Nun ja, kann ja mal passieren, dass man seinen Quelltext
überschrieben hat - und die neue Variante nicht funktioniert.
Dann ist Reverse Engineering sowieso legal.
Habe es auch schon mal bei Z80-Code gemacht, um einem Hersteller
einen dummen Bug nachzuweisen - das war auch legal, da ich ja
keinen Gewinn aus fremder Leistung ziehen wollte.
Ansonsten ist die Rückübersetzung bei AVR doch kein Problem:
1, oder 0 ist Befehlscode, die Adress-, Offset-, Register-,
..., Konstantenbits etc. sind von außen betrachtet recht frei
dort hineingewürfelt.
Wer sich durch die Nibble-Abgrenzung verwirren lässt, ist
selber Schuld
Bleibt nur noch das kleine Problem, welchen Registern man
(temporär?) welchen Inhalt - und welchen Speicherbereichen man
was zugeordnet hat. War bei Z80 auch nicht leichter... ;-)