Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Erfährt mein zukünftiger AG was ich vorher verdient habe?


von Armin (Gast)


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Hallo
erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher 
verdient habe? Eventuell über das Finanzamt?

von Cyblord -. (cyblord)


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Armin schrieb:
> Hallo
> erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher
> verdient habe? Eventuell über das Finanzamt?

Nein

von Sebastian S. (amateur)


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Nur wenn er das auch will.

Nach dem Motto: Wo ein Wil[le|helm] ist ist [|er] auch [ein |]weg.

von Wikipediah (Gast)


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Armin schrieb:
> Hallo
> erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher
> verdient habe? Eventuell über das Finanzamt?

https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29

von FA MA (Gast)


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Nur als AG. Eine GmbH steht ja nur im Dienste einzelner, eine AG 
arbeitet für die Allgemeinheit (=Aktienbesitzer was ja jeder sein kann). 
Daher ist es im Sinne des Staates einer AG die zurückliegenden 3 Jahre 
offenzulegen um eine optimale Gehaltsverhandlung zu ermöglichen.
Wie sonst sollen die kontrollieren das du max 10%  Gehaltserhöhung 
abstaubst?

von Big Brother (Gast)


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FA MA schrieb:
> Nur als AG.

Quatsch. Nur bei börsennotierten kann man etwas (aber nicht alles) über 
die Vorstandsgehälter erfahren. Über das Gehalt eines Mitarbeiters gibt 
es keine Angaben.

Armin schrieb:
> Eventuell über das Finanzamt?

Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der 
eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden.

von Corny (Gast)


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Die elektronisch Lohnsteuerkarte verrät ihm alles über deinen bisherigen 
Verdienst.

von (prx) A. K. (prx)


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Corny schrieb:
> Die elektronisch Lohnsteuerkarte verrät ihm alles über deinen bisherigen
> Verdienst.

Soweit ich erkennen kann ist der Verdienst kein Teil der abrufbaren 
Daten.

von (prx) A. K. (prx)


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Big Brother schrieb:
> Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der
> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden.

Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil 
der abfragbaren Daten.

von genervt (Gast)


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A. K. schrieb:
> Corny schrieb:
> Die elektronisch Lohnsteuerkarte verrät ihm alles über deinen bisherigen
> Verdienst.
>
> Soweit ich erkennen kann ist der Verdienst kein Teil der abrufbaren
> Daten.

Die Sozialversicherungsdaten müssen abgerufen werden und mindestens über 
die Daten zur GRV erfährt man es bis zur Beitragsbemessungsgreze.

Hat da jemand beim Vorstellungsgespräch Märchen erzählt?

von Inkognito (Gast)


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Armin schrieb:
> Hallo
> erfährt bei einem Jobwechsel mein zukünftiger Arbeitgeber was ich vorher
> verdient habe? Eventuell über das Finanzamt?

Das FA hält sich ans Steuergeheimnis, wozu eigentlich alle Angaben
auf den Antrag/Bescheid zählen. Das Elster so transparenz sein
soll, kann ich nicht sagen, halte das einfach für unglaubhaft.
Lass mich aber auch vom Gegenteil überzeugen.
Der neue AG wird dich einfach fragen. Schweigst du, tschüss, nächster
Kandidat. Machst du Angaben, kann der neue AG beim alten AG anfragen
und sich das bestätigen lassen. Ein Schwachpunkt sind Steuerberater.
Ich hatte mal den Fall, dass ein Familienmitglied da mit seinem AG
(Minijob)Ärger hatte wegen einen weiteren anderen Nebenjobs. Der SB
ist da irgendwie an den Namen des anderen Arbeitgebers gekommen
und hat dann auf Aufgabe bestanden. Datenschutz war da wohl kein Thema.
Ob ein ALT-AG antwortet, weiß man nicht. Zulässig wäre nach meinem 
Kenntnisstand nur, die Alttätigkeitsdaten von-bis und Name Anschrift 
bestätigen, zulässig. Allerdings wäscht da manchmal eine Hand die
andere und es wird mehr ausgetauscht als zulässig ist. Win-Win-Effekt.
Wo kein Kläger, so kein Richter. Beweisen kann man es nicht.

von Big Brother (Gast)


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A. K. schrieb:
> Big Brother schrieb:
>> Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der
>> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden.
>
> Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil
> der abfragbaren Daten.

Bist du Mitarbeiter im Sozialamt? Überprüfst du Menschen, ob ihnen 
Hartz4 zusteht? Noch nie auf den Nachbarn gespitzelt, ob der sich den 
Daimler überhaupt leisten kann?

von Niemand (Gast)


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@ A.K. (prx) das haste nun mit deiner zurückhaltenden Art.

@ B.B. wenn man keinen blassen .. also überhaupt keine Ahnung hat .... , 
frei nach Dieter Nuhr! Und träum mal schön weiter von deinen Fantasien!

@ Inkognito, deine "Weisheiten" haben auch schon einen so langen Bart.

von Inkognito (Gast)


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Niemand schrieb:
> @ Inkognito, deine "Weisheiten" haben auch schon einen so langen Bart.

Was hast du denn an meiner relativierten Sicht auszusetzen?
Der zitierte AG war nämlich selbst der Steuerberater.
Du weißt aber, dass traditionsgemäß ein üppiger Bart von
Würde und Weisheit zeugt? Eine verbreitete Weltanschauung im Orient.
;-b

von Zwitscherling (Gast)


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A. K. schrieb:
> Big Brother schrieb:
>> Eher über das Sozialamt, die ARGE. Hat man da einen Freund, startet der
>> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden.
>
> Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil
> der abfragbaren Daten.

Das erzählt man Dir. Ein Zahlendreher von Dir auf einem der Formulare 
reicht, die Lawine in's Rollen zu bringen. Du hast, sagen wir 452,76 
Euro auf dem Girokonto, verschreibst Dich aber und setzt 452,67 ein. 
Binnen Wochenfrist kommt eine Einladung zur Klärung des Sachverhaltes 
und man verlangt Aufklärung über die Differenz.

von Inkognito (Gast)


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Zwitscherling schrieb:
> Das erzählt man Dir. Ein Zahlendreher von Dir auf einem der Formulare
> reicht, die Lawine in's Rollen zu bringen. Du hast, sagen wir 452,76
> Euro auf dem Girokonto, verschreibst Dich aber und setzt 452,67 ein.
> Binnen Wochenfrist kommt eine Einladung zur Klärung des Sachverhaltes
> und man verlangt Aufklärung über die Differenz.

Wenn man nichts angibt, braucht man diese Leute auch nicht fürchten.
Wenn man natürlich nicht brav war und Kontoauszüge vorlegen muss,
ist das was anderes. Wer sich dagegen wohl verhält, ist davon befreit.
Übrigens ist der Sprachgebrauch Arge längst obsolet. Jobcenter
ist der aktuelle Begriff. Wer beim Sozialamt landet, ist
gesundheitlich nicht mehr oder nur erheblich eingeschränkt
arbeitsfähig.

von Elektrofan (Gast)


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> Erfährt mein zukünftiger AG was ich vorher verdient habe?

Nur, wenn er will.

von (prx) A. K. (prx)


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Zwitscherling schrieb:
>>> eine Kontoabfrage. Da kann man alles sehen, Einkünfte und Schulden.
>>
>> Soweit ich erkennen kann sind Kontostand und Kontobewegungen nicht Teil
>> der abfragbaren Daten.
>
> Das erzählt man Dir.

Die direkt zugängliche Datenbank gibt gemäss rechtlicher Grundlage weder 
Kontostand noch Kontobewegungen her, sondern informiert, wer wo welche 
Konten besitzt. Für genauere Information muss dann bei der betreffenden 
Bank angefragt werden.

Da eine Anfrage bei der Bank etwas grössere Kreise zieht als bei obiger 
Datenbank, sollte sich der Freund überlegen, ob es ihm das Risiko wert 
ist.

: Bearbeitet durch User
von genervt (Gast)


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Die Frage des TE war klar: Was er bisher verdient hat, nicht, was auf 
dem Konto passiert.

Das kriegt er mit, solange man unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze 
für die "Gesetzliche Rentenversicherung" liegt, da er ja weiterhin 
Beiträge abführen muss, erfährt er das auf jeden Fall.

von (prx) A. K. (prx)


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genervt schrieb:
> Die Frage des TE war klar: Was er bisher verdient hat, nicht, was auf
> dem Konto passiert.

Wobei die Frage des TE offen lässt, ob es um den Zeitpunkt vor oder nach 
dem Beginn der Tätigkeit beim neuen AG geht. Eine Abfrage zur 
Rentenversicherung dürfte vor Vertragsabschluss, vmtl. auch vor Beginn 
der Tätigkeit, nicht zulässig sein. Als Teil von Gehaltsverhandlungen 
zum Vertragsabschluss wäre eine solche Anfrage also etwas problematisch.

: Bearbeitet durch User
von genervt (Gast)


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Ja, zur Abfrage benötigt der AG die Sozialversicherungsnummer  des AN.

Aber wenn der AN bei der Einstellung dreist übertrieben hat, kann er 
wieder kündigen.

von oszi40 (Gast)


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Armin schrieb:
> was ich vorher verdient habe?

Wenn diese Firma einen Tarifvertrag hatte, dann könnte man nachsehen (je 
nach Eingruppierung). Da Überstunden, Sonntagsarbeit und Bereitschaft 
auch Geld noch bringen, sind noch einige Differenzen möglich.

von genervt (Gast)


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Die Beitagsbemessungsgrenze der GRV liegt aktuell bei 74400€,  wer 
weniger verdient, gibt da unfreiwillig Preis,  was er vorher verdient 
hat.

von Inkognito (Gast)


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genervt schrieb:
> Aber wenn der AN bei der Einstellung dreist übertrieben hat, kann er
> wieder kündigen.

Dafür braucht der AG keinen Grund -> Probezeit. Und selbst danach
verlängert sich nur die Kündigungsfrist und ein Grund anzugeben,
wie das hier ja schon mal nachvollziehbar geklärt wurde. ;-b

von genervt (Gast)


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Inkognito schrieb:
> Dafür braucht der AG keinen Grund -> Probezeit. Und selbst danach
> verlängert sich nur die Kündigungsfrist und ein Grund anzugeben,
> wie das hier ja schon mal nachvollziehbar geklärt wurde. ;-b

Du bist so wahnsinnig verbohrt.

Ja, natürlich kann er in der Probezeit ohne Grund ect...

Aber was soll denn das? Der AG stellt ein, damit jemand die Arbeit macht 
und nicht um ihn gleich wieder zu kicken. Wenn er nun feststellt, dass 
der AN ihn dreist angelogen hat, dann kann er sich überlegen, ob er mit 
einem potentiellen Lügner weiter arbeiten will. So einfach ist das.

Natürlich ist der Punkt arbeitsrechtlich völlig Arbeitgeberfreundlich 
ausgelegt, die Frage nach dem bisherigem Gehalt ist völlig legitim und 
darf gestellt werden. Man muss die nicht beantworten, aber damit 
verzockt man sich unter Umständen.

von Niemand (Gast)


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genervt (Gast)
Inkognito schrieb:
>> Dafür braucht der AG keinen Grund -> Probezeit. Und selbst danach
>> verlängert sich nur die Kündigungsfrist und ein Grund anzugeben,
>> wie das hier ja schon mal nachvollziehbar geklärt wurde. ;-b
> Du bist so wahnsinnig verbohrt.
Regst du dich über jede andere Meinung jedes Users hier so auf, oder 
seid ihre beiden nur spez. Freunde? ;-)
> Ja, natürlich kann er in der Probezeit ohne Grund ect...
Was ja wohl keine Neuigkeit wäre! Der AN kann das genauso gut, hat noch 
dazu wohl eher mehr Potential, abhängig von den Verhältnissen beim neuen 
AP.

> Aber was soll denn das?
Na du mußt ja nun auch wieder mal lange Weile haben, auf jeden anders, 
als deiner Denkweise, lautenden F_rz zu reagieren?
> Der AG stellt ein, damit jemand die Arbeit macht und nicht um ihn gleich > 
wieder zu kicken.
Ein wenig mehr steht schon hinter jeder Einstellung, da kommst du aber 
sicher nicht mehr dahinter!
> Wenn er nun feststellt, dass der AN ihn dreist angelogen hat,
dann war der Bewerber und nun MA ein hervorragender Schauspieler !!!
> dann kann er sich überlegen, ob er mit einem potentiellen Lügner weiter > 
arbeiten will.
Du bist in der Arbeitswelt wohl auch nur ein ahnungsloser Diener?
> So einfach ist das.
Für den AN gibt es mehr Möglichkeiten den AG an die "Wand zu fahren".
Bsp. dafür kannst du dir in einem anderen Thread meiner Postings mal 
anlesen!
Was die holden AG und Vorgestezten so alles auf´m Kerbholz haben, und 
mit welchen Methoden die arbeiten, so tief in Ungnade kann man als AN 
nirgendwo fallen!

> Natürlich ist der Punkt arbeitsrechtlich völlig Arbeitgeberfreundlich
> ausgelegt, die Frage nach dem bisherigem Gehalt ist völlig legitim und
> darf gestellt werden.
heute zu Mittag wohl etwas zu viel Sonne abbekommen?
> Man muss die nicht beantworten, aber damit verzockt man sich unter
> Umständen.
Was bist du denn für ein Weichei? Auf solche Fragen kontert man mit 
einem Lächeln und fragt den zukünftigen AG, ob der auch noch die Stellen 
hinter dem Komma wissen will? ;-)
Man oh man, sind wir hier bei der Absolventenberatung oder für 
Berufseinsteiger?
Ach zu dumm, die haben ja noch gar kein voheriges Gehalt gehabt, wie 
blöd aber auch?

von Niemand (Gast)


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genervt (Gast)
> Die Beitagsbemessungsgrenze der GRV liegt aktuell bei 74400€,  wer
> weniger verdient, gibt da unfreiwillig Preis,  was er vorher verdient
> hat.
mit verdienen und bekommen hast du auch so deine argen Probleme?
No dazu, noch nie etwas von Datenschutz gehört?
Das Thema an sich ist ja schon mal merh als lustig, als ob sich der 
zukünftige AG an dem vorherigen Gehalt seine Bewerbers festnageln ließe?
Die Frage zielt doch nur auf die vorgherigen Umstände und Möglichkeiten 
wie Erfahrung des Kandidaten zu seinem "Wert" oder eher Verstand hin.
Wer dabei die Wahrheit sagt und vllt. noch ins Stottern kommt, hat 
genauso wenig gute wie schlechte Chancen wie der größte Maulheld.

von Niemand (Gast)


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Vllt. sollte sich der TO aber noch mal zu Wort melden?
Das ist hier wieder mal fast wie das große Rätselraten um den heißen 
Brei!

von Corny (Gast)


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genervt schrieb:
> Die Beitagsbemessungsgrenze der GRV liegt aktuell bei 74400€,  wer
> weniger verdient, gibt da unfreiwillig Preis,  was er vorher verdient
> hat.

Ja, aber als Ingenieur hat man diese Grenze nach ein paar Jährchen im 
Beruf doch ganz sicher eh hinter sich gelassen.

von Inkognito (Gast)


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Niemand schrieb:
> Der AN kann das genauso gut,

Lebst du eigentlich immer noch in alten Wahnvorstellungen?
Der AN kann IMMER fristgerecht kündigen. Ihn betrifft die PZ nur,
das noch kein Kündigungsschutz (Kündigung durch den AG)greift.
So mancher Arbeitgeber stellt nämlich offiziell unbefristet ein,
hat aber nur befristete Pläne im Hinterkopf die er nicht publiziert,
weil er dadurch nach seinem Gusto nicht genug motivierte AN bekommt.
Nachvollziehbar?

Niemand schrieb:
> Na du mußt ja nun auch wieder mal lange Weile haben, auf jeden anders,
> als deiner Denkweise, lautenden F_rz zu reagieren?
Schon mal diesbezgl. in den Spiegel geguckt?

Niemand schrieb:
> Ein wenig mehr steht schon hinter jeder Einstellung, da kommst du aber
> sicher nicht mehr dahinter!

Oder weniger, aber ganz so naiv scheinst du ja nicht zu sein. Du hast
nur ein paar verquerte Ansichten die mit der Realität nichts gemein
haben.

>> Wenn er nun feststellt, dass der AN ihn dreist angelogen hat,
> dann war der Bewerber und nun MA ein hervorragender Schauspieler !!!
>> dann kann er sich überlegen, ob er mit einem potentiellen Lügner weiter >> 
arbeiten will.

Solche Fälle hatte ich auch schon. Lügen gehört da nicht zu meiner
Strategie. Vielmehr sichere ich bei Unklarheiten über Fähigkeiten
oder Zielsetzungen mein Bemühen zu, es zu versuchen. AG sehen das
dann schon als verbindlich an. Wenn dann doch der Worst-Case-Fall
eintritt, dann wird das Problem von AG-Seite nicht diskutiert,
sondern er bildet sich ein abschließendes Urteil ohne Anhörung
oder ordentliches Verfahren. Das Urteil findet sich dann versteckt
im Arbeitszeugnis. Ob die Sichtweise des AG richtig ist, spielt
dabei keine Rolle, denn der AG entscheidet immer rein SUBJEKTIV.

> Du bist in der Arbeitswelt wohl auch nur ein ahnungsloser Diener?

Mit Jahren kommt die Weisheit und die Erkenntnis, oder was glaubst
du, warum Ü50 es auf dem Arbeitsmarkt so schwer haben? Die wissen
nämlich längst Bescheid.

>> So einfach ist das.
> Für den AN gibt es mehr Möglichkeiten den AG an die "Wand zu fahren".
> Bsp. dafür kannst du dir in einem anderen Thread meiner Postings mal
> anlesen!

Verlinken statt lobhudeln wäre sinnvoller.

> Was die holden AG und Vorgestezten so alles auf´m Kerbholz haben, und
> mit welchen Methoden die arbeiten, so tief in Ungnade kann man als AN
> nirgendwo fallen!

Kann ich blind bestätigen und das aus Erfahrung. Andererseits wie würde
es sein, wenn man selbst in der Führungsposition wäre?

>> Natürlich ist der Punkt arbeitsrechtlich völlig Arbeitgeberfreundlich
>> ausgelegt, die Frage nach dem bisherigem Gehalt ist völlig legitim und
>> darf gestellt werden.

Nicht grundsätzlich. Wenn der AG ein Negativverhalten d. AN nicht
abmahnt, worauf man auch Widerspruch einlegen kann, kann im
Kündigungsfall bei einem wirksamem Kündigungsschutz vor dem
Arbeitsgericht das böse Erwachen kommen. Ich hatte mal so einen Chef,
der bei einem betrieblichen Rundgang gern mal die Puppen tanzen lies,
wenn was nicht nach seinem Gusto lief. Die Altkollegen hatten schon
vorgewarnt und manchmal trat der Fall dann auch ein.

> Was bist du denn für ein Weichei? Auf solche Fragen kontert man mit
> einem Lächeln und fragt den zukünftigen AG, ob der auch noch die Stellen
> hinter dem Komma wissen will? ;-)

Auch die Harten kommen in den Garten.

> Man oh man, sind wir hier bei der Absolventenberatung oder für
> Berufseinsteiger?

Viel schlimmer, im Forenkindergarten, aber auch du warst mal ein Kind.

> Ach zu dumm, die haben ja noch gar kein voheriges Gehalt gehabt, wie
> blöd aber auch?

Die Frage nach dem Altgehalt ist nur dazu da, ob du Vertrauliches
für dich behalten kannst und ob du bei Killerfragen unter Druck
zu stammeln anfängst oder schlagfertig bist. Daraus kann der AG dein 
Selbstbewusstsein abschätzen ob man dich mit Almosen abspeisen
kann oder nicht.

von IchGlaubeEsNicht (Gast)


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>Die Frage nach dem Altgehalt ist nur dazu da, ob du Vertrauliches
>für dich behalten kannst

Bullshit. Ich kann als normaler Mitarbeiter mein Gehalt in die Zeitung 
setzen wenn ich das möchte. alle anderslautenden Klauseln sind ungültig.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-03/arbeitsrecht-ueber-gehalt-reden

Das solltest gerade du als durch deine zahleiche Bewerbungen und 
Kündigungen durch den AG juristisch geschulter Experte wissen.

Was war eigentlich deine längste Verweildauer in einer Firma?

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