Hallo erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher verdient habe? Eventuell über das Finanzamt?
Armin schrieb: > Hallo > erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher > verdient habe? Eventuell über das Finanzamt? Nein
Nur wenn er das auch will. Nach dem Motto: Wo ein Wil[le|helm] ist ist [|er] auch [ein |]weg.
Armin schrieb: > Hallo > erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher > verdient habe? Eventuell über das Finanzamt? https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29
Nur als AG. Eine GmbH steht ja nur im Dienste einzelner, eine AG arbeitet für die Allgemeinheit (=Aktienbesitzer was ja jeder sein kann). Daher ist es im Sinne des Staates einer AG die zurückliegenden 3 Jahre offenzulegen um eine optimale Gehaltsverhandlung zu ermöglichen. Wie sonst sollen die kontrollieren das du max 10% Gehaltserhöhung abstaubst?
FA MA schrieb: > Nur als AG. Quatsch. Nur bei börsennotierten kann man etwas (aber nicht alles) über die Vorstandsgehälter erfahren. Über das Gehalt eines Mitarbeiters gibt es keine Angaben. Armin schrieb: > Eventuell über das Finanzamt? Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden.
Die elektronisch Lohnsteuerkarte verrät ihm alles über deinen bisherigen Verdienst.
Corny schrieb: > Die elektronisch Lohnsteuerkarte verrät ihm alles über deinen bisherigen > Verdienst. Soweit ich erkennen kann ist der Verdienst kein Teil der abrufbaren Daten.
Big Brother schrieb: > Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der > eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden. Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil der abfragbaren Daten.
A. K. schrieb: > Corny schrieb: > Die elektronisch Lohnsteuerkarte verrät ihm alles über deinen bisherigen > Verdienst. > > Soweit ich erkennen kann ist der Verdienst kein Teil der abrufbaren > Daten. Die Sozialversicherungsdaten müssen abgerufen werden und mindestens über die Daten zur GRV erfährt man es bis zur Beitragsbemessungsgreze. Hat da jemand beim Vorstellungsgespräch Märchen erzählt?
Armin schrieb: > Hallo > erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher > verdient habe? Eventuell über das Finanzamt? Das FA hält sich ans Steuergeheimnis, wozu eigentlich alle Angaben auf den Antrag/Bescheid zählen. Das Elster so transparenz sein soll, kann ich nicht sagen, halte das einfach für unglaubhaft. Lass mich aber auch vom Gegenteil überzeugen. Der neue AG wird dich einfach fragen. Schweigst du, tschüss, nächster Kandidat. Machst du Angaben, kann der neue AG beim alten AG anfragen und sich das bestätigen lassen. Ein Schwachpunkt sind Steuerberater. Ich hatte mal den Fall, dass ein Familienmitglied da mit seinem AG (Minijob)Ärger hatte wegen einen weiteren anderen Nebenjobs. Der SB ist da irgendwie an den Namen des anderen Arbeitgebers gekommen und hat dann auf Aufgabe bestanden. Datenschutz war da wohl kein Thema. Ob ein ALT-AG antwortet, weiß man nicht. Zulässig wäre nach meinem Kenntnisstand nur, die Alttätigkeitsdaten von-bis und Name Anschrift bestätigen, zulässig. Allerdings wäscht da manchmal eine Hand die andere und es wird mehr ausgetauscht als zulässig ist. Win-Win-Effekt. Wo kein Kläger, so kein Richter. Beweisen kann man es nicht.
A. K. schrieb: > Big Brother schrieb: >> Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der >> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden. > > Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil > der abfragbaren Daten. Bist du Mitarbeiter im Sozialamt? Überprüfst du Menschen, ob ihnen Hartz4 zusteht? Noch nie auf den Nachbarn gespitzelt, ob der sich den Daimler überhaupt leisten kann?
@ A.K. (prx) das haste nun mit deiner zurückhaltenden Art. @ B.B. wenn man keinen blassen .. also überhaupt keine Ahnung hat .... , frei nach Dieter Nuhr! Und träum mal schön weiter von deinen Fantasien! @ Inkognito, deine "Weisheiten" haben auch schon einen so langen Bart.
Niemand schrieb: > @ Inkognito, deine "Weisheiten" haben auch schon einen so langen Bart. Was hast du denn an meiner relativierten Sicht auszusetzen? Der zitierte AG war nämlich selbst der Steuerberater. Du weißt aber, dass traditionsgemäß ein üppiger Bart von Würde und Weisheit zeugt? Eine verbreitete Weltanschauung im Orient. ;-b
A. K. schrieb: > Big Brother schrieb: >> Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der >> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden. > > Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil > der abfragbaren Daten. Das erzählt man Dir. Ein Zahlendreher von Dir auf einem der Formulare reicht, die Lawine in's Rollen zu bringen. Du hast, sagen wir 452,76 Euro auf dem Girokonto, verschreibst Dich aber und setzt 452,67 ein. Binnen Wochenfrist kommt eine Einladung zur Klärung des Sachverhaltes und man verlangt Aufklärung über die Differenz.
Zwitscherling schrieb: > Das erzählt man Dir. Ein Zahlendreher von Dir auf einem der Formulare > reicht, die Lawine in's Rollen zu bringen. Du hast, sagen wir 452,76 > Euro auf dem Girokonto, verschreibst Dich aber und setzt 452,67 ein. > Binnen Wochenfrist kommt eine Einladung zur Klärung des Sachverhaltes > und man verlangt Aufklärung über die Differenz. Wenn man nichts angibt, braucht man diese Leute auch nicht fürchten. Wenn man natürlich nicht brav war und Kontoauszüge vorlegen muss, ist das was anderes. Wer sich dagegen wohl verhält, ist davon befreit. Übrigens ist der Sprachgebrauch Arge längst obsolet. Jobcenter ist der aktuelle Begriff. Wer beim Sozialamt landet, ist gesundheitlich nicht mehr oder nur erheblich eingeschränkt arbeitsfähig.
> Erfährt mein zukünftiger AG was ich vorher verdient habe?
Nur, wenn er will.
Zwitscherling schrieb: >>> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden. >> >> Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil >> der abfragbaren Daten. > > Das erzählt man Dir. Die direkt zugängliche Datenbank gibt gemäss rechtlicher Grundlage weder Kontostand noch Kontobewegungen her, sondern informiert, wer wo welche Konten besitzt. Für genauere Information muss dann bei der betreffenden Bank angefragt werden. Da eine Anfrage bei der Bank etwas grössere Kreise zieht als bei obiger Datenbank, sollte sich der Freund überlegen, ob es ihm das Risiko wert ist.
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Die Frage des TE war klar: Was er bisher verdient hat, nicht, was auf dem Konto passiert. Das kriegt er mit, solange man unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die "Gesetzliche Rentenversicherung" liegt, da er ja weiterhin Beiträge abführen muss, erfährt er das auf jeden Fall.
genervt schrieb: > Die Frage des TE war klar: Was er bisher verdient hat, nicht, was auf > dem Konto passiert. Wobei die Frage des TE offen lässt, ob es um den Zeitpunkt vor oder nach dem Beginn der Tätigkeit beim neuen AG geht. Eine Abfrage zur Rentenversicherung dürfte vor Vertragsabschluss, vmtl. auch vor Beginn der Tätigkeit, nicht zulässig sein. Als Teil von Gehaltsverhandlungen zum Vertragsabschluss wäre eine solche Anfrage also etwas problematisch.
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Ja, zur Abfrage benötigt der AG die Sozialversicherungsnummer des AN. Aber wenn der AN bei der Einstellung dreist übertrieben hat, kann er wieder kündigen.
Armin schrieb: > was ich vorher verdient habe? Wenn diese Firma einen Tarifvertrag hatte, dann könnte man nachsehen (je nach Eingruppierung). Da Überstunden, Sonntagsarbeit und Bereitschaft auch Geld noch bringen, sind noch einige Differenzen möglich.
Die Beitagsbemessungsgrenze der GRV liegt aktuell bei 74400€, wer weniger verdient, gibt da unfreiwillig Preis, was er vorher verdient hat.
genervt schrieb: > Aber wenn der AN bei der Einstellung dreist übertrieben hat, kann er > wieder kündigen. Dafür braucht der AG keinen Grund -> Probezeit. Und selbst danach verlängert sich nur die Kündigungsfrist und ein Grund anzugeben, wie das hier ja schon mal nachvollziehbar geklärt wurde. ;-b
Inkognito schrieb: > Dafür braucht der AG keinen Grund -> Probezeit. Und selbst danach > verlängert sich nur die Kündigungsfrist und ein Grund anzugeben, > wie das hier ja schon mal nachvollziehbar geklärt wurde. ;-b Du bist so wahnsinnig verbohrt. Ja, natürlich kann er in der Probezeit ohne Grund ect... Aber was soll denn das? Der AG stellt ein, damit jemand die Arbeit macht und nicht um ihn gleich wieder zu kicken. Wenn er nun feststellt, dass der AN ihn dreist angelogen hat, dann kann er sich überlegen, ob er mit einem potentiellen Lügner weiter arbeiten will. So einfach ist das. Natürlich ist der Punkt arbeitsrechtlich völlig Arbeitgeberfreundlich ausgelegt, die Frage nach dem bisherigem Gehalt ist völlig legitim und darf gestellt werden. Man muss die nicht beantworten, aber damit verzockt man sich unter Umständen.
genervt (Gast) Inkognito schrieb: >> Dafür braucht der AG keinen Grund -> Probezeit. Und selbst danach >> verlängert sich nur die Kündigungsfrist und ein Grund anzugeben, >> wie das hier ja schon mal nachvollziehbar geklärt wurde. ;-b > Du bist so wahnsinnig verbohrt. Regst du dich über jede andere Meinung jedes Users hier so auf, oder seid ihre beiden nur spez. Freunde? ;-) > Ja, natürlich kann er in der Probezeit ohne Grund ect... Was ja wohl keine Neuigkeit wäre! Der AN kann das genauso gut, hat noch dazu wohl eher mehr Potential, abhängig von den Verhältnissen beim neuen AP. > Aber was soll denn das? Na du mußt ja nun auch wieder mal lange Weile haben, auf jeden anders, als deiner Denkweise, lautenden F_rz zu reagieren? > Der AG stellt ein, damit jemand die Arbeit macht und nicht um ihn gleich > wieder zu kicken. Ein wenig mehr steht schon hinter jeder Einstellung, da kommst du aber sicher nicht mehr dahinter! > Wenn er nun feststellt, dass der AN ihn dreist angelogen hat, dann war der Bewerber und nun MA ein hervorragender Schauspieler !!! > dann kann er sich überlegen, ob er mit einem potentiellen Lügner weiter > arbeiten will. Du bist in der Arbeitswelt wohl auch nur ein ahnungsloser Diener? > So einfach ist das. Für den AN gibt es mehr Möglichkeiten den AG an die "Wand zu fahren". Bsp. dafür kannst du dir in einem anderen Thread meiner Postings mal anlesen! Was die holden AG und Vorgestezten so alles auf´m Kerbholz haben, und mit welchen Methoden die arbeiten, so tief in Ungnade kann man als AN nirgendwo fallen! > Natürlich ist der Punkt arbeitsrechtlich völlig Arbeitgeberfreundlich > ausgelegt, die Frage nach dem bisherigem Gehalt ist völlig legitim und > darf gestellt werden. heute zu Mittag wohl etwas zu viel Sonne abbekommen? > Man muss die nicht beantworten, aber damit verzockt man sich unter > Umständen. Was bist du denn für ein Weichei? Auf solche Fragen kontert man mit einem Lächeln und fragt den zukünftigen AG, ob der auch noch die Stellen hinter dem Komma wissen will? ;-) Man oh man, sind wir hier bei der Absolventenberatung oder für Berufseinsteiger? Ach zu dumm, die haben ja noch gar kein voheriges Gehalt gehabt, wie blöd aber auch?
genervt (Gast) > Die Beitagsbemessungsgrenze der GRV liegt aktuell bei 74400€, wer > weniger verdient, gibt da unfreiwillig Preis, was er vorher verdient > hat. mit verdienen und bekommen hast du auch so deine argen Probleme? No dazu, noch nie etwas von Datenschutz gehört? Das Thema an sich ist ja schon mal merh als lustig, als ob sich der zukünftige AG an dem vorherigen Gehalt seine Bewerbers festnageln ließe? Die Frage zielt doch nur auf die vorgherigen Umstände und Möglichkeiten wie Erfahrung des Kandidaten zu seinem "Wert" oder eher Verstand hin. Wer dabei die Wahrheit sagt und vllt. noch ins Stottern kommt, hat genauso wenig gute wie schlechte Chancen wie der größte Maulheld.
Vllt. sollte sich der TO aber noch mal zu Wort melden? Das ist hier wieder mal fast wie das große Rätselraten um den heißen Brei!
genervt schrieb: > Die Beitagsbemessungsgrenze der GRV liegt aktuell bei 74400€, wer > weniger verdient, gibt da unfreiwillig Preis, was er vorher verdient > hat. Ja, aber als Ingenieur hat man diese Grenze nach ein paar Jährchen im Beruf doch ganz sicher eh hinter sich gelassen.
Niemand schrieb: > Der AN kann das genauso gut, Lebst du eigentlich immer noch in alten Wahnvorstellungen? Der AN kann IMMER fristgerecht kündigen. Ihn betrifft die PZ nur, das noch kein Kündigungsschutz (Kündigung durch den AG)greift. So mancher Arbeitgeber stellt nämlich offiziell unbefristet ein, hat aber nur befristete Pläne im Hinterkopf die er nicht publiziert, weil er dadurch nach seinem Gusto nicht genug motivierte AN bekommt. Nachvollziehbar? Niemand schrieb: > Na du mußt ja nun auch wieder mal lange Weile haben, auf jeden anders, > als deiner Denkweise, lautenden F_rz zu reagieren? Schon mal diesbezgl. in den Spiegel geguckt? Niemand schrieb: > Ein wenig mehr steht schon hinter jeder Einstellung, da kommst du aber > sicher nicht mehr dahinter! Oder weniger, aber ganz so naiv scheinst du ja nicht zu sein. Du hast nur ein paar verquerte Ansichten die mit der Realität nichts gemein haben. >> Wenn er nun feststellt, dass der AN ihn dreist angelogen hat, > dann war der Bewerber und nun MA ein hervorragender Schauspieler !!! >> dann kann er sich überlegen, ob er mit einem potentiellen Lügner weiter >> arbeiten will. Solche Fälle hatte ich auch schon. Lügen gehört da nicht zu meiner Strategie. Vielmehr sichere ich bei Unklarheiten über Fähigkeiten oder Zielsetzungen mein Bemühen zu, es zu versuchen. AG sehen das dann schon als verbindlich an. Wenn dann doch der Worst-Case-Fall eintritt, dann wird das Problem von AG-Seite nicht diskutiert, sondern er bildet sich ein abschließendes Urteil ohne Anhörung oder ordentliches Verfahren. Das Urteil findet sich dann versteckt im Arbeitszeugnis. Ob die Sichtweise des AG richtig ist, spielt dabei keine Rolle, denn der AG entscheidet immer rein SUBJEKTIV. > Du bist in der Arbeitswelt wohl auch nur ein ahnungsloser Diener? Mit Jahren kommt die Weisheit und die Erkenntnis, oder was glaubst du, warum Ü50 es auf dem Arbeitsmarkt so schwer haben? Die wissen nämlich längst Bescheid. >> So einfach ist das. > Für den AN gibt es mehr Möglichkeiten den AG an die "Wand zu fahren". > Bsp. dafür kannst du dir in einem anderen Thread meiner Postings mal > anlesen! Verlinken statt lobhudeln wäre sinnvoller. > Was die holden AG und Vorgestezten so alles auf´m Kerbholz haben, und > mit welchen Methoden die arbeiten, so tief in Ungnade kann man als AN > nirgendwo fallen! Kann ich blind bestätigen und das aus Erfahrung. Andererseits wie würde es sein, wenn man selbst in der Führungsposition wäre? >> Natürlich ist der Punkt arbeitsrechtlich völlig Arbeitgeberfreundlich >> ausgelegt, die Frage nach dem bisherigem Gehalt ist völlig legitim und >> darf gestellt werden. Nicht grundsätzlich. Wenn der AG ein Negativverhalten d. AN nicht abmahnt, worauf man auch Widerspruch einlegen kann, kann im Kündigungsfall bei einem wirksamem Kündigungsschutz vor dem Arbeitsgericht das böse Erwachen kommen. Ich hatte mal so einen Chef, der bei einem betrieblichen Rundgang gern mal die Puppen tanzen lies, wenn was nicht nach seinem Gusto lief. Die Altkollegen hatten schon vorgewarnt und manchmal trat der Fall dann auch ein. > Was bist du denn für ein Weichei? Auf solche Fragen kontert man mit > einem Lächeln und fragt den zukünftigen AG, ob der auch noch die Stellen > hinter dem Komma wissen will? ;-) Auch die Harten kommen in den Garten. > Man oh man, sind wir hier bei der Absolventenberatung oder für > Berufseinsteiger? Viel schlimmer, im Forenkindergarten, aber auch du warst mal ein Kind. > Ach zu dumm, die haben ja noch gar kein voheriges Gehalt gehabt, wie > blöd aber auch? Die Frage nach dem Altgehalt ist nur dazu da, ob du Vertrauliches für dich behalten kannst und ob du bei Killerfragen unter Druck zu stammeln anfängst oder schlagfertig bist. Daraus kann der AG dein Selbstbewusstsein abschätzen ob man dich mit Almosen abspeisen kann oder nicht.
>Die Frage nach dem Altgehalt ist nur dazu da, ob du Vertrauliches >für dich behalten kannst Bullshit. Ich kann als normaler Mitarbeiter mein Gehalt in die Zeitung setzen wenn ich das möchte. alle anderslautenden Klauseln sind ungültig. http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-03/arbeitsrecht-ueber-gehalt-reden Das solltest gerade du als durch deine zahleiche Bewerbungen und Kündigungen durch den AG juristisch geschulter Experte wissen. Was war eigentlich deine längste Verweildauer in einer Firma?
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