehme, und mich also auf den Hersteller der Elektronik> stütze - welche Probleme kann es geben, ausser das der Hersteller nicht> sauber gearbeitet hat?
Dein Netzteil ganz allein auf weiter Flur kann für sich wunderbar alle
EMV-Normen einhalten, dessen Hersteller hat also kein Problem. Sobald Du
aber ein ungeschirmtes Kabel mit der und der Länge anschließt, fängt das
Teil plötzlich an zu senden.
Oder es kommt zu Schwebungen zwischen der Schaltfrequenz des Netzteils
und Deines RGB-Controllers.
Oder oder oder...
> Was ist wenn das Netzteil hochgeht, ich nachweisen kann, dass ich mich> auf die Herstellerangaben bezogen habe? Seht ihr das Risiko dadurch> minimiert?
Erst mal bist alleine Du dran. Wenn Du das ohne Insolvenz überstanden
hast und noch genug Geld für Anwälte, Gutachter und Gerichte in der
Kriegskasse hast, dann kannst Du versuchen Dir einen Teil davon vom
Hersteller des Netzteils wiederzuholen.
> Es werden Unikate dabei herauskommen, sprich ich kann nicht jede Leuchte> in ein EMV-Labor geben. Das wäre unwirtschaftlich.
Du musst dafür einstehen, daß jedes einzelne Unikat konform ist. Wie Du
das sicherstellst ist Dein Problem. Du bist nicht verpflichtet jedes
einzelne Teil in ein EMV-Labor zu geben.
Du könntest z.B. nach sinnvollen Kriterien Gerätegruppen bilden und von
jeder Gerätegruppe nur eines testen lassen. Oder je nach Unterschieden
der Geräte nur bestimmte Tests durchführen lassen statt jedesmal alle.
Aber wie Du das organisierst und warum musst Du sauber dokumentieren,
das ist Teil der zur Erstellung der Konformitätserklärung notwendigen
Dokumentation und muss somit länger aufbewahrt und zur Einsicht durch
die zuständigen Behörden bereitgehalten werden.
> Kannst du in Messungen nachweisen das die Normen eingehalten wurden, so> wird man von einen Ausreißer ausgehen und dir die Gelegenheit geben das> beanstandete Produkt nachzubessern.
Ok, da stimme ich dir zu.
Was wäre seine Produkte dahingehend zu entwickeln, dass der Aufbau immer
derselbe ist, sich nur in den Abmessungen und der Dekormaterialien
unterscheidet?
Es wäre nicht die perfekte Lösung, aber wäre es dann nicht "ok" wenn man
eine Leuchte aus dem Mittelfeld der "Außenabmessung" in ein EMV Labor
gibt, und die Messung als Nachweis für die kleineren und größeren als
Einheitsnachweis benutzt?
Die Bauteile im Innenleben bleiben dabei immer gleich.
Max
Max M. schrieb:> Was wäre seine Produkte dahingehend zu entwickeln, dass der Aufbau immer> derselbe ist, sich nur in den Abmessungen und der Dekormaterialien> unterscheidet?
wäre ein Lösungsansatz.
Max M. schrieb:> aber wäre es dann nicht "ok" wenn man> eine Leuchte aus dem Mittelfeld der "Außenabmessung" in ein EMV Labor> gibt, und die Messung als Nachweis für die kleineren und größeren als> Einheitsnachweis benutzt?>> Die Bauteile im Innenleben bleiben dabei immer gleich.
Ich würde dann die EMV ungünstigste Kombination ins EMV Labor
einreichen.
Abgesehen würde ich vorher mit einen EMV Labor deines Vertrauens die
ganze Problematik ansprechen, und mich auf dessen Ratschläge verlassen.
Die wissen aus Erfahrung meist am besten wie du vorgehen must, und
kennen im allgemeinen auch die für dich relevanten Normen.
Meist sind sie bei Ausreißern auch mit wertvollen Tipps behilflich und
die ersten kleineren Nachbesserungsversuchen geschehen oft während der
Messungen im EMV Labor.
Es ist auch zu überlegen, ob man sich eine Grundausrüstung für EMV
Messungen selbst zulegt. Das erspart zwar nicht die Messungen im EMV
Labor welches ja akkreditiert sein müssen, aber wenn du durch eigene
Messungen schon einigermaßen auf der sicheren Seite bist, ist die Chance
die Messungen im EMV-Labor anstandslos zu überstehen einfach ungleich
größer, als wenn du in deiner Firma im dunkeln tappst.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Im Kollisionsfalle mit der Bundesnetzagentur wirst du ohne einen> Nachweis von EMV Messungen fürchterliche Probleme bekommen, weil man dir> unterstellt keinen Nachweis erbracht zu haben.
Um das Risiko einzuschätzen, muss man sich auch anschauen wie die
Marktüberwachung bei der BNetzA funktioniert:
Zum einen schauen die sich immer wieder systematisch bestimmte
Produktgruppen an. Also z.B. alle Hersteller von Toastern, von
Stehlampen,...
Zum anderen gehen sie bei großen Händlern/Distributoren ins Lager und
picken sich bestimmte Produkte raus.
Oder sie bekommen Hinweise von Konkurrenten, betroffenen Verbrauchern
oder dem Funkentstördienst.
Zuerst fragen sie beim Hersteller nach der Konformitätserklärung und der
zugehörigen Dokumentation. Je nachdem wie streng sie kontrollieren, was
für einen Verdacht sie haben und wie die Dokumentation gemacht ist
reicht ihnen das. Oder sie fordern eine Stichprobe von z.B. 5 Geräten an
und testen die bei sich im Labor.
Wie die bei Unikaten vorgehen weiß ich nicht.
Gerd E. schrieb:> Wie die bei Unikaten vorgehen weiß ich nicht.
Im Störungsfalle genauso
Die fragen nach den Unterlagen, und wenn diese nicht durch Messungen
belegen, das sie der Norm entsprechen messen sie auf Kosten des
Inverkehrbringers. Da kommen schnell mal einige Tausend Euro zusammen.
Plus Bußgeld.
Ralph Berres
Gerd E. schrieb:
> Du könntest z.B. nach sinnvollen Kriterien Gerätegruppen bilden und von> jeder Gerätegruppe nur eines testen lassen. Oder je nach Unterschieden> der Geräte nur bestimmte Tests durchführen lassen statt jedesmal alle.
Das ist auch eine gute Möglichkeit es so zu realisieren. Eine Steh-,
Decken-, Außenleuchte jeweils prüfen lassen.
Oder gleich die Außenleuchte mit den höchsten Anforderungen entwickeln,
und für den Innenbereich "kopieren". Ist sie eben gegen Wasser
geschützt, aber eben nur einmal geprüft worden. Das die Komponenten
dadurch teurer werden ist mir klar, spielt aber keine Rolle - vorerst.
Welche Normen und Sachen muss ich berücksichtigen/erfüllen?
Niederspannungsrichtline
EMV-Richtlinie + evtl. externe Laborprüfung
CE Zeichen inkl. Adresse auf Gerät, schwer ablösbar.
Konformitätserklärung
Bedienungs-/Installationsanleitung
WEE Registrierung
Ökodesignrichtlinie?
RoHs Pflicht
Energielabel - darf selbst erstellt werden oder? Und ist Pflicht?
Gewerbeanmeldung
Abmessungen, Lux-Angaben, Lichtfarbe usw. in den technischen Unterlagen
wie auch in Katalogen, Internetshops.
Hab ich etwas vergessen?
Max
Ralph B. schrieb:> Abgesehen würde ich vorher mit einen EMV Labor deines Vertrauens die> ganze Problematik ansprechen, und mich auf dessen Ratschläge verlassen.> Die wissen aus Erfahrung meist am besten wie du vorgehen must, und> kennen im allgemeinen auch die für dich relevanten Normen.
Ja, denke auch das ist eine gute Idee.
> Es ist auch zu überlegen, ob man sich eine Grundausrüstung für EMV> Messungen selbst zulegt. Das erspart zwar nicht die Messungen im EMV> Labor welches ja akkreditiert sein müssen
Nein, für "normale" EMV-Messungen müssen nicht akkreditiert sein. Nur
müssen deren ganzen Messeinrichtungen und -Verfahren kalibriert und
normgerecht sein.
Nur "benannte Stellen" sind speziell akkreditiert. Die brauchst Du z.B.
wenn Du eigene Funksender ohne bereits zertifizierte Funkmodule
herstellst. Das sind die mit der Nummer neben dem CE-Zeichen.
> aber wenn du durch eigene> Messungen schon einigermaßen auf der sicheren Seite bist, ist die Chance> die Messungen im EMV-Labor anstandslos zu überstehen einfach ungleich> größer, als wenn du in deiner Firma im dunkeln tappst.
Ja, durchaus auch eine Idee. Da gehört aber ein wenig Erfahrung zu den
Messungen dazu weil Du halt für die richtigen Tests meist nicht den
nötigen Raum hast. Du kannst ein Gerät z.B. bei Dir vermessen und dann
nochmal im EMV-Labor. Damit bekommst Du ein Gefühl wie die Messwerte
voneinander abhängen. Wenn Du dann ein ähnliches Gerät hast und da ist
genug Abstand zu den Messwerten dann könnte das u.U. reichen.
Ralph B. schrieb:> Die fragen nach den Unterlagen, und wenn diese nicht durch Messungen> belegen, das sie der Norm entsprechen messen sie auf Kosten des> Inverkehrbringers. Da kommen schnell mal einige Tausend Euro zusammen.> Plus Bußgeld.
Ich dachte der Inverkehrbringer muss für die Messung bei denen nur
zahlen wenn ein Messwert überschritten wird. Wenn die rausfinden daß
alles ok ist gibt es keine Kosten.
Gerd E. schrieb:> Ich dachte der Inverkehrbringer muss für die Messung bei denen nur> zahlen wenn ein Messwert überschritten wird. Wenn die rausfinden daß> alles ok ist gibt es keine Kosten.
Aber auch nur, wenn du vorher nachweisen konntest das du selbst
Messungen gemacht hast, und Normenkonform warst..
Ansonsten unterstellt man dir das du einen Blindflug unternommen hast,
welches dich nicht berechtigt ein Gerät in den Verkehr zu bringen.
Dann trägst du auch die Kosten obwohl keine Grenzen überschritten
wurden.
Sonst würde es ja jede Firma einfach darauf ankommen lassen.
Ralph Berres
Max M. schrieb:
> Welche Normen und Sachen muss ich berücksichtigen/erfüllen?> Niederspannungsrichtline> EMV-Richtlinie + evtl. externe Laborprüfung> CE Zeichen inkl. Adresse auf Gerät, schwer ablösbar.> Konformitätserklärung> Bedienungs-/Installationsanleitung> WEE Registrierung> Ökodesignrichtlinie?> RoHs Pflicht> Energielabel - darf selbst erstellt werden oder? Und ist Pflicht?> Gewerbeanmeldung> Abmessungen, Lux-Angaben, Lichtfarbe usw. in den technischen Unterlagen> wie auch in Katalogen, Internetshops.>> Hab ich etwas vergessen?
Darf ich hierauf nochmal anspielen? Oder meint ihr das ist in einem
anderen Forenteil besser aufgehoben?
Max
Max M. schrieb:> Darf ich hierauf nochmal anspielen? Oder meint ihr das ist in einem> anderen Forenteil besser aufgehoben?
Unterhalte dich mal mit einen kleinen Hersteller der solch eine Prozedur
schon hinter sich hat. Eventuell kann dir die Handwerkskammer ( die du
übrigens in der Liste vergessen hast ) weiter helfen.
Eventuell ist für dich auch die Industrie und Handelskammer zuständig,
wobei ich bei Unikate eher die Handwerkskammer als zuständig sehen
würde.
Es kann sogar sein das du einen Handwerksmeister benötigst, um das
Gewerbe überhaupt ausüben zu dürfen.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:
> Unterhalte dich mal mit einen kleinen Hersteller der solch eine Prozedur> schon hinter sich hat.
Das ist ein sehr guter Hinweis! Danke dafür, und auch für eure
fachkompetenten Äußerungen.
Die IHK hat bereits geschrieben, das Gewerbe gibt es auf dem Papier
bereits.
Das Ziel scheint wieder ein Stück näher.
Schönen Samstag!
Max
Max M. schrieb:>> Hab ich etwas vergessen?>> Darf ich hierauf nochmal anspielen? Oder meint ihr das ist in einem> anderen Forenteil besser aufgehoben?
Die Liste sieht schon nicht falsch aus. Aber ich hab im Bereich Leuchten
keine Erfahrung.
Wenn Du irgendwelche Teile mit Batterien hast (z.B. Fernbedienung oder
sowas): Batteriegesetz-Melderegister.
Was Du auch mal machen kannst ist in einem Fachgeschäft Dir die Leuchten
von anderen europäischen Herstellern, bevorzugt erfolgreiche Hersteller
hochwertiger Produkte, anschauen. Also Typenschild, Datenblatt,
Bedienungsanleitung, und wenn veröffentlicht, Konformitätserklärung.
Schau Dir die ganzen Siegel und Symbole an und recherchiere wofür die
stehen und warum die die da drauf packen (müssen). Schau Dir die
Normenliste in deren Konformitätserklärung an.
Und wundere Dich nicht wenn auch ein großer, erfolgreicher Hersteller
mal eine vergessen hat aufzuführen.
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